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	<title>Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP), Autor bei MyNewsChannel</title>
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		<title>Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) hat gewählt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Sep 2022 19:35:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie in den letzen beiden Jahren keine Mitgliederversammlung mehr präsent durchgeführt werden konnte, fand am 2. September 2022 erstmals wieder eine Präsenz-Mitgliederversammlung nach 2019 statt. Darin bestätigten die Mitglieder des Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) einstimmig die Wiederwahl des bestehenden Vorstandes und gleichzeitig dessen bisherigen Kurs durch die bewegten Zeiten der Corona-Krise und der aktuellen wirtschaftlich angespannten Lage durch den Ukraine-Krieg und die Energiekrise. Erfreulich ist auch die Wahl von Gianluca Milone als Landesvertreter für die Region Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, dem in der Drohnen-Community bekannten und überaus geschätzten Leiter der Facebook-Gruppe Copter Freunde Hessen. Der BVCP begrüßt seine Mitgliedschaft und sein Engagement in der Copter-Szene und wird in Zukunft eng mit ihm und den Copter Freunden Hessen zusammenarbeiten, um für die Drohnen-Piloten mehr Freiraum und Entfaltungsmöglichkeiten, ob privat oder gewerblich, zu ermöglichen.  Die Landesvertretungen dienen als regionales Bindeglied zwischen den Copter-Unternehmen und Fernpiloten in der Region und dem Vorstand des BVCP. Sie halten in ihrer Region auch Kontakt mit den zuständigen Landesluftfahrtbehörden und organisieren Treffen zwischen regional ansässigen Copter-Piloten. Auf der Website des BVCP sind alle Landesvertreter des BVCP und deren Personenprofil zu finden. Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Der Bundesverband Copter Piloten&#160;ist der im deutschen Sprachraum gr&#246;&#223;te Dachverband f&#252;r Fernpiloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&#160;sowie f&#252;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&#160;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&#246;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&#228;ischer und globaler Ebene. Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &#246;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Drohnen entstehen. Der Markt w&#228;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen. Im Luftraum &#252;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation, der aufgrund der neuen EU-Regulierung und der nationalen Umsetzung mittels Luftverkehrsordnung (LuftVO) Rechnung getragen wird. Der&#160;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&#246;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&#252;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &#214;ffentlichkeit &#8211; f&#252;r ein wertvolles Miteinander. Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&#252;r ein respektvolles und r&#252;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&#252;r ein verst&#228;ndnis- und respektvolles&#160;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&#246;lkerung. Und f&#246;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&#246;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Kerstin Bach Stellvertretender Vorstand Telefon: 0221-177 33 75-0 Fax: 0221-177 33 75-9 E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/09/der-bundesverband-copter-piloten-e-v-bvcp-hat-gewaehlt/" data-wpel-link="internal">Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) hat gewählt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie in den letzen beiden Jahren keine Mitgliederversammlung mehr präsent durchgeführt werden konnte, fand am 2. September 2022 erstmals wieder eine Präsenz-Mitgliederversammlung nach 2019 statt. Darin bestätigten die Mitglieder des Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) einstimmig die Wiederwahl des bestehenden Vorstandes und gleichzeitig dessen bisherigen Kurs durch die bewegten Zeiten der Corona-Krise und der aktuellen wirtschaftlich angespannten Lage durch den Ukraine-Krieg und die Energiekrise.</p>
<p>Erfreulich ist auch die Wahl von Gianluca Milone als Landesvertreter für die Region Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, dem in der Drohnen-Community bekannten und überaus geschätzten Leiter der Facebook-Gruppe Copter Freunde Hessen. Der BVCP begrüßt seine Mitgliedschaft und sein Engagement in der Copter-Szene und wird in Zukunft eng mit ihm und den Copter Freunden Hessen zusammenarbeiten, um für die Drohnen-Piloten mehr Freiraum und Entfaltungsmöglichkeiten, ob privat oder gewerblich, zu ermöglichen. </p>
<p>Die Landesvertretungen dienen als regionales Bindeglied zwischen den Copter-Unternehmen und Fernpiloten in der Region und dem Vorstand des BVCP. Sie halten in ihrer Region auch Kontakt mit den zuständigen Landesluftfahrtbehörden und organisieren Treffen zwischen regional ansässigen Copter-Piloten. Auf der Website des BVCP sind alle <a href="https://bvcp.de/landesvertretungen/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Landesvertreter des BVCP und deren Personenprofil</a> zu finden.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Fernpiloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation, der aufgrund der neuen EU-Regulierung und der nationalen Umsetzung mittels Luftverkehrsordnung (LuftVO) Rechnung getragen wird. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &ndash; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &ndash; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
Startplatz &#8211; Im Mediapark 5<br />
50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Telefax: +49 (221) 1773375-9<br />
<a href="http://bvcp.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://bvcp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kerstin Bach<br />
Stellvertretender Vorstand<br />
Telefon: 0221-177 33 75-0<br />
Fax: 0221-177 33 75-9<br />
E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/Der-Bundesverband-Copter-Piloten-e-V-BVCP-hat-gewaehlt/boxid/1127054" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---23/1127054.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/09/der-bundesverband-copter-piloten-e-v-bvcp-hat-gewaehlt/" data-wpel-link="internal">Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) hat gewählt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Drohnen und die Fußball EM 2021</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/06/drohnen-und-die-fussball-em-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jun 2021 07:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Luft- / Raumfahrt]]></category>
		<category><![CDATA[geofencing]]></category>
		<category><![CDATA[LuftVO]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenansammlung]]></category>
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		<category><![CDATA[sport]]></category>
		<category><![CDATA[Sportlizenzen]]></category>
		<category><![CDATA[Sportübertragung]]></category>
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		<category><![CDATA[urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Spannung steigt mit jeder Runde der EM-Spiele und so manchem Copter Piloten juckt es sicher in den Fingern mit seinem Copter spektakuläre Luftbild- oder Filmaufnahmen vom Public Viewing der Fan-Gemeinde oder gar mit Blick in die Stadien zu machen, um die Stimmung oder das Spiel aufzuzeichnen oder sogar Live-Bilder der Spiele aus der Luft zu senden. Aber Vorsicht: auch mit der gerade erlassenen neuen Luftverkehrs-Ordnung lauern hier gleich mehrere Fallen, sich rechtlich so richtig ins Abseits zu manövrieren! es ist generell ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht gestattet, über Menschenansammlungen zu fliegen. Zu groß ist die Gefahr, andere zu verletzen, wenn etwas Unkontrollierbares geschieht. Und das kann mit einem Copter immer passieren. Dessen sollte man sich bewusst sein. viele Fußballstadien und Trainingsplätze gehören zu den No-Fly-Zones – auch deutsche Fußballstadien. Diese Regelung ist zur EM nochmals verschärft worden. Hier darf in einem größeren Sicherheitsabstand um die Stadien und auch den Trainingslagern der beteiligten Teams weder aufgestiegen noch diese überflogen werden. manche Stadien stehen unter Urheberrecht, wie z.B. das Fußballstadion des 1. FC Bayern. Also müsste man hier zudem das Einverständnis des Architekten einholen. Übertragungen von Spielen, insbesondere Live-Übertragungen wie es mit manchen Drohnen möglich ist, verstoßen gegen die Lizenzrechte der Fußball-Organisationen und werden empfindliche Zivilstrafen nach sich ziehen. Welche Sicherheitsrisiko und Gefährdung Teilnehmer am Luftverkehr für solche Großveranstaltungen auslösen können, zeigen die Berichte der letzen Tage über eine Drohne, die sich über dem Stadion befand und einem motorisierten Gleitflieger von Greenpeace, der bei seiner Aktion ein Drahtseil der Dachkonstruktion streifte, im Stadion notlanden musste und dabei Menschen verletzte. Alles in allem ist das also wirklich keine gute Idee… und strafbar obendrein. Ohnehin hat DJI in den letzten Jahren sein „Geofencing“-System aus Sicherheitsgründen so erweitert, dass ohne besondere Freischaltung Copter von DJI nicht mehr über den Stadien fliegen oder in deren Nähe aufsteigen können. Also doch lieber das Public Viewing vom Boden aus genießen – in Corona-sicherem Abstand. Das kühle Bier ist so auch viel näher und in der Fangemeinschaft machen die Spiele doch am meisten Spaß. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Christoph Bach Vorstandsvorsitzender Telefon: +49 (221) 177337-50 Fax: +49 (221) 177337-59 E-Mail: &#099;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/06/drohnen-und-die-fussball-em-2021/" data-wpel-link="internal">Drohnen und die Fußball EM 2021</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Spannung steigt mit jeder Runde der EM-Spiele und so manchem Copter Piloten juckt es sicher in den Fingern mit seinem Copter spektakuläre Luftbild- oder Filmaufnahmen vom Public Viewing der Fan-Gemeinde oder gar mit Blick in die Stadien zu machen, um die Stimmung oder das Spiel aufzuzeichnen oder sogar Live-Bilder der Spiele aus der Luft zu senden.</p>
<p>Aber Vorsicht: auch mit der gerade erlassenen <a href="https://bvcp.de/copter-recht/eu-regulierung/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">neuen Luftverkehrs-Ordnung</a> lauern hier gleich mehrere Fallen, sich <a href="https://bvcp.de/copter-recht/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">rechtlich so richtig ins Abseits</a> zu manövrieren!</p>
<ol class="bbcode_list">
<li>es ist generell ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht gestattet, über Menschenansammlungen zu fliegen. Zu groß ist die Gefahr, andere zu verletzen, wenn etwas Unkontrollierbares geschieht. Und das kann mit einem Copter immer passieren. Dessen sollte man sich bewusst sein.</li>
<li>viele Fußballstadien und Trainingsplätze gehören zu den <a href="https://bvcp.de/no-fly-zones/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">No-Fly-Zones</a> – auch deutsche Fußballstadien. Diese Regelung ist zur EM nochmals verschärft worden. Hier darf in einem größeren Sicherheitsabstand um die Stadien und auch den Trainingslagern der beteiligten Teams weder aufgestiegen noch diese überflogen werden.</li>
<li>manche Stadien stehen unter Urheberrecht, wie z.B. das Fußballstadion des 1. FC Bayern. Also müsste man hier zudem das Einverständnis des Architekten einholen.</li>
<li>Übertragungen von Spielen, insbesondere Live-Übertragungen wie es mit manchen Drohnen möglich ist, verstoßen gegen die Lizenzrechte der Fußball-Organisationen und werden empfindliche Zivilstrafen nach sich ziehen.</li>
</ol>
<p>Welche Sicherheitsrisiko und Gefährdung Teilnehmer am Luftverkehr für solche Großveranstaltungen auslösen können, zeigen die Berichte der letzen Tage über eine Drohne, die sich über dem Stadion befand und einem motorisierten Gleitflieger von Greenpeace, der bei seiner Aktion ein Drahtseil der Dachkonstruktion streifte, im Stadion notlanden musste und dabei Menschen verletzte.</p>
<p>Alles in allem ist das also wirklich keine gute Idee… und strafbar obendrein.</p>
<p>Ohnehin hat DJI in den letzten Jahren sein „Geofencing“-System aus Sicherheitsgründen so erweitert, dass ohne besondere Freischaltung Copter von DJI nicht mehr über den Stadien fliegen oder in deren Nähe aufsteigen können.</p>
<p>Also doch lieber das Public Viewing vom Boden aus genießen – in Corona-sicherem Abstand. Das kühle Bier ist so auch viel näher und in der Fangemeinschaft machen die Spiele doch am meisten Spaß.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
Startplatz &#8211; Im Mediapark 5<br />
50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Telefax: +49 (221) 1773375-9<br />
<a href="http://bvcp.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://bvcp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Bach<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
Telefon: +49 (221) 177337-50<br />
Fax: +49 (221) 177337-59<br />
E-Mail: &#099;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/Drohnen-und-die-Fussball-EM-2021/boxid/1064600" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---23/1064600.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/06/drohnen-und-die-fussball-em-2021/" data-wpel-link="internal">Drohnen und die Fußball EM 2021</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Drohnen halten Einzug in die Land- und Forstwirtschaft</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/06/drohnen-halten-einzug-in-die-land-und-forstwirtschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jun 2021 22:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Luft- / Raumfahrt]]></category>
