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	<title>Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Autor bei MyNewsChannel</title>
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		<title>Schlafapnoeoperation</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Feb 2025 09:21:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>CLLB-Rechtsanwälte, welche bereits eine Vielzahl an Verfahren gegen private Krankenversicherer und Beihilfestellen wegen zu Unrecht verweigerter Kostenerstattung nach einer Schlafapnoeoperation führen, berichteten kürzlich über die laufenden Prozesse und die Erkrankung. Studien zur Folge leiden in Deutschland über alle Altersgruppen etwa 30 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen unter einer obstruktiven Schlafapnoe. Die Erkrankung wird jedoch aufgrund der unspezifischen Symptome oftmals gar nicht erkannt. Eine Operation führt zu einer Erweiterung der oberen Atemwege, wohingegen eine CPAP-Maske die Symptome nur als Hilfsbehandlung therapiert und Studien zur Folge das kardiovaskuläre Risiko nicht auf Normalniveau reduziert. Da Patienten oftmals einem besonders erhöhten Herzinfarkts- und Schlaganfallrisiko ausgesetzt sind, ist eine Operation daher eine ernstzunehmende Option. Was viele Patienten jedoch nicht wissen: Versicherungsnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Kostenerstattung gegenüber ihren privaten Krankenversicherern im Falle von medizinisch notwendigen Heilbehandlungen gem. § 192 VVG und müssen sich nicht auf das Tragen einer Maske verweisen lassen! Dies hat das LG Frankfurt (Oder) bereits mit kanzleiintern erstrittenem Urteil vom 18.11.2022, Az.: 15 O 114/22 bestätigt. Der Anspruch auf Kostenerstattung verjährt grundsätzlich erst drei Jahre nach Kenntnis gemäß § 195 BGB. Gem. § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Was bedeutet das konkret für die Kostenerstattung einer Operation? Der Anspruch gegen die private Krankenversicherung bzw. Beihilfe entsteht meist mit der Zahlung der Arztrechnung durch den Versicherungsnehmer. Kenntnis besteht spätestens mit Erhalt der Rechnung und der Einreichung bei der Versicherung. Die Verjährung beginnt dann am 31. Dezember des Jahres, in dem die Rechnung gestellt oder bezahlt wurde, und läuft drei Jahre später zum Jahresende ab. Beispiel: OP und Rechnung im Januar 2022, Zahlung im Februar 2022. Verjährungsbeginn: 31.12.2022. Verjährungseintritt: 31.12.2025. Fazit: Patienten, welche im Jahr 2022 eine Rechnung erhalten haben, könnten grundsätzlich noch bis Ende 2025 Klage erheben oder außergerichtliche Verhandlungen aufnehmen, um die Verjährung zu hemmen. Die Kanzlei CLLB steht als fachkompetenter Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite. Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Matthias Ruigrok van de Werve E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/02/schlafapnoeoperation/" data-wpel-link="internal">Schlafapnoeoperation</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">CLLB-Rechtsanwälte, welche bereits eine Vielzahl an Verfahren gegen private Krankenversicherer und Beihilfestellen wegen zu Unrecht verweigerter Kostenerstattung nach einer Schlafapnoeoperation führen, berichteten kürzlich über die laufenden Prozesse und die Erkrankung.</p>
<p>Studien zur Folge leiden in Deutschland über alle Altersgruppen etwa 30 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen unter einer obstruktiven Schlafapnoe. Die Erkrankung wird jedoch aufgrund der unspezifischen Symptome oftmals gar nicht erkannt. Eine Operation führt zu einer Erweiterung der oberen Atemwege, wohingegen eine CPAP-Maske die Symptome nur als Hilfsbehandlung therapiert und Studien zur Folge das kardiovaskuläre Risiko nicht auf Normalniveau reduziert. Da Patienten oftmals einem besonders erhöhten Herzinfarkts- und Schlaganfallrisiko ausgesetzt sind, ist eine Operation daher eine ernstzunehmende Option.</p>
<p>Was viele Patienten jedoch nicht wissen: Versicherungsnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Kostenerstattung gegenüber ihren privaten Krankenversicherern im Falle von medizinisch notwendigen Heilbehandlungen gem. § 192 VVG und müssen sich nicht auf das Tragen einer Maske verweisen lassen! Dies hat das LG Frankfurt (Oder) bereits mit kanzleiintern erstrittenem Urteil vom 18.11.2022, Az.: 15 O 114/22 bestätigt.</p>
<p>Der Anspruch auf Kostenerstattung verjährt grundsätzlich erst drei Jahre nach Kenntnis gemäß § 195 BGB. Gem. § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Versicherungsnehmer davon Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.</p>
<p>Was bedeutet das konkret für die Kostenerstattung einer Operation?</p>
<p>Der Anspruch gegen die private Krankenversicherung bzw. Beihilfe entsteht meist mit der Zahlung der Arztrechnung durch den Versicherungsnehmer. Kenntnis besteht spätestens mit Erhalt der Rechnung und der Einreichung bei der Versicherung. Die Verjährung beginnt dann am 31. Dezember des Jahres, in dem die Rechnung gestellt oder bezahlt wurde, und läuft drei Jahre später zum Jahresende ab.</p>
<p>Beispiel:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>OP und Rechnung im Januar 2022, Zahlung im Februar 2022.</li>
<li>Verjährungsbeginn: 31.12.2022.</li>
<li>Verjährungseintritt: 31.12.2025.</li>
</ul>
<p>Fazit: Patienten, welche im Jahr 2022 eine Rechnung erhalten haben, könnten grundsätzlich noch bis Ende 2025 Klage erheben oder außergerichtliche Verhandlungen aufnehmen, um die Verjährung zu hemmen. Die Kanzlei CLLB steht als fachkompetenter Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB<br />
Liebigstra&szlig;e 21<br />
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<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Matthias Ruigrok van de Werve<br />
E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/cllb-rechtsanwaelte/Schlafapnoeoperation/boxid/1013338" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/cllb-rechtsanwaelte" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1013338.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/02/schlafapnoeoperation/" data-wpel-link="internal">Schlafapnoeoperation</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Online-Glücksspiele – BGH entscheidet über Rückzahlungsanspruch der Spieler und bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2025/01/online-gluecksspiele-bgh-entscheidet-ueber-rueckzahlungsanspruch-der-spieler-und-bestimmt-termin-zur-muendlichen-verhandlung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jan 2025 15:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof wird im Sommer über die Rückzahlungsansprüche von Spielern bei Online-Glücksspielen entscheiden. In dem Verfahren geht es um die Ansprüche eines Mandanten von CLLB Rechtsanwälte, der bei Online-Automatenspielen rund 12.000 Euro verloren hatte. Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Spieler Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste hat, weil die beklagte Veranstalterin der Online-Glücksspiele nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte. Gegen diese Entscheidung hat die Beklagte Revision eingelegt, über die der BGH im Sommer 2025 entscheiden wird. „Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler bei Online-Glücksspielen ist davon auszugehen, dass er die Revision zurückweisen wird und das Urteil des OLG Stuttgart bestätigen wird, so dass unser Mandant die Rückzahlung seiner Verluste verlangen kann“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte. Der BGH hat u.a. mit Beschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht, dass er Online-Glücksspiele ohne die in Deutschland erforderliche Lizenz für verboten hält und die abgeschlossenen Verträge daher nichtig sind. Konsequenz ist, dass die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste fordern können. In diesem Fall ging es um Sportwetten im Internet. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte von April bis Oktober 2021 über eine deutschsprachige Webseite an Automatenspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 12.000 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren in Deutschland aber bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Das Verbot wurde dann zwar gelockert und die Veranstalter konnten eine Lizenz beantragen. „Über eine solche Genehmigung verfügte die Beklagte aber weder vor noch nach dem 30. Juni 2021. Wir haben für unseren Mandanten daher die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Liebl. Die Klage hatte am OLG Stuttgart Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 12.000 Euro. Da die Beklagte nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügte, habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das Verbot sei zwar zum 1. Juli 2021 gelockert worden, allerdings hatte die Beklagte bis Oktober 2021 keine Lizenz beantragt, so das OLG. Selbst wenn es ihr bis dahin nicht möglich gewesen sein sollte, eine Erlaubnis nach der neuen Rechtslage zu beantragen, ändere das nichts daran, dass ihr Angebot verboten war und die Verträge mit dem Kläger daher nichtig waren. Im konkreten Sachverhalt sei weder eine Erlaubnis beantragt worden, noch seien die Anforderungen an den Spielerschutz erfüllt, machte das OLG deutlich. Rechtsanwalt Liebl: „Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen die Veranstalter verschiedene Bedingungen erfüllen. So muss bspw. ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von maximal 1.000 Euro eingehalten werden.“  Im vorliegenden Fall konnte der Spieler das vorliegende Einzahlungslimit jedoch überschreiten. Es sei auch nicht erkennbar, dass dem Kläger das Verbot bekannt war, so dass es seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Wege stehe, dass er durch seine Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe, so das OLG Stuttgart. Den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den EuGH wies das Gericht zurück. Der EuGH habe bereits geklärt, dass nationale Glücksspielverbote nicht gegen EU-Recht verstoßen, wenn sie Ziele des Gemeinwohls wie den Spieler- und Jugendschutz verfolgen. Da die Beklagte Revision eingelegt hat, muss nun der BGH in letzter Instanz entscheiden. „Wir gehen jedoch davon aus, dass es beim Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten bleibt“, so Rechtsanwalt Liebl. Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/ Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Steffen Liebl CLLB Rechtsanw&#228;lte Telefon: +49 (89) 552999-50 Fax: +49 (89) 552999-90 E-Mail: &#107;&#097;&#110;&#122;&#108;&#101;&#105;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/01/online-gluecksspiele-bgh-entscheidet-ueber-rueckzahlungsanspruch-der-spieler-und-bestimmt-termin-zur-muendlichen-verhandlung/" data-wpel-link="internal">Online-Glücksspiele – BGH entscheidet über Rückzahlungsanspruch der Spieler und bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Bundesgerichtshof wird im Sommer über die Rückzahlungsansprüche von Spielern bei Online-Glücksspielen entscheiden. In dem Verfahren geht es um die Ansprüche eines Mandanten von CLLB Rechtsanwälte, der bei Online-Automatenspielen rund 12.000 Euro verloren hatte. Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Spieler Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste hat, weil die beklagte Veranstalterin der Online-Glücksspiele nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte.</p>
<p>Gegen diese Entscheidung hat die Beklagte Revision eingelegt, über die der BGH im Sommer 2025 entscheiden wird. „Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler bei Online-Glücksspielen ist davon auszugehen, dass er die Revision zurückweisen wird und das Urteil des OLG Stuttgart bestätigen wird, so dass unser Mandant die Rückzahlung seiner Verluste verlangen kann“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Der BGH hat u.a. mit Beschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht, dass er Online-Glücksspiele ohne die in Deutschland erforderliche Lizenz für verboten hält und die abgeschlossenen Verträge daher nichtig sind. Konsequenz ist, dass die Spieler die Rückzahlung ihrer Verluste fordern können. In diesem Fall ging es um Sportwetten im Internet.</p>
<p>In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte von April bis Oktober 2021 über eine deutschsprachige Webseite an Automatenspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 12.000 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren in Deutschland aber bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Das Verbot wurde dann zwar gelockert und die Veranstalter konnten eine Lizenz beantragen. „Über eine solche Genehmigung verfügte die Beklagte aber weder vor noch nach dem 30. Juni 2021. Wir haben für unseren Mandanten daher die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Liebl.</p>
<p>Die Klage hatte am OLG Stuttgart Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 12.000 Euro. Da die Beklagte nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügte, habe sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Das Verbot sei zwar zum 1. Juli 2021 gelockert worden, allerdings hatte die Beklagte bis Oktober 2021 keine Lizenz beantragt, so das OLG. Selbst wenn es ihr bis dahin nicht möglich gewesen sein sollte, eine Erlaubnis nach der neuen Rechtslage zu beantragen, ändere das nichts daran, dass ihr Angebot verboten war und die Verträge mit dem Kläger daher nichtig waren.</p>
<p>Im konkreten Sachverhalt sei weder eine Erlaubnis beantragt worden, noch seien die Anforderungen an den Spielerschutz erfüllt, machte das OLG deutlich. Rechtsanwalt Liebl: „Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen die Veranstalter verschiedene Bedingungen erfüllen. So muss bspw. ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von maximal 1.000 Euro eingehalten werden.“  Im vorliegenden Fall konnte der Spieler das vorliegende Einzahlungslimit jedoch überschreiten.</p>
<p>Es sei auch nicht erkennbar, dass dem Kläger das Verbot bekannt war, so dass es seinem Rückzahlungsanspruch nicht im Wege stehe, dass er durch seine Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe, so das OLG Stuttgart. Den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den EuGH wies das Gericht zurück. Der EuGH habe bereits geklärt, dass nationale Glücksspielverbote nicht gegen EU-Recht verstoßen, wenn sie Ziele des Gemeinwohls wie den Spieler- und Jugendschutz verfolgen.</p>
<p>Da die Beklagte Revision eingelegt hat, muss nun der BGH in letzter Instanz entscheiden. „Wir gehen jedoch davon aus, dass es beim Rückzahlungsanspruch unseres Mandanten bleibt“, so Rechtsanwalt Liebl.</p>
<p>Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter <a href="https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/</a></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB<br />
Liebigstra&szlig;e 21<br />
80538 M&uuml;nchen<br />
Telefon: +49 (89) 552999-50<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
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                    </li>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/cllb-rechtsanwaelte" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Schlafapnoeoperation: Gutachter bestätigen medizinische Notwendigkeit</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2025/01/schlafapnoeoperation-gutachter-bestaetigen-medizinische-notwendigkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2025 15:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Atemwege]]></category>
		<category><![CDATA[Behandlungsoptionen]]></category>
		<category><![CDATA[gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitswesen]]></category>
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		<category><![CDATA[medizinische Notwendigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Operationserfolg]]></category>
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		<category><![CDATA[private Krankenversicherer]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Schlafapnoeoperation]]></category>
		<category><![CDATA[schlafmedizin]]></category>
