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	<title>Firma Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Autor bei MyNewsChannel</title>
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		<title>Berliner Datenleck trifft auch normale Bürger: Führerscheine, Bußgeldakten und Meldeauskünfte im Darknet aufgetaucht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 05:06:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>BILD findet fast 30.000 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten  Auch Beschwerdeführer, Angler und Bürger mit einfachem Behördenkontakt könnten betroffen sein Schadensersatzforderungen unbedingt prüfen lassen Nach dem Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung wird immer deutlicher, dass nicht nur Beschäftigte der Behörden betroffen sind. Nach einem Bericht der BILD vom 7. September 2026 befinden sich unter den veröffentlichten Daten unter anderem fast 30.000 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten mit Klarnamen, Meldeauskünften, Führerscheinen, Zulassungsbescheinigungen und weiteren personenbezogenen Unterlagen. Betroffen sein könnten damit auch normale Bürger, die etwa einen Bußgeldbescheid erhalten, sich über Lärm oder Müll beschwert oder einen Angelschein beantragt haben.  Dr. Stoll &#38; Sauer hält diese Entwicklung für besonders brisant. Der Kreis möglicher Betroffener dürfte erheblich größer sein als zunächst angenommen. Wer in den vergangenen Jahren Kontakt mit den betroffenen Berliner Behörden hatte, sollte prüfen lassen, ob eigene Daten Teil des Leaks sein könnten und ob Ansprüche nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll &#38; Sauer im DSGVO-Online-Check. Berlin-Leak reicht offenbar weit in den Alltag der Bürger hinein Die Hackergruppe Rhysida hatte nach dem Angriff auf Berliner Behörden rund 5,8 Terabyte mit etwa 1,44 Millionen Dateien erbeutet und Anfang September im Darknet veröffentlicht. BILD berichtet, ein Reporterteam habe Verzeichnisse mit mehr als 980.000 Dateien und knapp 123.000 Ordnern untersucht. Aus Datei- und Ordnernamen lasse sich inzwischen wesentlich genauer erkennen, welche Personengruppen betroffen sein könnten.  Besonders auffällig ist ein von der Verwaltung selbst als „personenbezogen“ gekennzeichneter Datenbereich mit 29.758 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten. Darin befinden sich laut BILD unter anderem Anhörungen, Bußgeldbescheide, Meldeauskünfte, Führerscheine, Zulassungsbescheinigungen, Fotos sowie Unterlagen zu Ratenzahlungen und Vollstreckungen. Auch eingestellte Verfahren sollen enthalten sein.  Bin ich möglicherweise vom Berliner Datenleck betroffen? Noch ist der Kreis der Betroffenen nicht abschließend bekannt. Nach der bisherigen Auswertung sollten Bürger insbesondere aufmerksam werden, wenn einer der folgenden Punkte auf sie zutrifft: Seit 2020 lief gegen sie ein Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren bei der Berliner Umweltverwaltung. Sie hatten wegen Abfall, Verpackungen oder Straßenreinigung mit der Verwaltung zu tun. Sie haben sich über Lärm, Müll oder ein Bauprojekt beschwert. Sie haben einen Fischereischein beziehungsweise Angelschein beantragt. Sie haben per E-Mail mit der Verkehrs-, Umwelt- oder Stadtentwicklungsverwaltung kommuniziert. Sie haben sich bei einer betroffenen Verwaltung, beim Landesdenkmalamt oder bei Berlin Energie beworben. Sie sind oder waren bei einer der betroffenen Behörden oder Landesgesellschaften beschäftigt. Eine solche Verbindung bedeutet noch nicht automatisch, dass die eigenen Daten tatsächlich veröffentlicht wurden. Sie ist aber ein Anlass, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und eine mögliche Betroffenheit prüfen zu lassen. Auch einfache E-Mail-Kontakte können relevant sein Der mögliche Kreis Betroffener könnte durch die gestohlenen E-Mail-Archive noch erheblich größer sein. Nach Angaben von BILD enthält eine Postfach-Sicherung 1.835 Outlook-Archivdateien mit zusammen rund 2,5 Terabyte. Solche Postfächer enthalten nicht nur Daten der jeweiligen Mitarbeiter. Darin können sich auch E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Anhänge und Inhalte der Kommunikation mit Bürgern befinden. Damit können auch Menschen betroffen sein, die lediglich mit einer Behörde Kontakt aufgenommen haben. DSGVO: Kontrollverlust kann bereits Schaden darstellen Für Betroffene stellt sich die Frage nach Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) klargestellt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Ein tatsächlicher Missbrauch der Daten ist dafür nicht zwingend erforderlich. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich mit einer vergleichbaren Konstellation beschäftigt. Im Verfahren C-340/21 ging es um einen Hackerangriff auf die bulgarische Finanzverwaltung. Der EuGH entschied am 14. Dezember 2023 unter anderem, dass eine Behörde nicht allein deshalb von einer möglichen Haftung befreit ist, weil Cyberkriminelle den Angriff ausgeführt haben. Entscheidend ist auch, ob angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Dr. Stoll &#38; Sauer sieht deshalb beim Berliner Datenleck erheblichen Prüfungsbedarf. Entscheidend wird im Einzelfall sein, welche Daten betroffen sind und ob die Voraussetzungen für einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO vorliegen. Datenleck birgt Gefahr von Identitätsdiebstahl und Phishing Für Betroffene endet das Problem nicht mit der Veröffentlichung der Daten. Ausweiskopien, Meldeauskünfte, Vertragsunterlagen oder andere personenbezogene Informationen können für Identitätsmissbrauch, Betrugsversuche oder gezielte Phishing-Angriffe genutzt werden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte rät Betroffenen unter anderem dazu, Passwörter zu ändern, Konto- und Kartenbewegungen zu kontrollieren und bei ungewöhnlichen Nachrichten oder Kontaktversuchen besonders vorsichtig zu sein. Wer konkrete Hinweise darauf hat, dass eigene Daten veröffentlicht oder bereits missbräuchlich verwendet wurden, sollte diese dokumentieren. Identifizierte Betroffene sollen nach Abschluss der Auswertung von der zuständigen Senatsverwaltung informiert werden. Wer einen möglichen Bezug zu den betroffenen Behörden hat, sollte zudem Schreiben und E-Mail-Korrespondenz aufbewahren. Dr. Stoll &#38; Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check an. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer: Erfahrung mit gro&#223;en Datenschutzf&#228;llen Die Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Sie vertritt Verbraucher bundesweit in komplexen Verfahren gegen Unternehmen, Konzerne und &#246;ffentliche Stellen. Ein Schwerpunkt liegt auf Datenschutz, Datenlecks, Cyberangriffen und Schadensersatz nach der DSGVO. Die Kanzlei f&#252;hrt und pr&#252;ft zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit Datenschutzverst&#246;&#223;en, Tracking-F&#228;llen und Cyberangriffen. Dr. Stoll &#38; Sauer setzt dabei auf technische Analyse, rechtliche Einordnung und konsequente Durchsetzung von Verbraucherrechten. Das JUVE-Handbuch z&#228;hlt Dr. Stoll &#38; Sauer seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/09/berliner-datenleck-trifft-auch-normale-brger-fhrerscheine-bugeldakten-und-meldeausknfte-im-darknet-aufgetaucht/" data-wpel-link="internal">Berliner Datenleck trifft auch normale Bürger: Führerscheine, Bußgeldakten und Meldeauskünfte im Darknet aufgetaucht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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<ul class="bbcode_list">
<li><b>BILD findet fast 30.000 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten </b></li>
<li><b>Auch Beschwerdeführer, Angler und Bürger mit einfachem Behördenkontakt könnten betroffen sein</b></li>
<li><b>Schadensersatzforderungen unbedingt prüfen lassen</b></li>
</ul>
<p>Nach dem Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung wird immer deutlicher, dass nicht nur Beschäftigte der Behörden betroffen sind. Nach einem Bericht der BILD vom 7. September 2026 befinden sich unter den veröffentlichten Daten unter anderem fast 30.000 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten mit Klarnamen, Meldeauskünften, Führerscheinen, Zulassungsbescheinigungen und weiteren personenbezogenen Unterlagen. Betroffen sein könnten damit auch normale Bürger, die etwa einen Bußgeldbescheid erhalten, sich über Lärm oder Müll beschwert oder einen Angelschein beantragt haben. </p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer hält diese Entwicklung für besonders brisant. Der Kreis möglicher Betroffener dürfte erheblich größer sein als zunächst angenommen. Wer in den vergangenen Jahren Kontakt mit den betroffenen Berliner Behörden hatte, sollte prüfen lassen, ob eigene Daten Teil des Leaks sein könnten und ob Ansprüche nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestehen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll &amp; Sauer im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/berliner-datenleck-trifft-auch-normale-buerger-fuehrerscheine-bussgeldakten-und-meldeauskuenfte-im-darknet-aufgetaucht#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a>.</p>
<p><b>Berlin-Leak reicht offenbar weit in den Alltag der Bürger hinein</b></p>
<p>Die Hackergruppe Rhysida hatte nach dem Angriff auf Berliner Behörden rund 5,8 Terabyte mit etwa 1,44 Millionen Dateien erbeutet und Anfang September im Darknet veröffentlicht. BILD berichtet, ein Reporterteam habe Verzeichnisse mit mehr als 980.000 Dateien und knapp 123.000 Ordnern untersucht. Aus Datei- und Ordnernamen lasse sich inzwischen wesentlich genauer erkennen, welche Personengruppen betroffen sein könnten. </p>
<p>Besonders auffällig ist ein von der Verwaltung selbst als „personenbezogen“ gekennzeichneter Datenbereich mit 29.758 Dateien zu Ordnungswidrigkeiten. Darin befinden sich laut BILD unter anderem Anhörungen, Bußgeldbescheide, Meldeauskünfte, Führerscheine, Zulassungsbescheinigungen, Fotos sowie Unterlagen zu Ratenzahlungen und Vollstreckungen. Auch eingestellte Verfahren sollen enthalten sein. </p>
<p><b>Bin ich möglicherweise vom Berliner Datenleck betroffen?</b></p>
<p>Noch ist der Kreis der Betroffenen nicht abschließend bekannt. Nach der bisherigen Auswertung sollten Bürger insbesondere aufmerksam werden, wenn einer der folgenden Punkte auf sie zutrifft:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Seit 2020 lief gegen sie ein Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren bei der Berliner Umweltverwaltung.</li>
<li>Sie hatten wegen Abfall, Verpackungen oder Straßenreinigung mit der Verwaltung zu tun.</li>
<li>Sie haben sich über Lärm, Müll oder ein Bauprojekt beschwert.</li>
<li>Sie haben einen Fischereischein beziehungsweise Angelschein beantragt.</li>
<li>Sie haben per E-Mail mit der Verkehrs-, Umwelt- oder Stadtentwicklungsverwaltung kommuniziert.</li>
<li>Sie haben sich bei einer betroffenen Verwaltung, beim Landesdenkmalamt oder bei Berlin Energie beworben.</li>
<li>Sie sind oder waren bei einer der betroffenen Behörden oder Landesgesellschaften beschäftigt.</li>
</ul>
<p>Eine solche Verbindung bedeutet noch nicht automatisch, dass die eigenen Daten tatsächlich veröffentlicht wurden. Sie ist aber ein Anlass, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und eine mögliche Betroffenheit prüfen zu lassen.</p>
<p><b>Auch einfache E-Mail-Kontakte können relevant sein</b></p>
<p>Der mögliche Kreis Betroffener könnte durch die gestohlenen E-Mail-Archive noch erheblich größer sein. Nach Angaben von BILD enthält eine Postfach-Sicherung 1.835 Outlook-Archivdateien mit zusammen rund 2,5 Terabyte.</p>
<p>Solche Postfächer enthalten nicht nur Daten der jeweiligen Mitarbeiter. Darin können sich auch E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Anhänge und Inhalte der Kommunikation mit Bürgern befinden. Damit können auch Menschen betroffen sein, die lediglich mit einer Behörde Kontakt aufgenommen haben.</p>
<p><b>DSGVO: Kontrollverlust kann bereits Schaden darstellen</b></p>
<p>Für Betroffene stellt sich die Frage nach Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) klargestellt, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Ein tatsächlicher Missbrauch der Daten ist dafür nicht zwingend erforderlich.</p>
<p>Auch der Europäische Gerichtshof hat sich mit einer vergleichbaren Konstellation beschäftigt. Im Verfahren C-340/21 ging es um einen Hackerangriff auf die bulgarische Finanzverwaltung. Der EuGH entschied am 14. Dezember 2023 unter anderem, dass eine Behörde nicht allein deshalb von einer möglichen Haftung befreit ist, weil Cyberkriminelle den Angriff ausgeführt haben. Entscheidend ist auch, ob angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen wurden.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer sieht deshalb beim Berliner Datenleck erheblichen Prüfungsbedarf. Entscheidend wird im Einzelfall sein, welche Daten betroffen sind und ob die Voraussetzungen für einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO vorliegen.</p>
<p><b>Datenleck birgt Gefahr von Identitätsdiebstahl und Phishing</b></p>
<p>Für Betroffene endet das Problem nicht mit der Veröffentlichung der Daten. Ausweiskopien, Meldeauskünfte, Vertragsunterlagen oder andere personenbezogene Informationen können für Identitätsmissbrauch, Betrugsversuche oder gezielte Phishing-Angriffe genutzt werden.</p>
<p>Die Berliner Datenschutzbeauftragte rät Betroffenen unter anderem dazu, Passwörter zu ändern, Konto- und Kartenbewegungen zu kontrollieren und bei ungewöhnlichen Nachrichten oder Kontaktversuchen besonders vorsichtig zu sein. Wer konkrete Hinweise darauf hat, dass eigene Daten veröffentlicht oder bereits missbräuchlich verwendet wurden, sollte diese dokumentieren. Identifizierte Betroffene sollen nach Abschluss der Auswertung von der zuständigen Senatsverwaltung informiert werden.</p>
<p>Wer einen möglichen Bezug zu den betroffenen Behörden hat, sollte zudem Schreiben und E-Mail-Korrespondenz aufbewahren. Dr. Stoll &amp; Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/berliner-datenleck-trifft-auch-normale-buerger-fuehrerscheine-bussgeldakten-und-meldeauskuenfte-im-darknet-aufgetaucht#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> an.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer: Erfahrung mit gro&szlig;en Datenschutzf&auml;llen</p>
<p>Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Sie vertritt Verbraucher bundesweit in komplexen Verfahren gegen Unternehmen, Konzerne und &ouml;ffentliche Stellen. Ein Schwerpunkt liegt auf Datenschutz, Datenlecks, Cyberangriffen und Schadensersatz nach der DSGVO.</p>
<p>Die Kanzlei f&uuml;hrt und pr&uuml;ft zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit Datenschutzverst&ouml;&szlig;en, Tracking-F&auml;llen und Cyberangriffen. Dr. Stoll &amp; Sauer setzt dabei auf technische Analyse, rechtliche Einordnung und konsequente Durchsetzung von Verbraucherrechten. Das JUVE-Handbuch z&auml;hlt Dr. Stoll &amp; Sauer seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/berliner-datenleck-trifft-auch-normale-brger-fhrerscheine-bugeldakten-und-meldeausknfte-im-darknet-aufgetaucht/boxid/1072399" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1072399.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/09/berliner-datenleck-trifft-auch-normale-brger-fhrerscheine-bugeldakten-und-meldeausknfte-im-darknet-aufgetaucht/" data-wpel-link="internal">Berliner Datenleck trifft auch normale Bürger: Führerscheine, Bußgeldakten und Meldeauskünfte im Darknet aufgetaucht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Berliner Datenleck: 5,8 Terabyte im Darknet</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/09/berliner-datenleck-5-8-terabyte-im-darknet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2026 11:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>. Ausweiskopien, Personalakten und Gehaltsabrechnungen veröffentlicht BGH erkennt Kontrollverlust über personenbezogene Daten als möglichen Schaden an Berliner Senat will Betroffene informieren Nach dem schweren Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung sind rund 5,8 Terabyte mit etwa 1,44 Millionen Dateien im Darknet veröffentlicht worden. Nach Berichten des Handelsblatts vom 6. September 2026 und des rbb vom 5. September 2026 befinden sich darunter auch sensible personenbezogene Daten wie Teile von Personalakten, eingescannte Ausweise, Gehaltsabrechnungen und Vertragsunterlagen. Die Berliner Datenschutzbeauftragte bestätigt, dass Daten von Beschäftigten und möglicherweise auch von Bürgern veröffentlicht wurden. Aus Sicht der Verbraucherrechtskanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer sollten Betroffene prüfen lassen, ob ihnen aufgrund des Verlusts der Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten Schadensersatz nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) klargestellt, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll &#38; Sauer im DSGVO-Online-Check. Hacker veröffentlichen 1,44 Millionen Dateien der Berliner Verwaltung Der Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz fand nach Angaben der Berliner Datenschutzbeauftragten zwischen dem 7. und 12. August 2026 statt. Betroffen sind Bereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Hackergruppe Rhysida bekannte sich zu dem Angriff und verlangte 30 Bitcoin beziehungsweise rund zwei Millionen Euro Lösegeld. Berlin zahlte nicht. Am 4. September 2026 wurden große Mengen der gestohlenen Informationen im Darknet veröffentlicht. Nach Angaben des Handelsblatts handelt es sich um rund 1,44 Millionen Dateien mit einem Gesamtumfang von 5,8 Terabyte. In der Nacht zum 6. September veröffentlichten die Täter nach Angaben des Berliner Senats zusätzlich ein weiteres Datenpaket, das unter anderem Zugangsdaten enthält. Nach bisherigem Kenntnisstand sind unter anderem folgende Daten beziehungsweise Unterlagen betroffen: Teile von Personalakten eingescannte Ausweisdokumente Gehaltsabrechnungen Arbeitszeugnisse Vertragsunterlagen personenbezogene Daten von Beschäftigten möglicherweise personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern Zugangsdaten zu IT-Systemen Der genaue Umfang des Datenlecks wird weiterhin untersucht. Der Berliner Senat hat eine zentrale Steuerungseinheit eingerichtet, die die abgeflossenen Dateien auswertet und die Information betroffener Personen koordinieren soll. Identifizierte Betroffene sollen nach Angaben des Senats entsprechend der jeweiligen Risikolage informiert werden. Datenleck birgt Gefahr von Identitätsdiebstahl und Phishing Für Betroffene endet das Problem nicht mit der Veröffentlichung der Daten. Ausweiskopien, Vertragsunterlagen oder andere personenbezogene Informationen können beispielsweise für Identitätsmissbrauch, Betrugsversuche oder gezielte Phishing-Angriffe genutzt werden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte rät möglicherweise Betroffenen unter anderem dazu, Passwörter zu ändern und bei ungewöhnlichen Nachrichten oder Kontaktversuchen besonders vorsichtig zu sein. Wer konkrete Hinweise darauf hat, dass eigene Daten veröffentlicht oder bereits missbräuchlich verwendet wurden, sollte diese dokumentieren. DSGVO-Schadensersatz: BGH stärkt Rechte bei Kontrollverlust Für Betroffene ist vor allem Art. 82 DSGVO von Bedeutung. Danach kann bei einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung Schadensersatz verlangt werden, wenn dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Die Rechtsprechung hat die Rechte von Betroffenen in den vergangenen Jahren deutlich konkretisiert. Der Bundesgerichtshof entschied am 18. November 2024 im sogenannten Facebook-Scraping-Verfahren (Az. VI ZR 10/24), dass bereits der bloße und auch kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Eine tatsächliche missbräuchliche Verwendung der Daten oder weitere spürbare negative Folgen sind dafür nicht zwingend erforderlich. Besonders interessant für das Berliner Datenleck ist zudem ein weiteres BGH-Urteil vom 11. Februar 2025 (Az. VI ZR 365/22). Dabei ging es ausgerechnet um personenbezogene Daten aus einer Personalakte. Der BGH erkannte auch dort den Kontrollverlust über die enthaltenen personenbezogenen Informationen als möglichen Schaden nach Art. 82 DSGVO an. EuGH: Auch Hackerangriff kann zu Schadensersatz führen Auch der Europäische Gerichtshof hat sich bereits mit einem sehr ähnlichen Fall beschäftigt. Im Verfahren C-340/21 ging es um einen Cyberangriff auf die bulgarische Finanzverwaltung, bei dem personenbezogene Daten von Millionen Menschen im Internet veröffentlicht worden waren. Der EuGH stellte mit Urteil vom 14. Dezember 2023 klar: Ein Unternehmen oder eine Behörde wird nicht allein deshalb von einer Haftung befreit, weil der Angriff durch externe Cyberkriminelle erfolgte. Der Verantwortliche muss darlegen können, dass angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden sind. Auch eine begründete Angst vor einem möglichen zukünftigen Missbrauch der gestohlenen Daten kann einen immateriellen Schaden darstellen. Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 (C-200/23) hat der EuGH außerdem erneut hervorgehoben, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten grundsätzlich einen immateriellen Schaden darstellen kann. Musste Berlin die Daten besser schützen? Entscheidend für mögliche Schadensersatzansprüche wird auch sein, ob die Berliner Verwaltung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen hatte. Hierzu laufen die Untersuchungen noch. Zusätzliche Brisanz erhält die Frage durch Aussagen des IT-Sicherheitsexperten Manuel Atug. Er erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, er habe bereits 2023 und 2025 auf erhebliche Defizite bei der Cybersicherheit des Landes hingewiesen. Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 5. September 2026 wirft er dem Land Berlin im Zusammenhang mit dem Angriff „grobe Fahrlässigkeit“ vor. Ob sich dieser Vorwurf bestätigt und daraus datenschutzrechtliche Konsequenzen folgen, ist derzeit offen. Dr. Stoll &#38; Sauer hält das Berliner Datenleck vor diesem Hintergrund für rechtlich besonders relevant. Anders als bei Fällen, in denen lediglich ein möglicher Datenabfluss vermutet wird, wurden hier große Mengen gestohlener Informationen tatsächlich im Darknet veröffentlicht. Ob im Einzelfall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht und gegen wen sich dieser richtet, muss anhand der betroffenen Daten und der konkreten Umstände geprüft werden. Was Betroffene jetzt tun können Beschäftigte der Berliner Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Daten bei den betroffenen Senatsverwaltungen gespeichert waren, sollten insbesondere: Mitteilungen des Berliner Senats aufmerksam verfolgen. Benachrichtigungen über eine mögliche Betroffenheit aufbewahren. Auffällige E-Mails, SMS oder Anrufe dokumentieren. Passwörter insbesondere bei möglicherweise betroffenen Diensten ändern. Konto- und Kreditkartenbewegungen aufmerksam kontrollieren. Hinweise auf Identitätsmissbrauch oder Betrugsversuche sichern. prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO bestehen. Dr. Stoll &#38; Sauer bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check an. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer: Erfahrung mit gro&#223;en Datenschutzf&#228;llen Die Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Sie vertritt Verbraucher bundesweit in komplexen Verfahren gegen Unternehmen, Konzerne und &#246;ffentliche Stellen. Ein Schwerpunkt liegt auf Datenschutz, Datenlecks, Cyberangriffen und Schadensersatz nach der DSGVO. Die Kanzlei f&#252;hrt und pr&#252;ft zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit Datenschutzverst&#246;&#223;en, Tracking-F&#228;llen und Cyberangriffen. Dr. Stoll &#38; Sauer setzt dabei auf technische Analyse, rechtliche Einordnung und konsequente Durchsetzung von Verbraucherrechten. Das JUVE-Handbuch z&#228;hlt Dr. Stoll &#38; Sauer seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/09/berliner-datenleck-5-8-terabyte-im-darknet/" data-wpel-link="internal">Berliner Datenleck: 5,8 Terabyte im Darknet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Ausweiskopien, Personalakten und Gehaltsabrechnungen veröffentlicht </b></li>
<li><b>BGH erkennt Kontrollverlust über personenbezogene Daten als möglichen Schaden an</b></li>
<li><b>Berliner Senat will Betroffene informieren</b></li>
</ul>
<p>Nach dem schweren Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung sind rund 5,8 Terabyte mit etwa 1,44 Millionen Dateien im Darknet veröffentlicht worden. Nach Berichten des Handelsblatts vom 6. September 2026 und des rbb vom 5. September 2026 befinden sich darunter auch sensible personenbezogene Daten wie Teile von Personalakten, eingescannte Ausweise, Gehaltsabrechnungen und Vertragsunterlagen. Die Berliner Datenschutzbeauftragte bestätigt, dass Daten von Beschäftigten und möglicherweise auch von Bürgern veröffentlicht wurden.</p>
<p>Aus Sicht der Verbraucherrechtskanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer sollten Betroffene prüfen lassen, ob ihnen aufgrund des Verlusts der Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten Schadensersatz nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusteht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) klargestellt, dass bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll &amp; Sauer im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/berliner-datenleck-58-terabyte-mit-sensiblen-daten-im-darknet-aufgetaucht#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a>.</p>
<p><b>Hacker veröffentlichen 1,44 Millionen Dateien der Berliner Verwaltung</b></p>
<p>Der Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz fand nach Angaben der Berliner Datenschutzbeauftragten zwischen dem 7. und 12. August 2026 statt. Betroffen sind Bereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Hackergruppe Rhysida bekannte sich zu dem Angriff und verlangte 30 Bitcoin beziehungsweise rund zwei Millionen Euro Lösegeld. Berlin zahlte nicht.</p>
<p>Am 4. September 2026 wurden große Mengen der gestohlenen Informationen im Darknet veröffentlicht. Nach Angaben des Handelsblatts handelt es sich um rund 1,44 Millionen Dateien mit einem Gesamtumfang von 5,8 Terabyte. In der Nacht zum 6. September veröffentlichten die Täter nach Angaben des Berliner Senats zusätzlich ein weiteres Datenpaket, das unter anderem Zugangsdaten enthält.</p>
<p>Nach bisherigem Kenntnisstand sind unter anderem folgende Daten beziehungsweise Unterlagen betroffen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Teile von Personalakten</li>
<li>eingescannte Ausweisdokumente</li>
<li>Gehaltsabrechnungen</li>
<li>Arbeitszeugnisse</li>
<li>Vertragsunterlagen</li>
<li>personenbezogene Daten von Beschäftigten</li>
<li>möglicherweise personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern</li>
<li>Zugangsdaten zu IT-Systemen</li>
</ul>
<p>Der genaue Umfang des Datenlecks wird weiterhin untersucht. Der Berliner Senat hat eine zentrale Steuerungseinheit eingerichtet, die die abgeflossenen Dateien auswertet und die Information betroffener Personen koordinieren soll. Identifizierte Betroffene sollen nach Angaben des Senats entsprechend der jeweiligen Risikolage informiert werden.</p>
<p><b>Datenleck birgt Gefahr von Identitätsdiebstahl und Phishing</b></p>
<p>Für Betroffene endet das Problem nicht mit der Veröffentlichung der Daten. Ausweiskopien, Vertragsunterlagen oder andere personenbezogene Informationen können beispielsweise für Identitätsmissbrauch, Betrugsversuche oder gezielte Phishing-Angriffe genutzt werden.</p>
<p>Die Berliner Datenschutzbeauftragte rät möglicherweise Betroffenen unter anderem dazu, Passwörter zu ändern und bei ungewöhnlichen Nachrichten oder Kontaktversuchen besonders vorsichtig zu sein. Wer konkrete Hinweise darauf hat, dass eigene Daten veröffentlicht oder bereits missbräuchlich verwendet wurden, sollte diese dokumentieren.</p>
<p><b>DSGVO-Schadensersatz: BGH stärkt Rechte bei Kontrollverlust</b></p>
<p>Für Betroffene ist vor allem Art. 82 DSGVO von Bedeutung. Danach kann bei einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung Schadensersatz verlangt werden, wenn dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.</p>
<p>Die Rechtsprechung hat die Rechte von Betroffenen in den vergangenen Jahren deutlich konkretisiert.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof entschied am 18. November 2024 im sogenannten Facebook-Scraping-Verfahren (Az. VI ZR 10/24), dass bereits der bloße und auch kurzzeitige Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden darstellen kann. Eine tatsächliche missbräuchliche Verwendung der Daten oder weitere spürbare negative Folgen sind dafür nicht zwingend erforderlich.</p>
<p>Besonders interessant für das Berliner Datenleck ist zudem ein weiteres BGH-Urteil vom 11. Februar 2025 (Az. VI ZR 365/22). Dabei ging es ausgerechnet um personenbezogene Daten aus einer Personalakte. Der BGH erkannte auch dort den Kontrollverlust über die enthaltenen personenbezogenen Informationen als möglichen Schaden nach Art. 82 DSGVO an.</p>
<p><b>EuGH: Auch Hackerangriff kann zu Schadensersatz führen</b></p>
<p>Auch der Europäische Gerichtshof hat sich bereits mit einem sehr ähnlichen Fall beschäftigt. Im Verfahren C-340/21 ging es um einen Cyberangriff auf die bulgarische Finanzverwaltung, bei dem personenbezogene Daten von Millionen Menschen im Internet veröffentlicht worden waren.</p>
<p>Der EuGH stellte mit Urteil vom 14. Dezember 2023 klar:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Ein Unternehmen oder eine Behörde wird nicht allein deshalb von einer Haftung befreit, weil der Angriff durch externe Cyberkriminelle erfolgte.</li>
<li>Der Verantwortliche muss darlegen können, dass angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden sind.</li>
<li>Auch eine begründete Angst vor einem möglichen zukünftigen Missbrauch der gestohlenen Daten kann einen immateriellen Schaden darstellen.</li>
</ul>
<p>Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 (C-200/23) hat der EuGH außerdem erneut hervorgehoben, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten grundsätzlich einen immateriellen Schaden darstellen kann.</p>
<p><b>Musste Berlin die Daten besser schützen?</b></p>
<p>Entscheidend für mögliche Schadensersatzansprüche wird auch sein, ob die Berliner Verwaltung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen hatte.</p>
<p>Hierzu laufen die Untersuchungen noch. Zusätzliche Brisanz erhält die Frage durch Aussagen des IT-Sicherheitsexperten Manuel Atug. Er erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, er habe bereits 2023 und 2025 auf erhebliche Defizite bei der Cybersicherheit des Landes hingewiesen. Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 5. September 2026 wirft er dem Land Berlin im Zusammenhang mit dem Angriff „grobe Fahrlässigkeit“ vor. Ob sich dieser Vorwurf bestätigt und daraus datenschutzrechtliche Konsequenzen folgen, ist derzeit offen.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer hält das Berliner Datenleck vor diesem Hintergrund für rechtlich besonders relevant. Anders als bei Fällen, in denen lediglich ein möglicher Datenabfluss vermutet wird, wurden hier große Mengen gestohlener Informationen tatsächlich im Darknet veröffentlicht. Ob im Einzelfall ein Anspruch auf Schadensersatz besteht und gegen wen sich dieser richtet, muss anhand der betroffenen Daten und der konkreten Umstände geprüft werden.</p>
<p><b>Was Betroffene jetzt tun können</b></p>
<p>Beschäftigte der Berliner Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Daten bei den betroffenen Senatsverwaltungen gespeichert waren, sollten insbesondere:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Mitteilungen des Berliner Senats aufmerksam verfolgen.</li>
<li>Benachrichtigungen über eine mögliche Betroffenheit aufbewahren.</li>
<li>Auffällige E-Mails, SMS oder Anrufe dokumentieren.</li>
<li>Passwörter insbesondere bei möglicherweise betroffenen Diensten ändern.</li>
<li>Konto- und Kreditkartenbewegungen aufmerksam kontrollieren.</li>
<li>Hinweise auf Identitätsmissbrauch oder Betrugsversuche sichern.</li>
<li>prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO bestehen.</li>
</ul>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/it-recht/berliner-datenleck-58-terabyte-mit-sensiblen-daten-im-darknet-aufgetaucht#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">DSGVO-Online-Check</a> an.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer: Erfahrung mit gro&szlig;en Datenschutzf&auml;llen<br />
Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Sie vertritt Verbraucher bundesweit in komplexen Verfahren gegen Unternehmen, Konzerne und &ouml;ffentliche Stellen. Ein Schwerpunkt liegt auf Datenschutz, Datenlecks, Cyberangriffen und Schadensersatz nach der DSGVO.<br />
Die Kanzlei f&uuml;hrt und pr&uuml;ft zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit Datenschutzverst&ouml;&szlig;en, Tracking-F&auml;llen und Cyberangriffen. Dr. Stoll &amp; Sauer setzt dabei auf technische Analyse, rechtliche Einordnung und konsequente Durchsetzung von Verbraucherrechten. Das JUVE-Handbuch z&auml;hlt Dr. Stoll &amp; Sauer seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/berliner-datenleck-5-8-terabyte-im-darknet/boxid/1072237" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1072237.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/09/berliner-datenleck-5-8-terabyte-im-darknet/" data-wpel-link="internal">Berliner Datenleck: 5,8 Terabyte im Darknet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mercedes EQA: LG Dortmund sieht konkretes Brandrisiko als Sachmangel</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/09/mercedes-eqa-lg-dortmund-sieht-konkretes-brandrisiko-als-sachmangel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Sep 2026 15:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>  Gericht spricht von „unauflösbarem Widerspruch“ in Mercedes-Argumentation Rückabwicklung gegen 37.843,35 Euro Auch drohende Betriebsuntersagung spielt eine Rolle Mercedes brannte an Ladesäule in Speyer aus Bei Mercedes halten die Probleme rund um die Hochvoltbatterien von EQA und EQB weiter an: Nach zwei Rückrufen, mehreren verbraucherfreundlichen Urteilen und dem öffentlich dokumentierten EQA-Brand in Speyer hat nun auch das Landgericht Dortmund die Brandgefahr bei einem EQA 250+ als konkreten Sachmangel bewertet. Mit Urteil vom 4. September 2026, Az. 3 O 300/25, verurteilte das Gericht Mercedes zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem stellte es eine Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden fest, die aus der Brandgefahr der Hochvoltbatterie entstehen. Das Verfahren führte die Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer. Für die Kanzlei ist die Entscheidung besonders deutlich, weil das Gericht die zentrale Argumentation von Mercedes ausdrücklich zurückweist. Der Einwand, es handele sich lediglich um das allgemeine Technologierisiko einer Hochvoltbatterie, sei mit dem eigenen Verhalten des Herstellers nicht in Einklang zu bringen. Betroffene EQA- und EQB-Halter können ihre Ansprüche kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Vom Software-Update zum Batterietausch Die Klägerin hatte den EQA 250+ im Juli 2024 direkt bei Mercedes gekauft. Im Februar 2025 informierte Mercedes sie im Rahmen des ersten Produktsicherheitsrückrufs darüber, dass bei sehr hohem Ladezustand der Hochvoltbatterie ein Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle nicht ausgeschlossen werden könne. Bis zu einem Software-Update sollte die Batterie nicht über 80 Prozent geladen werden. Das Update wurde im Juli 2025 durchgeführt. Doch im März 2026 folgte der nächste Rückruf. Mercedes teilte der Klägerin mit, dass das Software-Update das Brandrisiko „nicht vollständig beseitigt“. Nun sollte die Hochvoltbatterie ausgetauscht werden. Bis dahin galt: maximal 80 Prozent laden und das Fahrzeug nur im Freien parken. LG Dortmund: Mercedes-Argumentation ist widersprüchlich Mercedes hatte bestritten, dass ein Sachmangel vorliege. Es bestehe lediglich ein allgemeines Technologierisiko, wie es bei Hochvoltbatterien grundsätzlich vorkommen könne. Das LG Dortmund hält diese Argumentation nicht für überzeugend: „Der Argumentation der Beklagten haftet damit ein unauflösbarer Widerspruch an.“ Das Gericht begründet dies damit, dass ein kostenintensiver Austausch der Hochvoltbatterie und die von Mercedes selbst für dringend erforderlich gehaltenen Einschränkungen kaum erklärbar wären, wenn tatsächlich nur ein allgemeines Batterierisiko vorläge. Weiter heißt es: „Ein Käufer kann das Verhalten der Beklagten, insbesondere den Inhalt der Rückrufschreiben, nur so verstehen, dass diese ein erhöhtes Brandrisiko, welches über das Technologierisiko hinausgeht, erkannt hat.“ Für das Gericht muss ein Käufer nicht damit rechnen, dass sein Fahrzeug mit einer Batterie ausgestattet ist, deren potenzielles Brandrisiko so hoch ist, dass der Hersteller einen Austausch für notwendig hält. Kein bloßer Verdacht – Gericht sieht konkreten Sachmangel Bemerkenswert ist, dass das LG Dortmund nicht einmal auf die Rechtsfigur eines bloßen Mangelverdachts zurückgreifen musste. Das Urteil stellt ausdrücklich fest: „Ein Rückgriff auf die Rechtsfigur des Mangelverdacht bedarf es ebenfalls nicht, da dem streitgegenständlichen Fahrzeug aufgrund des Brandrisikos ein konkreter Sachmangel anhaftet.“ Damit geht Dortmund in seiner Formulierung noch einen Schritt weiter als andere Entscheidungen: Nicht nur der Verdacht eines erhöhten Brandrisikos spielt eine Rolle, sondern das Gericht sieht im Brandrisiko selbst einen konkreten Sachmangel. KBA: Im Extremfall droht Betriebsuntersagung Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Zulassung des Fahrzeugs. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 13. April 2026 mitgeteilt, dass Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht am Rückruf teilnehmen, den örtlichen Zulassungsbehörden mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung übermittelt werden. Für das LG Dortmund ist auch das kaufrechtlich relevant: „Ein Fahrzeug, dem aufgrund seiner Beschaffenheit eine Betriebsuntersagung droht, entspricht nicht den objektiven Anforderungen.“ Hinzu kommen die Einschränkungen, die Batterie nur bis 80 Prozent zu laden und das Fahrzeug bis zum Austausch ausschließlich im Freien zu parken. Rücktritt nicht wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen Mercedes argumentierte außerdem, ein etwaiger Mangel sei zu geringfügig, um eine Rückabwicklung zu rechtfertigen. Auch damit hatte der Hersteller keinen Erfolg. Das Gericht verweist zum einen auf die möglichen schwerwiegenden Folgen eines Batteriebrandes und zum anderen auf die Gefahr einer Betriebsuntersagung. Es kommt deshalb zu dem Ergebnis: „Bei wertender Betrachtung kann dies nach Auffassung des Gerichts nicht als unerheblich i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB angesehen werden.