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	<title>Firma BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co, Autor bei MyNewsChannel</title>
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		<title>Versichern ist im Krieg immer schwierig!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Sep 2022 12:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der russische Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat direkte Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und auf deren Versicherungen – sowohl in der Ukraine, in Russland und Belarus als auch in Deutschland. Torsten Steinwachs ist nicht nur Mitglied der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung, der Rechtsanwalt gilt auch als Versicherungsexperte in komplexen Fällen. Er erläutert hier, mit welchen Konsequenzen deutsche Unternehmen in Kriegszeiten wie diesen zu rechnen haben. Bis zum Februar 2022 gab es vielfältige wirtschaftliche Verflechtungen des deutschen Mittelstands mit russischen und ukrainischen Unternehmen. Im- und Export liefen, Tochtergesellschaften in den beiden Ländern produzierten und handelten vielfältige Waren. 2021 lag Russland mit 26,65 Milliarden Euro noch auf Platz 14 beim Umsatz der Länder, in die deutsche Unternehmen exportierten – bei den Importen immerhin auf Platz 12. Mit dem Einmarsch der russischen Truppen änderte sich die Situation drastisch: Viele Unternehmen schlossen ihre Tochtergesellschaften in Russland. Wer noch in das Land exportiert, sieht seine Reputation in Gefahr oder muss bei sanktionierten Gütern sogar mit Strafverfolgung rechnen. Neu abschließen und teuer bezahlen „Wenn die jeweiligen Waren noch exportiert werden dürfen, wird es jedoch zu Problemen bei der Transportversicherung kommen“, weiß Torsten Steinwachs. In der Transportversicherung besteht Deckung für See- und Lufttransport durch die entsprechenden vom Londoner Versicherungsmarkt definierten und preislich bestimmten Kriegsklauseln. „Soweit diese Klauseln in den Verträgen vorhanden waren, sind sie herausgekündigt worden und müssen von Fall zu Fall neu abgeschlossen und teuer bezahlt werden“, erklärt der Versicherungsfachmann. Problemfall Russland Das operative Geschäft in und mit Russland ist stark beeinträchtigt, insbesondere durch die westlichen Sanktionen und starke Hindernisse beim Zahlungsverkehr. Russland seinerseits hat Gegenmaßnahmen ergriffen, wie Enteignung von Sachanlagen oder Verstaatlichung privater Betriebe. Da Russland aber kein Kriegsgebiet ist, haben die Versicherungen vollen Deckungsschutz. Wegen der westlichen Sanktionen untersagte Russland jedoch die Zusammenarbeit mit Versicherungen und Rückversicherungen aus „unfreundlichen Staaten“ wie Deutschland. Das Land ist somit vom internationalen Versicherungsmarkt abgeschnitten. Tochtergesellschaften westlicher Versicherungen dürfen jedoch mit lokaler russischer Lizenz weiterarbeiten. Damit bleibt als einziger Weg für deutsche Tochterunternehmen in Russland, örtliche russische Makler einzuschalten. Die Versicherung ist dann nur in Rubel erhältlich, die Deckungssummen liegen niedriger und die Finanzkraft russischer Versicherer schwindet zusehends. Versicherung fürs Kriegsgebiet Sprechen wir bei Russland über Handels- und Produktionsprobleme, sehen sich Unternehmen, die in der Ukraine investiert hatten, verheerenden Kriegsschäden ausgesetzt. Seit dem Einfall der russischen Truppen am 24. Februar 2022 wird das gesamte Staatsgebiet der Ukraine versicherungstechnisch als Kriegsgebiet betrachtet. Die Versicherungsverträge laufen auch im Kriegsfall grundsätzlich bis zum vertraglichen Ablaufdatum weiter. Die Deckung wird aber eingeschränkt. Denn Schäden mit direktem oder indirektem Kriegsbezug sind in fast allen Versicherungssparten ausgeschlossen. Parallel wurde in der Ukraine das Kriegsrecht ausgerufen und Zahlungsflüsse mit dem Ausland eingestellt. Den Unternehmen bleiben somit nur lokale ukrainische Versicherungen. Limite werden reduziert oder gestrichen Zwar ist Belarus kein Kriegsgebiet, es wird aber von westlichen Versicherungen nicht mehr mit Deckung versorgt. Zudem hat Belarus die Zusammenarbeit mit westlichen Versicherungen verboten. Auch wenn in den mehr oder weniger am Krieg beteiligten Ländern die politischen Risiken beispielsweise bei der Warenkreditversicherung mitversichert sein sollten, werden Limite von den Gesellschaften reduziert oder ganz gestrichen. Hermes-Bürgschaften für Exporte nach Russland und Belarus hat der Bund seit dem 24. Februar 2022 ausgesetzt. Eingehende Anträge werden nicht bearbeitet. Es gibt dennoch Möglichkeiten zu versichern  „In den drei Ländern Russland, Ukraine und Belarus sind Deckungen durch Versicherungen nicht oder nur schwer zu erhalten“, betont Steinwachs. Richtig komplex wird es bei Auswirkungen auf bestehende Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen in Insolvenzverfahren. Doch der Wirtschaftsmediator weiß Rat: „Oftmals gibt es Möglichkeiten, Lieferungen und Leistungen zu versichern, wenn man die Vertragsdetails genau studiert hat und gegebenenfalls bereit ist, höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen. In jedem Falle sollten bei Versicherungsverträgen, die Russland, Belarus und die Ukraine tangieren, immer Experten ins Boot geholt werden, die die möglichen Fallstricke identifizieren und bei der Suche nach Lösungen die zielführenden Wege beschreiten können.“ Über die BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Torsten Steinwachs ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Gesch&#228;ftsf&#252;hrender Partner der BMS Bond Management Support GmbH. Er ber&#228;t seit mehr als 20 Jahren Unternehmen sowie Kreditinstitute und Kreditversicherer bei der Herauslegung und Inanspruchnahme von Avalen national wie international. Mit der BMS &#252;bernimmt er zudem das Aval-Management f&#252;r Kreditinstitute, Kreditversicherer und Unternehmen der Branchen Bau, Anlagenbau und Erneuerbare Energien. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Wiesenh&#252;ttenplatz 26 60329 Frankfurt am Main Telefon: +49 (69) 8740309-00 Telefax: +49 (69) 8740309-10 http://www.bms-bond.com Ansprechpartner: Torsten Steinwachs Telefon: +49 69 8740309-00 E-Mail: &#116;&#111;&#114;&#115;&#116;&#101;&#110;&#046;&#115;&#116;&#101;&#105;&#110;&#119;&#097;&#099;&#104;&#115;&#064;&#098;&#109;&#115;&#045;&#098;&#111;&#110;&#100;&#046;&#099;&#111;&#109; Weiterführende Links Originalmeldung der BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Alle Meldungen der BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/09/versichern-ist-im-krieg-immer-schwierig/" data-wpel-link="internal">Versichern ist im Krieg immer schwierig!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Der russische Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat direkte Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und auf deren Versicherungen – sowohl in der Ukraine, in Russland und Belarus als auch in Deutschland. Torsten Steinwachs ist nicht nur Mitglied der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung, der Rechtsanwalt gilt auch als Versicherungsexperte in komplexen Fällen. Er erläutert hier, mit welchen Konsequenzen deutsche Unternehmen in Kriegszeiten wie diesen zu rechnen haben.</b></p>
<p>Bis zum Februar 2022 gab es vielfältige wirtschaftliche Verflechtungen des deutschen Mittelstands mit russischen und ukrainischen Unternehmen. Im- und Export liefen, Tochtergesellschaften in den beiden Ländern produzierten und handelten vielfältige Waren. 2021 lag Russland mit 26,65 Milliarden Euro noch auf Platz 14 beim Umsatz der Länder, in die deutsche Unternehmen exportierten – bei den Importen immerhin auf Platz 12. Mit dem Einmarsch der russischen Truppen änderte sich die Situation drastisch: Viele Unternehmen schlossen ihre Tochtergesellschaften in Russland. Wer noch in das Land exportiert, sieht seine Reputation in Gefahr oder muss bei sanktionierten Gütern sogar mit Strafverfolgung rechnen.</p>
<p><b>Neu abschließen und teuer bezahlen</b></p>
<p>„Wenn die jeweiligen Waren noch exportiert werden dürfen, wird es jedoch zu Problemen bei der Transportversicherung kommen“, weiß Torsten Steinwachs. In der Transportversicherung besteht Deckung für See- und Lufttransport durch die entsprechenden vom Londoner Versicherungsmarkt definierten und preislich bestimmten Kriegsklauseln. „Soweit diese Klauseln in den Verträgen vorhanden waren, sind sie herausgekündigt worden und müssen von Fall zu Fall neu abgeschlossen und teuer bezahlt werden“, erklärt der Versicherungsfachmann.</p>
<p><b>Problemfall Russland</b></p>
<p>Das operative Geschäft in und mit Russland ist stark beeinträchtigt, insbesondere durch die westlichen Sanktionen und starke Hindernisse beim Zahlungsverkehr. Russland seinerseits hat Gegenmaßnahmen ergriffen, wie Enteignung von Sachanlagen oder Verstaatlichung privater Betriebe. Da Russland aber kein Kriegsgebiet ist, haben die Versicherungen vollen Deckungsschutz. Wegen der westlichen Sanktionen untersagte Russland jedoch die Zusammenarbeit mit Versicherungen und Rückversicherungen aus „unfreundlichen Staaten“ wie Deutschland. Das Land ist somit vom internationalen Versicherungsmarkt abgeschnitten. Tochtergesellschaften westlicher Versicherungen dürfen jedoch mit lokaler russischer Lizenz weiterarbeiten. Damit bleibt als einziger Weg für deutsche Tochterunternehmen in Russland, örtliche russische Makler einzuschalten. Die Versicherung ist dann nur in Rubel erhältlich, die Deckungssummen liegen niedriger und die Finanzkraft russischer Versicherer schwindet zusehends.</p>
<p><b>Versicherung fürs Kriegsgebiet</b></p>
<p>Sprechen wir bei Russland über Handels- und Produktionsprobleme, sehen sich Unternehmen, die in der Ukraine investiert hatten, verheerenden Kriegsschäden ausgesetzt. Seit dem Einfall der russischen Truppen am 24. Februar 2022 wird das gesamte Staatsgebiet der Ukraine versicherungstechnisch als Kriegsgebiet betrachtet. Die Versicherungsverträge laufen auch im Kriegsfall grundsätzlich bis zum vertraglichen Ablaufdatum weiter. Die Deckung wird aber eingeschränkt. Denn Schäden mit direktem oder indirektem Kriegsbezug sind in fast allen Versicherungssparten ausgeschlossen. Parallel wurde in der Ukraine das Kriegsrecht ausgerufen und Zahlungsflüsse mit dem Ausland eingestellt. Den Unternehmen bleiben somit nur lokale ukrainische Versicherungen.</p>
<p><b>Limite werden reduziert oder gestrichen</b></p>
<p>Zwar ist Belarus kein Kriegsgebiet, es wird aber von westlichen Versicherungen nicht mehr mit Deckung versorgt. Zudem hat Belarus die Zusammenarbeit mit westlichen Versicherungen verboten. Auch wenn in den mehr oder weniger am Krieg beteiligten Ländern die politischen Risiken beispielsweise bei der Warenkreditversicherung mitversichert sein sollten, werden Limite von den Gesellschaften reduziert oder ganz gestrichen. Hermes-Bürgschaften für Exporte nach Russland und Belarus hat der Bund seit dem 24. Februar 2022 ausgesetzt. Eingehende Anträge werden nicht bearbeitet.</p>
<p><b>Es gibt dennoch Möglichkeiten zu versichern</b></p>