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		<category><![CDATA[copter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Blick von oben bietet viele Möglichkeiten So fällt es mittels Drohnen und ihrem Blick von oben leicht die von Wildschweinen angerichteten Flurschäden auszumachen oder sogar das Ausmaß zu vermessen und so den tatsächlichen Schadensumfang genau zu bestimmen. Auf diese Weise klären sich schnell und für jeden nachprüfbar unterschiedliche Vorstellungen des Schadensausmaßes. Bei der Beurteilung des Waldzustandes ist die Drohne, mit einer Multi-Spectral-Kamera ausgerüstet, sogar in der Lage, im Überflug den Gesundheitszustand der Bäume zu analysieren. Dabei kann mit diesem Verfahren der Chlorophyll-Gehalt oder der Wasserhaushalt der Pflanzen gemessen werden. Kranke Bäume sind schnell identifiziert. Gerade in den durch Borkenkäferbefall so in Mitleidenschaft gezogenen Wäldern kann auf diese Weise in sehr kurzer Zeit ein Gesamtbild das Waldzustandes erstellt und die kranken Bäume genau bestimmt werden. Auch nach einem Sturm ist man mit Hilfe der Drohne in der Lage, sich schnell einen Überblick über das Ausmaß des Schadens zu verschaffen und kann den Umfang und die Örtlichkeiten für Neuanpflanzungen planen. Selbst der biologische Pflanzenschutz kann heute deutlich effektiver mit Drohnen erfolgen, wie z.B. die Schädlingsbekämpfung des Maiszünslers mittels Abwurf von Schlupfwespen-Larven mittels Trichogramma-Kugeln in diesen Wochen. Auf die richtige Drohne kommt es an Jede Drohne ist unterschiedlich in Ihrer Ausstattung und ihrem Flugvermögen. Sie sollte zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten passen. Einige der größten Händler von unbemannten Flugsystemen sind Mitglied im Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) und unterstützen Jagdvereine und Forstwirte bei der Wahl der optimalen Drohne und dem dazugehörigen Equipment – und auch bei der staatlichen Förderung für die Anschaffung einer Drohne. Anfragen können an info@bvcp.de gerichtet werden. Hat man die passende Drohne gefunden, muss man noch lernen, diese sicher zu fliegen. Die Bedienung einer Drohne ist leicht zu erlernen. Allerdings muss man sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Eigenschaften einer Drohne informieren, um sicher und gefahrlos fliegen zu können. Immerhin wird man als Copter Pilot ein Teilnehmer am Luftverkehr und sollte sich daher mit Luftrecht und den technischen Bedingungen des Fliegens vertraut gemacht haben. Eine Schulung bietet sich hier an, in der die Trainer ihre Erfahrungen weiter geben und die Grundlagenkenntnisse für das Drohnen-Fliegen vermitteln. Alles für den Drohnenführerschein und mehr… Beim BVCP findet man Schulungen, Workshops und Prüfungen zum Drohnenführerschein „Europäisches Fernpilotenzeugnis A2”, zu weiterführenden praktischen Kursen und Software-Schulungen für die Nachbearbeitung von Aufnahmen. Unterstützt von den im BVCP zertifizierten Schulungspartnern – Kursangebote online und demnächst auch wieder als Präsenzkurse an vielen Standorten in ganz Deutschland! Der BVCP baut das Angebot mit Hilfe der Schulungsfirmen im Verband immer weiter aus und gewährt BVCP-Mitgliedern auf die ohnehin schon günstigen Kurse nochmals einen Rabatt. Schulungen und Kurse für den EU-Drohnenführerschein „Fernpilotenzeugnis A2” Erfahrung und sicherer Umgang mit Coptern bzw. Drohnen sichern die besten Ergebnisse und lange Freude am Copter-Fliegen. Die vom BVCP zugelassenen Schulungspartner vermitteln hierfür umfangreiches Wissen und Können. Egal ob Basis-Kurse für Einsteiger, Aufbaukurse für Fortgeschrittenen, Spezialkurse in Form von Foto-/Video-Workshops, zu speziellen Themen wie Bildbearbeitung oder 3D-Software oder Kurse zum Europäischen Drohnenführerschein A2 – unsere Partner im BVCP bieten die perfekte Schulung für unterschiedlichste Anforderungen. Wer einen Kurs mit Kompetenz- oder Befähigungsnachweis über das BVCP-Portal bucht, erhält zusätzlich ein Zertifikat des BVCP über die Qualifizierung als Copter Pilot zugesendet. Welche Anforderungen werden an Fernpiloten gestellt? Eine der wichtigsten Voraussetzung zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Fernpiloten – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet. Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation und der relevanten Meteorologie verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertig­keiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben. Die Basis ist der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises A1/A3. Er vermittelt allgemeine Kenntnisse inkl. der rechtlichen Rahmenbedingungen. Über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kommt man zum Online-Training und Online-Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3. Damit kann man außerhalb von Städten oder Ortschaften bis 25 kg schwere Drohnen fliegen, muss dabei jedoch darauf achten, dass keine nicht involvierten Personen in der Nähe sind. Eingewiesene Helfer und das eigene Team sind als involvierte Personen davon nicht betroffen. Mehr Möglichkeiten bietet der „große Drohnenführerschein” Fernpilotenzeugnis A2 Der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises „Fernpilotenzeugnis A2” bestätigt weiterführende theoretische und praktische Kenntnisse. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind der Kompetenznachweis A1/A3 sowie die „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2” des LBA. Ziel ist es, dass Bewerber in der Prüfung zeigen, wie sie den Einsatz von UAS auf eine sichere und angemessene Art und Weise planen, vorbereiten, durchführen sowie nachbereiten können und durch korrekte Einschätzung der Risiken eine Gefährdung für Dritte in der Luft und am Boden ausschließen, um so Personen- wie Sachschäden zu vermeiden. Wer Unterstützung beim praktischen Selbststudium haben bzw. dieses gerne von einem erfahrenen Schulungsunternehmen bestätigt haben möchte, kann das e-Learning mit Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 in Kombination mit praktischem Selbststudium unter Anleitung erfahrenen Piloten buchen – ein „Rundum-sorglos-Angebot” des BVCP für ambitionierte Fernpiloten. Für alle, die noch mehr praktische Erfahrungen sammeln möchte, bis hin zu automatischen Missionsflügen, wie sie zur großflächigen Erfassung von Landschaften benötigt werden, bieten sich die intensiven, ganztägigen Praxiskurse an – ebenfalls in Kombination mit e-Learning und Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2. Die Schulungspartner im BVCP für die Vermittlung praktischer Kenntnisse und die Erlangung des Europäischen Fernpilotenzeugnis A2 verfügen über langjährig erfahrene Fernpiloten. Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 findet bei Unternehmen statt, die vom Luftfahrt-Bundesamt als „Benannte Stelle für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis” zertifiziert sind. Unterstützend bietet der BVCP-Shop Mitgliedern wie Nichtmitgliedern das auf die EU-Regulierung zugeschnittene BVCP-Flugbuch zur Dokumentation von Flugeinsätzen, Kennzeichnungsplaketten für das Anbringen der gesetzllich erforderlichen Betreiber-ID und Ausweiskarten für die Drohnenführerscheine in praktischer Kreditkartengröße.  Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Der Bundesverband Copter Piloten&#160;ist der im deutschen Sprachraum gr&#246;&#223;te Dachverband f&#252;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&#160;sowie f&#252;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&#160;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&#246;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&#228;ischer und globaler Ebene. Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &#246;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Drohnen entstehen. Der Markt w&#228;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen. Im Luftraum &#252;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&#160;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&#246;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&#252;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &#214;ffentlichkeit &#8211; f&#252;r ein wertvolles Miteinander. Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&#252;r ein respektvolles und r&#252;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&#252;r ein verst&#228;ndnis- und respektvolles&#160;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&#246;lkerung. Und f&#246;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&#246;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Kerstin Bach Stellvertretender Vorstand Telefon: +49 (221) 1773375-0 Fax: +49 (221) 1773375-9 E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/06/drohnen-halten-einzug-in-die-land-und-forstwirtschaft/" data-wpel-link="internal">Drohnen halten Einzug in die Land- und Forstwirtschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Der Blick von oben bietet viele Möglichkeiten</b></p>
<p>So fällt es mittels Drohnen und ihrem Blick von oben leicht die von Wildschweinen angerichteten Flurschäden auszumachen oder sogar das Ausmaß zu vermessen und so den tatsächlichen Schadensumfang genau zu bestimmen. Auf diese Weise klären sich schnell und für jeden nachprüfbar unterschiedliche Vorstellungen des Schadensausmaßes.</p>
<p>Bei der Beurteilung des Waldzustandes ist die Drohne, mit einer Multi-Spectral-Kamera ausgerüstet, sogar in der Lage, im Überflug den Gesundheitszustand der Bäume zu analysieren. Dabei kann mit diesem Verfahren der Chlorophyll-Gehalt oder der Wasserhaushalt der Pflanzen gemessen werden. Kranke Bäume sind schnell identifiziert. Gerade in den durch Borkenkäferbefall so in Mitleidenschaft gezogenen Wäldern kann auf diese Weise in sehr kurzer Zeit ein Gesamtbild das Waldzustandes erstellt und die kranken Bäume genau bestimmt werden.</p>
<p>Auch nach einem Sturm ist man mit Hilfe der Drohne in der Lage, sich schnell einen Überblick über das Ausmaß des Schadens zu verschaffen und kann den Umfang und die Örtlichkeiten für Neuanpflanzungen planen.</p>
<p>Selbst der biologische Pflanzenschutz kann heute deutlich effektiver mit Drohnen erfolgen, wie z.B. die Schädlingsbekämpfung des Maiszünslers mittels Abwurf von Schlupfwespen-Larven mittels Trichogramma-Kugeln in diesen Wochen.</p>
<p><b>Auf die richtige Drohne kommt es an</b></p>
<p>Jede Drohne ist unterschiedlich in Ihrer Ausstattung und ihrem Flugvermögen. Sie sollte zu den geplanten Anwendungsmöglichkeiten passen. Einige der größten Händler von unbemannten Flugsystemen sind Mitglied im <b>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</b> und unterstützen Jagdvereine und Forstwirte bei der Wahl der optimalen Drohne und dem dazugehörigen Equipment – und auch bei der staatlichen Förderung für die Anschaffung einer Drohne. Anfragen können an info@bvcp.de gerichtet werden.</p>
<p>Hat man die passende Drohne gefunden, muss man noch lernen, diese sicher zu fliegen. Die Bedienung einer Drohne ist leicht zu erlernen. Allerdings muss man sich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Eigenschaften einer Drohne informieren, um sicher und gefahrlos fliegen zu können. Immerhin wird man als Copter Pilot ein Teilnehmer am Luftverkehr und sollte sich daher mit Luftrecht und den technischen Bedingungen des Fliegens vertraut gemacht haben. Eine Schulung bietet sich hier an, in der die Trainer ihre Erfahrungen weiter geben und die Grundlagenkenntnisse für das Drohnen-Fliegen vermitteln.</p>
<p><b>Alles für den Drohnenführerschein und mehr…</b></p>
<p>Beim BVCP findet man <a href="https://bvcp.de/schulungen-und-drohnenfuehrerschein/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Schulungen, Workshops und Prüfungen zum Drohnenführerschein „Europäisches Fernpilotenzeugnis A2”</a>, zu weiterführenden praktischen Kursen und Software-Schulungen für die Nachbearbeitung von Aufnahmen. Unterstützt von den im BVCP zertifizierten Schulungspartnern – Kursangebote online und demnächst auch wieder als Präsenzkurse an vielen Standorten in ganz Deutschland! Der BVCP baut das Angebot mit Hilfe der Schulungsfirmen im Verband immer weiter aus und gewährt BVCP-Mitgliedern auf die ohnehin schon günstigen Kurse nochmals einen Rabatt.</p>
<p><b>Schulungen und Kurse für den EU-Drohnenführerschein „Fernpilotenzeugnis A2”</b></p>
<p>Erfahrung und sicherer Umgang mit Coptern bzw. Drohnen sichern die besten Ergebnisse und lange Freude am Copter-Fliegen. Die vom BVCP zugelassenen Schulungspartner vermitteln hierfür umfangreiches Wissen und Können. Egal ob Basis-Kurse für Einsteiger, Aufbaukurse für Fortgeschrittenen, Spezialkurse in Form von Foto-/Video-Workshops, zu speziellen Themen wie Bildbearbeitung oder 3D-Software oder Kurse zum Europäischen Drohnenführerschein A2 – unsere Partner im BVCP bieten die perfekte Schulung für unterschiedlichste Anforderungen.</p>
<p>Wer einen Kurs mit Kompetenz- oder Befähigungsnachweis über das BVCP-Portal bucht, erhält zusätzlich ein Zertifikat des BVCP über die Qualifizierung als Copter Pilot zugesendet.</p>
<p><b>Welche Anforderungen werden an Fernpiloten gestellt?</b></p>
<p>Eine der wichtigsten Voraussetzung zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Fernpiloten – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet.</p>
<p>Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation und der relevanten Meteorologie verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertig­keiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben.</p>
<p>Die Basis ist der Europäische Drohnenführerschein in Form des <b>Kompetenznachweises A1/A3</b>. Er vermittelt allgemeine Kenntnisse inkl. der rechtlichen Rahmenbedingungen. Über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) kommt man zum Online-Training und Online-Prüfung für den Kompetenznachweis A1/A3. Damit kann man außerhalb von Städten oder Ortschaften bis 25 kg schwere Drohnen fliegen, muss dabei jedoch darauf achten, dass keine nicht involvierten Personen in der Nähe sind. Eingewiesene Helfer und das eigene Team sind als involvierte Personen davon nicht betroffen.</p>
<p><b>Mehr Möglichkeiten bietet der „große Drohnenführerschein” Fernpilotenzeugnis A2</b></p>
<p>Der Europäische Drohnenführerschein in Form des Kompetenznachweises „Fernpilotenzeugnis A2” bestätigt weiterführende theoretische und praktische Kenntnisse. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind der Kompetenznachweis A1/A3 sowie die „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung des praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpiloten-Zeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2” des LBA.</p>
<p>Ziel ist es, dass Bewerber in der Prüfung zeigen, wie sie den Einsatz von UAS auf eine sichere und angemessene Art und Weise planen, vorbereiten, durchführen sowie nachbereiten können und durch korrekte Einschätzung der Risiken eine Gefährdung für Dritte in der Luft und am Boden ausschließen, um so Personen- wie Sachschäden zu vermeiden.</p>
<p>Wer Unterstützung beim praktischen Selbststudium haben bzw. dieses gerne von einem erfahrenen Schulungsunternehmen bestätigt haben möchte, kann das e-Learning mit Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 in Kombination mit praktischem Selbststudium unter Anleitung erfahrenen Piloten buchen – ein <a href="https://bvcp.de/schulungen-und-drohnenfuehrerschein/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">„Rundum-sorglos-Angebot” des BVCP für ambitionierte Fernpiloten</a>.</p>
<p>Für alle, die noch mehr praktische Erfahrungen sammeln möchte, bis hin zu automatischen Missionsflügen, wie sie zur großflächigen Erfassung von Landschaften benötigt werden, bieten sich die intensiven, ganztägigen Praxiskurse an – ebenfalls in Kombination mit e-Learning und Online-Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2.</p>
<p>Die Schulungspartner im BVCP für die Vermittlung praktischer Kenntnisse und die Erlangung des Europäischen Fernpilotenzeugnis A2 verfügen über langjährig erfahrene Fernpiloten. Die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 findet bei Unternehmen statt, die vom Luftfahrt-Bundesamt als „Benannte Stelle für die Prüfung zum Fernpilotenzeugnis” zertifiziert sind.</p>
<p>Unterstützend bietet der <a href="https://bvcp.de/shop/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">BVCP-Shop</a> Mitgliedern wie Nichtmitgliedern das auf die EU-Regulierung zugeschnittene <b>BVCP-Flugbuch</b> zur Dokumentation von Flugeinsätzen, <b>Kennzeichnungsplaketten</b> für das Anbringen der gesetzllich erforderlichen Betreiber-ID und <b>Ausweiskarten für die Drohnenführerscheine</b> in praktischer Kreditkartengröße. </div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &#8211; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
Startplatz &#8211; Im Mediapark 5<br />
50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Telefax: +49 (221) 1773375-9<br />
<a href="http://bvcp.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://bvcp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kerstin Bach<br />
Stellvertretender Vorstand<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Fax: +49 (221) 1773375-9<br />
E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/Drohnen-halten-Einzug-in-die-Land-und-Forstwirtschaft/boxid/1064338" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---23/1064338.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/06/drohnen-halten-einzug-in-die-land-und-forstwirtschaft/" data-wpel-link="internal">Drohnen halten Einzug in die Land- und Forstwirtschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Größtes Zentrales Verzeichnis von Wildtierrettern geht unter dem Namen „Die Rehkitzretter“ an den Start!</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/04/groesstes-zentrales-verzeichnis-von-wildtierrettern-geht-unter-dem-namen-die-rehkitzretter-an-den-start/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Apr 2021 14:37:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Luft- / Raumfahrt]]></category>
		<category><![CDATA[bvcp]]></category>
		<category><![CDATA[copter]]></category>
		<category><![CDATA[drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[forstwirt]]></category>
		<category><![CDATA[infrarot]]></category>
		<category><![CDATA[jäger]]></category>
		<category><![CDATA[kitzrettung]]></category>