		<category><![CDATA[Therapiefortschritt]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>CLLB-Rechtsanwälte konnten erneut Ansprüche auf Kostenübernahme von Schlafapnoeoperationen zugunsten ihrer Mandanten gegenüber privaten Krankenversicherern außergerichtlich durchsetzen. Zudem liegen der Kanzlei CLLB mittlerweile sechs Gerichtsgutachten vor, welche die medizinische Notwendigkeit einer Schlafapnoeoperation bestätigen. Die Operation führt zu einer Erweiterung der oberen Atemwege, wodurch die Patienten wieder Luft zum Atmen bekommen und ein erholsamer Schlaf gewährleistet wird. Demgegenüber stehen eine Reihe von minimalinvasiven Methoden, insbesondere eine Beatmungstherapie, welche Patienten jedoch bis ins hohe Alter des Nachts anzuwenden haben. Mit einem Schlauch verbunden und einer Maske im Gesicht werden die Patienten jede Nacht therapiert. Während diese Form der Therapie lediglich eine Hilfsbehandlung mit einem medizinischen Hilfsmittel in Form einer CPAP-Maske darstellt, führt die Operation zu einer ursächlichen Heilung. Viele unserer Mandanten sind daher zu Recht frustriert über den ständigen Verweis privater Versicherer auf eine solche Behandlung als sog. „Goldstandard“, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve zu berichten weiß. Unserer Rechtsansicht nach ist der Verweis rechtlich unzulässig, da der Bundesgerichtshof sich bereits in einem vergleichbaren Verfahren zu der Rechtsfrage, ob eine private Krankenversicherung ihren Versicherungsnehmer auf das Tragen eines Hilfsmittels verweisen darf, ablehnend geäußert hat. Die Übertragbarkeit der Rechtsprechung wurde auch vom kanzleiintern erstrittenen Urteil des Landgerichtes Frankfurt Oder bestätigt, wie RA Ruigrok van de Werve erklärt. Die der Kanzlei CLLB vorliegenden Gutachten bestätigten zudem die medizinische Notwendigkeit der Operation und erteilten teilweise dem Verweis auf die Notwendigkeit eine Maske zu tragen aus medizinischen Gründen eine Absage. Denn gemäß den Leitlinien sei der frustrane CPAP-Versuch keine zwingende Voraussetzung, bevor eine Schlafapnoeoperation erfolgt. Die Operation ist vielmehr eine primär auszulotende operative und insbesondere hocheffektive ursächliche, heilende Behandlung. Dies erkennen aktuell immer weitere private Krankenversicherungen und erklären sich bereits außergerichtlich zur Übernahme der Operationskosten bereit. CLLB-Rechtsanwälte sind daher zuversichtlich, auch weitere Verfahren zugunsten der Mandaten erfolgreich abzuschließen. Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Matthias Ruigrok van de Werve E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/01/schlafapnoeoperation-gutachter-bestaetigen-medizinische-notwendigkeit/" data-wpel-link="internal">Schlafapnoeoperation: Gutachter bestätigen medizinische Notwendigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">CLLB-Rechtsanwälte konnten erneut Ansprüche auf Kostenübernahme von Schlafapnoeoperationen zugunsten ihrer Mandanten gegenüber privaten Krankenversicherern außergerichtlich durchsetzen.</p>
<p>Zudem liegen der Kanzlei CLLB mittlerweile sechs Gerichtsgutachten vor, welche die medizinische Notwendigkeit einer Schlafapnoeoperation bestätigen. Die Operation führt zu einer Erweiterung der oberen Atemwege, wodurch die Patienten wieder Luft zum Atmen bekommen und ein erholsamer Schlaf gewährleistet wird. Demgegenüber stehen eine Reihe von minimalinvasiven Methoden, insbesondere eine Beatmungstherapie, welche Patienten jedoch bis ins hohe Alter des Nachts anzuwenden haben.</p>
<p>Mit einem Schlauch verbunden und einer Maske im Gesicht werden die Patienten jede Nacht therapiert. Während diese Form der Therapie lediglich eine Hilfsbehandlung mit einem medizinischen Hilfsmittel in Form einer CPAP-Maske darstellt, führt die Operation zu einer ursächlichen Heilung.</p>
<p>Viele unserer Mandanten sind daher zu Recht frustriert über den ständigen Verweis privater Versicherer auf eine solche Behandlung als sog. „Goldstandard“, wie Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve zu berichten weiß. Unserer Rechtsansicht nach ist der Verweis rechtlich unzulässig, da der Bundesgerichtshof sich bereits in einem vergleichbaren Verfahren zu der Rechtsfrage, ob eine private Krankenversicherung ihren Versicherungsnehmer auf das Tragen eines Hilfsmittels verweisen darf, ablehnend geäußert hat. Die Übertragbarkeit der Rechtsprechung wurde auch vom kanzleiintern erstrittenen Urteil des Landgerichtes Frankfurt Oder bestätigt, wie RA Ruigrok van de Werve erklärt.</p>
<p>Die der Kanzlei CLLB vorliegenden Gutachten bestätigten zudem die medizinische Notwendigkeit der Operation und erteilten teilweise dem Verweis auf die Notwendigkeit eine Maske zu tragen aus medizinischen Gründen eine Absage.</p>
<p>Denn gemäß den Leitlinien sei der frustrane CPAP-Versuch keine zwingende Voraussetzung, bevor eine Schlafapnoeoperation erfolgt. Die Operation ist vielmehr eine primär auszulotende operative und insbesondere hocheffektive ursächliche, heilende Behandlung.</p>
<p>Dies erkennen aktuell immer weitere private Krankenversicherungen und erklären sich bereits außergerichtlich zur Übernahme der Operationskosten bereit.</p>
<p>CLLB-Rechtsanwälte sind daher zuversichtlich, auch weitere Verfahren zugunsten der Mandaten erfolgreich abzuschließen.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB<br />
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80538 M&uuml;nchen<br />
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<div class="pb-contact-item">Matthias Ruigrok van de Werve<br />
E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101;
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                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Schlafapnoe: Eine unentdeckte und unterschätzte Volkserkrankung?</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2025/01/schlafapnoe-eine-unentdeckte-und-unterschaetzte-volkserkrankung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2025 15:35:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Altersgruppen]]></category>
		<category><![CDATA[behandlung]]></category>
		<category><![CDATA[cllb]]></category>
		<category><![CDATA[deutschland]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Studien zur Folge leiden in Deutschland über alle Altersgruppen etwa 30 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen unter einer obstruktiven Schlafapnoe. Zudem steigt die Häufigkeit mit dem Alter deutlich an. So sind bis zu 60 Prozent der 65- bis 70-jährigen Männer von einer obstruktiven Schlafapnoe betroffen. Die Schlafapnoe ist eine Atmungsstörung, bei der die Atmung im Schlaf immer wieder flacher wird (Hypopnoe) oder ganz aussetzt (Apnoe). In etwa 90 Prozent der Fälle ist eine Verengung beziehungsweise Blockierung (Obstruktion) der oberen Atemwege ursächlich. Das typische Symptom der obstruktiven Schlafapnoe ist lautes, unregelmäßiges Schnarchen. Auch häufiges nächtliches Aufwachen durch die Atemaussetzer gehört zu den Warnzeichen. Zudem leiden viele Menschen mit Schlafapnoe unter einer ausgeprägten Tagesmüdigkeit und fühlen sich trotz scheinbar ausreichendem Schlaf ständig erschöpft. Allerdings bleibe die obstruktive Schlafapnoe aufgrund der unspezifischen Symptome häufig unbemerkt. „Über 95% Prozent der Patienten in Deutschland, die an Schlafapnoe leiden, sind nicht diagnostiziert oder therapiert. Das bedeutet, dass über 20 Millionen Menschen in Deutschland jede Nacht um Luft ringen, anstatt von gesundem Schlaf zu profitieren,” sagt Katrin Pucknat, CEO von ResMed Germany (https://www.resmed-healthcare.de/news/neue-zahlen-von-schlafapnoe-betroffenen/). &#34;Eine unbehandelte Schlafapnoe kann eine Reihe von teils schwerwiegenden Erkrankungen begünstigen&#34;, erklärt Prof. Heiser, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (Obstruktive Schlafapnoe: Etwa jeder Dritte ist betroffen). Dazu gehören dem Experten zufolge insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt und Schlaganfall. So sei etwa das Risiko für einen Herzinfarkt bei Betroffenen viermal höher als bei Menschen ohne Schlafapnoe. Betroffene Personen, sollten daher eine schlafmedizinische Diagnose – z.B. in einem Schlaflabor &#8211; einholen, um bedrohliche Folgeerkrankungen zu vermeiden. Sollte die private Krankenversicherung eine Kostenübernahme verweigern, so steht die Kanzlei CLLB, welche bereits diverse Verfahren zu Gunsten Ihrer Mandanten erfolgreich abschließen konnte, rechtsberatend zur Verfügung. Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Matthias Ruigrok van de Werve E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/01/schlafapnoe-eine-unentdeckte-und-unterschaetzte-volkserkrankung/" data-wpel-link="internal">Schlafapnoe: Eine unentdeckte und unterschätzte Volkserkrankung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Studien zur Folge leiden in Deutschland über alle Altersgruppen etwa 30 Prozent der Männer und 13 Prozent der Frauen unter einer obstruktiven Schlafapnoe. Zudem steigt die Häufigkeit mit dem Alter deutlich an. So sind bis zu 60 Prozent der 65- bis 70-jährigen Männer von einer obstruktiven Schlafapnoe betroffen.</p>