<p> „In den drei Ländern Russland, Ukraine und Belarus sind Deckungen durch Versicherungen nicht oder nur schwer zu erhalten“, betont Steinwachs. Richtig komplex wird es bei Auswirkungen auf bestehende Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen in Insolvenzverfahren. Doch der Wirtschaftsmediator weiß Rat: „Oftmals gibt es Möglichkeiten, Lieferungen und Leistungen zu versichern, wenn man die Vertragsdetails genau studiert hat und gegebenenfalls bereit ist, höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen. In jedem Falle sollten bei Versicherungsverträgen, die Russland, Belarus und die Ukraine tangieren, immer Experten ins Boot geholt werden, die die möglichen Fallstricke identifizieren und bei der Suche nach Lösungen die zielführenden Wege beschreiten können.“</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co KG</div>
<p>Torsten Steinwachs ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrender Partner der BMS Bond Management Support GmbH. Er ber&auml;t seit mehr als 20 Jahren Unternehmen sowie Kreditinstitute und Kreditversicherer bei der Herauslegung und Inanspruchnahme von Avalen national wie international. Mit der BMS &uuml;bernimmt er zudem das Aval-Management f&uuml;r Kreditinstitute, Kreditversicherer und Unternehmen der Branchen Bau, Anlagenbau und Erneuerbare Energien.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co KG<br />
Wiesenh&uuml;ttenplatz 26<br />
60329 Frankfurt am Main<br />
Telefon: +49 (69) 8740309-00<br />
Telefax: +49 (69) 8740309-10<br />
<a href="http://www.bms-bond.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.bms-bond.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Torsten Steinwachs<br />
Telefon: +49 69 8740309-00<br />
E-Mail: &#116;&#111;&#114;&#115;&#116;&#101;&#110;&#046;&#115;&#116;&#101;&#105;&#110;&#119;&#097;&#099;&#104;&#115;&#064;&#098;&#109;&#115;&#045;&#098;&#111;&#110;&#100;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bms-bond-management-support-gmbh-co-kg/Versichern-ist-im-Krieg-immer-schwierig/boxid/1128120" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co KG</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bms-bond-management-support-gmbh-co-kg" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co KG</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---23/1128120.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/09/versichern-ist-im-krieg-immer-schwierig/" data-wpel-link="internal">Versichern ist im Krieg immer schwierig!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bei Avalen ist Expertise gefragt! Ratgeber Baubürgschaften – Fehler und Fallen beim Ausstellen von Avalen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2022/03/bei-avalen-ist-expertise-gefragt-ratgeber-baubuergschaften-fehler-und-fallen-beim-ausstellen-von-avalen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Mar 2022 09:07:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bautechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer mit Bürgschaften zu tun hat, geht Risiken ein durch falsch ausgestellte oder zu spät zurückgeholte Avale. Ein Avalmanager kann hier Sicherheit schaffen und die richtigen Schritte zur richtigen Zeit einleiten. Bei einem Aval handelt es sich um eine Bürgschaft, mit welcher der Gewährleistungsanspruch eines Bauherrn oder Kunden abgesichert wird. Ein Avalmanager kümmert sich folglich um alle Themen, die sich direkt oder indirekt um Avale drehen. Beispielsweise wird ein Avalmanager damit beauftragt, die Fristen bei den Avalen zu kontrollieren. „Auch ein ‚abgelaufenes‘ Aval kostet Geld, nämlich Avalprovision für die Bank oder den Kautionsversicherer“, weiß Torsten Steinwachs, Rechtsanwalt und Aval-Experte. Avale sind zudem oftmals mit Kreditsicherheiten unterlegt, welche die Liquidität des Unternehmens belasten, da diese eben zweckgebunden für die Barunterlegung des Avals benötigt werden. Steinwachs: „Hier kann der Avalmanager proaktiv die abgelaufenen Avale zurückholen, damit diese ausgebucht werden können und die Avallinie nicht unnötig weiter belasten.“ Aval? „Aval“ ist ein Bankenausdruck für sämtliche Eventualverbindlichkeiten, insbesondere für Bürgschaften und Garantien. Der Ausdruck leitet sich ab aus dem italienischen Wort Avalo, das nichts anderes heißt als Bürgschaft. Es gibt in Deutschland etwa 28 verschiedene Avalarten. Dabei sind die gebräuchlichsten die Mängel-Avale, Vertragserfüllungs-Avale (VE-Avale) sowie die Vorauszahlungs- oder Anzahlungs-Avale (VZ-Avale). Insbesondere in der Baubranche und bei den Erneuerbaren Energien spielen die Renaturierungs-Avale eine große Rolle. Zudem gibt es beispielsweise die Bietungs-Avale, §650-f-BGB-Avale, Miet-Avale, BImschG-Avale und viele mehr. Der Bürge hat keine Prüfungsverpflichtung Für Bauunternehmen, Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus sowie bei den Erneuerbaren Energien spielen Avale eine große Rolle und ihre Handhabung ist mitunter komplex. Daher beauftragen Banken oder Unternehmen einen Avalmanager, der beispielsweise prüft, ob die vom Unternehmen zu stellenden Avale tatsächlich dem vereinbarten Sicherungszweck entsprechen. Denn oftmals kommt es zu einem ungewollten ‚überschießenden‘ Moment in den Avalurkunden und somit zu einer Ausweitung der Haftung unter dem Aval. Zwar hat zunächst der Bürge, also der Avalsteller, die Problematik zu lösen – jedoch kann der Bürge beim Unternehmen Regress nehmen. Dann hat das Unternehmen das Risiko zu tragen, dass das Aval in seinem Sicherungszweck auch der Vereinbarung entspricht. „Sich hier auf den Bürgen zu verlassen, ist nicht ratsam, wie die Praxis gezeigt hat“, weiß Steinwachs. Denn der Bürge hat keine Prüfungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer und verfügt in aller Regel auch über keine Unterlagen, wie beispielsweise den Bauvertrag oder das Leistungsverzeichnis. „Daher sollte sich das Unternehmen die Bürgschaftsurkunde vom Bürgen vorlegen lassen, bevor es an den Vertragspartner, also den Auftraggeber, herausgegeben