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	<title>Firma Deutsche Gesellschaft für EU Konformität DEGEUK, Autor bei MyNewsChannel</title>
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		<title>Wege zur NiSV-Fachkunde</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutsche Gesellschaft für EU Konformität DEGEUK]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Nov 2022 15:33:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Am 31.12.2022 ist es so weit, dann tritt die letzte Stufe der &#34;Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen&#34; (NiSV) in Kraft. Ab diesem Datum müssen Anwender von Geräten, die unter die Regelung der NiSV fallen, den Behörden entsprechende Fachkundenachweise vorlegen oder sich zumindest nachweislich bemüht haben, solche zu erlangen. Was genau als Bemühen gewertet wird, ist Auslegungssache. Dem Ministerium ist bewusst, dass die Nachfrage an den Erwerb der Fachkunde erheblich höher ist als das verfügbare Schulungsangebot am Markt und hat den Zugang zur Fachkunde erleichtert. Wir gehen davon aus, dass eine Anmeldung bei einem Schulungsträger von den Behörden als ausreichende Bemühung geduldet wird. Dem steigenden Angebot an Schulungsmöglichkeiten stehen den Anwendern mittlerweile eine Reihe von unterschiedlichen Wegen offen. Dieser Beitrag soll den Betroffenen helfen, Orientierung in den Möglichkeiten, die NiSV-Fachkundenachweise zu erwerben und für individuelle Anforderungen den geeigneten Schulungspartner zu finden. Ungeregelte Technologien Durch die NiSV wurde zum ersten Mal der Zugang zu apparativen kosmetischen Dienstleistungen geregelt. Die NiSV ist zwar dem Strahlenschutzgesetz zugeordnet, allerdings wurden auch Technologien geregelt, die keine Strahlung abgeben. Ultraschall ist solch ein Beispiel. Als Druckwelle ist Ultraschall keine Strahlung, dennoch wurde Ultraschall wegen seines Risikopotentials in die Verordnung aufgenommen. Die Stoßwelle hingegen, die ebenfalls eine Druckwelle ist, blieb ungeregelt. Magnetfelder gehören physikalisch auch nicht zu den Strahlungen, sind dennoch von der NiSV erfasst. Bei den interessierten Kreisen hat sich der Eindruck verfestigt, der Gesetzgeber hat alle gefahren-geneigten Technologien in der NiSV geregelt. Dies trifft jedoch nicht zu. Vergleicht man die deutsche NiSV mit der Schweizer V-NISSG, werden Unterschiede deutlich. In der Schweiz werden auch Technologien erfasst, die in Deutschland ungeregelt blieben. Allen voran seien hier die Kälte-basierenden Technologien wie Kryolipolyse, Kältesauna und Cryopens erwähnt. All diese Verfahren werden auch bei kosmetischen Dienstleistern angewendet, ohne dass es eine Meldepflicht gibt oder ein Fachkundenachweis gefordert wird. Offensichtlich sind diese Technologien vom Gesetzgeber als weniger risikobehaftet angesehen, sonst wären sie auch von der NiSV erfasst worden.  Bedingungen für Fachkundenachweise Die NiSV hat in § 4 in Verbindung mit der Anlage 3 die Lerninhalte und Bedingungen für die Fachkundenachweise bundeseinheitlich vorgegeben. Um den Schulungsträgern eine Anleitung für die Durchführung der NiSV Schulungen zu geben, hat das Ministerium am 22. März 2020 die NiSV-Fachkunderichtlinie veröffentlicht. Hierbei kam es durch die föderale Länderhoheit zu Abweichungen am bundeseinheitlichen Handeln. Das Land Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland die Fachkunderichtlinie nicht ratifiziert. Obwohl die NiSV kein akkreditiertes Verfahren für die Anerkennung von Fachkundenachweisen vorsieht, erhielt die DAkkS den Akkreditierungsauftrag durch das Ministerium. Mit dieser Maßnahme sollte der Vollzug der Länder erleichtert werden. Die Überprüfung, ob die Fachkunde nach der Richtlinie durchgeführt wurde, übernehmen Unternehmen, die sich von der DAkkS akkreditieren lassen müssen. Wegen der Folgen der Pandemie und erste Erfahrungen mit dem regulierten Verfahren hat das Ministerium zwei Jahre später, am 10. März 2022 eine modifizierte Fachkunderichtlinie veröffentlicht. Es entstand die Situation, dass es akkreditierte Personenzertifizierungsstellen (PZS) gibt, die nach der alten Fachkunderichtlinie vom 22. März 2020 vorgehen, und PZS, die Schulungsträger nach der neuen Fachkunderichtlinie vom 10. März 2022 anerkennen. Der Unterschied der Fachkunderichtlinien ist eine Vereinfachung des Aufwandes für die Lernenden, weil mehr E-Learning-Anteile und zusätzlich die Möglichkeit des Lernens in einem virtuellen Klassenzimmer ermöglicht wurden. Auch wurde die Durchführungsverantwortung der Prüfungen durch die Schulen ohne PZS beschrieben.  Zusammenfassend lässt sich der Nachweis der NiSV Fachkunde über fünf verschiedene Wege erbringen: Weg 1: Anwender mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt müssen die Anforderungen der Fachkunde nach § 4 in Verbindung mit der Anlage 3 NiSV erfüllen. Dies ist deshalb so, weil das Land Sachsen-Anhalt die NiSV-Fachkunderichtlinie nicht ratifiziert hat. Weg 2: Werden entsprechende Schulungen im Ausland erworben, muss sich aus den Inhalten ergeben, dass die Anforderungen oder die aufgrund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen der Fachkunde nach § 4 NiSV erfüllt sind. Weg 3: Der Nachweis kann über eine ISO 17024 Personenzertifizierung einer akkreditierten PZS nach der NiSV-Fachkundenrichtlinie vom 22. März 2020 erbracht werden. Diese sieht keine Möglichkeit des virtuellen Unterrichts vor. Weg 4: Der Nachweis der Fachkunde kann über eine ISO 17024 Personenzertifizierung einer akkreditierten PZS nach der NiSV–Fachkundenrichtlinie vom 10. März 2022 erbracht werden. Gegenüber der Fachkunderichtlinie vom 22. März 2020 haben Lernende einen höheren Anteil an E-Learning Anteil und zusätzlich die Möglichkeit des virtuellen Unterrichts. Dieser Weg stellt eine Erleichterung gegenüber der ursprünglichen Fachkunderichtlinie dar. Weg 5: Der Nachweis der Fachkunde kann ohne ISO 17024 Personenzertifizierung erbracht werden, wenn der Schulungsträger versichert, dass der Fachkundenachweis vollumfänglich der NiSV-Fachkunderichtlinie vom 10. März 2022 entspricht.  Die NiSV schafft keine rechtliche Grundlage dafür, dass die Überwachungsbehörden nur solche Fachkundenachweise anerkennen, die in einem akkreditierten Verfahren erlangt wurden. Der Weg 1 und der Weg 5 sind ähnlich, da hier die Vollzugsbehörden die hoheitlichen Aufgaben der Konformitätsprüfung zur NiSV und NiSV Fachkunderichtlinie übernehmen. Das kann bei den Betroffenen zusätzliche Kosten verursachen, weil der Prüfaufwand der Behörden anfällt.  Keine Harmonisierung des Fachkundeerwerbs Anders als bei der Führerscheinprüfung, die bundeseinheitlich in jedem Bundesland identische Fragen und Antworten vorsehen, ist die NiSV Prüfung je nach PZS unterschiedlich. Die Prüfungsfragen der PZS sind deshalb unterschiedlich, weil jede PZS innerhalb des Akkreditierungsverfahren Prüfungsfragen und die richtigen Antworten der Akkreditierungsstelle (DAkkS) innerhalb einer kurzen Frist vorlegen musste. Viele Schulungsträger haben ihre eigenen Schulungsunterlagen erstellt. Keine Stelle hat nach einheitlichen Kriterien und zentral die Inhalte aller NiSV-Fachkundekurse geprüft. Abweichungen in der Terminologie und inhaltlichen Schwerpunkten bei der Prüfungsauswertung sind die unvermeidliche Folge. Ein konkretes Beispiel, das dem Autor berichtet wurde, soll die Problematik verdeutlichen: In manchen Kursen wird die Unterscheidung beim Ultraschall zwischen Gesicht und Körper vorgenommen und behauptet, 1MHz sei nicht für das Gesicht geeignet, sondern nur Frequenzen oberhalb von 3 MHz. Ein Lernender, der bei der Prüfungsfrage 1 MHz als geeignete US-Frequenz ankreuzt, erhält keinen Punkt. In NiSV-Fachkundekursen anderer Schulen wird eine Unterscheidung zwischen Haut- und Körperbehandlungen vorgenommen. In diesen Kursen wird zwischen hochfrequentem Ultraschall ab 1 MHz und niederfrequentem Ultraschall unter 100 kHz differenziert. Hochfrequenz ab 1 MHz würde als richtige Antwort für Gesichtsbehandlungen gewertet und man hätte bei dieser Prüfung einen Punkt für die richtige Antwort erhalten. Der Gesetzgeber hat nicht nur darauf verzichtet, die Prüfungsfragen bundesweit zu vereinheitlichen, er hat auch unterlassen, dafür Sorge zu tragen, das Niveau aller Fachkundenachweise zu harmonisieren. Diese Aufgabe obliegt im akkreditierten Verfahren den PZS, die sich untereinander anerkennen müssen, ohne dass sie Kenntnis von den Prüfungsfragen und Lerninhalten anderer PZS haben. Um es noch einmal mit der Führerscheinprüfung zu vergleichen, würde diese Situation bedeuten, dass ein Fahrschüler in der Fahrschule A bei der schriftlichen Prüfung durchfallen und bei der Fahrschule B bestehen könnte, obwohl er die gleichen Prüfungsfragen gleich beantwortet hat und inhaltlich den Stoff sicher beherrscht.  Multiple Choice oder Multiple Response Der Begriff „Multiple Choice&#34; bei Prüfungsfragen ist nicht einheitlich geregelt. Bei manchen Prüfungen ist nur eine richtige Antwort möglich (im angelsächsichen Sprachraum echtes Multiple Choice), andere Prüfungen werden mit dem Multiple Response Verfahren abgehalten (mehr als nur eine richtige Antwort möglich). Das bedeutet, bei fehlenden richtigen Antworten werden Punkte abgezogen. Multiple-Response-Prüfungen sind erheblich schwieriger als Multiple-Choice-Prüfungen und die Durchfallquote ist höher. Eine Prüfung ist jedoch ohne die Kenntnis der möglichen falschen Antworten nicht vergleichbar, weil im Multiple-Choice-Verfahren die richtigen Antworten auch durch Ausschluss der falschen Antworten erraten werden könnten.  