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	<title>Firma Biogasrat+ e. V., Autor bei MyNewsChannel</title>
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		<title>Ergebnisse der Biomasseausschreibung nach EEG 2021 zeigen weiteren Handlungsbedarf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Oct 2021 10:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem EEG 2021 wurden für die bedarfsgerechte erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse zwar grundsätzlich notwendige Verbesserungen erzielt, die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde nach EEG 2021 zeigen jedoch, dass weiter dringender Handlungsbedarf besteht. So wurden 275 Megawatt zum Gebotstermin am 1. September 2021 ausgeschrieben, insgesamt aber lediglich 100 Gebote mit einem Volumen von 86,5 Megawatt eingereicht. Damit war auch diese Ausschreibungsrunde deutlich unterzeichnet, so dass die im EEG 2021 neu eingeführte endogene Mengensteuerung für Biomasseanlagen zur Anwendung kam, nach der das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt wird. Infolgedessen waren nur noch 73 Gebote mit einem Volumen von 70 Megawatt erfolgreich in der Ausschreibung. So kann Klimaschutz in Deutschland nicht gelingen. Wir brauchen Regelungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien in ihrer Gesamtheit fördern und nicht blockieren, wie wir es bei der endogenen Mengensteuerung für Biomasse im EEG 2021 erleben. Wir fordern die künftige Bundesregierung daher auf, zügig und ambitioniert für verlässliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen zu sorgen, so dass Investitionen in Klimaschutz möglich und die Potenziale erneuerbarer Systemdienstleister wie Biogas und Biomethan in Deutschland gehoben werden. Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Anke Knoll Sachbearbeiterin Telefon: +49 (30) 20143-133 Fax: +49 (30) 20143-136 E-Mail: &#065;&#110;&#107;&#101;&#046;&#075;&#110;&#111;&#108;&#108;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/10/ergebnisse-der-biomasseausschreibung-nach-eeg-2021-zeigen-weiteren-handlungsbedarf/" data-wpel-link="internal">Ergebnisse der Biomasseausschreibung nach EEG 2021 zeigen weiteren Handlungsbedarf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Mit dem EEG 2021 wurden für die bedarfsgerechte erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse zwar grundsätzlich notwendige Verbesserungen erzielt, die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde nach EEG 2021 zeigen jedoch, dass weiter dringender Handlungsbedarf besteht. So wurden 275 Megawatt zum Gebotstermin am 1. September 2021 ausgeschrieben, insgesamt aber lediglich 100 Gebote mit einem Volumen von 86,5 Megawatt eingereicht. Damit war auch diese Ausschreibungsrunde deutlich unterzeichnet, so dass die im EEG 2021 neu eingeführte endogene Mengensteuerung für Biomasseanlagen zur Anwendung kam, nach der das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt wird. Infolgedessen waren nur noch 73 Gebote mit einem Volumen von 70 Megawatt erfolgreich in der Ausschreibung. So kann Klimaschutz in Deutschland nicht gelingen. Wir brauchen Regelungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien in ihrer Gesamtheit fördern und nicht blockieren, wie wir es bei der endogenen Mengensteuerung für Biomasse im EEG 2021 erleben. Wir fordern die künftige Bundesregierung daher auf, zügig und ambitioniert für verlässliche und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen zu sorgen, so dass Investitionen in Klimaschutz möglich und die Potenziale erneuerbarer Systemdienstleister wie Biogas und Biomethan in Deutschland gehoben werden.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
<a href="https://www.biogasrat.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.biogasrat.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Anke Knoll<br />
Sachbearbeiterin<br />
Telefon: +49 (30) 20143-133<br />
Fax: +49 (30) 20143-136<br />
E-Mail: &#065;&#110;&#107;&#101;&#046;&#075;&#110;&#111;&#108;&#108;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/biogasrat-ev/Ergebnisse-der-Biomasseausschreibung-nach-EEG-2021-zeigen-weiteren-Handlungsbedarf/boxid/869983" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/869983.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Klimaschutz in Wärmenetzen technologieneutral mit erneuerbaren Energien voranbringen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/08/klimaschutz-in-waermenetzen-technologieneutral-mit-erneuerbaren-energien-voranbringen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2021 09:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[anlagen]]></category>
		<category><![CDATA[bew]]></category>
		<category><![CDATA[bioenergie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die bislang erfolgten Änderungen am Entwurf der Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sind aus Sicht der Bioenergiebranche nach wie vor unzureichend. Notwendig sind &#8211; mit Blick auf die Zielverfehlungen bei der Minderung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Wärmesektor &#8211; weitere Änderungen, die im Ergebnis allen erneuerbaren Energien und Technologien die Chance geben, ihren Beitrag für einen wirksamen Klimaschutz durch eine Defossilisierung der Wärmenetze zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Beitrag der Bioenergie, die bereits heute einen maßgeblichen Anteil an der THG-Minderung im Wärmesektor hat, im Entwurf der Förderrichtlinie aber massiv diskriminiert wird. So ist nicht nachvollziehbar, warum bei Bioenergieprojekten als Fördervoraussetzung langfristig eine Brennstoffversorgung nachgewiesen werden muss. Dies zeugt von erschreckender Unkenntnis wirtschaftlicher Kreisläufe, da Lieferverträge eher mittelfristig geschlossen werden und greift auf der anderen Seite in die Vertragsfreiheit und damit unzumutbar in die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Marktteilnehmer ein. Zudem liegt der wirtschaftliche Betrieb eines Bioenergieprojektes mit Blick auf die hohen getätigten Investitionen im ureigenen Interesse der Betreiber. Es bedarf daher keiner zusätzlichen wirtschaftsfeindlichen Regulatorik. Wir fordern, diese Fördervoraussetzung zu streichen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Förderung der Investitions- und Betriebskosten. Laut Entwurf wird die systemische Förderung der Investitions- und Betriebskosten beschränkt auf Wärmepumpen und Solarthermie. Allen anderen erneuerbaren Technologien wird eine Betriebskostenförderung verwehrt. Es erschließt sich nicht, aus welchen Gründen diese erneuerbaren Technologien im Wärmesektor von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft bei der Förderung derart benachteiligt werden. Alle erneuerbaren Technologien haben Betriebskosten, insbesondere bei Anlagen zum Einsatz gasförmiger Biomasse betragen die Brennstoffkosten als Teil der Betriebskosten weit mehr als 80 Prozent. Zum anderen werden alle erneuerbaren Technologien für eine erfolgreiche Defossilisierung der Wärmeversorgung und die Erreichung der sektorspezifischen Treibhausgasminderungsziele des Wärmesektors benötigt. Mit einem Fördermechanismus, der einseitig ausgewählte erneuerbare Technologien ökonomisch privilegiert, sind Fehlallokationen und stranded investments vorprogrammiert. Wir fordern daher einen technologieneutralen Fördermechanismus, der allen erneuerbaren Technologien eine systemische Förderung der Investitions- und Betriebskosten unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebskosten der erneuerbaren Technologien gewährt, so dass standortspezifisch die tatsächlich kosteneffizienteste erneuerbare Technologie genutzt wird. Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Janet Hochi Gesch&#228;ftsf&#252;hrer Telefon: +49 (30) 509461-60 E-Mail: &#106;&#097;&#110;&#101;&#116;&#046;&#104;&#111;&#099;&#104;&#105;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Anke Knoll Sachbearbeiterin Telefon: +49 (30) 509461-60 Fax: +49 (30) 509461-61 E-Mail: &#065;&#110;&#107;&#101;&#046;&#075;&#110;&#111;&#108;&#108;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/08/klimaschutz-in-waermenetzen-technologieneutral-mit-erneuerbaren-energien-voranbringen/" data-wpel-link="internal">Klimaschutz in Wärmenetzen technologieneutral mit erneuerbaren Energien voranbringen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die bislang erfolgten Änderungen am Entwurf der Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sind aus Sicht der Bioenergiebranche nach wie vor unzureichend. Notwendig sind &#8211; mit Blick auf die Zielverfehlungen bei der Minderung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Wärmesektor &#8211; weitere Änderungen, die im Ergebnis allen erneuerbaren Energien und Technologien die Chance geben, ihren Beitrag für einen wirksamen Klimaschutz durch eine Defossilisierung der Wärmenetze zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Beitrag der Bioenergie, die bereits heute einen maßgeblichen Anteil an der THG-Minderung im Wärmesektor hat, im Entwurf der Förderrichtlinie aber massiv diskriminiert wird. So ist nicht nachvollziehbar, warum bei Bioenergieprojekten als Fördervoraussetzung langfristig eine