“ Damit waren die Voraussetzungen für den Rücktritt nach Auffassung des Gerichts erfüllt. Mercedes muss EQA zurücknehmen Das LG Dortmund verurteilte Mercedes unter anderem zu: 37.843,35 Euro gegen Rückgabe und Rückübereignung des Mercedes EQA 250+ Schadensersatz für mögliche künftige Schäden infolge der Brandgefahr bis zur Rücknahme des Fahrzeugs Feststellung des Annahmeverzugs Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.280,04 Euro Übernahme von 75 Prozent der Prozesskosten Das Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig. Weitere Urteile stärken Position betroffener EQA-Käufer Die Dortmunder Entscheidung reiht sich in mehrere von Dr. Stoll &#38; Sauer erstrittene Urteile ein. LG Stuttgart, 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26: Rückabwicklung eines EQA 250+; das Gericht wertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. LG Stuttgart, 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26: Auch ein finanzierter EQA musste rückabgewickelt werden. LG Frankfurt (Oder), 14. August 2026, Az. 11 O 140/25: Ein Mercedes-Vertragshändler wurde zur Rückabwicklung eines gebrauchten EQA verurteilt; das Gericht bewertete den Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel. Damit liegen inzwischen mehrere erstinstanzliche Entscheidungen vor, die das konkrete Brandrisiko der betroffenen Hochvoltbatterien kaufrechtlich erheblich gewichten. Hochvoltbatterie-Probleme betreffen nicht nur Mercedes Sicherheitsrelevante Probleme mit Hochvoltbatterien sind kein reines Mercedes-Thema. Rückrufe oder rechtliche Auseinandersetzungen wegen möglicher Kurzschlüsse, Brandgefahr oder erheblicher Nutzungseinschränkungen gab es zuletzt auch bei Fahrzeugen anderer Hersteller, darunter Ford, Porsche, Kia, Hyundai, Volvo, Volkswagen und Cupra. Dr. Stoll &#38; Sauer führt bereits Verfahren in mehreren dieser Fallgruppen. Für Verbraucher ist entscheidend, ob der Hersteller das technische Problem tatsächlich beseitigt oder ob trotz Rückruf erhebliche Einschränkungen und Sicherheitsrisiken fortbestehen. Was können betroffene Mercedes-Kunden tun? Die Dortmunder Entscheidung bedeutet nicht, dass jeder vom Rückruf betroffene EQA oder EQB automatisch zurückgegeben werden kann. Sie zeigt aber, dass Verbraucher rechtliche Möglichkeiten haben können, wenn Sicherheitsrisiken und Nutzungseinschränkungen erheblich sind. Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht: Nachbesserung verlangen Rücktritt und Rückabwicklung prüfen auch bei finanzierten Fahrzeugen eine Rückabwicklung prüfen Schadensersatzansprüche untersuchen Ansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer beziehungsweise Mercedes selbst prüfen Besonders sinnvoll ist eine rechtliche Prüfung, wenn das Fahrzeug nur bis 80 Prozent geladen werden soll, ausschließlich im Freien geparkt werden darf, ein Batterietausch angekündigt wurde oder weiterhin aussteht. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer stärkt das Dortmunder Urteil die Position betroffener Verbraucher weiter. Besonders deutlich ist die Feststellung, dass Mercedes sich nicht einerseits auf ein bloß allgemeines Technologierisiko berufen und andererseits einen vollständigen Batterietausch sowie erhebliche Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich halten kann. Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung bietet der E-Mobilitäts-Online-Check. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Autorecht, bei Problemen rund um Elektromobilit&#228;t und Hochvoltbatterien, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht sowie im Datenschutzrecht. Dr. Stoll &#38; Sauer verf&#252;gt &#252;ber umfangreiche Erfahrung in gro&#223;en Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch z&#228;hlt die Kanzlei seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/09/mercedes-eqa-lg-dortmund-sieht-konkretes-brandrisiko-als-sachmangel/" data-wpel-link="internal">Mercedes EQA: LG Dortmund sieht konkretes Brandrisiko als Sachmangel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"> </p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Gericht spricht von „unauflösbarem Widerspruch“ in Mercedes-Argumentation </b></li>
<li><b>Rückabwicklung gegen 37.843,35 Euro </b></li>
<li><b>Auch drohende Betriebsuntersagung spielt eine Rolle</b></li>
<li><b>Mercedes brannte an Ladesäule in Speyer aus</b></li>
</ul>
<p>Bei Mercedes halten die Probleme rund um die Hochvoltbatterien von EQA und EQB weiter an: Nach zwei Rückrufen, mehreren verbraucherfreundlichen Urteilen und dem öffentlich dokumentierten EQA-Brand in Speyer hat nun auch das Landgericht Dortmund die Brandgefahr bei einem EQA 250+ als konkreten Sachmangel bewertet. Mit Urteil vom 4. September 2026, Az. 3 O 300/25, verurteilte das Gericht Mercedes zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem stellte es eine Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden fest, die aus der Brandgefahr der Hochvoltbatterie entstehen. Das Verfahren führte die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer. Für die Kanzlei ist die Entscheidung besonders deutlich, weil das Gericht die zentrale Argumentation von Mercedes ausdrücklich zurückweist. Der Einwand, es handele sich lediglich um das allgemeine Technologierisiko einer Hochvoltbatterie, sei mit dem eigenen Verhalten des Herstellers nicht in Einklang zu bringen. Betroffene EQA- und EQB-Halter können ihre Ansprüche kostenlos im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-eqa-lg-dortmund-sieht-konkretes-brandrisiko-als-sachmangel#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen.</p>
<p><b>Vom Software-Update zum Batterietausch</b></p>
<p>Die Klägerin hatte den EQA 250+ im Juli 2024 direkt bei Mercedes gekauft. Im Februar 2025 informierte Mercedes sie im Rahmen des ersten Produktsicherheitsrückrufs darüber, dass bei sehr hohem Ladezustand der Hochvoltbatterie ein Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle nicht ausgeschlossen werden könne. Bis zu einem Software-Update sollte die Batterie nicht über 80 Prozent geladen werden.</p>
<p>Das Update wurde im Juli 2025 durchgeführt. Doch im März 2026 folgte der nächste Rückruf. Mercedes teilte der Klägerin mit, dass das Software-Update das Brandrisiko „nicht vollständig beseitigt“. Nun sollte die Hochvoltbatterie ausgetauscht werden. Bis dahin galt: maximal 80 Prozent laden und das Fahrzeug nur im Freien parken.</p>
<p><b>LG Dortmund: Mercedes-Argumentation ist widersprüchlich</b></p>
<p>Mercedes hatte bestritten, dass ein Sachmangel vorliege. Es bestehe lediglich ein allgemeines Technologierisiko, wie es bei Hochvoltbatterien grundsätzlich vorkommen könne.</p>
<p>Das LG Dortmund hält diese Argumentation nicht für überzeugend:</p>
<p>„Der Argumentation der Beklagten haftet damit ein unauflösbarer Widerspruch an.“</p>
<p>Das Gericht begründet dies damit, dass ein kostenintensiver Austausch der Hochvoltbatterie und die von Mercedes selbst für dringend erforderlich gehaltenen Einschränkungen kaum erklärbar wären, wenn tatsächlich nur ein allgemeines Batterierisiko vorläge.</p>
<p>Weiter heißt es:</p>
<p>„Ein Käufer kann das Verhalten der Beklagten, insbesondere den Inhalt der Rückrufschreiben, nur so verstehen, dass diese ein erhöhtes Brandrisiko, welches über das Technologierisiko hinausgeht, erkannt hat.“</p>
<p>Für das Gericht muss ein Käufer nicht damit rechnen, dass sein Fahrzeug mit einer Batterie ausgestattet ist, deren potenzielles Brandrisiko so hoch ist, dass der Hersteller einen Austausch für notwendig hält.</p>
<p><b>Kein bloßer Verdacht – Gericht sieht konkreten Sachmangel</b></p>
<p>Bemerkenswert ist, dass das LG Dortmund nicht einmal auf die Rechtsfigur eines bloßen Mangelverdachts zurückgreifen musste.</p>
<p>Das Urteil stellt ausdrücklich fest:</p>
<p>„Ein Rückgriff auf die Rechtsfigur des Mangelverdacht bedarf es ebenfalls nicht, da dem streitgegenständlichen Fahrzeug aufgrund des Brandrisikos ein konkreter Sachmangel anhaftet.“</p>
<p>Damit geht Dortmund in seiner Formulierung noch einen Schritt weiter als andere Entscheidungen: Nicht nur der Verdacht eines erhöhten Brandrisikos spielt eine Rolle, sondern das Gericht sieht im Brandrisiko selbst einen konkreten Sachmangel.</p>
<p><b>KBA: Im Extremfall droht Betriebsuntersagung</b></p>
<p>Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Zulassung des Fahrzeugs. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 13. April 2026 mitgeteilt, dass Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht am Rückruf teilnehmen, den örtlichen Zulassungsbehörden mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung übermittelt werden.</p>
<p>Für das LG Dortmund ist auch das kaufrechtlich relevant:</p>
<p>„Ein Fahrzeug, dem aufgrund seiner Beschaffenheit eine Betriebsuntersagung droht, entspricht nicht den objektiven Anforderungen.“</p>
<p>Hinzu kommen die Einschränkungen, die Batterie nur bis 80 Prozent zu laden und das Fahrzeug bis zum Austausch ausschließlich im Freien zu parken.</p>
<p><b>Rücktritt nicht wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen</b></p>
<p>Mercedes argumentierte außerdem, ein etwaiger Mangel sei zu geringfügig, um eine Rückabwicklung zu rechtfertigen. Auch damit hatte der Hersteller keinen Erfolg.</p>
<p>Das Gericht verweist zum einen auf die möglichen schwerwiegenden Folgen eines Batteriebrandes und zum anderen auf die Gefahr einer Betriebsuntersagung. Es kommt deshalb zu dem Ergebnis:</p>
<p>„Bei wertender Betrachtung kann dies nach Auffassung des Gerichts nicht als unerheblich i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB angesehen werden.“</p>
<p>Damit waren die Voraussetzungen für den Rücktritt nach Auffassung des Gerichts erfüllt.</p>
<p><b>Mercedes muss EQA zurücknehmen</b></p>
<p>Das LG Dortmund verurteilte Mercedes unter anderem zu:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>37.843,35 Euro gegen Rückgabe und Rückübereignung des Mercedes EQA 250+</li>
<li>Schadensersatz für mögliche künftige Schäden infolge der Brandgefahr bis zur Rücknahme des Fahrzeugs</li>
<li>Feststellung des Annahmeverzugs</li>
<li>Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.280,04 Euro</li>
<li>Übernahme von 75 Prozent der Prozesskosten</li>
</ul>
<p>Das Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig.</p>
<p><b>Weitere Urteile stärken Position betroffener EQA-Käufer</b></p>
<p>Die Dortmunder Entscheidung reiht sich in mehrere von Dr. Stoll &amp; Sauer erstrittene Urteile ein.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>LG Stuttgart, 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26:</b> Rückabwicklung eines EQA 250+; das Gericht wertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel.</li>
<li><b>LG Stuttgart, 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26:</b> Auch ein finanzierter EQA musste rückabgewickelt werden.</li>
<li><b>LG Frankfurt (Oder), 14. August 2026, Az. 11 O 140/25:</b> Ein Mercedes-Vertragshändler wurde zur Rückabwicklung eines gebrauchten EQA verurteilt; das Gericht bewertete den Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel.</li>
</ul>
<p>Damit liegen inzwischen mehrere erstinstanzliche Entscheidungen vor, die das konkrete Brandrisiko der betroffenen Hochvoltbatterien kaufrechtlich erheblich gewichten.</p>
<p><b>Hochvoltbatterie-Probleme betreffen nicht nur Mercedes</b></p>
<p>Sicherheitsrelevante Probleme mit Hochvoltbatterien sind kein reines Mercedes-Thema. Rückrufe oder rechtliche Auseinandersetzungen wegen möglicher Kurzschlüsse, Brandgefahr oder erheblicher Nutzungseinschränkungen gab es zuletzt auch bei Fahrzeugen anderer Hersteller, darunter Ford, Porsche, Kia, Hyundai, Volvo, Volkswagen und Cupra.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer führt bereits Verfahren in mehreren dieser Fallgruppen. Für Verbraucher ist entscheidend, ob der Hersteller das technische Problem tatsächlich beseitigt oder ob trotz Rückruf erhebliche Einschränkungen und Sicherheitsrisiken fortbestehen.</p>
<p><b>Was können betroffene Mercedes-Kunden tun?</b></p>
<p>Die Dortmunder Entscheidung bedeutet nicht, dass jeder vom Rückruf betroffene EQA oder EQB automatisch zurückgegeben werden kann. Sie zeigt aber, dass Verbraucher rechtliche Möglichkeiten haben können, wenn Sicherheitsrisiken und Nutzungseinschränkungen erheblich sind.</p>
<p>Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Nachbesserung verlangen</li>
<li>Rücktritt und Rückabwicklung prüfen</li>
<li>auch bei finanzierten Fahrzeugen eine Rückabwicklung prüfen</li>
<li>Schadensersatzansprüche untersuchen</li>
<li>Ansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer beziehungsweise Mercedes selbst prüfen</li>
</ul>
<p>Besonders sinnvoll ist eine rechtliche Prüfung, wenn das Fahrzeug nur bis 80 Prozent geladen werden soll, ausschließlich im Freien geparkt werden darf, ein Batterietausch angekündigt wurde oder weiterhin aussteht.</p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer stärkt das Dortmunder Urteil die Position betroffener Verbraucher weiter. Besonders deutlich ist die Feststellung, dass Mercedes sich nicht einerseits auf ein bloß allgemeines Technologierisiko berufen und andererseits einen vollständigen Batterietausch sowie erhebliche Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich halten kann.</p>
<p>Eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung bietet der <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-eqa-lg-dortmund-sieht-konkretes-brandrisiko-als-sachmangel#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a>.</div>
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<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Autorecht, bei Problemen rund um Elektromobilit&auml;t und Hochvoltbatterien, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht sowie im Datenschutzrecht. Dr. Stoll &amp; Sauer verf&uuml;gt &uuml;ber umfangreiche Erfahrung in gro&szlig;en Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch z&auml;hlt die Kanzlei seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.</p>
</div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
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		<title>Bentley Bentayga Hybrid: Brandgefahr durch Hochvoltbatterie</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/09/bentley-bentayga-hybrid-brandgefahr-durch-hochvoltbatterie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 2026 06:28:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>  Defekte Zellmodule können beim Laden überhitzen KBA überwacht Rückruf RE25/46 32 Fahrzeuge in Deutschland betroffen Bentley ruft weltweit 558 Bentayga Hybrid wegen möglicher Brandgefahr an der Hochvoltbatterie zurück. In Deutschland sind nach den zum KBA-Rückruf 15895R veröffentlichten Angaben 32 Fahrzeuge betroffen. Die europäische Produktsicherheitsplattform Safety Gate veröffentlichte die Warnung SR/00085/26 am 16. Januar 2026 und stuft das Risiko als „ernst“ ein: Zellmodule der Hochvoltbatterie können sich beim Laden überhitzen und im schlimmsten Fall einen Fahrzeugbrand auslösen. Die Verbraucherrechtskanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer rät betroffenen Haltern, den Rückruf ernst zu nehmen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Gerade bei sicherheitsrelevanten Problemen der Hochvoltbatterie können je nach Einzelfall Ansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller in Betracht kommen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check. Bentley-Rückruf RE25/46: Hochvoltbatterie kann beim Laden überhitzen Betroffen sind Bentley Bentayga Hybrid des Modelljahres 2023. Nach den KBA-Angaben wurden die Fahrzeuge zwischen 29. März und 7. November 2023 produziert. Weltweit umfasst die Rückrufaktion 558 Fahrzeuge, davon 32 in Deutschland. Die Ursache liegt nach den veröffentlichten Informationen in den Zellmodulen der Hochvoltbatterie: Rückrufcode des Herstellers: RE25/46 KBA-Referenznummer: 15895R Safety-Gate-Warnung: SR/00085/26 Weltweit betroffen: 558 Fahrzeuge Deutschland: 32 Fahrzeuge Produktionszeitraum: März bis 7. November 2023 Gefahr: Überhitzung der Hochvoltbatterie beim Laden und mögliche Brandentwicklung Maßnahme: Installation einer verbesserten Diagnose-Software; bei festgestellten Auffälligkeiten Austausch eines Batteriemoduls oder der gesamten Hochvoltbatterie. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA liefert zusätzliche technische Details. Danach kommen als mögliche Ursachen entweder Partikelverunreinigungen oder Schäden am Separator innerhalb der Hochvoltbatterie in Betracht. Beides kann während oder kurz nach dem Laden zu einem Kurzschluss führen. Die betroffenen Batterien stammen von Samsung SDI Hungary. Auch andere Hersteller haben Probleme mit Hochvoltbatterien Bentley steht mit der Problematik nicht allein. Rückrufe wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandrisiken betreffen inzwischen mehrere Hersteller. Mercedes EQA und EQB: Dr. Stoll &#38; Sauer hat bereits drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes erstritten. Das Landgericht Stuttgart entschied am 30. Juli 2026 in den Verfahren Az. 53 O 3/26 und Az. 53 O 27/26 zugunsten der von der Kanzlei vertretenen Kläger. Hinzu kommt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25. Porsche Taycan: Auch beim Taycan führten mögliche Defekte einzelner Batteriezellen zu Rückrufen wegen Kurzschluss- und Brandrisiken. Kia Niro EV: Auch Kia hat Fahrzeuge wegen möglicher Probleme im Bereich der Hochvoltbatterie zurückgerufen. Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Wegen eines möglichen Kurzschlusses und Brandrisikos laufen Rückrufmaßnahmen. Dr. Stoll &#38; Sauer führt Verfahren zur Rückabwicklung betroffener Fahrzeuge. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer zeigt sich damit, dass die dauerhafte Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität geworden ist. Hochvoltbatterie bleibt sicherheitsrelevanter Schwachpunkt bei E-Autos und Plug-in-Hybriden Der Rückruf reiht sich in eine Vielzahl von Fällen ein, bei denen Hersteller wegen möglicher Überhitzung oder Brandgefahr an Hochvoltbatterien reagieren mussten. Dr. Stoll &#38; Sauer führt bereits zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit mangelhaften Hochvoltbatterien und Rückrufmaßnahmen verschiedener Autohersteller. Aus Sicht der Kanzlei sollten betroffene Bentley-Halter insbesondere darauf achten, ob der Rückruf dauerhaft Abhilfe schafft oder ob nach dem Software-Update weiterhin Einschränkungen beziehungsweise Fehlermeldungen auftreten. Bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse kann zudem eine erhebliche Beeinträchtigung durch einen sicherheitsrelevanten Hochvoltbatteriemangel rechtlich besonders ins Gewicht fallen. Dr. Stoll &#38; Sauer bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dr. Stoll &#38; Sauer z&#228;hlt zu den f&#252;hrenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem in Verfahren rund um den Abgasskandal, fehlerhafte E-Autos und Hochvoltbatterien, Datenschutz, Arbeitsrecht und Versicherungen. Dar&#252;ber hinaus f&#252;hrt Dr. Stoll &#38; Sauer Musterfeststellungs- und Sammelverfahren und wurde vom Fachmagazin JUVE im Bereich Konfliktl&#246;sung ausgezeichnet. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/09/bentley-bentayga-hybrid-brandgefahr-durch-hochvoltbatterie/" data-wpel-link="internal">Bentley Bentayga Hybrid: Brandgefahr durch Hochvoltbatterie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"> </p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Defekte Zellmodule können beim Laden überhitzen </b></li>