Welche Möglichkeiten haben Schulungsträger Der Gesetzgeber schließt niemand von der Möglichkeit aus, NiSV-Schulungsträger zu werden. Bedingung ist jedoch, dass nachweisliche Kompetenz der Inhaltsvermittlung und die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Die NiSV schafft keine rechtliche Grundlage dafür, dass die Überwachungsbehörden nur solche Fachkundenachweise anerkennen, die in einem akkreditierten Verfahren erlangt wurden. Viele Schulungsträger erfüllen bereits die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen, können die fachlichen Inhalte aber nur mit sehr großem Aufwand zusammenstellen. Partnerschaften mit Schulungsträgern oder Dienstleistern, die NiSV-konforme Schulungsunterlagen erstellt haben können helfen die Schulungskapazität für Lernende zu erhöhen. Über den Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Im Branchenverband DEGEUK&#174; organisieren sich Dienstleister f&#252;r k&#246;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&#228;tten. DEGEUK&#174; unterst&#252;tzt die kleinen und mittelst&#228;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &#228;sthetischen Medizin. F&#252;r die rechtssichere Aus&#252;bung ihrer T&#228;tigkeit vertritt die DEGEUK&#174; ihre Interessen vor Beh&#246;rden. Dar&#252;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK&#174; am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK&#174; organisierten Unternehmen und Verb&#228;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alt Eschersheim 79 60433 Frankfurt am Main Telefon: +49 (69) 9686-9809 Telefax: +49 (32) 12112443-0 http://degeuk.org Ansprechpartner: Dr. Eckhard Rumpf E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103; Weiterführende Links Originalmeldung dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alle Meldungen dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/11/wege-zur-nisv-fachkunde/" data-wpel-link="internal">Wege zur NiSV-Fachkunde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Am 31.12.2022 ist es so weit, dann tritt die letzte Stufe der &quot;Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen&quot; (NiSV) in Kraft. Ab diesem Datum müssen Anwender von Geräten, die unter die Regelung der NiSV fallen, den Behörden entsprechende Fachkundenachweise vorlegen oder sich zumindest nachweislich bemüht haben, solche zu erlangen. Was genau als Bemühen gewertet wird, ist Auslegungssache. Dem Ministerium ist bewusst, dass die Nachfrage an den Erwerb der Fachkunde erheblich höher ist als das verfügbare Schulungsangebot am Markt und hat den Zugang zur Fachkunde erleichtert. Wir gehen davon aus, dass eine Anmeldung bei einem Schulungsträger von den Behörden als ausreichende Bemühung geduldet wird. Dem steigenden Angebot an Schulungsmöglichkeiten stehen den Anwendern mittlerweile eine Reihe von unterschiedlichen Wegen offen. Dieser Beitrag soll den Betroffenen helfen, Orientierung in den Möglichkeiten, die NiSV-Fachkundenachweise zu erwerben und für individuelle Anforderungen den geeigneten Schulungspartner zu finden.</p>
<p><b>Ungeregelte Technologien</b></p>
<p>Durch die NiSV wurde zum ersten Mal der Zugang zu apparativen kosmetischen Dienstleistungen geregelt. Die NiSV ist zwar dem Strahlenschutzgesetz zugeordnet, allerdings wurden auch Technologien geregelt, die keine Strahlung abgeben. Ultraschall ist solch ein Beispiel. Als Druckwelle ist Ultraschall keine Strahlung, dennoch wurde Ultraschall wegen seines Risikopotentials in die Verordnung aufgenommen. Die Stoßwelle hingegen, die ebenfalls eine Druckwelle ist, blieb ungeregelt. Magnetfelder gehören physikalisch auch nicht zu den Strahlungen, sind dennoch von der NiSV erfasst. Bei den interessierten Kreisen hat sich der Eindruck verfestigt, der Gesetzgeber hat alle gefahren-geneigten Technologien in der NiSV geregelt. Dies trifft jedoch nicht zu. Vergleicht man die deutsche NiSV mit der Schweizer V-NISSG, werden Unterschiede deutlich. In der Schweiz werden auch Technologien erfasst, die in Deutschland ungeregelt blieben. Allen voran seien hier die Kälte-basierenden Technologien wie Kryolipolyse, Kältesauna und Cryopens erwähnt. All diese Verfahren werden auch bei kosmetischen Dienstleistern angewendet, ohne dass es eine Meldepflicht gibt oder ein Fachkundenachweis gefordert wird. Offensichtlich sind diese Technologien vom Gesetzgeber als weniger risikobehaftet angesehen, sonst wären sie auch von der NiSV erfasst worden. </p>
<p><b>Bedingungen für Fachkundenachweise</b></p>
<p>Die NiSV hat in § 4 in Verbindung mit der Anlage 3 die Lerninhalte und Bedingungen für die Fachkundenachweise bundeseinheitlich vorgegeben. Um den Schulungsträgern eine Anleitung für die Durchführung der NiSV Schulungen zu geben, hat das Ministerium am 22. März 2020 die NiSV-Fachkunderichtlinie veröffentlicht. Hierbei kam es durch die föderale Länderhoheit zu Abweichungen am bundeseinheitlichen Handeln. Das Land Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland die Fachkunderichtlinie nicht ratifiziert. Obwohl die NiSV kein akkreditiertes Verfahren für die Anerkennung von Fachkundenachweisen vorsieht, erhielt die DAkkS den Akkreditierungsauftrag durch das Ministerium. Mit dieser Maßnahme sollte der Vollzug der Länder erleichtert werden. Die Überprüfung, ob die Fachkunde nach der Richtlinie durchgeführt wurde, übernehmen Unternehmen, die sich von der DAkkS akkreditieren lassen müssen. Wegen der Folgen der Pandemie und erste Erfahrungen mit dem regulierten Verfahren hat das Ministerium zwei Jahre später, am 10. März 2022 eine modifizierte Fachkunderichtlinie veröffentlicht. Es entstand die Situation, dass es akkreditierte Personenzertifizierungsstellen (PZS) gibt, die nach der alten Fachkunderichtlinie vom 22. März 2020 vorgehen, und PZS, die Schulungsträger nach der neuen Fachkunderichtlinie vom 10. März 2022 anerkennen. Der Unterschied der Fachkunderichtlinien ist eine Vereinfachung des Aufwandes für die Lernenden, weil mehr E-Learning-Anteile und zusätzlich die Möglichkeit des Lernens in einem virtuellen Klassenzimmer ermöglicht wurden. Auch wurde die Durchführungsverantwortung der Prüfungen durch die Schulen ohne PZS beschrieben. </p>
<p>Zusammenfassend lässt sich der Nachweis der NiSV Fachkunde über fünf verschiedene Wege erbringen:</p>
<p><b>Weg 1: </b>Anwender mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt müssen die Anforderungen der Fachkunde nach § 4 in Verbindung mit der Anlage 3 NiSV erfüllen. Dies ist deshalb so, weil das Land Sachsen-Anhalt die NiSV-Fachkunderichtlinie nicht ratifiziert hat.</p>
<p><b>Weg 2:</b> Werden entsprechende Schulungen im Ausland erworben, muss sich aus den Inhalten ergeben, dass die Anforderungen oder die aufgrund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen der Fachkunde nach § 4 NiSV erfüllt sind.</p>
<p><b>Weg 3:</b> Der Nachweis kann über eine ISO 17024 Personenzertifizierung einer akkreditierten PZS nach der NiSV-Fachkundenrichtlinie vom 22. März 2020 erbracht werden. Diese sieht keine Möglichkeit des virtuellen Unterrichts vor.</p>
<p><b>Weg 4:</b> Der Nachweis der Fachkunde kann über eine ISO 17024 Personenzertifizierung einer akkreditierten PZS nach der NiSV–Fachkundenrichtlinie vom 10. März 2022 erbracht werden. Gegenüber der Fachkunderichtlinie vom 22. März 2020 haben Lernende einen höheren Anteil an E-Learning Anteil und zusätzlich die Möglichkeit des virtuellen Unterrichts. Dieser Weg stellt eine Erleichterung gegenüber der ursprünglichen Fachkunderichtlinie dar.</p>
<p><b>Weg 5:</b> Der Nachweis der Fachkunde kann ohne ISO 17024 Personenzertifizierung erbracht werden, wenn der Schulungsträger versichert, dass der Fachkundenachweis vollumfänglich der NiSV-Fachkunderichtlinie vom 10. März 2022 entspricht. </p>
<p>Die NiSV schafft keine rechtliche Grundlage dafür, dass die Überwachungsbehörden nur solche Fachkundenachweise anerkennen, die in einem akkreditierten Verfahren erlangt wurden. Der Weg 1 und der Weg 5 sind ähnlich, da hier die Vollzugsbehörden die hoheitlichen Aufgaben der Konformitätsprüfung zur NiSV und NiSV Fachkunderichtlinie übernehmen. Das kann bei den Betroffenen zusätzliche Kosten verursachen, weil der Prüfaufwand der Behörden anfällt. </p>
<p><b>Keine Harmonisierung des Fachkundeerwerbs</b></p>
<p>Anders als bei der Führerscheinprüfung, die bundeseinheitlich in jedem Bundesland identische Fragen und Antworten vorsehen, ist die NiSV Prüfung je nach PZS unterschiedlich. Die Prüfungsfragen der PZS sind deshalb unterschiedlich, weil jede PZS innerhalb des Akkreditierungsverfahren Prüfungsfragen und die richtigen Antworten der Akkreditierungsstelle (DAkkS) innerhalb einer kurzen Frist vorlegen musste. Viele Schulungsträger haben ihre eigenen Schulungsunterlagen erstellt. Keine Stelle hat nach einheitlichen Kriterien und zentral die Inhalte aller NiSV-Fachkundekurse geprüft. Abweichungen in der Terminologie und inhaltlichen Schwerpunkten bei der Prüfungsauswertung sind die unvermeidliche Folge.</p>
<p>Ein konkretes Beispiel, das dem Autor berichtet wurde, soll die Problematik verdeutlichen: In manchen Kursen wird die Unterscheidung beim Ultraschall zwischen Gesicht und Körper vorgenommen und behauptet, 1MHz sei nicht für das Gesicht geeignet, sondern nur Frequenzen oberhalb von 3 MHz. Ein Lernender, der bei der Prüfungsfrage 1 MHz als geeignete US-Frequenz ankreuzt, erhält keinen Punkt. In NiSV-Fachkundekursen anderer Schulen wird eine Unterscheidung zwischen Haut- und Körperbehandlungen vorgenommen. In diesen Kursen wird zwischen hochfrequentem Ultraschall ab 1 MHz und niederfrequentem Ultraschall unter 100 kHz differenziert. Hochfrequenz ab 1 MHz würde als richtige Antwort für Gesichtsbehandlungen gewertet und man hätte bei dieser Prüfung einen Punkt für die richtige Antwort erhalten.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat nicht nur darauf verzichtet, die Prüfungsfragen bundesweit zu vereinheitlichen, er hat auch unterlassen, dafür Sorge zu tragen, das Niveau aller Fachkundenachweise zu harmonisieren. Diese Aufgabe obliegt im akkreditierten Verfahren den PZS, die sich untereinander anerkennen müssen, ohne dass sie Kenntnis von den Prüfungsfragen und Lerninhalten anderer PZS haben.</p>
<p>Um es noch einmal mit der Führerscheinprüfung zu vergleichen, würde diese Situation bedeuten, dass ein Fahrschüler in der Fahrschule A bei der schriftlichen Prüfung durchfallen und bei der Fahrschule B bestehen könnte, obwohl er die gleichen Prüfungsfragen gleich beantwortet hat und inhaltlich den Stoff sicher beherrscht. </p>
<p><b>Multiple Choice oder Multiple Response</b></p>
<p>Der Begriff „Multiple Choice&quot; bei Prüfungsfragen ist nicht einheitlich geregelt. Bei manchen Prüfungen ist nur eine richtige Antwort möglich (im angelsächsichen Sprachraum echtes Multiple Choice), andere Prüfungen werden mit dem Multiple Response Verfahren abgehalten (mehr als nur eine richtige Antwort möglich). Das bedeutet, bei fehlenden richtigen Antworten werden Punkte abgezogen. Multiple-Response-Prüfungen sind erheblich schwieriger als Multiple-Choice-Prüfungen und die Durchfallquote ist höher. Eine Prüfung ist jedoch ohne die Kenntnis der möglichen falschen Antworten nicht vergleichbar, weil im Multiple-Choice-Verfahren die richtigen Antworten auch durch Ausschluss der falschen Antworten erraten werden könnten. </p>
<p><b>Welche Möglichkeiten haben Schulungsträger</b></p>
<p>Der Gesetzgeber schließt niemand von der Möglichkeit aus, NiSV-Schulungsträger zu werden. Bedingung ist jedoch, dass nachweisliche Kompetenz der Inhaltsvermittlung und die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen vorhanden sein müssen. Die NiSV schafft keine rechtliche Grundlage dafür, dass die Überwachungsbehörden nur solche Fachkundenachweise anerkennen, die in einem akkreditierten Verfahren erlangt wurden.</p>