Brennstoffversorgung nachgewiesen werden muss. Dies zeugt von erschreckender Unkenntnis wirtschaftlicher Kreisläufe, da Lieferverträge eher mittelfristig geschlossen werden und greift auf der anderen Seite in die Vertragsfreiheit und damit unzumutbar in die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Marktteilnehmer ein. Zudem liegt der wirtschaftliche Betrieb eines Bioenergieprojektes mit Blick auf die hohen getätigten Investitionen im ureigenen Interesse der Betreiber. Es bedarf daher keiner zusätzlichen wirtschaftsfeindlichen Regulatorik. Wir fordern, diese Fördervoraussetzung zu streichen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Förderung der Investitions- und Betriebskosten. Laut Entwurf wird die systemische Förderung der Investitions- und Betriebskosten beschränkt auf Wärmepumpen und Solarthermie. Allen anderen erneuerbaren Technologien wird eine Betriebskostenförderung verwehrt. Es erschließt sich nicht, aus welchen Gründen diese erneuerbaren Technologien im Wärmesektor von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft bei der Förderung derart benachteiligt werden. Alle erneuerbaren Technologien haben Betriebskosten, insbesondere bei Anlagen zum Einsatz gasförmiger Biomasse betragen die Brennstoffkosten als Teil der Betriebskosten weit mehr als 80 Prozent. Zum anderen werden alle erneuerbaren Technologien für eine erfolgreiche Defossilisierung der Wärmeversorgung und die Erreichung der sektorspezifischen Treibhausgasminderungsziele des Wärmesektors benötigt. Mit einem Fördermechanismus, der einseitig ausgewählte erneuerbare Technologien ökonomisch privilegiert, sind Fehlallokationen und stranded investments vorprogrammiert. Wir fordern daher einen technologieneutralen Fördermechanismus, der allen erneuerbaren Technologien eine systemische Förderung der Investitions- und Betriebskosten unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebskosten der erneuerbaren Technologien gewährt, so dass standortspezifisch die tatsächlich kosteneffizienteste erneuerbare Technologie genutzt wird.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
<a href="https://www.biogasrat.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.biogasrat.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Janet Hochi<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (30) 509461-60<br />
E-Mail: &#106;&#097;&#110;&#101;&#116;&#046;&#104;&#111;&#099;&#104;&#105;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Anke Knoll<br />
Sachbearbeiterin<br />
Telefon: +49 (30) 509461-60<br />
Fax: +49 (30) 509461-61<br />
E-Mail: &#065;&#110;&#107;&#101;&#046;&#075;&#110;&#111;&#108;&#108;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/biogasrat-ev/Klimaschutz-in-Waermenetzen-technologieneutral-mit-erneuerbaren-Energien-voranbringen/boxid/862173" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/862173.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/08/klimaschutz-in-waermenetzen-technologieneutral-mit-erneuerbaren-energien-voranbringen/" data-wpel-link="internal">Klimaschutz in Wärmenetzen technologieneutral mit erneuerbaren Energien voranbringen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Pressestatement zum EEG-Verordnungspaket &#8211; Biogener Wasserstoff ist grüner Wasserstoff!</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/05/pressestatement-zum-eeg-verordnungspaket-biogener-wasserstoff-ist-gruener-wasserstoff/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 May 2021 11:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[biogasrat]]></category>
		<category><![CDATA[biomasse]]></category>
		<category><![CDATA[deutschland]]></category>
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		<category><![CDATA[wasserstoffstrategie]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2021/05/pressestatement-zum-eeg-verordnungspaket-biogener-wasserstoff-ist-gruener-wasserstoff/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Regelungen zum so genannten grünen Wasserstoff im vorgelegten Referentenentwurf zur EEG-Verordnung sind völlig unzureichend. Die Definition von grünem Wasserstoff im Referentenentwurf ist willkürlich und ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität, da sie die zur Verfügung stehenden erneuerbaren und technologischen Optionen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Biomasse ausschließt und damit direkt diskriminiert. Die nationale „politische“ Definition von grünem Wasserstoff, bei der ausschließlich Wasserstoff als „grün“ bezeichnet wird, der elektrolytisch aus erneuerbarem Strom nicht biogenen Ursprungs hergestellt wurde, ist weder sachlich noch fachlich begründet. Die Erzeugungsverfahren von Wasserstoff aus Biomasse sind klimaneutral und können eine positive Klimaschutzwirkung entfalten. Die im Referentenentwurf willkürlich gewählte Definition von grünem Wasserstoff und der damit einhergehende Ausschluss des erneuerbaren, biogenen Wasserstoffs von Förder- und Anreizmechanismen verhindern systematisch die Entwicklung und weitere Nutzung sowie den Markthochlauf von Technologien zur Herstellung von Wasserstoff aus Biomasse bzw. biomassebasierter Folgeprodukte, so dass perspektivisch ein wirtschaftlich sinnvoller Einsatz dieses Wasserstoffs und seiner Folgeprodukte politisch in Deutschland verhindert wird. Darüber hinaus wird der Aufbau heimischer Wertschöpfungsketten blockiert und es werden wertvolle Klimaschutzbeiträge verschenkt, da die Potenziale für die biogenen Wasserstofferzeugung und -verwendung nicht gehoben werden können. Die nationale Definition von grünem Wasserstoff steht im klaren Widerspruch zur europäischen Wasserstoffstrategie und zur RED II, die die Erzeugung von Wasserstoff aus Biomasse als erneuerbaren und damit grünen Wasserstoff definieren. Aus Sicht des Biogasrat+ e.V. bedarf es im vorliegenden Referentenentwurf daher dringend einer Neufassung der Definition zu grünem Wasserstoff, die die nachhaltigen biomasse-basierten Erzeugungspfade in die Definition von grünem Wasserstoff EU-konform einbezieht und im Ergebnis auch für diese Erzeugungspfade eine EEG-Umlagebefreiung ermöglicht. Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Janet Hochi Gesch&#228;ftsf&#252;hrer Telefon: +49 (30) 206218-100 E-Mail: &#106;&#097;&#110;&#101;&#116;&#046;&#104;&#111;&#099;&#104;&#105;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Anke Knoll Sachbearbeiterin Telefon: +49 (30) 206218-100 Fax: +49 (30) 206218-110 E-Mail: &#065;&#110;&#107;&#101;&#046;&#075;&#110;&#111;&#108;&#108;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/05/pressestatement-zum-eeg-verordnungspaket-biogener-wasserstoff-ist-gruener-wasserstoff/" data-wpel-link="internal">Pressestatement zum EEG-Verordnungspaket &#8211; Biogener Wasserstoff ist grüner Wasserstoff!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Regelungen zum so genannten grünen Wasserstoff im vorgelegten Referentenentwurf zur EEG-Verordnung sind völlig unzureichend. Die Definition von grünem Wasserstoff im Referentenentwurf ist willkürlich und ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität, da sie die zur Verfügung stehenden erneuerbaren und technologischen Optionen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Biomasse ausschließt und damit direkt diskriminiert. Die nationale „politische“ Definition von grünem Wasserstoff, bei der ausschließlich Wasserstoff als „grün“ bezeichnet wird, der elektrolytisch aus erneuerbarem Strom nicht biogenen Ursprungs hergestellt wurde<b>, ist weder sachlich noch fachlich begründet</b>. Die Erzeugungsverfahren von Wasserstoff aus Biomasse sind klimaneutral und können eine positive Klimaschutzwirkung entfalten. Die im Referentenentwurf willkürlich gewählte Definition von grünem Wasserstoff und der damit einhergehende Ausschluss des erneuerbaren, biogenen Wasserstoffs von Förder- und Anreizmechanismen verhindern systematisch die Entwicklung und weitere Nutzung sowie den Markthochlauf von Technologien zur Herstellung von Wasserstoff aus Biomasse bzw. biomassebasierter Folgeprodukte, so dass perspektivisch ein wirtschaftlich sinnvoller Einsatz dieses Wasserstoffs und seiner Folgeprodukte politisch in Deutschland verhindert wird. Darüber hinaus wird der Aufbau heimischer Wertschöpfungsketten blockiert und es werden wertvolle Klimaschutzbeiträge verschenkt, da die Potenziale für die biogenen Wasserstofferzeugung und -verwendung nicht gehoben werden können. Die nationale Definition von grünem Wasserstoff steht im klaren Widerspruch zur europäischen Wasserstoffstrategie und zur RED II, die die Erzeugung von Wasserstoff aus Biomasse als erneuerbaren und damit grünen Wasserstoff definieren. Aus Sicht des Biogasrat<sup>+</sup> e.V. bedarf es im vorliegenden Referentenentwurf daher dringend einer Neufassung der Definition zu grünem Wasserstoff, die die nachhaltigen biomasse-basierten Erzeugungspfade in die Definition von grünem Wasserstoff EU-konform einbezieht und im Ergebnis auch für diese Erzeugungspfade eine EEG-Umlagebefreiung ermöglicht.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
<a href="https://www.biogasrat.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.biogasrat.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Janet Hochi<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (30) 206218-100<br />
