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	<title>Firma Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Autor bei MyNewsChannel</title>
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		<title>Cupra Born: Erstes Rückrufschreiben weist auf Brandgefahr, Batterieprüfung und Werkstatt hin</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 13:29:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Cupra verschickt jetzt Rückrufschreiben an Halter des Modells Born – und das Schreiben zeigt, wie ernst der Konzern die Probleme mit der Hochvoltbatterie selbst einschätzt. Nach dem der Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer vorliegenden Rückrufschreiben geht es um ein mögliches beeinträchtigtes Modul in der Hochvoltbatterie, das zu erheblichem Reichweitenverlust, Warnhinweisen, thermischer Überlastung und im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Auch Medienberichte vom 24. und 25. März 2026 sprechen von einem groß angelegten Rückruf im VW-Konzern, der neben mehreren ID.-Modellen auch den Cupra Born betrifft. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet die Lage als ernstes Warnsignal für Verbraucher, weil der Hersteller selbst vor Brandgefahr warnt und zugleich umfangreiche Prüf- und Werkstattmaßnahmen anordnet. Betroffene Halter sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an. Cupra Born Rückruf 2026: Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie Das Schreiben, das Dr. Stoll &#38; Sauer vorliegt, trägt die Überschrift „Produktsicherheitsrückruf: Batterieprüfung, Code 93S4“. Darin heißt es, dass bei Cupra-Fahrzeugen „die Möglichkeit“ bestehe, dass „ein Modul der Hochvoltbatterie unsere hohen Qualitätsstandards nicht erfüllt“. Das kann laut Schreiben „einen erheblichen Reichweitenverlust“, „das Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte“ oder „eine thermische Überlastung im Inneren der Hochvoltbatterie“ zur Folge haben. Besonders brisant ist die Formulierung, dass eine solche thermische Überlastung „einen Fahrzeugbrand verursachen“ könne, „bei dem Verletzungs-/Lebensgefahr für die Insassen besteht“. Das Feuer könne zudem auf andere Fahrzeuge oder Gebäude übergreifen, wenn sich das brennende Fahrzeug in unmittelbarer Nähe befinde. Erstes Cupra-Rückrufschreiben erwähnt Reichweitenverlust und Brandrisiko Für Cupra-Kunden ist besonders wichtig, dass der Hersteller im Schreiben nicht nur eine abstrakte Gefahr beschreibt, sondern ganz konkrete Maßnahmen ankündigt. Vorgesehen sind die Installation einer aktualisierten Software, eine umfassende Überprüfung der Hochvolt-Batteriemodule und der Austausch bestimmter Module, wenn bei der Prüfung Abweichungen festgestellt werden. Cupra verspricht erst nach diesem Werkstattaufenthalt wieder Leistungsdaten „ohne Einschränkung“ im Hinblick auf Ladezeit und Reichweite. Damit macht das Schreiben deutlich, dass es sich nicht um eine bloße Vorsichtsmaßnahme handelt, sondern um einen technischen Eingriff mit potenziell spürbaren Folgen für den Fahrzeugalltag. Diese Aussagen stehen im Rückrufschreiben zum Cupra Born Die wichtigsten Aussagen aus dem ersten Cupra-Rückrufschreiben: „Produktsicherheitsrückruf: Batterieprüfung, Code 93S4“ Es bestehe die Möglichkeit, dass „ein Modul der Hochvoltbatterie unsere hohen Qualitätsstandards nicht erfüllt“ Genannt werden „erheblicher Reichweitenverlust“, „Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte“ und „thermische Überlastung im Inneren der Hochvoltbatterie“ Eine thermische Überlastung könne „einen Fahrzeugbrand verursachen“ Es bestehe „Verletzungs-/Lebensgefahr für die Insassen“ Das Feuer könne auf „andere Fahrzeuge oder Gebäude“ übergreifen Vorgesehen sind Software-Update, Batterieprüfung und der „Austausch bestimmter Module“ Erst nach dem Werkstattaufenthalt sollen Ladezeit und Reichweite wieder „ohne Einschränkung den ursprünglichen Werten entsprechen“ Cupra fordert die Halter auf, „sämtliche Nutzer des Fahrzeugs über den bestehenden Mangel sowie die damit verbundenen Gefahren“ zu informieren Batterieprüfung beim Cupra Born: Software-Update und Modultausch Auffällig ist auch, dass Cupra anders als Volkswagen im Schreiben einen konkreten Hinweis auf eine Rückrufplattform gibt. Unter einer besonderen Internetadresse könnten Halter eine Auflistung ihrer betroffenen Fahrzeuge herunterladen. Außerdem nennt das Schreiben eine Telefonnummer für Rückfragen. Gleichzeitig bittet Cupra um „Verständnis und Unterstützung bei dieser vorsorglichen Maßnahme“, auch wenn der außerplanmäßige Werkstattbesuch „mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann“. Gerade dieser Satz zeigt, dass der Hersteller selbst mit erheblichem Aufwand und Ärger für die Kunden rechnet. KBA-Rückruf zum Cupra Born: Diese Fahrzeuge sind betroffen Der Rückruf selbst ist erheblich. Nach Reuters und ADAC betrifft die Aktion innerhalb des VW-Konzerns weltweit fast 100.000 Elektrofahrzeuge. Davon entfallen knapp 20.000 auf den Cupra Born. In Deutschland geht es um rund 6.000 Fahrzeuge. Für den Cupra Born läuft der Rückruf unter der KBA-Referenz 16269R und dem internen Code 93S4. Als betroffener Produktionszeitraum wird der 7. Februar 2022 bis 21. April 2024 genannt. Die Fahrzeuge sollen ein Software-Update erhalten, die Hochvoltbatterie wird geprüft, und einzelne Module werden bei Bedarf ersetzt. Was der Fehler in der Hochvoltbatterie für Cupra-Kunden bedeutet Wo der Fehler im Detail liegt, ist öffentlich bislang nicht vollständig offengelegt. Bekannt ist nach den Schreiben und Medienberichten vor allem, dass Module der Hochvoltbatterie nicht den Spezifikationen entsprechen können. Die Folgen reichen von verringerter Reichweite und Warnhinweisen bis hin zu Brandgefahr. Die genaue technische Ursache der Abweichung wird im Schreiben jedoch nicht näher erläutert. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer ist gerade das für Verbraucher problematisch: Sie werden mit einem sicherheitsrelevanten Risiko konfrontiert, ohne dass die genaue technische Ursache öffentlich transparent erklärt wird. Parallelen zu Mercedes EQA und EQB bei Batterie-Rückrufen Die Situation erinnert an andere Rückrufe bei E-Autos mit Problemen an der Hochvoltbatterie. Besonders deutlich wurde das bei Mercedes mit den Modellen EQA und EQB. Auch dort begann der Umgang mit der Brandgefahr aus der Hochvoltbatterie zunächst nicht mit einem sofortigen Austausch der betroffenen Akkus, sondern mit technischen Zwischenmaßnahmen. Erst später wurde klar, dass die Hochvoltbatterien vollständig ersetzt werden müssen. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer ist genau das die eigentliche Warnung für Cupra-Kunden: Ein Rückruf, der zunächst als Batterieprüfung mit Software-Update beginnt, muss nicht das letzte Wort des Herstellers sein. Rechtliche Einschätzung zum Cupra-Born-Rückruf Ein sicherheitsrelevanter Rückruf wegen möglicher Brandgefahr an der Hochvoltbatterie ist ein starkes Indiz für einen erheblichen Sachmangel. Kunden müssen sich nicht ohne Weiteres damit abfinden, dass sie wegen eines vom Hersteller verursachten Mangels Werkstattaufwand, Unsicherheit und Nutzungseinbußen hinnehmen müssen. Wenn Ladezeit, Reichweite und Betriebssicherheit betroffen sind, kann das den Wert und die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen. Je nach Einzelfall kommen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder weitergehende Prüfungen zur Zumutbarkeit von Nachbesserungen in Betracht. Was betroffene Cupra-Born-Halter jetzt tun sollten Dr. Stoll &#38; Sauer rät betroffenen Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen, Warnmeldungen im Fahrzeug und alle Einschränkungen im Alltag genau zu dokumentieren. Wer von Cupra angeschrieben wurde oder wegen des Rückrufs unsicher ist, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer eine der f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut mit 17 Rechtsanw&#228;lten und Fachanw&#228;lten Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&#252;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&#252;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &#252;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&#252;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in erster Instanz. Au&#223;erdem vertreten Anw&#228;lte der Kanzlei Kl&#228;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta in Deutschland. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/cupra-born-erstes-rckrufschreiben-weist-auf-brandgefahr-batterieprfung-und-werkstatt-hin/" data-wpel-link="internal">Cupra Born: Erstes Rückrufschreiben weist auf Brandgefahr, Batterieprüfung und Werkstatt hin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Cupra verschickt jetzt Rückrufschreiben an Halter des Modells Born – und das Schreiben zeigt, wie ernst der Konzern die Probleme mit der Hochvoltbatterie selbst einschätzt. Nach dem der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer vorliegenden Rückrufschreiben geht es um ein mögliches beeinträchtigtes Modul in der Hochvoltbatterie, das zu erheblichem Reichweitenverlust, Warnhinweisen, thermischer Überlastung und im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Auch Medienberichte vom 24. und 25. März 2026 sprechen von einem groß angelegten Rückruf im VW-Konzern, der neben mehreren ID.-Modellen auch den Cupra Born betrifft. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet die Lage als ernstes Warnsignal für Verbraucher, weil der Hersteller selbst vor Brandgefahr warnt und zugleich umfangreiche Prüf- und Werkstattmaßnahmen anordnet. Betroffene Halter sollten ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/cupra-born-erstes-rueckrufschreiben-weist-auf-brandgefahr-batteriepruefung-und-werkstatt-hin#paragraph--id--23312" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> an.</p>
<p><b>Cupra Born Rückruf 2026: Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie</b></p>
<p>Das Schreiben, das Dr. Stoll &amp; Sauer vorliegt, trägt die Überschrift „Produktsicherheitsrückruf: Batterieprüfung, Code 93S4“. Darin heißt es, dass bei Cupra-Fahrzeugen „die Möglichkeit“ bestehe, dass „ein Modul der Hochvoltbatterie unsere hohen Qualitätsstandards nicht erfüllt“. Das kann laut Schreiben „einen erheblichen Reichweitenverlust“, „das Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte“ oder „eine thermische Überlastung im Inneren der Hochvoltbatterie“ zur Folge haben. Besonders brisant ist die Formulierung, dass eine solche thermische Überlastung „einen Fahrzeugbrand verursachen“ könne, „bei dem Verletzungs-/Lebensgefahr für die Insassen besteht“. Das Feuer könne zudem auf andere Fahrzeuge oder Gebäude übergreifen, wenn sich das brennende Fahrzeug in unmittelbarer Nähe befinde.</p>
<p><b>Erstes Cupra-Rückrufschreiben erwähnt Reichweitenverlust und Brandrisiko</b></p>
<p>Für Cupra-Kunden ist besonders wichtig, dass der Hersteller im Schreiben nicht nur eine abstrakte Gefahr beschreibt, sondern ganz konkrete Maßnahmen ankündigt. Vorgesehen sind die Installation einer aktualisierten Software, eine umfassende Überprüfung der Hochvolt-Batteriemodule und der Austausch bestimmter Module, wenn bei der Prüfung Abweichungen festgestellt werden. Cupra verspricht erst nach diesem Werkstattaufenthalt wieder Leistungsdaten „ohne Einschränkung“ im Hinblick auf Ladezeit und Reichweite. Damit macht das Schreiben deutlich, dass es sich nicht um eine bloße Vorsichtsmaßnahme handelt, sondern um einen technischen Eingriff mit potenziell spürbaren Folgen für den Fahrzeugalltag.</p>
<p><b>Diese Aussagen stehen im Rückrufschreiben zum Cupra Born</b></p>
<p>Die wichtigsten Aussagen aus dem ersten Cupra-Rückrufschreiben:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>„Produktsicherheitsrückruf: Batterieprüfung, Code 93S4“</li>
<li>Es bestehe die Möglichkeit, dass „ein Modul der Hochvoltbatterie unsere hohen Qualitätsstandards nicht erfüllt“</li>
<li>Genannt werden „erheblicher Reichweitenverlust“, „Aufleuchten einer gelben Kontrollleuchte“ und „thermische Überlastung im Inneren der Hochvoltbatterie“</li>
<li>Eine thermische Überlastung könne „einen Fahrzeugbrand verursachen“</li>
<li>Es bestehe „Verletzungs-/Lebensgefahr für die Insassen“</li>
<li>Das Feuer könne auf „andere Fahrzeuge oder Gebäude“ übergreifen</li>
<li>Vorgesehen sind Software-Update, Batterieprüfung und der „Austausch bestimmter Module“</li>
<li>Erst nach dem Werkstattaufenthalt sollen Ladezeit und Reichweite wieder „ohne Einschränkung den ursprünglichen Werten entsprechen“</li>
<li>Cupra fordert die Halter auf, „sämtliche Nutzer des Fahrzeugs über den bestehenden Mangel sowie die damit verbundenen Gefahren“ zu informieren</li>
</ul>
<p><b>Batterieprüfung beim Cupra Born: Software-Update und Modultausch</b></p>
<p>Auffällig ist auch, dass Cupra anders als Volkswagen im Schreiben einen konkreten Hinweis auf eine Rückrufplattform gibt. Unter einer besonderen Internetadresse könnten Halter eine Auflistung ihrer betroffenen Fahrzeuge herunterladen. Außerdem nennt das Schreiben eine Telefonnummer für Rückfragen. Gleichzeitig bittet Cupra um „Verständnis und Unterstützung bei dieser vorsorglichen Maßnahme“, auch wenn der außerplanmäßige Werkstattbesuch „mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann“. Gerade dieser Satz zeigt, dass der Hersteller selbst mit erheblichem Aufwand und Ärger für die Kunden rechnet.</p>
<p><b>KBA-Rückruf zum Cupra Born: Diese Fahrzeuge sind betroffen</b></p>
<p>Der Rückruf selbst ist erheblich. Nach Reuters und ADAC betrifft die Aktion innerhalb des VW-Konzerns weltweit fast 100.000 Elektrofahrzeuge. Davon entfallen knapp 20.000 auf den Cupra Born. In Deutschland geht es um rund 6.000 Fahrzeuge. Für den Cupra Born läuft der Rückruf unter der KBA-Referenz 16269R und dem internen Code 93S4. Als betroffener Produktionszeitraum wird der 7. Februar 2022 bis 21. April 2024 genannt. Die Fahrzeuge sollen ein Software-Update erhalten, die Hochvoltbatterie wird geprüft, und einzelne Module werden bei Bedarf ersetzt.</p>
<p><b>Was der Fehler in der Hochvoltbatterie für Cupra-Kunden bedeutet</b></p>
<p>Wo der Fehler im Detail liegt, ist öffentlich bislang nicht vollständig offengelegt. Bekannt ist nach den Schreiben und Medienberichten vor allem, dass Module der Hochvoltbatterie nicht den Spezifikationen entsprechen können. Die Folgen reichen von verringerter Reichweite und Warnhinweisen bis hin zu Brandgefahr. Die genaue technische Ursache der Abweichung wird im Schreiben jedoch nicht näher erläutert. Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer ist gerade das für Verbraucher problematisch: Sie werden mit einem sicherheitsrelevanten Risiko konfrontiert, ohne dass die genaue technische Ursache öffentlich transparent erklärt wird.</p>
<p><b>Parallelen zu Mercedes EQA und EQB bei Batterie-Rückrufen</b></p>
<p>Die Situation erinnert an andere Rückrufe bei E-Autos mit Problemen an der Hochvoltbatterie. Besonders deutlich wurde das bei Mercedes mit den Modellen EQA und EQB. Auch dort begann der Umgang mit der Brandgefahr aus der Hochvoltbatterie zunächst nicht mit einem sofortigen Austausch der betroffenen Akkus, sondern mit technischen Zwischenmaßnahmen. Erst später wurde klar, dass die Hochvoltbatterien vollständig ersetzt werden müssen. Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer ist genau das die eigentliche Warnung für Cupra-Kunden: Ein Rückruf, der zunächst als Batterieprüfung mit Software-Update beginnt, muss nicht das letzte Wort des Herstellers sein.</p>
<p><b>Rechtliche Einschätzung zum Cupra-Born-Rückruf</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Ein sicherheitsrelevanter Rückruf wegen möglicher Brandgefahr an der Hochvoltbatterie ist ein starkes Indiz für einen erheblichen Sachmangel.</li>
<li>Kunden müssen sich nicht ohne Weiteres damit abfinden, dass sie wegen eines vom Hersteller verursachten Mangels Werkstattaufwand, Unsicherheit und Nutzungseinbußen hinnehmen müssen.</li>
<li>Wenn Ladezeit, Reichweite und Betriebssicherheit betroffen sind, kann das den Wert und die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen.</li>
<li>Je nach Einzelfall kommen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder weitergehende Prüfungen zur Zumutbarkeit von Nachbesserungen in Betracht.</li>
</ul>
<p><b>Was betroffene Cupra-Born-Halter jetzt tun sollten</b></p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer rät betroffenen Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen, Warnmeldungen im Fahrzeug und alle Einschränkungen im Alltag genau zu dokumentieren. Wer von Cupra angeschrieben wurde oder wegen des Rückrufs unsicher ist, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die Kanzlei bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/cupra-born-erstes-rueckrufschreiben-weist-auf-brandgefahr-batteriepruefung-und-werkstatt-hin#paragraph--id--23312" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> an.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer eine der f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien </p>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut mit 17 Rechtsanw&auml;lten und Fachanw&auml;lten Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&uuml;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &uuml;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&uuml;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in erster Instanz. Au&szlig;erdem vertreten Anw&auml;lte der Kanzlei Kl&auml;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta in Deutschland.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/cupra-born-erstes-rckrufschreiben-weist-auf-brandgefahr-batterieprfung-und-werkstatt-hin/boxid/1058673" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1058673.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/cupra-born-erstes-rckrufschreiben-weist-auf-brandgefahr-batterieprfung-und-werkstatt-hin/" data-wpel-link="internal">Cupra Born: Erstes Rückrufschreiben weist auf Brandgefahr, Batterieprüfung und Werkstatt hin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Eurail informiert nach Datenleck Betroffene über konkreten Datendiebstahl</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/eurail-informiert-nach-datenleck-betroffene-ber-konkreten-datendiebstahl/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Apr 2026 13:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zum Eurail-Datenleck gibt es eine neue Entwicklung: Eurail B.V. informiert betroffene Kunden und DiscoverEU-Teilnehmer inzwischen per E-Mail darüber, dass bei dem Sicherheitsvorfall konkrete personenbezogene Daten aus der Datenbank abgerufen und kopiert wurden. Nach den bereits bekannten Berichten von heise vom 14. Januar 2026, Golem vom 17. Februar 2026 und dem Hinweis des BSI vom 4. März 2026 erhält der Vorfall damit nun zusätzliche Schärfe durch eine direkte Mitteilung des Unternehmens an die Betroffenen. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet diese Nachricht als alarmierendes Signal, weil aus einem zunächst gemeldeten Sicherheitsvorfall ein bestätigter Abfluss sensibler Daten geworden ist. Betroffene sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen DSGVO-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer prüfen lassen. Die aktuelle Rechtsprechung hat die Position der Verbraucher erheblich gestärkt. Was Eurail jetzt selbst an Betroffene schreibt In der Eurail-E-Mail vom 18. März 2026 an betroffene Verbraucher heißt es, eine Untersuchung mit Unterstützung externer Cybersicherheitsspezialisten und Rechtsberater habe ergeben, dass folgende Kategorien personenbezogener Daten „aus unserer Datenbank abgerufen und kopiert“ worden seien. Genannt werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Pass- oder Ausweisnummer, Telefonnummer und Wohnsitzland. Damit bestätigt Eurail selbst, dass nicht nur allgemeine Kundendaten betroffen sind, sondern auch hochsensible Identitätsdaten. Besonders brisant ist ein weiterer Hinweis in der Mail. Eurail schreibt, dass „die während des Sicherheitsvorfalls kopierten Daten im Darknet zum Verkauf angeboten wurden und ein Beispieldatensatz auf Telegram veröffentlicht wurde“. Zugleich teilt das Unternehmen den angeschriebenen Betroffenen mit: „Ihre personenbezogenen Daten waren nicht in dem auf Telegram veröffentlichten Beispieldatensatz enthalten.