<p>Viele Schulungsträger erfüllen bereits die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen, können die fachlichen Inhalte aber nur mit sehr großem Aufwand zusammenstellen. Partnerschaften mit Schulungsträgern oder Dienstleistern, die NiSV-konforme Schulungsunterlagen erstellt haben können helfen die Schulungskapazität für Lernende zu erhöhen.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</div>
<p>Im Branchenverband DEGEUK&reg; organisieren sich Dienstleister f&uuml;r k&ouml;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&auml;tten. DEGEUK&reg; unterst&uuml;tzt die kleinen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &auml;sthetischen Medizin. F&uuml;r die rechtssichere Aus&uuml;bung ihrer T&auml;tigkeit vertritt die DEGEUK&reg; ihre Interessen vor Beh&ouml;rden. Dar&uuml;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK&reg; am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK&reg; organisierten Unternehmen und Verb&auml;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.<br />
Alt Eschersheim 79<br />
60433 Frankfurt am Main<br />
Telefon: +49 (69) 9686-9809<br />
Telefax: +49 (32) 12112443-0<br />
<a href="http://degeuk.org" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://degeuk.org</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Eckhard Rumpf<br />
E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103;
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<div class="pb-links">
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<li>
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                    </li>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2022/11/wege-zur-nisv-fachkunde/" data-wpel-link="internal">Wege zur NiSV-Fachkunde</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Erfreuliche Veränderungen im Kosmetiker-Handwerk</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/08/erfreuliche-veraenderungen-im-kosmetiker-handwerk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutsche Gesellschaft für EU Konformität DEGEUK]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2021 07:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beauty & Wellness]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits mit Wirkung zum 01.07.2021 sind alle Kosmetiker*innen in Deutschlands vom ehemals „handwerksähnlichen Gewerbe“ zum „KOSMETIKER-HANDWERK“ aufgestiegen. Der Bundesgesetzgeber hat den gesamten Berufszweig offiziell aus der Liste der „handwerksähnlichen Gewerbe“ (B2) gestrichen und in die Reihe der der „zulassungsfreien Handwerke“ (B1) der Handwerksordnung (HwO) aufgenommen. Wichtiger Schritt zum Vollhandwerk Damit ist ein erster Schritt hin zum sogenannten Vollhandwerk erreicht, also den „zulassungspflichtigen Handwerken“, die – oft aus Gründen der Gefahrengeneigtheit – nur betrieben werden dürfen, wenn eine Meisterprüfung in diesem Gewerk abgelegt wurde. Das Kosmetiker-Handwerk hatte erst 2015 durch die Einführung einer Meisterprüfungsberufsbild-Verordnung die Möglichkeit erhalten, eine Meisterprüfung in diesem Gewerk abzulegen. Inzwischen gibt es in Deutschland eine höhere 3-stellige Anzahl geprüfter Kosmetikmeister und -meisterinnen, Tendenz zunehmend. Kosmetiker sind kein Anhang der Friseure Auch das Friseurhandwerk hat inhaltliche Änderungen im Rahmenlehrplan und der Gesellenprüfung erfahren. Mit Wirkung zum 01.08.2021 wurde der Begriff „pflegende Kosmetik“ für die Friseure gestrichen. Dieser Bereich ist nun vollumfänglich dem Kosmetiker-Handwerk zugeteilt worden. DEGEUK begrüßt die Aufwertung des Berufsstandes, ebenso wie zahlreiche Kosmetik-Institute, die bereits Mitglied in diesem Verband sind. „Handwerkliche Sorgfalt und Verlässlichkeit stehen der modernen Kosmetik buchstäblich gut zu Gesicht“, sagt auch Präsident Dr. Eckhard Rumpf, „wir werden den Weg der Qualität weiter ganz nachhaltig unterstützen, denn schließlich war dieses Gewerk niemals ein Anhang des Friseur-Handwerks und will es auch in Zukunft nicht sein“.   Über den Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Im Branchenverband DEGEUK organisieren sich Dienstleister f&#252;r k&#246;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&#228;tten. DEGEUK unterst&#252;tzt die kleinen und mittelst&#228;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &#228;sthetischen Medizin. F&#252;r die rechtssichere Aus&#252;bung ihrer T&#228;tigkeit vertritt die DEGEUK ihre Interessen vor Beh&#246;rden. Dar&#252;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK organisierten Unternehmen und Verb&#228;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alt Eschersheim 79 60433 Frankfurt am Main Telefon: +49 (69) 9686-9809 Telefax: +49 (32) 12112443-0 http://degeuk.org Ansprechpartner: Dr. Eckhard Rumpf E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103; Weiterführende Links Originalmeldung dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alle Meldungen dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/08/erfreuliche-veraenderungen-im-kosmetiker-handwerk/" data-wpel-link="internal">Erfreuliche Veränderungen im Kosmetiker-Handwerk</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Bereits mit Wirkung zum 01.07.2021 sind alle Kosmetiker*innen in Deutschlands vom ehemals „handwerksähnlichen Gewerbe“ zum „KOSMETIKER-HANDWERK“ aufgestiegen. Der Bundesgesetzgeber hat den gesamten Berufszweig offiziell aus der Liste der „handwerksähnlichen Gewerbe“ (B2) gestrichen und in die Reihe der der „zulassungsfreien Handwerke“ (B1) der Handwerksordnung (HwO) aufgenommen.</p>
<p><b>Wichtiger Schritt zum Vollhandwerk</b></p>
<p>Damit ist ein erster Schritt hin zum sogenannten Vollhandwerk erreicht, also den „zulassungspflichtigen Handwerken“, die – oft aus Gründen der Gefahrengeneigtheit – nur betrieben werden dürfen, wenn eine Meisterprüfung in diesem Gewerk abgelegt wurde.</p>
<p>Das Kosmetiker-Handwerk hatte erst 2015 durch die Einführung einer Meisterprüfungsberufsbild-Verordnung die Möglichkeit erhalten, eine Meisterprüfung in diesem Gewerk abzulegen. Inzwischen gibt es in Deutschland eine höhere 3-stellige Anzahl geprüfter Kosmetikmeister und -meisterinnen, Tendenz zunehmend.</p>
<p><b>Kosmetiker sind kein Anhang der Friseure</b></p>
<p>Auch das Friseurhandwerk hat inhaltliche Änderungen im Rahmenlehrplan und der Gesellenprüfung erfahren. Mit Wirkung zum 01.08.2021 wurde der Begriff „pflegende Kosmetik“ für die Friseure gestrichen. Dieser Bereich ist nun vollumfänglich dem Kosmetiker-Handwerk zugeteilt worden.</p>
<p>DEGEUK begrüßt die Aufwertung des Berufsstandes, ebenso wie zahlreiche Kosmetik-Institute, die bereits Mitglied in diesem Verband sind. „Handwerkliche Sorgfalt und Verlässlichkeit stehen der modernen Kosmetik buchstäblich gut zu Gesicht“, sagt auch Präsident Dr. Eckhard Rumpf, „wir werden den Weg der Qualität weiter ganz nachhaltig unterstützen, denn schließlich war dieses Gewerk niemals ein Anhang des Friseur-Handwerks und will es auch in Zukunft nicht sein“.</p>
<p> </p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</div>
<p>Im Branchenverband DEGEUK organisieren sich Dienstleister f&uuml;r k&ouml;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&auml;tten. DEGEUK unterst&uuml;tzt die kleinen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &auml;sthetischen Medizin. F&uuml;r die rechtssichere Aus&uuml;bung ihrer T&auml;tigkeit vertritt die DEGEUK ihre Interessen vor Beh&ouml;rden. Dar&uuml;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK organisierten Unternehmen und Verb&auml;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.<br />
Alt Eschersheim 79<br />
60433 Frankfurt am Main<br />
Telefon: +49 (69) 9686-9809<br />
Telefax: +49 (32) 12112443-0<br />
<a href="http://degeuk.org" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://degeuk.org</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Eckhard Rumpf<br />
E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/deutsche-gesellschaft-fr-eu-konformitt-degeuk-ev/Erfreuliche-Veraenderungen-im-Kosmetiker-Handwerk/boxid/861189" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung dem Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/deutsche-gesellschaft-fr-eu-konformitt-degeuk-ev" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen dem Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/861189.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Laserschutzbeauftragtenkurs nach OstrV/TROS (Schulung &#124; Online)</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/06/laserschutzbeauftragtenkurs-nach-ostrvtros/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutsche Gesellschaft für EU Konformität DEGEUK]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 11:47:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Events]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2021/06/laserschutzbeauftragtenkurs-nach-ostrvtros/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Diese gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung richtet sich an Anwender und Betreiber, die Laserbehandlungen bereits anbieten oder k&#252;nftig anbieten m&#246;chten. KursaufbauTheorie mit Schwerpunkt &#228;sthetisch-kosmetische Behandlungen und anschlie&#223;ender Pr&#252;fung KursleitungDipl.-Ing. Heinz&#160;H. Freier, M.Sc., Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t e.V. (DEGEUK)Der Kursleiter wird den Kurs per Videostreaming durchf&#252;hren. Kursgeb&#252;hren SGMK-Mitglied CHF 360.-DEGEUK Mitglieder EUR 360,-Nichtmitglied CHF 720.- ORT / DATUM / ANMELDUNG Baar ZGMontag, 17.05.2021, von 09.15 &#8211; 17.30 Uhr(12 von 16 Pl&#228;tzen belegt / Kurs findet statt)Jetzt anmelden &#187;DEGEUK Mitglieder melden sich bitte hier an:Abmeldung DEGEUK online-Kurse Eventdatum: Montag, 21. Juni 2021 09:00 &#8211; 16:45 Eventort: Online Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung: Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V.Alt Eschersheim 7960433 Frankfurt am MainTelefon: +49 (69) 9686-9809Telefax: +49 (32) 12112443-0http://degeuk.org Weiterführende Links Zum Event Originalinserat von Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alle Events von Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<p>Diese gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung richtet sich an Anwender und Betreiber, die Laserbehandlungen bereits anbieten oder k&uuml;nftig anbieten m&ouml;chten.</p>
<p><strong>Kursaufbau</strong><br />Theorie mit Schwerpunkt &auml;sthetisch-kosmetische Behandlungen und anschlie&szlig;ender Pr&uuml;fung</p>
<p><strong>Kursleitung</strong><br />Dipl.-Ing. Heinz&nbsp;H. Freier, M.Sc., Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t e.V. (DEGEUK)<br />Der Kursleiter wird den Kurs per Videostreaming durchf&uuml;hren.</p>