wird“, rät der Experte. Insofern das Unternehmen Avale beanspruchen kann – etwa gegenüber seinen Sub-Unternehmern – ist eine genaue Prüfung des Avals notwendig. Auch hier kann der erfahrene Avalmanager sein Wissen mit einbringen: „Anfangs ist das falsche Aval noch zu ‚reparieren‘; wenn es später gezogen werden soll, ist es zu spät“, erklärt Steinwachs. Eine nachträgliche ‚Heilung‘ zu Lasten des Bürgen verbietet das Aval-Recht. Fehler und Fallen beim Ausstellen von Avalen Aus seiner Aval-Praxis kennt Torsten Steinwachs einige klassische Fehlleistungen: Wer die Zahlstellenklausel nicht beachtet, zahlt schon mal nicht den vereinbarten Betrag, etwa aufgrund von Skonto, oder er überweist nicht auf das angegebene Konto. Dann ist das Aval nie entstanden! In eine Falle tappt, wer das Anzahlungs- und Vertragserfüllungs-Aval vermengt – noch dazu auf erstes Anfordern: Soweit der Bauvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) einzustufen ist (das wird in aller Regel der Fall sein; die Rechtsprechung geht im Zweifel immer von AGB aus), ist dann der Sicherungszweck im Bauvertrag unwirksam und somit das Aval herauszugeben. Wenn man Vertragserfüllungs- und Mängel-Aval im Sicherungszweck des Bauvertrages nicht sauber voneinander trennt, so dass es zu einer kumulativen Inanspruchnahme beider Avalarten kommen kann, ist der Sicherungszweck unwirksam: Die Avale sind herauszugeben. Eine ‚Übersicherung‘ von mehr als sechs Prozent der Bausumme reicht hierfür bereits aus. Dies gilt es zu vermeiden. Vorsicht bei Ausschlüssen in den Aval-Texten, wie zum Beispiel der Ausschluss von § 770 Abs. 1 BGB. Es ist umstritten, welche Auswirkungen dieser Ausschluss auf die Rechtswirksamkeit des Avals hat. Aus Vorsichtigkeitsgründen muss auf derartige Ausschlüsse verzichtet werden. Wozu Avalmanager gut sind? Avalmanager werden auch von Unternehmen eingesetzt, wenn Avale in Anspruch genommen, also ‚gezogen‘ werden. Oftmals ist eine derartige Ziehung des Avals aber rechtswidrig; sei es aufgrund eines fehlerhaften Sicherungszwecks oder einer Zuordnung von Mängeln, für die das Unternehmen nicht haftet. Torsten Steinwachs ergänzt: „Ein funktionierendes Avalmanagement kann dem Unternehmen Geld retten beziehungsweise Gelder aus den Avalen generieren.“ Er kennt dazu ein aktuelles Beispiel: So konnten bei einem Bauunternehmen von 1,22 Mio. Euro Sub-Unternehmer-Avale mit 880.000 Euro Avalsumme ausgetauscht werden, da diese nicht dem neuesten Aval-Recht entsprachen. Deshalb rät der Experte dringend: „Schauen Sie genau hin oder holen Sie sich Rat bei einem Aval-Manager: Denn nur ein rechtmäßiges Aval ist ein gutes Aval!“ Torsten Steinwachs … … ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Geschäftsführender Partner der BMS Bond Management Support GmbH. Er berät seit mehr als 20 Jahren Unternehmen sowie Kreditinstitute und Kreditversicherer bei der Herauslegung und Inanspruchnahme von Avalen national wie international. Mit der BMS übernimmt er zudem das Aval-Management für Kreditinstitute, Kreditversicherer und Unternehmen der Branchen Bau, Anlagenbau und Erneuerbare Energien. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Wiesenh&#252;ttenplatz 26 60329 Frankfurt am Main Telefon: +49 (69) 8740309-00 Telefax: +49 (69) 8740309-10 http://www.bms-bond.com Ansprechpartner: Ilka Stiegler Pressearbeit Telefon: 03514375511 E-Mail: &#115;&#116;&#105;&#101;&#103;&#108;&#101;&#114;&#064;&#097;&#098;&#103;&#045;&#112;&#097;&#114;&#116;&#110;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Alle Meldungen der BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/03/bei-avalen-ist-expertise-gefragt-ratgeber-baubuergschaften-fehler-und-fallen-beim-ausstellen-von-avalen/" data-wpel-link="internal">Bei Avalen ist Expertise gefragt! Ratgeber Baubürgschaften – Fehler und Fallen beim Ausstellen von Avalen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wer mit Bürgschaften zu tun hat, geht Risiken ein durch falsch ausgestellte oder zu spät zurückgeholte Avale. Ein Avalmanager kann hier Sicherheit schaffen und die richtigen Schritte zur richtigen Zeit einleiten.</b></p>
<p>Bei einem Aval handelt es sich um eine Bürgschaft, mit welcher der Gewährleistungsanspruch eines Bauherrn oder Kunden abgesichert wird. Ein Avalmanager kümmert sich folglich um alle Themen, die sich direkt oder indirekt um Avale drehen. Beispielsweise wird ein Avalmanager damit beauftragt, die Fristen bei den Avalen zu kontrollieren. „Auch ein ‚abgelaufenes‘ Aval kostet Geld, nämlich Avalprovision für die Bank oder den Kautionsversicherer“, weiß Torsten Steinwachs, Rechtsanwalt und Aval-Experte. Avale sind zudem oftmals mit Kreditsicherheiten unterlegt, welche die Liquidität des Unternehmens belasten, da diese eben zweckgebunden für die Barunterlegung des Avals benötigt werden. Steinwachs: „Hier kann der Avalmanager proaktiv die abgelaufenen Avale zurückholen, damit diese ausgebucht werden können und die Avallinie nicht unnötig weiter belasten.“</p>
<p><b>Aval?</b></p>
<p>„Aval“ ist ein Bankenausdruck für sämtliche Eventualverbindlichkeiten, insbesondere für Bürgschaften und Garantien. Der Ausdruck leitet sich ab aus dem italienischen Wort Avalo, das nichts anderes heißt als Bürgschaft. Es gibt in Deutschland etwa 28 verschiedene Avalarten. Dabei sind die gebräuchlichsten die Mängel-Avale, Vertragserfüllungs-Avale (VE-Avale) sowie die Vorauszahlungs- oder Anzahlungs-Avale (VZ-Avale). Insbesondere in der Baubranche und bei den Erneuerbaren Energien spielen die Renaturierungs-Avale eine große Rolle. Zudem gibt es beispielsweise die Bietungs-Avale, §650-f-BGB-Avale, Miet-Avale, BImschG-Avale und viele mehr.</p>
<p><b>Der Bürge hat keine Prüfungsverpflichtung </b></p>