<p>Die Schlafapnoe ist eine Atmungsstörung, bei der die Atmung im Schlaf immer wieder flacher wird (Hypopnoe) oder ganz aussetzt (Apnoe). In etwa 90 Prozent der Fälle ist eine Verengung beziehungsweise Blockierung (Obstruktion) der oberen Atemwege ursächlich.</p>
<p>Das typische Symptom der obstruktiven Schlafapnoe ist lautes, unregelmäßiges Schnarchen. Auch häufiges nächtliches Aufwachen durch die Atemaussetzer gehört zu den Warnzeichen. Zudem leiden viele Menschen mit Schlafapnoe unter einer ausgeprägten Tagesmüdigkeit und fühlen sich trotz scheinbar ausreichendem Schlaf ständig erschöpft.</p>
<p>Allerdings bleibe die obstruktive Schlafapnoe aufgrund der unspezifischen Symptome häufig unbemerkt. „Über 95% Prozent der Patienten in Deutschland, die an Schlafapnoe leiden, sind nicht diagnostiziert oder therapiert. Das bedeutet, dass über 20 Millionen Menschen in Deutschland jede Nacht um Luft ringen, anstatt von gesundem Schlaf zu profitieren,” sagt Katrin Pucknat, CEO von ResMed Germany (<a href="https://www.resmed-healthcare.de/news/neue-zahlen-von-schlafapnoe-betroffenen/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.resmed-healthcare.de/news/neue-zahlen-von-schlafapnoe-betroffenen/</a>).</p>
<p>&quot;Eine unbehandelte Schlafapnoe kann eine Reihe von teils schwerwiegenden Erkrankungen begünstigen&quot;, erklärt Prof. Heiser, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (<a href="https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/schlafstoerungen/id_100548292/obstruktive-schlafapnoe-etwa-jeder-dritte-ist-betroffen.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Obstruktive Schlafapnoe: Etwa jeder Dritte ist betroffen</a>). Dazu gehören dem Experten zufolge insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt und Schlaganfall. So sei etwa das Risiko für einen Herzinfarkt bei Betroffenen viermal höher als bei Menschen ohne Schlafapnoe.</p>
<p>Betroffene Personen, sollten daher eine schlafmedizinische Diagnose – z.B. in einem Schlaflabor &#8211; einholen, um bedrohliche Folgeerkrankungen zu vermeiden. Sollte die private Krankenversicherung eine Kostenübernahme verweigern, so steht die Kanzlei CLLB, welche bereits diverse Verfahren zu Gunsten Ihrer Mandanten erfolgreich abschließen konnte, rechtsberatend zur Verfügung.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB<br />
Liebigstra&szlig;e 21<br />
80538 M&uuml;nchen<br />
Telefon: +49 (89) 552999-50<br />
Telefax: +49 (89) 552999-90<br />
<a href="http://www.cllb.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.cllb.de</a></div>
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Matthias Ruigrok van de Werve<br />
E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101;
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<div>Weiterführende Links</div>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/cllb-rechtsanwaelte/Schlafapnoe-Eine-unentdeckte-und-unterschaetzte-Volkserkrankung/boxid/1012263" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/cllb-rechtsanwaelte" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/01/schlafapnoe-eine-unentdeckte-und-unterschaetzte-volkserkrankung/" data-wpel-link="internal">Schlafapnoe: Eine unentdeckte und unterschätzte Volkserkrankung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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		<title>Zahlreiche Urteile gegen Eurogine – CLLB Rechtsanwälte erstreiten Schmerzengeld</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2025/01/zahlreiche-urteile-gegen-eurogine-cllb-rechtsanwaelte-erstreiten-schmerzengeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2025 16:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[anspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Arzneimittelgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[eurogine]]></category>
		<category><![CDATA[Fabrikationsfehler]]></category>
		<category><![CDATA[Frauenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[gerichtsverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Kopferspiralen]]></category>
		<category><![CDATA[Materialfehler]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[urteile]]></category>
		<category><![CDATA[verjährungsfrist]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für die Frauen war der Bruch der Arme häufig mit großen Schmerzen, operativen Eingriffen und psychischen Belastungen verbunden. Betroffene Frauen haben aber sehr gute Aussichten, Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Dies belegen zahlreiche Urteile, die CLLB Rechtsanwälte an Land- und Oberlandesgerichten erstritten haben. Zum Hintergrund: Materialfehler bei Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnten dazu führen, dass die Seitenarme der Spirale brechen. Ende 2019 gab das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine entsprechende Warnmeldung heraus und ein Rückruf für betroffenen Chargen folgte. Für zahlreiche Frauen, denen bereits eine fehlerhafte Kupferspirale eingesetzt worden war, kamen Warnung und Rückruf allerdings zu spät. Hier kam es tatsächlich zum Bruch der Seitenarme, die oftmals operativ entfernt werden mussten. „Für die Frauen war das häufig mit großen körperlichen Schmerzen und auch mit psychischen Belastungen verbunden. Das lässt sich durch ein Schmerzengeld zwar nicht wieder gutmachen, aber immerhin kann es eine Genugtuung für die betroffenen Frauen sein, wenn der Hersteller Schmerzensgeld zahlen muss“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte. Dass der Hersteller für die fehlerhaften Chargen zu haften hat, belegen mehrere Urteile, welche die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstritten hat. Unter anderem die Landgerichte Berlin, München I, München II, Mainz, Lüneburg, Mannheim, Siegen, Hamburg, Limburg, Augsburg, Offenburg, Halle, Aachen, Duisburg, Würzburg, Mosbach, Darmstadt, Landau, Dresden, Wuppertal und Naumburg verurteilten den Hersteller wegen gebrochener Kupferspiralen. Aktuell liegt das Schmerzengeld zwischen 5.000 und 7.500 Euro. Auch die Oberlandesgerichte München und Naumburg sowie das Kammergericht Berlin haben die Haftung von Eurogine bestätigt. Ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin, das einer betroffenen Frau Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen hat, ist damit rechtskräftig. Die Rechtsprechung zeigt damit eindeutig, dass Eurogine sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann und auf Schmerzensgeld sowie für kausale zukünftige Schäden haftet. Betroffene Frauen haben daher sehr gute Chancen, Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Dabei greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises. Das bedeutet, dass nicht die Frau darlegen muss, dass der Arm der Spirale aufgrund eines Fabrikationsfehlers gebrochen ist, sondern der Hersteller in der Beweispflicht ist. Somit muss Eurogine nachweisen, dass der Bruch nicht aufgrund des Materialfehlers erfolgt ist. „Da ein Bruch der Spirale gemäß den medizinischen Fachbögen kein immanentes Risiko ist, dürfte dies nur schwer möglich sein. Vor diesem Hintergrund kann auch eine außergerichtliche Lösung angestrebt werden“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve. Wichtig ist aber, dass betroffene Frauen mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Denn es greift grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist. „Da die Frauen jedoch oft nicht oder unzureichend informiert waren, kann auch eine kenntnisunabhängige Verjährungsfrist greifen. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, welcher betroffenen Frauen für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung steht. Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/ Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Matthias Ruigrok van de Werve E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/01/zahlreiche-urteile-gegen-eurogine-cllb-rechtsanwaelte-erstreiten-schmerzengeld/" data-wpel-link="internal">Zahlreiche Urteile gegen Eurogine – CLLB Rechtsanwälte erstreiten Schmerzengeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Für die Frauen war der Bruch der Arme häufig mit großen Schmerzen, operativen Eingriffen und psychischen Belastungen verbunden. Betroffene Frauen haben aber sehr gute Aussichten, Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Dies belegen zahlreiche Urteile, die CLLB Rechtsanwälte an Land- und Oberlandesgerichten erstritten haben.</p>