<p><strong>Kursgeb&uuml;hren</strong></p>
<p>SGMK-Mitglied CHF 360.-<br />DEGEUK Mitglieder EUR 360,-<br />Nichtmitglied CHF 720.-</p>
<p><strong>ORT / DATUM / ANMELDUNG</strong></p>
<p><strong>Baar ZG</strong><br />Montag, 17.05.2021,</p>
<p>von 09.15 &ndash; 17.30 Uhr<br />(12 von 16 Pl&auml;tzen belegt / Kurs findet statt)<br /><strong><a class="popup" href="https://www.sgmkverband.ch/weiterbildung" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Jetzt anmelden &raquo;</a></strong><br /><strong>DEGEUK Mitglieder melden sich bitte hier an:</strong><br /><a href="https://degeuk.org/wp-content/uploads/2020/09/Fortbildungskurse-%C3%BCber-Videokonferenz.pdf" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Abmeldung DEGEUK online-Kurse</a></p>
<p><strong>Eventdatum:</strong> Montag, 21. Juni 2021 09:00 &#8211; 16:45 </p>
<p><strong>Eventort:</strong> Online</p>
</div>
<div class="pb-company">
<h6>Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:</h6>
<p>    Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.<br />Alt Eschersheim 79<br />60433 Frankfurt am Main<br />Telefon: +49 (69) 9686-9809<br />Telefax: +49 (32) 12112443-0<br /><a href="http://degeuk.org" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://degeuk.org</a>
</div>
<div class="pb-links">
<h6>Weiterführende Links</h6>
<ul>
<li><a href="https://degeuk.org/events/laserschutzbeauftragtenkurs-nach-ostrv-tros/" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Zum Event</a></li>
<li><a href="https://www.lifepr.de/events/laserschutzbeauftragtenkurs-nach-ostrvtros/16395" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalinserat von Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</a></li>
<li><a href="https://www.lifepr.de/newsroom/deutsche-gesellschaft-fr-eu-konformitt-degeuk-ev/events" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Events von Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</a></li>
</ul>
</div>
<div class="pb-disclaimer">
    Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)<br />
    verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten<br />
    Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH<br />
    übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei<br />
    Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
    Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung<br />
    ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem<br />
    angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen<br />
    dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/06/laserschutzbeauftragtenkurs-nach-ostrvtros/" data-wpel-link="internal">Laserschutzbeauftragtenkurs nach OstrV/TROS (Schulung | Online)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Medizinprodukteberater – Schwerpunkt ästhetische Medizin (Schulung &#124; Online)</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/06/medizinprodukteberater-schwerpunkt-aesthetische-medizin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutsche Gesellschaft für EU Konformität DEGEUK]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2021 11:39:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Events]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2021/06/medizinprodukteberater-schwerpunkt-aesthetische-medizin/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Agenda 9:00 Uhr Freischaltung des Online Zugangs Block I:9:30 Uhr Rechtlicher Rahmen MDDMDDMPGMPBetreibVDIMDI Block II:11:00 Uhr Rechtlicher Rahmen MDRMDR Schwerpunkt &#196;sthetikMDDGMPBetreibVEUDAMED Pause&#160;12:30 &#8211; 13:30 Uhr Block III:13:30 Uhr Risiken und WerbungPflichten des HerstellersPlichten des H&#228;ndlersRisikoanalyseKonformit&#228;tserkl&#228;rungenBetreiberpflichten Block IV:14:30 &#8211; 16:00 &#220;bungen und Pr&#252;fungKlassifizierung von Ger&#228;ten nach der MDD und nach der MDRPr&#252;fungZertifikateEnde ca. 16:00 Uhr Rechtzeitig vor Kursbeginn erhalten Sie einen Primer. Der Primer dient zur Vorbereitung des Kurses und erkl&#228;rt die wichtigsten Begriffe. Es wird erwartet, dass Sie den Primer vor Kursbeginn durchgearbeitet haben, um dem Kurs folgen zu k&#246;nnen. Mitglieder der DEGEUK e.V. zahlen &#8364;360, Nicht-Mitglieder &#8364;600 jeweils zuz&#252;glich MWSt.Im Preis enthalten ist die digitale Kursinformation, bestehend aus: VortragsfolienMedizinprodukterichtlinie (MDD) 93/42/EWG und 2007/47/EGMedizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745/EUMedizinproduktegesetz (MPG)Medizinprodukterecht-Durchf&#252;hrungsgesetz (MPDG)Heilmittelwerbegesetz (HWG)Formblatt f&#252;r die Meldungen von Mitteilungen durch den MP-BeraterVorlage f&#252;r Ma&#223;nahme Empfehlungen durch den SiB Der erfolgreiche Abschluss des Kurses bef&#228;higt Fachkreise berufsm&#228;&#223;ig fachlich zu informieren oder in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einzuweisen. Unser Kurs vermittelt Ihnen praxisnah die n&#246;tigen Kenntnisse nach &#167; 31 Medizinproduktegesetz (MPG), bzw. zuk&#252;nftig nach &#167; 83 (MPDG) &#252;ber Ihre Aufgaben und das Meldesystem.Dieser Medizinprodukteberater-Kurs vermittelt die speziellen Kenntnisse f&#252;r medizinisch-&#228;sthetische Anlagen, die auch kosmetisch genutzt werden. Die zuk&#252;nftigen Anforderungen nach der MDR 2017/745 Anhang XVI Produkte werden vertieft behandelt. DEGEUK Mitglieder melden sich bitte hier an:Abmeldung online-Kurse Nichtmitglieder melden sich bitte bei info (at) degeuk.org an. Eventdatum: Samstag, 19. Juni 2021 09:00 &#8211; 16:00 Eventort: Online Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung: Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V.Alt Eschersheim 7960433 Frankfurt am MainTelefon: +49 (69) 9686-9809Telefax: +49 (32) 12112443-0http://degeuk.org Weiterführende Links Zum Event Originalinserat von Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alle Events von Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/06/medizinprodukteberater-schwerpunkt-aesthetische-medizin/" data-wpel-link="internal">Medizinprodukteberater – Schwerpunkt ästhetische Medizin (Schulung | Online)</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<p><strong>Agenda</strong></p>
<p>9:00 Uhr Freischaltung des Online Zugangs</p>
<p><strong>Block I:</strong><br />9:30 Uhr Rechtlicher Rahmen MDD<br />MDD<br />MPG<br />MPBetreibV<br />DIMDI</p>
<p><strong>Block II:</strong><br />11:00 Uhr Rechtlicher Rahmen MDR<br />MDR Schwerpunkt &Auml;sthetik<br />MDDG<br />MPBetreibV<br />EUDAMED</p>
<p><strong>Pause</strong>&nbsp;12:30 &ndash; 13:30 Uhr</p>
<p><strong>Block III:</strong><br />13:30 Uhr Risiken und Werbung<br />Pflichten des Herstellers<br />Plichten des H&auml;ndlers<br />Risikoanalyse<br />Konformit&auml;tserkl&auml;rungen<br />Betreiberpflichten</p>
<p><strong>Block IV:</strong><br />14:30 &ndash; 16:00 &Uuml;bungen und Pr&uuml;fung<br />Klassifizierung von Ger&auml;ten nach der MDD und nach der MDR<br />Pr&uuml;fung<br />Zertifikate<br />Ende ca. 16:00 Uhr</p>
<p>Rechtzeitig vor Kursbeginn erhalten Sie einen Primer. Der Primer dient zur Vorbereitung des Kurses und erkl&auml;rt die wichtigsten Begriffe. Es wird erwartet, dass Sie den Primer vor Kursbeginn durchgearbeitet haben, um dem Kurs folgen zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Mitglieder der DEGEUK e.V. zahlen &euro;360, Nicht-Mitglieder &euro;600 jeweils zuz&uuml;glich MWSt.<br />Im Preis enthalten ist die digitale Kursinformation, bestehend aus:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Vortragsfolien<br />Medizinprodukterichtlinie (MDD) 93/42/EWG und 2007/47/EG<br />Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745/EU<br />Medizinproduktegesetz (MPG)<br />Medizinprodukterecht-Durchf&uuml;hrungsgesetz (MPDG)<br />Heilmittelwerbegesetz (HWG)<br />Formblatt f&uuml;r die Meldungen von Mitteilungen durch den MP-Berater<br />Vorlage f&uuml;r Ma&szlig;nahme Empfehlungen durch den SiB</li>
</ul>
<p>Der erfolgreiche Abschluss des Kurses bef&auml;higt Fachkreise berufsm&auml;&szlig;ig fachlich zu informieren oder in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einzuweisen.</p>
<p>Unser Kurs vermittelt Ihnen praxisnah die n&ouml;tigen Kenntnisse nach &sect; 31 Medizinproduktegesetz (MPG), bzw. zuk&uuml;nftig nach &sect; 83 (MPDG) &uuml;ber Ihre Aufgaben und das Meldesystem.<br />Dieser Medizinprodukteberater-Kurs vermittelt die speziellen Kenntnisse f&uuml;r medizinisch-&auml;sthetische Anlagen, die auch kosmetisch genutzt werden. Die zuk&uuml;nftigen Anforderungen nach der MDR 2017/745 Anhang XVI Produkte werden vertieft behandelt.</p>
<p>DEGEUK Mitglieder melden sich bitte hier an:<br /><a class="bbcode_url" href="https://degeuk.org/wp-content/uploads/2020/09/Fortbildungskurse-%C3%BCber-Videokonferenz.pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Abmeldung online-Kurse</a></p>
<p>Nichtmitglieder melden sich bitte bei info (at) degeuk.org an.</p>
<p><strong>Eventdatum:</strong> Samstag, 19. Juni 2021 09:00 &#8211; 16:00 </p>
<p><strong>Eventort:</strong> Online</p>
</div>
<div class="pb-company">
<h6>Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:</h6>
<p>    Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.<br />Alt Eschersheim 79<br />60433 Frankfurt am Main<br />Telefon: +49 (69) 9686-9809<br />Telefax: +49 (32) 12112443-0<br /><a href="http://degeuk.org" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://degeuk.org</a>
</div>
<div class="pb-links">
<h6>Weiterführende Links</h6>
<ul>
<li><a href="https://degeuk.org/events/medizinprodukteberater-schwerpunkt-aesthetische-medizin/" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Zum Event</a></li>
<li><a href="https://www.lifepr.de/events/medizinprodukteberater-schwerpunkt-aesthetische-medizin/16393" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalinserat von Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</a></li>
<li><a href="https://www.lifepr.de/newsroom/deutsche-gesellschaft-fr-eu-konformitt-degeuk-ev/events" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Events von Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</a></li>
</ul>
</div>
<div class="pb-disclaimer">
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		<title>Vollzug zum Erwerb der NiSV-Fachkunde wird vermutlich befristet ausgesetzt</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/03/vollzug-zum-erwerb-der-nisv-fachkunde-wird-vermutlich-befristet-ausgesetzt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutsche Gesellschaft für EU Konformität DEGEUK]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2021 09:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beauty & Wellness]]></category>