<li><b>KBA überwacht Rückruf RE25/46 </b></li>
<li><b>32 Fahrzeuge in Deutschland betroffen</b></li>
</ul>
<p>Bentley ruft weltweit 558 Bentayga Hybrid wegen möglicher Brandgefahr an der Hochvoltbatterie zurück. In Deutschland sind nach den zum KBA-Rückruf 15895R veröffentlichten Angaben 32 Fahrzeuge betroffen. Die europäische Produktsicherheitsplattform Safety Gate veröffentlichte die Warnung SR/00085/26 am 16. Januar 2026 und stuft das Risiko als „ernst“ ein: Zellmodule der Hochvoltbatterie können sich beim Laden überhitzen und im schlimmsten Fall einen Fahrzeugbrand auslösen.</p>
<p>Die Verbraucherrechtskanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer rät betroffenen Haltern, den Rückruf ernst zu nehmen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Gerade bei sicherheitsrelevanten Problemen der Hochvoltbatterie können je nach Einzelfall Ansprüche gegenüber Verkäufer oder Hersteller in Betracht kommen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/bentley-bentayga-hybrid-brandgefahr-durch-hochvoltbatterie#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>E-Mobilitäts-Online-Check</b>.</a></p>
<p><b>Bentley-Rückruf RE25/46: Hochvoltbatterie kann beim Laden überhitzen</b></p>
<p>Betroffen sind Bentley Bentayga Hybrid des Modelljahres 2023. Nach den KBA-Angaben wurden die Fahrzeuge zwischen <b>29. März und 7. November 2023</b> produziert. Weltweit umfasst die Rückrufaktion 558 Fahrzeuge, davon 32 in Deutschland.</p>
<p>Die Ursache liegt nach den veröffentlichten Informationen in den Zellmodulen der Hochvoltbatterie:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Rückrufcode des Herstellers: <b>RE25/46</b></li>
<li>KBA-Referenznummer: <b>15895R</b></li>
<li>Safety-Gate-Warnung: <b>SR/00085/26</b></li>
<li>Weltweit betroffen: <b>558 Fahrzeuge</b></li>
<li>Deutschland: <b>32 Fahrzeuge</b></li>
<li>Produktionszeitraum: <b> März bis 7. November 2023</b></li>
<li>Gefahr: Überhitzung der Hochvoltbatterie beim Laden und mögliche Brandentwicklung</li>
<li>Maßnahme: Installation einer verbesserten Diagnose-Software; bei festgestellten Auffälligkeiten Austausch eines Batteriemoduls oder der gesamten Hochvoltbatterie.</li>
</ul>
<p>Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA liefert zusätzliche technische Details. Danach kommen als mögliche Ursachen entweder Partikelverunreinigungen oder Schäden am Separator innerhalb der Hochvoltbatterie in Betracht. Beides kann während oder kurz nach dem Laden zu einem Kurzschluss führen. Die betroffenen Batterien stammen von Samsung SDI Hungary.</p>
<p><b>Auch andere Hersteller haben Probleme mit Hochvoltbatterien</b></p>
<p>Bentley steht mit der Problematik nicht allein. Rückrufe wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandrisiken betreffen inzwischen mehrere Hersteller.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Mercedes EQA und EQB:</b> Dr. Stoll &amp; Sauer hat bereits drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes erstritten. Das Landgericht Stuttgart entschied am <b>30. Juli 2026</b> in den Verfahren <b>Az. 53 O 3/26</b> und <b>Az. 53 O 27/26</b> zugunsten der von der Kanzlei vertretenen Kläger. Hinzu kommt ein Urteil des <b>Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25</b>.</li>
<li><b>Porsche Taycan:</b> Auch beim Taycan führten mögliche Defekte einzelner Batteriezellen zu Rückrufen wegen Kurzschluss- und Brandrisiken.</li>
<li><b>Kia Niro EV:</b> Auch Kia hat Fahrzeuge wegen möglicher Probleme im Bereich der Hochvoltbatterie zurückgerufen.</li>
<li><b>Ford Kuga Plug-in-Hybrid:</b> Wegen eines möglichen Kurzschlusses und Brandrisikos laufen Rückrufmaßnahmen. Dr. Stoll &amp; Sauer führt Verfahren zur Rückabwicklung betroffener Fahrzeuge.</li>
</ul>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer zeigt sich damit, dass die dauerhafte Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität geworden ist.</p>
<p><b>Hochvoltbatterie bleibt sicherheitsrelevanter Schwachpunkt bei E-Autos und Plug-in-Hybriden</b></p>
<p>Der Rückruf reiht sich in eine Vielzahl von Fällen ein, bei denen Hersteller wegen möglicher Überhitzung oder Brandgefahr an Hochvoltbatterien reagieren mussten. Dr. Stoll &amp; Sauer führt bereits zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit mangelhaften Hochvoltbatterien und Rückrufmaßnahmen verschiedener Autohersteller.</p>
<p>Aus Sicht der Kanzlei sollten betroffene Bentley-Halter insbesondere darauf achten, ob der Rückruf dauerhaft Abhilfe schafft oder ob nach dem Software-Update weiterhin Einschränkungen beziehungsweise Fehlermeldungen auftreten. Bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse kann zudem eine erhebliche Beeinträchtigung durch einen sicherheitsrelevanten Hochvoltbatteriemangel rechtlich besonders ins Gewicht fallen.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/bentley-bentayga-hybrid-brandgefahr-durch-hochvoltbatterie#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>E-Mobilitäts-Online-Check</b></a> an.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer z&auml;hlt zu den f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem in Verfahren rund um den Abgasskandal, fehlerhafte E-Autos und Hochvoltbatterien, Datenschutz, Arbeitsrecht und Versicherungen. Dar&uuml;ber hinaus f&uuml;hrt Dr. Stoll &amp; Sauer Musterfeststellungs- und Sammelverfahren und wurde vom Fachmagazin JUVE im Bereich Konfliktl&ouml;sung ausgezeichnet.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
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		<title>E-Auto Ford Kuga: Rückruf 25SC4 wegen Brandgefahr startet</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/08/e-auto-ford-kuga-rckruf-25sc4-wegen-brandgefahr-startet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Aug 2026 13:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobile & Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ford-Werkstätten vergeben Termine für Batterie-Rückruf Update kann nutzbare Batteriekapazität begrenzen Ist die Brandgefahr damit beseitigt? Stoll &#38; Sauer sieht weiter rechtliche Fragen Beim E-Modell Ford Kuga startet die Umsetzung des Rückrufs 25SC4. Werkstätten verschicken inzwischen konkrete Terminvorschläge. Ein Dr. Stoll &#38; Sauer vorliegendes Schreiben verweist auf eine seit dem 11. August 2026 bestehende Serviceanweisung von Ford. Welche technische Maßnahme durchgeführt wird und welche Folgen sie haben kann, bleibt darin offen. Das sorgt bei Mandanten von Dr. Stoll &#38; Sauer und Ford-Kunden für zunehmende Irritation und Enttäuschung. Nach der der Kanzlei vorliegenden Herstellerinformation besteht die Abhilfe aus einem Software-Update des Batteriekontrollmoduls, das die nutzbare Energiekapazität der Hochvoltbatterie begrenzen und zu einem Reichweitenverlust von bis zu etwa zwölf Prozent führen kann. Ob die Brandgefahr durch das Update gebannt ist, bleibt ungeklärt. Dr. Stoll &#38; Sauer sieht deshalb weiterhin offene zivilrechtliche Fragen. Betroffene Ford-Kuga-Halter können ihre Ansprüche kostenlos im Ford-Online-Check prüfen lassen. Was Ford beim Rückruf 25SC4 tatsächlich macht Nach der Dr. Stoll &#38; Sauer vorliegenden Herstellerinformation ist kein Austausch der Hochvoltbatterie oder einzelner Batteriezellen vorgesehen. Stattdessen erhält das Batteriekontrollmodul BECM ein Software-Update. Die wesentlichen Punkte: Das Update soll Unregelmäßigkeiten der Batterie früher erkennen und das Risiko einer Überhitzung reduzieren. Ein Algorithmus begrenzt im Zuge der Alterung die nutzbare Energiekapazität. Dadurch kann sich die Reichweite laut Ford um bis zu etwa zwölf Prozent reduzieren. Die bisherige Vorgabe, die Batterie nur bis 80 Prozent zu laden, entfällt nach dem Update. Ford erweitert für dieses konkrete Batterieproblem die Garantie auf zehn Jahre beziehungsweise 240.000 Kilometer. Die konkreten Garantiebedingungen liegen Dr. Stoll &#38; Sauer bislang nicht vor. Ursache behoben oder Risiko nur begrenzt? Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer liegt genau hier der entscheidende Punkt. Die möglicherweise betroffenen Batteriezellen bleiben im Fahrzeug. Das Software-Update setzt nach seiner Beschreibung bei der Erkennung von Unregelmäßigkeiten und bei der Steuerung der Batterie an. Damit stellen sich weiterhin zentrale Fragen: Wird die Ursache eines möglichen internen Kurzschlusses tatsächlich beseitigt? Warum muss die nutzbare Batteriekapazität begrenzt werden, wenn das Problem vollständig behoben ist? Welche Bedeutung hat ein dauerhafter Reichweitenverlust für Wert und Nutzung des Fahrzeugs? Gerade der mögliche Reichweitenverlust ist für Verbraucher relevant. Die elektrische Reichweite gehört zu den wesentlichen Eigenschaften eines Plug-in-Hybridfahrzeugs. Wird sie als Folge der Rückrufmaßnahme dauerhaft reduziert, kann dies aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer auch zivilrechtlich von Bedeutung sein. Rückruf-Hickhack beim Ford Kuga Der aktuelle Werkstattstart ist nur das jüngste Kapitel einer langen Folge von Problemen rund um den Ford Kuga Plug-in-Hybrid. Bereits 2020 wurden Kuga Plug-in-Hybride wegen möglicher Brandgefahr im Zusammenhang mit der Hochvoltbatterie zurückgerufen. Auf weitere Batterieaktionen folgten die Maßnahmen 24S79 und 25SC4. Betroffene Kunden mussten die Batterie zwischenzeitlich auf maximal 80 Prozent Ladezustand begrenzen und weitere Nutzungsvorgaben beachten. Nun liegt die Serviceanweisung vor. Statt eines Austauschs der Batterie ist ein Software-Update vorgesehen, das wiederum mit einem möglichen Reichweitenverlust verbunden ist. Dr. Stoll &#38; Sauer hält es deshalb für nachvollziehbar, dass die Geduld vieler Betroffener zunehmend erschöpft ist. Wer über Monate Nutzungseinschränkungen hinnehmen musste, erwartet von einer endgültigen Abhilfemaßnahme eine transparente und dauerhafte technische Lösung. Ford-Kunden sollten den Rückruf trotzdem durchführen lassen Dr. Stoll &#38; Sauer rät Betroffenen ausdrücklich, die Rückrufmaßnahme durchführen zu lassen. Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen überwacht das Kraftfahrt-Bundesamt die Umsetzung. Wird eine Maßnahme nicht vorgenommen, kann auch die zuständige Zulassungsbehörde eingeschaltet werden. Für Betroffene gilt daher: Werkstatttermin wahrnehmen – zivilrechtliche Ansprüche trotzdem prüfen lassen. Die Durchführung eines sicherheitsrechtlichen Rückrufs bedeutet aus Sicht der Kanzlei nicht automatisch, dass ein Fahrzeug anschließend auch zivilrechtlich mangelfrei ist. Gerichtlicher Erfolg gegen Ford wegen defekter Hochvoltbatterie Die Batterieproblematik beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Dr. Stoll &#38; Sauer hat vor dem Landgericht Regensburg bereits ein Versäumnisurteil gegen die Ford-Werke GmbH erstritten. Mit Urteil vom 27. Juli 2026, Az. 84 O 872/26, verurteilte das Gericht Ford zur Zahlung von 34.980 Euro abzüglich 5.996,57 Euro Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Ford Kuga. Zudem stellte das Gericht fest, dass Ford für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie, einzustehen hat. Bei einem Versäumnisurteil muss das Gericht weiterhin prüfen, ob der Vortrag der Klägerseite die verlangten Rechtsfolgen trägt. Diese Prüfung hat die Klage von Dr. Stoll &#38; Sauer bestanden. Ford kann gegen das Urteil Einspruch einlegen. Auch andere Hersteller haben Probleme mit Hochvoltbatterien Ford steht mit der Problematik nicht allein. Rückrufe wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandrisiken betreffen inzwischen mehrere Hersteller. Mercedes EQA und EQB: Dr. Stoll &#38; Sauer hat bereits drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes erstritten. Das Landgericht Stuttgart entschied am 30. Juli 2026 in den Verfahren Az. 53 O 3/26 und Az. 53 O 27/26 zugunsten der von der Kanzlei vertretenen Kläger. Hinzu kommt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25. Porsche Taycan: Auch beim Taycan führten mögliche Defekte einzelner Batteriezellen zu Rückrufen wegen Kurzschluss- und Brandrisiken. Kia Niro EV: Auch Kia hat Fahrzeuge wegen möglicher Probleme im Bereich der Hochvoltbatterie zurückgerufen. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer zeigt sich damit, dass die dauerhafte Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität geworden ist. Rückruf erledigt – Mangel nicht automatisch beseitigt Für die zivilrechtliche Bewertung kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Entscheidend kann unter anderem sein, ob die technische Ursache des Problems beseitigt wurde, ob Einschränkungen verbleiben und ob sich durch die Maßnahme Reichweite, Kapazität oder Nutzungsmöglichkeiten des Fahrzeugs dauerhaft verändern. Dr. Stoll &#38; Sauer geht deshalb davon aus, dass die Durchführung von 25SC4 bestehende Ansprüche nicht automatisch erledigt. Betroffene sollten Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen und Informationen über das durchgeführte Software-Update aufbewahren. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Ford-Online-Check an. Dr. Stoll &#38; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Automobilrecht, bei E-Mobilität und Problemen mit Hochvoltbatterien, im Versicherungsrecht sowie Datenschutzrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Dr. Stoll &#38; Sauer führt zahlreiche Massen- und Sammelverfahren. Aktuell werden Verfahren gegen Mercedes und Meta geführt. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/08/e-auto-ford-kuga-rckruf-25sc4-wegen-brandgefahr-startet/" data-wpel-link="internal">E-Auto Ford Kuga: Rückruf 25SC4 wegen Brandgefahr startet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Ford-Werkstätten vergeben Termine für Batterie-Rückruf </b></li>
<li><b>Update kann nutzbare Batteriekapazität begrenzen </b></li>
<li><b>Ist die Brandgefahr damit beseitigt?</b></li>
<li><b> Stoll &amp; Sauer sieht weiter rechtliche Fragen</b></li>
</ul>
<p>Beim E-Modell Ford Kuga startet die Umsetzung des Rückrufs 25SC4. Werkstätten verschicken inzwischen konkrete Terminvorschläge. Ein Dr. Stoll &amp; Sauer vorliegendes Schreiben verweist auf eine seit dem 11. August 2026 bestehende Serviceanweisung von Ford. Welche technische Maßnahme durchgeführt wird und welche Folgen sie haben kann, bleibt darin offen. Das sorgt bei Mandanten von Dr. Stoll &amp; Sauer und Ford-Kunden für zunehmende Irritation und Enttäuschung. Nach der der Kanzlei vorliegenden Herstellerinformation besteht die Abhilfe aus einem Software-Update des Batteriekontrollmoduls, das die nutzbare Energiekapazität der Hochvoltbatterie begrenzen und zu einem Reichweitenverlust von bis zu etwa zwölf Prozent führen kann. Ob die Brandgefahr durch das Update gebannt ist, bleibt ungeklärt. Dr. Stoll &amp; Sauer sieht deshalb weiterhin offene zivilrechtliche Fragen. Betroffene Ford-Kuga-Halter können ihre Ansprüche kostenlos im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/e-auto-ford-kuga-rueckruf-25sc4-wegen-brandgefahr-startet-software-update-kann-reichweite-reduzieren#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Ford-Online-Check</a> prüfen lassen.</p>
<p><b>Was Ford beim Rückruf 25SC4 tatsächlich macht</b></p>
<p>Nach der Dr. Stoll &amp; Sauer vorliegenden Herstellerinformation ist kein Austausch der Hochvoltbatterie oder einzelner Batteriezellen vorgesehen. Stattdessen erhält das Batteriekontrollmodul BECM ein Software-Update.</p>
<p>Die wesentlichen Punkte:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Das Update soll Unregelmäßigkeiten der Batterie früher erkennen und das Risiko einer Überhitzung reduzieren.</li>
<li>Ein Algorithmus begrenzt im Zuge der Alterung die nutzbare Energiekapazität.</li>
<li>Dadurch kann sich die Reichweite laut Ford um bis zu etwa zwölf Prozent reduzieren.</li>
<li>Die bisherige Vorgabe, die Batterie nur bis 80 Prozent zu laden, entfällt nach dem Update.</li>
<li>Ford erweitert für dieses konkrete Batterieproblem die Garantie auf zehn Jahre beziehungsweise 240.000 Kilometer.</li>
<li>Die konkreten Garantiebedingungen liegen Dr. Stoll &amp; Sauer bislang nicht vor.</li>
</ul>
<p><b>Ursache behoben oder Risiko nur begrenzt?</b></p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer liegt genau hier der entscheidende Punkt. Die möglicherweise betroffenen Batteriezellen bleiben im Fahrzeug. Das Software-Update setzt nach seiner Beschreibung bei der Erkennung von Unregelmäßigkeiten und bei der Steuerung der Batterie an.</p>
<p>Damit stellen sich weiterhin zentrale Fragen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wird die Ursache eines möglichen internen Kurzschlusses tatsächlich beseitigt?</li>
<li>Warum muss die nutzbare Batteriekapazität begrenzt werden, wenn das Problem vollständig behoben ist?</li>
<li>Welche Bedeutung hat ein dauerhafter Reichweitenverlust für Wert und Nutzung des Fahrzeugs?</li>
</ul>
<p>Gerade der mögliche Reichweitenverlust ist für Verbraucher relevant. Die elektrische Reichweite gehört zu den wesentlichen Eigenschaften eines Plug-in-Hybridfahrzeugs. Wird sie als Folge der Rückrufmaßnahme dauerhaft reduziert, kann dies aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer auch zivilrechtlich von Bedeutung sein.</p>
<p><b>Rückruf-Hickhack beim Ford Kuga</b></p>
<p>Der aktuelle Werkstattstart ist nur das jüngste Kapitel einer langen Folge von Problemen rund um den Ford Kuga Plug-in-Hybrid.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Bereits 2020 wurden Kuga Plug-in-Hybride wegen möglicher Brandgefahr im Zusammenhang mit der Hochvoltbatterie zurückgerufen.</li>
<li>Auf weitere Batterieaktionen folgten die Maßnahmen 24S79 und 25SC4.</li>
<li>Betroffene Kunden mussten die Batterie zwischenzeitlich auf maximal 80 Prozent Ladezustand begrenzen und weitere Nutzungsvorgaben beachten.</li>
<li>Nun liegt die Serviceanweisung vor. Statt eines Austauschs der Batterie ist ein Software-Update vorgesehen, das wiederum mit einem möglichen Reichweitenverlust verbunden ist.</li>
</ul>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer hält es deshalb für nachvollziehbar, dass die Geduld vieler Betroffener zunehmend erschöpft ist. Wer über Monate Nutzungseinschränkungen hinnehmen musste, erwartet von einer endgültigen Abhilfemaßnahme eine transparente und dauerhafte technische Lösung.</p>
<p><b>Ford-Kunden sollten den Rückruf trotzdem durchführen lassen</b></p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer rät Betroffenen ausdrücklich, die Rückrufmaßnahme durchführen zu lassen. Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen überwacht das Kraftfahrt-Bundesamt die Umsetzung. Wird eine Maßnahme nicht vorgenommen, kann auch die zuständige Zulassungsbehörde eingeschaltet werden.</p>
<p>Für Betroffene gilt daher: <b>Werkstatttermin wahrnehmen – zivilrechtliche Ansprüche trotzdem prüfen lassen.</b></p>
<p>Die Durchführung eines sicherheitsrechtlichen Rückrufs bedeutet aus Sicht der Kanzlei nicht automatisch, dass ein Fahrzeug anschließend auch zivilrechtlich mangelfrei ist.</p>
<p><b>Gerichtlicher Erfolg gegen Ford wegen defekter Hochvoltbatterie</b></p>
<p>Die Batterieproblematik beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Dr. Stoll &amp; Sauer hat vor dem Landgericht Regensburg bereits ein Versäumnisurteil gegen die Ford-Werke GmbH erstritten.</p>