<p>Zum Hintergrund: Materialfehler bei Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnten dazu führen, dass die Seitenarme der Spirale brechen. Ende 2019 gab das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine entsprechende Warnmeldung heraus und ein Rückruf für betroffenen Chargen folgte.</p>
<p>Für zahlreiche Frauen, denen bereits eine fehlerhafte Kupferspirale eingesetzt worden war, kamen Warnung und Rückruf allerdings zu spät. Hier kam es tatsächlich zum Bruch der Seitenarme, die oftmals operativ entfernt werden mussten. „Für die Frauen war das häufig mit großen körperlichen Schmerzen und auch mit psychischen Belastungen verbunden. Das lässt sich durch ein Schmerzengeld zwar nicht wieder gutmachen, aber immerhin kann es eine Genugtuung für die betroffenen Frauen sein, wenn der Hersteller Schmerzensgeld zahlen muss“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Dass der Hersteller für die fehlerhaften Chargen zu haften hat, belegen mehrere Urteile, welche die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erstritten hat. Unter anderem die Landgerichte Berlin, München I, München II, Mainz, Lüneburg, Mannheim, Siegen, Hamburg, Limburg, Augsburg, Offenburg, Halle, Aachen, Duisburg, Würzburg, Mosbach, Darmstadt, Landau, Dresden, Wuppertal und Naumburg verurteilten den Hersteller wegen gebrochener Kupferspiralen.</p>
<p>Aktuell liegt das Schmerzengeld zwischen 5.000 und 7.500 Euro. Auch die Oberlandesgerichte München und Naumburg sowie das Kammergericht Berlin haben die Haftung von Eurogine bestätigt. Ein weiteres Urteil des Landgerichts Berlin, das einer betroffenen Frau Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zugesprochen hat, ist damit rechtskräftig.</p>
<p>Die Rechtsprechung zeigt damit eindeutig, dass Eurogine sich nicht aus der Verantwortung stehlen kann und auf Schmerzensgeld sowie für kausale zukünftige Schäden haftet.</p>
<p>Betroffene Frauen haben daher sehr gute Chancen, Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Dabei greifen die Grundsätze des Anscheinsbeweises. Das bedeutet, dass nicht die Frau darlegen muss, dass der Arm der Spirale aufgrund eines Fabrikationsfehlers gebrochen ist, sondern der Hersteller in der Beweispflicht ist. Somit muss Eurogine nachweisen, dass der Bruch nicht aufgrund des Materialfehlers erfolgt ist. „Da ein Bruch der Spirale gemäß den medizinischen Fachbögen kein immanentes Risiko ist, dürfte dies nur schwer möglich sein. Vor diesem Hintergrund kann auch eine außergerichtliche Lösung angestrebt werden“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve.</p>
<p>Wichtig ist aber, dass betroffene Frauen mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht mehr lange warten. Denn es greift grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist. „Da die Frauen jedoch oft nicht oder unzureichend informiert waren, kann auch eine kenntnisunabhängige Verjährungsfrist greifen. Das muss jedoch im Einzelfall geprüft werden“, erklärt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, welcher betroffenen Frauen für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung steht.</p>
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<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Betrug mit Festgeldanlagen auf Zinsbund.de</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2025/01/betrug-mit-festgeldanlagen-auf-zinsbund-de/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2025 15:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[betrug]]></category>
		<category><![CDATA[Betrugsprävention]]></category>
		<category><![CDATA[cllb]]></category>
		<category><![CDATA[digitales Banking]]></category>
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		<category><![CDATA[finanzberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Kundenidentifikation]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermögenssicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschaftskriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[Zinsbund.de]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2025/01/betrug-mit-festgeldanlagen-auf-zinsbund-de/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit Meldung vom 17.12.2024 berichtete die BAFIN, dass der Verdacht besteht, dass auf der Webseite Zinsbund.de Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen insbesondere Tages- und Festgelder ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden. Im vorliegenden Fall, der die Kanzlei CLLB jüngst erreichte, wurde mit einer scheinbar seriösen Festgeldanlage der ING mit einem moderaten Zinssatz von 4,3 % p.a. geworben. Der vermeintliche Bankmitarbeiter, welcher den Geschädigten telefonisch kontaktierte, sprach dialektfrei und fließend Deutsch, wirkte vertrauenswürdig, hielt sich vornehm zurück. Die übermittelten Unterlagen enthielten eine Übersicht zur Anlage mit Kontoeröffnungsantrag und Post-ID-Code und ergaben keinerlei Anhaltspunkte für einen möglichen Betrug. Der Hinweis auf die gesetzliche Einlagensicherung von € 100.000 sowie offenbar von den Tätern parallel geschaltete positive Internetberichte, wiegten das Opfer in trügerischer Sicherheit. Nach einer lokalen Post-ID Überprüfung wurde ein Anlagekonto (bei der C24 Bank) eröffnet und der Anlagebetrag eingezahlt. Die Täter hatten jedoch den vollen Zugriff auf das Konto und überwiesen die Gelder weiter. Während andere Kanzleien primär Strafanzeigen empfehlen, verlaufen diese erfahrungsgemäß leider oftmals im Sande. Die Täter waschen das Geld zu professionell, die Spur verliert sich im Ausland, Rechtshilfeersuchen bleiben oftmals unbeantwortet. Eine Strafanzeige ist zwar richtig und wichtig, jedoch sollten unbedingt mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Die auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei CLLB sieht hier die Banken in der Haftung. Denn diese sind nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, sich Gewissheit über Person und Anschrift des Kontoinhabers und Verfügungsberechtigten zu verschaffen. Dies ist offenkundig nicht geschehen, denn sonst wäre aufgefallen, dass das Konto von den Betrügern eröffnet wurde und sich das Opfer lediglich mit Post ID verifizierte.  Fazit: Das Post-ID Verfahren, welches eigentlich für mehr Sicherheit und Kundenfreundlichkeit im digitalen Zeitalter sorgen sollte, steht zunehmend auf der Probe. Banken müssen durch eine entsprechende Security by Design Lösung, bei welcher die Sicherheit bereits im System verankert ist, derartige Betrugsfälle im Keim unterbinden. Im konkreten Verfahren hätte bereits ein kompletter Abgleich der Daten zwischen dem Kontoinhaber und den von den Betrügern angegebenen Daten, den Betrug erkennen und verhindern können. Im laufenden Verfahren werden wir die Bank hiermit konfrontieren, denn aus Sicht der Kanzlei CLLB handelt es sich hierbei um einen Sorgfaltspflichtenverstoß, der Schadensersatzansprüche begründen kann. Zudem handelt es sich um nicht autorisierte Abbuchungen, für welche die C24 Bank grundsätzlich zu haften hätte. Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Matthias Ruigrok van de Werve E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/01/betrug-mit-festgeldanlagen-auf-zinsbund-de/" data-wpel-link="internal">Betrug mit Festgeldanlagen auf Zinsbund.de</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Mit Meldung vom 17.12.2024 berichtete die BAFIN, dass der Verdacht besteht, dass auf der Webseite Zinsbund.de Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen insbesondere Tages- und Festgelder ohne die notwendige Erlaubnis angeboten werden.</p>
<p>Im vorliegenden Fall, der die Kanzlei CLLB jüngst erreichte, wurde mit einer scheinbar seriösen Festgeldanlage der ING mit einem moderaten Zinssatz von 4,3 % p.a. geworben.</p>
<p>Der vermeintliche Bankmitarbeiter, welcher den Geschädigten telefonisch kontaktierte, sprach dialektfrei und fließend Deutsch, wirkte vertrauenswürdig, hielt sich vornehm zurück. Die übermittelten Unterlagen enthielten eine Übersicht zur Anlage mit Kontoeröffnungsantrag und Post-ID-Code und ergaben keinerlei Anhaltspunkte für einen möglichen Betrug. Der Hinweis auf die gesetzliche Einlagensicherung von € 100.000 sowie offenbar von den Tätern parallel geschaltete positive Internetberichte, wiegten das Opfer in trügerischer Sicherheit.</p>