		<category><![CDATA[landwirt]]></category>
		<category><![CDATA[netzwerk]]></category>
		<category><![CDATA[piloten]]></category>
		<category><![CDATA[rehkitze]]></category>
		<category><![CDATA[rehkitzrettung]]></category>
		<category><![CDATA[saison]]></category>
		<category><![CDATA[tiere]]></category>
		<category><![CDATA[wildtierrettung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2021/04/groesstes-zentrales-verzeichnis-von-wildtierrettern-geht-unter-dem-namen-die-rehkitzretter-an-den-start/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) setzt sich für die gesellschaftlich wertvollen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen ein. Bereits seit mehreren Jahren engagiert er sich für die Rehkitzrettung aus der Luft. Mit Infrarot-Kamerasystemen ausgestattete Drohnen finden Rehkitze und selbst Bodenbrüter schneller und effizienter, als mit bisherigen Methoden. Die Rehkitzsuche muss in den ersten Morgenstunden erfolgen, da nur dann der Temperaturunterschied zwischen Rehkitz und Umgebungstemperatur groß genug ist, die Jungtiere mittels Wärmebildkameras zu entdecken. Jungwildrettung als Teil der Hege ist Jagdausübung. Daher sind Jungwildretter auch nicht von den aktuellen Corona-Ausgangssperren der „Bundes-Notbremse” betroffen. Jungwildrettungseinsätze vor 5:00 Uhr morgens bleiben auch dann erlaubt, wenn ansonsten eine Ausgangssperre gilt. Im Gesetz über die „Bundes-Notbremse“ sind ausdrücklich Ausnahmen von Ausgangssperren vorgesehen. In den letzten Jahren hat sich ein ganzes Netzwerk an Drohnenpiloten zur Rettung von Rehkitzen gebildet und konnten von Landwirten oder Förstern zwecks Unterstützung aus der Luft über die Website des BVCP angefragt werden. Die Erfolgsdaten haben wir zusammen mit Kitzrettung-Hilfe.de bisher manuell gesammelt und statistisch zusammen gefasst. Für dieses Jahr hat sich der BVCP gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern vorgenommen, Prozesse und Ergebniserfassung zu optimieren. Über die letzten Monate entstand so unter dem Namen DIE REHKITZRETTER ein Portal als zentrales Verzeichnis zur Rehkitzrettung. Dieses reicht von der Eintragung neuer Mähtermine durch Land- und Forstwirte oder Jäger über die portalgestützte Annahme der Anfragen für eine Wildtiersuche bis hin zur statistisch auswertbaren, laufenden Erfassung der Tierrettungserfolge mit Angabe von Ort, Fläche, Zeitraum und Anzahl der geretteten Tiere.  Hierdurch sollen fundierte Kenntnisse gewonnen werden, um die zukünftig die Wildtierrettung noch besser zu koordinieren. Unter dem Link zum Portal DIE REHKITZRETTER (zu finden auf der Website des BVCP unter: https://bvcp.de/&#8230;) können Landwirte, aber auch Forstwirte und Jäger, unter dem Reiter „Für Landwirte” ohne Anmeldung einfach und schnell in wenigen Schritten den geplanten Mähzeitraum eintragen, das zu durchsuchende Feld einzeichnen, und werden so von Rehkitzrettern aus der Nähe gefunden. Wer aktiv nach Rehkitzrettern suchen möchte, kann auf der Websiete des BVCP natürlich auch die nach Bundesländern unterteilte Listung von Rehkitzrettern nutzen und diese direkt ansprechen.  Drohnen-Piloten können sich unter dem Reiter „Für Copter Piloten” als Rehkitzretter mit Angabe ihres Aktionsradius im Portal DIE REHKITZRETTER eintragen und über den persönlichen Zugang nach ausstehenden Suchaufträgen in ihrer Nähe schauen oder dort unter „Dokumentation” den Erfolg bereits durchgeführter Rettungseinsätze mit Einzeichnung des Feldes und Angabe der Anzahl geretteter Tiere eingeben.  Die Rehkitzrettungs-Saison 2021 beginnt bereits in den nächsten beiden Wochen. Daher sind ab sofort Land- und Forstwirte herzlich eingeladen, Ihre Mähtermine im Portal DIE REHKITZRETTER einzutragen und alle Copter-Piloten, die mit ihren fliegenden Infrarot-Kameras Rehkitze retten möchten, sich als Rehkitzretter einzutragen und später ihre Rettungserfolge zu dokumentieren. Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Der Bundesverband Copter Piloten&#160;ist der im deutschen Sprachraum gr&#246;&#223;te Dachverband f&#252;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&#160;sowie f&#252;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&#160;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&#246;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&#228;ischer und globaler Ebene. Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &#246;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Drohnen entstehen. Der Markt w&#228;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen. Im Luftraum &#252;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&#160;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&#246;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&#252;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &#214;ffentlichkeit &#8211; f&#252;r ein wertvolles Miteinander. Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&#252;r ein respektvolles und r&#252;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&#252;r ein verst&#228;ndnis- und respektvolles&#160;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&#246;lkerung. Und f&#246;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&#246;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Kerstin Bach Stellvertretender Vorstand Telefon: 0221-177 33 75-0 Fax: 0221-177 33 75-9 E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/04/groesstes-zentrales-verzeichnis-von-wildtierrettern-geht-unter-dem-namen-die-rehkitzretter-an-den-start/" data-wpel-link="internal">Größtes Zentrales Verzeichnis von Wildtierrettern geht unter dem Namen „Die Rehkitzretter“ an den Start!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der <b>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</b> setzt sich für die gesellschaftlich wertvollen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen ein. Bereits seit mehreren Jahren engagiert er sich für die Rehkitzrettung aus der Luft. Mit Infrarot-Kamerasystemen ausgestattete Drohnen finden Rehkitze und selbst Bodenbrüter schneller und effizienter, als mit bisherigen Methoden.</p>
<p>Die Rehkitzsuche muss in den ersten Morgenstunden erfolgen, da nur dann der Temperaturunterschied zwischen Rehkitz und Umgebungstemperatur groß genug ist, die Jungtiere mittels Wärmebildkameras zu entdecken. Jungwildrettung als Teil der Hege ist Jagdausübung. Daher sind Jungwildretter auch nicht von den aktuellen Corona-Ausgangssperren der „Bundes-Notbremse” betroffen. Jungwildrettungseinsätze vor 5:00 Uhr morgens bleiben auch dann erlaubt, wenn ansonsten eine Ausgangssperre gilt. Im Gesetz über die „Bundes-Notbremse“ sind ausdrücklich Ausnahmen von Ausgangssperren vorgesehen.</p>
<p>In den letzten Jahren hat sich ein ganzes Netzwerk an Drohnenpiloten zur Rettung von Rehkitzen gebildet und konnten von Landwirten oder Förstern zwecks Unterstützung aus der Luft über die Website des BVCP angefragt werden. Die Erfolgsdaten haben wir zusammen mit Kitzrettung-Hilfe.de bisher manuell gesammelt und statistisch zusammen gefasst.</p>
<p>Für dieses Jahr hat sich der BVCP gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern vorgenommen, Prozesse und Ergebniserfassung zu optimieren. Über die letzten Monate entstand so unter dem Namen <b>DIE REHKITZRETTER</b> ein Portal als zentrales Verzeichnis zur Rehkitzrettung. Dieses reicht von der <b>Eintragung neuer Mähtermine</b> durch Land- und Forstwirte oder Jäger über die portalgestützte <b>Annahme der Anfragen für eine Wildtiersuche</b> bis hin zur statistisch auswertbaren, laufenden <b>Erfassung der Tierrettungserfolge</b> mit Angabe von Ort, Fläche, Zeitraum und Anzahl der geretteten Tiere. </p>
<p>Hierdurch sollen fundierte Kenntnisse gewonnen werden, um die zukünftig die Wildtierrettung noch besser zu koordinieren. Unter dem Link zum Portal <a href="https://bvcp.de/rehkitzrettung-aus-der-luft/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DIE REHKITZRETTER</a> (zu finden auf der Website des BVCP unter: <a href="https://bvcp.de/rehkitzrettung-aus-der-luft" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://bvcp.de/&#8230;</a>) können Landwirte, aber auch Forstwirte und Jäger, unter dem Reiter „Für Landwirte” ohne Anmeldung einfach und schnell in wenigen Schritten den geplanten Mähzeitraum eintragen, das zu durchsuchende Feld einzeichnen, und werden so von Rehkitzrettern aus der Nähe gefunden.</p>
<p>Wer aktiv nach Rehkitzrettern suchen möchte, kann auf der Websiete des BVCP natürlich auch die nach Bundesländern unterteilte Listung von Rehkitzrettern nutzen und diese direkt ansprechen. </p>
<p>Drohnen-Piloten können sich unter dem Reiter „Für Copter Piloten” als Rehkitzretter mit Angabe ihres Aktionsradius im Portal DIE REHKITZRETTER eintragen und über den persönlichen Zugang nach ausstehenden Suchaufträgen in ihrer Nähe schauen oder dort unter „Dokumentation” den Erfolg bereits durchgeführter Rettungseinsätze mit Einzeichnung des Feldes und Angabe der Anzahl geretteter Tiere eingeben. </p>
<p>Die Rehkitzrettungs-Saison 2021 beginnt bereits in den nächsten beiden Wochen. Daher sind ab sofort Land- und Forstwirte herzlich eingeladen, Ihre Mähtermine im Portal DIE REHKITZRETTER einzutragen und alle Copter-Piloten, die mit ihren fliegenden Infrarot-Kameras Rehkitze retten möchten, sich als Rehkitzretter einzutragen und später ihre Rettungserfolge zu dokumentieren.</p></div>
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<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &ndash; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &ndash; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
Startplatz &#8211; Im Mediapark 5<br />
50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Telefax: +49 (221) 1773375-9<br />
<a href="http://bvcp.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://bvcp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kerstin Bach<br />
Stellvertretender Vorstand<br />
Telefon: 0221-177 33 75-0<br />
Fax: 0221-177 33 75-9<br />
E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
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<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/Groesstes-Zentrales-Verzeichnis-von-Wildtierrettern-geht-unter-dem-Namen-Die-Rehkitzretter-an-den-Start/boxid/1055666" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>BMVI-Gesetzentwurf für die neue Luftverkehrs-Ordnung – da ist noch viel Luft nach oben!</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/03/bmvi-gesetzentwurf-fuer-die-neue-luftverkehrs-ordnung-da-ist-noch-viel-luft-nach-oben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 20:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Luft- / Raumfahrt]]></category>
		<category><![CDATA[bmvi]]></category>
		<category><![CDATA[bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[bundestag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die unbemannte Luftfahrt bietet große Chancen für innovative Mobilität, neue innovative Geschäftsfelder, insbesondere auch für den Mittelstand, Potentiale für eine ressourcen- und kostenschonende Inspektion kritischer Infrastruktur (beispielsweise Bahn- und Energietrassen), medizinische Transporte von Gewebeproben und Transplantations-Organen oder für die Landschaftsvermessung, beispielsweise im Straßenbau. Darüber hinaus leistet die unbemannte Luftfahrt durch den Einsatz von Drohnen einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz (Stichwort: Rehkitzrettung) und einer ökologischen Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft. Damit das Potential der Drohnen für die gesamte Wirtschaft vollständig nutzbar gemacht werden kann, bedarf es zukunftstauglicher Regelungen, die einen im Entstehen befindenden Geschäftszweig fördern und nicht im Keim ersticken. Dabei müssen selbstverständlich Belange der unbemannten Luftfahrt und des Bevölkerungs-, Natur- und Tierschutzes in ein angemessenes und ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Die Bundesregierung hat in ihrem Drohnen-Aktionsplan bekräftigt, die Entwicklung der unbemannten Luftfahrt stärken zu wollen und die Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten bzw. zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Durchführungsverordnung der EU soll nach Aussage der Bundesregierung dazu einen Beitrag leisten. Dieses selbstgesteckte Ziel erreicht die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf in weiten Teilen nicht! Anstelle von Verbesserungen oder Erleichterungen gegenüber dem Status-Quo stellen manche der vorgeschlagenen Regelungen sogar eine Verschlechterung dar und schaffen stattdessen übermäßige bürokratische Hürden. Positiv erwähnt der BVCP, dass die Kombination mit der in der Betriebskategorie „Speziell“ geltenden Anforderungen und den gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder (NFL 1 &#8211; 1163 &#8211; 17) weiter Bestand haben soll, mit denen Ausnahmen von den Betriebsverboten der derzeit geltenden Regelung des Paragraphen 21 B Abs. 1 Nummer 5 Luftverordnung möglich sind. &#34;Es wäre sicher von Vorteil gewesen, wenn – im Gegensatz zur bisherigen LuftVO – nicht Verbote, sondern Regelungen mit Beschreibung des Erlaubnisfreiraums für Geozonen definiert worden wären. Nun kommt es darauf an, dass die Kultur auch gelebt und angewendet wird, um der aufstrebenden Drohnenbranche trotz der pauschalen, weitreichenden Verbote mittels Ausnahmegenehmigungen eine stabile Perspektive zu bieten.&#34; so der Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Copter Piloten e. V., Christoph Bach. Die Eins-zu-eins-Regel, bei der der seitliche Abstand zu sensiblen Bereichen immer mindestens so groß sein muss, wie die jeweilige Flughöhe, ist dabei eine sinnvolle und praxiserprobte Risikominimierung, die sich laut BVCP in der Vergangenheit bereits bewährt hat. Die Landesluftfahrtbehörden haben in den letzten Jahren sehr viele wertvolle Erfahrungen im direkten Umgang mit den Fernpiloten und mit den Genehmigungsverfahren sammeln können. Dabei sind Vertrauen und wertvolle Kontakte der Fern­piloten zu den Ansprechpartnern in den Landesluftfahrtbehörden gewachsen. Der BVCP begrüßt daher ausdrücklich, dass diese auch weiterhin für die Branche zuständig sind, auch wenn hier nicht jede Landesluftfahrtbehörde gleich gut aufgestellt ist. Ideal wäre aus Sicht des BVCP eine Ausweitung des jetzigen Status-quo, in dem auch direkt mit den Landesluftfahrtbehörden oder dem Luftfahrt­-Bundesamt Kontakt aufgenommen werden kann, um einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Unternehmen mit diesen zu etablieren. Folgende Kritikpunkte sind aus Sicht des BVCP e.V. beim Gesetzentwurf der Bundesregierung dringend noch zu korrigieren: Die Regelung für das Überqueren von Verkehrsstraßen (Land, Wasser, Bahn) sind ein Rückschritt gegenüber den bisher geltenden luftfahrtrechtlichen Rahmenbedingungen. Die bisherige Regelung sieht für Überflüge (bei Ausnahmegenehmigung) eine Mindestflughöhe von. 50 Metern vor, womit Vermessungs­ und Inspektionsflüge noch durchführbar sind. In dem aktuellen Gesetzentwurf für die neue LuftVO sind mind. 100 Meter vorgesehen. Damit sind Vermessungs-­ und Inspektions­flüge, die einen Großteil der industriellen Nutzung von Drohnen ausmachen, nicht mehr wie bisher durchführbar, da hierfür in einer niedrigeren Höhe von 50 bis­ 70 Metern geflogen werden muss. Die Beantwortung der Frage, welchen Sicherheitsgewinn die Erhöhung der Mindestüberflughöhe auf 100 Meter bringen solle, blieb das BMVI / die Bundes­regierung bisher schuldig. Im Hinblick auf die auch für Wasserstraßen geltende Regelung wurde das mit der Gefahr möglicher Funkstörungen für den Radar begründet. Aber sowohl die Deutsche Flugsicherung als auch verschiedene Experten haben darauf hingewiesen, dass trotz aller Feldversuche und Tests noch nie eine Funkstörung durch eine Drohne verursacht worden war. Dazu sei die Sendeleistung viel zu gering. Auch das hilfsweise bemühte Argument der Verwechslung von Drohnen mit Wasserbojen auf dem Schiffsradar konnte nicht überzeugen. Wenn die Drohnen in einer Höhe von 50 Metern fliegen, sind diese wohl kaum mit Wasserbojen zu verwechseln. Die bisherige