E-Mail: &#106;&#097;&#110;&#101;&#116;&#046;&#104;&#111;&#099;&#104;&#105;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Anke Knoll<br />
Sachbearbeiterin<br />
Telefon: +49 (30) 206218-100<br />
Fax: +49 (30) 206218-110<br />
E-Mail: &#065;&#110;&#107;&#101;&#046;&#075;&#110;&#111;&#108;&#108;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/biogasrat-ev/Pressestatement-zum-EEG-Verordnungspaket-Biogener-Wasserstoff-ist-gruener-Wasserstoff/boxid/848165" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasse in 2021 im EEG 2021 enttäuschen &#8211; EEG-muss Planungs- und Investitionssicherheit für Biogas und Biomethan im Stromsektor schaffen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/04/ergebnisse-der-ersten-ausschreibung-fuer-biomasse-in-2021-im-eeg-2021-enttaeuschen-eeg-muss-planungs-und-investitionssicherheit-fuer-biogas-und-biomethan-im-stromsektor-schaffen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Apr 2021 09:34:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[anlagen]]></category>
		<category><![CDATA[ausschreibungen]]></category>
		<category><![CDATA[bhkw]]></category>
		<category><![CDATA[bioenergie]]></category>
		<category><![CDATA[biogas]]></category>
		<category><![CDATA[biomasse]]></category>
		<category><![CDATA[biomethan]]></category>
		<category><![CDATA[deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[eeg]]></category>
		<category><![CDATA[erneuerbaren]]></category>
		<category><![CDATA[gebote]]></category>
		<category><![CDATA[gebotstermin]]></category>
		<category><![CDATA[investitionen]]></category>
		<category><![CDATA[vergütung]]></category>
		<category><![CDATA[wärmelieferung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2021/04/ergebnisse-der-ersten-ausschreibung-fuer-biomasse-in-2021-im-eeg-2021-enttaeuschen-eeg-muss-planungs-und-investitionssicherheit-fuer-biogas-und-biomethan-im-stromsektor-schaffen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die enttäuschenden Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde in 2021 zeigen, dass wir dringend eine Änderung der Regelungen im EEG 2021 für Biomasse brauchen. Zum aktuellen Gebotstermin am 01. März 2021 wurde ein Volumen von 168 MW ausgeschrieben, bezuschlagt wurden aber nur 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW, darunter waren lediglich sieben Neuanlagen. Wir erneuern daher unsere Forderung an die politischen Entscheidungsträger, noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen der aktuellen EEG-Frühjahrsnovelle die Weiterentwicklung der Biogas- und Biomethanerzeugung zu unterstützen und die bestehende Erzeugungsleistung zu sichern. Ohne den Beitrag der Bioenergie, werden wir die Klimaschutzziele in Deutschland bis zum 2030 deutlich verfehlen. Um den Beitrag der Biomasse zur erneuerbaren Energieversorgung zu erhalten und nachhaltig auszubauen, sind verlässliche, diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen notwendig. Dies betrifft insbesondere die Abschaffung der endogenen Mengensteuerung im Ausschreibungsverfahren für Biomasse, die vorsieht, dass bei einer Unterdeckung des Ausschreibungsvolumens nur 80 % des gebotenen Volumens bezuschlagt werden und die jeweils höchsten 20 % der eingereichten Gebote keinen Zuschlag erhalten. Die endogene Mengensteuerung konterkariert die Ausbauziele für Biomasse, da die wirtschaftlich notwendige Vergütung für die Fortführung bestehender Biomasseanlagen bei den Ausschreibungen ausgehebelt wird. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei den sogenannten Südregelungen in den Biomasseausschreibungen und den Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW, die ab 2022 gelten sollen. Die Einführung der Südquoten bewirkt eine eklatante Wettbewerbsverzerrung und diskriminiert bestehende und neue Biomasseanlagen und die Realisierung hochflexibler Biomethanprojekte in den verbleibenden Bundesländern, zugleich werden bereits getätigte Investitionen entwertet. Darüber hinaus bedarf es auch einer Anhebung der Bemessungsleistung für hochflexible Biomethan-BHKW auf 30 Prozent im Ausschreibungsverfahren für hochflexible Biomethan-BHKW, um eine bedarfsorientierte Wärmelieferung, die Realisierung von erneuerbaren Wärmeversorgungskonzepten und einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren die Weichen für ein klimaneutrales Deutschland bis zum Jahr 2050 zu stellen. Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Hochi Gesch&#228;ftsf&#252;hrer Telefon: +49 (30) 20143133 Fax: +49 (30) 20143136 Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/04/ergebnisse-der-ersten-ausschreibung-fuer-biomasse-in-2021-im-eeg-2021-enttaeuschen-eeg-muss-planungs-und-investitionssicherheit-fuer-biogas-und-biomethan-im-stromsektor-schaffen/" data-wpel-link="internal">Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasse in 2021 im EEG 2021 enttäuschen &#8211; EEG-muss Planungs- und Investitionssicherheit für Biogas und Biomethan im Stromsektor schaffen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die enttäuschenden Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde in 2021 zeigen, dass wir dringend eine Änderung der Regelungen im EEG 2021 für Biomasse brauchen. Zum aktuellen Gebotstermin am 01. März 2021 wurde ein Volumen von 168 MW ausgeschrieben, bezuschlagt wurden aber nur 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW, darunter waren lediglich sieben Neuanlagen. Wir erneuern daher unsere Forderung an die politischen Entscheidungsträger, noch in dieser Legislaturperiode im Rahmen der aktuellen EEG-Frühjahrsnovelle die Weiterentwicklung der Biogas- und Biomethanerzeugung zu unterstützen und die bestehende Erzeugungsleistung zu sichern. Ohne den Beitrag der Bioenergie, werden wir die Klimaschutzziele in Deutschland bis zum 2030 deutlich verfehlen. Um den Beitrag der Biomasse zur erneuerbaren Energieversorgung zu erhalten und nachhaltig auszubauen, sind verlässliche, diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen notwendig. Dies betrifft insbesondere die Abschaffung der endogenen Mengensteuerung im Ausschreibungsverfahren für Biomasse, die vorsieht, dass bei einer Unterdeckung des Ausschreibungsvolumens nur 80 % des gebotenen Volumens bezuschlagt werden und die jeweils höchsten 20 % der eingereichten Gebote keinen Zuschlag erhalten. Die endogene Mengensteuerung konterkariert die Ausbauziele für Biomasse, da die wirtschaftlich notwendige Vergütung für die Fortführung bestehender Biomasseanlagen bei den Ausschreibungen ausgehebelt wird. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei den sogenannten Südregelungen in den Biomasseausschreibungen und den Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW, die ab 2022 gelten sollen. Die Einführung der Südquoten bewirkt eine eklatante Wettbewerbsverzerrung und diskriminiert bestehende und neue Biomasseanlagen und die Realisierung hochflexibler Biomethanprojekte in den verbleibenden Bundesländern, zugleich werden bereits getätigte Investitionen entwertet. Darüber hinaus bedarf es auch einer Anhebung der Bemessungsleistung für hochflexible Biomethan-BHKW auf 30 Prozent im Ausschreibungsverfahren für hochflexible Biomethan-BHKW, um eine bedarfsorientierte Wärmelieferung, die Realisierung von erneuerbaren Wärmeversorgungskonzepten und einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren die Weichen für ein klimaneutrales Deutschland bis zum Jahr 2050 zu stellen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
<a href="https://www.biogasrat.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.biogasrat.de</a></div>
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item"> Hochi<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (30) 20143133<br />
Fax: +49 (30) 20143136
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/biogasrat-ev/Ergebnisse-der-ersten-Ausschreibung-fuer-Biomasse-in-2021-im-EEG-2021-enttaeuschen-EEG-muss-Planungs-und-Investitionssicherheit-fuer-Biogas-und-Biomethan-im-Stromsektor-schaffen/boxid/845947" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/845947.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/04/ergebnisse-der-ersten-ausschreibung-fuer-biomasse-in-2021-im-eeg-2021-enttaeuschen-eeg-muss-planungs-und-investitionssicherheit-fuer-biogas-und-biomethan-im-stromsektor-schaffen/" data-wpel-link="internal">Ergebnisse der ersten Ausschreibung für Biomasse in 2021 im EEG 2021 enttäuschen &#8211; EEG-muss Planungs- und Investitionssicherheit für Biogas und Biomethan im Stromsektor schaffen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Chance für dauerhaft wirksamen Klimaschutz im Verkehrssektor jetzt ergreifen!</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/03/die-chance-fuer-dauerhaft-wirksamen-klimaschutz-im-verkehrssektor-jetzt-ergreifen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Mar 2021 13:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[biogas]]></category>
		<category><![CDATA[biogasrat]]></category>
		<category><![CDATA[biokraftstoffe]]></category>
		<category><![CDATA[biomethan]]></category>
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		<category><![CDATA[treibhausgasminderungsquote]]></category>