“ Das bedeutet: Nach Darstellung von Eurail sind Daten aus dem Vorfall tatsächlich in kriminellen Kanälen aufgetaucht. Für die konkret angeschriebenen DiscoverEU-Teilnehmer soll allerdings zumindest dieser veröffentlichte Beispieldatensatz nicht ihre eigenen Daten enthalten haben. Die E-Mail ist in englischer Sprache verfasst. Eurail warnt die Betroffenen außerdem ausdrücklich vor Missbrauch. In der E-Mail heißt es sinngemäß, dass Kriminelle versuchen könnten, die Daten zu missbrauchen. Deshalb sollten Betroffene besonders wachsam bei unerwarteten oder verdächtigen Telefonanrufen, E-Mails oder SMS sein, in denen nach persönlichen Informationen gefragt wird. Zudem empfiehlt Eurail, Passwörter zu ändern und Bankkonten auf ungewöhnliche Vorgänge zu kontrollieren. Schon diese Warnhinweise zeigen, wie ernst das Unternehmen die Gefahrenlage selbst einschätzt. Die wichtigsten bekannten Fakten zum Eurail-Datenleck Nach einem Bericht von heise vom 14. Januar 2026 hatte Eurail zunächst mitgeteilt, dass Unbefugte auf Kundendaten zugegriffen haben könnten. Betroffen sein konnten demnach unter anderem Bestell- und Reservierungsdaten sowie Identitätsdaten. Heise berichtete zudem, dass Eurail Interrail-Pässe auch im Auftrag der Deutschen Bahn, der ÖBB und der SBB ausstellt. Golem meldete am 14. Januar 2026, dass persönliche Daten zahlreicher Eurail- und Interrail-Kunden in die Hände von Angreifern gelangt seien und erhöhte Phishing-Gefahren drohten. Nach einem weiteren Bericht von Golem vom 17. Februar 2026 kursierten Daten von Bahnreisenden aus den Programmen Eurail, Interrail und DiscoverEU im Darknet und auf Telegram. Das BSI griff den Fall am 4. März 2026 in seinem Bürger-CERT auf und warnte ebenfalls vor im Darknet aufgetauchten Interrail-Kundendaten. Die jetzt vorliegende Eurail-E-Mail vom 18. März 2026 konkretisiert den Vorfall weiter. Danach wurden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Pass- oder Ausweisnummer, Telefonnummer und Wohnsitzland tatsächlich aus der Datenbank abgerufen und kopiert. Eurail erklärt in derselben E-Mail, dass kopierte Daten im Darknet zum Verkauf angeboten worden seien und ein Beispieldatensatz auf Telegram veröffentlicht worden sei. Warum die neue Eurail-Mail so wichtig ist Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer verändert die E-Mail die Bewertung des Falls erheblich. Denn während anfangs vor allem von einem möglichen Zugriff die Rede war, bestätigt Eurail nun selbst, dass konkrete personenbezogene Daten kopiert wurden. Zudem wird die Verbreitung im Darknet und auf Telegram nicht mehr nur durch Medienberichte beschrieben, sondern durch das Unternehmen ausdrücklich aufgegriffen. Wer damit rechnen muss, dass Pass- oder Ausweisnummer, Telefonnummer und weitere persönliche Angaben in kriminellen Kreisen kursieren, ist nicht nur theoretisch betroffen. Die Gefahr von Phishing, Social Engineering, Identitätsmissbrauch und weiteren Betrugsversuchen wird dadurch sehr real. Rechtliche Einschätzung: EuGH und BGH stärken die Rechte Betroffener Die rechtliche Lage ist für Verbraucher bei Datenlecks günstig. Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Dezember 2023 in der Rechtssache C-340/21 klargestellt, dass bereits die begründete Befürchtung eines Missbrauchs personenbezogener Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Außerdem muss der Verantwortliche darlegen, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen im konkreten Fall angemessen waren. Auch der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Betroffenen gestärkt. Nach seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24, kann schon der bloße und auch nur kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellen. Ein vollendeter Identitätsdiebstahl muss also nicht erst nachgewiesen werden. Gerade für Fälle wie das Eurail-Datenleck ist das von erheblicher Bedeutung. Erfolge von Dr. Stoll &#38; Sauer bei Datenlecks Dr. Stoll &#38; Sauer hat in vergleichbaren Datenschutzfällen bereits Erfolge erzielt und führt bundesweit Verfahren gegen Unternehmen nach Datenlecks und DSGVO-Verstößen. Landgericht München: Nach Angaben der Kanzlei wurden 3.000 Euro Schadensersatz für einen Betroffenen des Facebook-Datenlecks erstritten, Az. 47 O 461/24. Facebook-Datenleck: Anwälte der Kanzlei sind in die Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Komplex eingebunden. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Geltendmachung von Auskunfts-, Löschungs- und Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO. Unser Angebot für Betroffene des Eurail-Datenlecks Dr. Stoll &#38; Sauer bietet Betroffenen des Eurail-, Interrail- und DiscoverEU-Datenlecks eine kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check an. Die Kanzlei prüft, ob Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bestehen, welche Rechte auf Auskunft und Löschung geltend gemacht werden können und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, um Rechte zu sichern und Risiken zu begrenzen. Dr. Stoll &#38; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/eurail-informiert-nach-datenleck-betroffene-ber-konkreten-datendiebstahl/" data-wpel-link="internal">Eurail informiert nach Datenleck Betroffene über konkreten Datendiebstahl</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Zum Eurail-Datenleck gibt es eine neue Entwicklung: Eurail B.V. informiert betroffene Kunden und DiscoverEU-Teilnehmer inzwischen per E-Mail darüber, dass bei dem Sicherheitsvorfall konkrete personenbezogene Daten aus der Datenbank abgerufen und kopiert wurden. Nach den bereits bekannten Berichten von heise vom 14. Januar 2026, Golem vom 17. Februar 2026 und dem Hinweis des BSI vom 4. März 2026 erhält der Vorfall damit nun zusätzliche Schärfe durch eine direkte Mitteilung des Unternehmens an die Betroffenen. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet diese Nachricht als alarmierendes Signal, weil aus einem zunächst gemeldeten Sicherheitsvorfall ein bestätigter Abfluss sensibler Daten geworden ist. Betroffene sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/eurail-informiert-nach-datenleck-betroffene-ueber-konkreten-datendiebstahl#paragraph--id--23299" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> von Dr. Stoll &amp; Sauer prüfen lassen. Die aktuelle Rechtsprechung hat die Position der Verbraucher erheblich gestärkt.</p>
<p><b>Was Eurail jetzt selbst an Betroffene schreibt</b></p>
<p>In der Eurail-E-Mail vom 18. März 2026 an betroffene Verbraucher heißt es, eine Untersuchung mit Unterstützung externer Cybersicherheitsspezialisten und Rechtsberater habe ergeben, dass folgende Kategorien personenbezogener Daten „aus unserer Datenbank abgerufen und kopiert“ worden seien. Genannt werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Pass- oder Ausweisnummer, Telefonnummer und Wohnsitzland. Damit bestätigt Eurail selbst, dass nicht nur allgemeine Kundendaten betroffen sind, sondern auch hochsensible Identitätsdaten.</p>
<p>Besonders brisant ist ein weiterer Hinweis in der Mail. Eurail schreibt, dass „die während des Sicherheitsvorfalls kopierten Daten im Darknet zum Verkauf angeboten wurden und ein Beispieldatensatz auf Telegram veröffentlicht wurde“. Zugleich teilt das Unternehmen den angeschriebenen Betroffenen mit: „Ihre personenbezogenen Daten waren nicht in dem auf Telegram veröffentlichten Beispieldatensatz enthalten.“ Das bedeutet: Nach Darstellung von Eurail sind Daten aus dem Vorfall tatsächlich in kriminellen Kanälen aufgetaucht. Für die konkret angeschriebenen DiscoverEU-Teilnehmer soll allerdings zumindest dieser veröffentlichte Beispieldatensatz nicht ihre eigenen Daten enthalten haben. Die E-Mail ist in englischer Sprache verfasst.</p>
<p>Eurail warnt die Betroffenen außerdem ausdrücklich vor Missbrauch. In der E-Mail heißt es sinngemäß, dass Kriminelle versuchen könnten, die Daten zu missbrauchen. Deshalb sollten Betroffene besonders wachsam bei unerwarteten oder verdächtigen Telefonanrufen, E-Mails oder SMS sein, in denen nach persönlichen Informationen gefragt wird. Zudem empfiehlt Eurail, Passwörter zu ändern und Bankkonten auf ungewöhnliche Vorgänge zu kontrollieren. Schon diese Warnhinweise zeigen, wie ernst das Unternehmen die Gefahrenlage selbst einschätzt.</p>
<p><b>Die wichtigsten bekannten Fakten zum Eurail-Datenleck</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Nach einem Bericht von heise vom 14. Januar 2026 hatte Eurail zunächst mitgeteilt, dass Unbefugte auf Kundendaten zugegriffen haben könnten. Betroffen sein konnten demnach unter anderem Bestell- und Reservierungsdaten sowie Identitätsdaten.</li>
<li>Heise berichtete zudem, dass Eurail Interrail-Pässe auch im Auftrag der Deutschen Bahn, der ÖBB und der SBB ausstellt.</li>
<li>Golem meldete am 14. Januar 2026, dass persönliche Daten zahlreicher Eurail- und Interrail-Kunden in die Hände von Angreifern gelangt seien und erhöhte Phishing-Gefahren drohten.</li>
<li>Nach einem weiteren Bericht von Golem vom 17. Februar 2026 kursierten Daten von Bahnreisenden aus den Programmen Eurail, Interrail und DiscoverEU im Darknet und auf Telegram.</li>
<li>Das BSI griff den Fall am 4. März 2026 in seinem Bürger-CERT auf und warnte ebenfalls vor im Darknet aufgetauchten Interrail-Kundendaten.</li>
<li>Die jetzt vorliegende Eurail-E-Mail vom 18. März 2026 konkretisiert den Vorfall weiter. Danach wurden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Pass- oder Ausweisnummer, Telefonnummer und Wohnsitzland tatsächlich aus der Datenbank abgerufen und kopiert.</li>
<li>Eurail erklärt in derselben E-Mail, dass kopierte Daten im Darknet zum Verkauf angeboten worden seien und ein Beispieldatensatz auf Telegram veröffentlicht worden sei.</li>
</ul>
<p><b>Warum die neue Eurail-Mail so wichtig ist</b></p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer verändert die E-Mail die Bewertung des Falls erheblich. Denn während anfangs vor allem von einem möglichen Zugriff die Rede war, bestätigt Eurail nun selbst, dass konkrete personenbezogene Daten kopiert wurden. Zudem wird die Verbreitung im Darknet und auf Telegram nicht mehr nur durch Medienberichte beschrieben, sondern durch das Unternehmen ausdrücklich aufgegriffen. Wer damit rechnen muss, dass Pass- oder Ausweisnummer, Telefonnummer und weitere persönliche Angaben in kriminellen Kreisen kursieren, ist nicht nur theoretisch betroffen. Die Gefahr von Phishing, Social Engineering, Identitätsmissbrauch und weiteren Betrugsversuchen wird dadurch sehr real.</p>
<p><b>Rechtliche Einschätzung: EuGH und BGH stärken die Rechte Betroffener</b></p>
<p>Die rechtliche Lage ist für Verbraucher bei Datenlecks günstig. Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Dezember 2023 in der Rechtssache C-340/21 klargestellt, dass bereits die begründete Befürchtung eines Missbrauchs personenbezogener Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Außerdem muss der Verantwortliche darlegen, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen im konkreten Fall angemessen waren.</p>
<p>Auch der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Betroffenen gestärkt. Nach seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24, kann schon der bloße und auch nur kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellen. Ein vollendeter Identitätsdiebstahl muss also nicht erst nachgewiesen werden. Gerade für Fälle wie das Eurail-Datenleck ist das von erheblicher Bedeutung.</p>
<p><b>Erfolge von Dr. Stoll &amp; Sauer bei Datenlecks</b></p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer hat in vergleichbaren Datenschutzfällen bereits Erfolge erzielt und führt bundesweit Verfahren gegen Unternehmen nach Datenlecks und DSGVO-Verstößen.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Landgericht München: Nach Angaben der Kanzlei wurden 3.000 Euro Schadensersatz für einen Betroffenen des Facebook-Datenlecks erstritten, Az. 47 O 461/24.</li>
<li>Facebook-Datenleck: Anwälte der Kanzlei sind in die Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Komplex eingebunden.</li>
<li>Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Geltendmachung von Auskunfts-, Löschungs- und Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO.</li>
</ul>
<p><b>Unser Angebot für Betroffene des Eurail-Datenlecks</b></p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer bietet Betroffenen des Eurail-, Interrail- und DiscoverEU-Datenlecks eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/eurail-informiert-nach-datenleck-betroffene-ueber-konkreten-datendiebstahl#paragraph--id--23299" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> an. Die Kanzlei prüft, ob Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bestehen, welche Rechte auf Auskunft und Löschung geltend gemacht werden können und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, um Rechte zu sichern und Risiken zu begrenzen.</p>
<p><b>Dr. Stoll &amp; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien</b></p>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/eurail-informiert-nach-datenleck-betroffene-ber-konkreten-datendiebstahl/boxid/1058537" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1058537.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/eurail-informiert-nach-datenleck-betroffene-ber-konkreten-datendiebstahl/" data-wpel-link="internal">Eurail informiert nach Datenleck Betroffene über konkreten Datendiebstahl</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Porsche Taycan: LG Osnabrück sieht zu geringe Reichweite als möglichen Sachmangel / Gericht ordnet Gutachten zum E-Modell der Luxusklasse an</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/porsche-taycan-lg-osnabrck-sieht-zu-geringe-reichweite-als-mglichen-sachmangel-gericht-ordnet-gutachten-zum-e-modell-der-luxusklasse-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Apr 2026 14:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer hat am Landgericht Osnabrück einen wichtigen Zwischenerfolg für einen Käufer eines Porsche Taycan erzielt. In einem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 8. April 2026 (Az. 5 O 1312/25) macht das Gericht deutlich, dass eine erhebliche Unterschreitung der beworbenen Reichweite des Elektroautos einen Sachmangel darstellen kann. Das ist für viele Taycan-Fahrer relevant, weil das Modell seit längerem wegen verschiedener technischer Probleme in der Kritik steht. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet den Beschluss als wichtiges Signal für betroffene Verbraucher: Reichweitenprobleme bei einem hochpreisigen E-Auto lassen sich nicht einfach als bloße Einzelwahrnehmung abtun. Betroffene Porsche-Kunden können ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei prüfen lassen. LG Osnabrück nimmt Reichweitenprobleme beim Taycan ernst Bemerkenswert an dem Beschluss ist vor allem, dass das Landgericht Osnabrück seine frühere Einschätzung geändert hat. Während das Gericht zunächst noch Zweifel am Vortrag des Klägers hatte, sieht es die Schilderung der Reichweitenprobleme nun als ausreichend an, um den Fall weiter aufzuklären. Das ist für betroffene Käufer ein wichtiger Punkt. Denn damit ist der Weg frei für eine Beweisaufnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen. Zugleich macht das Gericht klar: Wenn ein Porsche Taycan die vom Hersteller beworbenen WLTP-Werte deutlich verfehlt, kann darin ein Mangel liegen. WLTP ist das standardisierte Prüfverfahren, mit dem unter festgelegten Bedingungen unter anderem die Reichweite von Elektroautos ermittelt wird. Gerade bei einem E-Auto wie dem Taycan ist die Reichweite keine Nebensache, sondern ein zentrales Kaufargument. Worum es im Verfahren konkret geht Im Verfahren geht es um einen Porsche Taycan 4 Cross Turismo. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Kläger Daten aus dem Bordcomputer herangezogen. Bei einem Ladestand von 80 Prozent sei eine Reichweite von 294 Kilometern angezeigt worden. Auf 100 Prozent hochgerechnet ergibt sich daraus eine deutliche Abweichung von rund 24 Prozent gegenüber dem von Porsche angegebenen kombinierten WLTP-Wert von 482 Kilometern. Genau diese Abweichung hält das Gericht für relevant. Für Verbraucher besonders wichtig: Das Gericht verlangt nicht, dass Käufer bereits zu Beginn des Prozesses ein eigenes Privatgutachten vorlegen. Es reicht, wenn sie ihre Beanstandungen nachvollziehbar schildern und dafür tatsächliche Anhaltspunkte haben. Nach Auffassung des LG Osnabrück können dafür auch Daten aus dem normalen Fahrbetrieb herangezogen werden. Diese Probleme stehen beim Porsche Taycan besonders im Fokus Beim Porsche Taycan stehen aus Sicht betroffener Käufer derzeit vor allem diese Punkte im Raum: deutliche Abweichungen zwischen beworbener und tatsächlich erreichbarer Reichweite Einschränkungen der Alltagstauglichkeit eines hochpreisigen Elektroautos Ausfälle von Display- und Navigationsfunktionen technische Fragen rund um Hochvoltbatterie und Batteriealterung weitere Mängel, die Nutzung, Komfort und Fahrzeugwert beeinträchtigen können Im Verfahren vor dem LG Osnabrück geht es neben der Reichweite auch um Probleme mit dem Navigationsgerät. Nach dem Vortrag des Klägers falle das System etwa bei jeder sechsten bis siebten Fahrt aus. Das Fahrzeug müsse dann ausgeschaltet werden, damit das Navigationssystem neu starte. Ein erneuter Startversuch sei erst nach zehn bis fünfzehn Minuten möglich und nicht immer erfolgreich. Auch diesen Vortrag hält das Gericht inzwischen für konkret genug, um ihn durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Sachverständigengutachten soll Klarheit bringen Das LG Osnabrück will nun ein schriftliches Gutachten einholen. Der Sachverständige soll insbesondere prüfen, ob der Porsche Taycan 4 Cross Turismo die angegebenen WLTP-Werte von 482 Kilometern elektrischer Reichweite und 589 Kilometern innerorts tatsächlich erreicht. Außerdem soll bei der Untersuchung ausdrücklich berücksichtigt werden, dass Batteriezellen im Laufe der Zeit an Kapazität verlieren können. Zusätzlich soll geklärt werden, ob das Navigationsgerät während der Fahrt ausfällt, wie häufig dies geschieht und was erforderlich ist, damit es wieder funktioniert. Für betroffene Verbraucher ist das ein wichtiger Schritt. Denn damit scheitert der Fall nicht an formalen Einwänden, sondern wird nun technisch aufgeklärt. Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll &#38; Sauer Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer ist der Beschluss ein starkes Signal für Käufer des Porsche Taycan. Das Gericht zeigt, dass die vom Hersteller beworbenen WLTP-Werte nicht bloß unverbindliche Werbung sein müssen. Werden diese Werte deutlich verfehlt, kann ein Sachmangel vorliegen. Je nach Einzelfall kommen für betroffene Käufer insbesondere diese Ansprüche in Betracht: Rücktritt vom Kaufvertrag Minderung des Kaufpreises Schadensersatz Nachbesserung Gerade bei einem hochpreisigen Elektroauto wie dem Porsche Taycan ist die Reichweite von zentraler Bedeutung. Wenn das Fahrzeug die versprochenen Werte deutlich verfehlt und zugleich weitere technische Auffälligkeiten zeigt, sollten Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dr. Stoll &#38; Sauer bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Dr. Stoll &#38; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 17 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in großen Verfahren gegen Konzerne wie Mercedes-Benz und Meta. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/porsche-taycan-lg-osnabrck-sieht-zu-geringe-reichweite-als-mglichen-sachmangel-gericht-ordnet-gutachten-zum-e-modell-der-luxusklasse-an/" data-wpel-link="internal">Porsche Taycan: LG Osnabrück sieht zu geringe Reichweite als möglichen Sachmangel / Gericht ordnet Gutachten zum E-Modell der Luxusklasse an</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer hat am Landgericht Osnabrück einen wichtigen Zwischenerfolg für einen Käufer eines Porsche Taycan erzielt. In einem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 8. April 2026 (Az. 5 O 1312/25) macht das Gericht deutlich, dass eine erhebliche Unterschreitung der beworbenen Reichweite des Elektroautos einen Sachmangel darstellen kann. Das ist für viele Taycan-Fahrer relevant, weil das Modell seit längerem wegen verschiedener technischer Probleme in der Kritik steht. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet den Beschluss als wichtiges Signal für betroffene Verbraucher: Reichweitenprobleme bei einem hochpreisigen E-Auto lassen sich nicht einfach als bloße Einzelwahrnehmung abtun. Betroffene Porsche-Kunden können ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/porsche-taycan-lg-osnabrueck-sieht-zu-geringe-reichweite-als-moeglichen-sachmangel#paragraph--id--23285" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> der Kanzlei prüfen lassen.</p>