<p>Mit Urteil vom <b>27. Juli 2026, Az. 84 O 872/26</b>, verurteilte das Gericht Ford zur Zahlung von 34.980 Euro abzüglich 5.996,57 Euro Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Ford Kuga. Zudem stellte das Gericht fest, dass Ford für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie, einzustehen hat.</p>
<p>Bei einem Versäumnisurteil muss das Gericht weiterhin prüfen, ob der Vortrag der Klägerseite die verlangten Rechtsfolgen trägt. Diese Prüfung hat die Klage von Dr. Stoll &amp; Sauer bestanden. Ford kann gegen das Urteil Einspruch einlegen.</p>
<p><b>Auch andere Hersteller haben Probleme mit Hochvoltbatterien</b></p>
<p>Ford steht mit der Problematik nicht allein. Rückrufe wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandrisiken betreffen inzwischen mehrere Hersteller.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Mercedes EQA und EQB:</b> Dr. Stoll &amp; Sauer hat bereits drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes erstritten. Das Landgericht Stuttgart entschied am <b>30. Juli 2026</b> in den Verfahren <b>Az. 53 O 3/26</b> und <b>Az. 53 O 27/26</b> zugunsten der von der Kanzlei vertretenen Kläger. Hinzu kommt ein Urteil des <b>Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25</b>.</li>
<li><b>Porsche Taycan:</b> Auch beim Taycan führten mögliche Defekte einzelner Batteriezellen zu Rückrufen wegen Kurzschluss- und Brandrisiken.</li>
<li><b>Kia Niro EV:</b> Auch Kia hat Fahrzeuge wegen möglicher Probleme im Bereich der Hochvoltbatterie zurückgerufen.</li>
</ul>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer zeigt sich damit, dass die dauerhafte Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität geworden ist.</p>
<p><b>Rückruf erledigt – Mangel nicht automatisch beseitigt</b></p>
<p>Für die zivilrechtliche Bewertung kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Entscheidend kann unter anderem sein, ob die technische Ursache des Problems beseitigt wurde, ob Einschränkungen verbleiben und ob sich durch die Maßnahme Reichweite, Kapazität oder Nutzungsmöglichkeiten des Fahrzeugs dauerhaft verändern.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer geht deshalb davon aus, dass die Durchführung von 25SC4 bestehende Ansprüche nicht automatisch erledigt. Betroffene sollten Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen und Informationen über das durchgeführte Software-Update aufbewahren.</p>
<p>Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/e-auto-ford-kuga-rueckruf-25sc4-wegen-brandgefahr-startet-software-update-kann-reichweite-reduzieren#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>Ford-Online-Check</b></a> an.</p>
<p><b>Dr. Stoll &amp; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien</b></p>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Automobilrecht, bei E-Mobilität und Problemen mit Hochvoltbatterien, im Versicherungsrecht sowie Datenschutzrecht.</p>
<p>Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Dr. Stoll &amp; Sauer führt zahlreiche Massen- und Sammelverfahren. Aktuell werden Verfahren gegen Mercedes und Meta geführt.</p></div>
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</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1071210.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/08/e-auto-ford-kuga-rckruf-25sc4-wegen-brandgefahr-startet/" data-wpel-link="internal">E-Auto Ford Kuga: Rückruf 25SC4 wegen Brandgefahr startet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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		<title>Druck auf Mercedes steigt: EQA brennt in Speyer aus und Gerichte werten Brandrisiko als Sachmangel / KBA ordnet Austausch der Hochvoltbatterie an</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/08/druck-auf-mercedes-steigt-eqa-brennt-in-speyer-aus-und-gerichte-werten-brandrisiko-als-sachmangel-kba-ordnet-austausch-der-hochvoltbatterie-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2026 14:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[bank]]></category>
		<category><![CDATA[batterie]]></category>
		<category><![CDATA[batterietausch]]></category>
		<category><![CDATA[benz]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2026/08/druck-auf-mercedes-steigt-eqa-brennt-in-speyer-aus-und-gerichte-werten-brandrisiko-als-sachmangel-kba-ordnet-austausch-der-hochvoltbatterie-an/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Erster öffentlich dokumentierter EQA-Brand in Deutschland Zwei Rückrufe wegen Probleme der Hochvoltbatterien Gerichte erkennen Brandrisiko als Sachmangel an Bei Mercedes verdichten sich die Probleme rund um die Hochvoltbatterien von EQA und EQB: Auf zwei Rückrufe wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr folgen inzwischen drei verbraucherfreundliche Urteile – und nun ist am 16. August in Speyer ein Mercedes EQA beim Laden vollständig ausgebrannt. Nach einem Bericht der RHEINPFALZ vom 16. August 2026 und weiteren Medienberichten handelte es sich um einen Mercedes EQA. Recherchen von Dr. Stoll &#38; Sauer bestätigten die Berichte. Dies ist der erste öffentlich dokumentierte Brand eines EQA in Deutschland. Der Vorfall trifft damit auf eine ohnehin angespannte Situation: Mercedes musste wegen Brandgefahr bei Hochvoltbatterien von EQA und EQB die Batterien auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) austauschen. Aus Sicht der Kanzlei sollten Betroffene Rückrufschreiben und erhebliche Nutzungseinschränkungen deshalb nicht einfach hinnehmen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet der E-Mobilitäts-Online-Check. EQA-Brand in Speyer: Hochvoltbatterie musste gekühlt werden Der EQA geriet am 16. August 2026 auf einem Parkplatz in Speyer während des Ladevorgangs in Vollbrand. Die Feuerwehr musste insbesondere die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen. Personen wurden nach den vorliegenden Berichten nicht verletzt. Eine ausführliche Darstellung des Vorfalls hat Dr. Stoll &#38; Sauer bereits veröffentlicht. Ausführlicher Bericht zum Mercedes-EQA-Brand in Speyer Ob der Brand technisch mit den bekannten Rückrufen der EQA- und EQB-Hochvoltbatterien zusammenhängt, ist bislang nicht geklärt. Auch in Österreich soll es nach Medienberichten zu Bränden an Mercedes-Modellen beim Aufladen gekommen sein. Mercedes EQA und EQB: Vom Software-Update zum kompletten Batterietausch Die Entwicklung der vergangenen eineinhalb Jahre zeigt, wie sich die Maßnahmen bei Mercedes Schritt für Schritt verschärft haben: 13. Februar 2025: Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht den Rückruf mit dem Aktionscode 5496507. Hintergrund ist ein möglicher Kurzschluss in der Hochvoltbatterie, der zu einem Brand führen kann. Frühjahr 2025: Mercedes informiert betroffene Halter und setzt zunächst auf ein Software-Update des Batteriemanagementsystems. Dadurch können sich laut Mercedes Ladezeit, nutzbarer Energiegehalt und Reichweite verändern. 2025: Die Software wird bei betroffenen Fahrzeugen installiert. Ein Austausch der Hochvoltbatterie ist zunächst nicht vorgesehen. 6. Februar 2026: Ein zweiter Rückruf mit dem Code 4794004 folgt. Nun soll die komplette Hochvoltbatterie ausgetauscht werden. März 2026: Mercedes teilt Kunden mit, dass das zuvor installierte Software-Update das Brandrisiko „nicht vollständig beseitigt“. Bis zum Batterietausch sollen die Fahrzeuge nicht über 80 Prozent geladen und ausschließlich im Freien geparkt werden. 30. Juli 2026: Das LG Stuttgart entscheidet in zwei Verfahren zugunsten von Dr.-Stoll-&#38;-Sauer-Mandanten und ordnet die Rückabwicklung der Fahrzeuge an. 14. August 2026: Auch das LG Frankfurt (Oder) bewertet das erhöhte Brandrisiko als Sachmangel und verurteilt einen Mercedes-Vertragshändler zur Rückabwicklung. 16. August 2026: In Speyer brennt während des Ladevorgangs ein Mercedes EQA vollständig aus. Für Dr. Stoll &#38; Sauer zeigt diese Entwicklung, dass es sich längst nicht mehr nur um ein technisches Randproblem handelt. Aus einer zunächst vorgesehenen Software-Lösung wurde ein vollständiger Batterietausch mit erheblichen Einschränkungen für die Fahrzeughalter. Drei Urteile zur EQA-Hochvoltbatterie Dr. Stoll &#38; Sauer hat inzwischen drei positive erstinstanzliche Urteile zur Problematik erstritten. Alle Entscheidungen sind bislang nicht rechtskräftig. LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26: Mercedes muss einen EQA 250+ zurücknehmen und 51.791,09 Euro zahlen. Das Gericht bewertet den konkreten Verdacht eines erhöhten Brandrisikos als Sachmangel. Mehr zum ersten Stuttgarter EQA-Urteil LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26: Auch ein finanzierter EQA muss rückabgewickelt werden. Mercedes muss den Käufer zusätzlich von Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank freistellen. Mehr zum zweiten Stuttgarter EQA-Urteil LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25: Ein Mercedes-Vertragshändler muss einen gebrauchten EQA zurücknehmen und die Käuferin von der laufenden Finanzierung freistellen. Das Gericht formuliert ausdrücklich: „Daher ist der Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel zu bewerten.“ Mehr zum Urteil des LG Frankfurt (Oder) Damit liegen inzwischen Entscheidungen von zwei verschiedenen Landgerichten vor, die das konkrete Brandrisiko der betroffenen Hochvoltbatterien als erheblichen Sachmangel bewerten. Was können betroffene EQA- und EQB-Halter tun? Die drei Urteile bedeuten nicht, dass jeder vom Rückruf betroffene Mercedes automatisch zurückgegeben werden kann. Sie zeigen jedoch, dass Verbraucher bei erheblichen Sicherheits- und Nutzungseinschränkungen rechtliche Möglichkeiten haben können. Je nach Kaufvertrag und Einzelfall kommen insbesondere folgende Schritte in Betracht: Nacherfüllung verlangen: Der Verkäufer muss grundsätzlich Gelegenheit erhalten, einen Sachmangel zu beseitigen. Rücktritt prüfen: Wird der Mangel nicht beseitigt, ist die Nachbesserung gescheitert oder wird sie verweigert, kann eine Rückabwicklung möglich sein. Finanzierung einbeziehen: Die Stuttgarter und Frankfurter Urteile zeigen, dass auch finanzierte Fahrzeuge rückabgewickelt werden können. Kreditraten sollten allerdings niemals eigenmächtig eingestellt werden. &#8211; Ansprüche gegen den richtigen Vertragspartner richten: Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich gegen den Verkäufer. Das kann Mercedes selbst oder – wie im Frankfurter Verfahren – ein Mercedes-Vertragshändler sein. Schadensersatz prüfen: Je nach Sachverhalt können auch Ansprüche wegen weiterer Schäden im Zusammenhang mit dem erhöhten Brandrisiko in Betracht kommen. Eine rechtliche Prüfung ist aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer besonders sinnvoll, wenn die Batterie nur noch bis 80 Prozent geladen werden soll, das Fahrzeug ausschließlich im Freien geparkt werden darf, ein Batterietausch angekündigt wurde oder dieser weiterhin aussteht. Brandrisiko ist nicht dasselbe wie allgemeines E-Auto-Risiko In den Verfahren hatte Mercedes unter anderem argumentiert, dass wiederaufladbaren Batterien generell ein theoretisches Brandrisiko anhaften. Die Gerichte unterscheiden davon jedoch das konkrete Risiko bei den betroffenen Hochvoltbatterien. Das LG Frankfurt (Oder) formulierte dazu deutlich: „Das von den Beklagten eingewandte allgemeine Technologierisiko, das jeder Gebrauchsgegenstand aufweise, geht daher an der Sache vorbei.“ Das Gericht verweist zudem ausdrücklich auf das Urteil des LG Stuttgart vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer verdichtet sich damit die erstinstanzliche Rechtsprechung: Wenn ein Hersteller wegen eines konkreten Brandrisikos die Nutzung eines Fahrzeugs erheblich einschränkt und später sogar die komplette Hochvoltbatterie austauschen muss, können daraus weitreichende kaufrechtliche Ansprüche entstehen. Betroffene Mercedes-EQA- und EQB-Halter können ihren Fall kostenlos und unverbindlich im E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer prüfen lassen. Dr. Stoll &#38; Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Verbraucherrecht und Autorecht, bei Problemen rund um Elektromobilität und Hochvoltbatterien sowie im Datenschutzrecht. Dr. Stoll &#38; Sauer verfügt über umfangreiche Erfahrung in großen Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch zählt die Kanzlei zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Dr. Ralf Stoll Gesch&#228;ftsf&#252;hrer Telefon: +49 (7821) 9237680 Fax: +49 (7821) 923768889 E-Mail: &#082;&#097;&#108;&#102;&#046;&#083;&#116;&#111;&#108;&#108;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Erster öffentlich dokumentierter EQA-Brand in Deutschland </b></li>
<li><b>Zwei Rückrufe wegen Probleme der Hochvoltbatterien</b></li>
<li><b>Gerichte erkennen Brandrisiko als Sachmangel an</b></li>
</ul>
<p>Bei Mercedes verdichten sich die Probleme rund um die Hochvoltbatterien von EQA und EQB: Auf zwei Rückrufe wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr folgen inzwischen drei verbraucherfreundliche Urteile – und nun ist am 16. August in Speyer ein Mercedes EQA beim Laden vollständig ausgebrannt.</p>
<p>Nach einem Bericht der RHEINPFALZ vom 16. August 2026 und weiteren Medienberichten handelte es sich um einen Mercedes EQA. Recherchen von Dr. Stoll &amp; Sauer bestätigten die Berichte. Dies ist der erste öffentlich dokumentierte Brand eines EQA in Deutschland. Der Vorfall trifft damit auf eine ohnehin angespannte Situation: Mercedes musste wegen Brandgefahr bei Hochvoltbatterien von EQA und EQB die Batterien auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) austauschen. Aus Sicht der Kanzlei sollten Betroffene Rückrufschreiben und erhebliche Nutzungseinschränkungen deshalb nicht einfach hinnehmen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet der <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/druck-auf-mercedes-steigt-eqa-brennt-speyer-aus-und-gerichte-werten-brandrisiko-als-sachmangel#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a>.</p>
<p><b>EQA-Brand in Speyer: Hochvoltbatterie musste gekühlt werden</b></p>
<p>Der EQA geriet am 16. August 2026 auf einem Parkplatz in Speyer während des Ladevorgangs in Vollbrand. Die Feuerwehr musste insbesondere die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen. Personen wurden nach den vorliegenden Berichten nicht verletzt. Eine ausführliche Darstellung des Vorfalls hat Dr. Stoll &amp; Sauer bereits veröffentlicht.</p>
<p><a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-e-auto-beim-laden-speyer-flammen?utm_source=chatgpt.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Ausführlicher Bericht zum Mercedes-EQA-Brand in Speyer</a></p>
<p>Ob der Brand technisch mit den bekannten Rückrufen der EQA- und EQB-Hochvoltbatterien zusammenhängt, ist bislang nicht geklärt. Auch in Österreich soll es nach Medienberichten zu Bränden an Mercedes-Modellen beim Aufladen gekommen sein.</p>
<p><b>Mercedes EQA und EQB: Vom Software-Update zum kompletten Batterietausch</b></p>
<p>Die Entwicklung der vergangenen eineinhalb Jahre zeigt, wie sich die Maßnahmen bei Mercedes Schritt für Schritt verschärft haben:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>13. Februar 2025:</b> Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht den Rückruf mit dem Aktionscode 5496507. Hintergrund ist ein möglicher Kurzschluss in der Hochvoltbatterie, der zu einem Brand führen kann.</li>
<li><b>Frühjahr 2025:</b> Mercedes informiert betroffene Halter und setzt zunächst auf ein Software-Update des Batteriemanagementsystems. Dadurch können sich laut Mercedes Ladezeit, nutzbarer Energiegehalt und Reichweite verändern.</li>
<li><b>2025:</b> Die Software wird bei betroffenen Fahrzeugen installiert. Ein Austausch der Hochvoltbatterie ist zunächst nicht vorgesehen.</li>
<li><b>6. Februar 2026:</b> Ein zweiter Rückruf mit dem Code 4794004 folgt. Nun soll die komplette Hochvoltbatterie ausgetauscht werden.</li>
<li><b>März 2026:</b> Mercedes teilt Kunden mit, dass das zuvor installierte Software-Update das Brandrisiko „nicht vollständig beseitigt“. Bis zum Batterietausch sollen die Fahrzeuge nicht über 80 Prozent geladen und ausschließlich im Freien geparkt werden.</li>
<li><b>30. Juli 2026:</b> Das LG Stuttgart entscheidet in zwei Verfahren zugunsten von Dr.-Stoll-&amp;-Sauer-Mandanten und ordnet die Rückabwicklung der Fahrzeuge an.</li>
<li><b>14. August 2026:</b> Auch das LG Frankfurt (Oder) bewertet das erhöhte Brandrisiko als Sachmangel und verurteilt einen Mercedes-Vertragshändler zur Rückabwicklung.</li>
<li><b>16. August 2026:</b> In Speyer brennt während des Ladevorgangs ein Mercedes EQA vollständig aus.</li>
</ul>
<p>Für Dr. Stoll &amp; Sauer zeigt diese Entwicklung, dass es sich längst nicht mehr nur um ein technisches Randproblem handelt. Aus einer zunächst vorgesehenen Software-Lösung wurde ein vollständiger Batterietausch mit erheblichen Einschränkungen für die Fahrzeughalter.</p>
<p><b>Drei Urteile zur EQA-Hochvoltbatterie</b></p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer hat inzwischen drei positive erstinstanzliche Urteile zur Problematik erstritten. Alle Entscheidungen sind bislang nicht rechtskräftig.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26:</b> Mercedes muss einen EQA 250+ zurücknehmen und 51.791,09 Euro zahlen. Das Gericht bewertet den konkreten Verdacht eines erhöhten Brandrisikos als Sachmangel.<br />
<a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-eqa-wegen-brandgefahr-mangelhaft-lg-stuttgart-verurteilt-mercedes-zur-rueckabwicklung?utm_source=chatgpt.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mehr zum ersten Stuttgarter EQA-Urteil</a></li>
<li><b>LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26:</b> Auch ein finanzierter EQA muss rückabgewickelt werden. Mercedes muss den Käufer zusätzlich von Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank freistellen.<br />
<a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/lg-stuttgart-mercedes-eqa-250-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-mangelhaft?utm_source=chatgpt.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mehr zum zweiten Stuttgarter EQA-Urteil</a></li>
<li><b>LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25:</b> Ein Mercedes-Vertragshändler muss einen gebrauchten EQA zurücknehmen und die Käuferin von der laufenden Finanzierung freistellen. Das Gericht formuliert ausdrücklich: „Daher ist der Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel zu bewerten.“<br />
<a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-eqa-250-lg-frankfurt-oder-ordnet-rueckabwicklung-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie?utm_source=chatgpt.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mehr zum Urteil des LG Frankfurt (Oder)</a></li>
</ul>
<p>Damit liegen inzwischen Entscheidungen von zwei verschiedenen Landgerichten vor, die das konkrete Brandrisiko der betroffenen Hochvoltbatterien als erheblichen Sachmangel bewerten.</p>
<p><b>Was können betroffene EQA- und EQB-Halter tun?</b></p>
<p>Die drei Urteile bedeuten nicht, dass jeder vom Rückruf betroffene Mercedes automatisch zurückgegeben werden kann. Sie zeigen jedoch, dass Verbraucher bei erheblichen Sicherheits- und Nutzungseinschränkungen rechtliche Möglichkeiten haben können.</p>
<p>Je nach Kaufvertrag und Einzelfall kommen insbesondere folgende Schritte in Betracht:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Nacherfüllung verlangen:</b> Der Verkäufer muss grundsätzlich Gelegenheit erhalten, einen Sachmangel zu beseitigen.</li>