		<category><![CDATA[wasserstoff]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>. Statement Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e.V. Die heute veröffentlichten Zahlen zur deutschen Treibhausgasminderung im Jahr 2020 sind insbesondere im Verkehrssektor für den Klimaschutz erfreulich, gleichwohl sind sie im Wesentlichen getragen durch die Auswirkungen einer Pandemie und daher wohl kaum ein Zukunftsmodell für dauerhaften und erfolgreichen Klimaschutz. Vielmehr sind die politischen Entscheidungsträger nun gefordert, durch wirksame Maßnahmen dauerhaft für eine weitere Treibhausgasminderung in Deutschland zu sorgen. Aktuell bietet sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor diese große Chance. Konkret brauchen wir mehr alternative, erneuerbare Kraftstoffe im Verkehrssektor, um den Fahrzeugbestand mit mehr als 48 Millionen Pkw und mehr als 3,4 Millionen LKW kontinuierlich und zügig zu defossilisieren. Wir fordern daher die Treibhausgasminderungsquote zur Nutzung alternativer Kraftstoffe bereits ab dem Jahr 2022 von heute 6 Prozent auf 10 Prozent anzuheben und in gleichmäßigen Schritten bis zum Jahr 2030 auf mindestens 22 Prozent zu verstetigen. Zudem ist eine deutliche Anhebung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe bis zum Jahr 2030 auf 3,5 Prozent (energetisch) notwendig, um die großen Klimaschutzpotenziale fortschrittlicher Biokraftstoffe zu heben. Hier ist Biomethan keine Zukunftsvision sondern heute, hier und jetzt in relevanten Mengen sofort nutzbar und nach wie vor Spitzenreiter bei der Minderung von Treibhausgasemissionen mit mehr als 89 Prozent im Vergleich zu fossilen Treibstoffen. Darüber hinaus appellieren wir an die Bundestagsabgeordneten, allen erneuerbaren und damit grünen Wasserstoffoptionen technologieneutral einen Markthochlauf zu ermöglichen. Auch aus Biogas/Biomethan lässt sich hervorragend und vor allem kostengünstig sowie technisch ausgereift grüner Wasserstoff in relevanten Mengen herstellen, diese grüne Wasserstoffoption sollte daher künftig ebenso auf die Treibhausgasminderungsquote anrechenbar sein und nicht länger diskriminiert werden. Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Hochi Gesch&#228;ftsf&#252;hrer Telefon: +49 (30) 20143133 Fax: +49 (30) 20143136 Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/03/die-chance-fuer-dauerhaft-wirksamen-klimaschutz-im-verkehrssektor-jetzt-ergreifen/" data-wpel-link="internal">Die Chance für dauerhaft wirksamen Klimaschutz im Verkehrssektor jetzt ergreifen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">.</p>
<p><b>Statement Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat<sup>+</sup> e.V. </b></p>
<p>Die heute veröffentlichten Zahlen zur deutschen Treibhausgasminderung im Jahr 2020 sind insbesondere im Verkehrssektor für den Klimaschutz erfreulich, gleichwohl sind sie im Wesentlichen getragen durch die Auswirkungen einer Pandemie und daher wohl kaum ein Zukunftsmodell für dauerhaften und erfolgreichen Klimaschutz. Vielmehr sind die politischen Entscheidungsträger nun gefordert, durch wirksame Maßnahmen dauerhaft für eine weitere Treibhausgasminderung in Deutschland zu sorgen. Aktuell bietet sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor diese große Chance. Konkret brauchen wir mehr alternative, erneuerbare Kraftstoffe im Verkehrssektor, um den Fahrzeugbestand mit mehr als 48 Millionen Pkw und mehr als 3,4 Millionen LKW kontinuierlich und zügig zu defossilisieren. Wir fordern daher die Treibhausgasminderungsquote zur Nutzung alternativer Kraftstoffe bereits ab dem Jahr 2022 von heute 6 Prozent auf 10 Prozent anzuheben und in gleichmäßigen Schritten bis zum Jahr 2030 auf mindestens 22 Prozent zu verstetigen. Zudem ist eine deutliche Anhebung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe bis zum Jahr 2030 auf 3,5 Prozent (energetisch) notwendig, um die großen Klimaschutzpotenziale fortschrittlicher Biokraftstoffe zu heben. Hier ist Biomethan keine Zukunftsvision sondern heute, hier und jetzt in relevanten Mengen sofort nutzbar und nach wie vor Spitzenreiter bei der Minderung von Treibhausgasemissionen mit mehr als 89 Prozent im Vergleich zu fossilen Treibstoffen. Darüber hinaus appellieren wir an die Bundestagsabgeordneten, allen erneuerbaren und damit grünen Wasserstoffoptionen technologieneutral einen Markthochlauf zu ermöglichen. Auch aus Biogas/Biomethan lässt sich hervorragend und vor allem kostengünstig sowie technisch ausgereift grüner Wasserstoff in relevanten Mengen herstellen, diese grüne Wasserstoffoption sollte daher künftig ebenso auf die Treibhausgasminderungsquote anrechenbar sein und nicht länger diskriminiert werden.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
<a href="https://www.biogasrat.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.biogasrat.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item"> Hochi<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (30) 20143133<br />
Fax: +49 (30) 20143136
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/biogasrat-ev/Die-Chance-fuer-dauerhaft-wirksamen-Klimaschutz-im-Verkehrssektor-jetzt-ergreifen/boxid/839548" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>Klimaschutz im Verkehr nicht auf die lange Bank schieben!</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/02/klimaschutz-im-verkehr-nicht-auf-die-lange-bank-schieben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2021 08:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[biogasrat]]></category>
		<category><![CDATA[biokraftstoffe]]></category>
		<category><![CDATA[co2]]></category>
		<category><![CDATA[deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[energien]]></category>
		<category><![CDATA[erneuerbaren]]></category>
		<category><![CDATA[hochi]]></category>
		<category><![CDATA[klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[kraftstoffe]]></category>
		<category><![CDATA[real]]></category>
		<category><![CDATA[strom]]></category>
		<category><![CDATA[thg]]></category>
		<category><![CDATA[tonne]]></category>
		<category><![CDATA[tonnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2021/02/klimaschutz-im-verkehr-nicht-auf-die-lange-bank-schieben/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Statement Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e.V. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote im Verkehrssektor ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz getan. Wir begrüßen die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote im Jahr 2030 auf 22 Prozent für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen und auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 28 Prozent ausdrücklich. Für sofort wirksamen und vor allem kosteneffizienten Klimaschutz im Verkehrssektor sind aber weitere beherzte Schritte zu gehen. Wir fordern daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Treibhausgasminderungsquote von heute 6 Prozent bereits ab dem Jahr 2022 auf 10 Prozent anzuheben und danach kontinuierlich weiterzuentwickeln. Um die Klimaschutzpotenziale fortschrittlicher Kraftstoffe biogenen Ursprungs zu heben und den Marktakteuren Investitions- und Planungssicherheit zu geben, ist eine deutliche Anhebung der Unterquote bis zum Jahr 2030 auf 3,5 Prozent (energetisch) notwendig. Darüber hinaus müssen auch konventionelle, nachhaltige Biokraftstoffe, die jährlich mehr als 9,7 Millionen Tonnen CO2-eq. einsparen, eine Zukunft in Deutschland haben, ihre Anrechenbarkeit sollte bis 2030 verbindlich bei 6,5 Prozent festgeschrieben werden. Die im Kabinettsbeschluss vorgesehene 3fache Anrechnung von erneuerbarem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb auf die Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen hingegen leistet keinen realen THG-Minderungsbeitrag und damit auch keinen real messbaren Klimaschutzbeitrag, da bei Nutzung der Elektromobilität eine Tonne CO2-eq. auf dem Papier als vier Tonnen CO2-eq.-Einsparung bewertet werden. Dies ist eine schwere Wettbewerbsverzerrung und ein Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität gegenüber anderen verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffoptionen und Antriebstechnologien. Da diese Mehrfachanrechnung weder fachlich mit Blick auf die fehlenden Nachhaltigkeitsanforderungen bei Nutzung der Elektromobilität über die gesamte Wertschöpfungskette unter Einbeziehung der Batteriezellproduktion und der Bewertung der Umweltauswirkungen, noch sachlich mit Blick auf die bereits existierenden Fördermechanismen für den Markthochlauf der Elektromobilität gerechtfertigt ist, sollte sie gestrichen werden. Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Karin Retzlaff Pressekontakt Telefon: +49 (30) 206218-100 E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Anke Knoll Sachbearbeiterin Telefon: +49 (30) 20143-133 Fax: +49 (30) 20143-136 E-Mail: &#065;&#110;&#107;&#101;&#046;&#075;&#110;&#111;&#108;&#108;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/02/klimaschutz-im-verkehr-nicht-auf-die-lange-bank-schieben/" data-wpel-link="internal">Klimaschutz im Verkehr nicht auf die lange Bank schieben!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Statement Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat<sup>+ </sup>e.V. </b></p>