<p><b>LG Osnabrück nimmt Reichweitenprobleme beim Taycan ernst</b></p>
<p>Bemerkenswert an dem Beschluss ist vor allem, dass das Landgericht Osnabrück seine frühere Einschätzung geändert hat. Während das Gericht zunächst noch Zweifel am Vortrag des Klägers hatte, sieht es die Schilderung der Reichweitenprobleme nun als ausreichend an, um den Fall weiter aufzuklären. Das ist für betroffene Käufer ein wichtiger Punkt. Denn damit ist der Weg frei für eine Beweisaufnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen.</p>
<p>Zugleich macht das Gericht klar: Wenn ein Porsche Taycan die vom Hersteller beworbenen WLTP-Werte deutlich verfehlt, kann darin ein Mangel liegen. WLTP ist das standardisierte Prüfverfahren, mit dem unter festgelegten Bedingungen unter anderem die Reichweite von Elektroautos ermittelt wird. Gerade bei einem E-Auto wie dem Taycan ist die Reichweite keine Nebensache, sondern ein zentrales Kaufargument.</p>
<p><b>Worum es im Verfahren konkret geht</b></p>
<p>Im Verfahren geht es um einen Porsche Taycan 4 Cross Turismo. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Kläger Daten aus dem Bordcomputer herangezogen. Bei einem Ladestand von 80 Prozent sei eine Reichweite von 294 Kilometern angezeigt worden. Auf 100 Prozent hochgerechnet ergibt sich daraus eine deutliche Abweichung von rund 24 Prozent gegenüber dem von Porsche angegebenen kombinierten WLTP-Wert von 482 Kilometern. Genau diese Abweichung hält das Gericht für relevant.</p>
<p>Für Verbraucher besonders wichtig: Das Gericht verlangt nicht, dass Käufer bereits zu Beginn des Prozesses ein eigenes Privatgutachten vorlegen. Es reicht, wenn sie ihre Beanstandungen nachvollziehbar schildern und dafür tatsächliche Anhaltspunkte haben. Nach Auffassung des LG Osnabrück können dafür auch Daten aus dem normalen Fahrbetrieb herangezogen werden.</p>
<p><b>Diese Probleme stehen beim Porsche Taycan besonders im Fokus</b></p>
<p>Beim Porsche Taycan stehen aus Sicht betroffener Käufer derzeit vor allem diese Punkte im Raum:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>deutliche Abweichungen zwischen beworbener und tatsächlich erreichbarer Reichweite</li>
<li>Einschränkungen der Alltagstauglichkeit eines hochpreisigen Elektroautos</li>
<li>Ausfälle von Display- und Navigationsfunktionen</li>
<li>technische Fragen rund um Hochvoltbatterie und Batteriealterung</li>
<li>weitere Mängel, die Nutzung, Komfort und Fahrzeugwert beeinträchtigen können</li>
</ul>
<p>Im Verfahren vor dem LG Osnabrück geht es neben der Reichweite auch um Probleme mit dem Navigationsgerät. Nach dem Vortrag des Klägers falle das System etwa bei jeder sechsten bis siebten Fahrt aus. Das Fahrzeug müsse dann ausgeschaltet werden, damit das Navigationssystem neu starte. Ein erneuter Startversuch sei erst nach zehn bis fünfzehn Minuten möglich und nicht immer erfolgreich. Auch diesen Vortrag hält das Gericht inzwischen für konkret genug, um ihn durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.</p>
<p><b>Sachverständigengutachten soll Klarheit bringen</b></p>
<p>Das LG Osnabrück will nun ein schriftliches Gutachten einholen. Der Sachverständige soll insbesondere prüfen, ob der Porsche Taycan 4 Cross Turismo die angegebenen WLTP-Werte von 482 Kilometern elektrischer Reichweite und 589 Kilometern innerorts tatsächlich erreicht. Außerdem soll bei der Untersuchung ausdrücklich berücksichtigt werden, dass Batteriezellen im Laufe der Zeit an Kapazität verlieren können. Zusätzlich soll geklärt werden, ob das Navigationsgerät während der Fahrt ausfällt, wie häufig dies geschieht und was erforderlich ist, damit es wieder funktioniert.</p>
<p>Für betroffene Verbraucher ist das ein wichtiger Schritt. Denn damit scheitert der Fall nicht an formalen Einwänden, sondern wird nun technisch aufgeklärt.</p>
<p><b>Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll &amp; Sauer</b></p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer ist der Beschluss ein starkes Signal für Käufer des Porsche Taycan. Das Gericht zeigt, dass die vom Hersteller beworbenen WLTP-Werte nicht bloß unverbindliche Werbung sein müssen. Werden diese Werte deutlich verfehlt, kann ein Sachmangel vorliegen.</p>
<p>Je nach Einzelfall kommen für betroffene Käufer insbesondere diese Ansprüche in Betracht:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Rücktritt vom Kaufvertrag</li>
<li>Minderung des Kaufpreises</li>
<li>Schadensersatz</li>
<li>Nachbesserung</li>
</ul>
<p>Gerade bei einem hochpreisigen Elektroauto wie dem Porsche Taycan ist die Reichweite von zentraler Bedeutung. Wenn das Fahrzeug die versprochenen Werte deutlich verfehlt und zugleich weitere technische Auffälligkeiten zeigt, sollten Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dr. Stoll &amp; Sauer bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/porsche-taycan-lg-osnabrueck-sieht-zu-geringe-reichweite-als-moeglichen-sachmangel#paragraph--id--23285" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> an.</p>
<p><b>Dr. Stoll &amp; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien</b></p>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 17 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in großen Verfahren gegen Konzerne wie Mercedes-Benz und Meta.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
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77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/porsche-taycan-lg-osnabrck-sieht-zu-geringe-reichweite-als-mglichen-sachmangel-gericht-ordnet-gutachten-zum-e-modell-der-luxusklasse-an/boxid/1058354" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>ClickRent-Datenleck: Täter nutzen offenbar bereits erbeutete Daten</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/clickrent-datenleck-tter-nutzen-offenbar-bereits-erbeutete-daten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Apr 2026 05:28:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Offenbar nutzen Cyberkriminelle die beim Datenleck bei ClickRent erbeuteten Daten bereits für konkrete Betrugsversuche. Ein Mandant von Dr. Stoll &#38; Sauer berichtet, dass Täter bereits versucht haben, über seine Kreditkarte Geld abzubuchen, die Karte gesperrt werden musste und er seitdem ständig von Scamanrufen belästigt werde. Nach Berichten spanischer Medien vom 31. März 2026 und 1. April 2026 sollen bei ClickRent beziehungsweise der XTRA AUTO SLU mit Sitz in Spanien rund 2,5 Millionen Kunden von einem massiven Datenleck betroffen sein. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet den Fall als alarmierendes Beispiel dafür, wie gefährlich Datenlecks mit Ausweisen, Führerscheinen, Zahlungsdaten und Identitätsdokumenten für Verbraucher werden können. Der BGH und der EuGH haben die Rechte Betroffener bei Datenschutzverstößen gestärkt. Betroffene sollten ihre Ansprüche daher im kostenlosen DSGVO-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer prüfen lassen. Mandantenbericht zeigt: Folgen des Datenlecks sind längst Realität Der Kanzlei liegt inzwischen ein erster konkreter Hinweis aus der Praxis vor. Ein Mandant schildert, dass er von dem Datenleck betroffen sei und von ClickRent zusätzlich per SMS informiert worden sei. Nach seinen Angaben habe es bereits Versuche gegeben, über seine Kreditkarte Geld abzubuchen. Das Kreditkartenunternehmen habe die Karte deshalb gesperrt. Zudem berichtet der Mandant, dass bei ClickRent zahlreiche sensible Unterlagen wie E-Mails, Rufnummern, Ausweis- und Führerscheinkopien vorgelegen hätten und er nun fortlaufend mit betrügerischen Anrufen konfrontiert werde. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer zeigt dieser Fall sehr deutlich, dass Datenlecks nicht bloß abstrakte IT-Vorfälle sind. Wenn Täter Zugriff auf vollständige Identitäts- und Zahlungsdaten erhalten, kann sich das für Verbraucher sehr schnell in konkrete finanzielle Risiken, psychische Belastungen und einen dauerhaften Kontrollverlust über die eigenen Daten verwandeln. Das ist über das ClickRent-Datenleck bekannt Nach einem Bericht des spanischen Portals Escudo Digital vom 31. März 2026 und einer Meldung von APD vom 1. April 2026 soll der unbefugte Zugriff auf die Daten am 16. März 2026 erfolgt sein. Betroffene Kunden sollen erst am 2. April 2026 per E-Mail informiert worden sein. Nach den Berichten sollen die Angreifer mehr als 100 GB an Identitätsdokumenten erlangt haben; im Raum steht zudem, dass die Daten inzwischen im Darknet zum Verkauf angeboten werden. Besonders kritisch ist aus Sicht der Kanzlei, dass das Unternehmen die Betroffenen nach den vorliegenden Informationen offenbar nicht darüber informiert haben soll, dass die Daten auch im Zusammenhang mit einer Erpressung und einem Darknet-Angebot stehen. Nach den bislang bekannten Informationen sollen unter anderem folgende Daten betroffen sein: Basis- und Kontaktdaten wie Namen, Anschriften, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen und Telefonnummern Passwörter Personalausweise, Reisepässe, Ausländeridentitätsnummern und Führerscheine PDF-Dokumente und Selfies aus KYC-Identifizierungsverfahren Kartennummern, teilweise oder vollständig Buchungshistorien mit Fahrzeugmodell, Standort und Zeitdaten Transaktionstokens Mitarbeiterinformationen, interne Agenturdateien und Finanzdaten des Unternehmens Gerade die Kombination dieser Daten ist hochgefährlich. Wer über Ausweisdokumente, Selfies, Führerscheindaten, Kontaktdaten, Buchungshistorien und Zahlungsinformationen verfügt, kann besonders glaubwürdige Betrugsversuche vorbereiten. Dazu zählen Phishing-Angriffe, Kontoübernahmen, missbräuchliche Vertragsabschlüsse, Kreditkartenmissbrauch oder Identitätsdiebstahl. Der aktuelle Mandantenbericht deutet darauf hin, dass solche Risiken im Fall ClickRent bereits praktische Relevanz haben könnten. Rechtliche Einordnung von Dr. Stoll &#38; Sauer Unternehmen sind nach der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, personenbezogene Daten mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu schützen. Kommt es zu einem Datenschutzvorfall, bestehen darüber hinaus Informationspflichten gegenüber den Betroffenen. Bei einem Datenleck mit Ausweisen, Selfies, Führerscheinen und Zahlungsdaten wiegt der Eingriff besonders schwer, weil der Missbrauch dieser Daten für Verbraucher weitreichende Folgen haben kann. Grundlage für mögliche Ansprüche ist insbesondere Art. 82 DSGVO. Danach hat jede Person Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihr wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Verbraucher in mehreren Entscheidungen gestärkt. In der Rechtssache C-300/21 vom 4. Mai 2023 hat der EuGH klargestellt, dass es für einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO keine Bagatellgrenze gibt. Ein DSGVO-Verstoß allein genügt zwar nicht automatisch, es braucht zusätzlich einen konkreten Schaden. Dieser Schaden muss aber keine besondere Erheblichkeit erreichen. In der Rechtssache C-340/21 vom 14. Dezember 2023 hat der EuGH zudem entschieden, dass auch die begründete Befürchtung eines Missbrauchs personenbezogener Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Gerade bei einem Vorfall wie dem ClickRent-Datenleck, bei dem Identitätsdokumente und Zahlungsdaten betroffen sein sollen, ist diese Rechtsprechung für Betroffene von erheblicher Bedeutung. Auch der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher deutlich gestärkt. In seinem Urteil vom 18. November 2024 zum Facebook-Scraping-Fall (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH entschieden, dass bereits der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Betroffene müssen danach nicht erst nachweisen, dass ihre Daten tatsächlich schon konkret missbräuchlich verwendet wurden. Schon der Kontrollverlust selbst kann einen Anspruch begründen. Für Fälle wie das ClickRent-Datenleck ist das besonders wichtig, weil der Missbrauch von Ausweisdokumenten, Führerscheinen, Selfies und Zahlungsdaten für Verbraucher oft kaum vollständig nachweisbar und noch weniger rückgängig zu machen ist. Für die rechtliche Bewertung aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer spricht deshalb einiges: Ein Datenleck mit vollständigen Identitätsunterlagen ist besonders eingriffsintensiv Der Kontrollverlust über personenbezogene Daten kann bereits einen immateriellen Schaden darstellen Die begründete Angst vor Missbrauch kann nach EuGH-Rechtsprechung ersatzfähig sein Konkrete Abbuchungsversuche, Kartensperrungen oder Scamanrufe können die Belastung zusätzlich untermauern Betroffene sollten Ansprüche nicht vorschnell als aussichtslos ansehen, sondern rechtlich prüfen lassen So können Verbraucher das Risiko nach einem Datenleck senken Datenlecks lassen sich von Verbrauchern oft nicht verhindern. Wer betroffen ist, kann aber Schritte unternehmen, um den Schaden zu begrenzen und weitere Risiken zu reduzieren. Dr. Stoll &#38; Sauer rät Betroffenen insbesondere dazu: Benachrichtigungsschreiben, SMS und E-Mails des Unternehmens zu sichern zu dokumentieren, welche Daten bei dem Unternehmen hinterlegt waren Passwörter unverzüglich zu ändern, vor allem wenn dieselben Zugangsdaten auch anderswo genutzt wurden Kreditkarten- und Kontobewegungen engmaschig zu kontrollieren Karten bei verdächtigen Vorgängen sofort sperren zu lassen verdächtige Anrufe, SMS oder E-Mails mit Bezug auf Zahlungen, Identitätsprüfungen oder Mietvorgänge besonders kritisch zu prüfen auf keinen Fall am Telefon sensible Daten preiszugeben Strafanzeige und gegebenenfalls eine Meldung an die Datenschutzaufsicht zu prüfen mögliche Schadensersatzansprüche frühzeitig rechtlich bewerten zu lassen Gerade der aktuelle Mandantenbericht zeigt nach Auffassung der Kanzlei, dass schnelles Handeln entscheidend sein kann. Wenn Täter bereits Abbuchungsversuche unternehmen oder Scamanrufe einsetzen, ist das Risiko nicht mehr theoretisch, sondern konkret. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im DSGVO-Online-Check an. Erfolge von Dr. Stoll &#38; Sauer in Datenschutzfällen Dr. Stoll &#38; Sauer hat in vergleichbaren Datenschutzkomplexen bereits Erfolge erzielt und führt Verfahren bundesweit: Landgericht München: Nach Angaben der Kanzlei wurden 3.000 Euro Schadensersatz für einen Betroffenen des Facebook-Datenlecks erstritten (Az. 47 O 461/24). • Sammelklage Facebook-Datenleck: Der vzbv führt eine Verbandsklage gegen Meta; Betroffene können Ansprüche gebündelt verfolgen. Anwälte von Dr. Stoll &#38; Sauer sind über eine Spezialgesellschaft an der Durchsetzung der Ansprüche in diesem Komplex beteiligt. • Eine kostenlose Ersteinschätzung zu Datenschutzverstößen und Datenlecks bietet die Kanzlei im DSGVO-Online-Check an. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer z&#228;hlt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&#228;lten und Fachanw&#228;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&#252;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&#252;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &#252;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&#252;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&#223;erdem vertreten Anw&#228;lte der Kanzlei Kl&#228;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/clickrent-datenleck-tter-nutzen-offenbar-bereits-erbeutete-daten/" data-wpel-link="internal">ClickRent-Datenleck: Täter nutzen offenbar bereits erbeutete Daten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Offenbar nutzen Cyberkriminelle die beim Datenleck bei ClickRent erbeuteten Daten bereits für konkrete Betrugsversuche. Ein Mandant von Dr. Stoll &amp; Sauer berichtet, dass Täter bereits versucht haben, über seine Kreditkarte Geld abzubuchen, die Karte gesperrt werden musste und er seitdem ständig von Scamanrufen belästigt werde. Nach Berichten spanischer Medien vom 31. März 2026 und 1. April 2026 sollen bei ClickRent beziehungsweise der XTRA AUTO SLU mit Sitz in Spanien rund 2,5 Millionen Kunden von einem massiven Datenleck betroffen sein. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet den Fall als alarmierendes Beispiel dafür, wie gefährlich Datenlecks mit Ausweisen, Führerscheinen, Zahlungsdaten und Identitätsdokumenten für Verbraucher werden können. Der BGH und der EuGH haben die Rechte Betroffener bei Datenschutzverstößen gestärkt. Betroffene sollten ihre Ansprüche daher im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/clickrent-datenleck-taeter-nutzen-offenbar-bereits-erbeutete-daten#paragraph--id--23271" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer prüfen lassen.</p>
<p><b>Mandantenbericht zeigt: Folgen des Datenlecks sind längst Realität</b></p>
<p>Der Kanzlei liegt inzwischen ein erster konkreter Hinweis aus der Praxis vor. Ein Mandant schildert, dass er von dem Datenleck betroffen sei und von ClickRent zusätzlich per SMS informiert worden sei. Nach seinen Angaben habe es bereits Versuche gegeben, über seine Kreditkarte Geld abzubuchen. Das Kreditkartenunternehmen habe die Karte deshalb gesperrt. Zudem berichtet der Mandant, dass bei ClickRent zahlreiche sensible Unterlagen wie E-Mails, Rufnummern, Ausweis- und Führerscheinkopien vorgelegen hätten und er nun fortlaufend mit betrügerischen Anrufen konfrontiert werde.</p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer zeigt dieser Fall sehr deutlich, dass Datenlecks nicht bloß abstrakte IT-Vorfälle sind. Wenn Täter Zugriff auf vollständige Identitäts- und Zahlungsdaten erhalten, kann sich das für Verbraucher sehr schnell in konkrete finanzielle Risiken, psychische Belastungen und einen dauerhaften Kontrollverlust über die eigenen Daten verwandeln.</p>
<p><b>Das ist über das ClickRent-Datenleck bekannt</b></p>
<p>Nach einem Bericht des spanischen Portals Escudo Digital vom 31. März 2026 und einer Meldung von APD vom 1. April 2026 soll der unbefugte Zugriff auf die Daten am 16. März 2026 erfolgt sein. Betroffene Kunden sollen erst am 2. April 2026 per E-Mail informiert worden sein. Nach den Berichten sollen die Angreifer mehr als 100 GB an Identitätsdokumenten erlangt haben; im Raum steht zudem, dass die Daten inzwischen im Darknet zum Verkauf angeboten werden. Besonders kritisch ist aus Sicht der Kanzlei, dass das Unternehmen die Betroffenen nach den vorliegenden Informationen offenbar nicht darüber informiert haben soll, dass die Daten auch im Zusammenhang mit einer Erpressung und einem Darknet-Angebot stehen.</p>