		<category><![CDATA[??fachkunde]]></category>
		<category><![CDATA[apparative Kosmetik]]></category>
		<category><![CDATA[bmu]]></category>
		<category><![CDATA[dakks]]></category>
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		<category><![CDATA[NiSV]]></category>
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		<category><![CDATA[Svenja schulze]]></category>
		<category><![CDATA[ultraschall]]></category>
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		<category><![CDATA[vollzug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits im Dezember 2020 hatte die Deutsche Gesellschaft für EU Konformität e.V. (DEGEUK) die zuständige Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Svenja Schulze, angeschrieben und auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich für die betroffenen Anwenderkreise durch die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“ ergeben. In dem Gesuch ging es insbesondere darum, die Fristen für die Erbringung der Fachkunde zu verlängern, welche die NiSV für viele Anwendungen mit wichtigen kosmetischen Gerätetechnologien ab dem 31.12.2021 als verpflichtend voraussetzt. Begründet wurde die Forderung damit, dass es innerhalb der gesetzten Fristen nicht möglich sein wird, die Fachkunde in einem anerkannten Verfahren zu erlangen. So ist bis heute nicht absehbar, wann die notwendigen Schulungskapazitäten und die vorausgesetzte Akkreditierung der Verfahren bereitstehen. Jetzt hat das BMU geantwortet. In der Stellungnahme vom 05.03.2021 teilt das Ministerium gegenüber DEGEUK mit, dass es mit den Ländern einen Lösungsvorschlag erarbeitet, welcher den Vollzug der Fachkunde um ein weiteres Jahr aussetzt. Es wird angestrebt, „die vorhandenen Ermessensspielräume im Vollzug dahingehend zu nutzen, dass es bei Verstößen (gegen den Fachkundeerwerb) – übergangsweise und befristet bis zum 31.12.2022 – nicht erforderlich sein soll, solche Verstöße ordnungsrechtlich zu ahnden oder Maßnahmen zu ergreifen, um Nachweise der Fachkunde in diesem Zeitraum einzufordern.“ Dies bedeutet, dass es zwar weiterhin notwendig bleibt, sich um geeignete Schulungen bzw. den Erwerb von Fachkunde zu bemühen, „dass aber bis Ende 2022 keine Sorge bestehen muss, wenn trotz Bemühens die Teilnahme an einer solchen geeigneten Schulung noch nicht möglich war“. Mit dieser Auskunft des zuständigen Ministeriums erweisen sich Meldungen anderer Verbände oder einzelner Firmen als falsch, die beispielsweise berichtet hatten, „das Inkrafttreten der NiSV wurde um ein Jahr verschoben auf den 01.01.2023“. Die übrigen Betreiberpflichten, darunter auch das Anzeigen der Geräte, bleiben weiterhin in Kraft. Lediglich der Fachkundeerwerb soll im Vollzug ausgesetzt werden. „In diesen schwierigen Zeiten ist es besonders wichtig, dass falsche Meldungen nicht für zusätzliche Verunsicherung sorgen. Bei der DEGEUK geht es uns um verlässliche Informationen und Rechtssicherheit für unsere Mitglieder und den Markt insgesamt. Inkorrekte Meldungen richten hier großen Schaden an“, erklärt Dr. Eckhard Rumpf, der neu gewählte Präsident der DEGEUK. „Auch ist darauf hinzuweisen, dass die NiSV-Fachkundemodule dem Maßstab einer behördlichen Anerkennung standhalten müssen. Durch eine befristete Aussetzung des Vollzugs ändert sich daran nichts. Im Schreiben des Ministeriums wird so auch der Begriff der geeigneten Schulungen verwendet. Leider gibt es am Ausbildungsmarkt mehrere Anbieter von Fachkundemodulen, die nicht ausdrücklich darüber informieren, dass sie keine behördliche Anerkennung ihrer Schulung gewährleisten können. Sie finden in keinem von einer (DAkkS-) akkreditierten Personenzertifizierungsstelle anerkannten Rahmen statt und können daher von den Überwachungsbehörden zurückgewiesen werden. Ohne akkreditiertes Verfahren geht seitens der Behörden keine Konformitätsvermutung für solche Schulungen aus. Kosmetikerinnen und Kosmetikern, die Zeit und Geld investieren, um schon jetzt die Fachkunde zu erwerben, könnte später ein böses Erwachen drohen. Der Zeitpunkt, wann erste NiSV-Akkreditierungen erteilt werden, kann derzeit leider nicht seriös vorausgesagt werden – wir haben es nicht selbst in der Hand“, sagt Rumpf. Damit bleibt es auch weiterhin schwierig, die Forderungen der NiSV zu erfüllen. Dies gilt offenbar auch für die Behörden selbst. So ist bis heute in mehreren Bundesländern die Zuständigkeit für den Vollzug der Verordnung noch nicht abschließend geklärt, obwohl sie – abgesehen vom Fachkundeerwerb – schon seit Jahresbeginn in Kraft ist. Rumpf: „Auch nach Inkrafttreten der NiSV bleiben noch viele Fragen offen. Das Thema wird uns noch lange und intensiv beschäftigen. Wir bleiben dran!“   Über den Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Im Branchenverband DEGEUK organisieren sich Dienstleister f&#252;r k&#246;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&#228;tten. DEGEUK unterst&#252;tzt die kleinen und mittelst&#228;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &#228;sthetischen Medizin. F&#252;r die rechtssichere Aus&#252;bung ihrer T&#228;tigkeit vertritt die DEGEUK ihre Interessen vor Beh&#246;rden. Dar&#252;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK organisierten Unternehmen und Verb&#228;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alt Eschersheim 79 60433 Frankfurt am Main Telefon: +49 (69) 9686-9809 Telefax: +49 (32) 12112443-0 http://degeuk.org Ansprechpartner: Dr. Eckhard Rumpf E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103; Weiterführende Links Originalmeldung dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alle Meldungen dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Bereits im Dezember 2020 hatte die Deutsche Gesellschaft für EU Konformität e.V. (DEGEUK) die zuständige Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Svenja Schulze, angeschrieben und auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich für die betroffenen Anwenderkreise durch die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)“ ergeben. In dem Gesuch ging es insbesondere darum, die Fristen für die Erbringung der Fachkunde zu verlängern, welche die NiSV für viele Anwendungen mit wichtigen kosmetischen Gerätetechnologien ab dem 31.12.2021 als verpflichtend voraussetzt. Begründet wurde die Forderung damit, dass es innerhalb der gesetzten Fristen nicht möglich sein wird, die Fachkunde in einem anerkannten Verfahren zu erlangen. So ist bis heute nicht absehbar, wann die notwendigen Schulungskapazitäten und die vorausgesetzte Akkreditierung der Verfahren bereitstehen.</p>
<p>Jetzt hat das BMU geantwortet. In der Stellungnahme vom 05.03.2021 teilt das Ministerium gegenüber DEGEUK mit, dass es mit den Ländern einen Lösungsvorschlag erarbeitet, welcher den Vollzug der Fachkunde um ein weiteres Jahr aussetzt. Es wird angestrebt, „die vorhandenen Ermessensspielräume im Vollzug dahingehend zu nutzen, dass es bei Verstößen (gegen den Fachkundeerwerb) – übergangsweise und <b>befristet bis zum 31.12.2022</b> – nicht erforderlich sein soll, solche Verstöße ordnungsrechtlich zu ahnden oder Maßnahmen zu ergreifen, um Nachweise der Fachkunde in diesem Zeitraum einzufordern.“</p>
<p>Dies bedeutet, dass es zwar weiterhin notwendig bleibt, sich um geeignete Schulungen bzw. den Erwerb von Fachkunde zu bemühen, „dass aber bis Ende 2022 keine Sorge bestehen muss, wenn trotz Bemühens die Teilnahme an einer solchen geeigneten Schulung noch nicht möglich war“.</p>
<p>Mit dieser Auskunft des zuständigen Ministeriums erweisen sich Meldungen anderer Verbände oder einzelner Firmen als falsch, die beispielsweise berichtet hatten, „das Inkrafttreten der NiSV wurde um ein Jahr verschoben auf den 01.01.2023“. Die übrigen Betreiberpflichten, darunter auch das Anzeigen der Geräte, bleiben weiterhin in Kraft. Lediglich der Fachkundeerwerb soll im Vollzug ausgesetzt werden.</p>
<p>„In diesen schwierigen Zeiten ist es besonders wichtig, dass falsche Meldungen nicht für zusätzliche Verunsicherung sorgen. Bei der DEGEUK geht es uns um verlässliche Informationen und Rechtssicherheit für unsere Mitglieder und den Markt insgesamt. Inkorrekte Meldungen richten hier großen Schaden an“, erklärt Dr. Eckhard Rumpf, der neu gewählte Präsident der DEGEUK.</p>
<p>„Auch ist darauf hinzuweisen, dass die NiSV-Fachkundemodule dem Maßstab einer behördlichen Anerkennung standhalten müssen. Durch eine befristete Aussetzung des Vollzugs ändert sich daran nichts. Im Schreiben des Ministeriums wird so auch der Begriff der geeigneten Schulungen verwendet. Leider gibt es am Ausbildungsmarkt mehrere Anbieter von Fachkundemodulen, die nicht ausdrücklich darüber informieren, dass sie keine behördliche Anerkennung ihrer Schulung gewährleisten können. Sie finden in keinem von einer (DAkkS-) akkreditierten Personenzertifizierungsstelle anerkannten Rahmen statt und können daher von den Überwachungsbehörden zurückgewiesen werden. Ohne akkreditiertes Verfahren geht seitens der Behörden keine Konformitätsvermutung für solche Schulungen aus. Kosmetikerinnen und Kosmetikern, die Zeit und Geld investieren, um schon jetzt die Fachkunde zu erwerben, könnte später ein böses Erwachen drohen. Der Zeitpunkt, wann erste NiSV-Akkreditierungen erteilt werden, kann derzeit leider nicht seriös vorausgesagt werden – wir haben es nicht selbst in der Hand“, sagt Rumpf.</p>
<p>Damit bleibt es auch weiterhin schwierig, die Forderungen der NiSV zu erfüllen. Dies gilt offenbar auch für die Behörden selbst. So ist bis heute in mehreren Bundesländern die Zuständigkeit für den Vollzug der Verordnung noch nicht abschließend geklärt, obwohl sie – abgesehen vom Fachkundeerwerb – schon seit Jahresbeginn in Kraft ist. Rumpf: „Auch nach Inkrafttreten der NiSV bleiben noch viele Fragen offen. Das Thema wird uns noch lange und intensiv beschäftigen. Wir bleiben dran!“</p>
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<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</div>
<p>Im Branchenverband DEGEUK organisieren sich Dienstleister f&uuml;r k&ouml;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&auml;tten. DEGEUK unterst&uuml;tzt die kleinen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &auml;sthetischen Medizin. F&uuml;r die rechtssichere Aus&uuml;bung ihrer T&auml;tigkeit vertritt die DEGEUK ihre Interessen vor Beh&ouml;rden. Dar&uuml;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK organisierten Unternehmen und Verb&auml;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.<br />
Alt Eschersheim 79<br />
60433 Frankfurt am Main<br />
Telefon: +49 (69) 9686-9809<br />
Telefax: +49 (32) 12112443-0<br />
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<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Eckhard Rumpf<br />