Regelung hat sich dagegen bewährt und für mehr Sicherheit im Wasserverkehr gesorgt. Der BVCP fordert daher, dass die bisherige Lösung beibehalten wird. Weiterhin sieht der BVCP in dem Gesetzentwurf als Kritikpunkt, dass Organisationen sowie Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung generell nicht überflogen werden dürfen und ein Sicherheitsabstand von 100 Metern einzuhalten ist. Demnach dürften auch unterirdische Energieleitungen (Fernwärme, Strom, Gas,…) nicht mehr überflogen werden. Diese sind jedoch, anders als Überlandleitungen, von Betreibern Unbemannter Luftfahrtsysteme nicht ohne weiteres zu erkennen. Ohne Kenntnis über die unterirdische Energieverteilung könnte der Betreiber des UAS damit wider besseren Wissens eine Ordnungswidrigkeit begehen. Zu vermeiden wäre dies nur, wenn das BMVI die nötigen Informationen über die genaue unterirdisch verlaufende Energieverteilung immer aktuell bereit stellen würde. Auch hier verbirgt sich dem BVCP der tiefere Sinn dieser neuen, pauschal erweiterten Verbotsregelung. Nach bisherigem Luftfahrtgesetz dürfen bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge unterirdische Energieleitungen überfliegen. Zukünftig wäre das dann nur noch der bemannten Luftfahrt vorbehalten. Die jetzt vorgeschlagene Regelung ist ein klarer Rückschritt und darüber hinaus eine unangemessene Ungleichbehandlung und Schlechterstellung unbemannter gegenüber bemannter Luftfahrt. Der Aufwand für den Betreiber, herauszufinden, wo welche Energieverteilungsanlagen unterirdisch verlaufen, wäre immens und würde Einsätze unbemannter Luftfahrtsysteme weiträumig unwirtschaftlich machen. Da jedoch von Drohnen keinerlei Gefahr für unterirdisch verlegte Energieführungen ausgeht, empfiehlt der BVCP dringend, die Verbotsregelung für Energieleitungen/-führungen generell aufzuheben oder auf oberirdisch geführte Anlagen der Energieverteilung zu beschränken bzw. ersatzweise über eine Allgemeinverfügung den Überflug über unterirdisch verlaufende Energieverteilungsanlagen zu erlauben. Der Einsatz von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft muss erleichtert und nicht durch Reglementierungen erschwert werden. Die Land- und Forstwirtschaft ist einer der Branchen, die zukünftig am meisten vom Einsatz unbemannter Flugsysteme profitieren können. Bereits heute gibt es effiziente und umweltschonende, drohnenbasierte Verfahren der biologischen Schädlingsbekämpfung – beispielsweise durch das Abwerfen von Trichogramma-Kugeln zur Bekämpfung des Maiszünslers (statt Einsatz chemischer Giftstoffe). Allerdings wurde es im neuen Gesetzentwurf des BMVI versäumt, unter §13 auch das Abwerfen von Trichogramma oder den schonenden Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngemittel aus der Luft zu erlauben. Der BVCP fordert hier eine entsprechende Nachbesserung über die Aufnahme dieser Möglichkeiten in den Gesetzentwurf oder durch eine Allgemeinverfügung, die derartige Einsätze ohne großen Genehmigungsaufwand ermöglicht. Der Entwurf der Bundesregierung schafft mit seiner komplexen Kostenverordnung eine übermäßige, kaum zu bewältigende Bürokratie für gewerbliche und private Drohnenpiloten und die zuständigen Verwaltungsbehörden in den Ländern, sofern nur Einzelgenehmigungen erteilt werden. Die Beantragung der Flüge ist unter den aktuellen Gesetzesentwürfen extrem zeit- und kostenaufwendig und macht dringend notwendige, nicht aufschiebbare Wartungseinsätze, beispielsweise bei auftretenden Problemen an Stromführungstrassen oder bei Gefahr in Verzug, unmöglich. Stattdessen müsste hierfür auf bemannte Einsätze mit Helikoptern in geringsten Abständen zu den Stromleitungen ausgewichen werden, die nicht nur gefährlicher, sondern auch viel kostenintensiver sind. Der Wirtschaft, die sich durch den Einsatz unbemannter Flugsysteme viele Vorteile erhofft, ist aktuell nicht vermittelbar, warum unbemannte Einsätze gegenüber bemannten Einsätzen (Helikopterflug) benachteiligt werden. Nur wenn pro Missionsart oder für typische Einsatzszenarien Aufstiege dauerhaft geregelt werden können, indem mit einem einmaligen Genehmigungsakt für eine definierte Art von Aufstiegen einer Betreiberfirma die Erlaubnis erteilt wird, können Kosten in Grenzen gehalten und für die Wirtschaft kalkulierbar bleiben. Hier sind insbesondere die Landesluftfahrtbehörden gefragt, durch längerfristige Erlaubnisse weniger Aufwand für die Wirtschaft und für die Verwaltung sicher zu stellen. Denn wäre pro Einsatz eine erneute Beantragung eines Aufstieges zu stellen, ließe dies den Verwaltungsaufwand in nicht absehbare Höhe anwachsen und zu einer immer weiteren Verzögerung der Anträge führen. Die Kompetenzverlagerung weg vom zuständigen Ministerium (BMVI) in fachfremde Ressorts (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) ist für den BVCP schlichtweg nicht nachvollziehbar und unverständlich. Die Bearbeitungszeit für Anträge würde dadurch um ein vielfaches länger werden. Laut Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg geht man jetzt schon von 1-2 Wochen Bearbeitungszeit aus, die sich zusätzlich nochmal um 4-6 Wochen verlängern würde, wenn z. B. eine Naturschutzbehörde angefragt werden muss. In Fällen von erhöhter Dringlichkeit ist dies keinem der Beteiligten zuzumuten und kann zu Schadensfällen führen. Zudem wäre zu befürchten, dass aufgrund der geringen Kenntnisse des für andere Ressorts fachfremden Themas und der realistisch einzuschätzenden Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohneneinsätze, aber auch aufgrund der personellen Überlastung, die große Gefahr bestünde, dass Anträge kurzerhand von der betreffenden Behörde abgelehnt werden oder zu lange unbearbeitet bleiben. Der BVCP hält es daher für wichtig, dass die Entscheidungsbefugnis beim zuständigen BMVI bleibt und die Ministerien oder Behörden anderer Ressorts beratend hinzugezogen werden. Das neu hinzugekommene Verbot der Überflüge von Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen während der Betriebs- oder Badezeiten kann der BVCP aufgrund der Sorge in der Bevölkerung zwar nachvollziehen, hält dieses jedoch für überflüssig, da hier bereits gesetzliche Regelungen des Persönlichkeitsrechts und das Verbot des Überflugs über Menschenansammlungen greifen. Auch die Erhöhung der erteilbaren Überfluggenehmigung über Wohngrundstücken von bisher 30 Metern, die dem Schutz vor Verletzung von Persönlichkeitsrechten durchaus genügte, auf nunmehr 120 Meter würde es beispielsweise Dachdeckern oder Maklern unmöglich machen, kostensparend und sicher Drohnen einzusetzen. Zudem würde die Erhöhung auf 120 Meter keinen Spielraum zum bemannten Luftraum mehr lassen und die Gefahr von Unfällen in der Luft und am Boden sogar noch erhöhen. Aus Sicht des BVCP e.V. sind daher wenigstens an folgenden Punkten Verbesserungen dringend erforderlich: Weniger pauschale Verbote des Einsatzes von UAV, mehr Gebote für die korrekte Nutzung von Unbemannten Luftfahrtsystemen durch Kennzeichnung der erlaubten Einsatzformen für die jeweils ausgewiesenen Geozonen. Die Voraussetzungen und Parameter für den UAV-Einsatz sollten vielmehr für bestimmte Gebiete, sog. Geozonen, vorab und generell für alle UAV einheitlich definiert werden. Wenn ein Einsatz eines UAV innerhalb dieser definierten Parameter stattfinden wird, sollte auf eine Genehmigung, die in einem langwierigen Prozess erteilt werden muss, verzichtet werden können. Das vermeidet für Unternehmen oder Einzelpersonen unnötige Bürokratie und Kosten einer Genehmigung, die gegebenenfalls geschäftsschädigende oder abschreckende Wirkung haben könnten. Für wiederkehrende, in der Missionsart und dem Risiko nach gleichartige UAV-Einsätze, sollten Genehmigungen längerfristig erteilt werden können, um so den Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen oder Bürger gering zu halten. Beibehaltung der derzeit geltenden Mindesthöhe von 50 Metern für das Überqueren von Verkehrsstraßen (Land, Wasser, Bahn) und keine Anhebung auf 100 Meter, um auch zukünftig die Vermessung und Inspektion von bspw. Brücken oder anderer wichtiger Infrastruktur effektiv gewährleisten zu können. Ermöglichung des Abwurfs bestimmter ungefährlicher Gegenstände (bspw. Trichogramma­Kugeln zur Schädlingsbekämpfung) mittels Aufnahme in die Aufzählung unter §13. Diese Einsätze finden in der Regel zeitlich und räumlich begrenzt und weit außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet statt. Wäre es für diese eher kurzen Einsätze mit geringem Gefährdungspotential jedes Mal erforderlich, ein langwieriges Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, würde dies viele kleine Unternehmen oder Einzelpersonen wirtschaftlich überfordern oder zukünftig Land­ und Forstwirte aufgrund steigender Kosten und des umständlichen Genehmigungsverfahrens abschrecken. Die staatlich vorgegebene Gebührenstruktur darf nicht zu einer Marktbenachteiligung führen, mit der ein entstehender Wirtschaftszweig im Keim erstickt wird. Die Gebühren für eine Genehmigung müssen daher so gestaltet sein, dass kleine Unternehmen oder Einzelpersonen, die Drohnenflüge durchführen wollen, weder abgeschreckt noch in ihrer Existenz gefährdet werden. Es müssen daher entsprechende Ausnahmebestimmungen vorgesehen werden. Auch die Höhe der Gebühren muss dem Umstand angemessen sein. So erscheinen 200 € Gebühren für die Annahme der Erklärung eines Standardszenarios recht hoch. Die Gebühren sollten sich bundeseinheitlich auf einem vergleichbaren Niveau bewegen. Die Gebührenspanne von z. T. 50 bis 3.500 € für eine Ausnahmegenehmigung lässt zuviel Interpretationsspielraum zu. Der BVCP befürchtet, dass im Zuge der zugewiesenen Verantwortlichkeit an die Landesluftfahrt-Behörden für die Genehmigungen nach SORA bis 25 kg max. Abflugmasse (MTOM), von Bundesland zu Bundesland deutliche Unterschiede in den Gebühren geben wird, wie bereits in der bisherigen Praxis geschehen.  Im Unterschied zur LuftVO 2017, bei der eine Person / ein Unternehmen den Antrag in dem jeweiligen Bundesland stellen musste, in dem es fliegen wollte, wird mit der neuen LuftVO der Antrag immer in dem Bundesland zu stellen sein, in dem die Person wohnhaft ist, bzw. die Firma ihren Sitz hat. Das kann zu einer vehementen Wettbewerbsverzerrung, vor allem unter den Drohnenunternehmen, führen. Für Unternehmen könnte es dann attraktiv sein, den Firmensitz (oder einen Scheinfirmensitz) in ein Bundesland mit moderaterer Gebührenordnung zu verlegen. Der BVCP warnt hier vor einem möglichen „Genehmigungs-Tourismus“ der im Extremfall auch Unternehmen ins...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die unbemannte Luftfahrt bietet große Chancen für innovative Mobilität, neue innovative Geschäftsfelder, insbesondere auch für den Mittelstand, Potentiale für eine ressourcen- und kostenschonende Inspektion kritischer Infrastruktur (beispielsweise Bahn- und Energietrassen), medizinische Transporte von Gewebeproben und Transplantations-Organen oder für die Landschaftsvermessung, beispielsweise im Straßenbau. Darüber hinaus leistet die unbemannte Luftfahrt durch den Einsatz von Drohnen einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz (Stichwort: Rehkitzrettung) und einer ökologischen Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft.</p>
<p>Damit das Potential der Drohnen für die gesamte Wirtschaft vollständig nutzbar gemacht werden kann, bedarf es zukunftstauglicher Regelungen, die einen im Entstehen befindenden Geschäftszweig fördern und nicht im Keim ersticken. Dabei müssen selbstverständlich Belange der unbemannten Luftfahrt und des Bevölkerungs-, Natur- und Tierschutzes in ein angemessenes und ausgewogenes Verhältnis gebracht werden.</p>
<p>Die Bundesregierung hat in ihrem Drohnen-Aktionsplan bekräftigt, die Entwicklung der unbemannten Luftfahrt stärken zu wollen und die Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten bzw. zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Durchführungsverordnung der EU soll nach Aussage der Bundesregierung dazu einen Beitrag leisten.</p>
<p><b>Dieses selbstgesteckte Ziel erreicht die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf in weiten Teilen nicht! Anstelle von Verbesserungen oder Erleichterungen gegenüber dem Status-Quo stellen manche der vorgeschlagenen Regelungen sogar eine Verschlechterung dar und schaffen stattdessen übermäßige bürokratische Hürden.</b></p>
<p>Positiv erwähnt der BVCP, dass die Kombination mit der in der Betriebskategorie „Speziell“ geltenden Anforderungen und den gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder (NFL 1 &#8211; 1163 &#8211; 17) weiter Bestand haben soll, mit denen Ausnahmen von den Betriebsverboten der derzeit geltenden Regelung des Paragraphen 21 B Abs. 1 Nummer 5 Luftverordnung möglich sind.</p>
<p>&quot;Es wäre sicher von Vorteil gewesen, wenn – im Gegensatz zur bisherigen LuftVO – nicht Verbote, sondern Regelungen mit Beschreibung des Erlaubnisfreiraums für Geozonen definiert worden wären. Nun kommt es darauf an, dass die Kultur auch gelebt und angewendet wird, um der aufstrebenden Drohnenbranche trotz der pauschalen, weitreichenden Verbote mittels Ausnahmegenehmigungen eine stabile Perspektive zu bieten.&quot; so der Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Copter Piloten e. V., Christoph Bach.</p>
<p>Die Eins-zu-eins-Regel, bei der der seitliche Abstand zu sensiblen Bereichen immer mindestens so groß sein muss, wie die jeweilige Flughöhe, ist dabei eine sinnvolle und praxiserprobte Risikominimierung, die sich laut BVCP in der Vergangenheit bereits bewährt hat.</p>
<p>Die Landesluftfahrtbehörden haben in den letzten Jahren sehr viele wertvolle Erfahrungen im direkten Umgang mit den Fernpiloten und mit den Genehmigungsverfahren sammeln können. Dabei sind Vertrauen und wertvolle Kontakte der Fern­piloten zu den Ansprechpartnern in den Landesluftfahrtbehörden gewachsen.</p>
<p>Der BVCP begrüßt daher ausdrücklich, dass diese auch weiterhin für die Branche zuständig sind, auch wenn hier nicht jede Landesluftfahrtbehörde gleich gut aufgestellt ist. Ideal wäre aus Sicht des BVCP eine Ausweitung des jetzigen Status-quo, in dem auch direkt mit den Landesluftfahrtbehörden oder dem Luftfahrt­-Bundesamt Kontakt aufgenommen werden kann, um einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Unternehmen mit diesen zu etablieren.</p>
<p><b>Folgende Kritikpunkte sind aus Sicht des BVCP e.V. beim Gesetzentwurf der Bundesregierung dringend noch zu korrigieren:</b></p>
<ol class="bbcode_list">
<li>Die Regelung für das Überqueren von Verkehrsstraßen (Land, Wasser, Bahn) sind ein Rückschritt gegenüber den bisher geltenden luftfahrtrechtlichen Rahmenbedingungen.
<p>Die bisherige Regelung sieht für Überflüge (bei Ausnahmegenehmigung) eine Mindestflughöhe von. 50 Metern vor, womit Vermessungs­ und Inspektionsflüge noch durchführbar sind. In dem aktuellen Gesetzentwurf für die neue LuftVO sind mind. 100 Meter vorgesehen. Damit sind Vermessungs-­ und Inspektions­flüge, die einen Großteil der industriellen Nutzung von Drohnen ausmachen, nicht mehr wie bisher durchführbar, da hierfür in einer niedrigeren Höhe von 50 bis­ 70 Metern geflogen werden muss.</p>
<p>Die Beantwortung der Frage, welchen Sicherheitsgewinn die Erhöhung der Mindestüberflughöhe auf 100 Meter bringen solle, blieb das BMVI / die Bundes­regierung bisher schuldig. Im Hinblick auf die auch für Wasserstraßen geltende Regelung wurde das mit der Gefahr möglicher Funkstörungen für den Radar begründet. Aber sowohl die Deutsche Flugsicherung als auch verschiedene Experten haben darauf hingewiesen, dass trotz aller Feldversuche und Tests noch nie eine Funkstörung durch eine Drohne verursacht worden war. Dazu sei die Sendeleistung viel zu gering. Auch das hilfsweise bemühte Argument der Verwechslung von Drohnen mit Wasserbojen auf dem Schiffsradar konnte nicht überzeugen. Wenn die Drohnen in einer Höhe von 50 Metern fliegen, sind diese wohl kaum mit Wasserbojen zu verwechseln. Die bisherige Regelung hat sich dagegen bewährt und für mehr Sicherheit im Wasserverkehr gesorgt. Der BVCP fordert daher, dass die bisherige Lösung beibehalten wird.