<p>Nach den bislang bekannten Informationen sollen unter anderem folgende Daten betroffen sein:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Basis- und Kontaktdaten wie Namen, Anschriften, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen und Telefonnummern</li>
<li>Passwörter</li>
<li>Personalausweise, Reisepässe, Ausländeridentitätsnummern und Führerscheine</li>
<li>PDF-Dokumente und Selfies aus KYC-Identifizierungsverfahren</li>
<li>Kartennummern, teilweise oder vollständig</li>
<li>Buchungshistorien mit Fahrzeugmodell, Standort und Zeitdaten</li>
<li>Transaktionstokens</li>
<li>Mitarbeiterinformationen, interne Agenturdateien und Finanzdaten des Unternehmens</li>
</ul>
<p>Gerade die Kombination dieser Daten ist hochgefährlich. Wer über Ausweisdokumente, Selfies, Führerscheindaten, Kontaktdaten, Buchungshistorien und Zahlungsinformationen verfügt, kann besonders glaubwürdige Betrugsversuche vorbereiten. Dazu zählen Phishing-Angriffe, Kontoübernahmen, missbräuchliche Vertragsabschlüsse, Kreditkartenmissbrauch oder Identitätsdiebstahl. Der aktuelle Mandantenbericht deutet darauf hin, dass solche Risiken im Fall ClickRent bereits praktische Relevanz haben könnten.</p>
<p><b>Rechtliche Einordnung von Dr. Stoll &amp; Sauer</b></p>
<p>Unternehmen sind nach der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, personenbezogene Daten mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu schützen. Kommt es zu einem Datenschutzvorfall, bestehen darüber hinaus Informationspflichten gegenüber den Betroffenen. Bei einem Datenleck mit Ausweisen, Selfies, Führerscheinen und Zahlungsdaten wiegt der Eingriff besonders schwer, weil der Missbrauch dieser Daten für Verbraucher weitreichende Folgen haben kann. Grundlage für mögliche Ansprüche ist insbesondere Art. 82 DSGVO. Danach hat jede Person Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihr wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.</p>
<p>Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Verbraucher in mehreren Entscheidungen gestärkt. In der Rechtssache C-300/21 vom 4. Mai 2023 hat der EuGH klargestellt, dass es für einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO keine Bagatellgrenze gibt. Ein DSGVO-Verstoß allein genügt zwar nicht automatisch, es braucht zusätzlich einen konkreten Schaden. Dieser Schaden muss aber keine besondere Erheblichkeit erreichen. In der Rechtssache C-340/21 vom 14. Dezember 2023 hat der EuGH zudem entschieden, dass auch die begründete Befürchtung eines Missbrauchs personenbezogener Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Gerade bei einem Vorfall wie dem ClickRent-Datenleck, bei dem Identitätsdokumente und Zahlungsdaten betroffen sein sollen, ist diese Rechtsprechung für Betroffene von erheblicher Bedeutung.</p>
<p>Auch der Bundesgerichtshof hat die Position der Verbraucher deutlich gestärkt. In seinem Urteil vom 18. November 2024 zum Facebook-Scraping-Fall (Az. VI ZR 10/24) hat der BGH entschieden, dass bereits der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Betroffene müssen danach nicht erst nachweisen, dass ihre Daten tatsächlich schon konkret missbräuchlich verwendet wurden. Schon der Kontrollverlust selbst kann einen Anspruch begründen. Für Fälle wie das ClickRent-Datenleck ist das besonders wichtig, weil der Missbrauch von Ausweisdokumenten, Führerscheinen, Selfies und Zahlungsdaten für Verbraucher oft kaum vollständig nachweisbar und noch weniger rückgängig zu machen ist.</p>
<p>Für die rechtliche Bewertung aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer spricht deshalb einiges:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Ein Datenleck mit vollständigen Identitätsunterlagen ist besonders eingriffsintensiv</li>
<li>Der Kontrollverlust über personenbezogene Daten kann bereits einen immateriellen Schaden darstellen</li>
<li>Die begründete Angst vor Missbrauch kann nach EuGH-Rechtsprechung ersatzfähig sein</li>
<li>Konkrete Abbuchungsversuche, Kartensperrungen oder Scamanrufe können die Belastung zusätzlich untermauern</li>
<li>Betroffene sollten Ansprüche nicht vorschnell als aussichtslos ansehen, sondern rechtlich prüfen lassen</li>
</ul>
<p><b>So können Verbraucher das Risiko nach einem Datenleck senken</b></p>
<p>Datenlecks lassen sich von Verbrauchern oft nicht verhindern. Wer betroffen ist, kann aber Schritte unternehmen, um den Schaden zu begrenzen und weitere Risiken zu reduzieren.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer rät Betroffenen insbesondere dazu:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Benachrichtigungsschreiben, SMS und E-Mails des Unternehmens zu sichern</li>
<li>zu dokumentieren, welche Daten bei dem Unternehmen hinterlegt waren</li>
<li>Passwörter unverzüglich zu ändern, vor allem wenn dieselben Zugangsdaten auch anderswo genutzt wurden</li>
<li>Kreditkarten- und Kontobewegungen engmaschig zu kontrollieren</li>
<li>Karten bei verdächtigen Vorgängen sofort sperren zu lassen</li>
<li>verdächtige Anrufe, SMS oder E-Mails mit Bezug auf Zahlungen, Identitätsprüfungen oder Mietvorgänge besonders kritisch zu prüfen</li>
<li>auf keinen Fall am Telefon sensible Daten preiszugeben</li>
<li>Strafanzeige und gegebenenfalls eine Meldung an die Datenschutzaufsicht zu prüfen</li>
<li>mögliche Schadensersatzansprüche frühzeitig rechtlich bewerten zu lassen</li>
</ul>
<p>Gerade der aktuelle Mandantenbericht zeigt nach Auffassung der Kanzlei, dass schnelles Handeln entscheidend sein kann. Wenn Täter bereits Abbuchungsversuche unternehmen oder Scamanrufe einsetzen, ist das Risiko nicht mehr theoretisch, sondern konkret. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/clickrent-datenleck-taeter-nutzen-offenbar-bereits-erbeutete-daten#paragraph--id--23271" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> an.</p>
<p><b>Erfolge von Dr. Stoll &amp; Sauer in Datenschutzfällen</b></p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer hat in vergleichbaren Datenschutzkomplexen bereits Erfolge erzielt und führt Verfahren bundesweit:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Landgericht München: Nach Angaben der Kanzlei wurden 3.000 Euro Schadensersatz für einen Betroffenen des Facebook-Datenlecks erstritten (Az. 47 O 461/24).<br />
• Sammelklage Facebook-Datenleck: Der vzbv führt eine Verbandsklage gegen Meta; Betroffene können Ansprüche gebündelt verfolgen. Anwälte von Dr. Stoll &amp; Sauer sind über eine Spezialgesellschaft an der Durchsetzung der Ansprüche in diesem Komplex beteiligt.<br />
• Eine kostenlose Ersteinschätzung zu Datenschutzverstößen und Datenlecks bietet die Kanzlei im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/clickrent-datenleck-taeter-nutzen-offenbar-bereits-erbeutete-daten#paragraph--id--23271" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> an.</li>
</ul>
</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer z&auml;hlt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien<br />
Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&auml;lten und Fachanw&auml;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&uuml;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &uuml;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&uuml;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&szlig;erdem vertreten Anw&auml;lte der Kanzlei Kl&auml;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/clickrent-datenleck-tter-nutzen-offenbar-bereits-erbeutete-daten/boxid/1058202" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1058202.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rückruf Mercedes EQA und EQB: KBA stuft Hochvoltbatterie der E-Modelle als „ernste Gefahr“ ein</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/rckruf-mercedes-eqa-und-eqb-kba-stuft-hochvoltbatterie-der-e-modelle-als-ernste-gefahr-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2026 14:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[16136r]]></category>
		<category><![CDATA[adac]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei den Mercedes-Elektromodellen EQA und EQB verschärft sich die Lage im Rückruf um die Hochvoltbatterie deutlich. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Dr. Stoll &#38; Sauer auf Anfrage am 13. April 2026 mitgeteilt, dass es sich bei der Rückrufaktion 4794004 wegen der Hochvoltbatterie nach Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/858 um eine „ernste Gefahr“ handelt und die Durchführung der Maßnahme deshalb überwacht wird. Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben, werden laut KBA den zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet; diese erhalten die Empfehlung, eine Betriebsuntersagung zu prüfen. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet diese Auskunft als alarmierendes Signal für betroffene Verbraucher: Wenn bei E-Autos wegen Brandgefahr nicht nur ein Batterietausch angeordnet wird, sondern am Ende sogar die Untersagung des Betriebs drohen kann, liegt ein gravierender Sicherheitsmangel vor. Betroffene Halter sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Der neue Aspekt ist brisant, weil Mercedes den aktuellen Rückruf gegenüber Kunden nach Schilderung der Kanzlei teils wie eine freiwillige Maßnahme darstellt. Die Antwort des KBA zeichnet jedoch ein anderes Bild. Die Behörde ordnet den Fall ausdrücklich als „ernste Gefahr“ ein, überwacht die Rückrufaktion und stellt für den Fall der Nichtteilnahme die Meldung an die Zulassungsbehörden mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung in Aussicht. Damit bekommt der Fall um die E-Modelle EQA und EQB eine neue Dimension. Es geht nicht mehr nur um die Frage, ob Mercedes den technischen Mangel endlich beseitigt, sondern auch darum, welche Folgen Verbrauchern drohen, wenn sie dem Rückruf nicht nachkommen. Die Geschichte des Rückrufs bei Mercedes EQA und EQB Mercedes hatte bei den betroffenen Fahrzeugen zunächst auf ein Software-Update gesetzt. Später folgte dann ein weiterer Rückruf, bei dem nun die Hochvoltbatterie ausgetauscht werden soll. Nach einem Bericht des ADAC vom 25. Februar 2026 betrifft der aktuelle Rückruf EQA- und EQB-Modelle der Baujahre 2021 bis 2024. Ursache ist ein mögliches Problem mit der Hochvoltbatterie, das zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Betroffen sind laut ADAC weltweit 51.729 Fahrzeuge, davon 4.677 in Deutschland. Nach dem ADAC-Bericht lief die ursprüngliche Rückrufaktion in Deutschland unter der KBA-Referenznummer 14775R. Die neue Nummer für den Austausch der Batterien lautet 16136R. Zunächst hatte Mercedes nur die Software des Batteriemanagementsystems aktualisiert. Nun folgt der Austausch der Hochvoltbatterie. Wichtige Punkte für betroffene Mercedes-Halter: Das KBA stuft die Rückrufaktion 4794004 ausdrücklich als „ernste Gefahr“ ein. Die Maßnahme wird vom KBA überwacht. Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht am Rückruf teilnehmen, werden den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet. Das KBA verbindet diese Meldung mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung. Betroffen sind Mercedes EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024. Der aktuelle Rückruf zum Batterietausch läuft unter der KBA-Referenznummer 16136R und dem Herstellercode 4794004. Zuvor lief bereits ein Rückruf mit Software-Update unter der KBA-Referenznummer 14775R. Hintergrund ist ein möglicher Kurzschluss in der Hochvoltbatterie mit Brandgefahr. Bis zur technischen Lösung galten beziehungsweise gelten Nutzungseinschränkungen wie reduzierte Ladeleistung, Kapazitätsverluste und Vorgaben zum Umgang mit der Batterie. KBA-Auskunft erhöht den Druck auf Mercedes Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer ist die Auskunft des KBA von erheblicher rechtlicher Bedeutung. Wenn die Behörde selbst von einer „ernsten Gefahr“ spricht, ist klar, dass es sich nicht um einen bloßen Komfortmangel handelt. Für Verbraucher geht es dann um Brandgefahr, Nutzungseinschränkungen, mögliche Nachteile beim Wiederverkauf und nun sogar um das Risiko, dass das Fahrzeug bei Nichtbefolgung des Rückrufs nicht weiter betrieben werden darf. Hinzu kommt, dass Mercedes zunächst nur mit einem Software-Update reagiert hat und nun doch die Hochvoltbatterie austauschen muss. Gerade dieser Verlauf spricht dafür, dass die erste Maßnahme das Problem offenbar nicht dauerhaft gelöst hat. Für betroffene Halter ist das besonders belastend, weil sie über einen langen Zeitraum mit Unsicherheit, Einschränkungen im Alltag und einem erheblichen Wertverlustrisiko leben mussten. Dr. Stoll &#38; Sauer sieht deshalb gute Gründe, die Ansprüche betroffener Mercedes-Kunden genau zu prüfen. Je nach Einzelfall können Gewährleistungsrechte, Rückabwicklungsansprüche oder weitere Ansprüche gegen Händler und Hersteller in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass Verbraucher den Fall nicht als bloße Serviceaktion missverstehen. Wenn das KBA eine ernste Gefahr annimmt und im Raum steht, dass Zulassungsbehörden am Ende über eine Betriebsuntersagung entscheiden, hat der Rückruf eine ganz andere Tragweite. Für betroffene Halter von Mercedes EQA und EQB bietet die Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern Der Mercedes-Rückruf reiht sich in eine Serie von Batterieproblemen bei verschiedenen Herstellern ein. Für Verbraucher zeigt sich damit immer deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind längst kein Randphänomen einzelner Modelle mehr. Dr. Stoll &#38; Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht. Renault: Bei Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wurde im März 2026 auf EU-Ebene ein Rückruf wegen möglicher Delamination in Batteriezellen, internem Kurzschluss und Brandgefahr veröffentlicht. Hyundai: Das KBA überwacht beim Kona Elektro den Rückruf 16242R; Grund ist eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware, die thermische Instabilitäten in der Hochvoltbatterie möglicherweise nicht rechtzeitig erkennt. In Deutschland sind 13.523 Fahrzeuge betroffen. Volkswagen und Cupra: Der ADAC berichtete am 25. März 2026 über Rückrufe bei ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born wegen fehlerhafter Batteriemodule mit möglicher thermischer Überlastung und Brandgefahr. Porsche: Auch Porsche war bereits von Rückrufen wegen Brandgefahr in der Hochvoltbatterie betroffen. Beim Taycan wurde im Oktober 2024 ein Rückruf wegen eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie bekannt, der zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand führen kann; betroffen waren Fahrzeuge aus dem Bauzeitraum Januar 2019 bis Dezember 2023. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer z&#228;hlt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&#228;lten und Fachanw&#228;lten an den Standorten Lahr und Stuttgart ber&#228;t die Kanzlei Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&#252;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&#252;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &#252;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&#252;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben dabei in erster Instanz bereits erste Erfolge erzielt. Au&#223;erdem vertreten Anw&#228;lte der Kanzlei Kl&#228;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/rckruf-mercedes-eqa-und-eqb-kba-stuft-hochvoltbatterie-der-e-modelle-als-ernste-gefahr-ein/" data-wpel-link="internal">Rückruf Mercedes EQA und EQB: KBA stuft Hochvoltbatterie der E-Modelle als „ernste Gefahr“ ein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Bei den Mercedes-Elektromodellen EQA und EQB verschärft sich die Lage im Rückruf um die Hochvoltbatterie deutlich. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Dr. Stoll &amp; Sauer auf Anfrage am 13. April 2026 mitgeteilt, dass es sich bei der Rückrufaktion 4794004 wegen der Hochvoltbatterie nach Artikel 51 der Verordnung (EU) 2018/858 um eine „ernste Gefahr“ handelt und die Durchführung der Maßnahme deshalb überwacht wird. Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben, werden laut KBA den zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet; diese erhalten die Empfehlung, eine Betriebsuntersagung zu prüfen. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet diese Auskunft als alarmierendes Signal für betroffene Verbraucher: Wenn bei E-Autos wegen Brandgefahr nicht nur ein Batterietausch angeordnet wird, sondern am Ende sogar die Untersagung des Betriebs drohen kann, liegt ein gravierender Sicherheitsmangel vor. Betroffene Halter sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/rueckruf-mercedes-eqa-und-eqb-kba-stuft-hochvoltbatterie-der-e-modelle-als-ernste-gefahr-ein#paragraph--id--23257" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen.</p>
<p>Der neue Aspekt ist brisant, weil Mercedes den aktuellen Rückruf gegenüber Kunden nach Schilderung der Kanzlei teils wie eine freiwillige Maßnahme darstellt. Die Antwort des KBA zeichnet jedoch ein anderes Bild. Die Behörde ordnet den Fall ausdrücklich als „ernste Gefahr“ ein, überwacht die Rückrufaktion und stellt für den Fall der Nichtteilnahme die Meldung an die Zulassungsbehörden mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung in Aussicht.</p>
<p>Damit bekommt der Fall um die E-Modelle EQA und EQB eine neue Dimension. Es geht nicht mehr nur um die Frage, ob Mercedes den technischen Mangel endlich beseitigt, sondern auch darum, welche Folgen Verbrauchern drohen, wenn sie dem Rückruf nicht nachkommen.</p>
<p><b>Die Geschichte des Rückrufs bei Mercedes EQA und EQB</b></p>
<p>Mercedes hatte bei den betroffenen Fahrzeugen zunächst auf ein Software-Update gesetzt. Später folgte dann ein weiterer Rückruf, bei dem nun die Hochvoltbatterie ausgetauscht werden soll. Nach einem Bericht des ADAC vom 25. Februar 2026 betrifft der aktuelle Rückruf EQA- und EQB-Modelle der Baujahre 2021 bis 2024. Ursache ist ein mögliches Problem mit der Hochvoltbatterie, das zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Betroffen sind laut ADAC weltweit 51.729 Fahrzeuge, davon 4.677 in Deutschland.</p>
<p>Nach dem ADAC-Bericht lief die ursprüngliche Rückrufaktion in Deutschland unter der KBA-Referenznummer 14775R. Die neue Nummer für den Austausch der Batterien lautet 16136R. Zunächst hatte Mercedes nur die Software des Batteriemanagementsystems aktualisiert. Nun folgt der Austausch der Hochvoltbatterie.</p>
<p><b>Wichtige Punkte für betroffene Mercedes-Halter:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Das KBA stuft die Rückrufaktion 4794004 ausdrücklich als „ernste Gefahr“ ein.</li>
<li>Die Maßnahme wird vom KBA überwacht.</li>
<li>Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht am Rückruf teilnehmen, werden den örtlich zuständigen Zulassungsbehörden gemeldet.</li>
<li>Das KBA verbindet diese Meldung mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung.</li>
<li>Betroffen sind Mercedes EQA und EQB der Baujahre 2021 bis 2024.</li>
<li>Der aktuelle Rückruf zum Batterietausch läuft unter der KBA-Referenznummer 16136R und dem Herstellercode 4794004.</li>
<li>Zuvor lief bereits ein Rückruf mit Software-Update unter der KBA-Referenznummer 14775R.</li>
<li>Hintergrund ist ein möglicher Kurzschluss in der Hochvoltbatterie mit Brandgefahr.</li>
<li>Bis zur technischen Lösung galten beziehungsweise gelten Nutzungseinschränkungen wie reduzierte Ladeleistung, Kapazitätsverluste und Vorgaben zum Umgang mit der Batterie.</li>
</ul>
<p><b>KBA-Auskunft erhöht den Druck auf Mercedes</b></p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer ist die Auskunft des KBA von erheblicher rechtlicher Bedeutung. Wenn die Behörde selbst von einer „ernsten Gefahr“ spricht, ist klar, dass es sich nicht um einen bloßen Komfortmangel handelt. Für Verbraucher geht es dann um Brandgefahr, Nutzungseinschränkungen, mögliche Nachteile beim Wiederverkauf und nun sogar um das Risiko, dass das Fahrzeug bei Nichtbefolgung des Rückrufs nicht weiter betrieben werden darf.</p>