<p>Für Bauunternehmen, Unternehmen des Anlagen- und Maschinenbaus sowie bei den Erneuerbaren Energien spielen Avale eine große Rolle und ihre Handhabung ist mitunter komplex. Daher beauftragen Banken oder Unternehmen einen Avalmanager, der beispielsweise prüft, ob die vom Unternehmen zu stellenden Avale tatsächlich dem vereinbarten Sicherungszweck entsprechen. Denn oftmals kommt es zu einem ungewollten ‚überschießenden‘ Moment in den Avalurkunden und somit zu einer Ausweitung der Haftung unter dem Aval. Zwar hat zunächst der Bürge, also der Avalsteller, die Problematik zu lösen – jedoch kann der Bürge beim Unternehmen Regress nehmen. Dann hat das Unternehmen das Risiko zu tragen, dass das Aval in seinem Sicherungszweck auch der Vereinbarung entspricht. „Sich hier auf den Bürgen zu verlassen, ist nicht ratsam, wie die Praxis gezeigt hat“, weiß Steinwachs. Denn der Bürge hat keine Prüfungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer und verfügt in aller Regel auch über keine Unterlagen, wie beispielsweise den Bauvertrag oder das Leistungsverzeichnis. „Daher sollte sich das Unternehmen die Bürgschaftsurkunde vom Bürgen vorlegen lassen, bevor es an den Vertragspartner, also den Auftraggeber, herausgegeben wird“, rät der Experte.</p>
<p>Insofern das Unternehmen Avale beanspruchen kann – etwa gegenüber seinen Sub-Unternehmern – ist eine genaue Prüfung des Avals notwendig. Auch hier kann der erfahrene Avalmanager sein Wissen mit einbringen: „Anfangs ist das falsche Aval noch zu ‚reparieren‘; wenn es später gezogen werden soll, ist es zu spät“, erklärt Steinwachs. Eine nachträgliche ‚Heilung‘ zu Lasten des Bürgen verbietet das Aval-Recht.</p>
<p><b>Fehler und Fallen beim Ausstellen von Avalen</b></p>
<p>Aus seiner Aval-Praxis kennt Torsten Steinwachs einige klassische Fehlleistungen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wer die Zahlstellenklausel nicht beachtet, zahlt schon mal nicht den vereinbarten Betrag, etwa aufgrund von Skonto, oder er überweist nicht auf das angegebene Konto. Dann ist das Aval nie entstanden!</li>
<li>In eine Falle tappt, wer das Anzahlungs- und Vertragserfüllungs-Aval vermengt – noch dazu auf erstes Anfordern: Soweit der Bauvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) einzustufen ist (das wird in aller Regel der Fall sein; die Rechtsprechung geht im Zweifel immer von AGB aus), ist dann der Sicherungszweck im Bauvertrag unwirksam und somit das Aval herauszugeben.</li>
<li>Wenn man Vertragserfüllungs- und Mängel-Aval im Sicherungszweck des Bauvertrages nicht sauber voneinander trennt, so dass es zu einer kumulativen Inanspruchnahme beider Avalarten kommen kann, ist der Sicherungszweck unwirksam: Die Avale sind herauszugeben. Eine ‚Übersicherung‘ von mehr als sechs Prozent der Bausumme reicht hierfür bereits aus. Dies gilt es zu vermeiden.</li>
<li>Vorsicht bei Ausschlüssen in den Aval-Texten, wie zum Beispiel der Ausschluss von § 770 Abs. 1 BGB. Es ist umstritten, welche Auswirkungen dieser Ausschluss auf die Rechtswirksamkeit des Avals hat. Aus Vorsichtigkeitsgründen muss auf derartige Ausschlüsse verzichtet werden.</li>
</ul>
<p><b>Wozu Avalmanager gut sind?</b></p>
<p>Avalmanager werden auch von Unternehmen eingesetzt, wenn Avale in Anspruch genommen, also ‚gezogen‘ werden. Oftmals ist eine derartige Ziehung des Avals aber rechtswidrig; sei es aufgrund eines fehlerhaften Sicherungszwecks oder einer Zuordnung von Mängeln, für die das Unternehmen nicht haftet. Torsten Steinwachs ergänzt: „Ein funktionierendes Avalmanagement kann dem Unternehmen Geld retten beziehungsweise Gelder aus den Avalen generieren.“ Er kennt dazu ein aktuelles Beispiel: So konnten bei einem Bauunternehmen von 1,22 Mio. Euro Sub-Unternehmer-Avale mit 880.000 Euro Avalsumme ausgetauscht werden, da diese nicht dem neuesten Aval-Recht entsprachen. Deshalb rät der Experte dringend: „Schauen Sie genau hin oder holen Sie sich Rat bei einem Aval-Manager: Denn nur ein rechtmäßiges Aval ist ein gutes Aval!“</p>
<p><b>Torsten Steinwachs …</b></p>
<p>… ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Geschäftsführender Partner der BMS Bond Management Support GmbH. Er berät seit mehr als 20 Jahren Unternehmen sowie Kreditinstitute und Kreditversicherer bei der Herauslegung und Inanspruchnahme von Avalen national wie international. Mit der BMS übernimmt er zudem das Aval-Management für Kreditinstitute, Kreditversicherer und Unternehmen der Branchen Bau, Anlagenbau und Erneuerbare Energien.</p></div>
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</div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bms-bond-management-support-gmbh-co-kg/Bei-Avalen-ist-Expertise-gefragt-Ratgeber-Baubuergschaften-Fehler-und-Fallen-beim-Ausstellen-von-Avalen/boxid/1102092" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co KG</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bms-bond-management-support-gmbh-co-kg" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co KG</a>
                    </li>
</ul></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/03/bei-avalen-ist-expertise-gefragt-ratgeber-baubuergschaften-fehler-und-fallen-beim-ausstellen-von-avalen/" data-wpel-link="internal">Bei Avalen ist Expertise gefragt! Ratgeber Baubürgschaften – Fehler und Fallen beim Ausstellen von Avalen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Aval-Falle für Bauherren und Subunternehmer</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2022/01/die-aval-falle-fuer-bauherren-und-subunternehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Jan 2022 09:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bautechnik]]></category>