</li>
<li>Weiterhin sieht der BVCP in dem Gesetzentwurf als Kritikpunkt, dass Organisationen sowie Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung generell nicht überflogen werden dürfen und ein Sicherheitsabstand von 100 Metern einzuhalten ist.
<p>Demnach dürften auch unterirdische Energieleitungen (Fernwärme, Strom, Gas,…) nicht mehr überflogen werden. Diese sind jedoch, anders als Überlandleitungen, von Betreibern Unbemannter Luftfahrtsysteme nicht ohne weiteres zu erkennen. Ohne Kenntnis über die unterirdische Energieverteilung könnte der Betreiber des UAS damit wider besseren Wissens eine Ordnungswidrigkeit begehen. Zu vermeiden wäre dies nur, wenn das BMVI die nötigen Informationen über die genaue unterirdisch verlaufende Energieverteilung immer aktuell bereit stellen würde.</p>
<p>Auch hier verbirgt sich dem BVCP der tiefere Sinn dieser neuen, pauschal erweiterten Verbotsregelung. Nach bisherigem Luftfahrtgesetz dürfen bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge unterirdische Energieleitungen überfliegen. Zukünftig wäre das dann nur noch der bemannten Luftfahrt vorbehalten.</p>
<p>Die jetzt vorgeschlagene Regelung ist ein klarer Rückschritt und darüber hinaus eine unangemessene Ungleichbehandlung und Schlechterstellung unbemannter gegenüber bemannter Luftfahrt. Der Aufwand für den Betreiber, herauszufinden, wo welche Energieverteilungsanlagen unterirdisch verlaufen, wäre immens und würde Einsätze unbemannter Luftfahrtsysteme weiträumig unwirtschaftlich machen.</p>
<p>Da jedoch von Drohnen keinerlei Gefahr für unterirdisch verlegte Energieführungen ausgeht, empfiehlt der BVCP dringend, die Verbotsregelung für Energieleitungen/-führungen generell aufzuheben oder auf oberirdisch geführte Anlagen der Energieverteilung zu beschränken bzw. ersatzweise über eine Allgemeinverfügung den Überflug über unterirdisch verlaufende Energieverteilungsanlagen zu erlauben.
</li>
<li>Der Einsatz von Drohnen in der Land- und Forstwirtschaft muss erleichtert und nicht durch Reglementierungen erschwert werden.
<p>Die Land- und Forstwirtschaft ist einer der Branchen, die zukünftig am meisten vom Einsatz unbemannter Flugsysteme profitieren können. Bereits heute gibt es effiziente und umweltschonende, drohnenbasierte Verfahren der biologischen Schädlingsbekämpfung – beispielsweise durch das Abwerfen von Trichogramma-Kugeln zur Bekämpfung des Maiszünslers (statt Einsatz chemischer Giftstoffe). Allerdings wurde es im neuen Gesetzentwurf des BMVI versäumt, unter §13 auch das Abwerfen von Trichogramma oder den schonenden Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngemittel aus der Luft zu erlauben.</p>
<p>Der BVCP fordert hier eine entsprechende Nachbesserung über die Aufnahme dieser Möglichkeiten in den Gesetzentwurf oder durch eine Allgemeinverfügung, die derartige Einsätze ohne großen Genehmigungsaufwand ermöglicht.
</li>
<li>Der Entwurf der Bundesregierung schafft mit seiner komplexen Kostenverordnung eine übermäßige, kaum zu bewältigende Bürokratie für gewerbliche und private Drohnenpiloten und die zuständigen Verwaltungsbehörden in den Ländern, sofern nur Einzelgenehmigungen erteilt werden.
<p>Die Beantragung der Flüge ist unter den aktuellen Gesetzesentwürfen extrem zeit- und kostenaufwendig und macht dringend notwendige, nicht aufschiebbare Wartungseinsätze, beispielsweise bei auftretenden Problemen an Stromführungstrassen oder bei Gefahr in Verzug, unmöglich. Stattdessen müsste hierfür auf bemannte Einsätze mit Helikoptern in geringsten Abständen zu den Stromleitungen ausgewichen werden, die nicht nur gefährlicher, sondern auch viel kostenintensiver sind. Der Wirtschaft, die sich durch den Einsatz unbemannter Flugsysteme viele Vorteile erhofft, ist aktuell nicht vermittelbar, warum unbemannte Einsätze gegenüber bemannten Einsätzen (Helikopterflug) benachteiligt werden.</p>
<p>Nur wenn pro Missionsart oder für typische Einsatzszenarien Aufstiege dauerhaft geregelt werden können, indem mit einem einmaligen Genehmigungsakt für eine definierte Art von Aufstiegen einer Betreiberfirma die Erlaubnis erteilt wird, können Kosten in Grenzen gehalten und für die Wirtschaft kalkulierbar bleiben.</p>
<p>Hier sind insbesondere die Landesluftfahrtbehörden gefragt, durch längerfristige Erlaubnisse weniger Aufwand für die Wirtschaft und für die Verwaltung sicher zu stellen. Denn wäre pro Einsatz eine erneute Beantragung eines Aufstieges zu stellen, ließe dies den Verwaltungsaufwand in nicht absehbare Höhe anwachsen und zu einer immer weiteren Verzögerung der Anträge führen.
</li>
<li>Die Kompetenzverlagerung weg vom zuständigen Ministerium (BMVI) in fachfremde Ressorts (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit oder Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) ist für den BVCP schlichtweg nicht nachvollziehbar und unverständlich.
<p>Die Bearbeitungszeit für Anträge würde dadurch um ein vielfaches länger werden. Laut Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg geht man jetzt schon von 1-2 Wochen Bearbeitungszeit aus, die sich zusätzlich nochmal um 4-6 Wochen verlängern würde, wenn z. B. eine Naturschutzbehörde angefragt werden muss. In Fällen von erhöhter Dringlichkeit ist dies keinem der Beteiligten zuzumuten und kann zu Schadensfällen führen.</p>
<p>Zudem wäre zu befürchten, dass aufgrund der geringen Kenntnisse des für andere Ressorts fachfremden Themas und der realistisch einzuschätzenden Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohneneinsätze, aber auch aufgrund der personellen Überlastung, die große Gefahr bestünde, dass Anträge kurzerhand von der betreffenden Behörde abgelehnt werden oder zu lange unbearbeitet bleiben.</p>
<p>Der BVCP hält es daher für wichtig, dass die Entscheidungsbefugnis beim zuständigen BMVI bleibt und die Ministerien oder Behörden anderer Ressorts beratend hinzugezogen werden.
</li>
<li>Das neu hinzugekommene Verbot der Überflüge von Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen während der Betriebs- oder Badezeiten kann der BVCP aufgrund der Sorge in der Bevölkerung zwar nachvollziehen, hält dieses jedoch für überflüssig, da hier bereits gesetzliche Regelungen des Persönlichkeitsrechts und das Verbot des Überflugs über Menschenansammlungen greifen.
<p>Auch die Erhöhung der erteilbaren Überfluggenehmigung über Wohngrundstücken von bisher 30 Metern, die dem Schutz vor Verletzung von Persönlichkeitsrechten durchaus genügte, auf nunmehr 120 Meter würde es beispielsweise Dachdeckern oder Maklern unmöglich machen, kostensparend und sicher Drohnen einzusetzen. Zudem würde die Erhöhung auf 120 Meter keinen Spielraum zum bemannten Luftraum mehr lassen und die Gefahr von Unfällen in der Luft und am Boden sogar noch erhöhen.</li>
</ol>
<p><b>Aus Sicht des BVCP e.V. sind daher wenigstens an folgenden Punkten Verbesserungen dringend erforderlich:</b></p>
<ol class="bbcode_list">
<li>Weniger pauschale Verbote des Einsatzes von UAV, mehr Gebote für die korrekte Nutzung von Unbemannten Luftfahrtsystemen durch Kennzeichnung der erlaubten Einsatzformen für die jeweils ausgewiesenen Geozonen. Die Voraussetzungen und Parameter für den UAV-Einsatz sollten vielmehr für bestimmte Gebiete, sog. Geozonen, vorab und generell für alle UAV einheitlich definiert werden.
<p>Wenn ein Einsatz eines UAV innerhalb dieser definierten Parameter stattfinden wird, sollte auf eine Genehmigung, die in einem langwierigen Prozess erteilt werden muss, verzichtet werden können. Das vermeidet für Unternehmen oder Einzelpersonen unnötige Bürokratie und Kosten einer Genehmigung, die gegebenenfalls geschäftsschädigende oder abschreckende Wirkung haben könnten.</p>
<p>Für wiederkehrende, in der Missionsart und dem Risiko nach gleichartige UAV-Einsätze, sollten Genehmigungen längerfristig erteilt werden können, um so den Verwaltungsaufwand für Behörden und Unternehmen oder Bürger gering zu halten.
</li>
<li>Beibehaltung der derzeit geltenden Mindesthöhe von 50 Metern für das Überqueren von Verkehrsstraßen (Land, Wasser, Bahn) und keine Anhebung auf 100 Meter, um auch zukünftig die Vermessung und Inspektion von bspw. Brücken oder anderer wichtiger Infrastruktur effektiv gewährleisten zu können.
</li>
<li>Ermöglichung des Abwurfs bestimmter ungefährlicher Gegenstände (bspw. Trichogramma­Kugeln zur Schädlingsbekämpfung) mittels Aufnahme in die Aufzählung unter §13. Diese Einsätze finden in der Regel zeitlich und räumlich begrenzt und weit außerhalb von dicht besiedeltem Gebiet statt.
<p>Wäre es für diese eher kurzen Einsätze mit geringem Gefährdungspotential jedes Mal erforderlich, ein langwieriges Genehmigungsverfahren zu durchlaufen, würde dies viele kleine Unternehmen oder Einzelpersonen wirtschaftlich überfordern oder zukünftig Land­ und Forstwirte aufgrund steigender Kosten und des umständlichen Genehmigungsverfahrens abschrecken.
</li>
<li>Die staatlich vorgegebene Gebührenstruktur darf nicht zu einer Marktbenachteiligung führen, mit der ein entstehender Wirtschaftszweig im Keim erstickt wird. Die Gebühren für eine Genehmigung müssen daher so gestaltet sein, dass kleine Unternehmen oder Einzelpersonen, die Drohnenflüge durchführen wollen, weder abgeschreckt noch in ihrer Existenz gefährdet werden. Es müssen daher entsprechende Ausnahmebestimmungen vorgesehen werden. Auch die Höhe der Gebühren muss dem Umstand angemessen sein. So erscheinen 200 € Gebühren für die Annahme der Erklärung eines Standardszenarios recht hoch.
<p>Die Gebühren sollten sich bundeseinheitlich auf einem vergleichbaren Niveau bewegen. Die Gebührenspanne von z. T. 50 bis 3.500 € für eine Ausnahmegenehmigung lässt zuviel Interpretationsspielraum zu. Der BVCP befürchtet, dass im Zuge der zugewiesenen Verantwortlichkeit an die Landesluftfahrt-Behörden für die Genehmigungen nach SORA bis 25 kg max. Abflugmasse (MTOM), von Bundesland zu Bundesland deutliche Unterschiede in den Gebühren geben wird, wie bereits in der bisherigen Praxis geschehen. </p>
<p>Im Unterschied zur LuftVO 2017, bei der eine Person / ein Unternehmen den Antrag in dem jeweiligen Bundesland stellen musste, in dem es fliegen wollte, wird mit der neuen LuftVO der Antrag immer in dem Bundesland zu stellen sein, in dem die Person wohnhaft ist, bzw. die Firma ihren Sitz hat. Das kann zu einer vehementen Wettbewerbsverzerrung, vor allem unter den Drohnenunternehmen, führen.</p>
<p>Für Unternehmen könnte es dann attraktiv sein, den Firmensitz (oder einen Scheinfirmensitz) in ein Bundesland mit moderaterer Gebührenordnung zu verlegen. Der BVCP warnt hier vor einem möglichen „Genehmigungs-Tourismus“ der im Extremfall auch Unternehmen ins Ausland ziehen könnte, weil dadurch Firmen mit Sitz in anderen europäischen Mitgliedsstaaten aufgrund günstigerer Kostenstrukturen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber in Deutschland ansässigen Firmen hätten.</li>
</ol>
</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohnen bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &#8211; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
</div>
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Stellvertretender Vorstand<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/BMVI-Gesetzentwurf-fuer-die-neue-Luftverkehrs-Ordnung-da-ist-noch-viel-Luft-nach-oben/boxid/1047409" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
<li>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/03/bmvi-gesetzentwurf-fuer-die-neue-luftverkehrs-ordnung-da-ist-noch-viel-luft-nach-oben/" data-wpel-link="internal">BMVI-Gesetzentwurf für die neue Luftverkehrs-Ordnung – da ist noch viel Luft nach oben!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EU-Drohnenführerscheine im Scheckkarten-Format</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/01/eu-drohnenfuehrerscheine-im-scheckkarten-format/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jan 2021 11:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Luft- / Raumfahrt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Fernpiloten – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet. Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein, sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation, der relevanten Meteorologie und der Risikominimierung bei Flugeinsätzen verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertig­keiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben. Seit 31.12.2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Damit wurden auch neue EU-Drohnenführerscheine eingeführt, die für den Betrieb der meisten Drohnen verpflichtend sind. Wer beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online die Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 oder sogar schon zur Fernpilotenlizenz A2 erfolgreich bestanden hat, erhält vom LBA eine PDF-Datei in Form einer DINA4-Seite zugesendet, die der Fernpilot selber ausdrucken kann und bei jedem Flugeinsatz bei sich zu führen hat. Recht unpraktisch für das Mitführen beim Drohnen-Fliegen. Im Shop des Bundesverband Coter Piloten e.V. (BVCP) können jetzt individuelle Drohnenführerscheine mit den persönlichen Daten als Plastikkarte im praktischen Scheckkartenformat zum Preis von 8,00 € inkl. MwSt. bestellt werden! Der Versand ist innerhalb Deutschlands kostenfrei. Mit der Bescheinigung als Ausweis-Karte in EC-/Scheck-Karten-Format hat jeder Fernpilot seinen Drohnenführerschein immer zuverlässig in der Brieftasche dabei – praktische 85,7 x 54 mm groß und vorderseitig mit dem Ausweisdokument des LBA bedruckt. Damit der QR-Code auf Dauer sicher gelesen werden kann, wird dieser vom BVCP noch etwas vergrößert und die Ausweiskarte mit einer zusätzlichen Schutzbeschichtung gegen Abnutzung überzogen. Weitere Services des BVCP Alle Drohnen ab 250 gr. Abflugmasse und auch Drohnen von geringerem Gewicht, wenn diese mit Aufnahmesensorik (Kamera, Audioaufnahmen, …) ausgestattet sind, müssen bis zum 1. Mai 2021 gemäß neuer EU-Richtlinie mit der Betreiber-ID gekennzeichnet sein, die man beim LBA beantragen kann. Hierzu hat der BVCP ein breites Sortiment an Plaketten und Aufkleber für die Kennzeichnung von Drohnen im Shopangebot. Wer eine Schulung und Prüfung zum EU-Drohnenführerschein, z. B. in Form des EU-Fernpilotenzeugnis A2 machen möchte, findet entsprechende Kursangebote auf der Website des BVCP im BVCP-Schulungsportal &#34;Learn to fly“. Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Der Bundesverband Copter Piloten&#160;ist der im deutschen Sprachraum gr&#246;&#223;te Dachverband f&#252;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&#160;sowie f&#252;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&#160;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&#246;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&#228;ischer und globaler Ebene. Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &#246;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Drohnen entstehen. Der Markt w&#228;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen. Im Luftraum &#252;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&#160;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&#246;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&#252;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &#214;ffentlichkeit &#8211; f&#252;r ein wertvolles Miteinander. Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&#252;r ein respektvolles und r&#252;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&#252;r ein verst&#228;ndnis- und respektvolles&#160;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&#246;lkerung. Und f&#246;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&#246;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Kerstin Bach Stellvertretender Vorstand Telefon: 0221-177 33 75-0 Fax: 0221-177 33 75-9 E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/01/eu-drohnenfuehrerscheine-im-scheckkarten-format/" data-wpel-link="internal">EU-Drohnenführerscheine im Scheckkarten-Format</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS, Unmanned Aircraft Systems) ist die Qualifikation des Fernpiloten – auch umgangssprachlich als Copter-Pilot oder Drohnen-Pilot bezeichnet.</p>