E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/deutsche-gesellschaft-fr-eu-konformitt-degeuk-ev/Vollzug-zum-Erwerb-der-NiSV-Fachkunde-wird-vermutlich-befristet-ausgesetzt/boxid/838786" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung dem Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</a>
                    </li>
<li>
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                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/838786.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verfassungsbeschwerde gegen den Ärztevorbehalt  in der NiSV eingereicht</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den-aerztevorbehalt-in-der-nisv-eingereicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutsche Gesellschaft für EU Konformität DEGEUK]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2021 15:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[apparative Kosmetik]]></category>
		<category><![CDATA[Arztvorbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Kosmetiker-Gewerbe]]></category>
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		<category><![CDATA[NiSV]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsgutachten]]></category>
		<category><![CDATA[verfassungsbeschwerde]]></category>
		<category><![CDATA[Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kurz vor dem Inkrafttreten der NiSV haben 15 namhafte Branchenvertreter aus dem Bereich der professionellen Dienstleistungskosmetik unter Führung der Deutschen Gesellschaft für EU-Konformität e.V. (DEGEUK) ein Rechtsgutachten bei einer Münchener Großkanzlei, spezialisiert auf Verwaltungsrecht, in Auftrag gegeben. Die beteiligten Juristen befanden, dass die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) gegen zahlreiche Vorschriften der Verfassung verstößt. Von den Ärztevorbehalten besonders schwer betroffene Mitglieder der DEGEUK haben am 3. März 2021 Verfassungsbeschwerde erhoben. „Die Verordnung ist dermaßen komplex, dass selbst erfahrene Juristen ohne Hilfe von Sachverständigen die Materie kaum vollständig durchdringen können“, sagt Heinz Freier, der langjährige Präsident der DEGEUK. „Wir können es nicht zulassen, dass wesentliche Tätigkeitsfelder des Kosmetiker-Gewerbes heimlich und leise einfach vom Verordnungsgeber einer anderen Berufsgruppe, den Ärzten in Deutschland, zugeordnet wird. Immerhin garantiert das Grundgesetz generell Berufsfreiheit für alle“, meint Freier. Die Berufsfreiheit gelte zwar klar auch für Ärzte. Kosmetikerinnen und Kosmetiker dürften aber allein deswegen nicht benachteiligt werden. Schließlich seien beide Berufsgruppen auch in der Vergangenheit schon langjährig in den in der NISV aufgeführten Bereichen professionell tätig gewesen. Die NiSV hatte mit Wirkung zum 01.01.2021 zahlreiche kosmetische Tätigkeiten unter Arztvorbehalt gestellt. Dabei haben wissenschaftliche Studien klar nachgewiesen, dass es eher im Ärztebereich zu Schadenfällen gekommen war als unter der Berufsgruppe des Kosmetiker-Gewerbes (1). Die NiSV regelt den sicherheitspräventiven Betrieb von Geräten und Anlagen mit nichtionisierenden Strahlungsquellen und Schall &#8211; z.B. Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall -, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Diese Tätigkeiten dürfen allerdings nicht verwechselt werden z.B. mit der Anwendung von (ionisierender) Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde, die wiederum unter andere Gesetze und Verordnungen zugunsten der Ärzteschaft fällt. „Den Begriff ‚kosmetische und sonstige nichtmedizinische Zwecke‘ verwendet sogar die NiSV“, sagt Heinz Freier, „also warum sollte man diesbezügliche Behandlungen dann ausschließlich der Ärzteschaft übertragen, zumal wenn es gut läuft“? „Fachkunde muss sein, und man muss sich darauf verlassen können“, weiß Heinz Freier. Und genau hier habe das Kosmetiker-Gewerbe gerade in letzter Zeit gewaltig zugelegt. 2015 z.B. ist eine neue bundesweite Verordnung in Kraft getreten, wonach alle Kosmetiker/-innen einen Meistertitel in der Kosmetik erwerben können, mit umfassender Vorbereitung, lebenslangem Weiterlernen und zahlreichen modernisierten Tätigkeitsbildern. Auch das neue Strahlenschutzrecht setzt in der NiSV auf anerkannt nachgewiesene Fachkunde, übrigens bei sämtlichen gewerblichen Anwendern von nichtionisierender Strahlung am Menschen. Lediglich bei der Anerkennung der genauen Voraussetzungen für den Betrieb der betroffenen Anlagen tut sich die bundesdeutsche Bürokratie noch schwer: sie gibt es noch nicht wirklich (2). Dennoch jetzt große und angestammte Tätigkeitsfelder der Kosmetik ausschließlich an die Ärzteschaft zu übertragen, die ohnehin mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie derzeit mehr als ausgelastet ist, sei weder hinnehmbar noch erforderlich. „Hier wurde die Grenze der Berufsausübungsfreiheit eindeutig überschritten, deshalb klagen wir auch“, sagt Heinz Freier. Zur Gruppe der Branchenangehörigen, die hinter der Verfassungsbeschwerde stehen, gehören u.a. folgende Namen: Amaderm, German Medical Beauty Academy, Hairfree, Klapp Cosmetics, Kosmetiker-Innung Hannover, Lailique, MBC Medical Bio Care, Müller German Beauty Tech, Semaco Sun Sky, Senzera, SEVEN-COS, SunUp und Tech4beauty. (1) Die Studie des Bundesamts für Strahlenschutz &#34;Nebenwirkungen bei der Anwendung optischer Strahlung in der Kosmetik&#34; kommt zu folgendem Ergebnis: „Bei Ärzt/Innen verliefen 24 % der Anwendungen mit bleibenden Nebenwirkungen. Bei nicht-ärztlichen Anbietern betrug dieser Anteil nur 7 %. […].“ (https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2018071915615/3/BfS_2018_3616S82432.pdf) (2) Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Berlin   Über den Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Im Branchenverband DEGEUK organisieren sich Dienstleister f&#252;r k&#246;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&#228;tten. DEGEUK unterst&#252;tzt die kleinen und mittelst&#228;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &#228;sthetischen Medizin. F&#252;r die rechtssichere Aus&#252;bung ihrer T&#228;tigkeit vertritt die DEGEUK ihre Interessen vor Beh&#246;rden. Dar&#252;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK organisierten Unternehmen und Verb&#228;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alt Eschersheim 79 60433 Frankfurt am Main Telefon: +49 (69) 9686-9809 Telefax: +49 (32) 12112443-0 http://degeuk.org Ansprechpartner: Dr. Eckhard Rumpf E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103; Weiterführende Links Originalmeldung dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alle Meldungen dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den-aerztevorbehalt-in-der-nisv-eingereicht/" data-wpel-link="internal">Verfassungsbeschwerde gegen den Ärztevorbehalt  in der NiSV eingereicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Kurz vor dem Inkrafttreten der NiSV haben 15 namhafte Branchenvertreter aus dem Bereich der professionellen Dienstleistungskosmetik unter Führung der Deutschen Gesellschaft für EU-Konformität e.V. (DEGEUK) ein Rechtsgutachten bei einer Münchener Großkanzlei, spezialisiert auf Verwaltungsrecht, in Auftrag gegeben. Die beteiligten Juristen befanden, dass die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) gegen zahlreiche Vorschriften der Verfassung verstößt. Von den Ärztevorbehalten besonders schwer betroffene Mitglieder der DEGEUK haben am 3. März 2021 Verfassungsbeschwerde erhoben.</p>
<p>„Die Verordnung ist dermaßen komplex, dass selbst erfahrene Juristen ohne Hilfe von Sachverständigen die Materie kaum vollständig durchdringen können“, sagt Heinz Freier, der langjährige Präsident der DEGEUK.</p>
<p>„Wir können es nicht zulassen, dass wesentliche Tätigkeitsfelder des Kosmetiker-Gewerbes heimlich und leise einfach vom Verordnungsgeber einer anderen Berufsgruppe, den Ärzten in Deutschland, zugeordnet wird. Immerhin garantiert das Grundgesetz generell Berufsfreiheit für alle“, meint Freier. Die Berufsfreiheit gelte zwar klar auch für Ärzte. Kosmetikerinnen und Kosmetiker dürften aber allein deswegen nicht benachteiligt werden. Schließlich seien beide Berufsgruppen auch in der Vergangenheit schon langjährig in den in der NISV aufgeführten Bereichen professionell tätig gewesen.</p>
<p>Die NiSV hatte mit Wirkung zum 01.01.2021 zahlreiche kosmetische Tätigkeiten unter Arztvorbehalt gestellt. Dabei haben wissenschaftliche Studien klar nachgewiesen, dass es eher im Ärztebereich zu Schadenfällen gekommen war als unter der Berufsgruppe des Kosmetiker-Gewerbes (1). Die NiSV regelt den sicherheitspräventiven Betrieb von Geräten und Anlagen mit nichtionisierenden Strahlungsquellen und Schall &#8211; z.B. Laser, hochenergetische Blitzlampen und Ultraschall -, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Diese Tätigkeiten dürfen allerdings nicht verwechselt werden z.B. mit der Anwendung von (ionisierender) Röntgenstrahlung am Menschen in der Heilkunde, die wiederum unter andere Gesetze und Verordnungen zugunsten der Ärzteschaft fällt.</p>
<p>„Den Begriff ‚kosmetische und sonstige <i>nicht</i>medizinische Zwecke‘ verwendet sogar die NiSV“, sagt Heinz Freier, „also warum sollte man diesbezügliche Behandlungen dann ausschließlich der Ärzteschaft übertragen, zumal wenn es gut läuft“?</p>
<p>„Fachkunde muss sein, und man muss sich darauf verlassen können“, weiß Heinz Freier. Und genau hier habe das Kosmetiker-Gewerbe gerade in letzter Zeit gewaltig zugelegt. 2015 z.B. ist eine neue bundesweite Verordnung in Kraft getreten, wonach alle Kosmetiker/-innen einen Meistertitel in der Kosmetik erwerben können, mit umfassender Vorbereitung, lebenslangem Weiterlernen und zahlreichen modernisierten Tätigkeitsbildern.</p>
<p>Auch das neue Strahlenschutzrecht setzt in der NiSV auf anerkannt nachgewiesene Fachkunde, übrigens bei sämtlichen gewerblichen Anwendern von nichtionisierender Strahlung am Menschen. Lediglich bei der Anerkennung der genauen Voraussetzungen für den Betrieb der betroffenen Anlagen tut sich die bundesdeutsche Bürokratie noch schwer: sie gibt es noch nicht wirklich (2).</p>
<p>Dennoch jetzt große und angestammte Tätigkeitsfelder der Kosmetik ausschließlich an die Ärzteschaft zu übertragen, die ohnehin mit den gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie derzeit mehr als ausgelastet ist, sei weder hinnehmbar noch erforderlich.</p>
<p>„Hier wurde die Grenze der Berufsausübungsfreiheit eindeutig überschritten, deshalb klagen wir auch“, sagt Heinz Freier.</p>