<p>Hinzu kommt, dass Mercedes zunächst nur mit einem Software-Update reagiert hat und nun doch die Hochvoltbatterie austauschen muss. Gerade dieser Verlauf spricht dafür, dass die erste Maßnahme das Problem offenbar nicht dauerhaft gelöst hat. Für betroffene Halter ist das besonders belastend, weil sie über einen langen Zeitraum mit Unsicherheit, Einschränkungen im Alltag und einem erheblichen Wertverlustrisiko leben mussten.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer sieht deshalb gute Gründe, die Ansprüche betroffener Mercedes-Kunden genau zu prüfen. Je nach Einzelfall können Gewährleistungsrechte, Rückabwicklungsansprüche oder weitere Ansprüche gegen Händler und Hersteller in Betracht kommen. Entscheidend ist, dass Verbraucher den Fall nicht als bloße Serviceaktion missverstehen. Wenn das KBA eine ernste Gefahr annimmt und im Raum steht, dass Zulassungsbehörden am Ende über eine Betriebsuntersagung entscheiden, hat der Rückruf eine ganz andere Tragweite.</p>
<p>Für betroffene Halter von Mercedes EQA und EQB bietet die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/rueckruf-mercedes-eqa-und-eqb-kba-stuft-hochvoltbatterie-der-e-modelle-als-ernste-gefahr-ein#paragraph--id--23257" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> an.</p>
<p><b>Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern</b></p>
<p>Der Mercedes-Rückruf reiht sich in eine Serie von Batterieproblemen bei verschiedenen Herstellern ein. Für Verbraucher zeigt sich damit immer deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind längst kein Randphänomen einzelner Modelle mehr. Dr. Stoll &amp; Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Renault: Bei Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wurde im März 2026 auf EU-Ebene ein Rückruf wegen möglicher Delamination in Batteriezellen, internem Kurzschluss und Brandgefahr veröffentlicht.</li>
<li>Hyundai: Das KBA überwacht beim Kona Elektro den Rückruf 16242R; Grund ist eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware, die thermische Instabilitäten in der Hochvoltbatterie möglicherweise nicht rechtzeitig erkennt. In Deutschland sind 13.523 Fahrzeuge betroffen.</li>
<li>Volkswagen und Cupra: Der ADAC berichtete am 25. März 2026 über Rückrufe bei ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born wegen fehlerhafter Batteriemodule mit möglicher thermischer Überlastung und Brandgefahr.</li>
<li>Porsche: Auch Porsche war bereits von Rückrufen wegen Brandgefahr in der Hochvoltbatterie betroffen. Beim Taycan wurde im Oktober 2024 ein Rückruf wegen eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie bekannt, der zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand führen kann; betroffen waren Fahrzeuge aus dem Bauzeitraum Januar 2019 bis Dezember 2023.</li>
</ul>
</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer z&auml;hlt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien </p>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&auml;lten und Fachanw&auml;lten an den Standorten Lahr und Stuttgart ber&auml;t die Kanzlei Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&uuml;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &uuml;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&uuml;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben dabei in erster Instanz bereits erste Erfolge erzielt. Au&szlig;erdem vertreten Anw&auml;lte der Kanzlei Kl&auml;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/rckruf-mercedes-eqa-und-eqb-kba-stuft-hochvoltbatterie-der-e-modelle-als-ernste-gefahr-ein/boxid/1058035" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
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            </div>
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		<title>Brandgefahr bei E-Autos: Nissan Micra im Rückruf</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/brandgefahr-bei-e-autos-nissan-micra-im-rckruf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 10:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nissan muss den neuen Micra wegen möglicher Brandgefahr zurückrufen. Nach einem Eintrag im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate vom 3. April 2026 kann eine Produktionsanomalie beim Zulieferer dazu führen, dass sich Material an der Anode einer Batteriezelle löst, Bauteile in der Zelle beschädigt werden und es in der Traktionsbatterie zu einem internen Kurzschluss kommt. Die Folgen können Reichweitenverlust, Ladeausfall oder im schlimmsten Fall thermischer Vorfall bis hin zum Brand. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet den Fall als weiteres Warnsignal für Käufer von E-Autos: Wenn ausgerechnet die Hochvoltbatterie eines neuen Elektroautos von einem Rückruf mit Brandgefahr betroffen ist, liegt kein bloßer Komfortmangel, sondern ein erheblicher Sicherheitsmangel vor. Betroffene Nissan-Kunden sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Was zum Nissan-Micra-Rückruf bisher bekannt ist Die Rückrufmeldung betrifft den Nissan Micra als Pkw. In der Safety-Gate-Meldung SR/00954/26 vom 3. April 2026 wird als RAPEX-Identifikation der 12. Dezember 2025 genannt; zusätzlich ist die Typgenehmigungskennung e22018/85800110* aufgeführt. Der Mangel liegt nach der Meldung in einer Produktionsanomalie beim Zulieferer der Hochvoltbatterie. Dadurch kann es zu einer Ablösung der Anode in einer Batteriezelle kommen. Das abgelöste Elektrodenmaterial kann Stromsammler und Separator beschädigen und so einen internen Kurzschluss in der Batterie auslösen. Die Warnung beschreibt die möglichen Folgen ungewöhnlich deutlich: Reichweitenverlust, Unmöglichkeit des Ladens und eine thermische Reaktion, die zu einem Brand führen kann. Verbrauchern wird geraten, den Händler zu kontaktieren. Damit ist klar, dass Nissan den Fall nicht als bloße Serviceaktion, sondern als sicherheitsrelevanten Rückruf behandeln muss. Bei der öffentlichen Rückrufdatenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist aktuell kein eindeutig zuordenbarer, öffentlich auffindbarer Rückruf zum Nissan E-Modell Micra mit Hochvoltbatterie und Brandgefahr abrufbar. Das bedeutet nicht zwingend, dass das KBA sich mit dem Micra nicht beschäftigt. Das KBA weist selbst darauf hin, dass seine Rückrufdatenbank nicht alle Maßnahmen der Hersteller vollständig abbildet. So stellt sich der aktuelle Nissan-Fall dar Der Fall erinnert in seiner technischen Struktur auffällig an den jüngsten Rückruf bei Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech. Auch dort wurde auf EU-Ebene eine Produktionsabweichung beim Zulieferer der Hochvoltbatterie beschrieben, die zu einer Ablösung von Material an der Anode, internen Kurzschlüssen in der Traktionsbatterie und im schlimmsten Fall zu einem Brand führen kann. Das ist besonders bemerkenswert, weil der neue Nissan Micra technisch eng mit Renaults neuer Elektro-Kleinwagenplattform verbunden ist. Diese Parallele spricht dafür, dass Verbraucher den Nissan-Rückruf sehr ernst nehmen sollten. Für Käufer ist das besonders heikel, weil die Hochvoltbatterie das zentrale und teuerste Bauteil eines E-Autos ist. Wenn hier ein sicherheitsrelevanter Mangel mit Brandpotenzial im Raum steht, sind nicht nur Alltagstauglichkeit und Reichweite betroffen, sondern auch das Vertrauen in die Sicherheit und der potenzielle Wiederverkaufswert des Fahrzeugs. Für betroffene Nissan-Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig: Die EU-Meldung betrifft den Nissan Micra als Pkw und wurde am 3. April 2026 veröffentlicht. Die Meldung trägt die Referenz SR/00954/26. Als RAPEX-Identifikation wird der 12. Dezember 2025 genannt. Die Typgenehmigungskennung lautet e22018/85800110*. Ursache ist eine Produktionsanomalie beim Zulieferer mit möglicher Ablösung der Anode in einer Batteriezelle. Die Folgen können Reichweitenverlust, Ladeunfähigkeit, interner Kurzschluss und im schlimmsten Fall Brand sein. Verbrauchern wird geraten, den Händler zu kontaktieren. Ein eindeutig zuordenbarer öffentlicher KBA-Eintrag war in der frei zugänglichen Recherche bislang nicht verlässlich auffindbar; das KBA weist allerdings selbst darauf hin, dass seine Datenbank nicht alle Herstellermaßnahmen vollständig enthält. Was können Verbraucher jetzt unternehmen? Betroffene sollten den Rückruf ernst nehmen und nicht einfach abwarten. Das KBA betont allgemein, dass Rückrufaktionen nur bei erheblichen Mängeln mit ernstem Risiko oder bei Abweichungen von genehmigten Typen durchgeführt werden. Genau deshalb sollten Nissan-Kunden prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist, und sich an den Händler beziehungsweise den Hersteller wenden. Nissan hält zudem eine allgemeine Rückruf- und Serviceaktionsseite für Kunden bereit. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer kommen je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu zählen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder unter Umständen Schadensersatz. Das gilt vor allem dann, wenn ein Fahrzeug von einem sicherheitsrelevanten Batteriemangel betroffen ist, die Nutzung eingeschränkt wird oder das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeugs nachhaltig erschüttert ist. Betroffene Nissan-Kunden können ihren Fall im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Nissan ist kein Einzelfall: Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern Der Nissan-Rückruf reiht sich in eine Serie von Batterieproblemen bei verschiedenen Herstellern ein. Für Verbraucher zeigt sich damit immer deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind längst kein Randphänomen einzelner Modelle mehr. Dr. Stoll &#38; Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht. Renault: Bei Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wurde im März 2026 auf EU-Ebene ein Rückruf wegen möglicher Delamination in Batteriezellen, internem Kurzschluss und Brandgefahr veröffentlicht. Hyundai: Das KBA überwacht beim Kona Elektro den Rückruf 16242R; Grund ist eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware, die thermische Instabilitäten in der Hochvoltbatterie möglicherweise nicht rechtzeitig erkennt. In Deutschland sind 13.523 Fahrzeuge betroffen. Mercedes: Bei EQA und EQB laufen Rückrufmaßnahmen wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie; laut ADAC sollen betroffene Fahrzeuge neue Batterien erhalten. Volkswagen und Cupra: Der ADAC berichtete am 25. März 2026 über Rückrufe bei ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born wegen fehlerhafter Batteriemodule mit möglicher thermischer Überlastung und Brandgefahr. Porsche: Auch Porsche war bereits von Rückrufen wegen Brandgefahr in der Hochvoltbatterie betroffen. Beim Taycan wurde im Oktober 2024 ein Rückruf wegen eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie bekannt, der zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand führen kann; betroffen waren Fahrzeuge aus dem Bauzeitraum Januar 2019 bis Dezember 2023. Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll &#38; Sauer Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr in der Hochvoltbatterie ist rechtlich hoch relevant. Käufer eines Elektroautos dürfen erwarten, dass das Fahrzeug sicher betrieben werden kann und keine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum von der Batterie ausgeht. Wenn eine Produktionsanomalie in Batteriezellen zu internem Kurzschluss und möglicher thermischer Reaktion führen kann, spricht vieles für einen erheblichen Sachmangel. Diese Einschätzung beruht auf der Art und Schwere des in der Rückrufmeldung beschriebenen Risikos. Entscheidend ist zudem nicht nur, ob Nissan eine technische Lösung anbietet. Für Verbraucher zählt auch, ob das Vertrauen in das Fahrzeug beschädigt ist, ob Wartezeiten oder Nutzungseinschränkungen entstehen und ob sich das auf den Wert des Fahrzeugs auswirkt. Genau diese Punkte spielen in der juristischen Bewertung eine wichtige Rolle. Betroffene sollten ihre Ansprüche deshalb frühzeitig im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer prüfen lassen. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer z&#228;hlt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&#228;lten und Fachanw&#228;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&#252;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&#252;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &#252;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&#252;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&#223;erdem vertreten Anw&#228;lte der Kanzlei Kl&#228;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/brandgefahr-bei-e-autos-nissan-micra-im-rckruf/" data-wpel-link="internal">Brandgefahr bei E-Autos: Nissan Micra im Rückruf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nissan muss den neuen Micra wegen möglicher Brandgefahr zurückrufen. Nach einem Eintrag im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate vom 3. April 2026 kann eine Produktionsanomalie beim Zulieferer dazu führen, dass sich Material an der Anode einer Batteriezelle löst, Bauteile in der Zelle beschädigt werden und es in der Traktionsbatterie zu einem internen Kurzschluss kommt. Die Folgen können Reichweitenverlust, Ladeausfall oder im schlimmsten Fall thermischer Vorfall bis hin zum Brand. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet den Fall als weiteres Warnsignal für Käufer von E-Autos: Wenn ausgerechnet die Hochvoltbatterie eines neuen Elektroautos von einem Rückruf mit Brandgefahr betroffen ist, liegt kein bloßer Komfortmangel, sondern ein erheblicher Sicherheitsmangel vor. Betroffene Nissan-Kunden sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/brandgefahr-bei-e-autos-nissan-micra-im-rueckruf#paragraph--id--23244" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen.</p>
<p><b>Was zum Nissan-Micra-Rückruf bisher bekannt ist</b></p>
<p>Die Rückrufmeldung betrifft den Nissan Micra als Pkw. In der Safety-Gate-Meldung SR/00954/26 vom 3. April 2026 wird als RAPEX-Identifikation der 12. Dezember 2025 genannt; zusätzlich ist die Typgenehmigungskennung <i>e22018/85800110*</i> aufgeführt. Der Mangel liegt nach der Meldung in einer Produktionsanomalie beim Zulieferer der Hochvoltbatterie. Dadurch kann es zu einer Ablösung der Anode in einer Batteriezelle kommen. Das abgelöste Elektrodenmaterial kann Stromsammler und Separator beschädigen und so einen internen Kurzschluss in der Batterie auslösen.</p>
<p>Die Warnung beschreibt die möglichen Folgen ungewöhnlich deutlich: Reichweitenverlust, Unmöglichkeit des Ladens und eine thermische Reaktion, die zu einem Brand führen kann. Verbrauchern wird geraten, den Händler zu kontaktieren. Damit ist klar, dass Nissan den Fall nicht als bloße Serviceaktion, sondern als sicherheitsrelevanten Rückruf behandeln muss.</p>
<p>Bei der öffentlichen Rückrufdatenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist aktuell kein eindeutig zuordenbarer, öffentlich auffindbarer Rückruf zum Nissan E-Modell Micra mit Hochvoltbatterie und Brandgefahr abrufbar. Das bedeutet nicht zwingend, dass das KBA sich mit dem Micra nicht beschäftigt. Das KBA weist selbst darauf hin, dass seine Rückrufdatenbank nicht alle Maßnahmen der Hersteller vollständig abbildet.</p>
<p><b>So stellt sich der aktuelle Nissan-Fall dar</b></p>
<p>Der Fall erinnert in seiner technischen Struktur auffällig an den jüngsten Rückruf bei Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech. Auch dort wurde auf EU-Ebene eine Produktionsabweichung beim Zulieferer der Hochvoltbatterie beschrieben, die zu einer Ablösung von Material an der Anode, internen Kurzschlüssen in der Traktionsbatterie und im schlimmsten Fall zu einem Brand führen kann. Das ist besonders bemerkenswert, weil der neue Nissan Micra technisch eng mit Renaults neuer Elektro-Kleinwagenplattform verbunden ist. Diese Parallele spricht dafür, dass Verbraucher den Nissan-Rückruf sehr ernst nehmen sollten.</p>
<p>Für Käufer ist das besonders heikel, weil die Hochvoltbatterie das zentrale und teuerste Bauteil eines E-Autos ist. Wenn hier ein sicherheitsrelevanter Mangel mit Brandpotenzial im Raum steht, sind nicht nur Alltagstauglichkeit und Reichweite betroffen, sondern auch das Vertrauen in die Sicherheit und der potenzielle Wiederverkaufswert des Fahrzeugs.</p>
<p>Für betroffene Nissan-Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die EU-Meldung betrifft den Nissan Micra als Pkw und wurde am 3. April 2026 veröffentlicht.</li>
<li>Die Meldung trägt die Referenz SR/00954/26.</li>
<li>Als RAPEX-Identifikation wird der 12. Dezember 2025 genannt.</li>
<li>Die Typgenehmigungskennung lautet e2<i>2018/858</i>00110*.</li>
<li>Ursache ist eine Produktionsanomalie beim Zulieferer mit möglicher Ablösung der Anode in einer Batteriezelle.</li>
<li>Die Folgen können Reichweitenverlust, Ladeunfähigkeit, interner Kurzschluss und im schlimmsten Fall Brand sein.</li>
<li>Verbrauchern wird geraten, den Händler zu kontaktieren.</li>
<li>Ein eindeutig zuordenbarer öffentlicher KBA-Eintrag war in der frei zugänglichen Recherche bislang nicht verlässlich auffindbar; das KBA weist allerdings selbst darauf hin, dass seine Datenbank nicht alle Herstellermaßnahmen vollständig enthält.</li>
</ul>
<p><b>Was können Verbraucher jetzt unternehmen?</b></p>
<p>Betroffene sollten den Rückruf ernst nehmen und nicht einfach abwarten. Das KBA betont allgemein, dass Rückrufaktionen nur bei erheblichen Mängeln mit ernstem Risiko oder bei Abweichungen von genehmigten Typen durchgeführt werden. Genau deshalb sollten Nissan-Kunden prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist, und sich an den Händler beziehungsweise den Hersteller wenden. Nissan hält zudem eine allgemeine Rückruf- und Serviceaktionsseite für Kunden bereit.</p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer kommen je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu zählen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder unter Umständen Schadensersatz. Das gilt vor allem dann, wenn ein Fahrzeug von einem sicherheitsrelevanten Batteriemangel betroffen ist, die Nutzung eingeschränkt wird oder das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeugs nachhaltig erschüttert ist. Betroffene Nissan-Kunden können ihren Fall im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/brandgefahr-bei-e-autos-nissan-micra-im-rueckruf#paragraph--id--23244" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen.</p>
<p><b>Nissan ist kein Einzelfall: Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern</b></p>
<p>Der Nissan-Rückruf reiht sich in eine Serie von Batterieproblemen bei verschiedenen Herstellern ein. Für Verbraucher zeigt sich damit immer deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind längst kein Randphänomen einzelner Modelle mehr. Dr. Stoll &amp; Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Renault: Bei Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wurde im März 2026 auf EU-Ebene ein Rückruf wegen möglicher Delamination in Batteriezellen, internem Kurzschluss und Brandgefahr veröffentlicht.</li>
<li>Hyundai: Das KBA überwacht beim Kona Elektro den Rückruf 16242R; Grund ist eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware, die thermische Instabilitäten in der Hochvoltbatterie möglicherweise nicht rechtzeitig erkennt. In Deutschland sind 13.523 Fahrzeuge betroffen.</li>
<li>Mercedes: Bei EQA und EQB laufen Rückrufmaßnahmen wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie; laut ADAC sollen betroffene Fahrzeuge neue Batterien erhalten.</li>
<li>Volkswagen und Cupra: Der ADAC berichtete am 25. März 2026 über Rückrufe bei ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born wegen fehlerhafter Batteriemodule mit möglicher thermischer Überlastung und Brandgefahr.</li>
</ul>