<p>Nach einer lokalen Post-ID Überprüfung wurde ein Anlagekonto (bei der C24 Bank) eröffnet und der Anlagebetrag eingezahlt. Die Täter hatten jedoch den vollen Zugriff auf das Konto und überwiesen die Gelder weiter.</p>
<p>Während andere Kanzleien primär Strafanzeigen empfehlen, verlaufen diese erfahrungsgemäß leider oftmals im Sande. Die Täter waschen das Geld zu professionell, die Spur verliert sich im Ausland, Rechtshilfeersuchen bleiben oftmals unbeantwortet.</p>
<p>Eine Strafanzeige ist zwar richtig und wichtig, jedoch sollten unbedingt mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Die auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei CLLB sieht hier die Banken in der Haftung. Denn diese sind nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, sich Gewissheit über Person und Anschrift des Kontoinhabers und Verfügungsberechtigten zu verschaffen.</p>
<p>Dies ist offenkundig nicht geschehen, denn sonst wäre aufgefallen, dass das Konto von den Betrügern eröffnet wurde und sich das Opfer lediglich mit Post ID verifizierte. </p>
<p>Fazit: Das Post-ID Verfahren, welches eigentlich für mehr Sicherheit und Kundenfreundlichkeit im digitalen Zeitalter sorgen sollte, steht zunehmend auf der Probe. Banken müssen durch eine entsprechende Security by Design Lösung, bei welcher die Sicherheit bereits im System verankert ist, derartige Betrugsfälle im Keim unterbinden. Im konkreten Verfahren hätte bereits ein kompletter Abgleich der Daten zwischen dem Kontoinhaber und den von den Betrügern angegebenen Daten, den Betrug erkennen und verhindern können.</p>
<p>Im laufenden Verfahren werden wir die Bank hiermit konfrontieren, denn aus Sicht der Kanzlei CLLB handelt es sich hierbei um einen Sorgfaltspflichtenverstoß, der Schadensersatzansprüche begründen kann. Zudem handelt es sich um nicht autorisierte Abbuchungen, für welche die C24 Bank grundsätzlich zu haften hätte.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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		<title>Fehlerhafte Kupferspirale – Hersteller Eurogine zu 7.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2025/01/fehlerhafte-kupferspirale-hersteller-eurogine-zu-7-500-euro-schmerzensgeld-verurteilt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jan 2025 11:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[arzneimittel]]></category>
		<category><![CDATA[cllb]]></category>
		<category><![CDATA[eurogine]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsfall]]></category>
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		<category><![CDATA[verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[verjährung]]></category>
		<category><![CDATA[wuppertal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Frauen vertrauen bei der Verhütung auf eine Kupferspirale. Der spanische Hersteller Eurogine geriet allerdings in die Schlagzeilen, weil die Seitenarme der Spirale abbrechen konnten. Für die betroffenen Frauen bedeutet dies körperliche Schmerzen und psychische Belastungen. CLLB Rechtsanwälte hat für eine weitere Mandantin Schmerzengeld erstritten. Das Landgericht Wuppertal entschied mit Urteil vom 9. Januar 2025, dass Eurogine der Frau Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zahlen muss. Bei Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnten aufgrund von Materialfehlern die Seitenarme abbrechen. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte deshalb im Dezember 2019 eine Warnmeldung, später folgte ein Rückruf für bestimmte Chargen. Für viele Frauen kam das allerdings zu spät. Sie hatten sich bereits eine fehlerhafte Kupferspirale einsetzen lassen. So auch die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte. Bei ihr brach ein Arm der Spirale ab und sollte operativ entfernt werden. Die OP blieb allerdings ohne Erfolg, da der Arm nicht gefunden werden konnte. „Unsere Mandantin litt in der Folge unter einem postoperativen unklaren Fremdkörperverbleib. Wir haben daher auf Schmerzensgeld geklagt“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte. Eurogine versuchte zwar sich aus der Verantwortung zu stehlen und argumentierte, dass der Arm nicht wegen eines Materialfehlers, sondern aufgrund intrauteriner Kräfte gebrochen sei. Zudem sei der operative Eingriff nicht notwendig gewesen, da der gebrochene Seitenarm unbedenklich im Uterus verbleiben könne und die Entfernung nicht zwingend erforderlich sei. Dieser Argumentation erteilte das LG Wuppertal jedoch eine klare Absage. „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass die Spirale fehlerhaft war und erwartet werden dürfe, dass die Seitenarme nicht brechen“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve. Ein Sachverständigengutachten müsse nicht eingeholt werden, machte das Gericht weiter deutlich. Dem Anspruch auf Schmerzensgeld stehe auch nicht entgegen, dass die Operation ggf. nicht erforderlich war. Denn die Klägerin habe sich auf den Rat ihres Arztes verlassen dürfen, stellte das LG Wuppertal weiter klar. CLLB Rechtanwälte hat schon mehrfach Schmerzensgeld gegen Eurogine erstritten. Das Urteil des LG Wuppertal fügt sich in eine Reihe positiver Entscheidungen von verschiedenen Gerichten ein. Betroffene Frauen haben daher gute Aussichten auf Schmerzensgeld. Allerdings sollten sie die Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht auf die lange Bank schieben, da schon in diesem Jahr die Verjährung drohen könnte. Mehr Informationen: https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/ Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Matthias Ruigrok van de Werve E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2025/01/fehlerhafte-kupferspirale-hersteller-eurogine-zu-7-500-euro-schmerzensgeld-verurteilt/" data-wpel-link="internal">Fehlerhafte Kupferspirale – Hersteller Eurogine zu 7.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Viele Frauen vertrauen bei der Verhütung auf eine Kupferspirale. Der spanische Hersteller Eurogine geriet allerdings in die Schlagzeilen, weil die Seitenarme der Spirale abbrechen konnten. Für die betroffenen Frauen bedeutet dies körperliche Schmerzen und psychische Belastungen. CLLB Rechtsanwälte hat für eine weitere Mandantin Schmerzengeld erstritten. Das Landgericht Wuppertal entschied mit Urteil vom 9. Januar 2025, dass Eurogine der Frau Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zahlen muss.</p>
<p>Bei Kupferspiralen des Herstellers Eurogine konnten aufgrund von Materialfehlern die Seitenarme abbrechen. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte deshalb im Dezember 2019 eine Warnmeldung, später folgte ein Rückruf für bestimmte Chargen.</p>
<p>Für viele Frauen kam das allerdings zu spät. Sie hatten sich bereits eine fehlerhafte Kupferspirale einsetzen lassen. So auch die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte. Bei ihr brach ein Arm der Spirale ab und sollte operativ entfernt werden. Die OP blieb allerdings ohne Erfolg, da der Arm nicht gefunden werden konnte. „Unsere Mandantin litt in der Folge unter einem postoperativen unklaren Fremdkörperverbleib. Wir haben daher auf Schmerzensgeld geklagt“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Eurogine versuchte zwar sich aus der Verantwortung zu stehlen und argumentierte, dass der Arm nicht wegen eines Materialfehlers, sondern aufgrund intrauteriner Kräfte gebrochen sei. Zudem sei der operative Eingriff nicht notwendig gewesen, da der gebrochene Seitenarm unbedenklich im Uterus verbleiben könne und die Entfernung nicht zwingend erforderlich sei.</p>
<p>Dieser Argumentation erteilte das LG Wuppertal jedoch eine klare Absage. „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass die Spirale fehlerhaft war und erwartet werden dürfe, dass die Seitenarme nicht brechen“, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve. Ein Sachverständigengutachten müsse nicht eingeholt werden, machte das Gericht weiter deutlich.</p>
<p>Dem Anspruch auf Schmerzensgeld stehe auch nicht entgegen, dass die Operation ggf. nicht erforderlich war. Denn die Klägerin habe sich auf den Rat ihres Arztes verlassen dürfen, stellte das LG Wuppertal weiter klar.</p>