<p>Er muss in den Betrieb der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein, sowie über ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Steuerung und Navigation, der relevanten Meteorologie und der Risikominimierung bei Flugeinsätzen verfügen. Zudem sollte er über die dafür einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und über die örtliche Luftraumordnung informiert sein. Und er sollte allgemeine praktische Kenntnisse und Fertig­keiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems haben.</p>
<p>Seit 31.12.2020 gilt die <b>neue EU-Drohnenverordnung</b> in allen EU-Mitgliedsstaaten. Damit wurden auch neue EU-Drohnenführerscheine eingeführt, die für den Betrieb der meisten Drohnen verpflichtend sind.</p>
<p>Wer beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) online die Prüfung zum Kompetenznachweis A1/A3 oder sogar schon zur Fernpilotenlizenz A2 erfolgreich bestanden hat, erhält vom LBA eine PDF-Datei in Form einer DINA4-Seite zugesendet, die der Fernpilot selber ausdrucken kann und bei jedem Flugeinsatz bei sich zu führen hat. Recht unpraktisch für das Mitführen beim Drohnen-Fliegen.</p>
<p>Im Shop des <b>Bundesverband Coter Piloten e.V. (BVCP)</b> können jetzt individuelle Drohnenführerscheine mit den persönlichen Daten als <a href="https://bvcp.de/shop/produkt/ausweis-karte-eu-fernpilotenzeugnis/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>Plastikkarte im praktischen Scheckkartenformat</b></a> zum Preis von 8,00 € inkl. MwSt. bestellt werden! Der Versand ist innerhalb Deutschlands kostenfrei.</p>
<p>Mit der Bescheinigung als <b>Ausweis-Karte in EC-/Scheck-Karten-Format</b> hat jeder Fernpilot seinen Drohnenführerschein immer zuverlässig in der Brieftasche dabei – praktische 85,7 x 54 mm groß und vorderseitig mit dem Ausweisdokument des LBA bedruckt.</p>
<p>Damit der <b>QR-Code</b> auf Dauer sicher gelesen werden kann, wird dieser vom BVCP noch etwas vergrößert und die Ausweiskarte mit einer zusätzlichen <b>Schutzbeschichtung</b> gegen Abnutzung überzogen.</p>
<p><b>Weitere Services des BVCP</b></p>
<p>Alle<b> Drohnen ab 250 gr. Abflugmasse</b> und auch Drohnen von geringerem Gewicht, wenn diese mit Aufnahmesensorik (Kamera, Audioaufnahmen, …) ausgestattet sind, müssen <b>bis zum 1. Mai 2021</b> gemäß neuer EU-Richtlinie mit der <b>Betreiber-ID</b> gekennzeichnet sein, die man <a href="https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">beim LBA beantragen</a> kann.</p>
<p>Hierzu hat der BVCP ein breites Sortiment an <a href="https://bvcp.de/shop/produkt/kennzeichnungs-plaketten/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Plaketten und Aufkleber für die Kennzeichnung von Drohnen</a> im Shopangebot.</p>
<p>Wer eine <b>Schulung und Prüfung zum EU-Drohnenführerschein</b>, z. B. in Form des <b>EU-Fernpilotenzeugnis A2 </b>machen möchte, findet entsprechende Kursangebote auf der Website des BVCP im <a href="https://bvcp.de/schulungen-und-drohnenfuehrerschein/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">BVCP-Schulungsportal &quot;Learn to fly</a>“.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &#8211; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
Startplatz &#8211; Im Mediapark 5<br />
50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Telefax: +49 (221) 1773375-9<br />
<a href="http://bvcp.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://bvcp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kerstin Bach<br />
Stellvertretender Vorstand<br />
Telefon: 0221-177 33 75-0<br />
Fax: 0221-177 33 75-9<br />
E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/EU-Drohnenfuehrerscheine-im-Scheckkarten-Format/boxid/1042064" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---23/1042064.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/01/eu-drohnenfuehrerscheine-im-scheckkarten-format/" data-wpel-link="internal">EU-Drohnenführerscheine im Scheckkarten-Format</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Kooperation im Zuge der europäischen Drohnen-Regulierung!</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2020/10/neue-kooperation-im-zuge-der-europaeischen-drohnen-regulierung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2020 20:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Luft- / Raumfahrt]]></category>
		<category><![CDATA[ADTF]]></category>
		<category><![CDATA[bvcp]]></category>
		<category><![CDATA[copter]]></category>
		<category><![CDATA[deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[drone]]></category>
		<category><![CDATA[fernpiloten]]></category>
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		<category><![CDATA[Kooperation]]></category>
		<category><![CDATA[Luftfahrt]]></category>
		<category><![CDATA[oberndorf]]></category>
		<category><![CDATA[österreich]]></category>
		<category><![CDATA[piloten]]></category>
		<category><![CDATA[Verband]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2020/10/neue-kooperation-im-zuge-der-europaeischen-drohnen-regulierung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der deutsche Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) und der österreichische Verband Austrian Drone Task Force (ADTF) haben Ihre Kooperation bekannt gegeben mit dem Ziel, vor dem Hintergrund der zum 1. Januar 2020 kommenden europäischen Drohnen-Regulierung gemeinsam die Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten, den fachlichen Austausch über Grenzen hinaus zu pflegen und gemeinsame Grundsätze im Bereich der unbemannten Luftfahrt zu leben. Fernpiloten sollen unterstützt werden, länderübergreifend fliegen zu können. Beide Verbände stehen auch den Mitgliedern des jeweils anderen Verbandes für deren Fragen zu den nationalen Regelungen in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Der in 2016 gegründete Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) ist mit 740 Mitgliedschaften und über 2.000 Copter-Piloten die größte Organisation von Copter-Piloten in Deutschland und setzt sich für deren Interessenvertretung ein. Als langjähriges Mitglied berät er im UAV-Beirat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und wirkt im DIN-Ausschuss an der Erarbeitung nationaler Normen sowie im ASD-Stan an der Entwicklung europaweiter Standards mit. Die „Austrian Drone Task Force“ (ADTF) ist der österreichische Fachverband für die gesamte unbemannte Luftfahrt und setzt sich für die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und einen sicheren und effektiven Betrieb von Unmanned Aircraft Systems (UAS) ein und bietet den Fernpiloten in Österreich ein Netzwerk für Fachdiskussionen zur unbemannten Luftfahrt. Beide Organisationen stellen sich gegen den bedrohlichen und missbräuchlichen Einsatz von Drohnen, wollen die unbemannte Luftfahrt fördern, bieten eine eigene Plattform, um Piloten zu buchen, sowie Schulungen für Drohnenführerscheine und Informationsevents für Fernpiloten. Der BVCP und die ADTF freuen sich auf den fachlichen Austausch und spannende gemeinsame Projekte Ihrer Mitglieder. Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Der Bundesverband Copter Piloten&#160;ist der im deutschen Sprachraum gr&#246;&#223;te Dachverband f&#252;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&#160;sowie f&#252;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&#160;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot, neuerdings Fernpilot genannt, im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&#246;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland, im deutschsprachigen Raum sowie auf europ&#228;ischer und globaler Ebene. Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &#246;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Drohnen entstehen. Der Markt w&#228;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen. Im Luftraum &#252;ber Deutschland und Europa ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&#160;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&#246;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&#252;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &#214;ffentlichkeit &#8211; f&#252;r ein wertvolles Miteinander. Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&#252;r ein respektvolles und r&#252;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&#252;r ein verst&#228;ndnis- und respektvolles&#160;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&#246;lkerung. Und f&#246;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&#246;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Kerstin Bach Stellvertretender Vorstand Telefon: 0221-177 33 75-0 Fax: 0221-177 33 75-9 E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/10/neue-kooperation-im-zuge-der-europaeischen-drohnen-regulierung/" data-wpel-link="internal">Neue Kooperation im Zuge der europäischen Drohnen-Regulierung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der deutsche <b>Bundesverband Copter Piloten e.V. (<a href="https://bvcp.de/%20target=_blank%20rel=noopener%20noreferrer" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">BVCP</a>)</b> und der österreichische Verband <b>Austrian Drone Task Force (<a href="https://adtf.eu/%20target=_blank%20rel=noopener%20noreferrer" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">ADTF</a>)</b> haben Ihre Kooperation bekannt gegeben mit dem Ziel, vor dem Hintergrund der zum 1. Januar 2020 kommenden europäischen Drohnen-Regulierung gemeinsam die Interessen Ihrer Mitglieder zu vertreten, den fachlichen Austausch über Grenzen hinaus zu pflegen und gemeinsame Grundsätze im Bereich der unbemannten Luftfahrt zu leben.</p>
<p>Fernpiloten sollen unterstützt werden, länderübergreifend fliegen zu können. Beide Verbände stehen auch den Mitgliedern des jeweils anderen Verbandes für deren Fragen zu den nationalen Regelungen in Deutschland und Österreich zur Verfügung.</p>
<p>Der in 2016 gegründete Bundesverband Copter Piloten e.V. (<a href="https://bvcp.de/%20target=_blank%20rel=noopener%20noreferrer" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">BVCP</a>) ist mit 740 Mitgliedschaften und über 2.000 Copter-Piloten die größte Organisation von Copter-Piloten in Deutschland und setzt sich für deren Interessenvertretung ein. Als langjähriges Mitglied berät er im UAV-Beirat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und wirkt im DIN-Ausschuss an der Erarbeitung nationaler Normen sowie im ASD-Stan an der Entwicklung europaweiter Standards mit.</p>
<p>Die „Austrian Drone Task Force“ (ADTF) ist der österreichische Fachverband für die gesamte unbemannte Luftfahrt und setzt sich für die Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und einen sicheren und effektiven Betrieb von Unmanned Aircraft Systems (UAS) ein und bietet den Fernpiloten in Österreich ein Netzwerk für Fachdiskussionen zur unbemannten Luftfahrt.</p>
<p>Beide Organisationen stellen sich gegen den bedrohlichen und missbräuchlichen Einsatz von Drohnen, wollen die unbemannte Luftfahrt fördern, bieten eine eigene Plattform, um Piloten zu buchen, sowie Schulungen für Drohnenführerscheine und Informationsevents für Fernpiloten.</p>
<p>Der BVCP und die ADTF freuen sich auf den fachlichen Austausch und spannende gemeinsame Projekte Ihrer Mitglieder.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot, neuerdings Fernpilot genannt, im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland, im deutschsprachigen Raum sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland und Europa ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &ndash; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &ndash; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
Startplatz &#8211; Im Mediapark 5<br />
50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Telefax: +49 (221) 1773375-9<br />
<a href="http://bvcp.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://bvcp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kerstin Bach<br />
Stellvertretender Vorstand<br />
Telefon: 0221-177 33 75-0<br />
Fax: 0221-177 33 75-9<br />
E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/Neue-Kooperation-im-Zuge-der-europaeischen-Drohnen-Regulierung/boxid/1029622" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---23/1029622.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/10/neue-kooperation-im-zuge-der-europaeischen-drohnen-regulierung/" data-wpel-link="internal">Neue Kooperation im Zuge der europäischen Drohnen-Regulierung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Drohnen essen keine Kekse</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2020/10/drohnen-essen-keine-kekse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Oct 2020 19:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[bach]]></category>
		<category><![CDATA[buch]]></category>
		<category><![CDATA[bvcp]]></category>
		<category><![CDATA[Cool Incentive]]></category>
		<category><![CDATA[copter]]></category>
		<category><![CDATA[drachen]]></category>
		<category><![CDATA[drohnen]]></category>
		<category><![CDATA[kekse]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[neuerscheinung]]></category>
		<category><![CDATA[Neuheit]]></category>
		<category><![CDATA[piloten]]></category>
		<category><![CDATA[technologie]]></category>
		<category><![CDATA[verlag]]></category>
		<category><![CDATA[wölkchen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2020/10/drohnen-essen-keine-kekse/</guid>

					<description><![CDATA[<p>  DROHNEN ESSEN KEINE KEKSE – ODER VIELLEICHT DOCH? Das Jahr 2020 sollte für den Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) mehr als spannend werden. Die europäische Durchführungsverordnung für Drohneneinsätze (2019/947) auf Basis der europäischen Regulierung sollte zum 01. Juli 2020 in Kraft treten und eine Roadshow, organisiert vom BVCP in vielen deutschen Städten und Gemeinden war in Vorbereitung. &#34;Diese Aufklärungskampagne sollte der Bevölkerung und den Copterpiloten die Möglichkeit bieten, einen längst überfälligen Dialog über wertvolle Einsatzmöglichkeiten von Drohnen zu führen, um letztendlich auch die Sorge in der Bevölkerung vor Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und der Gesundheit abzubauen. Dann kam alles anders! Corona sorgte dafür, dass die neue EU-Durchführungsverordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrtzeuge erst ab dem 01.01.2021 Anwendung finden würden. Und die wertvolle Möglichkeit, die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung durch zahlreiche Infoveranstaltungen und Flugshows zu verbessern, war gestorben.&#34; erklärt Kerstin Bach, stellvertretender Vorstand im BVCP.  Aber damit wollte sich die Mitbegründerin des Bundesverband Copter Piloten e.V. Kerstin Bach nicht geschlagen geben und schrieb in jeder freien Minute an einem Kinderbuch mit dem Ziel eine höhere gegenseitige Akzeptanz und einen respektvollen Umgang untereinander zu schaffen. In dem Kinderbuch von Kerstin Bach wird die technische Entwicklung von Multicoptern und ihre positiven Anwendungsmöglichkeiten auf spannende und humorvolle Art beschrieben. Das Buch spiegelt die Liebe zur Technologie und zu der Betreuung der Copterpiloten im Zuge der Verbandsarbeit als stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) wider. Die spannende Geschichte über Fernpiloten, ihre Drohnen und deren positiven Einsatzmöglichkeiten ist zugleich eine Reise in die Vergangenheit wie auch in die Zukunft – mit allen Berührungsängsten, Liebe und Begeisterung, die das Drohnen-Fliegen mit sich bringen. Kerstin Bach gibt den Drohnen ein Gesicht, lässt sie lebendig werden, Wissen und Werte vermitteln. Es entstand ein Buch mit dem nötigen Feingefühl für Generationskonflikte und über Ängste vor technischen Entwicklungen – aber auch mit der Zuversicht, neue Techniken der Zukunft für die Gesellschaft gewinnbringend einzusetzen. Ein Buch das Eltern und deren Kinder anspricht, als Familienprojekt entwickelt und für Familien geschrieben – mit grafischer Unterstützung von Christoph und Marvin Bach. Über die Autorin Kerstin Bach: Kerstin Bach ist 1965 in Meschede im Sauerland geboren. Seit mehr als 25 Jahren lebt sie mit ihrer Familie in der Nähe von Köln. Neben ihrer selbstständigen Tätigkeit in den elektronischen Medien gründete sie u.a. mit ihrem Mann den Bundesverband Copter Piloten e.V. in Köln, für den sie seitdem als stellvertretende Vorsitzende tätig ist und nahezu 2.000 Fernpiloten betreut. Angaben zum Kinderbuch DROHNEN ESSEN KEINE KEKSE Seiten: 264 Abmessung: 180 mm x 235 mm x 25 mm Typ: Hardcover Alter: ab 6 Jahre Erschienen: 14. Oktober 2020 Verlag: Cool Incentive Kerstin Bach Preis: 19,95 € ISBN: 978-3-9822157-0-9 Erhältlich im BVCP Shop Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Der Bundesverband Copter Piloten&#160;ist der im deutschen Sprachraum gr&#246;&#223;te Dachverband f&#252;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&#160;sowie f&#252;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&#160;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&#246;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&#228;ischer und globaler Ebene. Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &#246;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Drohnen entstehen. Der Markt w&#228;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen. Im Luftraum &#252;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&#160;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&#246;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&#252;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &#214;ffentlichkeit &#8211; f&#252;r ein wertvolles Miteinander. Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&#252;r ein respektvolles und r&#252;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&#252;r ein verst&#228;ndnis- und respektvolles&#160;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&#246;lkerung. Und f&#246;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&#246;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Kerstin Bach Stellvertretender Vorstand Telefon: 0221-177 33 75-0 Fax: 0221-177 33 75-9 E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"> </p>