<li><b>Rücktritt prüfen:</b> Wird der Mangel nicht beseitigt, ist die Nachbesserung gescheitert oder wird sie verweigert, kann eine Rückabwicklung möglich sein.</li>
<li><b>Finanzierung einbeziehen:</b> Die Stuttgarter und Frankfurter Urteile zeigen, dass auch finanzierte Fahrzeuge rückabgewickelt werden können. Kreditraten sollten allerdings niemals eigenmächtig eingestellt werden. &#8211; <b>Ansprüche gegen den richtigen Vertragspartner richten:</b> Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich gegen den Verkäufer. Das kann Mercedes selbst oder – wie im Frankfurter Verfahren – ein Mercedes-Vertragshändler sein.</li>
<li><b>Schadensersatz prüfen:</b> Je nach Sachverhalt können auch Ansprüche wegen weiterer Schäden im Zusammenhang mit dem erhöhten Brandrisiko in Betracht kommen.</li>
</ul>
<p>Eine rechtliche Prüfung ist aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer besonders sinnvoll, wenn die Batterie nur noch bis 80 Prozent geladen werden soll, das Fahrzeug ausschließlich im Freien geparkt werden darf, ein Batterietausch angekündigt wurde oder dieser weiterhin aussteht.</p>
<p><b>Brandrisiko ist nicht dasselbe wie allgemeines E-Auto-Risiko</b></p>
<p>In den Verfahren hatte Mercedes unter anderem argumentiert, dass wiederaufladbaren Batterien generell ein theoretisches Brandrisiko anhaften. Die Gerichte unterscheiden davon jedoch das konkrete Risiko bei den betroffenen Hochvoltbatterien.</p>
<p>Das LG Frankfurt (Oder) formulierte dazu deutlich:</p>
<p>„Das von den Beklagten eingewandte allgemeine Technologierisiko, das jeder Gebrauchsgegenstand aufweise, geht daher an der Sache vorbei.“</p>
<p>Das Gericht verweist zudem ausdrücklich auf das Urteil des LG Stuttgart vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26.</p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer verdichtet sich damit die erstinstanzliche Rechtsprechung: Wenn ein Hersteller wegen eines konkreten Brandrisikos die Nutzung eines Fahrzeugs erheblich einschränkt und später sogar die komplette Hochvoltbatterie austauschen muss, können daraus weitreichende kaufrechtliche Ansprüche entstehen.</p>
<p>Betroffene Mercedes-EQA- und EQB-Halter können ihren Fall kostenlos und unverbindlich im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/druck-auf-mercedes-steigt-eqa-brennt-speyer-aus-und-gerichte-werten-brandrisiko-als-sachmangel#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Che</a>ck von Dr. Stoll &amp; Sauer prüfen lassen.</p>
<p><b>Dr. Stoll &amp; Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien</b></p>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Verbraucherrecht und Autorecht, bei Problemen rund um Elektromobilität und Hochvoltbatterien sowie im Datenschutzrecht. Dr. Stoll &amp; Sauer verfügt über umfangreiche Erfahrung in großen Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch zählt die Kanzlei zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.</p></div>
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		<title>Ford Kuga: Dr. Stoll &#038; Sauer erstreitet positives Urteil wegen defekter Hochvoltbatterie</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/08/ford-kuga-dr-stoll-sauer-erstreitet-positives-urteil-wegen-defekter-hochvoltbatterie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Aug 2026 12:27:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Landgericht Regensburg spricht Käufer 34.980 Euro abzüglich Nutzungsentschädigung zu Ford muss Kuga zurücknehmen Batterieprobleme beschäftigen auch Mercedes, Porsche und Kia Im Streit um Probleme mit der Hochvoltbatterie eines Ford Kuga hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer einen gerichtlichen Erfolg gegen die Ford-Werke GmbH erzielt. Mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 verurteilte das Landgericht Regensburg Ford zur Zahlung von 34.980 Euro abzüglich 5.996,57 Euro Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Außerdem stellte das Gericht fest, dass Ford für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie, einstehen muss (Az. 84 O 872/26). Die Entscheidung fällt mitten in einen seit Jahren andauernden Rückruf-Hickhack beim Ford Kuga. Nach einem Bericht des ADAC vom 15. Mai 2026 listet das Kraftfahrt-Bundesamt allein für Kuga-Modelle aus den Baujahren 2019 bis 2023 insgesamt 15 Rückrufe. Der aktuelle Batterie-Rückruf 25SC4 wurde inzwischen auf Fahrzeuge bis zum Produktionsjahr 2026 ausgeweitet. Es besteht Brandgefahr. Dr. Stoll &#38; Sauer sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal für betroffene Ford-Kunden. Probleme mit Hochvoltbatterien und dauerhafte Nutzungseinschränkungen sollten nicht einfach hingenommen werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Ford-Online-Check. Ford muss Kaufpreis zurückzahlen und für weitere Schäden einstehen Das Landgericht Regensburg hat Ford zu weitreichenden Leistungen verurteilt: Ford muss 34.980 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 5.996,57 Euro bezahlen. Im Gegenzug wird der Ford Kuga an den Hersteller übergeben und übereignet. Ford haftet auch für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie. Das Gericht stellte den Annahmeverzug von Ford hinsichtlich der Fahrzeugrücknahme fest. Ford muss den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.377,86 Euro freistellen. Die Ford-Werke GmbH trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Was bedeutet das Versäumnisurteil? Ford hat sich in dem Verfahren nicht rechtzeitig verteidigt. Deshalb konnte das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen. Ein solcher Erfolg tritt jedoch nicht automatisch ein: Das Gericht muss trotzdem prüfen, ob der Vortrag der Klägerseite schlüssig ist und die verlangten Rechtsfolgen rechtfertigt. Diese Prüfung hat die von Dr. Stoll &#38; Sauer erhobene Klage bestanden. Ford kann gegen das Versäumnisurteil innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Das hat Ford mittlerweile getan. Jetzt muss sich das Unternehmen zu den Vorwürfen äußern. Dann entscheidet das Gericht erneut über den Fall. Ford Kuga: Rückruf folgt auf Rückruf Der Regensburger Fall steht nicht isoliert. Beim Ford Kuga ziehen sich Probleme und Rückrufmaßnahmen seit Jahren hin. Besonders auffällig ist, dass auch die Hochvoltbatterie wiederholt Gegenstand sicherheitsrelevanter Aktionen war. Bereits 2020 gab es Probleme mit der Hochvoltbatterie: Ford rief Kuga Plug-in-Hybride wegen einer möglichen Brandgefahr zurück. Weitere Batterieaktionen folgten: Auch in den folgenden Jahren mussten Fahrzeuge wegen möglicher Überhitzung, fehlerhafter Bauteile und Problemen innerhalb des Batteriepacks in die Werkstatt. 24S79 und anschließend 25SC4: Besonders bemerkenswert ist der Zusammenhang der aktuellen Aktion mit dem vorausgegangenen Rückruf 24S79. Ford weist auf seiner eigenen Internetseite ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Anweisungen zu 25SC4 auch dann befolgt werden sollen, wenn die frühere Maßnahme bereits am Fahrzeug durchgeführt worden ist. Brandgefahr und Antriebsverlust: Bei 25SC4 können einzelne Zellen der Hochvoltbatterie laut Ford einen internen Kurzschluss entwickeln. Möglich sind ein Verlust der Antriebsleistung sowie eine thermische Entgasung der Batterie, die zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Laden nur bis 80 Prozent: Ford forderte betroffene Kunden dazu auf, die Hochvoltbatterie nur bis maximal 80 Prozent zu laden und ausschließlich den Fahrmodus „Auto EV“ zu verwenden. Rückruf nochmals ausgeweitet: Nach Angaben des ADAC vom 15. Mai 2026 betrifft der Rückruf 25SC4 mittlerweile rund 68.810 Fahrzeuge in Deutschland aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026. Weltweit sind rund 252.972 Fahrzeuge betroffen. Das KBA führt die Aktion unter der Referenznummer 15919R. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer stellt sich für Verbraucher angesichts dieser Abfolge die Frage, wie viele Rückrufe, Ladebeschränkungen, Nutzungsvorgaben und nachträglich veränderte Abhilfemaßnahmen bei einem Fahrzeug hinzunehmen sind. Hochvoltbatterien: Auch andere Hersteller haben Probleme Ford steht mit Problemen bei Hochvoltbatterien nicht allein. Rückrufe wegen Kurzschluss-, Überhitzungs- oder Brandrisiken betreffen inzwischen verschiedene Hersteller. Auch die Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit den rechtlichen Folgen. Mercedes EQA und EQB: Wegen eines möglichen Kurzschlusses in der Hochvoltbatterie und daraus resultierender Brandgefahr sind Fahrzeuge der Baureihen EQA und EQB betroffen. Nachdem Mercedes zunächst mit einem Software-Update reagiert hatte, wird inzwischen bei betroffenen Fahrzeugen die Hochvoltbatterie ausgetauscht. Nach einem Bericht des ADAC vom 25. Februar 2026 betrifft der Rückruf 51.729 Fahrzeuge weltweit, davon 4.677 in Deutschland. Dr. Stoll &#38; Sauer führt hierzu zahlreiche Verfahren und hat bereits drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes erstritten: Das Landgericht Stuttgart entschied am 30. Juli 2026 in den Verfahren Az. 53 O 3/26 und Az. 53 O 27/26 zugunsten der von der Kanzlei vertretenen Kläger. Hinzu kommt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25. Porsche Taycan: Auch beim Taycan führten mögliche Defekte von Batteriezellen und damit verbundene Kurzschluss- und Brandrisiken zu umfangreichen Rückrufmaßnahmen. Betroffene Batteriemodule müssen je nach Diagnose überprüft beziehungsweise ausgetauscht werden. Kia Niro: Nach einer Meldung des europäischen Schnellwarnsystems Safety Gate vom 31. Juli 2026 kann eine eingeschränkte Überwachungsfunktion des Batteriemanagementsystems dazu führen, dass Probleme innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkannt werden. Im schlimmsten Fall drohen Überhitzung und Fahrzeugbrand. Weltweit sind 14.117 Fahrzeuge betroffen; das KBA überwacht den Rückruf unter der Referenznummer 16831R, der Kia-Aktionscode lautet 261261. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer zeigen die Fälle bei Ford, Mercedes, Porsche und Kia, dass die Sicherheit und dauerhafte Funktionsfähigkeit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität geworden ist. Rückruf und Reparatur müssen nicht das Ende der Ansprüche sein Ein Rückruf bedeutet nicht automatisch, dass Verbraucher sämtliche Einschränkungen ihres Fahrzeugs hinnehmen müssen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall: Wie schwer ist der Mangel? Wie lange bestehen Einschränkungen? Wird das Fahrzeug dauerhaft nur eingeschränkt nutzbar? Gibt es eine verlässliche Reparaturlösung oder folgen mehrere Maßnahmen aufeinander? Gerade bei Hochvoltbatterien können Ladebeschränkungen, reduzierte Reichweite, wiederholte Werkstattaufenthalte oder ein konkretes Brandrisiko erheblich in die Nutzung eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs eingreifen. Das Urteil des Landgerichts Regensburg zeigt, wohin eine solche rechtliche Auseinandersetzung führen kann: Ford wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur weitgehenden Erstattung des Kaufpreises verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die Haftung für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel und insbesondere der defekten Hochvoltbatterie fest. Dr. Stoll &#38; Sauer rät betroffenen Ford-Kuga-Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattbesuche, Warnmeldungen, Ladebeschränkungen und sonstige Nutzungseinschränkungen vollständig zu dokumentieren. Im Ford-Online-Check bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten an. Dr. Stoll &#38; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Automobilrecht, bei E-Mobilität und Problemen mit Hochvoltbatterien sowie Datenschutzrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Dr. Stoll &#38; Sauer führt zahlreiche Massen- und Sammelverfahren – aktuell für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Mercedes und Meta. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/08/ford-kuga-dr-stoll-sauer-erstreitet-positives-urteil-wegen-defekter-hochvoltbatterie/" data-wpel-link="internal">Ford Kuga: Dr. Stoll &amp; Sauer erstreitet positives Urteil wegen defekter Hochvoltbatterie</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Landgericht Regensburg spricht Käufer 34.980 Euro abzüglich Nutzungsentschädigung zu</b></li>
<li><b>Ford muss Kuga zurücknehmen </b></li>
<li><b>Batterieprobleme beschäftigen auch Mercedes, Porsche und Kia</b></li>
</ul>
<p>Im Streit um Probleme mit der Hochvoltbatterie eines Ford Kuga hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer einen gerichtlichen Erfolg gegen die Ford-Werke GmbH erzielt. Mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 verurteilte das Landgericht Regensburg Ford zur Zahlung von 34.980 Euro abzüglich 5.996,57 Euro Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Außerdem stellte das Gericht fest, dass Ford für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie, einstehen muss (Az. 84 O 872/26).</p>
<p>Die Entscheidung fällt mitten in einen seit Jahren andauernden Rückruf-Hickhack beim Ford Kuga. Nach einem Bericht des ADAC vom 15. Mai 2026 listet das Kraftfahrt-Bundesamt allein für Kuga-Modelle aus den Baujahren 2019 bis 2023 insgesamt 15 Rückrufe. Der aktuelle Batterie-Rückruf 25SC4 wurde inzwischen auf Fahrzeuge bis zum Produktionsjahr 2026 ausgeweitet. Es besteht Brandgefahr.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal für betroffene Ford-Kunden. Probleme mit Hochvoltbatterien und dauerhafte Nutzungseinschränkungen sollten nicht einfach hingenommen werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/ford-kuga-dr-stoll-sauer-erstreitet-positives-urteil-wegen-defekter-hochvoltbatterie#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>Ford-Online-Check</b></a>.</p>
<p><b>Ford muss Kaufpreis zurückzahlen und für weitere Schäden einstehen</b></p>
<p>Das Landgericht Regensburg hat Ford zu weitreichenden Leistungen verurteilt:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Ford muss <b>34.980 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 5.996,57 Euro</b> bezahlen.</li>
<li>Im Gegenzug wird der Ford Kuga an den Hersteller übergeben und übereignet.</li>
<li>Ford haftet auch für <b>weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie</b>.</li>
<li>Das Gericht stellte den Annahmeverzug von Ford hinsichtlich der Fahrzeugrücknahme fest.</li>
<li>Ford muss den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von <b>2.377,86 Euro</b> freistellen.</li>
<li>Die Ford-Werke GmbH trägt die Kosten des Rechtsstreits.</li>
<li>Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.</li>
</ul>
<p><b>Was bedeutet das Versäumnisurteil?</b></p>
<p>Ford hat sich in dem Verfahren nicht rechtzeitig verteidigt. Deshalb konnte das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen. Ein solcher Erfolg tritt jedoch nicht automatisch ein: Das Gericht muss trotzdem prüfen, ob der Vortrag der Klägerseite schlüssig ist und die verlangten Rechtsfolgen rechtfertigt.</p>
<p>Diese Prüfung hat die von Dr. Stoll &amp; Sauer erhobene Klage bestanden. Ford kann gegen das Versäumnisurteil innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Das hat Ford mittlerweile getan. Jetzt muss sich das Unternehmen zu den Vorwürfen äußern. Dann entscheidet das Gericht erneut über den Fall.</p>
<p><b>Ford Kuga: Rückruf folgt auf Rückruf</b></p>
<p>Der Regensburger Fall steht nicht isoliert. Beim Ford Kuga ziehen sich Probleme und Rückrufmaßnahmen seit Jahren hin. Besonders auffällig ist, dass auch die Hochvoltbatterie wiederholt Gegenstand sicherheitsrelevanter Aktionen war.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Bereits 2020 gab es Probleme mit der Hochvoltbatterie:</b> Ford rief Kuga Plug-in-Hybride wegen einer möglichen Brandgefahr zurück.</li>
<li><b>Weitere Batterieaktionen folgten:</b> Auch in den folgenden Jahren mussten Fahrzeuge wegen möglicher Überhitzung, fehlerhafter Bauteile und Problemen innerhalb des Batteriepacks in die Werkstatt.</li>
<li><b>24S79 und anschließend 25SC4:</b> Besonders bemerkenswert ist der Zusammenhang der aktuellen Aktion mit dem vorausgegangenen Rückruf 24S79. Ford weist auf seiner eigenen Internetseite ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Anweisungen zu 25SC4 auch dann befolgt werden sollen, wenn die frühere Maßnahme bereits am Fahrzeug durchgeführt worden ist.</li>
<li><b>Brandgefahr und Antriebsverlust:</b> Bei 25SC4 können einzelne Zellen der Hochvoltbatterie laut Ford einen internen Kurzschluss entwickeln. Möglich sind ein Verlust der Antriebsleistung sowie eine thermische Entgasung der Batterie, die zu einem Fahrzeugbrand führen kann.</li>
<li><b>Laden nur bis 80 Prozent:</b> Ford forderte betroffene Kunden dazu auf, die Hochvoltbatterie nur bis maximal 80 Prozent zu laden und ausschließlich den Fahrmodus „Auto EV“ zu verwenden.</li>
<li><b>Rückruf nochmals ausgeweitet:</b> Nach Angaben des ADAC vom 15. Mai 2026 betrifft der Rückruf 25SC4 mittlerweile rund <b>68.810 Fahrzeuge in Deutschland</b> aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026. Weltweit sind rund 252.972 Fahrzeuge betroffen. Das KBA führt die Aktion unter der Referenznummer <b>15919R</b>.</li>
</ul>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer stellt sich für Verbraucher angesichts dieser Abfolge die Frage, wie viele Rückrufe, Ladebeschränkungen, Nutzungsvorgaben und nachträglich veränderte Abhilfemaßnahmen bei einem Fahrzeug hinzunehmen sind.</p>
<p><b>Hochvoltbatterien: Auch andere Hersteller haben Probleme</b></p>
<p>Ford steht mit Problemen bei Hochvoltbatterien nicht allein. Rückrufe wegen Kurzschluss-, Überhitzungs- oder Brandrisiken betreffen inzwischen verschiedene Hersteller. Auch die Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit den rechtlichen Folgen.</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Mercedes EQA und EQB:</b> Wegen eines möglichen Kurzschlusses in der Hochvoltbatterie und daraus resultierender Brandgefahr sind Fahrzeuge der Baureihen EQA und EQB betroffen. Nachdem Mercedes zunächst mit einem Software-Update reagiert hatte, wird inzwischen bei betroffenen Fahrzeugen die Hochvoltbatterie ausgetauscht. Nach einem Bericht des ADAC vom 25. Februar 2026 betrifft der Rückruf 51.729 Fahrzeuge weltweit, davon 4.677 in Deutschland. Dr. Stoll &amp; Sauer führt hierzu zahlreiche Verfahren und hat bereits <b>drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes</b> erstritten: Das <b>Landgericht Stuttgart</b> entschied am <b>30. Juli 2026</b> in den Verfahren <b>Az. 53 O 3/26</b> und <b>Az. 53 O 27/26</b> zugunsten der von der Kanzlei vertretenen Kläger. Hinzu kommt ein Urteil des <b>Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25</b>.</li>
<li><b>Porsche Taycan:</b> Auch beim Taycan führten mögliche Defekte von Batteriezellen und damit verbundene Kurzschluss- und Brandrisiken zu umfangreichen Rückrufmaßnahmen. Betroffene Batteriemodule müssen je nach Diagnose überprüft beziehungsweise ausgetauscht werden.</li>
<li><b>Kia Niro:</b> Nach einer Meldung des europäischen Schnellwarnsystems Safety Gate vom 31. Juli 2026 kann eine eingeschränkte Überwachungsfunktion des Batteriemanagementsystems dazu führen, dass Probleme innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkannt werden. Im schlimmsten Fall drohen Überhitzung und Fahrzeugbrand. Weltweit sind 14.117 Fahrzeuge betroffen; das KBA überwacht den Rückruf unter der Referenznummer <b>16831R</b>, der Kia-Aktionscode lautet <b>261261</b>.</li>