		<category><![CDATA[architekten]]></category>
		<category><![CDATA[banken]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vor einiger Zeit musste der Bau-Generalunternehmer F.* Insolvenz anmelden. Davon betroffen waren zum einen Bauherren, die das noch laufende Projekt überzahlt hatten oder Mängel anzeigten: Sie wollten über die Bürgschaften an ihr Geld. Schwerer traf es Subunternehmen, die gerne angezeigte Mängel nachbessern wollten, das jedoch nicht durften sondern zahlen mussten. Torsten Steinwachs, Geschäftsführender Partner der BMS Bond Management Support, berichtet im Folgenden über Abläufe und Zuständigkeiten, Urteile und Rechte die sich aus Avalen bei der Insolvenz des Generalunternehmers ergeben. Im Falle der Firma F. belief sich die Summe der Avale auf 37,1 Mio. Euro, welche sich auf 3.000 Einzelavale aufteilte. Bei einem Aval handelt es sich um eine Bürgschaft, mit welcher der Gewährleistungsanspruch eines Bauherrn abgesichert wird. Die Firma F. hatte ihren Bauherren zu den jeweiligen Bauprojekten Gewährleistungsavale erteilt. Damit sicherte der Generalunternehmer F. die Ansprüche der Bauherren ab. Genauso hatte sich die Firma von den beauftragen Subunternehmern wiederum Avale geben lassen, um ihre Gewährleistungsansprüche abzusichern. Eine vielschichtige Gemengelage. „Wir arbeiten keine Mängel ab!“ Auf der ersten Ebene traten Bauherren mit einer Mängelanzeige an die Firma F. beziehungsweise den nunmehr zuständigen Insolvenzverwalter heran. Von hier erhielten sie die Auskunft: „Wir arbeiten keine Mängel ab!“ Dank des Avals ist der aus dem Mangel resultierende Schadensersatz abgedeckt. „Aber nur im Prinzip“, weiß Steinwachs. „Der Bauherr muss den Mangel anzeigen, ihn dokumentieren und ihn selbst beheben lassen. Ist der Anspruch auf Mängelbeseitigung berechtigt gewesen, erhält er von dem bürgenden Institut seinen Schadenersatz.“ Bei dieser gesamten Abwicklung werden von den Avalgebern – Banken und Versicherungen – Unternehmen wie die BMS eingeschaltet. Diese übernehmen die bautechnische Aufnahme der Schäden, Besuche des Gewerks vor Ort, Zuordnung der Subunternehmer und Subunternehmeravale zu den Gewerken, Inanspruchnahme der Subunternehmeravale, Sicherung der relevanten Bauunterlagen sowie Verhandlungen mit den Avalgläubigern. Die jeweiligen Avalgeber schlossen sich wie oftmals in solchen Fällen zu einem Banken-Pool zusammen. Dieser Pool der Avalgeber ließ nun prüfen, ob es sich bei dem jeweils angegebenen Mangel auch wirklich um einen Mangel handelt, welcher durch die jeweilige Gewährleistungsbürgschaft abgedeckt ist. Auch diese Aufgabe übernahm die BMS Bond Management Support im Auftrag des Banken-Pools: „Oft waren wir mit bis zu 20 Architekten, Bauingenieuren und Anwälten tätig“, erinnert sich Torsten Steinwachs. Unter Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung wurde der Zugang zur EDV der Firma F. hergestellt, um auf die Originaldaten zuzugreifen und somit mögliche Mängel und auch Ansprüche bestmöglich zu überprüfen. Alle berechtigten Ansprüche konnten aufgrund des solventen Avalgeber-Pools befriedigt werden. Überzahlungen in den Avalen mit abgedeckt Lief jedoch das Bauprojekt noch und hatte der Bauherr bereits sämtliche Kosten in Form einer Anzahlung an die Firma F. geleistet, trat eine sogenannte Überzahlung ein. Denn durch die Eröffnung der Insolvenz der Firma F. vor Fertigstellung des Bauwerks war eine vertragsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten nicht mehr möglich. „In der Regel sind auch Überzahlungen in den Anzahlungs-Avalen mit abgedeckt und können bedient werden“, erklärt der Aval-Spezialist. Auch bei der F.-Insolvenz traten Bauherren durch den Avalgeber-Pool an den Insolvenzverwalter heran und forderten die Anzahlung in Form eines Schadenersatzes von der Firma zurück. Mithilfe der BMS konnten unberechtigte und überhöhte Ansprüche erfolgreich abgewehrt werden. Subunternehmer ist nicht berechtigt, den Mangel zu beseitigen Schwierig wurde es jedoch auf der zweiten Ebene: Nach einer Mängelanzeige würde eigentlich für die Subunternehmer die Möglichkeit bestehen, den Mangel selbst zu beheben und abzuarbeiten. Im Falle einer Insolvenz des Generalunternehmers – hier also der Firma F. – ist dies nicht mehr möglich. Dies beruht auf einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2006 zum Bau-Insolvenzverfahren Holzmann: Wird ein Mangel an einem Gewerk festgestellt, welches durch einen Subunternehmer der Firma F. verursacht wurde, ist der Subunternehmer nicht dazu berechtigt, diesen Mangel selbst zu beheben. Denn: Würde nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Subunternehmer einen Mangel an einem Gewerk beheben, würde dies eine ungerechtfertigte Bevorzugung eines Gläubigers gegenüber den anderen Gläubigern bedeuten, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet hatten. Die Subunternehmer müssen also die Kosten zur Mängelbeseitigung tragen, dürfen diese aber nicht selbst durchführen. „Dies den Subunternehmern zu vermitteln, ist eine haarige Aufgabe“, sagt Steinwachs. „Es ist verständlich, dass die meisten Subunternehmer die entstanden Mängel lieber selbst beheben würden, als die Kosten einer anderen Firma hierfür zu übernehmen. So ist aber nun einmal die Rechtslage.“ Deshalb erhielten die Subunternehmer freundlich formulierte Schreiben der BMS im Auftrag der  Insolvenzverwaltung mit entsprechenden rechtlichen Erläuterungen und der Bitte, sich selbst rechtlich beraten zu lassen. „Wir haben in diesem Zuge auch Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens von der Baustelle geholt, die den aufgetretenen Mangel beseitigen wollten. Wir mussten ihnen erklären, dass sie – unabhängig vom Erfolg ihrer eigenen Mängelbeseitigung – zur Zahlung verpflichtet sind. Man kann sich vorstellen, dass sie nicht sehr erfreut waren.