<p>Porsche: Auch Porsche war bereits von Rückrufen wegen Brandgefahr in der Hochvoltbatterie betroffen. Beim Taycan wurde im Oktober 2024 ein Rückruf wegen eines Zelldefekts in der Hochvoltbatterie bekannt, der zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand führen kann; betroffen waren Fahrzeuge aus dem Bauzeitraum Januar 2019 bis Dezember 2023.</p>
<p><b>Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll &amp; Sauer</b></p>
<p>Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr in der Hochvoltbatterie ist rechtlich hoch relevant. Käufer eines Elektroautos dürfen erwarten, dass das Fahrzeug sicher betrieben werden kann und keine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum von der Batterie ausgeht. Wenn eine Produktionsanomalie in Batteriezellen zu internem Kurzschluss und möglicher thermischer Reaktion führen kann, spricht vieles für einen erheblichen Sachmangel. Diese Einschätzung beruht auf der Art und Schwere des in der Rückrufmeldung beschriebenen Risikos.</p>
<p>Entscheidend ist zudem nicht nur, ob Nissan eine technische Lösung anbietet. Für Verbraucher zählt auch, ob das Vertrauen in das Fahrzeug beschädigt ist, ob Wartezeiten oder Nutzungseinschränkungen entstehen und ob sich das auf den Wert des Fahrzeugs auswirkt. Genau diese Punkte spielen in der juristischen Bewertung eine wichtige Rolle. Betroffene sollten ihre Ansprüche deshalb frühzeitig im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/brandgefahr-bei-e-autos-nissan-micra-im-rueckruf#paragraph--id--23244" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> von Dr. Stoll &amp; Sauer prüfen lassen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer z&auml;hlt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien<br />
Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&auml;lten und Fachanw&auml;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&uuml;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &uuml;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&uuml;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&szlig;erdem vertreten Anw&auml;lte der Kanzlei Kl&auml;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
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<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/brandgefahr-bei-e-autos-nissan-micra-im-rckruf/boxid/1057835" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1057835.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/brandgefahr-bei-e-autos-nissan-micra-im-rckruf/" data-wpel-link="internal">Brandgefahr bei E-Autos: Nissan Micra im Rückruf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Hyundai Kona Elektro wegen Brandgefahr im Rückruf: KBA überwacht Maßnahme für 13.523 Fahrzeuge in Deutschland</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/hyundai-kona-elektro-wegen-brandgefahr-im-rckruf-kba-berwacht-manahme-fr-13-523-fahrzeuge-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 13:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[volkswagen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hyundai hat für das Modell Kona Elektro einen sicherheitsrelevanten Rückruf gestartet. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts unter der Referenznummer 16242R sowie auf Grundlage eines älteren Eintrags im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate besteht Brandgefahr, weil eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware eine thermische Instabilität innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen kann. Betroffen sind Fahrzeuge des Modells Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum vom 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet den Fall als weiteres Warnsignal für Käufer von E-Autos: Wenn die Hochvoltbatterie eines Elektroautos brandgefährdet sein kann, liegt kein bloßer Komfortmangel, sondern ein erheblicher Sicherheitsmangel vor. Betroffene Hyundai-Kunden sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Was zum Hyundai-Kona-Rückruf bisher bekannt ist Der aktuelle Rückruf betrifft nach Angaben des KBA den Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023. Als Mangelbeschreibung führt das Amt aus, dass eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware eine thermische Instabilität innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen kann. Dadurch besteht eine erhöhte Brandgefahr. Als Maßnahme sieht Hyundai die Aktualisierung der Software für das Batterie-Management-System vor. Der Rückruf wird vom KBA überwacht und läuft unter der Referenznummer 16242R. Der Herstellercode lautet 61D004. Nach Angaben des KBA sind weltweit 104.011 Fahrzeuge potenziell betroffen, davon 13.523 in Deutschland. Bekannte Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden sind dem KBA derzeit nicht bekannt. Weitere Eingrenzungen zu einzelnen Fahrzeuggruppen innerhalb des Produktionszeitraums hat der Hersteller bislang nicht veröffentlicht. Für Verbraucher ist zudem wichtig, dass das Thema nicht neu ist. Bereits auf der EU-Plattform Safety Gate war der Hyundai Kona Electric Gegenstand einer Warnmeldung. Dort wurde ebenfalls auf die Gefahr eines internen Kurzschlusses in der Lithium-Ionen-Batterie und eine daraus resultierende Brandgefahr hingewiesen. Der aktuelle Rückruf zeigt damit, dass Batterieprobleme beim Kona den Hersteller schon seit Jahren beschäftigen. So stellt sich der aktuelle Hyundai-Fall dar Hyundai ruft den Kona Elektro nicht wegen einer Kleinigkeit zurück. Im Zentrum steht das sicherheitsrelevanteste Bauteil eines E-Autos: die Hochvoltbatterie. Wenn thermische Instabilitäten dort nicht rechtzeitig erkannt werden, kann das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit des Fahrzeugs erheblich erschüttert werden. Für Käufer stellt sich dann nicht nur die Frage nach der technischen Nachbesserung, sondern auch nach Wertverlust, Alltagstauglichkeit und möglichen weiteren Risiken. Für betroffene Hyundai-Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig: Betroffen ist der Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum vom 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023. Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 16242R. Der Rückrufcode des Herstellers lautet 61D004. Ursache ist eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware. Die Software kann thermische Instabilitäten innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen. Dadurch besteht eine erhöhte Brandgefahr. Hyundai sieht als Maßnahme ein Update der Software für das Batterie-Management-System vor. Weltweit sind 104.011 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland 13.523. Bekannte Sach- oder Personenschäden sind derzeit nicht gemeldet. Was können Verbraucher jetzt unternehmen? Betroffene sollten den Rückruf ernst nehmen und prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Das KBA weist mit seiner Überwachung des Rückrufs darauf hin, dass es sich um einen erheblichen sicherheitsrelevanten Mangel handelt. Hyundai selbst verweist für Auskünfte auf den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt; Verbraucher sollten dabei den Rückrufcode 61D004 bereithalten. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer kommen je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu zählen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder unter Umständen Schadensersatz. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrzeug wegen sicherheitsrelevanter Mängel betroffen ist oder wenn der Mangel das Vertrauen in die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nachhaltig erschüttert. Dr. Stoll &#38; Sauer bietet betroffenen Hyundai-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Dort kann geprüft werden, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind. Hyundai kein Einzelfall: Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern Der Hyundai-Rückruf reiht sich in eine ganze Serie von Problemen mit Hochvoltbatterien bei anderen Herstellern ein. Mercedes musste bei EQA und EQB Rückrufmaßnahmen wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie einleiten. Renault rief Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wegen möglicher Kurzschluss- und Brandgefahr zurück. Volkswagen und Cupra waren ebenfalls wegen fehlerhafter Batteriemodule und möglicher Brandgefahr betroffen. Auch Porsche und Audi standen bereits wegen Problemen mit Hochvoltbatterien in der Kritik. Für Verbraucher zeigt sich damit immer deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind kein Randphänomen einzelner Hersteller mehr. Dr. Stoll &#38; Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits Klagen für Verbraucher eingereicht. Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll &#38; Sauer Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr in der Hochvoltbatterie ist rechtlich von erheblicher Bedeutung. Käufer eines Elektroautos dürfen erwarten, dass das Fahrzeug sicher betrieben werden kann und keine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum von der Batterie ausgeht. Wenn ein Hersteller wegen einer erhöhten Brandgefahr zurückrufen muss, spricht vieles dafür, dass ein erheblicher Sachmangel vorliegt. Entscheidend ist zudem nicht nur, ob der Hersteller eine technische Lösung anbietet. Für Verbraucher ist auch relevant, ob das Vertrauen in das Fahrzeug dauerhaft beschädigt ist, ob Wertverluste eintreten oder ob ein Modell – wie beim Hyundai Kona – bereits seit Jahren durch batteriebezogene Rückrufe auffällt. Gerade deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche frühzeitig im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer z&#228;hlt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&#228;lten und Fachanw&#228;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&#252;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&#252;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &#252;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&#252;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&#223;erdem vertreten Anw&#228;lte der Kanzlei Kl&#228;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/hyundai-kona-elektro-wegen-brandgefahr-im-rckruf-kba-berwacht-manahme-fr-13-523-fahrzeuge-in-deutschland/" data-wpel-link="internal">Hyundai Kona Elektro wegen Brandgefahr im Rückruf: KBA überwacht Maßnahme für 13.523 Fahrzeuge in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Hyundai hat für das Modell Kona Elektro einen sicherheitsrelevanten Rückruf gestartet. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts unter der Referenznummer 16242R sowie auf Grundlage eines älteren Eintrags im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate besteht Brandgefahr, weil eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware eine thermische Instabilität innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen kann. Betroffen sind Fahrzeuge des Modells Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum vom 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet den Fall als weiteres Warnsignal für Käufer von E-Autos: Wenn die Hochvoltbatterie eines Elektroautos brandgefährdet sein kann, liegt kein bloßer Komfortmangel, sondern ein erheblicher Sicherheitsmangel vor. Betroffene Hyundai-Kunden sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/hyundai-kona-elektro-wegen-brandgefahr-im-rueckruf-kba-ueberwacht-massnahme-fuer-13523-fahrzeuge-deutschland#paragraph--id--23230" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen.</p>
<p><b>Was zum Hyundai-Kona-Rückruf bisher bekannt ist</b></p>
<p>Der aktuelle Rückruf betrifft nach Angaben des KBA den Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023. Als Mangelbeschreibung führt das Amt aus, dass eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware eine thermische Instabilität innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen kann. Dadurch besteht eine erhöhte Brandgefahr. Als Maßnahme sieht Hyundai die Aktualisierung der Software für das Batterie-Management-System vor. Der Rückruf wird vom KBA überwacht und läuft unter der Referenznummer 16242R. Der Herstellercode lautet 61D004.</p>
<p>Nach Angaben des KBA sind weltweit 104.011 Fahrzeuge potenziell betroffen, davon 13.523 in Deutschland. Bekannte Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden sind dem KBA derzeit nicht bekannt. Weitere Eingrenzungen zu einzelnen Fahrzeuggruppen innerhalb des Produktionszeitraums hat der Hersteller bislang nicht veröffentlicht.</p>
<p>Für Verbraucher ist zudem wichtig, dass das Thema nicht neu ist. Bereits auf der EU-Plattform Safety Gate war der Hyundai Kona Electric Gegenstand einer Warnmeldung. Dort wurde ebenfalls auf die Gefahr eines internen Kurzschlusses in der Lithium-Ionen-Batterie und eine daraus resultierende Brandgefahr hingewiesen. Der aktuelle Rückruf zeigt damit, dass Batterieprobleme beim Kona den Hersteller schon seit Jahren beschäftigen.</p>
<p><b>So stellt sich der aktuelle Hyundai-Fall dar</b></p>
<p>Hyundai ruft den Kona Elektro nicht wegen einer Kleinigkeit zurück. Im Zentrum steht das sicherheitsrelevanteste Bauteil eines E-Autos: die Hochvoltbatterie. Wenn thermische Instabilitäten dort nicht rechtzeitig erkannt werden, kann das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit des Fahrzeugs erheblich erschüttert werden. Für Käufer stellt sich dann nicht nur die Frage nach der technischen Nachbesserung, sondern auch nach Wertverlust, Alltagstauglichkeit und möglichen weiteren Risiken.</p>
<p>Für betroffene Hyundai-Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Betroffen ist der Hyundai Kona Elektro aus dem Produktionszeitraum vom 24. Januar 2018 bis 15. Juli 2023.</li>
<li>Das KBA führt den Rückruf unter der Referenznummer 16242R.</li>
<li>Der Rückrufcode des Herstellers lautet 61D004.</li>
<li>Ursache ist eine fehlerhafte Batterieüberwachungssoftware.</li>
<li>Die Software kann thermische Instabilitäten innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkennen.</li>
<li>Dadurch besteht eine erhöhte Brandgefahr.</li>
<li>Hyundai sieht als Maßnahme ein Update der Software für das Batterie-Management-System vor.</li>
<li>Weltweit sind 104.011 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland 13.523.</li>
<li>Bekannte Sach- oder Personenschäden sind derzeit nicht gemeldet.</li>
</ul>
<p><b>Was können Verbraucher jetzt unternehmen?</b></p>
<p>Betroffene sollten den Rückruf ernst nehmen und prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Das KBA weist mit seiner Überwachung des Rückrufs darauf hin, dass es sich um einen erheblichen sicherheitsrelevanten Mangel handelt. Hyundai selbst verweist für Auskünfte auf den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt; Verbraucher sollten dabei den Rückrufcode 61D004 bereithalten.</p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer kommen je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu zählen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder unter Umständen Schadensersatz. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Fahrzeug wegen sicherheitsrelevanter Mängel betroffen ist oder wenn der Mangel das Vertrauen in die Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nachhaltig erschüttert.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer bietet betroffenen Hyundai-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/hyundai-kona-elektro-wegen-brandgefahr-im-rueckruf-kba-ueberwacht-massnahme-fuer-13523-fahrzeuge-deutschland#paragraph--id--23230" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> an. Dort kann geprüft werden, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.</p>
<p><b>Hyundai kein Einzelfall: Probleme mit Hochvoltbatterien auch bei anderen Herstellern</b></p>
<p>Der Hyundai-Rückruf reiht sich in eine ganze Serie von Problemen mit Hochvoltbatterien bei anderen Herstellern ein. Mercedes musste bei EQA und EQB Rückrufmaßnahmen wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie einleiten. Renault rief Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech wegen möglicher Kurzschluss- und Brandgefahr zurück. Volkswagen und Cupra waren ebenfalls wegen fehlerhafter Batteriemodule und möglicher Brandgefahr betroffen. Auch Porsche und Audi standen bereits wegen Problemen mit Hochvoltbatterien in der Kritik. Für Verbraucher zeigt sich damit immer deutlicher: Probleme mit Hochvoltbatterien sind kein Randphänomen einzelner Hersteller mehr. Dr. Stoll &amp; Sauer hat in vergleichbaren Fällen bereits Klagen für Verbraucher eingereicht.</p>
<p><b>Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll &amp; Sauer</b></p>
<p>Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr in der Hochvoltbatterie ist rechtlich von erheblicher Bedeutung. Käufer eines Elektroautos dürfen erwarten, dass das Fahrzeug sicher betrieben werden kann und keine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum von der Batterie ausgeht. Wenn ein Hersteller wegen einer erhöhten Brandgefahr zurückrufen muss, spricht vieles dafür, dass ein erheblicher Sachmangel vorliegt.</p>
<p>Entscheidend ist zudem nicht nur, ob der Hersteller eine technische Lösung anbietet. Für Verbraucher ist auch relevant, ob das Vertrauen in das Fahrzeug dauerhaft beschädigt ist, ob Wertverluste eintreten oder ob ein Modell – wie beim Hyundai Kona – bereits seit Jahren durch batteriebezogene Rückrufe auffällt. Gerade deshalb sollten Betroffene ihre Ansprüche frühzeitig im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/hyundai-kona-elektro-wegen-brandgefahr-im-rueckruf-kba-ueberwacht-massnahme-fuer-13523-fahrzeuge-deutschland#paragraph--id--23230" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer z&auml;hlt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien<br />
Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&auml;lten und Fachanw&auml;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&uuml;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &uuml;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&uuml;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&szlig;erdem vertreten Anw&auml;lte der Kanzlei Kl&auml;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen Meta.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