<p>Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote im Verkehrssektor ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz getan. Wir begrüßen die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote im Jahr 2030 auf 22 Prozent für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen und auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 28 Prozent ausdrücklich. Für sofort wirksamen und vor allem kosteneffizienten Klimaschutz im Verkehrssektor sind aber weitere beherzte Schritte zu gehen. Wir fordern daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Treibhausgasminderungsquote von heute 6 Prozent bereits ab dem Jahr 2022 auf 10 Prozent anzuheben und danach kontinuierlich weiterzuentwickeln. Um die Klimaschutzpotenziale fortschrittlicher Kraftstoffe biogenen Ursprungs zu heben und den Marktakteuren Investitions- und Planungssicherheit zu geben, ist eine deutliche Anhebung der Unterquote bis zum Jahr 2030 auf 3,5 Prozent (energetisch) notwendig. Darüber hinaus müssen auch konventionelle, nachhaltige Biokraftstoffe, die jährlich mehr als 9,7 Millionen Tonnen CO<sub>2-eq</sub>. einsparen, eine Zukunft in Deutschland haben, ihre Anrechenbarkeit sollte bis 2030 verbindlich bei 6,5 Prozent festgeschrieben werden. Die im Kabinettsbeschluss vorgesehene 3fache Anrechnung von erneuerbarem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb auf die Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen hingegen leistet keinen realen THG-Minderungsbeitrag und damit auch keinen real messbaren Klimaschutzbeitrag, da bei Nutzung der Elektromobilität eine Tonne CO<sub>2-eq.</sub> auf dem Papier als vier Tonnen CO<sub>2-eq.</sub>-Einsparung bewertet werden. Dies ist eine schwere Wettbewerbsverzerrung und ein Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität gegenüber anderen verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffoptionen und Antriebstechnologien. Da diese Mehrfachanrechnung weder fachlich mit Blick auf die fehlenden Nachhaltigkeitsanforderungen bei Nutzung der Elektromobilität über die gesamte Wertschöpfungskette unter Einbeziehung der Batteriezellproduktion und der Bewertung der Umweltauswirkungen, noch sachlich mit Blick auf die bereits existierenden Fördermechanismen für den Markthochlauf der Elektromobilität gerechtfertigt ist, sollte sie gestrichen werden.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
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<div class="pb-contact-item">Karin Retzlaff<br />
Pressekontakt<br />
Telefon: +49 (30) 206218-100<br />
E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-contact-item">Anke Knoll<br />
Sachbearbeiterin<br />
Telefon: +49 (30) 20143-133<br />
Fax: +49 (30) 20143-136<br />
E-Mail: &#065;&#110;&#107;&#101;&#046;&#075;&#110;&#111;&#108;&#108;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/02/klimaschutz-im-verkehr-nicht-auf-die-lange-bank-schieben/" data-wpel-link="internal">Klimaschutz im Verkehr nicht auf die lange Bank schieben!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundestag beschließt EEG 2021 &#8211; ein erster Schritt für die Zukunft der Bioenergieerzeugung in Deutschland ist getan, weitere müssen folgen!</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2020/12/bundestag-beschliesst-eeg-2021-ein-erster-schritt-fuer-die-zukunft-der-bioenergieerzeugung-in-deutschland-ist-getan-weitere-muessen-folgen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Dec 2020 08:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[ausschreibungen]]></category>
		<category><![CDATA[bioenergieprojekten]]></category>
		<category><![CDATA[biogas]]></category>
		<category><![CDATA[biomasse]]></category>
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		<category><![CDATA[gebotshöchstwertes]]></category>
		<category><![CDATA[kwh]]></category>
		<category><![CDATA[vergütung]]></category>
		<category><![CDATA[volllaststunden]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2020/12/bundestag-beschliesst-eeg-2021-ein-erster-schritt-fuer-die-zukunft-der-bioenergieerzeugung-in-deutschland-ist-getan-weitere-muessen-folgen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit dem heutigen Beschluss des EEG 2021 im Deutschen Bundestag bringen die Parlamentarier dringend notwendige Verbesserungen für die erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse auf den Weg. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da insbesondere bestehenden Biomasseanlagen durch die Anhebung des Gebotshöchstwertes auf 18,4 ct/kWh eine wirtschaftliche Fortführungsperspektive gegeben wird. Trotzdem reichen diese Verbesserungen bei Weitem nicht aus, damit Biogas und Biomethan als Systemdienstleister der erneuerbaren Energieversorgung ihren vollen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in 2030 und 2050 leisten können. Hier hätten wir uns von den Parlamentariern mehr Mut gewünscht. Dies betrifft sowohl die Regelungen zu den Ausschreibungen für Biomethananlagen, bei denen die strikte Begrenzung auf 1314 Volllaststunden einen wirtschaftlichen Betrieb mit sinnvollen erneuerbaren Wärmelieferkonzepten kaum möglich macht, als auch die unzureichende Anpassung der Gebotshöchstwerte auf 16,4 ct/kWh für neue Biomasseanlagen im Ausschreibungsverfahren. Mit dieser Regelung werden Biomasse-Neuanlagen in Ausschreibungen systematisch wettbewerblich benachteiligt, obgleich sie &#8211; wissenschaftlich erwiesen – höhere Kosten haben. Hier besteht also weiter dringender politischer Handlungsbedarf, das heißt zum einen eine Verdopplung der Volllaststunden für Biomethananlagen in den Ausschreibungen und zum anderen eine Anhebung des Gebotshöchstwertes für neue, hochmoderne Biomasseanlagen auf 18,4 ct/kWh. Nach wie vor kritisch bewerten wir auch die so genannten „Südregelungen“ bei dem Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen und bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen. Auch wenn diese nun erst ab 2022 gelten sollen, ändert das prinzipiell nichts an dem eigentlichen Problem, dass bestehende und neue Biomasseanlagen in den übrigen Regionen Deutschlands diskriminiert werden. Mit einem einfachen, fairen Ausschreibungsverfahren ohne Differenzierung der Vergütung nach Anlagengröße, Alt- oder Neuanlage, einem flexiblen Substrateinsatz und dem Verzicht auf Überregulierungen können die große Potenziale zur Realisierung von Bioenergieprojekten gehoben werden und sich die wirtschaftlichsten und damit kosteneffizienten Bioenergieprojekte durchsetzen. Wir appellieren schon heute an die Parlamentarier des Deutschen Bundestages, die im Frühjahr 2021 geplante „kleine EEG-Novelle“ beherzt anzugehen und für grundlegende, zukunftsorientierte Änderungen zu sorgen, die den Weg für den zügigen Ausbau aller erneuerbaren Energien frei machen, so dass das EEG 2021 ein Meilenstein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Deutschland wird. Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 50946160 Telefax: +49 (30) 50946161 http://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Karin Retzlaff Pressekontakt Telefon: +49 (30) 206218-100 E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/12/bundestag-beschliesst-eeg-2021-ein-erster-schritt-fuer-die-zukunft-der-bioenergieerzeugung-in-deutschland-ist-getan-weitere-muessen-folgen/" data-wpel-link="internal">Bundestag beschließt EEG 2021 &#8211; ein erster Schritt für die Zukunft der Bioenergieerzeugung in Deutschland ist getan, weitere müssen folgen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Mit dem heutigen Beschluss des EEG 2021 im Deutschen Bundestag bringen die Parlamentarier dringend notwendige Verbesserungen für die erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse auf den Weg. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da insbesondere bestehenden Biomasseanlagen durch die Anhebung des Gebotshöchstwertes auf 18,4 ct/kWh eine wirtschaftliche Fortführungsperspektive gegeben wird. Trotzdem reichen diese Verbesserungen bei Weitem nicht aus, damit Biogas und Biomethan als Systemdienstleister der erneuerbaren Energieversorgung ihren vollen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in 2030 und 2050 leisten können. Hier hätten wir uns von den Parlamentariern mehr Mut gewünscht. Dies betrifft sowohl die Regelungen zu den Ausschreibungen für Biomethananlagen, bei denen die strikte Begrenzung auf 1314 Volllaststunden einen wirtschaftlichen Betrieb mit sinnvollen erneuerbaren Wärmelieferkonzepten kaum möglich macht, als auch die unzureichende Anpassung der Gebotshöchstwerte auf 16,4 ct/kWh für neue Biomasseanlagen im Ausschreibungsverfahren. Mit dieser Regelung werden Biomasse-Neuanlagen in Ausschreibungen systematisch wettbewerblich benachteiligt, obgleich sie &#8211; wissenschaftlich erwiesen – höhere Kosten haben. Hier besteht also weiter dringender politischer Handlungsbedarf, das heißt zum einen eine Verdopplung der Volllaststunden für Biomethananlagen in den Ausschreibungen und zum anderen eine Anhebung des Gebotshöchstwertes für neue, hochmoderne Biomasseanlagen auf 18,4 ct/kWh. Nach wie vor kritisch bewerten wir auch die so genannten „Südregelungen“ bei dem Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen und bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen. Auch wenn diese nun erst ab 2022 gelten sollen, ändert das prinzipiell nichts an dem eigentlichen Problem, dass bestehende und neue Biomasseanlagen in den übrigen Regionen Deutschlands diskriminiert werden. Mit einem einfachen, fairen Ausschreibungsverfahren ohne Differenzierung der Vergütung nach Anlagengröße, Alt- oder Neuanlage, einem flexiblen Substrateinsatz und dem Verzicht auf Überregulierungen können die große Potenziale zur Realisierung von Bioenergieprojekten gehoben werden und sich die wirtschaftlichsten und damit kosteneffizienten Bioenergieprojekte durchsetzen. Wir appellieren schon heute an die Parlamentarier des Deutschen Bundestages, die im Frühjahr 2021 geplante „kleine EEG-Novelle“ beherzt anzugehen und für grundlegende, zukunftsorientierte Änderungen zu sorgen, die den Weg für den zügigen Ausbau aller erneuerbaren Energien frei machen, so dass das EEG 2021 ein Meilenstein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Deutschland wird.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 50946160<br />