<p>Zur Gruppe der Branchenangehörigen, die hinter der Verfassungsbeschwerde stehen, gehören u.a. folgende Namen: Amaderm, German Medical Beauty Academy, Hairfree, Klapp Cosmetics, Kosmetiker-Innung Hannover, Lailique, MBC Medical Bio Care, Müller German Beauty Tech, Semaco Sun Sky, Senzera, SEVEN-COS, SunUp und Tech4beauty.</p>
<p><i>(1) Die Studie des Bundesamts für Strahlenschutz &quot;Nebenwirkungen bei der Anwendung optischer Strahlung in der Kosmetik&quot; kommt zu folgendem Ergebnis: „Bei Ärzt/Innen verliefen 24 % der Anwendungen mit bleibenden Nebenwirkungen. Bei nicht-ärztlichen Anbietern betrug dieser Anteil nur 7 %. […].“ </i></p>
<p><i>(</i><a href="https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2018071915615/3/BfS_2018_3616S82432.pdf" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><i>https://doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2018071915615/3/BfS_2018_3616S82432.pdf</i></a><i>) </i></p>
<p><i>(2) Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Berlin</i></p>
<p> </p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</div>
<p>Im Branchenverband DEGEUK organisieren sich Dienstleister f&uuml;r k&ouml;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&auml;tten. DEGEUK unterst&uuml;tzt die kleinen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &auml;sthetischen Medizin. F&uuml;r die rechtssichere Aus&uuml;bung ihrer T&auml;tigkeit vertritt die DEGEUK ihre Interessen vor Beh&ouml;rden. Dar&uuml;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK organisierten Unternehmen und Verb&auml;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.<br />
Alt Eschersheim 79<br />
60433 Frankfurt am Main<br />
Telefon: +49 (69) 9686-9809<br />
Telefax: +49 (32) 12112443-0<br />
<a href="http://degeuk.org" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://degeuk.org</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Eckhard Rumpf<br />
E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103;
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ärzteskandal um kosmetische Dienstleistungen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2021/02/aerzteskandal-um-kosmetische-dienstleistungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutsche Gesellschaft für EU Konformität DEGEUK]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2021 15:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beauty & Wellness]]></category>
		<category><![CDATA[ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Ärzteskandal]]></category>
		<category><![CDATA[Dermatologen]]></category>
		<category><![CDATA[detektei]]></category>
		<category><![CDATA[infektionsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[kosmetikinstitut]]></category>
		<category><![CDATA[krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[lockdown]]></category>
		<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[münchen]]></category>
		<category><![CDATA[Skandal]]></category>
		<category><![CDATA[staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[versicherungsbetrug]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2021/02/aerzteskandal-um-kosmetische-dienstleistungen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>In diesen schwierigen Zeiten werden von Ärzten große Sonderopfer abverlangt. Sie setzen ihre eigene Gesundheit täglich dem Ansteckungsrisiko aus an COVID-19 zu erkranken, um eine medizinische Grundversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Zu Recht bringen wir Ärzten ein hohes Vertrauen entgegen, weil sie unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, wieder herstellen und erhalten. Aber gilt dies auch für das Lackieren von Fingernägeln und anderen rein kosmetischen Behandlungen? Während Kosmetikdienstleister zum Schutz der Bevölkerung im Lockdown ausharren, füllen insbesondere Dermatologen das entstandene Vakuum der dringend nachgefragten Kosmetikbehandlungen. Wenn diese Leistungen zudem über die Kasse abgerechnet werden, machen sich die Kunden zu Komplizen des Versicherungsbetrugs. Ärzteskandal in München aufgedeckt Ausgerechnet in diesen Zeiten der Pandemie gibt es Hinweise auf einen Ärzteskandal. Das Coronavirus fordert zehntausende Menschenleben. Zum Schutz der Volksgesundheit werden von der gesamten Gesellschaft große Opfer abverlangt, auch solche, die tief in unsere Grundrechte eingreifen. Es gibt aber leider auch Fälle, in denen diese Ausnahmesituation ausgenutzt wird, um von den Beschränkungen, denen viele Wirtschaftszweige unterliegen, auch noch zu profitieren. Noch mehr schockiert es, dass dies offenbar auch einige Ärzte betrifft, die ihre besondere Stellung und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbrauchen, um gewerbliche, nichtmedizinische Dienstleistungen anzubieten, welche eigentlich unter die Lockdown Bestimmungen fallen. So wurden jetzt in München mehrere Fälle beweiskräftig dokumentiert, in denen typische Kosmetikbehandlungen in Arztpraxen durchgeführt wurden, darunter auch das Lackieren von Fingernägeln. Dabei wurde der angeordnete Infektionsschutz umgangen, indem diese Anwendungen als „ärztliche Behandlungen“ ausgewiesen wurden. Während die Kosmetikstudios seit dem 02.11.2020 bis auf weiteres schließen müssen und um ihre Existenz bangen, übernehmen ausgerechnet Ärzte deren Geschäft und empfangen ihre Kunden mit offenen Armen – und in vollen Warteräumen. „Wie schwer müssen unsere Zeiten sein, wenn die Münchner Schickeria ihre Kosmetikbehandlung nun beim Arzt bezieht, und das am besten noch auf Krankenschein!“ – so der entrüstete Kommentar eines konsultierten Rechtsanwalts. Dieser Skandal wurde nun von der Deutschen Gesellschaft für EU-Konformität e.V. (DEGEUK)* aufgedeckt. In den vergangenen Wochen gingen bei der DEGEUK immer mehr Beschwerden seiner Mitglieder ein. Dabei ging es um Arztpraxen, die mitten im amtlich angeordneten Lockdown zulasten aller Betriebe des Kosmetiker-Gewerbes in Deutschland kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation gewerblich anbieten und ausführen sollen. Diese Vorwürfe stießen bei der Verbandsführung zunächst auf Unglauben. Angesichts der Häufung und Konkretisierung der Vorwürfe wurde schließlich eine Detektei beauftragt. Dies geschah ursprünglich in der Absicht, dass sich die Anschuldigungen als falsch erweisen und sich der Unmut unter den Mitgliedern besänftigt. Doch zum Entsetzen des Vorstands sicherten die Ermittler stattdessen Beweise, welche die Aussagen nicht nur bestätigten, sondern weitere Straftatbestände zu Tage förderten. Dermatologen stehen in der Kritik Bei drei von fünf Kontaktaufnahmen bei niedergelassenen Hautarztpraxen konnten sie mühelos kurzfristige Behandlungstermine in der Lockdown-Phase vereinbaren, und zwar auf die Anfrage nach ausdrücklich kosmetischen Behandlungen ohne jeglichen Gesundheitsbezug. Die Besuche und Behandlungen wurden umfangreich beweiskräftig dokumentiert. Während die Kosmetikstudios geschlossen bleiben müssen und die Inhaber um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen, ziehen Ärzte dieses Marktsegment an sich. Bei den Kosmetikerinnen und Kosmetikern stößt dabei besonders auf, dass es sich in den beweisgesicherten Fällen ausgerechnet um Dermatologen handelt. Während Kosmetikerinnen und Kosmetiker gehalten sind, ihre Kunden bei Auffälligkeiten des Hautbildes an einen Dermatologen zu verweisen, sehen sie sich immer wieder in der Kritik seitens der Dermatologen. Durch die nun zu Tage tretenden Fälle wachsen die Befürchtungen, dass die Dermatologen in den Markt der gewerblichen Kosmetik vordringen möchten und dabei auch den Status ihrer Profession als Wettbewerbsvorteil nutzen. Versuchter Abrechnungsbetrug Es bleibt aber nicht bei einem offensichtlichen Verstoß gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Hinzu kommt, dass die Praxen Rechnungen über Arztleistungen ausstellten, die gar nicht erbracht wurden. Den Ermittlern, die sich als Kunden ausgaben, wurde zudem angeraten, die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme einzureichen. Damit werden die Kunden angestiftet, sich bei dem hier möglicherweise vorliegenden Abrechnungsbetrug zu Mittätern zu machen. Die auf diese Weise von den Krankenkassen subventionierten Kosmetikbehandlungen mögen für den Verbraucher ausgesprochen attraktiv erscheinen. Aus Sicht des Kosmetiker-Gewerbes ist das Verhalten der betroffenen Ärzte aber als Wettbewerbsverstoß einzustufen. Angesichts der großen Zahl an Hinweisen, die von Verbandsmitgliedern aus dem gesamten Bundesgebiet bei der DEGEUK eingegangen sind, steht zu befürchten, dass es sich nicht nur um Einzelfälle handelt. DEGEUK informierte daraufhin sowohl die Landesärztekammer über die Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung als auch die kassenärztliche Vereinigung über den Verdacht des Abrechnungsbetrugs und das für die Gewerbeüberwachung zuständige Kreisverwaltungsreferat. Außerdem wurde bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Verstöße gestellt. „Es ist wichtig, dass jetzt die richtigen Maßnahmen getroffen werden, um die hier aufgedeckten Missbräuche künftig konsequent zu unterbinden. Dabei geht es der DEGEUK nicht nur um den Schutz der Mitglieder, die durch die Pandemie wirtschaftlich im Mark getroffen sind. Auch die Ärzteschaft muss sich schützen, damit ihr guter Ruf keinen Schaden nimmt. Wenn diese Vorfälle eines zeigen, dann ist es, dass die Ärzteschaft gut daran tut, sich auf ihren medizinischen Auftrag zu konzentrieren, so wie es ihre Berufsordnung vorsieht. An Patienten mangelt es wahrlich nicht.“ So Heinz Freier, Präsident der DEGEUK. Appell an die Politik Die Vorfälle in München zeigen deutlich, dass die Bevölkerung nach professioneller Kosmetik sucht.  Genau wie bei den Ärzten, benötigt die professionelle Kosmetik eine hygienische Umgebung mit entsprechend aufwändiger Ausrüstung und Technik sowie geschultem Personal. Schließlich geht es darum, das größte Organ des Menschen, die Haut, durch Pflege gesund zu erhalten. Diese Bedingungen findet der Kunde im professionellen Kosmetikinstitut, ähnlich wie in einer Arztpraxis. Durch den regulativen Eingriff der Politik wird ungewollt das Gesundheitssystem belastet, weil der Wunsch nach Gesunderhaltung der Haut größer ist als das abstrakte Risiko einer Ansteckung. Es kann nicht im Interesse der Politik liegen, dringend benötigtes medizinisches Personal mit kosmetischen Dienstleistungen zu binden. Arztpraxen in der heißen Pandemiephase den Ansturm gesunder Menschen zuzumuten, die nach einer kosmetischen Weiterbehandlung nachfragen, weil das Kosmetiker-Gewerbe mit einem Behandlungsverbot belegt wird, ist der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar. Kosmetikdienstleistungen sind systemrelevant und müssen ebenso wie die Frisördienstleistungen gleichzeitig allen Bürgern zur Verfügung stehen, sobald eine Lockerung möglich wird. Über den Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Im Branchenverband DEGEUK organisieren sich Dienstleister f&#252;r k&#246;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&#228;tten. DEGEUK unterst&#252;tzt die kleinen und mittelst&#228;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &#228;sthetischen Medizin. F&#252;r die rechtssichere Aus&#252;bung ihrer T&#228;tigkeit vertritt die DEGEUK ihre Interessen vor Beh&#246;rden. Dar&#252;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK organisierten Unternehmen und Verb&#228;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alt Eschersheim 79 60433 Frankfurt am Main Telefon: +49 (69) 9686-9809 Telefax: +49 (32) 12112443-0 http://degeuk.org Ansprechpartner: Dr. Eckhard Rumpf E-Mail: &#114;&#117;&#109;&#112;&#102;&#064;&#100;&#101;&#103;&#101;&#117;&#107;&#046;&#111;&#114;&#103; Weiterführende Links Originalmeldung dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Alle Meldungen dem Deutsche Gesellschaft f&#252;r EU Konformit&#228;t DEGEUK e.V. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/02/aerzteskandal-um-kosmetische-dienstleistungen/" data-wpel-link="internal">Ärzteskandal um kosmetische Dienstleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><i>In diesen schwierigen Zeiten werden von Ärzten große Sonderopfer abverlangt. Sie setzen ihre eigene Gesundheit täglich dem Ansteckungsrisiko aus an COVID-19 zu erkranken, um eine medizinische Grundversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Zu Recht bringen wir Ärzten ein hohes Vertrauen entgegen, weil sie unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, wieder herstellen und erhalten. Aber gilt dies auch für das Lackieren von Fingernägeln und anderen rein kosmetischen Behandlungen? Während Kosmetikdienstleister zum Schutz der Bevölkerung im Lockdown ausharren, füllen insbesondere Dermatologen das entstandene Vakuum der dringend nachgefragten Kosmetikbehandlungen. Wenn diese Leistungen zudem über die Kasse abgerechnet werden, machen sich die Kunden zu Komplizen des Versicherungsbetrugs.</i></p>
<p><b>Ärzteskandal in München aufgedeckt </b></p>
<p>Ausgerechnet in diesen Zeiten der Pandemie gibt es Hinweise auf einen Ärzteskandal. Das Coronavirus fordert zehntausende Menschenleben. Zum Schutz der Volksgesundheit werden von der gesamten Gesellschaft große Opfer abverlangt, auch solche, die tief in unsere Grundrechte eingreifen. Es gibt aber leider auch Fälle, in denen diese Ausnahmesituation ausgenutzt wird, um von den Beschränkungen, denen viele Wirtschaftszweige unterliegen, auch noch zu profitieren. Noch mehr schockiert es, dass dies offenbar auch einige Ärzte betrifft, die ihre besondere Stellung und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen missbrauchen, um gewerbliche, nichtmedizinische Dienstleistungen anzubieten, welche eigentlich unter die Lockdown Bestimmungen fallen.</p>
<p>So wurden jetzt in München mehrere Fälle beweiskräftig dokumentiert, in denen typische Kosmetikbehandlungen in Arztpraxen durchgeführt wurden, darunter auch das Lackieren von Fingernägeln. Dabei wurde der angeordnete Infektionsschutz umgangen, indem diese Anwendungen als „ärztliche Behandlungen“ ausgewiesen wurden. Während die Kosmetikstudios seit dem 02.11.2020 bis auf weiteres schließen müssen und um ihre Existenz bangen, übernehmen ausgerechnet Ärzte deren Geschäft und empfangen ihre Kunden mit offenen Armen – und in vollen Warteräumen.</p>
<p><i>„Wie schwer müssen unsere Zeiten sein, wenn die Münchner Schickeria ihre Kosmetikbehandlung nun beim Arzt bezieht, und das am besten noch auf Krankenschein!“</i> – so der entrüstete Kommentar eines konsultierten Rechtsanwalts.</p>
<p>Dieser Skandal wurde nun von der Deutschen Gesellschaft für EU-Konformität e.V. (DEGEUK)* aufgedeckt. In den vergangenen Wochen gingen bei der DEGEUK immer mehr Beschwerden seiner Mitglieder ein. Dabei ging es um Arztpraxen, die mitten im amtlich angeordneten Lockdown zulasten aller Betriebe des Kosmetiker-Gewerbes in Deutschland kosmetische Behandlungen ohne medizinische Indikation gewerblich anbieten und ausführen sollen.</p>
<p>Diese Vorwürfe stießen bei der Verbandsführung zunächst auf Unglauben. Angesichts der Häufung und Konkretisierung der Vorwürfe wurde schließlich eine Detektei beauftragt. Dies geschah ursprünglich in der Absicht, dass sich die Anschuldigungen als falsch erweisen und sich der Unmut unter den Mitgliedern besänftigt. Doch zum Entsetzen des Vorstands sicherten die Ermittler stattdessen Beweise, welche die Aussagen nicht nur bestätigten, sondern weitere Straftatbestände zu Tage förderten.</p>
<p><b>Dermatologen stehen in der Kritik</b></p>
<p>Bei drei von fünf Kontaktaufnahmen bei niedergelassenen Hautarztpraxen konnten sie mühelos kurzfristige Behandlungstermine in der Lockdown-Phase vereinbaren, und zwar auf die Anfrage nach ausdrücklich kosmetischen Behandlungen ohne jeglichen Gesundheitsbezug. Die Besuche und Behandlungen wurden umfangreich beweiskräftig dokumentiert. Während die Kosmetikstudios geschlossen bleiben müssen und die Inhaber um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen, ziehen Ärzte dieses Marktsegment an sich.</p>
<p>Bei den Kosmetikerinnen und Kosmetikern stößt dabei besonders auf, dass es sich in den beweisgesicherten Fällen ausgerechnet um Dermatologen handelt. Während Kosmetikerinnen und Kosmetiker gehalten sind, ihre Kunden bei Auffälligkeiten des Hautbildes an einen Dermatologen zu verweisen, sehen sie sich immer wieder in der Kritik seitens der Dermatologen. Durch die nun zu Tage tretenden Fälle wachsen die Befürchtungen, dass die Dermatologen in den Markt der gewerblichen Kosmetik vordringen möchten und dabei auch den Status ihrer Profession als Wettbewerbsvorteil nutzen.</p>
<p><b>Versuchter Abrechnungsbetrug</b></p>
<p>Es bleibt aber nicht bei einem offensichtlichen Verstoß gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Hinzu kommt, dass die Praxen Rechnungen über Arztleistungen ausstellten, die gar nicht erbracht wurden. Den Ermittlern, die sich als Kunden ausgaben, wurde zudem angeraten, die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme einzureichen. Damit werden die Kunden angestiftet, sich bei dem hier möglicherweise vorliegenden Abrechnungsbetrug zu Mittätern zu machen. Die auf diese Weise von den Krankenkassen subventionierten Kosmetikbehandlungen mögen für den Verbraucher ausgesprochen attraktiv erscheinen. Aus Sicht des Kosmetiker-Gewerbes ist das Verhalten der betroffenen Ärzte aber als Wettbewerbsverstoß einzustufen.</p>
<p>Angesichts der großen Zahl an Hinweisen, die von Verbandsmitgliedern aus dem gesamten Bundesgebiet bei der DEGEUK eingegangen sind, steht zu befürchten, dass es sich nicht nur um Einzelfälle handelt. DEGEUK informierte daraufhin sowohl die Landesärztekammer über die Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung als auch die kassenärztliche Vereinigung über den Verdacht des Abrechnungsbetrugs und das für die Gewerbeüberwachung zuständige Kreisverwaltungsreferat. Außerdem wurde bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Verstöße gestellt.</p>
<p>„Es ist wichtig, dass jetzt die richtigen Maßnahmen getroffen werden, um die hier aufgedeckten Missbräuche künftig konsequent zu unterbinden. Dabei geht es der DEGEUK nicht nur um den Schutz der Mitglieder, die durch die Pandemie wirtschaftlich im Mark getroffen sind. Auch die Ärzteschaft muss sich schützen, damit ihr guter Ruf keinen Schaden nimmt. Wenn diese Vorfälle eines zeigen, dann ist es, dass die Ärzteschaft gut daran tut, sich auf ihren medizinischen Auftrag zu konzentrieren, so wie es ihre Berufsordnung vorsieht. An Patienten mangelt es wahrlich nicht.“ So Heinz Freier, Präsident der DEGEUK.</p>
<p><b>Appell an die Politik</b></p>
<p>Die Vorfälle in München zeigen deutlich, dass die Bevölkerung nach professioneller Kosmetik sucht.  Genau wie bei den Ärzten, benötigt die professionelle Kosmetik eine hygienische Umgebung mit entsprechend aufwändiger Ausrüstung und Technik sowie geschultem Personal. Schließlich geht es darum, das größte Organ des Menschen, die Haut, durch Pflege gesund zu erhalten. Diese Bedingungen findet der Kunde im professionellen Kosmetikinstitut, ähnlich wie in einer Arztpraxis. Durch den regulativen Eingriff der Politik wird ungewollt das Gesundheitssystem belastet, weil der Wunsch nach Gesunderhaltung der Haut größer ist als das abstrakte Risiko einer Ansteckung.</p>
<p>Es kann nicht im Interesse der Politik liegen, dringend benötigtes medizinisches Personal mit kosmetischen Dienstleistungen zu binden. Arztpraxen in der heißen Pandemiephase den Ansturm gesunder Menschen zuzumuten, die nach einer kosmetischen Weiterbehandlung nachfragen, weil das Kosmetiker-Gewerbe mit einem Behandlungsverbot belegt wird, ist der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar. Kosmetikdienstleistungen sind systemrelevant und müssen ebenso wie die Frisördienstleistungen gleichzeitig allen Bürgern zur Verfügung stehen, sobald eine Lockerung möglich wird.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über den Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.</div>
<p>Im Branchenverband DEGEUK organisieren sich Dienstleister f&uuml;r k&ouml;rpernahe Behandlungen, Hersteller und Inverkehrbringer von apparativer Kosmetik sowie Fortbildungsst&auml;tten. DEGEUK unterst&uuml;tzt die kleinen und mittelst&auml;ndischen Unternehmen im Bereich der apparativen Kosmetik und &auml;sthetischen Medizin. F&uuml;r die rechtssichere Aus&uuml;bung ihrer T&auml;tigkeit vertritt die DEGEUK ihre Interessen vor Beh&ouml;rden. Dar&uuml;ber hinaus beteiligt sich die DEGEUK am Diskurs berufspolitischer Themen, stellt Experten in Normungsorganisationen und engagiert sich bei zahlreichen Informationsveranstaltungen, Workshops und Foren. Zentraler Arbeitsschwerpunkt sind die Themen Fortbildung und Einweisung von Anwendern mit apparativer Kosmetik. Die in der DEGEUK organisierten Unternehmen und Verb&auml;nde erreichen nahezu alle Anwender apparativer Kosmetik.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Deutsche Gesellschaft f&uuml;r EU Konformit&auml;t  DEGEUK e.V.<br />
Alt Eschersheim 79<br />
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<div class="pb-contact-item">Dr. Eckhard Rumpf<br />
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                    </li>
</ul></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2021/02/aerzteskandal-um-kosmetische-dienstleistungen/" data-wpel-link="internal">Ärzteskandal um kosmetische Dienstleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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