</ul>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer zeigen die Fälle bei Ford, Mercedes, Porsche und Kia, dass die Sicherheit und dauerhafte Funktionsfähigkeit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität geworden ist.</p>
<p><b>Rückruf und Reparatur müssen nicht das Ende der Ansprüche sein</b></p>
<p>Ein Rückruf bedeutet nicht automatisch, dass Verbraucher sämtliche Einschränkungen ihres Fahrzeugs hinnehmen müssen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall: Wie schwer ist der Mangel? Wie lange bestehen Einschränkungen? Wird das Fahrzeug dauerhaft nur eingeschränkt nutzbar? Gibt es eine verlässliche Reparaturlösung oder folgen mehrere Maßnahmen aufeinander?</p>
<p>Gerade bei Hochvoltbatterien können Ladebeschränkungen, reduzierte Reichweite, wiederholte Werkstattaufenthalte oder ein konkretes Brandrisiko erheblich in die Nutzung eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs eingreifen.</p>
<p>Das Urteil des Landgerichts Regensburg zeigt, wohin eine solche rechtliche Auseinandersetzung führen kann: Ford wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur weitgehenden Erstattung des Kaufpreises verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die Haftung für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel und insbesondere der defekten Hochvoltbatterie fest.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer rät betroffenen Ford-Kuga-Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattbesuche, Warnmeldungen, Ladebeschränkungen und sonstige Nutzungseinschränkungen vollständig zu dokumentieren. Im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/ford-kuga-dr-stoll-sauer-erstreitet-positives-urteil-wegen-defekter-hochvoltbatterie#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>Ford-Online-Check</b></a> bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten an.</p>
<p><b>Dr. Stoll &amp; Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien</b></p>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Automobilrecht, bei E-Mobilität und Problemen mit Hochvoltbatterien sowie Datenschutzrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Dr. Stoll &amp; Sauer führt zahlreiche Massen- und Sammelverfahren – aktuell für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Mercedes und Meta.</p></div>
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<ul>
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                    </li>
<li>
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                    </li>
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			</item>
		<item>
		<title>Porsche Taycan: Batterie-Rückruf ARB6 kann zur Stilllegung führen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/08/porsche-taycan-batterie-rckruf-arb6-kann-zur-stilllegung-fhren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Aug 2026 05:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für Halter eines Porsche Taycan mit offenem Rückruf für die Hochvoltbatterie kann es ernst werden. Ein Schreiben einer deutschen Zulassungsbehörde, das der Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer vorliegt, zeigt, dass sicherheitsrelevante Rückrufe wegen Brandgefahr eines Porsche Taycans nicht bei einer bloßen Aufforderung zum Werkstattbesuch bleiben müssen. Wird die Beseitigung des Mangels nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr untersagen und eine kostenpflichtige Außerbetriebsetzung einleiten. Dr. Stoll &#38; Sauer rät vom Batterie-Rückruf betroffenen Taycan-Haltern, nicht erst auf ein Schreiben der Zulassungsbehörde oder eine drohende Stilllegung zu warten. Entscheidend ist, frühzeitig prüfen zu lassen, welche Ansprüche gegenüber Porsche und dem Verkäufer bestehen und ob rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet der E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer. Zulassungsbehörde verlangt Nachweis der Reparatur Das Schreiben der Zulassungsstelle bezieht sich auf einen Porsche Taycan, bei dem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Zusammenhang mit dem Rückruf ARB6 einen sicherheitsrelevanten Mangel gemeldet hat. Nach Angaben des KBA kann ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie zu einem Kurzschluss und anschließend zu einem Brand führen. Ausdrücklich ist von einer erhöhten Verletzungsgefahr die Rede. Die Zulassungsbehörde fordert jetzt den Halter auf, innerhalb einer festgelegten Frist nachzuweisen, dass der Mangel beseitigt wurde. Für Verbraucher ist das besonders problematisch: Hat die Zulassungsbehörde wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels erst einmal eine Betriebsuntersagung oder Stilllegung angeordnet, bestehen gegenüber der Behörde häufig nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig können Taycan-Halter den Defekt der Hochvoltbatterie weder selbst beseitigen noch sicherstellen, dass Porsche rechtzeitig eine technische Lösung, Ersatzteile oder einen Werkstatttermin bereitstellt. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kündigt die Zulassungsstelle weitere Maßnahmen an. Der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr könne untersagt und die kostenpflichtige Außerbetriebsetzung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eingeleitet werden. Damit kann aus einem zunächst technischen Problem für den Halter ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Risiko werden: Das Fahrzeug kann möglicherweise nicht mehr genutzt werden. Finanzierungs- oder Leasingraten laufen weiter. Zusätzliche Mobilitätskosten können entstehen. Eine kurzfristige Reparatur hängt von Porsche und dem Werkstattnetz ab. Dem Fahrzeug kann ein Wertverlust drohen. Im schlimmsten Fall kann die Zulassungsbehörde die Nutzung im Straßenverkehr untersagen. Stilllegung: Warum Taycan-Halter vorher handeln sollten Bei einem sicherheitsrelevanten Fahrzeugmangel steht für die Zulassungsbehörde die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Ob der Halter selbst für die verzögerte Reparatur verantwortlich ist, hilft ihm deshalb nur eingeschränkt weiter. Genau darin liegt aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer das besondere Problem für Verbraucher. Bei einem Defekt der Hochvoltbatterie sind sie vollständig von Porsche abhängig. Sie können die Batterie weder selbst reparieren noch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Werkstattkapazitäten oder technischen Lösungen beeinflussen. Betroffene können dadurch zwischen Hersteller und Zulassungsbehörde geraten: Porsche muss den technischen Mangel beseitigen, die möglichen Folgen einer nicht rechtzeitig erfolgten Reparatur treffen jedoch zunächst den Fahrzeughalter. Deshalb sollte möglichst vor einer behördlichen Eskalation geklärt werden: Wann kann Porsche den Mangel dauerhaft beseitigen? Gibt es bereits einen verbindlichen Reparaturtermin? Handelt es sich um eine endgültige Reparatur oder nur um eine vorläufige Maßnahme? Bestehen bis dahin Einschränkungen beim Laden, Parken oder Nutzen des Fahrzeugs? Welche Kosten entstehen dem Halter? Welche Ansprüche bestehen bei längeren Nutzungseinschränkungen? Kommen Minderung, Schadensersatz oder eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs in Betracht? Je früher diese Fragen geklärt werden, desto größer bleibt der Handlungsspielraum des Verbrauchers. Batterie-Rückruf ist mehr als ein Werkstatttermin Viele Fahrzeughalter betrachten einen Rückruf zunächst als organisatorisches Problem: Werkstatttermin vereinbaren, Reparatur durchführen lassen und anschließend weiterfahren. Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen wegen möglicher Batteriebrände kann die Situation jedoch erheblich weiter eskalieren. Kann die ordnungsgemäße Reparatur nicht nachgewiesen werden, können Zulassungsbehörden tätig werden. Für den Halter entsteht dadurch ein Problem, das er allein kaum lösen kann. Gerade bei Hochvoltbatterien sind Verbraucher auf speziell geschulte Werkstätten und die vom Hersteller vorgegebenen Reparaturmaßnahmen angewiesen. Bei umfangreichen Batterie-Rückrufen können unter anderem folgende Schwierigkeiten auftreten: lange Wartezeiten auf Werkstatttermine fehlende Ersatzteile oder Batteriemodule begrenzte Kapazitäten speziell geschulter Werkstätten zunächst nur vorläufige technische Maßnahmen Einschränkungen beim Laden oder bei der Fahrzeugnutzung wiederholte Werkstattaufenthalte Können sicherheitsrelevante Mängel nicht rechtzeitig behoben werden, drohen neben einer möglichen Stilllegung erhebliche wirtschaftliche Folgen – vom Nutzungsausfall über zusätzliche Mobilitätskosten bis hin zum Wertverlust des Fahrzeugs. Stilllegungsrisiko betrifft nicht nur den Porsche Taycan Der Fall hat Bedeutung über den Porsche Taycan hinaus. In den vergangenen Jahren wurden Elektroautos und Plug-in-Hybride verschiedener Hersteller wegen möglicher Überhitzung, Kurzschlüsse oder Brandgefahr im Bereich der Hochvoltbatterie zurückgerufen. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer zeigt das Schreiben der Zulassungsbehörde, welche nächste Eskalationsstufe bei einem solchen Sicherheitsrückruf möglich ist. Kann ein gefährlicher Mangel nicht fristgerecht beseitigt werden, kann aus dem Rückruf ein behördliches Verfahren werden. Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, nicht erst dann rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Zulassungsbehörde bereits mit einer Außerbetriebsetzung droht. Welche Ansprüche können betroffene Taycan-Halter haben? Kann ein Elektroauto wegen eines Batterie-Rückrufs nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, können abhängig vom konkreten Kauf- oder Leasingverhältnis unterschiedliche Ansprüche in Betracht kommen. Entscheidend sind unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Vertragsgestaltung, Art des Mangels sowie Dauer und Umfang der Nutzungseinschränkungen. Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht: unverzügliche und kostenlose Nachbesserung Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs Ersatz von Mietwagen- und sonstigen Mobilitätskosten Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls Minderung des Kaufpreises Rücktritt vom Kaufvertrag Ersatz eines möglichen Wertverlusts Erstattung weiterer durch den Mangel oder eine Stilllegung entstandener Kosten Welche Ansprüche tatsächlich bestehen und gegen wen sie durchgesetzt werden können, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Auch wenn die Zulassungsbehörde bereits eine Frist gesetzt hat, sollten Betroffene nicht untätig bleiben. Werkstatttermine, Reparaturversuche und die gesamte Kommunikation mit Porsche oder dem Händler sollten dokumentiert und der Behörde gegebenenfalls nachgewiesen werden. Rückrufschreiben, Werkstatttermine und Behördenpost dokumentieren Dr. Stoll &#38; Sauer rät Haltern von Fahrzeugen mit sicherheitsrelevanten Batterie-Rückrufen, sämtliche Unterlagen aufzubewahren. Dazu gehören insbesondere: Rückrufschreiben Schreiben der Zulassungsbehörde Werkstatttermine und Terminabsagen Reparaturaufträge und Reparaturbestätigungen Kommunikation mit Porsche und dem Händler Nachweise über Mietwagen- und sonstige Mobilitätskosten Unterlagen zur Finanzierung oder zum Leasing Behördliche Fristen sollten keinesfalls ignoriert werden. Kann eine Reparatur nicht rechtzeitig durchgeführt werden, sollte dies dokumentiert und der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob Ansprüche gegenüber Porsche oder dem Verkäufer geltend gemacht werden können. Betroffene Porsche- und E-Auto-Halter können ihren Fall im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer prüfen lassen. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Auto- und Abgasrecht, bei Rechtsfragen zur Elektromobilit&#228;t und Hochvoltbatterien, im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht sowie im Datenschutzrecht. Dr. Stoll &#38; Sauer verf&#252;gt &#252;ber umfangreiche Erfahrung in gro&#223;en Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch z&#228;hlt die Kanzlei seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/08/porsche-taycan-batterie-rckruf-arb6-kann-zur-stilllegung-fhren/" data-wpel-link="internal">Porsche Taycan: Batterie-Rückruf ARB6 kann zur Stilllegung führen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Für Halter eines Porsche Taycan mit offenem Rückruf für die Hochvoltbatterie kann es ernst werden. Ein Schreiben einer deutschen Zulassungsbehörde, das der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer vorliegt, zeigt, dass sicherheitsrelevante Rückrufe wegen Brandgefahr eines Porsche Taycans nicht bei einer bloßen Aufforderung zum Werkstattbesuch bleiben müssen. Wird die Beseitigung des Mangels nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr untersagen und eine kostenpflichtige Außerbetriebsetzung einleiten.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer rät vom Batterie-Rückruf betroffenen Taycan-Haltern, nicht erst auf ein Schreiben der Zulassungsbehörde oder eine drohende Stilllegung zu warten. Entscheidend ist, frühzeitig prüfen zu lassen, welche Ansprüche gegenüber Porsche und dem Verkäufer bestehen und ob rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet der <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/porsche-taycan-batterie-rueckruf-arb6-kann-zur-stilllegung-fuehren#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>E-Mobilitäts-Online-Check</b></a> von Dr. Stoll &amp; Sauer.</p>
<p><b>Zulassungsbehörde verlangt Nachweis der Reparatur</b></p>
<p>Das Schreiben der Zulassungsstelle bezieht sich auf einen Porsche Taycan, bei dem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Zusammenhang mit dem Rückruf ARB6 einen sicherheitsrelevanten Mangel gemeldet hat. Nach Angaben des KBA kann ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie zu einem Kurzschluss und anschließend zu einem Brand führen. Ausdrücklich ist von einer erhöhten Verletzungsgefahr die Rede. Die Zulassungsbehörde fordert jetzt den Halter auf, innerhalb einer festgelegten Frist nachzuweisen, dass der Mangel beseitigt wurde.</p>
<p>Für Verbraucher ist das besonders problematisch: Hat die Zulassungsbehörde wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels erst einmal eine Betriebsuntersagung oder Stilllegung angeordnet, bestehen gegenüber der Behörde häufig nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig können Taycan-Halter den Defekt der Hochvoltbatterie weder selbst beseitigen noch sicherstellen, dass Porsche rechtzeitig eine technische Lösung, Ersatzteile oder einen Werkstatttermin bereitstellt.</p>
<p>Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kündigt die Zulassungsstelle weitere Maßnahmen an. Der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr könne untersagt und die kostenpflichtige Außerbetriebsetzung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eingeleitet werden.</p>
<p>Damit kann aus einem zunächst technischen Problem für den Halter ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Risiko werden:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Das Fahrzeug kann möglicherweise nicht mehr genutzt werden.</li>
<li>Finanzierungs- oder Leasingraten laufen weiter.</li>
<li>Zusätzliche Mobilitätskosten können entstehen.</li>
<li>Eine kurzfristige Reparatur hängt von Porsche und dem Werkstattnetz ab.</li>
<li>Dem Fahrzeug kann ein Wertverlust drohen.</li>
<li>Im schlimmsten Fall kann die Zulassungsbehörde die Nutzung im Straßenverkehr untersagen.</li>
</ul>
<p><b>Stilllegung: Warum Taycan-Halter vorher handeln sollten</b></p>
<p>Bei einem sicherheitsrelevanten Fahrzeugmangel steht für die Zulassungsbehörde die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Ob der Halter selbst für die verzögerte Reparatur verantwortlich ist, hilft ihm deshalb nur eingeschränkt weiter.</p>
<p>Genau darin liegt aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer das besondere Problem für Verbraucher. Bei einem Defekt der Hochvoltbatterie sind sie vollständig von Porsche abhängig. Sie können die Batterie weder selbst reparieren noch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Werkstattkapazitäten oder technischen Lösungen beeinflussen.</p>
<p>Betroffene können dadurch zwischen Hersteller und Zulassungsbehörde geraten: Porsche muss den technischen Mangel beseitigen, die möglichen Folgen einer nicht rechtzeitig erfolgten Reparatur treffen jedoch zunächst den Fahrzeughalter.</p>
<p>Deshalb sollte möglichst vor einer behördlichen Eskalation geklärt werden:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wann kann Porsche den Mangel dauerhaft beseitigen?</li>
<li>Gibt es bereits einen verbindlichen Reparaturtermin?</li>
<li>Handelt es sich um eine endgültige Reparatur oder nur um eine vorläufige Maßnahme?</li>
<li>Bestehen bis dahin Einschränkungen beim Laden, Parken oder Nutzen des Fahrzeugs?</li>
<li>Welche Kosten entstehen dem Halter?</li>
<li>Welche Ansprüche bestehen bei längeren Nutzungseinschränkungen?</li>
<li>Kommen Minderung, Schadensersatz oder eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs in Betracht?</li>
</ul>
<p>Je früher diese Fragen geklärt werden, desto größer bleibt der Handlungsspielraum des Verbrauchers.</p>
<p><b>Batterie-Rückruf ist mehr als ein Werkstatttermin</b></p>
<p>Viele Fahrzeughalter betrachten einen Rückruf zunächst als organisatorisches Problem: Werkstatttermin vereinbaren, Reparatur durchführen lassen und anschließend weiterfahren. Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen wegen möglicher Batteriebrände kann die Situation jedoch erheblich weiter eskalieren.</p>
<p>Kann die ordnungsgemäße Reparatur nicht nachgewiesen werden, können Zulassungsbehörden tätig werden. Für den Halter entsteht dadurch ein Problem, das er allein kaum lösen kann.</p>
<p>Gerade bei Hochvoltbatterien sind Verbraucher auf speziell geschulte Werkstätten und die vom Hersteller vorgegebenen Reparaturmaßnahmen angewiesen.</p>
<p>Bei umfangreichen Batterie-Rückrufen können unter anderem folgende Schwierigkeiten auftreten:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>lange Wartezeiten auf Werkstatttermine</li>
<li>fehlende Ersatzteile oder Batteriemodule</li>
<li>begrenzte Kapazitäten speziell geschulter Werkstätten</li>
<li>zunächst nur vorläufige technische Maßnahmen</li>
<li>Einschränkungen beim Laden oder bei der Fahrzeugnutzung</li>
<li>wiederholte Werkstattaufenthalte</li>
</ul>
<p>Können sicherheitsrelevante Mängel nicht rechtzeitig behoben werden, drohen neben einer möglichen Stilllegung erhebliche wirtschaftliche Folgen – vom Nutzungsausfall über zusätzliche Mobilitätskosten bis hin zum Wertverlust des Fahrzeugs.</p>
<p><b>Stilllegungsrisiko betrifft nicht nur den Porsche Taycan</b></p>
<p>Der Fall hat Bedeutung über den Porsche Taycan hinaus. In den vergangenen Jahren wurden Elektroautos und Plug-in-Hybride verschiedener Hersteller wegen möglicher Überhitzung, Kurzschlüsse oder Brandgefahr im Bereich der Hochvoltbatterie zurückgerufen.</p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer zeigt das Schreiben der Zulassungsbehörde, welche nächste Eskalationsstufe bei einem solchen Sicherheitsrückruf möglich ist. Kann ein gefährlicher Mangel nicht fristgerecht beseitigt werden, kann aus dem Rückruf ein behördliches Verfahren werden.</p>
<p>Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, nicht erst dann rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Zulassungsbehörde bereits mit einer Außerbetriebsetzung droht.</p>
<p><b>Welche Ansprüche können betroffene Taycan-Halter haben?</b></p>