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<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/hyundai-kona-elektro-wegen-brandgefahr-im-rckruf-kba-berwacht-manahme-fr-13-523-fahrzeuge-in-deutschland/boxid/1057741" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1057741.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/hyundai-kona-elektro-wegen-brandgefahr-im-rckruf-kba-berwacht-manahme-fr-13-523-fahrzeuge-in-deutschland/" data-wpel-link="internal">Hyundai Kona Elektro wegen Brandgefahr im Rückruf: KBA überwacht Maßnahme für 13.523 Fahrzeuge in Deutschland</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Renault-Rückruf wegen Brandgefahr: Renault 4 und Renault 5 mit fehlerhaften Hochvoltbatterien in der Werkstatt</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/renault-rckruf-wegen-brandgefahr-renault-4-und-renault-5-mit-fehlerhaften-hochvoltbatterien-in-der-werkstatt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2026 15:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Renault hat einen sicherheitsrelevanten Rückruf für die Elektromodelle Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech gestartet. Nach Berichten von electrive vom 19. März 2026, Focus Online vom 20. März 2026 sowie auf Grundlage eines Eintrags im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate der EU-Kommission vom 19. März 2026 können fehlerhafte Batteriezellen zu Ladefehlern, Überhitzung und im schlimmsten Fall zu einem internen Kurzschluss mit Brandgefahr führen. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet den Fall als weiteres Warnsignal für Käufer von E-Autos: Wenn Hochvoltbatterien wegen möglicher Brandgefahr zurückgerufen werden, ist das für Verbraucher kein bloßes Komfortproblem, sondern ein erheblicher Sicherheitsmangel. Betroffene Renault-Kunden sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Die Verbraucherkanzlei hat bereits in ähnlichen Fällen Klagen gegen Porsche, Audi und Mercedes eingereicht. Was zum Renault-Rückruf für E-Autos bisher bekannt ist Nach den bislang veröffentlichten Informationen betrifft der Rückruf Elektrofahrzeuge von Renault, die zwischen dem 12. Dezember 2025 und dem 28. Januar 2026 produziert wurden. Die EU-Kommission beschreibt in Safety Gate unter der Meldung SR/00796/26 eine Produktionsanomalie beim Zulieferer: Dabei kann es zu einer Delamination an der Anode einer Batteriezelle kommen. Das gelöste Material kann Bauteile in der Zelle beschädigen und so einen internen Kurzschluss in der Traktionsbatterie auslösen. Öffentlich einsehbar ist zudem die Renault-Rückrufseite, auf der Verbraucher ihre FIN prüfen und einen Werkstatttermin vereinbaren können. Das KBA weist allgemein darauf hin, dass Rückrufaktionen bei erheblichen Mängeln zwingend ernst zu nehmen sind. Eine eindeutig zuordenbare öffentliche KBA-Referenznummer zum Renault-Rückruf ist aktuell allerdings nicht verlässlich abrufbar; der Rückruf selbst ist über die EU-Meldung und die Herstellerinformationen klar belegt. So stellt sich der aktuelle Renault-Fall dar Renault ruft seine neuen Elektromodelle nicht wegen einer Bagatelle zurück. Hintergrund ist ein möglicher Defekt in der Hochvoltbatterie. Für Verbraucher ist das besonders heikel, weil gerade die Batterie das sicherheitsrelevante Herzstück eines E-Autos ist. Bereits die Gefahr von Überhitzung, Kurzschluss oder Brand kann den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen. Für betroffene Renault-Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig: Betroffen sind nach aktuellem Stand Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech aus einem begrenzten Produktionszeitraum vom 12. Dezember 2025 bis zum 28. Januar 2026. Die EU-Kommission nennt als Ursache eine Produktionsanomalie bei Batteriezellen, die zu einem internen Kurzschluss in der Traktionsbatterie führen kann. Als Folge drohen Ladeprobleme, Überhitzung und im Extremfall Brandgefahr. Renault bietet eine FIN-Prüfung über die eigene Rückrufseite an; betroffene Fahrzeuge sollen kostenlos in der Werkstatt überprüft und technisch abgearbeitet werden. Rückrufe wegen möglicher Batteriebrände sind für Verbraucher regelmäßig ein starkes Indiz dafür, dass ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt. Was können Verbraucher jetzt unternehmen? Betroffene sollten den Rückruf nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das KBA weist bei Rückrufen allgemein ausdrücklich darauf hin, dass man an Rückrufaktionen teilnehmen sollte, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Renault selbst empfiehlt die Prüfung per FIN und die anschließende Terminvereinbarung beim Händler. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer kommen je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu können Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder unter Umständen auch Schadensersatz gehören. Das gilt vor allem dann, wenn das Fahrzeug wiederholt von sicherheitsrelevanten Maßnahmen betroffen ist, längere Zeit nur eingeschränkt genutzt werden kann oder der Mangel das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeugs nachhaltig erschüttert. Dr. Stoll &#38; Sauer bietet betroffenen Renault-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Dort kann geprüft werden, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind. Renault ist kein Einzelfall: Batterie-Rückrufe bei anderen Herstellern Der Renault-Rückruf reiht sich in eine Serie von Problemen mit Hochvoltbatterien bei verschiedenen Herstellern ein. Mercedes musste bei EQA und EQB wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie einen weiteren Rückruf starten; laut ADAC sollen betroffene Fahrzeuge neue Batterien erhalten. Volkswagen und Cupra rufen nach Angaben des ADAC ID-Modelle und den Born wegen möglicher Brandgefahr durch fehlerhafte Batteriemodule zurück. Auch Ford kämpft beim Kuga Plug-in-Hybrid mit Rückrufen wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr in der Hochvoltbatterie. Für Verbraucher zeigt sich damit ein deutliches Bild: Die Probleme sind nicht auf einen einzelnen Hersteller beschränkt. Wenn die Hochvoltbatterie betroffen ist, geht es schnell um Sicherheitsfragen, Nutzungseinschränkungen, Wertverluste und erhebliche Unsicherheit im Alltag. Dr. Stoll &#38; Sauer hat in mehreren Verfahren rund um Rückrufe und Batteriemängel bereits Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht und sieht auch im Renault-Fall erheblichen Prüfbedarf. Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll &#38; Sauer Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr ist rechtlich hoch relevant. Bei einem Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen darf der Käufer erwarten, dass von der Hochvoltbatterie keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum ausgeht. Wird genau dieses Kernbauteil wegen eines potenziellen internen Kurzschlusses zurückgerufen, spricht vieles für einen erheblichen Sachmangel. Entscheidend ist zudem nicht nur, ob Renault eine technische Lösung anbietet. Für Verbraucher zählt auch, ob das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeugs beschädigt ist, ob Wartezeiten entstehen, ob Nutzungseinschränkungen drohen und ob das Fahrzeug am Markt an Wert verliert. Genau diese Punkte spielen in der juristischen Bewertung eine wichtige Rolle. Betroffene sollten ihre Ansprüche daher frühzeitig prüfen lassen – im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer z&#228;hlt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&#228;lten und Fachanw&#228;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&#252;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&#252;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &#252;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&#252;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&#223;erdem vertreten Anw&#228;lte der Kanzlei Kl&#228;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/renault-rckruf-wegen-brandgefahr-renault-4-und-renault-5-mit-fehlerhaften-hochvoltbatterien-in-der-werkstatt/" data-wpel-link="internal">Renault-Rückruf wegen Brandgefahr: Renault 4 und Renault 5 mit fehlerhaften Hochvoltbatterien in der Werkstatt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Renault hat einen sicherheitsrelevanten Rückruf für die Elektromodelle Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech gestartet. Nach Berichten von electrive vom 19. März 2026, Focus Online vom 20. März 2026 sowie auf Grundlage eines Eintrags im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate der EU-Kommission vom 19. März 2026 können fehlerhafte Batteriezellen zu Ladefehlern, Überhitzung und im schlimmsten Fall zu einem internen Kurzschluss mit Brandgefahr führen. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet den Fall als weiteres Warnsignal für Käufer von E-Autos: Wenn Hochvoltbatterien wegen möglicher Brandgefahr zurückgerufen werden, ist das für Verbraucher kein bloßes Komfortproblem, sondern ein erheblicher Sicherheitsmangel. Betroffene Renault-Kunden sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/renault-rueckruf-wegen-brandgefahr-renault-4-und-renault-5-mit-fehlerhaften-hochvoltbatterien-der-werkstatt#paragraph--id--23216" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen. Die Verbraucherkanzlei hat bereits in ähnlichen Fällen Klagen gegen Porsche, Audi und Mercedes eingereicht.</p>
<p><b>Was zum Renault-Rückruf für E-Autos bisher bekannt ist</b></p>
<p>Nach den bislang veröffentlichten Informationen betrifft der Rückruf Elektrofahrzeuge von Renault, die zwischen dem 12. Dezember 2025 und dem 28. Januar 2026 produziert wurden. Die EU-Kommission beschreibt in Safety Gate unter der Meldung SR/00796/26 eine Produktionsanomalie beim Zulieferer: Dabei kann es zu einer Delamination an der Anode einer Batteriezelle kommen. Das gelöste Material kann Bauteile in der Zelle beschädigen und so einen internen Kurzschluss in der Traktionsbatterie auslösen.</p>
<p>Öffentlich einsehbar ist zudem die Renault-Rückrufseite, auf der Verbraucher ihre FIN prüfen und einen Werkstatttermin vereinbaren können. Das KBA weist allgemein darauf hin, dass Rückrufaktionen bei erheblichen Mängeln zwingend ernst zu nehmen sind. Eine eindeutig zuordenbare öffentliche KBA-Referenznummer zum Renault-Rückruf ist aktuell allerdings nicht verlässlich abrufbar; der Rückruf selbst ist über die EU-Meldung und die Herstellerinformationen klar belegt.</p>
<p><b>So stellt sich der aktuelle Renault-Fall dar</b></p>
<p>Renault ruft seine neuen Elektromodelle nicht wegen einer Bagatelle zurück. Hintergrund ist ein möglicher Defekt in der Hochvoltbatterie. Für Verbraucher ist das besonders heikel, weil gerade die Batterie das sicherheitsrelevante Herzstück eines E-Autos ist. Bereits die Gefahr von Überhitzung, Kurzschluss oder Brand kann den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen.</p>
<p>Für betroffene Renault-Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Betroffen sind nach aktuellem Stand Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech aus einem begrenzten Produktionszeitraum vom 12. Dezember 2025 bis zum 28. Januar 2026.</li>
<li>Die EU-Kommission nennt als Ursache eine Produktionsanomalie bei Batteriezellen, die zu einem internen Kurzschluss in der Traktionsbatterie führen kann.</li>
<li>Als Folge drohen Ladeprobleme, Überhitzung und im Extremfall Brandgefahr.</li>
<li>Renault bietet eine FIN-Prüfung über die eigene Rückrufseite an; betroffene Fahrzeuge sollen kostenlos in der Werkstatt überprüft und technisch abgearbeitet werden.</li>
<li>Rückrufe wegen möglicher Batteriebrände sind für Verbraucher regelmäßig ein starkes Indiz dafür, dass ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt.</li>
</ul>
<p><b>Was können Verbraucher jetzt unternehmen?</b></p>
<p>Betroffene sollten den Rückruf nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das KBA weist bei Rückrufen allgemein ausdrücklich darauf hin, dass man an Rückrufaktionen teilnehmen sollte, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Renault selbst empfiehlt die Prüfung per FIN und die anschließende Terminvereinbarung beim Händler.</p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer kommen je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu können Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder unter Umständen auch Schadensersatz gehören. Das gilt vor allem dann, wenn das Fahrzeug wiederholt von sicherheitsrelevanten Maßnahmen betroffen ist, längere Zeit nur eingeschränkt genutzt werden kann oder der Mangel das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeugs nachhaltig erschüttert.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer bietet betroffenen Renault-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/renault-rueckruf-wegen-brandgefahr-renault-4-und-renault-5-mit-fehlerhaften-hochvoltbatterien-der-werkstatt#paragraph--id--23216" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> an. Dort kann geprüft werden, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.</p>
<p><b>Renault ist kein Einzelfall: Batterie-Rückrufe bei anderen Herstellern</b></p>
<p>Der Renault-Rückruf reiht sich in eine Serie von Problemen mit Hochvoltbatterien bei verschiedenen Herstellern ein. Mercedes musste bei EQA und EQB wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie einen weiteren Rückruf starten; laut ADAC sollen betroffene Fahrzeuge neue Batterien erhalten. Volkswagen und Cupra rufen nach Angaben des ADAC ID-Modelle und den Born wegen möglicher Brandgefahr durch fehlerhafte Batteriemodule zurück. Auch Ford kämpft beim Kuga Plug-in-Hybrid mit Rückrufen wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr in der Hochvoltbatterie.</p>
<p>Für Verbraucher zeigt sich damit ein deutliches Bild: Die Probleme sind nicht auf einen einzelnen Hersteller beschränkt. Wenn die Hochvoltbatterie betroffen ist, geht es schnell um Sicherheitsfragen, Nutzungseinschränkungen, Wertverluste und erhebliche Unsicherheit im Alltag. Dr. Stoll &amp; Sauer hat in mehreren Verfahren rund um Rückrufe und Batteriemängel bereits Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht und sieht auch im Renault-Fall erheblichen Prüfbedarf.</p>
<p><b>Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll &amp; Sauer</b></p>
<p>Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr ist rechtlich hoch relevant. Bei einem Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen darf der Käufer erwarten, dass von der Hochvoltbatterie keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum ausgeht. Wird genau dieses Kernbauteil wegen eines potenziellen internen Kurzschlusses zurückgerufen, spricht vieles für einen erheblichen Sachmangel.</p>
<p>Entscheidend ist zudem nicht nur, ob Renault eine technische Lösung anbietet. Für Verbraucher zählt auch, ob das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeugs beschädigt ist, ob Wartezeiten entstehen, ob Nutzungseinschränkungen drohen und ob das Fahrzeug am Markt an Wert verliert. Genau diese Punkte spielen in der juristischen Bewertung eine wichtige Rolle. Betroffene sollten ihre Ansprüche daher frühzeitig prüfen lassen – im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/renault-rueckruf-wegen-brandgefahr-renault-4-und-renault-5-mit-fehlerhaften-hochvoltbatterien-der-werkstatt#paragraph--id--23216" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> von Dr. Stoll &amp; Sauer.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer z&auml;hlt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien<br />
Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&auml;lten und Fachanw&auml;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&uuml;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &uuml;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&uuml;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&szlig;erdem vertreten Anw&auml;lte der Kanzlei Kl&auml;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/renault-rckruf-wegen-brandgefahr-renault-4-und-renault-5-mit-fehlerhaften-hochvoltbatterien-in-der-werkstatt/boxid/1057536" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1057536.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/renault-rckruf-wegen-brandgefahr-renault-4-und-renault-5-mit-fehlerhaften-hochvoltbatterien-in-der-werkstatt/" data-wpel-link="internal">Renault-Rückruf wegen Brandgefahr: Renault 4 und Renault 5 mit fehlerhaften Hochvoltbatterien in der Werkstatt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Meta Pixel und Business Tools: So werden Verbraucher im Netz ausspioniert</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/meta-pixel-und-business-tools-so-werden-verbraucher-im-netz-ausspioniert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2026 15:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer im Internet unterwegs ist, könnte durch Meta Business Tools wie das Meta Pixel weit stärker ausgespäht werden, als vielen Betroffenen bewusst ist. Wer Facebook oder Instagram nutzt, im Netz auf Seiten mit Cookies surft und online einkauft, könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit von diesem Tracking betroffen sein. Nach einem Bericht von Stiftung Warentest vom 4. März 2026 zum Urteil des OLG Jena sowie nach der Pressemitteilung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 2. März 2026 geht es dabei nicht nur um personalisierte Werbung, sondern um die systematische Erfassung des Surfverhaltens und die mögliche Bildung umfassender Identitäts- und Verhaltensprofile. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet diese Praxis als hochproblematisches Ausspionieren des digitalen Alltags. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im DSGVO-Online-Check an. Gerichte setzen Meta beim Datensammeln Grenzen Das OLG Jena hat mit Urteil vom 2. März 2026, Az. 3 U 31/25, deutlich gemacht, wie weitreichend die Nachverfolgung durch Meta Business Tools sein kann. Nach den Feststellungen des Gerichts können dabei sogar sensible personenbezogene Daten anfallen, etwa bei Recherchen zu psychischen Problemen oder bei Bestellungen in Online-Apotheken. Besonders brisant: Die Datenerfassung kann nach Auffassung des Gerichts auch dann stattfinden, wenn Nutzer nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sind. Meta wurde zu 3.000 Euro Schadensersatz sowie zu Auskunft und Löschung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits zuvor hatte das OLG Dresden Meta mit Urteilen vom 3. Februar 2026 in vier Verfahren rechtskräftig zu jeweils 1.500 Euro Schadensersatz verurteilt, Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 und 4 U 296/25. Dr. Stoll &#38; Sauer hat bereits über 100 Klagen gegen Meta erhoben und sieht in den Entscheidungen ein starkes Signal für Betroffene. So können Verbraucher prüfen, ob sie betroffen sind Ob ein Verbraucher vom Tracking über Meta Business Tools wie das Meta Pixel betroffen ist, lässt sich oft schon mit wenigen Fragen grob einschätzen. Wer soziale Netzwerke nutzt, online einkauft und auf Webseiten Cookies akzeptiert, hinterlässt digitale Spuren, die für Tracking und Profilbildung genutzt werden können. Ein einfacher Selbst-Check: Nutzen Sie Facebook oder Instagram? Waren Sie in den vergangenen 12 Monaten online shoppen? Haben Sie auf Webseiten Cookies akzeptiert? Wer diese Fragen mit Ja beantwortet, ist sehr wahrscheinlich betroffen. Eine erste Einschätzung bietet der DSGVO-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer. Warum Meta Business Tools so gefährlich sind Meta Business Tools ermöglichen es Unternehmen, Informationen über Nutzerinteraktionen auf Webseiten und in Apps an Meta zu übermitteln. Genau darin liegt die Gefahr: Aus Klicks, Seitenbesuchen, Suchvorgängen, Käufen oder Formularangaben können umfassende digitale Profile entstehen. Personalisierte Werbung könnte deshalb nur die sichtbare Spitze des Eisbergs sein. Für Verbraucher bleibt oft unklar, welche Daten genau an Meta fließen, wie lange sie gespeichert werden und mit welchen weiteren Informationen sie verknüpft werden. Die Risiken der Business Tools im Überblick: Tracking über Facebook und Instagram hinaus mögliche Erfassung sensibler Daten Profilbildung aus vielen einzelnen Datensignalen fehlende Transparenz für Verbraucher möglicher Kontrollverlust über persönliche Daten Rechtliche Einordnung stärkt Verbraucher Die Rechtsprechung entwickelt sich zunehmend zugunsten der Betroffenen. Der Europäische Datenschutzausschuss hat die Meta-Praxis bei verhaltensbezogener Werbung bereits kritisch bewertet. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24, zudem klargestellt, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer lassen sich daher Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft, Löschung und Unterlassung prüfen. Dr. Stoll &#38; Sauer bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im Meta-Pixel-Online-Check an. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer z&#228;hlt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&#228;lten und Fachanw&#228;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&#252;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&#252;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &#252;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&#252;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&#223;erdem vertreten Anw&#228;lte der Kanzlei Kl&#228;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/meta-pixel-und-business-tools-so-werden-verbraucher-im-netz-ausspioniert/" data-wpel-link="internal">Meta Pixel und Business Tools: So werden Verbraucher im Netz ausspioniert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Wer im Internet unterwegs ist, könnte durch Meta Business Tools wie das Meta Pixel weit stärker ausgespäht werden, als vielen Betroffenen bewusst ist. Wer Facebook oder Instagram nutzt, im Netz auf Seiten mit Cookies surft und online einkauft, könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit von diesem Tracking betroffen sein. Nach einem Bericht von Stiftung Warentest vom 4. März 2026 zum Urteil des OLG Jena sowie nach der Pressemitteilung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 2. März 2026 geht es dabei nicht nur um personalisierte Werbung, sondern um die systematische Erfassung des Surfverhaltens und die mögliche Bildung umfassender Identitäts- und Verhaltensprofile. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet diese Praxis als hochproblematisches Ausspionieren des digitalen Alltags. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/meta-pixel-und-business-tools-so-werden-verbraucher-im-netz-ausspioniert#paragraph--id--23195" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> an.</p>