“ Subunternehmeravale verkauft Im Fall F. kam  hinzu, dass der zuständige Insolvenzverwalter Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber den Sub-Unternehmern, besichert durch Sub-Avale verkaufte, welche zwischen der Firma F. als Generalunternehmer und den jeweiligen Subunternehmern bestanden. Dieses Sub-Avalvolumen der Firma F. mit rund 1.500 Einzelavalen belief sich auf eine Gesamtsumme für die Subunternehmeravale von 12,8 Mio. Euro. Käufer dieser Avale war die Firma A.*, die mittels eines Vertrags die Forderungen der Firma F. gegenüber den Subunternehmern als Ganzes kaufte. A. hatte somit die Möglichkeit, die Forderungen als Ganzes gegen die Subunternehmer durchzusetzen. Ein gutes Geschäft für die beiden Firmen. Die Verkaufssumme aus dem Vertrag floss in die Insolvenzmasse ein und das Verfahren konnte so vom Insolvenzverwalter schneller zum Abschluss gebracht werden. Die Laufzeit der hier zu realisierenden Mängelansprüche beliefen sich im Falle der Firma F. auf die üblichen fünf Gewährleistungsjahre sowie die vertraglich vereinbarte zehnjährige Frist für Flach-Dächer und Fassaden. Auch der neue Forderungsinhaber, die Firma A., nahm sich als Forderungsmanager die BMS. Für sämtliche Beteiligte, also Avalsteller, Insolvenzverwaltung und Forderungskäufer, hat sich das Engagement der BMS gelohnt. „Man kann sich vorstellen, dass dies bei bis zu 30 Avalinanspruchnahmen pro Tag und 4.500 Einzelbürgschaften nur einem spezialisierten Avalmanager gelingt“, betont Steinwachs. *Bei dem Generalunternehmer F. handelt es sich um ein großes Unternehmen der Baubranche und bei A. um ein Finanzinstitut, deren beider Namen bei der BMS bekannt sind – die jedoch in diesem Kontext nichts zum Verständnis beitragen würden. Über die BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Torsten Steinwachs &#8230; &#8230; ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Gesch&#228;ftsf&#252;hrender Partner der BMS Bond Management Support GmbH. Er ber&#228;t seit mehr als 20 Jahren Unternehmen sowie Kreditinstitute und Kreditversicherer bei der Herauslegung und Inanspruchnahme von Avalen national wie international. Mit der BMS &#252;bernimmt er zudem das Aval-Management f&#252;r Kreditinstitute, Kreditversicherer und Unternehmen der Branchen Bau, Anlagenbau und Erneuerbare Energien. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Wiesenh&#252;ttenplatz 26 60329 Frankfurt am Main Telefon: +49 (69) 8740309-00 Telefax: +49 (69) 8740309-10 http://www.bms-bond.com Ansprechpartner: Ilka Stiegler PR Telefon: 03514375526 E-Mail: &#115;&#116;&#105;&#101;&#103;&#108;&#101;&#114;&#064;&#097;&#098;&#103;&#045;&#112;&#097;&#114;&#116;&#110;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Alle Meldungen der BMS Bond Management Support GmbH &#38; Co KG Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/01/die-aval-falle-fuer-bauherren-und-subunternehmer/" data-wpel-link="internal">Die Aval-Falle für Bauherren und Subunternehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Vor einiger Zeit musste der Bau-Generalunternehmer F.* Insolvenz anmelden. Davon betroffen waren zum einen Bauherren, die das noch laufende Projekt überzahlt hatten oder Mängel anzeigten: Sie wollten über die Bürgschaften an ihr Geld. Schwerer traf es Subunternehmen, die gerne angezeigte Mängel nachbessern wollten, das jedoch nicht durften sondern zahlen mussten. Torsten Steinwachs, Geschäftsführender Partner der BMS Bond Management Support, berichtet im Folgenden über Abläufe und Zuständigkeiten, Urteile und Rechte die sich aus Avalen bei der Insolvenz des Generalunternehmers ergeben. Im Falle der Firma F. belief sich die Summe der Avale auf 37,1 Mio. Euro, welche sich auf 3.000 Einzelavale aufteilte.</p>
<p>Bei einem Aval handelt es sich um eine Bürgschaft, mit welcher der Gewährleistungsanspruch eines Bauherrn abgesichert wird. Die Firma F. hatte ihren Bauherren zu den jeweiligen Bauprojekten Gewährleistungsavale erteilt. Damit sicherte der Generalunternehmer F. die Ansprüche der Bauherren ab. Genauso hatte sich die Firma von den beauftragen Subunternehmern wiederum Avale geben lassen, um ihre Gewährleistungsansprüche abzusichern. Eine vielschichtige Gemengelage.</p>
<p><b>„Wir arbeiten keine Mängel ab!“</b></p>
<p>Auf der ersten Ebene traten Bauherren mit einer Mängelanzeige an die Firma F. beziehungsweise den nunmehr zuständigen Insolvenzverwalter heran. Von hier erhielten sie die Auskunft: „Wir arbeiten keine Mängel ab!“ Dank des Avals ist der aus dem Mangel resultierende Schadensersatz abgedeckt. „Aber nur im Prinzip“, weiß Steinwachs. „Der Bauherr muss den Mangel anzeigen, ihn dokumentieren und ihn selbst beheben lassen. Ist der Anspruch auf Mängelbeseitigung berechtigt gewesen, erhält er von dem bürgenden Institut seinen Schadenersatz.“ Bei dieser gesamten Abwicklung werden von den Avalgebern – Banken und Versicherungen – Unternehmen wie die BMS eingeschaltet. Diese übernehmen die bautechnische Aufnahme der Schäden, Besuche des Gewerks vor Ort, Zuordnung der Subunternehmer und Subunternehmeravale zu den Gewerken, Inanspruchnahme der Subunternehmeravale, Sicherung der relevanten Bauunterlagen sowie Verhandlungen mit den Avalgläubigern.</p>