<p>DROHNEN ESSEN KEINE KEKSE – ODER VIELLEICHT DOCH?</p>
<p>Das Jahr 2020 sollte für den Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) mehr als spannend werden. Die europäische Durchführungsverordnung für Drohneneinsätze (2019/947) auf Basis der europäischen Regulierung sollte zum 01. Juli 2020 in Kraft treten und eine Roadshow, organisiert vom BVCP in vielen deutschen Städten und Gemeinden war in Vorbereitung.</p>
<p>&quot;Diese Aufklärungskampagne sollte der Bevölkerung und den Copterpiloten die Möglichkeit bieten, einen längst überfälligen Dialog über wertvolle Einsatzmöglichkeiten von Drohnen zu führen, um letztendlich auch die Sorge in der Bevölkerung vor Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und der Gesundheit abzubauen. Dann kam alles anders! Corona sorgte dafür, dass die neue EU-Durchführungsverordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrtzeuge erst ab dem 01.01.2021 Anwendung finden würden. Und die wertvolle Möglichkeit, die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung durch zahlreiche Infoveranstaltungen und Flugshows zu verbessern, war gestorben.&quot; erklärt Kerstin Bach, stellvertretender Vorstand im BVCP. </p>
<p>Aber damit wollte sich die Mitbegründerin des Bundesverband Copter Piloten e.V. Kerstin Bach nicht geschlagen geben und schrieb in jeder freien Minute an einem Kinderbuch mit dem Ziel eine höhere gegenseitige Akzeptanz und einen respektvollen Umgang untereinander zu schaffen. In dem Kinderbuch von Kerstin Bach wird die technische Entwicklung von Multicoptern und ihre positiven Anwendungsmöglichkeiten auf spannende und humorvolle Art beschrieben. Das Buch spiegelt die Liebe zur Technologie und zu der Betreuung der Copterpiloten im Zuge der Verbandsarbeit als stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) wider.</p>
<p>Die spannende Geschichte über Fernpiloten, ihre Drohnen und deren positiven Einsatzmöglichkeiten ist zugleich eine Reise in die Vergangenheit wie auch in die Zukunft – mit allen Berührungsängsten, Liebe und Begeisterung, die das Drohnen-Fliegen mit sich bringen.</p>
<p>Kerstin Bach gibt den Drohnen ein Gesicht, lässt sie lebendig werden, Wissen und Werte vermitteln. Es entstand ein Buch mit dem nötigen Feingefühl für Generationskonflikte und über Ängste vor technischen Entwicklungen – aber auch mit der Zuversicht, neue Techniken der Zukunft für die Gesellschaft gewinnbringend einzusetzen. Ein Buch das Eltern und deren Kinder anspricht, als Familienprojekt entwickelt und für Familien geschrieben – mit grafischer Unterstützung von Christoph und Marvin Bach.</p>
<p><i>Über die Autorin Kerstin Bach:</i></p>
<p>Kerstin Bach ist 1965 in Meschede im Sauerland geboren. Seit mehr als 25 Jahren lebt sie mit ihrer Familie in der Nähe von Köln. Neben ihrer selbstständigen Tätigkeit in den elektronischen Medien gründete sie u.a. mit ihrem Mann den Bundesverband Copter Piloten e.V. in Köln, für den sie seitdem als stellvertretende Vorsitzende tätig ist und nahezu 2.000 Fernpiloten betreut.</p>
<p>Angaben zum Kinderbuch DROHNEN ESSEN KEINE KEKSE</p>
<p><b>Seiten:</b> 264<br />
<b>Abmessung:</b> 180 mm x 235 mm x 25 mm<br />
<b>Typ</b>: Hardcover<br />
<b>Alter</b>: ab 6 Jahre<br />
<b>Erschienen: </b>14. Oktober 2020<br />
<b>Verlag:</b> Cool Incentive Kerstin Bach<br />
<b>Preis:</b> 19,95 €<b><br />
ISBN:</b> 978-3-9822157-0-9<br />
Erhältlich im <a href="https://bvcp.de/shop/produkt/drohnen-essen-keine-kekse/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow"><b>BVCP</b> <b>Shop</b></a></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &ndash; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &ndash; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
Startplatz &#8211; Im Mediapark 5<br />
50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Telefax: +49 (221) 1773375-9<br />
<a href="http://bvcp.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://bvcp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kerstin Bach<br />
Stellvertretender Vorstand<br />
Telefon: 0221-177 33 75-0<br />
Fax: 0221-177 33 75-9<br />
E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/Drohnen-essen-keine-Kekse/boxid/1028183" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---23/1028183.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Plakette für Drohnen – die biegsame PICCO-Flexx ist bestens in Form für abgerundete Oberflächen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2020/07/neue-plakette-fuer-drohnen-die-biegsame-picco-flexx-ist-bestens-in-form-fuer-abgerundete-oberflaechen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2020 10:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Dienstleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[bvcp]]></category>
		<category><![CDATA[copter]]></category>
		<category><![CDATA[drohne]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) hatte bereits als einer der ersten Anbieter flexibel biegbare Drohnenplaketten und mit der PICCO schon seit längerem eine der kleinsten Kennzeichnungs-Plaketten im Angebot. Jetzt sind die begehrten Mini-Plaketten unter der Bezeichnung PICCO-Flexx auch als biegsame Plaketten erhältlich. Damit kann die Plakette leicht an runde Gehäuseformen von Drohnen angepasst werden. Das sorgt für einen noch besseren Halt der hochwertigen 3M-Klebeflächen. Die PICCO-Flexx gibt es in den Ausführungen &#34;schwarz-matt&#34; sowie, ganz edel und einzigartig, im Look „Edelstahl gebürstet“ – natürlich beide aus hochwertigem Aluminium gefertigt, nicht magnetisierbar und feuerfest. Die kleinen PICCO-Plaketten eignen sich gerade für die kleinsten Drohnen-Modelle, die heute über viel Sensorik, dafür aber entsprechend wenig Platz für Plaketten verfügen. Der BVCP hat hier gleich 2 Plakettengrößen zur Auswahl: 18 x 8 mm oder 25 x 12 mm. Beide gibt es in den unterschiedlichsten Farben und Materialbeschaffenheiten. Die Plaketten des BVCP sind kein Massenstandard von der Stange. Bevorzugt wird Flexibilität – nicht nur im Material, sondern auch in der Gestaltung. Der BVCP bietet als besonderen Mehrwert individuell und vielseitig gestaltbare Plaketten – alles schnell und leicht konfigurierbar. Drohnen-Plakette individuell gestalten – mit dem BVCP Plaketten-Konfigurator ein Kinderspiel Hierzu hat der BVCP einzigartige Möglichkeiten geschaffen und diese dann noch in ein leicht zu bedienendes Online-Tool integriert: den Plaketten-Konfigurator. Mit seiner „What-you-see-is-what-you-get“-Funktion kann man mit jedem Klick direkt sehen, was sich ändert und wie die Plakette später aussehen wird. Hier nur einige Vorteile der Kennzeichnungs-Plaketten des BVCP: modernes, linksbündiges Schriftbild mit abgerundeten Ecken individuell veränderbare Schriftgröße für besser lesbare Inschriften und individuell steuerbare Textlauflängen bis zu 5 Zeilen frei zur Verfügung stehende Eingabefelder (bei den kleinen PICCO-Modellen aus Platzgründen 4 Zeilen) Auswahl vieler verschiedener Farben oder Materialien wie stabil oder flexibel biegsam zur besseren Lesbarkeit kann je nach Farbe der Plakette die Schriftfarbe weiß oder schwarz gewählt werden Für die etwas größeren Plaketten-Modelle mit mehr Platz gibt es sogar noch weitere Highlights: Integration eines QR-Code. Der QR-Code wird im Plaketten-Konfigurator automatisch generiert. Man braucht nur Text oder Web-Link einzutragen – schon entsteht der persönliche QR-Code. Drohnen-Plaketten mit einer ganz persönlichen Note gewünscht? Dann bietet der BVCP die Möglichkeit, Drohnenplaketten mit einem eigenen Logo, Bild-Icon oder Label zu gravieren. Auch das gelingt spielend leicht mit dem praktischen Plaketten-Konfigurator. Wer das ausprobieren möchte, sollte einfach mal online gehen und die innovativen Möglichkeiten des BVCP Plaketten-Konfigurator testen. Statt blind zu bestellen, sieht man beim Plaketten-Konfigurator direkt, wie die Gravur der Plakette später aussehen wird. Bestellen braucht man erst, wenn das Ergebnis gefällt. Wer mehr über die Angebote des BVCP an verschiedenen Drohnen-Plaketten erfahren möchte, kann sich auf der Website des BVCP informieren. Selbstverständlich entsprechen die Kennzeichnungs-Plaketten des BVCP den gesetzlichen Bestimmungen und den geforderten Herstellervorgaben: Kennzeichnungsplaketten aus feuerfestem Material (Aluminium) – nicht dicker als 1 mm Keine Verwendung ferromagnetischer Materialien, um Signalstörungen bei der Übertragung auszuschließen (erhöhte Flugsicherheit) Sicherung der Leistungsfähigkeit des Fluggerätes und Haftungssicherheit bei korrekter Platzierung der Kennzeichnung Auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI)  erfährt man mehr über die gesetzlichen Anforderungen für Drohnen-Kennzeichnungen. Und wer unsicher ist, wo die Kennzeichnungsplakette an der Drohne anzubringen ist, dem bietet der BVCP eine übersichtlliche Beschreibung der besten Befestigungsmöglichkeiten für DJI Drohnen oder persönlichen Rat unter shop@bvcp.de. Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Der Bundesverband Copter Piloten&#160;ist der im deutschen Sprachraum gr&#246;&#223;te Dachverband f&#252;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&#160;sowie f&#252;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&#160;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&#246;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&#228;ischer und globaler Ebene. Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &#246;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Drohnen entstehen. Der Markt w&#228;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen. Im Luftraum &#252;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&#160;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&#246;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&#252;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &#214;ffentlichkeit &#8211; f&#252;r ein wertvolles Miteinander. Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&#252;r ein respektvolles und r&#252;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&#252;r ein verst&#228;ndnis- und respektvolles&#160;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&#246;lkerung. Und f&#246;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&#246;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Kerstin Bach Stellvertretender Vorstand Telefon: 0221-177 33 75-0 Fax: 0221-177 33 75-9 E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/07/neue-plakette-fuer-drohnen-die-biegsame-picco-flexx-ist-bestens-in-form-fuer-abgerundete-oberflaechen/" data-wpel-link="internal">Neue Plakette für Drohnen – die biegsame PICCO-Flexx ist bestens in Form für abgerundete Oberflächen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der <b>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</b> hatte bereits als einer der ersten Anbieter flexibel biegbare Drohnenplaketten und mit der <b>PICCO </b>schon seit längerem eine der kleinsten Kennzeichnungs-Plaketten im Angebot. Jetzt sind die begehrten Mini-Plaketten unter der Bezeichnung <b>PICCO-Flexx</b> auch als biegsame Plaketten erhältlich. Damit kann die Plakette leicht an runde Gehäuseformen von Drohnen angepasst werden. Das sorgt für einen noch besseren Halt der hochwertigen 3M-Klebeflächen. Die <b>PICCO-Flexx</b> gibt es in den Ausführungen &quot;schwarz-matt&quot; sowie, ganz edel und einzigartig, im Look „Edelstahl gebürstet“ – natürlich beide aus hochwertigem Aluminium gefertigt, nicht magnetisierbar und feuerfest.</p>
<p>Die kleinen PICCO-Plaketten eignen sich gerade für die kleinsten Drohnen-Modelle, die heute über viel Sensorik, dafür aber entsprechend wenig Platz für Plaketten verfügen. Der BVCP hat hier gleich 2 Plakettengrößen zur Auswahl: 18 x 8 mm oder 25 x 12 mm. Beide gibt es in den unterschiedlichsten Farben und Materialbeschaffenheiten. Die Plaketten des BVCP sind kein Massenstandard von der Stange. Bevorzugt wird Flexibilität – nicht nur im Material, sondern auch in der Gestaltung. Der BVCP bietet als besonderen Mehrwert individuell und vielseitig gestaltbare Plaketten – alles schnell und leicht konfigurierbar.</p>
<p><b>Drohnen-Plakette individuell gestalten – mit dem BVCP Plaketten-Konfigurator ein Kinderspiel</b></p>
<p>Hierzu hat der BVCP einzigartige Möglichkeiten geschaffen und diese dann noch in ein leicht zu bedienendes Online-Tool integriert: den <a href="https://bvcp.de/shop/produkt/kennzeichnungs-plaketten/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow"><b>Plaketten-Konfigurator</b></a>. Mit seiner „What-you-see-is-what-you-get“-Funktion kann man mit jedem Klick direkt sehen, was sich ändert und wie die Plakette später aussehen wird. Hier nur einige Vorteile der Kennzeichnungs-Plaketten des BVCP:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>modernes,<b> linksbündiges Schriftbild</b></li>
<li>mit<b> abgerundeten Ecken</b></li>
<li><b>individuell veränderbare Schriftgröße</b> für besser lesbare Inschriften und individuell steuerbare Textlauflängen</li>
<li>bis zu <b>5 Zeilen</b> frei zur Verfügung stehende Eingabefelder (bei den kleinen PICCO-Modellen aus Platzgründen 4 Zeilen)</li>
<li>Auswahl <b>vieler verschiedener Farben oder Materialien </b>wie<b> stabil </b>oder<b> flexibel biegsam</b></li>
<li>zur besseren Lesbarkeit kann je nach Farbe der Plakette die <b>Schriftfarbe weiß oder schwarz</b> gewählt werden</li>
</ul>
<p>Für die etwas größeren Plaketten-Modelle mit mehr Platz gibt es sogar noch weitere Highlights:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Integration eines <b>QR-Code</b>. Der QR-Code wird im Plaketten-Konfigurator automatisch generiert. Man braucht nur Text oder Web-Link einzutragen – schon entsteht der persönliche QR-Code.</li>
<li>Drohnen-Plaketten mit einer ganz persönlichen Note gewünscht? Dann bietet der BVCP die Möglichkeit, Drohnenplaketten mit einem<b> eigenen Logo, Bild-Icon oder Label</b> zu gravieren. Auch das gelingt spielend leicht mit dem praktischen Plaketten-Konfigurator.</li>
</ul>
<p>Wer das ausprobieren möchte, sollte einfach mal online gehen und die innovativen Möglichkeiten des BVCP <a href="https://bvcp.de/shop/produkt/kennzeichnungs-plaketten/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow"><b>Plaketten-Konfigurator</b></a> testen. Statt blind zu bestellen, sieht man beim Plaketten-Konfigurator direkt, wie die Gravur der Plakette später aussehen wird. Bestellen braucht man erst, wenn das Ergebnis gefällt.</p>