<p>CLLB Rechtanwälte hat schon mehrfach Schmerzensgeld gegen Eurogine erstritten. Das Urteil des LG Wuppertal fügt sich in eine Reihe positiver Entscheidungen von verschiedenen Gerichten ein. Betroffene Frauen haben daher gute Aussichten auf Schmerzensgeld. Allerdings sollten sie die Geltendmachung ihrer Ansprüche nicht auf die lange Bank schieben, da schon in diesem Jahr die Verjährung drohen könnte.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.cllb.de/verbraucherthemen/kupferspiralen-eurogine-klage/</a></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Online-Casino muss mehr als 105.000 Euro zurückzahlen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2025/01/online-casino-muss-mehr-als-105-000-euro-zurueckzahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 2025 12:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[ddos attacke]]></category>
		<category><![CDATA[Online Casino]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Über 105.000 Euro hatte ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in knapp 2 ½ Jahren beim Glückspiel im Internet verloren. Das Landgericht Augsburg hatte das Online-Casino daraufhin zur Erstattung der Verluste verurteilt. Nachdem der Glückspielanbieter hiergegen in Berufung gegangen war, bestätigte das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 03.01.2025 das erstinstanzliche Urteil. Online-Casinospiele waren bis einschließlich 30.06.2021 grundsätzlich in Deutschland verboten und durften auch danach nur mit einer deutschen Erlaubnis angeboten werden. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in obigem Verfahren vertretene Online-Glückspieler hatte von Dezember 2019 bis März 2022 bei einem Anbieter als Malta gespielt, der über keine entsprechende Erlaubnis verfügte. In diesem Zeitraum verlor der Online-Glückspieler mehr als 105.000 Euro. Das Glückspielangebot ohne eine entsprechende deutsche Lizenz stellt einen Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag dar, was das Landgericht Augsburg und ihm folgend das Oberlandesgericht München zum Anlass nahmen, den Glückspielanbieter zur Erstattung der Verluste zu verurteilen. „Diese Entscheidungen reihen sich ein in eine nicht geringe Anzahl weiterer gerichtlicher Entscheidungen, die wir bis dato für unsere Mandanten in vergleichbaren Fällen erzielen konnten“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Online-Glückspieler, die bei nicht in Deutschland lizenzierten Glückspielanbietern Verluste erlitten haben, können in Anlehnung an die auch vom Oberlandesgericht München vertretene Rechtsaufassung den Ersatz der Verluste geltend machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Spieler nichts von der Illegalität wussten und die Verluste noch nicht länger als 10 Jahre zurückliegen“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter. Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/ Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Alexander Kainz CLLB Rechtsanw&#228;lte Telefon: +49 (89) 552999-50 Fax: +49 (89) 552999-90 E-Mail: &#107;&#097;&#110;&#122;&#108;&#101;&#105;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Über 105.000 Euro hatte ein Mandant der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in knapp 2 ½ Jahren beim Glückspiel im Internet verloren. Das Landgericht Augsburg hatte das Online-Casino daraufhin zur Erstattung der Verluste verurteilt. Nachdem der Glückspielanbieter hiergegen in Berufung gegangen war, bestätigte das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 03.01.2025 das erstinstanzliche Urteil.</p>
<p>Online-Casinospiele waren bis einschließlich 30.06.2021 grundsätzlich in Deutschland verboten und durften auch danach nur mit einer deutschen Erlaubnis angeboten werden. Der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in obigem Verfahren vertretene Online-Glückspieler hatte von Dezember 2019 bis März 2022 bei einem Anbieter als Malta gespielt, der über keine entsprechende Erlaubnis verfügte. In diesem Zeitraum verlor der Online-Glückspieler mehr als 105.000 Euro.</p>
<p>Das Glückspielangebot ohne eine entsprechende deutsche Lizenz stellt einen Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag dar, was das Landgericht Augsburg und ihm folgend das Oberlandesgericht München zum Anlass nahmen, den Glückspielanbieter zur Erstattung der Verluste zu verurteilen. „Diese Entscheidungen reihen sich ein in eine nicht geringe Anzahl weiterer gerichtlicher Entscheidungen, die wir bis dato für unsere Mandanten in vergleichbaren Fällen erzielen konnten“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>„Online-Glückspieler, die bei nicht in Deutschland lizenzierten Glückspielanbietern Verluste erlitten haben, können in Anlehnung an die auch vom Oberlandesgericht München vertretene Rechtsaufassung den Ersatz der Verluste geltend machen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Spieler nichts von der Illegalität wussten und die Verluste noch nicht länger als 10 Jahre zurückliegen“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.</p>
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<div class="pb-boilerplate">
<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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			</item>
		<item>
		<title>OLG Naumburg verurteilt Eurogine</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2024/11/olg-naumburg-verurteilt-eurogine/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Nov 2024 16:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[berlin]]></category>
		<category><![CDATA[cllb]]></category>
		<category><![CDATA[eurogine]]></category>
		<category><![CDATA[frauen]]></category>
		<category><![CDATA[kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[kupferspirale]]></category>
		<category><![CDATA[landgericht]]></category>
		<category><![CDATA[münchen]]></category>
		<category><![CDATA[naumburg]]></category>
		<category><![CDATA[offenburg]]></category>
		<category><![CDATA[olg]]></category>
		<category><![CDATA[operation]]></category>
		<category><![CDATA[richter]]></category>
		<category><![CDATA[urteil]]></category>
		<category><![CDATA[verjähren]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2024/11/olg-naumburg-verurteilt-eurogine/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bereits mit Urteil vom 05.11.2024 verurteilte das OLG Naumburg den Hersteller Eurogine wegen einer gebrochenen Kupferspirale auf Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00 und stellte fest, dass dieser für sämtliche Spätfolgen zu haften hat. Das Besondere an dem Urteil: Es schafft Klarheit, dass der Hersteller auch in Fallvarianten zu haften hat, in denen eine sog. Lotnummer nicht notiert worden ist. Der Hersteller behauptet in derartigen Verfahren, dass die Spirale nicht von der Warnmeldung erfasst wird, weshalb die Haftung ausscheidet. Dem erteilten die Richter des 1. Zivilsenats nun eine Absage: Hoch sensible Einsatzgebiete, wie hier im Inneren des Körpers, rechtfertigen in der Regel eine höhere Sicherheitserwartung. Von einer Kupferspirale kann erwartet werden, dass die haltegebenden Ärmchen nicht brechen. Es handelt sich bei dem Bruch um kein typischerweise mit der Benutzung des Produktes verbundenes Risiko; so der Senat. Ferner bildet das Urteil die aktuelle Rechtsprechungstendenz ab, wonach für Operationen im Bereich der Gebärmutter Schmerzensgelder von € 5.000,00 angemessen sind. Denn das Urteil stützte sich in seiner Begründung allein auf das Kerngeschehen, den Spiralbruch und die anschließende Operation. Das Kammergericht Berlin erteilte jüngst einen Hinweis, dass es beabsichtigt die Berufung des Herstellers gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 18.11.2023 zurückzuweisen. Das Landgericht Berlin sprach im Einklang mit dem LG Offenburg € 7.000,00 zu. Fazit: Euroginge steht für die fehlerhaften Spiralen in der Haftung. Eile ist jedoch geboten, denn grundsätzlich verjähren Produkthaftungsansprüche drei Jahre nach Kenntnis. Viele Frauen wurden jedoch gar nicht von Ihren Praxen über den konkreten Fehler informiert. Die Kanzlei CLLB steht betroffenen Frauen daher weiterhin für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung. Im Rahmen eines Prozesses kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden auch erteilte das Kammgericht Berlin einen Hinweis, dass der Hersteller keinen Anspruch auf die Vorlage von hochintimen Unterlagen hat. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Franz Braun Telefon: +49 (89) 55299950 E-Mail: &#098;&#114;&#097;&#117;&#110;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Bereits mit Urteil vom 05.11.2024 verurteilte das OLG Naumburg den Hersteller Eurogine wegen einer gebrochenen Kupferspirale auf Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00 und stellte fest, dass dieser für sämtliche Spätfolgen zu haften hat.</p>