Telefax: +49 (30) 50946161<br />
<a href="http://www.biogasrat.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.biogasrat.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Karin Retzlaff<br />
Pressekontakt<br />
Telefon: +49 (30) 206218-100<br />
E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/inaktiv/biogasrat-ev/Bundestag-beschliesst-EEG-2021-ein-erster-Schritt-fuer-die-Zukunft-der-Bioenergieerzeugung-in-Deutschland-ist-getan-weitere-muessen-folgen/boxid/1037596" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---23/1037596.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>EEG 2021 &#8211; wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen ermöglichen!</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2020/10/eeg-2021-wirtschaftlichen-betrieb-von-biomasseanlagen-ermoeglichen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2020 08:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[anlagen]]></category>
		<category><![CDATA[bhkw]]></category>
		<category><![CDATA[biogas]]></category>
		<category><![CDATA[biogasrat]]></category>
		<category><![CDATA[biomasse]]></category>
		<category><![CDATA[biomethan]]></category>
		<category><![CDATA[eeg]]></category>
		<category><![CDATA[energien]]></category>
		<category><![CDATA[erneuerbare]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzentwurf]]></category>
		<category><![CDATA[hochi]]></category>
		<category><![CDATA[kwh]]></category>
		<category><![CDATA[mais]]></category>
		<category><![CDATA[rennen]]></category>
		<category><![CDATA[sonderausschreibungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressestatement Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V. Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum EEG 2021 ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn das Rennen um eine klimafreundliche Ausgestaltung unserer Energieversorgung aber gewonnen werden soll, müssen alle Optionen Erneuerbarer Energien genutzt werden. Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung in das bestehende Gasnetz steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer grüner Energieträger zum sofortigen Einsatz in allen Verbrauchssektoren zur Verfügung. Die Branche braucht jetzt verlässliche politische Rahmenbedingungen, damit die Biogas- und Biomethananlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu zählen: Die Anpassung des Gebotshöchstwertes für Bestandsanlagen von 18,4 ct/kWh auch für hochmoderne Neuanlagen sowie eine Aussetzung der Degression. Die Anhebung der Bemessungsleistung in den Sonderausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW in den Südregionen auf 30 % und die Streichung der Degression von 1 %. Die Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Biomasse auf 800 MW/a. Sowohl mit der geplanten „Südquote“ als auch mit der Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn werden die mit dem Ausschreibungsverfahren für Biomasse klar formulierten wettbewerblichen Intentionen konterkariert. Daher sind folgende Änderung am Gesetzentwurf für das EEG 2021 im parlamentarischen Verfahren unverzichtbar: Die Abschaffung der „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren. Die Aufhebung der Einsatzstoffbegrenzung für die Nutzung von Mais und Getreidekorn für die Biogaserzeugung. Mit dem EEG 2021 sollen die Weichen für die Treibhausgasneutralität der Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 gestellt werden. Biogas- und Biomethan können einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Daher müssen verlässliche Rahmenbedingung den wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen für Erneuerbare Energien ermöglichen. Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Karin Retzlaff Pressekontakt Telefon: +49 (30) 206218-100 E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/10/eeg-2021-wirtschaftlichen-betrieb-von-biomasseanlagen-ermoeglichen/" data-wpel-link="internal">EEG 2021 &#8211; wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen ermöglichen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Pressestatement Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat<sup>+</sup> e.V. </b></p>
<p>Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum EEG 2021 ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn das Rennen um eine klimafreundliche Ausgestaltung unserer Energieversorgung aber gewonnen werden soll, müssen alle Optionen Erneuerbarer Energien genutzt werden. Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung in das bestehende Gasnetz steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer grüner Energieträger zum sofortigen Einsatz in allen Verbrauchssektoren zur Verfügung. Die Branche braucht jetzt verlässliche politische Rahmenbedingungen, damit die Biogas- und Biomethananlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu zählen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die Anpassung des Gebotshöchstwertes für Bestandsanlagen von 18,4 ct/kWh auch für hochmoderne Neuanlagen sowie eine Aussetzung der Degression.</li>
<li>Die Anhebung der Bemessungsleistung in den Sonderausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW in den Südregionen auf 30 % und die Streichung der Degression von 1 %.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Biomasse auf 800 MW/a.</li>
</ul>
<p>Sowohl mit der geplanten „Südquote“ als auch mit der Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn werden die mit dem Ausschreibungsverfahren für Biomasse klar formulierten wettbewerblichen Intentionen konterkariert. Daher sind folgende Änderung am Gesetzentwurf für das EEG 2021 im parlamentarischen Verfahren unverzichtbar:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die Abschaffung der „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren.</li>
<li>Die Aufhebung der Einsatzstoffbegrenzung für die Nutzung von Mais und Getreidekorn für die Biogaserzeugung.</li>
</ul>
<p>Mit dem EEG 2021 sollen die Weichen für die Treibhausgasneutralität der Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 gestellt werden. Biogas- und Biomethan können einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Daher müssen verlässliche Rahmenbedingung den wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen für Erneuerbare Energien ermöglichen.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
<a href="https://www.biogasrat.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.biogasrat.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Karin Retzlaff<br />
Pressekontakt<br />
Telefon: +49 (30) 206218-100<br />
E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/biogasrat-ev/EEG-2021-wirtschaftlichen-Betrieb-von-Biomasseanlagen-ermoeglichen/boxid/821617" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/821617.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/10/eeg-2021-wirtschaftlichen-betrieb-von-biomasseanlagen-ermoeglichen/" data-wpel-link="internal">EEG 2021 &#8211; wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen ermöglichen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Entwürfe des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der RED II und Treibhausgasreduzierung im Verkehr enttäuschen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2020/09/entwuerfe-des-bundesumweltministeriums-zur-umsetzung-der-red-ii-und-treibhausgasreduzierung-im-verkehr-enttaeuschen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Sep 2020 10:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[anstieg]]></category>
		<category><![CDATA[august]]></category>
		<category><![CDATA[biogasrat]]></category>
		<category><![CDATA[biokraftstoffe]]></category>
		<category><![CDATA[bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[co2]]></category>
		<category><![CDATA[energien]]></category>
		<category><![CDATA[hochi]]></category>
		<category><![CDATA[klimaschutz]]></category>
		<category><![CDATA[klimaschutzbericht]]></category>
		<category><![CDATA[klimaschutzplan]]></category>