<p>Die jeweiligen Avalgeber schlossen sich wie oftmals in solchen Fällen zu einem Banken-Pool zusammen. Dieser Pool der Avalgeber ließ nun prüfen, ob es sich bei dem jeweils angegebenen Mangel auch wirklich um einen Mangel handelt, welcher durch die jeweilige Gewährleistungsbürgschaft abgedeckt ist. Auch diese Aufgabe übernahm die BMS Bond Management Support im Auftrag des Banken-Pools: „Oft waren wir mit bis zu 20 Architekten, Bauingenieuren und Anwälten tätig“, erinnert sich Torsten Steinwachs. Unter Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung wurde der Zugang zur EDV der Firma F. hergestellt, um auf die Originaldaten zuzugreifen und somit mögliche Mängel und auch Ansprüche bestmöglich zu überprüfen. Alle berechtigten Ansprüche konnten aufgrund des solventen Avalgeber-Pools befriedigt werden.</p>
<p><b>Überzahlungen in den Avalen mit abgedeckt </b></p>
<p>Lief jedoch das Bauprojekt noch und hatte der Bauherr bereits sämtliche Kosten in Form einer Anzahlung an die Firma F. geleistet, trat eine sogenannte Überzahlung ein. Denn durch die Eröffnung der Insolvenz der Firma F. vor Fertigstellung des Bauwerks war eine vertragsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten nicht mehr möglich. „In der Regel sind auch Überzahlungen in den Anzahlungs-Avalen mit abgedeckt und können bedient werden“, erklärt der Aval-Spezialist. Auch bei der F.-Insolvenz traten Bauherren durch den Avalgeber-Pool an den Insolvenzverwalter heran und forderten die Anzahlung in Form eines Schadenersatzes von der Firma zurück. Mithilfe der BMS konnten unberechtigte und überhöhte Ansprüche erfolgreich abgewehrt werden.</p>
<p><b>Subunternehmer ist nicht berechtigt, den Mangel zu beseitigen</b></p>
<p>Schwierig wurde es jedoch auf der zweiten Ebene: Nach einer Mängelanzeige würde eigentlich für die Subunternehmer die Möglichkeit bestehen, den Mangel selbst zu beheben und abzuarbeiten. Im Falle einer Insolvenz des Generalunternehmers – hier also der Firma F. – ist dies nicht mehr möglich. Dies beruht auf einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2006 zum Bau-Insolvenzverfahren Holzmann: Wird ein Mangel an einem Gewerk festgestellt, welches durch einen Subunternehmer der Firma F. verursacht wurde, ist der Subunternehmer nicht dazu berechtigt, diesen Mangel selbst zu beheben. Denn: Würde nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Subunternehmer einen Mangel an einem Gewerk beheben, würde dies eine ungerechtfertigte Bevorzugung eines Gläubigers gegenüber den anderen Gläubigern bedeuten, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet hatten. Die Subunternehmer müssen also die Kosten zur Mängelbeseitigung tragen, dürfen diese aber nicht selbst durchführen.</p>
<p>„Dies den Subunternehmern zu vermitteln, ist eine haarige Aufgabe“, sagt Steinwachs. „Es ist verständlich, dass die meisten Subunternehmer die entstanden Mängel lieber selbst beheben würden, als die Kosten einer anderen Firma hierfür zu übernehmen. So ist aber nun einmal die Rechtslage.“ Deshalb erhielten die Subunternehmer freundlich formulierte Schreiben der BMS im Auftrag der  Insolvenzverwaltung mit entsprechenden rechtlichen Erläuterungen und der Bitte, sich selbst rechtlich beraten zu lassen. „Wir haben in diesem Zuge auch Mitarbeiter eines mittelständischen Unternehmens von der Baustelle geholt, die den aufgetretenen Mangel beseitigen wollten. Wir mussten ihnen erklären, dass sie – unabhängig vom Erfolg ihrer eigenen Mängelbeseitigung – zur Zahlung verpflichtet sind. Man kann sich vorstellen, dass sie nicht sehr erfreut waren.“</p>
<p><b>Subunternehmeravale verkauft</b></p>
<p>Im Fall F. kam  hinzu, dass der zuständige Insolvenzverwalter Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber den Sub-Unternehmern, besichert durch Sub-Avale verkaufte, welche zwischen der Firma F. als Generalunternehmer und den jeweiligen Subunternehmern bestanden. Dieses Sub-Avalvolumen der Firma F. mit rund 1.500 Einzelavalen belief sich auf eine Gesamtsumme für die Subunternehmeravale von 12,8 Mio. Euro. Käufer dieser Avale war die Firma A.*, die mittels eines Vertrags die Forderungen der Firma F. gegenüber den Subunternehmern als Ganzes kaufte. A. hatte somit die Möglichkeit, die Forderungen als Ganzes gegen die Subunternehmer durchzusetzen. Ein gutes Geschäft für die beiden Firmen. Die Verkaufssumme aus dem Vertrag floss in die Insolvenzmasse ein und das Verfahren konnte so vom Insolvenzverwalter schneller zum Abschluss gebracht werden. Die Laufzeit der hier zu realisierenden Mängelansprüche beliefen sich im Falle der Firma F. auf die üblichen fünf Gewährleistungsjahre sowie die vertraglich vereinbarte zehnjährige Frist für Flach-Dächer und Fassaden. Auch der neue Forderungsinhaber, die Firma A., nahm sich als Forderungsmanager die BMS. Für sämtliche Beteiligte, also Avalsteller, Insolvenzverwaltung und Forderungskäufer, hat sich das Engagement der BMS gelohnt. „Man kann sich vorstellen, dass dies bei bis zu 30 Avalinanspruchnahmen pro Tag und 4.500 Einzelbürgschaften nur einem spezialisierten Avalmanager gelingt“, betont Steinwachs.</p>
<p>*Bei dem Generalunternehmer F. handelt es sich um ein großes Unternehmen der Baubranche und bei A. um ein Finanzinstitut, deren beider Namen bei der BMS bekannt sind – die jedoch in diesem Kontext nichts zum Verständnis beitragen würden.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co KG</div>
<p>Torsten Steinwachs &#8230;</p>
<p>&#8230; ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrender Partner der BMS Bond Management Support GmbH. Er ber&auml;t seit mehr als 20 Jahren Unternehmen sowie Kreditinstitute und Kreditversicherer bei der Herauslegung und Inanspruchnahme von Avalen national wie international. Mit der BMS &uuml;bernimmt er zudem das Aval-Management f&uuml;r Kreditinstitute, Kreditversicherer und Unternehmen der Branchen Bau, Anlagenbau und Erneuerbare Energien.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>BMS Bond Management Support GmbH &amp; Co KG<br />
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