<p>Das Besondere an dem Urteil: Es schafft Klarheit, dass der Hersteller auch in Fallvarianten zu haften hat, in denen eine sog. Lotnummer nicht notiert worden ist. Der Hersteller behauptet in derartigen Verfahren, dass die Spirale nicht von der Warnmeldung erfasst wird, weshalb die Haftung ausscheidet. Dem erteilten die Richter des 1. Zivilsenats nun eine Absage:</p>
<p>Hoch sensible Einsatzgebiete, wie hier im Inneren des Körpers, rechtfertigen in der Regel eine höhere Sicherheitserwartung. Von einer Kupferspirale kann erwartet werden, dass die haltegebenden Ärmchen nicht brechen. Es handelt sich bei dem Bruch um kein typischerweise mit der Benutzung des Produktes verbundenes Risiko; so der Senat.</p>
<p>Ferner bildet das Urteil die aktuelle Rechtsprechungstendenz ab, wonach für Operationen im Bereich der Gebärmutter Schmerzensgelder von € 5.000,00 angemessen sind. Denn das Urteil stützte sich in seiner Begründung allein auf das Kerngeschehen, den Spiralbruch und die anschließende Operation.</p>
<p>Das Kammergericht Berlin erteilte jüngst einen Hinweis, dass es beabsichtigt die Berufung des Herstellers gegen das Urteil des Landgerichtes Berlin vom 18.11.2023 zurückzuweisen. Das Landgericht Berlin sprach im Einklang mit dem LG Offenburg € 7.000,00 zu.</p>
<p>Fazit: Euroginge steht für die fehlerhaften Spiralen in der Haftung. Eile ist jedoch geboten, denn grundsätzlich verjähren Produkthaftungsansprüche drei Jahre nach Kenntnis. Viele Frauen wurden jedoch gar nicht von Ihren Praxen über den konkreten Fehler informiert.</p>
<p>Die Kanzlei CLLB steht betroffenen Frauen daher weiterhin für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung. Im Rahmen eines Prozesses kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden auch erteilte das Kammgericht Berlin einen Hinweis, dass der Hersteller keinen Anspruch auf die Vorlage von hochintimen Unterlagen hat.</p></div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
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		<item>
		<title>BGH-Urteil gegen Facebook nach Datendiebstahl</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2024/11/bgh-urteil-gegen-facebook-nach-datendiebstahl/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Nov 2024 10:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abs]]></category>
		<category><![CDATA[bgh]]></category>
		<category><![CDATA[cllb]]></category>
		<category><![CDATA[cybercrime]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>CLLB-Rechtsanwälte berichteten bereits über das Datenleck bei Facebook und die damit einhergehenden Risiken für betroffene Personen. Nach über drei Jahren Facebook Datenskandal scheint nun das letzte Wort gesprochen: Facebook hat für den Datenschutzverstoß zu haften und betroffenen Verbrauchern Schadensersatz zu leisten.  Der Bundesgerichtshof hat in einem noch nie dagewesenen Leitentscheidungsverfahren klargestellt, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten ausreicht, um einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO zu begründen. „Nach der für die Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein. Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sein noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen.“  so die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes. Die Richter am Bundesgerichtshof schreiben damit Rechtsgeschichte und sorgen für mehr Verbraucherschutz im Zeitalter digitaler Cyberkriminalität. Die Kanzlei CLLB, welche Opfer der organisierten Internetkriminalität vertritt und Bankkunden bei der Rückerstattung unautorisiert abgebuchter Geldbeträge behilflich ist, weiß um die Risiken, welche mit derartigen Datenlecks einhergehen. Die Bedrohungslage ist gemäß den Analysen der Sicherheitsforscher (Bundeslagebericht Cybercrime) so hoch wie noch nie. Eine Klage sollte daher auch aus Vorsichtsgründen erhoben werden, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass Facebook (Meta) für mögliche zukünftige kausale Folgen des Datenlecks haftet. Nach dem Urteil des BGH ist nunmehr der richtige Zeitpunkt gekommen, den Klageweg zu beschreiten. Über CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB CLLB Rechtsanw&#228;lte steht f&#252;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&#252;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&#223;verfahren mit mehreren hundert Gesch&#228;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&#246;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&#252;hrt werden. Unsere Anw&#228;lte verf&#252;gen &#252;ber langj&#228;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&#228;lte wurde im Jahr 2004 in M&#252;nchen gegr&#252;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&#228;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&#228;sentanz mit Er&#246;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&#252;ndungspartnern Istv&#225;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&#252;r die Marke &#34;CLLB&#34; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&#252;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&#228;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&#228;gerseite t&#228;tig und machen f&#252;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&#223;t kurz zusammengefa&#223;t: Wir k&#246;nnen Klagen. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstra&#223;e 21 80538 M&#252;nchen Telefon: +49 (89) 552999-50 Telefax: +49 (89) 552999-90 http://www.cllb.de Ansprechpartner: Matthias Ruigrok van de Werve E-Mail: &#114;&#117;&#105;&#103;&#114;&#111;&#107;&#118;&#097;&#110;&#100;&#101;&#087;&#101;&#114;&#118;&#101;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Alle Stories von CLLB Rechtsanw&#228;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2024/11/bgh-urteil-gegen-facebook-nach-datendiebstahl/" data-wpel-link="internal">BGH-Urteil gegen Facebook nach Datendiebstahl</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">CLLB-Rechtsanwälte berichteten bereits über das Datenleck bei Facebook und die damit einhergehenden Risiken für betroffene Personen. Nach über drei Jahren Facebook Datenskandal scheint nun das letzte Wort gesprochen: Facebook hat für den Datenschutzverstoß zu haften und betroffenen Verbrauchern Schadensersatz zu leisten. </p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat in einem noch nie dagewesenen Leitentscheidungsverfahren klargestellt, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten ausreicht, um einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO zu begründen.</p>
<p><i>„Nach der für die Auslegung des Art. 82 Abs. 1 DSGVO maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH kann auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein. Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung dieser Daten zum Nachteil des Betroffenen erfolgt sein noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen.“</i></p>
<p> so die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes.</p>
<p>Die Richter am Bundesgerichtshof schreiben damit Rechtsgeschichte und sorgen für mehr Verbraucherschutz im Zeitalter digitaler Cyberkriminalität.</p>
<p>Die Kanzlei CLLB, welche Opfer der organisierten Internetkriminalität vertritt und Bankkunden bei der Rückerstattung unautorisiert abgebuchter Geldbeträge behilflich ist, weiß um die Risiken, welche mit derartigen Datenlecks einhergehen. Die Bedrohungslage ist gemäß den Analysen der Sicherheitsforscher (Bundeslagebericht Cybercrime) so hoch wie noch nie.</p>
<p>Eine Klage sollte daher auch aus Vorsichtsgründen erhoben werden, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass Facebook (Meta) für mögliche zukünftige kausale Folgen des Datenlecks haftet.</p>
<p>Nach dem Urteil des BGH ist nunmehr der richtige Zeitpunkt gekommen, den Klageweg zu beschreiten.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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