		<category><![CDATA[quote]]></category>
		<category><![CDATA[Sharing]]></category>
		<category><![CDATA[thg]]></category>
		<category><![CDATA[tonnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2020/09/entwuerfe-des-bundesumweltministeriums-zur-umsetzung-der-red-ii-und-treibhausgasreduzierung-im-verkehr-enttaeuschen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressestatement Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V. Die jetzt in die Verbändeanhörung gegebenen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und der Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bleiben weit hinter unseren Erwartungen zurück und sind nicht geeignet, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor laut Klimaschutzplan 2030 zu erreichen. Nach dem am 19. August vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzbericht 2019 lagen die Treibhausgasemissionen im Verkehr im Jahr 2019 bei rund 163 Mio. t CO2-eq. &#8211; für das Jahr 2020 geht die Prognose der Bundesregierung von einem weiteren Anstieg auf 166 Mio. t CO2-eq. aus. Dieser Weckruf wurde offensichtlich von Seiten des Bundesumweltministeriums nicht gehört. Anders lassen sich die mutlosen Regelungsvorschläge insbesondere zur „Weiterentwicklung“ der Treibhausgasminderungs-Quote, die bis 2025 bei den bereits heute geltenden 6 Prozent eingefroren wird und dann ab 2026 auf lediglich 7,25 Prozent steigen soll, nicht erklären. Ebenso enttäuschend ist, dass das Bundesumweltministerium keinen echten Entwicklungspfad für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehr bis 2030 vorgibt und stattdessen auf dem europäischen Mindestziel von 14 Prozent verharrt. Das ist angesichts der sich immer deutlicher zeigenden Folgen des Klimawandels völlig aus der Zeit gefallen und muss bis 2030 auf mindestens 20 Prozent korrigiert werden. Der Verkehr muss klimafreundlicher werden, sonst drohen Deutschland empfindliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Rahmen des europäischen Effort Sharing. Wir fordern daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine ehrgeizige Weiterentwicklung der THG-Quote auf 20 Prozent im Jahr 2030, beginnend mit einer deutlichen Anhebung auf 10 Prozent ab 2021. Klimaschutz im Verkehr ist nur unter Ausschöpfung aller Treibhausgasminderungspotenziale machbar. Biokraftstoffe leisten heute den wesentlichen Treibhausminderungsbeitrag mit rund 9,5 Millionen Tonnen CO2-Vermeidung im Verkehrssektor. Daher muss es auch für die nachhaltig erzeugten konventionellen Biokraftstoffe in Deutschland eine ernsthafte Perspektive geben. Wir sehen im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb noch dringenden politischen Handlungsbedarf, um den Verkehrssektor bis 2030 tatsächlich auf einen klimafreundlichen Weg zu bringen.   Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Karin Retzlaff Pressekontakt Telefon: +49 (30) 206218-100 E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/09/entwuerfe-des-bundesumweltministeriums-zur-umsetzung-der-red-ii-und-treibhausgasreduzierung-im-verkehr-enttaeuschen/" data-wpel-link="internal">Entwürfe des Bundesumweltministeriums zur Umsetzung der RED II und Treibhausgasreduzierung im Verkehr enttäuschen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Pressestatement Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat<sup>+</sup> e.V.</b></p>
<p>Die jetzt in die Verbändeanhörung gegebenen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und der Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bleiben weit hinter unseren Erwartungen zurück und sind nicht geeignet, die Klimaschutzziele im Verkehrssektor laut Klimaschutzplan 2030 zu erreichen. Nach dem am 19. August vom Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutzbericht 2019 lagen die Treibhausgasemissionen im Verkehr im Jahr 2019 bei rund 163 Mio. t CO<sub>2-eq</sub>. &#8211; für das Jahr 2020 geht die Prognose der Bundesregierung von einem weiteren Anstieg auf 166 Mio. t CO<sub>2-eq.</sub> aus. Dieser Weckruf wurde offensichtlich von Seiten des Bundesumweltministeriums nicht gehört. Anders lassen sich die mutlosen Regelungsvorschläge insbesondere zur „Weiterentwicklung“ der Treibhausgasminderungs-Quote, die bis 2025 bei den bereits heute geltenden 6 Prozent eingefroren wird und dann ab 2026 auf lediglich 7,25 Prozent steigen soll, nicht erklären. Ebenso enttäuschend ist, dass das Bundesumweltministerium keinen echten Entwicklungspfad für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehr bis 2030 vorgibt und stattdessen auf dem europäischen Mindestziel von 14 Prozent verharrt. Das ist angesichts der sich immer deutlicher zeigenden Folgen des Klimawandels völlig aus der Zeit gefallen und muss bis 2030 auf mindestens 20 Prozent korrigiert werden. Der Verkehr muss klimafreundlicher werden, sonst drohen Deutschland empfindliche Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Rahmen des europäischen Effort Sharing. Wir fordern daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine ehrgeizige Weiterentwicklung der THG-Quote auf 20 Prozent im Jahr 2030, beginnend mit einer deutlichen Anhebung auf 10 Prozent ab 2021. Klimaschutz im Verkehr ist nur unter Ausschöpfung aller Treibhausgasminderungspotenziale machbar. Biokraftstoffe leisten heute den wesentlichen Treibhausminderungsbeitrag mit rund 9,5 Millionen Tonnen CO<sub>2</sub>-Vermeidung im Verkehrssektor. Daher muss es auch für die nachhaltig erzeugten konventionellen Biokraftstoffe in Deutschland eine ernsthafte Perspektive geben. Wir sehen im weiteren Gesetzgebungsverfahren deshalb noch dringenden politischen Handlungsbedarf, um den Verkehrssektor bis 2030 tatsächlich auf einen klimafreundlichen Weg zu bringen.</p>
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<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
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<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Karin Retzlaff<br />
Pressekontakt<br />
Telefon: +49 (30) 206218-100<br />
E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/816809.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>EEG 2021 muss Klimaschutz mit Biomethan ermöglichen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2020/09/eeg-2021-muss-klimaschutz-mit-biomethan-ermoeglichen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Biogasrat+ e. V.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 10:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[backup]]></category>
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		<category><![CDATA[bioenergie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung leichtfertig die große Chance vertan, der Bioenergieerzeugung in Deutschland eine verlässliche und wirtschaftliche Perspektive zu geben“, so das Fazit von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V.  Alle Ausschreibungsrunden für Biomasse seit 2017 hätten klar gezeigt, dass die geltenden Gebotshöchstwerte zu niedrig sind und damit die Teilnahme insbesondere moderner Biomasse-Neuanlagen wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Deshalb fordert der Biogasrat+ e. V., die Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen im EEG 2021 einheitlich auf 17,50 Ct/kWh anzuheben und die seit 2018 geltende Degression auszusetzen. Damit die für den Klimaschutz wichtigen Treibhausgasreduzierungspotenziale von Biogas und Biomethan nicht verloren gehen und das im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehene Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden kann, müsse das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf mindestens 800 MW/a erhöht werden. Sonderausschreibungen für Biomethan-BHKW wirtschaftlich ausgestalten Grundsätzlich positiv bewertet Hochi die im Gesetzentwurf vorgesehene die Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für hochflexible Biomethan-BHKW, um die die Netz- und Marktintegration erneuerbarer Energien zu verbessern. „Die aktuelle Ausgestaltung der Sonderausschreibung ist gegenüber dem Referentenentwurf ein Fortschritt, so wurde das Ausschreibungsvolumen pro Jahr auf 150 MW angehoben und der Gebotshöchstwert auf 19,0 Ct/kWh festgelegt.“ Gleichwohl sei es mit der Degression von 1 Prozent ab 2022 sowie der Begrenzung der Bemessungsleistung der Anlage v. 15 Prozent des Wertes der installierten Leistung nach wie vor schwierig, neue Biomethan-BHKW wirtschaftlich zu realisieren. Hier bestehe weiterer Handlungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. Darüber hinaus lehnt der Biogasrat+ e.V. die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zur Einführung einer „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren für Biomethan ausdrücklich ab. „Wenn 50 Prozent des Zuschlagvolumens bevorzugt in südliche Landkreise gehen soll und diese auch bei Nichterreichung nicht auf die übrigen Standorte in Deutschland insbesondere im Norden übertragbar sind, handelt es sich dabei um eine Wettbewerbsverzerrung und verfassungsrechtlich fragwürdige Diskriminierung bestehender und neuer Biomasseanlagen im Norden Deutschlands“, so Hochi. „Wir brauchen alle Anlagen zur Erzeugung klimafreundlicher Bioenergie, um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen.“ Biomethan steht für Versorgungsicherheit und Flexibilität Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung des grünen Gases in das mehr als 500.000 Kilometer umfassende Gasnetz steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer Energieträger zum Einsatz in allen Verbrauchssektoren zur Verfügung. Damit kann Biomethan eine Schlüsselfunktion in der klimafreundlichen, nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft übernehmen. „Biomethan ist das ideale Backup für die volatile Erzeugung erneuerbarer Energien aus Sonne und Wind und wird nach dem Kohleausstieg noch wichtiger zur Deckung der Residuallast werden“, betont Hochi. Kritisch sieht der Verband daher auch die weitere Begrenzung der Einsatzstoffe zur Biogas- und Biomethanerzeugung. „Die im EEG 2021 vorgesehene pauschale Einschränkung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 44 Masseprozent in einem schränkt den Handlungsspielraum der Branchenakteure pauschal ohne Würdigung der regionalen Gegebenheiten massiv ein und verhindert, dass zusätzliche Kostensenkungspotenziale gehoben werden können.“, erklärt Hochi mit Verweis auf Prognosen der Bundesregierung, nach denen die Potenziale für den nachhaltigen Anbau von nachwachsenden Rohstoffen für die Bioenergieerzeugung bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. „Das EEG 2021 darf den Beitrag von Biogas und Biomethan für die Erreichung der Klimaziele nicht weiter ausbremsen“, appelliert Hochi an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die in den nächsten Wochen über den Gesetzentwurf beraten werden und damit die Weichenstellung für eine nachhaltige, CO2-arme Energieversorgung in der Hand haben. Die detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2021 finden Sie hier: https://www.biogasrat.de/2020/09/23/stellungnahme-zum-eeg-referentenentwurf-des-bmwi/ Über Biogasrat+ e. V. Der Biogasrat+ ist der Verband f&#252;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&#252;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&#246;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&#228;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &#246;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&#252;llen, ohne dabei unn&#246;tige Kosten f&#252;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&#252;r einen st&#228;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biogasrat+ e. V. Oranienburger Str. 26 10117 Berlin Telefon: +49 (30) 509 461 60 Telefax: +49 (30) 509 461 61 https://www.biogasrat.de Ansprechpartner: Karin Retzlaff Pressekontakt Telefon: +49 (30) 206218-100 E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Biogasrat+ e. V. Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/09/eeg-2021-muss-klimaschutz-mit-biomethan-ermoeglichen/" data-wpel-link="internal">EEG 2021 muss Klimaschutz mit Biomethan ermöglichen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung leichtfertig die große Chance vertan, der Bioenergieerzeugung in Deutschland eine verlässliche und wirtschaftliche Perspektive zu geben“, so das Fazit von Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat<sup>+</sup> e. V. </p>
<p>Alle Ausschreibungsrunden für Biomasse seit 2017 hätten klar gezeigt, dass die geltenden Gebotshöchstwerte zu niedrig sind und damit die Teilnahme insbesondere moderner Biomasse-Neuanlagen wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Deshalb fordert der Biogasrat<sup>+</sup> e. V., die Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen im EEG 2021 einheitlich auf 17,50 Ct/kWh anzuheben und die seit 2018 geltende Degression auszusetzen. Damit die für den Klimaschutz wichtigen Treibhausgasreduzierungspotenziale von Biogas und Biomethan nicht verloren gehen und das im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehene Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden kann, müsse das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf mindestens 800 MW/a erhöht werden.</p>
<p><b>Sonderausschreibungen für Biomethan-BHKW wirtschaftlich ausgestalten</b></p>
<p>Grundsätzlich positiv bewertet Hochi die im Gesetzentwurf vorgesehene die Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für hochflexible Biomethan-BHKW, um die die Netz- und Marktintegration erneuerbarer Energien zu verbessern. „Die aktuelle Ausgestaltung der Sonderausschreibung ist gegenüber dem Referentenentwurf ein Fortschritt, so wurde das Ausschreibungsvolumen pro Jahr auf 150 MW angehoben und der Gebotshöchstwert auf 19,0 Ct/kWh festgelegt.“ Gleichwohl sei es mit der Degression von 1 Prozent ab 2022 sowie der Begrenzung der Bemessungsleistung der Anlage v. 15 Prozent des Wertes der installierten Leistung nach wie vor schwierig, neue Biomethan-BHKW wirtschaftlich zu realisieren. Hier bestehe weiterer Handlungsbedarf im parlamentarischen Verfahren.</p>
<p>Darüber hinaus lehnt der Biogasrat<sup>+</sup> e.V. die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zur Einführung einer „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren für Biomethan ausdrücklich ab. „Wenn 50 Prozent des Zuschlagvolumens bevorzugt in südliche Landkreise gehen soll und diese auch bei Nichterreichung nicht auf die übrigen Standorte in Deutschland insbesondere im Norden übertragbar sind, handelt es sich dabei um eine Wettbewerbsverzerrung und verfassungsrechtlich fragwürdige Diskriminierung bestehender und neuer Biomasseanlagen im Norden Deutschlands“, so Hochi. „Wir brauchen alle Anlagen zur Erzeugung klimafreundlicher Bioenergie, um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen.“</p>
<p><b>Biomethan steht für Versorgungsicherheit und Flexibilität</b></p>
<p>Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung des grünen Gases in das mehr als 500.000 Kilometer umfassende Gasnetz steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer Energieträger zum Einsatz in allen Verbrauchssektoren zur Verfügung. Damit kann Biomethan eine Schlüsselfunktion in der klimafreundlichen, nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft übernehmen. „Biomethan ist das ideale Backup für die volatile Erzeugung erneuerbarer Energien aus Sonne und Wind und wird nach dem Kohleausstieg noch wichtiger zur Deckung der Residuallast werden“, betont Hochi. Kritisch sieht der Verband daher auch die weitere Begrenzung der Einsatzstoffe zur Biogas- und Biomethanerzeugung. „Die im EEG 2021 vorgesehene pauschale Einschränkung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 44 Masseprozent in einem schränkt den Handlungsspielraum der Branchenakteure pauschal ohne Würdigung der regionalen Gegebenheiten massiv ein und verhindert, dass zusätzliche Kostensenkungspotenziale gehoben werden können.“, erklärt Hochi mit Verweis auf Prognosen der Bundesregierung, nach denen die Potenziale für den nachhaltigen Anbau von nachwachsenden Rohstoffen für die Bioenergieerzeugung bei Weitem nicht ausgeschöpft sind. „Das EEG 2021 darf den Beitrag von Biogas und Biomethan für die Erreichung der Klimaziele nicht weiter ausbremsen“, appelliert Hochi an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die in den nächsten Wochen über den Gesetzentwurf beraten werden und damit die Weichenstellung für eine nachhaltige, CO<sub>2</sub>-arme Energieversorgung in der Hand haben.</p>
<p>Die detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2021 finden Sie hier:</p>
<p><a href="https://www.biogasrat.de/2020/09/23/stellungnahme-zum-eeg-referentenentwurf-des-bmwi/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.biogasrat.de/2020/09/23/stellungnahme-zum-eeg-referentenentwurf-des-bmwi/</a></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Biogasrat+ e. V.</div>
<p>Der Biogasrat+ ist der Verband f&uuml;r dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der f&uuml;hrenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertsch&ouml;pfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, W&auml;rme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die &ouml;kologischen Zielvorgaben der Politik zu erf&uuml;llen, ohne dabei unn&ouml;tige Kosten f&uuml;r die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband f&uuml;r einen st&auml;rkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.</p>
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<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Biogasrat+ e. V.<br />
Oranienburger Str. 26<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 509 461 60<br />
Telefax: +49 (30) 509 461 61<br />
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<div class="pb-contact-item">Karin Retzlaff<br />
Pressekontakt<br />
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E-Mail: &#107;&#097;&#114;&#105;&#110;&#046;&#114;&#101;&#116;&#122;&#108;&#097;&#102;&#102;&#064;&#098;&#105;&#111;&#103;&#097;&#115;&#114;&#097;&#116;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/biogasrat-ev/EEG-2021-muss-Klimaschutz-mit-Biomethan-ermoeglichen/boxid/816443" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/biogasrat-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Biogasrat+ e. V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/816443.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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