<p><b>Gerichte setzen Meta beim Datensammeln Grenzen</b></p>
<p>Das OLG Jena hat mit Urteil vom 2. März 2026, Az. 3 U 31/25, deutlich gemacht, wie weitreichend die Nachverfolgung durch Meta Business Tools sein kann. Nach den Feststellungen des Gerichts können dabei sogar sensible personenbezogene Daten anfallen, etwa bei Recherchen zu psychischen Problemen oder bei Bestellungen in Online-Apotheken. Besonders brisant: Die Datenerfassung kann nach Auffassung des Gerichts auch dann stattfinden, wenn Nutzer nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sind. Meta wurde zu 3.000 Euro Schadensersatz sowie zu Auskunft und Löschung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Bereits zuvor hatte das OLG Dresden Meta mit Urteilen vom 3. Februar 2026 in vier Verfahren rechtskräftig zu jeweils 1.500 Euro Schadensersatz verurteilt, Az. 4 U 196/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 und 4 U 296/25. Dr. Stoll &amp; Sauer hat bereits über 100 Klagen gegen Meta erhoben und sieht in den Entscheidungen ein starkes Signal für Betroffene.</p>
<p><b>So können Verbraucher prüfen, ob sie betroffen sind</b></p>
<p>Ob ein Verbraucher vom Tracking über Meta Business Tools wie das Meta Pixel betroffen ist, lässt sich oft schon mit wenigen Fragen grob einschätzen. Wer soziale Netzwerke nutzt, online einkauft und auf Webseiten Cookies akzeptiert, hinterlässt digitale Spuren, die für Tracking und Profilbildung genutzt werden können.</p>
<p>Ein einfacher Selbst-Check:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Nutzen Sie Facebook oder Instagram?</li>
<li>Waren Sie in den vergangenen 12 Monaten online shoppen?</li>
<li>Haben Sie auf Webseiten Cookies akzeptiert?</li>
</ul>
<p>Wer diese Fragen mit Ja beantwortet, ist sehr wahrscheinlich betroffen. Eine erste Einschätzung bietet der <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/meta-pixel-und-business-tools-so-werden-verbraucher-im-netz-ausspioniert#paragraph--id--23195" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> von Dr. Stoll &amp; Sauer.</p>
<p><b>Warum Meta Business Tools so gefährlich sind</b></p>
<p>Meta Business Tools ermöglichen es Unternehmen, Informationen über Nutzerinteraktionen auf Webseiten und in Apps an Meta zu übermitteln. Genau darin liegt die Gefahr: Aus Klicks, Seitenbesuchen, Suchvorgängen, Käufen oder Formularangaben können umfassende digitale Profile entstehen. Personalisierte Werbung könnte deshalb nur die sichtbare Spitze des Eisbergs sein. Für Verbraucher bleibt oft unklar, welche Daten genau an Meta fließen, wie lange sie gespeichert werden und mit welchen weiteren Informationen sie verknüpft werden.</p>
<p><b>Die Risiken der Business Tools im Überblick:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Tracking über Facebook und Instagram hinaus</li>
<li>mögliche Erfassung sensibler Daten</li>
<li>Profilbildung aus vielen einzelnen Datensignalen</li>
<li>fehlende Transparenz für Verbraucher</li>
<li>möglicher Kontrollverlust über persönliche Daten</li>
</ul>
<p><b>Rechtliche Einordnung stärkt Verbraucher</b></p>
<p>Die Rechtsprechung entwickelt sich zunehmend zugunsten der Betroffenen. Der Europäische Datenschutzausschuss hat die Meta-Praxis bei verhaltensbezogener Werbung bereits kritisch bewertet. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24, zudem klargestellt, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer lassen sich daher Ansprüche auf Schadensersatz, Auskunft, Löschung und Unterlassung prüfen.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/meta-pixel-und-business-tools-so-werden-verbraucher-im-netz-ausspioniert#paragraph--id--23195" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Meta-Pixel-Online-Check</a> an.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer z&auml;hlt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien<br />
Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanw&auml;lten und Fachanw&auml;lten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten f&uuml;r rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich &uuml;ber 830 Millionen Euro aus. Aktuell f&uuml;hren sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Au&szlig;erdem vertreten Anw&auml;lte der Kanzlei Kl&auml;ger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
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<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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		<title>Plusminus warnt vor Stilllegungen im EA189-Abgasskandal: ARD-Beitrag „Dieselskandal und kein Ende“</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/04/plusminus-warnt-vor-stilllegungen-im-ea189-abgasskandal-ard-beitrag-dieselskandal-und-kein-ende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Apr 2026 05:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abgasskandal]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stilllegungen für Diesel-Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189 rücken auch mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals wieder in den Fokus – das hat das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus am 8. April 2026 in dem Beitrag „Dieselskandal und kein Ende“ dargestellt. Das sogenannte Thermofenster und die behördliche Freigabe des EA189-Updates sind juristisch weiter umstritten. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet den Beitrag als wichtiges Signal für betroffene Verbraucher, weil nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23) behördliche Maßnahmen bis hin zur Stilllegung wahrscheinlicher geworden sind. Geschäftsführer Christian Grotz erläutert in dem ARD-Beitrag, dass auch der Staat wegen fehlerhaften behördlichen Handelns im Zusammenhang mit der Update-Freigabe in Anspruch genommen werden könne – eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Staatshaftungs-Online-Check an. Kernaussagen aus dem Plusminus-Beitrag „Dieselskandal und kein Ende“ Plusminus macht am Beispiel eines 78-jährigen VW-Polo-Fahrers deutlich, wie einschneidend eine mögliche Stilllegung für den Alltag wäre: Arzttermine, Einkäufe und Mobilität würden für viele Betroffene zum Problem. Der Beitrag zeigt zudem die Lage vieler Halter, die ihr Fahrzeug in dem Glauben gekauft haben, ein sparsames und umweltfreundliches Auto zu fahren – und nun fürchten, dass das Auto „zum Sorgenkind“ wird. An der Technischen Universität Dresden erläutert Plusminus den technischen Hintergrund: Moderne Diesel reduzieren Stickoxide über die Abgasrückführung. Diese arbeitet jedoch nicht in jedem Temperaturbereich gleich, sondern wird softwaregesteuert abhängig von Außentemperaturen gedrosselt (Thermofenster). Volkswagen verweist im Beitrag darauf, eine Anpassung der Abgasrückführung könne aus technischen Gründen notwendig sein, um Motorschäden zu vermeiden. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird mit der Einschätzung zitiert, die Abgasrückführung könne „aus physikalischen Gründen nicht in allen Fahrsituationen und Umgebungsbedingungen gleichermaßen angewendet werden“. Dem stellt der Beitrag die rechtliche Bewertung gegenüber: Beim Motor EA189 in der streitigen Ausprägung sei das Thermofenster unzulässig, so Plusminus unter Hinweis auf das Urteil des OVG Schleswig-Holstein. Nach Darstellung der Sendung ist das letzte Wort prozessual noch nicht gesprochen: Das KBA hat gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung über den weiteren Fortgang könne in den kommenden Monaten fallen. Im Beitrag kommt Christian Grotz, Geschäftsführer von Dr. Stoll &#38; Sauer, zur Staatshaftung zu Wort. Er erläutert den Ansatz vieler Betroffener, Ansprüche gegen den Staat zu prüfen, wenn der Hersteller sich auf die behördliche Freigabe beruft: „Problem ist, dass gegen den Hersteller kein Anspruch besteht, weil der hat sich ja das Update freigeben lassen durch das Kraftfahrtbundesamt, hat quasi einen Stempel bekommen, dass es zulässig ist. Und aus unserer Sicht bleibt hier noch wirklich der Staat, der aus unserer Sicht auch dafür haften muss.“ Juristische Tragweite: OVG Schleswig als Wendepunkt – BGH als Maßstab für Staatshaftung Die zentrale juristische Grundlage ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23). Das Gericht hat nach seiner Pressemitteilung die Freigabe des EA189-Software-Updates durch das KBA als rechtswidrig bewertet und festgehalten, das Update habe „zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung“ enthalten. Zugleich betont das OVG den Handlungsdruck: Das KBA sei verpflichtet, Volkswagen „umgehend aufzufordern“, innerhalb eines angemessenen Zeitraums „alle geeigneten Abhilfemaßnahmen“ zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit geltendem Recht herzustellen. Für Verbraucher ist das von hoher Bedeutung, weil die Annahme „Update erledigt“ damit rechtlich erschüttert ist. Wenn wirksame Abhilfe nicht verfügbar ist oder nicht rechtzeitig umgesetzt wird, kann das – je nach behördlichem Vorgehen – zu erneuten Rückrufen, Nutzungseinschränkungen und im Extremfall zu Betriebsbeschränkungen bis hin zur Stilllegung führen. Für die Staatshaftung ist zugleich die BGH-Rechtsprechung der Maßstab. Der Bundesgerichtshof hat unionsrechtliche Staatshaftung im Dieselkomplex in der damals entschiedenen Konstellation mit Beschluss vom 10. Februar 2022 (Az. III ZR 87/21) abgelehnt. Der BGH stellte dabei auch auf die damalige Lage ab, in der eine Stilllegung nicht konkret greifbar war: „Sein Fahrzeug ist zugelassen und die Betriebserlaubnis nicht wieder entzogen worden.“ Außerdem komme allenfalls die „bloße – hier aber nicht als konkret und ernstlich drohend dargelegten – Gefahr einer Betriebsuntersagung“ in Betracht. Dr. Stoll &#38; Sauer bewertet die Ausgangslage heute als deutlich verändert: Mit dem OVG-Urteil (4 LB 36/23) liegt eine obergerichtliche verwaltungsrechtliche Bewertung vor, die die KBA-Freigabe als rechtswidrig einordnet und einen konkreten behördlichen Handlungsauftrag zur wirksamen Abhilfe betont. Damit rückt das Stilllegungsrisiko aus Sicht der Kanzlei aus dem Bereich des rein Hypothetischen näher an die Praxis – genau diese Entwicklung arbeitet Plusminus in „Dieselskandal und kein Ende“ am 8. April 2026 heraus. Was Betroffene im VW-Abgasskandal jetzt tun können Ein Abwarten, was nun passiert, kann aber gefährlich sein. Auch Ansprüche gegen den Staat können verjähren. Die Updates wurden bereits ab 2016 durch das KBA freigegeben und im Anschluss auf die Fahrzeuge aufgespielt. Betroffene sollten daher zeitnah prüfen lassen, ob im konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Die Verjährung könnte daher noch im Laufe dieses Jahres eintreten. Weitere Hintergründe, rechtliche Einordnung und das Vorgehen der Kanzlei werden auf der Website „Staatshaftung VW EA189“ dargestellt. Betroffene können ihre Situation zudem kostenlos über den Staatshaftungs-Online-Check prüfen lassen, um die Erfolgsaussichten einer Staatshaftungsklage im Einzelfall einschätzen zu lassen. Dr. Stoll &#38; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/plusminus-warnt-vor-stilllegungen-im-ea189-abgasskandal-ard-beitrag-dieselskandal-und-kein-ende/" data-wpel-link="internal">Plusminus warnt vor Stilllegungen im EA189-Abgasskandal: ARD-Beitrag „Dieselskandal und kein Ende“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Stilllegungen für Diesel-Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189 rücken auch mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals wieder in den Fokus – das hat das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus am 8. April 2026 in dem Beitrag „Dieselskandal und kein Ende“ dargestellt. Das sogenannte Thermofenster und die behördliche Freigabe des EA189-Updates sind juristisch weiter umstritten. Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet den Beitrag als wichtiges Signal für betroffene Verbraucher, weil nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23) behördliche Maßnahmen bis hin zur Stilllegung wahrscheinlicher geworden sind. Geschäftsführer Christian Grotz erläutert in dem ARD-Beitrag, dass auch der Staat wegen fehlerhaften behördlichen Handelns im Zusammenhang mit der Update-Freigabe in Anspruch genommen werden könne – eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/staatshaftung-vw-ea-189/plusminus-warnt-vor-stilllegungen-im-ea189-abgasskandal-ard-beitrag-dieselskandal-und-kein-ende#paragraph--id--23181" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Staatshaftungs-Online-Check</a> an.</p>
<p><b>Kernaussagen aus dem Plusminus-Beitrag „Dieselskandal und kein Ende“</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Plusminus macht am Beispiel eines 78-jährigen VW-Polo-Fahrers deutlich, wie einschneidend eine mögliche Stilllegung für den Alltag wäre: Arzttermine, Einkäufe und Mobilität würden für viele Betroffene zum Problem. Der Beitrag zeigt zudem die Lage vieler Halter, die ihr Fahrzeug in dem Glauben gekauft haben, ein sparsames und umweltfreundliches Auto zu fahren – und nun fürchten, dass das Auto „zum Sorgenkind“ wird.</li>
<li>An der Technischen Universität Dresden erläutert Plusminus den technischen Hintergrund: Moderne Diesel reduzieren Stickoxide über die Abgasrückführung. Diese arbeitet jedoch nicht in jedem Temperaturbereich gleich, sondern wird softwaregesteuert abhängig von Außentemperaturen gedrosselt (Thermofenster). Volkswagen verweist im Beitrag darauf, eine Anpassung der Abgasrückführung könne aus technischen Gründen notwendig sein, um Motorschäden zu vermeiden. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird mit der Einschätzung zitiert, die Abgasrückführung könne „aus physikalischen Gründen nicht in allen Fahrsituationen und Umgebungsbedingungen gleichermaßen angewendet werden“.</li>
<li>Dem stellt der Beitrag die rechtliche Bewertung gegenüber: Beim Motor EA189 in der streitigen Ausprägung sei das Thermofenster unzulässig, so Plusminus unter Hinweis auf das Urteil des OVG Schleswig-Holstein. Nach Darstellung der Sendung ist das letzte Wort prozessual noch nicht gesprochen: Das KBA hat gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung über den weiteren Fortgang könne in den kommenden Monaten fallen.</li>
<li>Im Beitrag kommt Christian Grotz, Geschäftsführer von Dr. Stoll &amp; Sauer, zur Staatshaftung zu Wort. Er erläutert den Ansatz vieler Betroffener, Ansprüche gegen den Staat zu prüfen, wenn der Hersteller sich auf die behördliche Freigabe beruft:</li>
</ul>
<p>„Problem ist, dass gegen den Hersteller kein Anspruch besteht, weil der hat sich ja das Update freigeben lassen durch das Kraftfahrtbundesamt, hat quasi einen Stempel bekommen, dass es zulässig ist. Und aus unserer Sicht bleibt hier noch wirklich der Staat, der aus unserer Sicht auch dafür haften muss.“</p>
<p><b>Juristische Tragweite: OVG Schleswig als Wendepunkt – BGH als Maßstab für Staatshaftung</b></p>
<p>Die zentrale juristische Grundlage ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23). Das Gericht hat nach seiner Pressemitteilung die Freigabe des EA189-Software-Updates durch das KBA als rechtswidrig bewertet und festgehalten, das Update habe „zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung“ enthalten. Zugleich betont das OVG den Handlungsdruck: Das KBA sei verpflichtet, Volkswagen „umgehend aufzufordern“, innerhalb eines angemessenen Zeitraums „alle geeigneten Abhilfemaßnahmen“ zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit geltendem Recht herzustellen.</p>
<p>Für Verbraucher ist das von hoher Bedeutung, weil die Annahme „Update erledigt“ damit rechtlich erschüttert ist. Wenn wirksame Abhilfe nicht verfügbar ist oder nicht rechtzeitig umgesetzt wird, kann das – je nach behördlichem Vorgehen – zu erneuten Rückrufen, Nutzungseinschränkungen und im Extremfall zu Betriebsbeschränkungen bis hin zur Stilllegung führen.</p>
<p>Für die Staatshaftung ist zugleich die BGH-Rechtsprechung der Maßstab. Der Bundesgerichtshof hat unionsrechtliche Staatshaftung im Dieselkomplex in der damals entschiedenen Konstellation mit Beschluss vom 10. Februar 2022 (Az. III ZR 87/21) abgelehnt. Der BGH stellte dabei auch auf die damalige Lage ab, in der eine Stilllegung nicht konkret greifbar war: „Sein Fahrzeug ist zugelassen und die Betriebserlaubnis nicht wieder entzogen worden.“ Außerdem komme allenfalls die „bloße – hier aber nicht als konkret und ernstlich drohend dargelegten – Gefahr einer Betriebsuntersagung“ in Betracht.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer bewertet die Ausgangslage heute als deutlich verändert: Mit dem OVG-Urteil (4 LB 36/23) liegt eine obergerichtliche verwaltungsrechtliche Bewertung vor, die die KBA-Freigabe als rechtswidrig einordnet und einen konkreten behördlichen Handlungsauftrag zur wirksamen Abhilfe betont. Damit rückt das Stilllegungsrisiko aus Sicht der Kanzlei aus dem Bereich des rein Hypothetischen näher an die Praxis – genau diese Entwicklung arbeitet Plusminus in „Dieselskandal und kein Ende“ am 8. April 2026 heraus.</p>
<p><b>Was Betroffene im VW-Abgasskandal jetzt tun können</b></p>
<p>Ein Abwarten, was nun passiert, kann aber gefährlich sein. Auch Ansprüche gegen den Staat können verjähren. Die Updates wurden bereits ab 2016 durch das KBA freigegeben und im Anschluss auf die Fahrzeuge aufgespielt. Betroffene sollten daher zeitnah prüfen lassen, ob im konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Die Verjährung könnte daher noch im Laufe dieses Jahres eintreten.</p>
<p>Weitere Hintergründe, rechtliche Einordnung und das Vorgehen der Kanzlei werden auf der Website „<a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/staatshaftung/EA189" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Staatshaftung VW EA189</a>“ dargestellt. Betroffene können ihre Situation zudem kostenlos über den <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/staatshaftung-vw-ea-189/plusminus-warnt-vor-stilllegungen-im-ea189-abgasskandal-ard-beitrag-dieselskandal-und-kein-ende#paragraph--id--23181" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Staatshaftungs-Online-Check</a> prüfen lassen, um die Erfolgsaussichten einer Staatshaftungsklage im Einzelfall einschätzen zu lassen.</p>
<p><b>Dr. Stoll &amp; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien</b></p>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.</p></div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
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<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1057227.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/04/plusminus-warnt-vor-stilllegungen-im-ea189-abgasskandal-ard-beitrag-dieselskandal-und-kein-ende/" data-wpel-link="internal">Plusminus warnt vor Stilllegungen im EA189-Abgasskandal: ARD-Beitrag „Dieselskandal und kein Ende“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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