Fahrzeugbau / Automotive

Zulassung ausländischer Fahrzeuge

Wer ein Auto oder Motorrad aus dem nicht-europäischen Ausland kauft, muss sich um eine Zulassung in der EU kümmern, um es in Deutschland nutzen zu dürfen. Der „Service for Im- and Export“ (SIMEX) von TÜV NORD beschafft die notwendigen Unterlagen. Die Experten wissen, worauf man beim Import von Kraftfahrzeugen achten sollte.

Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug auch in Deutschland zulassen zu können, benötigen die Behörden eine Vielzahl von Informationen, die darstellen, ob das Fahrzeug den nationalen bzw. europäischen Anforderungen entspricht. Diese Informationen zu beschaffen und gegebenenfalls ein entsprechendes Datenblatt zusammenzustellen, ist unsere Aufgabe bei SIMEX“, erklärt Nadine Cullinane vom Datenblattservice bei SIMEX. Auf der Grundlage dieser Informationen wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt. Hier gibt es zwei Varianten: Die Einzelbetriebserlaubnis sowie die europäische Betriebserlaubnis. Doch woher weiß man, ob ein Fahrzeug schon eine solche Betriebserlaubnis hat?

„Hat ein Fahrzeug bereits eine europäische Betriebserlaubnis, findet man auf dem Typenschild Angaben zum Geräuschwert in dB(A) bei Motorrädern beziehungsweise Achslasten in kg oder lbs bei Pkw und Lkw sowie eine Typgenehmigungsnummer (z.B. eX*92/61*12345)“, erklärt die Zulassungsexpertin. Darüber hinaus ist die Typgenehmigungsnummer auch in den Zulassungspapieren aufgeführt. In diesem Fall gibt es für das Fahrzeug auch die sogenannten COC-Papiere (Certificate of Conformity). Das Zertifikat belegt, dass das Fahrzeug den innerhalb der EU geforderten Normen entspricht. „Ein Datenblatt ist daher bei einer europäischen Betriebserlaubnis nicht erforderlich, wir können jedoch die Zulassungsbehörden mit einer Datenbestätigung unterstützen“, so Cullinane. Gibt es weder auf dem Typenschild noch auf den Zulassungsdokumenten eine Typengenehmigungsnummer, ist keine europäische Betriebserlaubnis vorhanden.

Um das importierte Fahrzeug trotzdem in Deutschland nutzen zu können, muss ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Mitarbeiter des Technischen Dienstes vorliegen. Damit bestätigt dieser die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie die Vorschriftsmäßigkeit. Darüber hinaus erstellt er eine technische Beschreibung des Fahrzeugs. Einige der dafür notwendigen Daten kann der Sachverständige allerdings nicht vor Ort prüfen. Hier kommt SIMEX ins Spiel: „Es wird ein Datenblatt benötigt, das alle Nachweise zur Vorschriftsmäßigkeit aufzeigt. Dieses beinhaltet beispielsweise die Leistung, das Abgas- und Geräuschverhalten, die elektromagnetische Verträglichkeit, die Bremsanlage usw. Wir beschaffen das entsprechende Datenblatt oder recherchieren fehlende Informationen“, erklärt Cullinane.

Generell bietet der Service for Im- and Export des IFM die Durchführung aller erforderlichen Begutachtungen sowie die Ausstellung von Homologations-Papieren (ähnlich der CoC-Papiere) und Ausnahmegenehmigungen an. Auch bei der Auseinandersetzung mit den entsprechenden Behörden wie dem Straßenverkehrsamt oder dem Kraftfahrtbundesamt unterstützt SIMEX durch die Übernahme von Verwaltungsaufgaben. Des Weiteren erstellen die Experten Exportgutachten. Mit dem Datenblattservice stellt TÜV NORD alle erforderlichen Angaben zu den Zulassungsbescheinigungen I und II sowie Bestätigungen aller genehmigten Rad- und Reifenkombinationen aus.

Cullinane: „Unser Service zielt darauf ab, unsere Kunden bei Im- und Export alle nötigen Informationen und Gutachten zu beschaffen und zeitaufwändige Behördengänge abzunehmen. So hat das Fahrzeug auch in der neuen Heimat schnell, unkompliziert und kostengünstig freie Fahrt!“

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