<p>Wer mehr über die Angebote des BVCP an verschiedenen Drohnen-Plaketten erfahren möchte, kann sich auf der <b><a href="https://bvcp.de/multicopter-news/tests-produktvorstellungen/biegsame-drohnen-plakette-picco-flexx/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Website des BVCP</a></b> informieren.</p>
<p>Selbstverständlich entsprechen die Kennzeichnungs-Plaketten des BVCP den gesetzlichen Bestimmungen und den geforderten Herstellervorgaben:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Kennzeichnungsplaketten aus feuerfestem Material (Aluminium) – nicht dicker als 1 mm</li>
<li>Keine Verwendung ferromagnetischer Materialien, um Signalstörungen bei der Übertragung auszuschließen (erhöhte Flugsicherheit)</li>
<li>Sicherung der Leistungsfähigkeit des Fluggerätes und Haftungssicherheit bei korrekter Platzierung der Kennzeichnung</li>
</ul>
<p>Auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI)  erfährt man mehr über die <a href="https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.html" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">gesetzlichen Anforderungen für Drohnen-Kennzeichnungen</a>.</p>
<p>Und wer unsicher ist, wo die Kennzeichnungsplakette an der Drohne anzubringen ist, dem bietet der BVCP eine übersichtlliche Beschreibung der besten <a href="https://bvcp.de/multicopter-news/tests-produktvorstellungen/biegsame-drohnen-plakette-picco-flexx/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Befestigungsmöglichkeiten für DJI Drohnen</a> oder persönlichen Rat unter <a href="mailto:shop@bvcp.de" class="bbcode_email">shop@bvcp.de</a>.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &#8211; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
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50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
Telefax: +49 (221) 1773375-9<br />
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Stellvertretender Vorstand<br />
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Fax: 0221-177 33 75-9<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp/Neue-Plakette-fuer-Drohnen-die-biegsame-PICCO-Flexx-ist-bestens-in-Form-fuer-abgerundete-Oberflaechen/boxid/1015062" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
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                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
                    </li>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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		<title>Bundesverband Copter Piloten e.V. und Initiative Kitzrettung-Hilfe kooperieren</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2020/06/bundesverband-copter-piloten-e-v-und-initiative-kitzrettung-hilfe-kooperieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2020 16:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kooperationen / Fusionen]]></category>
		<category><![CDATA[bvcp]]></category>
		<category><![CDATA[copter]]></category>
		<category><![CDATA[drohne]]></category>
		<category><![CDATA[drohnen]]></category>
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		<category><![CDATA[jägervereinigung]]></category>
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		<category><![CDATA[multicopter]]></category>
		<category><![CDATA[rehkitzrettung]]></category>
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		<category><![CDATA[wärmebildtechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie finden Landwirte, Jäger und Rehkitzretter aus der Luft zusammen? Häufig wissen Landwirte und Jäger nicht, an welche Organisation sie sich wenden sollen. An die Profis für Wildtierrettung oder die Profis für Drohnen-Einsätze? Deshalb haben sich der Bundesverband Copter Piloten e.V. und die Initiative Kitzrettung-Hilfe nun entschlossen, eng zu kooperieren, um künftig eine perfekte Planung, Koordination und Durchführung für eine Rehkitzrettung zu gewährleisten. Gemeinsam wollen beide Organisationen mehr Menschen erreichen, um auf die Notwendigkeit und neue technologische Möglichkeiten der Wildtierrettung mit Drohnen aufmerksam zu machen. Das gebündelte Wissen um Verfahren der Tierrettung, der Möglichkeiten von Drohnen sowie der beim Einsatz luftrechtlich zu beachtenden Regeln soll Jäger und Landwirte für die Rettung von Jungwildtieren begeistern und unterstützen, mehr Tierleben zu retten. Rehkitzrettung aus der Luft Der Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP) hat sich 2016 als Interessenvertretung der Drohnen-Piloten gegründet und von Beginn an die gesellschaftlich wertvollen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen gefördert und diese in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, u.a. auch durch die Organisation von Rehkitzrettungen aus der Luft. „Fliegende Erkennungssysteme in Form ferngesteuerter Multicopter mit Infrarot- und Digitalkameras sind in der Lage Kitzrettungen noch effizienter zu machen. Hierbei bedarf es jedoch einer abgestimmten Zusammenarbeit der beteiligten Partner und einer guten Kommunikation zwischen Landwirten, Jägern und dem fliegenden Wildretter. Die luftrechtlich zu beachtenden Regelungen müssen hierbei berücksichtigt werden. Auch hier kann der BVCP wertvolle Unterstützung bieten.“ so Christoph Bach, Vorstandsvorsitzender des BVCP. Zu diesem Zweck hat der BVCP unter bvcp.de/rehkitzrettung-aus-der-luft ein Verzeichnis von Copter Piloten aufgebaut, die bundesweit – mit Drohne und geeigneter Thermalkamera ausgerüstet – Jägern und Landwirten Ihre Unterstützung bei der Rettung von Rehkitzen anbieten. Im BVCP sind Copter-Piloten, größere Copter-Unternehmen und Organisationen der Rehkitzrettung mit insgesamt mehreren hundert Drohnen-Piloten organisiert. Aus Liebe zum Wildtier Die Initiative Kitzrettung-Hilfe, entstanden durch die Zusammenarbeit der Jägervereinigung Lauterbach e. V. mit dem Tier- und Naturschutz Unterer Vogelsberg e. V., entwickelte in Kooperation mit Berufsjägern, Landwirten, Juristen und Tierschutzvereinen die Internetplattform www.kitzrettung-hilfe.de. Eine Helferdatenbank mit knapp 1.600 Freiwilligen (Stand Juni 2020) steht Landwirten und Jägern zur Verfügung. Umfangreiches Infomaterial findet sich zudem neben Hinweisen für Helfer und Landwirte auch zu analogen wie technischen Vergrämungsmethoden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik, einer Methode, die völlig neue Möglichkeiten in der Jungwildrettung eröffnet. Auch die Inititative Kitzrettung-Hilfe verfügt über eine Liste an deutschlandweit verfügbaren Drohnenpiloten, in der Hilfe in der nächsten Umgebung gesucht und angefordert werden kann. Durch die Kooperation der Initiative Kitzrettung-Hilfe und des Bundesverband Copter Piloten e.V. entsteht deutschlandweit das größte Netz an Copter-Piloten, die sich für Rehkitzrettung einsetzen. Damit wird sichergestellt, dass Landwirte und Jäger einfach und zentral über Kitzrettung-Hilfe.de oder den BVCP Unterstützung aus der Luft finden. Außerdem wollen beide Organisationen zukünftig gemeinsam den Erfolg der Rehkitzrettung mit Drohnen dokumentieren. Den Erfolg diesen Jahres erfasst der BVCP bereits in seiner Statistik Rehkitzrettungen. Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Der Bundesverband Copter Piloten&#160;ist der im deutschen Sprachraum gr&#246;&#223;te Dachverband f&#252;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&#160;sowie f&#252;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&#160;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&#246;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&#228;ischer und globaler Ebene. Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &#246;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&#246;glichkeiten f&#252;r Drohnen entstehen. Der Markt w&#228;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen. Im Luftraum &#252;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&#160;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&#246;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&#252;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &#214;ffentlichkeit &#8211; f&#252;r ein wertvolles Miteinander. Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&#252;r ein respektvolles und r&#252;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &#8211; f&#252;r ein verst&#228;ndnis- und respektvolles&#160;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&#246;lkerung. Und f&#246;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&#246;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Startplatz &#8211; Im Mediapark 5 50670 K&#246;ln Telefon: +49 (221) 1773375-0 Telefax: +49 (221) 1773375-9 http://bvcp.de Ansprechpartner: Kerstin Bach Stellvertretender Vorstand Telefon: 0221-177 33 75-0 Fax: 0221-177 33 75-9 E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP) Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2020/06/bundesverband-copter-piloten-e-v-und-initiative-kitzrettung-hilfe-kooperieren/" data-wpel-link="internal">Bundesverband Copter Piloten e.V. und Initiative Kitzrettung-Hilfe kooperieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wie finden Landwirte, Jäger und Rehkitzretter aus der Luft zusammen?</b></p>
<p>Häufig wissen Landwirte und Jäger nicht, an welche Organisation sie sich wenden sollen. An die Profis für Wildtierrettung oder die Profis für Drohnen-Einsätze? Deshalb haben sich der <b>Bundesverband Copter Piloten e.V. </b>und die <b>Initiative Kitzrettung-Hilfe </b>nun entschlossen, eng zu kooperieren, um künftig eine perfekte Planung, Koordination und Durchführung für eine Rehkitzrettung zu gewährleisten.</p>
<p>Gemeinsam wollen beide Organisationen mehr Menschen erreichen, um auf die Notwendigkeit und neue technologische Möglichkeiten der Wildtierrettung mit Drohnen aufmerksam zu machen. Das gebündelte Wissen um Verfahren der Tierrettung, der Möglichkeiten von Drohnen sowie der beim Einsatz luftrechtlich zu beachtenden Regeln soll Jäger und Landwirte für die Rettung von Jungwildtieren begeistern und unterstützen, mehr Tierleben zu retten.</p>
<p><b>Rehkitzrettung aus der Luft</b></p>
<p>Der <b>Bundesverband Copter Piloten e. V. (BVCP)</b> hat sich 2016 als Interessenvertretung der Drohnen-Piloten gegründet und von Beginn an die gesellschaftlich wertvollen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen gefördert und diese in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, u.a. auch durch die Organisation von Rehkitzrettungen aus der Luft.</p>
<p>„Fliegende Erkennungssysteme in Form ferngesteuerter Multicopter mit Infrarot- und Digitalkameras sind in der Lage Kitzrettungen noch effizienter zu machen. Hierbei bedarf es jedoch einer abgestimmten Zusammenarbeit der beteiligten Partner und einer guten Kommunikation zwischen Landwirten, Jägern und dem fliegenden Wildretter. Die luftrechtlich zu beachtenden Regelungen müssen hierbei berücksichtigt werden. Auch hier kann der BVCP wertvolle Unterstützung bieten.“ so Christoph Bach, Vorstandsvorsitzender des BVCP.</p>
<p>Zu diesem Zweck hat der BVCP unter <a href="https://bvcp.de/rehkitzrettung-aus-der-luft/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">bvcp.de/rehkitzrettung-aus-der-luft</a> ein Verzeichnis von Copter Piloten aufgebaut, die bundesweit – mit Drohne und geeigneter Thermalkamera ausgerüstet – Jägern und Landwirten Ihre Unterstützung bei der Rettung von Rehkitzen anbieten. Im BVCP sind Copter-Piloten, größere Copter-Unternehmen und Organisationen der Rehkitzrettung mit insgesamt mehreren hundert Drohnen-Piloten organisiert.<br />
<b><br />
Aus Liebe zum Wildtier</b></p>
<p>Die <b>Initiative Kitzrettung-Hilfe,</b> entstanden durch die Zusammenarbeit der Jägervereinigung Lauterbach e. V. mit dem Tier- und Naturschutz Unterer Vogelsberg e. V., entwickelte in Kooperation mit Berufsjägern, Landwirten, Juristen und Tierschutzvereinen die Internetplattform <a href="http://www.kitzrettung-hilfe.de/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">www.kitzrettung-hilfe.de</a>.</p>
<p>Eine Helferdatenbank mit knapp 1.600 Freiwilligen (Stand Juni 2020) steht Landwirten und Jägern zur Verfügung. Umfangreiches Infomaterial findet sich zudem neben Hinweisen für Helfer und Landwirte auch zu analogen wie technischen Vergrämungsmethoden.</p>
<p>Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik, einer Methode, die völlig neue Möglichkeiten in der Jungwildrettung eröffnet. Auch die Inititative Kitzrettung-Hilfe verfügt über eine Liste an deutschlandweit verfügbaren Drohnenpiloten, in der Hilfe in der nächsten Umgebung gesucht und angefordert werden kann.</p>
<p>Durch die Kooperation der <b>Initiative Kitzrettung-Hilfe</b> und des <b>Bundesverband Copter Piloten e.V.</b> entsteht deutschlandweit das größte Netz an Copter-Piloten, die sich für Rehkitzrettung einsetzen. Damit wird sichergestellt, dass Landwirte und Jäger einfach und zentral über Kitzrettung-Hilfe.de oder den BVCP Unterstützung aus der Luft finden. Außerdem wollen beide Organisationen zukünftig gemeinsam den Erfolg der Rehkitzrettung mit Drohnen dokumentieren. Den Erfolg diesen Jahres erfasst der BVCP bereits in seiner <a href="https://bvcp.de/rehkitzrettung-aus-der-luft/" class="bbcode_url" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Statistik Rehkitzrettungen</a>.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</div>
<p>Der Bundesverband Copter Piloten&nbsp;ist der im deutschen Sprachraum gr&ouml;&szlig;te Dachverband f&uuml;r Copter-Piloten als Steuerer von Unmanned Aerial Vehicle (UAV)&nbsp;sowie f&uuml;r Unternehmen, die sich dem Betrieb, der&nbsp;Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb von Unmanned Aerial Systems (UAS) widmen. Bei uns steht der Copter-Pilot im Mittelpunkt. Wir vertreten deren Interessen und f&ouml;rdern den Einsatz von Multicoptern bzw. Unmanned Aerial Systems (UAS) zu gewerblichen oder privaten Zwecken in der Bundesrepublik Deutschland sowie auf europ&auml;ischer und globaler Ebene.</p>
<p>Unbemannte Flugsysteme werden oft auch als Drohne bezeichnet und sind in Deutschland sehr beliebt. Inzwischen haben sich bereits viele neue wirtschaftliche Einsatzfelder gezeigt, die die &ouml;konomische Nutzung von Drohnen weiter voran treibt. Immer neue Modelle und Nutzungsm&ouml;glichkeiten f&uuml;r Drohnen entstehen. Der Markt w&auml;chst exponentiell und damit auch die kontroversen Diskussionen.</p>
<p>Im Luftraum &uuml;ber Deutschland ergibt sich inzwischen eine ganz neue Situation. Der&nbsp;Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Interessen wirtschaftlicher Unternehmen und beh&ouml;rdlicher Einrichtungen, sowie die der privaten Nutzer mit dem Sicherheits- und Schutzbed&uuml;rfnis der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Der BVCP bildet hier eine der wichtigsten Schnittstellen zwischen den Copter-Piloten, der Politik und der &Ouml;ffentlichkeit &ndash; f&uuml;r ein wertvolles Miteinander.</p>
<p>Mit seiner Initiative AERIAL CULTURE macht sich der BVCP stark f&uuml;r ein respektvolles und r&uuml;cksichtsvolles Fliegen mit Verantwortung &ndash; f&uuml;r ein verst&auml;ndnis- und respektvolles&nbsp;Miteinander von Copter-Industrie, Copter-Piloten und Bev&ouml;lkerung. Und f&ouml;rdert in der Community, auf der Verbands-Website und bei regionalen, nationalen oder internationalen Treffen den Erfahrungsaustausch zwischen Copter-Piloten, Beh&ouml;rden und den sonstigen Luftverkehrsteilnehmern.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)<br />
Startplatz &#8211; Im Mediapark 5<br />
50670 K&ouml;ln<br />
Telefon: +49 (221) 1773375-0<br />
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<a href="http://bvcp.de" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://bvcp.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Kerstin Bach<br />
Stellvertretender Vorstand<br />
Telefon: 0221-177 33 75-0<br />
Fax: 0221-177 33 75-9<br />
E-Mail: &#107;&#046;&#098;&#097;&#099;&#104;&#064;&#098;&#118;&#099;&#112;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/bundesverband-copter-piloten-ev-bvcp" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen von Bundesverband Copter Piloten e.V. (BVCP)</a>
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</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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