<p>Kann ein Elektroauto wegen eines Batterie-Rückrufs nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, können abhängig vom konkreten Kauf- oder Leasingverhältnis unterschiedliche Ansprüche in Betracht kommen. Entscheidend sind unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Vertragsgestaltung, Art des Mangels sowie Dauer und Umfang der Nutzungseinschränkungen.</p>
<p>Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>unverzügliche und kostenlose Nachbesserung</li>
<li>Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs</li>
<li>Ersatz von Mietwagen- und sonstigen Mobilitätskosten</li>
<li>Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls</li>
<li>Minderung des Kaufpreises</li>
<li>Rücktritt vom Kaufvertrag</li>
<li>Ersatz eines möglichen Wertverlusts</li>
<li>Erstattung weiterer durch den Mangel oder eine Stilllegung entstandener Kosten</li>
</ul>
<p>Welche Ansprüche tatsächlich bestehen und gegen wen sie durchgesetzt werden können, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.</p>
<p>Auch wenn die Zulassungsbehörde bereits eine Frist gesetzt hat, sollten Betroffene nicht untätig bleiben. Werkstatttermine, Reparaturversuche und die gesamte Kommunikation mit Porsche oder dem Händler sollten dokumentiert und der Behörde gegebenenfalls nachgewiesen werden.</p>
<p><b>Rückrufschreiben, Werkstatttermine und Behördenpost dokumentieren</b></p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer rät Haltern von Fahrzeugen mit sicherheitsrelevanten Batterie-Rückrufen, sämtliche Unterlagen aufzubewahren. Dazu gehören insbesondere:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Rückrufschreiben</li>
<li>Schreiben der Zulassungsbehörde</li>
<li>Werkstatttermine und Terminabsagen</li>
<li>Reparaturaufträge und Reparaturbestätigungen</li>
<li>Kommunikation mit Porsche und dem Händler</li>
<li>Nachweise über Mietwagen- und sonstige Mobilitätskosten</li>
<li>Unterlagen zur Finanzierung oder zum Leasing</li>
</ul>
<p>Behördliche Fristen sollten keinesfalls ignoriert werden. Kann eine Reparatur nicht rechtzeitig durchgeführt werden, sollte dies dokumentiert und der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.</p>
<p>Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob Ansprüche gegenüber Porsche oder dem Verkäufer geltend gemacht werden können. Betroffene Porsche- und E-Auto-Halter können ihren Fall im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/porsche-taycan-batterie-rueckruf-arb6-kann-zur-stilllegung-fuehren#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> von Dr. Stoll &amp; Sauer prüfen lassen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Auto- und Abgasrecht, bei Rechtsfragen zur Elektromobilit&auml;t und Hochvoltbatterien, im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht sowie im Datenschutzrecht.<br />
Dr. Stoll &amp; Sauer verf&uuml;gt &uuml;ber umfangreiche Erfahrung in gro&szlig;en Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch z&auml;hlt die Kanzlei seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/porsche-taycan-batterie-rckruf-arb6-kann-zur-stilllegung-fhren/boxid/1070842" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---7/1070842.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/08/porsche-taycan-batterie-rckruf-arb6-kann-zur-stilllegung-fhren/" data-wpel-link="internal">Porsche Taycan: Batterie-Rückruf ARB6 kann zur Stilllegung führen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mercedes EQA 250+: LG Frankfurt (Oder) ordnet Rückabwicklung wegen Brandrisiko der Hochvoltbatterie an</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/08/mercedes-eqa-250-lg-frankfurt-oder-ordnet-rckabwicklung-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2026 05:19:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2026/08/mercedes-eqa-250-lg-frankfurt-oder-ordnet-rckabwicklung-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-an/</guid>

					<description><![CDATA[<p>  Gericht wertet Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel Mercedes-Vertragshändler muss Kauf rückabwickeln und Käuferin von Finanzierung freistellen Urteil verweist ausdrücklich auf Entscheidung des LG Stuttgart Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Rückabwicklung eines Mercedes EQA 250+ wegen des erhöhten Brandrisikos der Hochvoltbatterie angeordnet. Mit Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25, verurteilte das Gericht den verkaufenden Mercedes-Vertragshändler zur Zahlung von 20.170,45 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs und zur Freistellung der Käuferin von den noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG. Das Gericht stellt klar: „Daher ist der Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel zu bewerten.“ Für Dr. Stoll &#38; Sauer ist die Entscheidung besonders relevant, weil nach den beiden Urteilen des LG Stuttgart nun ein weiteres Landgericht die erheblichen Einschränkungen durch ein konkretes Batterie-Brandrisiko kaufrechtlich anerkennt. Betroffene Besitzer von Mercedes-Elektrofahrzeugen können ihre Ansprüche kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Gebrauchten EQA 250+ für 37.880 Euro gekauft Die Klägerin hatte den gebrauchten Mercedes EQA 250+ am 7. August 2024 bei einem Mercedes-Vertragshändler für 37.880 Euro gekauft. 11.700 Euro zahlte sie an, den Rest finanzierte sie über die Mercedes-Benz Bank AG. Im Fahrzeug ist eine Hochvoltbatterie des Typs EB 330 verbaut. Im Februar 2025 wurde das Fahrzeug von einem KBA-Rückruf mit dem Aktionscode 5496507 erfasst. Mercedes informierte die Klägerin darüber, dass bei sehr hohem Ladezustand ein Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle nicht ausgeschlossen werden könne. Zunächst sollte ein Software-Update des Batteriemanagementsystems Abhilfe schaffen. Das Update wurde im Juni 2025 installiert. Mercedes wies jedoch selbst darauf hin, dass sich dadurch die Ladezeit beim Gleichstromladen verlängern und der mögliche Energiegehalt sowie die Reichweite verringern könnten. Auch geht aus Kundenschreiben hervor, dass durch das Update das Problem nicht gelöst, sondern nur gemindert werden kann. Zweiter Rückruf: Batterie soll vollständig ausgetauscht werden Im Februar 2026 folgte ein weiterer Rückruf. Nun sollte die Hochvoltbatterie komplett ausgetauscht werden. Mercedes teilte mit: „Unsere laufende und intensive Feldbeobachtung sowie darauf aufbauend weitere umfassende Untersuchungen haben gezeigt, dass das im Rahmen des bisherigen Rückrufs durchgeführte Software-Update das mit dem Rückruf verbundene Brandrisiko nicht vollständig beseitigt.“ Bis zum Austausch sollte die Batterie nicht über 80 Prozent geladen und das Fahrzeug nur im Freien geparkt werden. Ersatzteile standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Gericht: Kein bloß theoretisches Batterierisiko Die Beklagten hatten argumentiert, es bestehe lediglich ein allgemeines Technologierisiko, wie es bei wiederaufladbaren Batterien üblich sei. Das LG Frankfurt (Oder) folgt dieser Argumentation nicht. Im Urteil heißt es: „Das von den Beklagten eingewandte allgemeine Technologierisiko, das jeder Gebrauchsgegenstand aufweise, geht daher an der Sache vorbei.“ Das Gericht stellt darauf ab, dass die Eingriffe in das Ladeverhalten nicht wegen eines rein theoretischen Risikos erfolgt seien. Maßgeblich seien die konkreten Rückrufe und die von Mercedes selbst eingeräumte Brandgefahr. Das Kraftfahrt-Bundesamt beschrieb den Mangel laut Urteil mit den Worten: „Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kann zum Brand führen.“ Verdacht einer erhöhten Brandgefahr reicht als Sachmangel Das Landgericht bewertet den konkreten Gefahrenverdacht als Sachmangel. Eine sachverständige Begutachtung hielt das Gericht nicht für erforderlich, weil Mercedes das Brandrisiko bei der im Fahrzeug verbauten Batterie selbst eingeräumt habe. Besonders wichtig ist zudem der ausdrückliche Verweis auf das von Dr. Stoll &#38; Sauer erstrittene Urteil des LG Stuttgart vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26. Das LG Frankfurt (Oder) schreibt: „Insoweit verweist das Gericht auf die zutreffenden Ausführungen des LG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2026, 53 O 3/26, dort S. 7 ff.“ Damit zeichnet sich aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer eine verbraucherfreundliche Linie in der erstinstanzlichen Rechtsprechung zu den betroffenen Mercedes-Hochvoltbatterien ab. Vertragshändler muss EQA zurücknehmen und Finanzierung ablösen Die erfolgreichen kaufrechtlichen Ansprüche richteten sich gegen den Verkäufer des Gebrauchtwagens. Die unmittelbar gegen die Mercedes-Benz AG geltend gemachten vertraglichen und deliktischen Ansprüche wies das Gericht dagegen ab. Gegen den Mercedes-Vertragshändler hatte die Klage weitgehend Erfolg: 20.170,45 Euro Rückzahlung gegen Rückgabe des EQA 250+ Freistellung von den noch offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.751,80 Euro Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden aufgrund des erhöhten Brandrisikos Feststellung des Annahmeverzugs Das Gericht berücksichtigte eine Nutzungsentschädigung von 2.115,44 Euro und legte eine erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern zugrunde. Rücktritt nicht wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen Auch der Einwand, der Mangel sei zu geringfügig für einen Rücktritt, überzeugte das Gericht nicht. Maßgeblich war, dass das Software-Update die Brandgefahr gerade nicht vollständig beseitigt hatte. Für Dr. Stoll &#38; Sauer ist das ein zentraler Punkt: Nicht die Kosten des Updates allein entscheiden über die Erheblichkeit eines Mangels. Entscheidend ist, ob das sicherheitsrelevante Problem tatsächlich behoben wird. Brand in Speyer zeigt Aktualität des Themas Das Thema Hochvoltbatterie und Brandrisiko hat zuletzt auch außerhalb der Gerichte Aufmerksamkeit erhalten. Am 16. August 2026 geriet in Speyer ein Mercedes-Elektrofahrzeug während des Ladens in Brand. Nach Medienberichten soll es sich um einen Mercedes EQA gehandelt haben. Informationen der Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer bestätigten die Berichte. Ein Zusammenhang mit den hier behandelten Rückrufen ist bislang nicht belegt. Der Vorfall zeigt jedoch, weshalb Hinweise auf mögliche Kurzschlüsse und Brandrisiken bei Hochvoltbatterien ernst genommen werden sollten. Auch andere Hersteller betroffen Sicherheitsrelevante Probleme mit Hochvoltbatterien sind nicht auf Mercedes beschränkt. Rückrufe oder rechtliche Auseinandersetzungen betreffen beziehungsweise betrafen auch Fahrzeuge von Kia, Ford, Hyundai und Porsche. Dr. Stoll &#38; Sauer führt bereits Verfahren zu unterschiedlichen Hochvoltbatterie-Problemen. Ob Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung bestehen, hängt stets vom konkreten Fahrzeug, dem Kaufvertrag und den angebotenen Abhilfemaßnahmen ab. Was das Urteil für EQA-Besitzer bedeutet Das LG Frankfurt (Oder) verweist neben dem LG Stuttgart auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere das Urteil vom 6. Mai 2026, Az. VIII ZR 73/24. Für betroffene Verbraucher sind vor allem drei Punkte wichtig: Ein konkreter Verdacht einer erhöhten Brandgefahr kann einen Sachmangel darstellen. Ein Software-Update reicht nicht, wenn das zugrunde liegende Sicherheitsproblem fortbesteht. Ladebegrenzung und die Vorgabe, das Fahrzeug nur im Freien zu parken, können für die rechtliche Bewertung erheblich sein. Die Entscheidungen aus Stuttgart und Frankfurt (Oder) zeigen aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer, dass betroffene Mercedes-Kunden ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen sollten. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass jeder vom Rückruf betroffene EQA zurückgegeben werden kann. Betroffene können ihren Fall kostenlos und unverbindlich im E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer prüfen lassen. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Auto- und Abgasrecht, bei Rechtsfragen zur Elektromobilit&#228;t und Hochvoltbatterien, im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht sowie im Datenschutzrecht. Dr. Stoll &#38; Sauer verf&#252;gt &#252;ber umfangreiche Erfahrung in gro&#223;en Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch z&#228;hlt die Kanzlei seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2026/08/mercedes-eqa-250-lg-frankfurt-oder-ordnet-rckabwicklung-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-an/" data-wpel-link="internal">Mercedes EQA 250+: LG Frankfurt (Oder) ordnet Rückabwicklung wegen Brandrisiko der Hochvoltbatterie an</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"> </p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Gericht wertet Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel</li>
<li>Mercedes-Vertragshändler muss Kauf rückabwickeln und Käuferin von Finanzierung freistellen</li>
<li>Urteil verweist ausdrücklich auf Entscheidung des LG Stuttgart</li>
</ul>
<p>Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Rückabwicklung eines Mercedes EQA 250+ wegen des erhöhten Brandrisikos der Hochvoltbatterie angeordnet. Mit Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25, verurteilte das Gericht den verkaufenden Mercedes-Vertragshändler zur Zahlung von 20.170,45 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs und zur Freistellung der Käuferin von den noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG. Das Gericht stellt klar: „Daher ist der Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel zu bewerten.“</p>
<p>Für Dr. Stoll &amp; Sauer ist die Entscheidung besonders relevant, weil nach den beiden Urteilen des LG Stuttgart nun ein weiteres Landgericht die erheblichen Einschränkungen durch ein konkretes Batterie-Brandrisiko kaufrechtlich anerkennt. Betroffene Besitzer von Mercedes-Elektrofahrzeugen können ihre Ansprüche kostenlos im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-eqa-250-lg-frankfurt-oder-ordnet-rueckabwicklung-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen.</p>
<p><b>Gebrauchten EQA 250+ für 37.880 Euro gekauft</b></p>
<p>Die Klägerin hatte den gebrauchten Mercedes EQA 250+ am 7. August 2024 bei einem Mercedes-Vertragshändler für 37.880 Euro gekauft. 11.700 Euro zahlte sie an, den Rest finanzierte sie über die Mercedes-Benz Bank AG. Im Fahrzeug ist eine Hochvoltbatterie des Typs EB 330 verbaut.</p>
<p>Im Februar 2025 wurde das Fahrzeug von einem KBA-Rückruf mit dem Aktionscode 5496507 erfasst. Mercedes informierte die Klägerin darüber, dass bei sehr hohem Ladezustand ein Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle nicht ausgeschlossen werden könne. Zunächst sollte ein Software-Update des Batteriemanagementsystems Abhilfe schaffen.</p>
<p>Das Update wurde im Juni 2025 installiert. Mercedes wies jedoch selbst darauf hin, dass sich dadurch die Ladezeit beim Gleichstromladen verlängern und der mögliche Energiegehalt sowie die Reichweite verringern könnten. Auch geht aus Kundenschreiben hervor, dass durch das Update das Problem nicht gelöst, sondern nur gemindert werden kann.</p>
<p><b>Zweiter Rückruf: Batterie soll vollständig ausgetauscht werden</b></p>
<p>Im Februar 2026 folgte ein weiterer Rückruf. Nun sollte die Hochvoltbatterie komplett ausgetauscht werden. Mercedes teilte mit:</p>
<p>„Unsere laufende und intensive Feldbeobachtung sowie darauf aufbauend weitere umfassende Untersuchungen haben gezeigt, dass das im Rahmen des bisherigen Rückrufs durchgeführte Software-Update das mit dem Rückruf verbundene Brandrisiko nicht vollständig beseitigt.“</p>
<p>Bis zum Austausch sollte die Batterie nicht über 80 Prozent geladen und das Fahrzeug nur im Freien geparkt werden. Ersatzteile standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.</p>
<p><b>Gericht: Kein bloß theoretisches Batterierisiko</b></p>
<p>Die Beklagten hatten argumentiert, es bestehe lediglich ein allgemeines Technologierisiko, wie es bei wiederaufladbaren Batterien üblich sei. Das LG Frankfurt (Oder) folgt dieser Argumentation nicht.</p>
<p>Im Urteil heißt es:</p>
<p>„Das von den Beklagten eingewandte allgemeine Technologierisiko, das jeder Gebrauchsgegenstand aufweise, geht daher an der Sache vorbei.“</p>
<p>Das Gericht stellt darauf ab, dass die Eingriffe in das Ladeverhalten nicht wegen eines rein theoretischen Risikos erfolgt seien. Maßgeblich seien die konkreten Rückrufe und die von Mercedes selbst eingeräumte Brandgefahr. Das Kraftfahrt-Bundesamt beschrieb den Mangel laut Urteil mit den Worten: „Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kann zum Brand führen.“</p>
<p><b>Verdacht einer erhöhten Brandgefahr reicht als Sachmangel</b></p>
<p>Das Landgericht bewertet den konkreten Gefahrenverdacht als Sachmangel. Eine sachverständige Begutachtung hielt das Gericht nicht für erforderlich, weil Mercedes das Brandrisiko bei der im Fahrzeug verbauten Batterie selbst eingeräumt habe.</p>
<p>Besonders wichtig ist zudem der ausdrückliche Verweis auf das von Dr. Stoll &amp; Sauer erstrittene Urteil des LG Stuttgart vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26. Das LG Frankfurt (Oder) schreibt:</p>
<p>„Insoweit verweist das Gericht auf die zutreffenden Ausführungen des LG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2026, 53 O 3/26, dort S. 7 ff.“</p>
<p>Damit zeichnet sich aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer eine verbraucherfreundliche Linie in der erstinstanzlichen Rechtsprechung zu den betroffenen Mercedes-Hochvoltbatterien ab.</p>
<p><b>Vertragshändler muss EQA zurücknehmen und Finanzierung ablösen</b></p>
<p>Die erfolgreichen kaufrechtlichen Ansprüche richteten sich gegen den Verkäufer des Gebrauchtwagens. Die unmittelbar gegen die Mercedes-Benz AG geltend gemachten vertraglichen und deliktischen Ansprüche wies das Gericht dagegen ab.</p>
<p>Gegen den Mercedes-Vertragshändler hatte die Klage weitgehend Erfolg:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>20.170,45 Euro Rückzahlung gegen Rückgabe des EQA 250+</li>
<li>Freistellung von den noch offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG</li>
<li>Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.751,80 Euro</li>
<li>Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden aufgrund des erhöhten Brandrisikos</li>
<li>Feststellung des Annahmeverzugs</li>
</ul>
<p>Das Gericht berücksichtigte eine Nutzungsentschädigung von 2.115,44 Euro und legte eine erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern zugrunde.</p>
<p><b>Rücktritt nicht wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen</b></p>
<p>Auch der Einwand, der Mangel sei zu geringfügig für einen Rücktritt, überzeugte das Gericht nicht. Maßgeblich war, dass das Software-Update die Brandgefahr gerade nicht vollständig beseitigt hatte.</p>
<p>Für Dr. Stoll &amp; Sauer ist das ein zentraler Punkt: Nicht die Kosten des Updates allein entscheiden über die Erheblichkeit eines Mangels. Entscheidend ist, ob das sicherheitsrelevante Problem tatsächlich behoben wird.</p>
<p><b>Brand in Speyer zeigt Aktualität des Themas</b></p>
<p>Das Thema Hochvoltbatterie und Brandrisiko hat zuletzt auch außerhalb der Gerichte Aufmerksamkeit erhalten. Am 16. August 2026 geriet in Speyer ein Mercedes-Elektrofahrzeug während des Ladens in Brand. Nach Medienberichten soll es sich um einen Mercedes EQA gehandelt haben. Informationen der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer bestätigten die Berichte.</p>
<p>Ein Zusammenhang mit den hier behandelten Rückrufen ist bislang nicht belegt. Der Vorfall zeigt jedoch, weshalb Hinweise auf mögliche Kurzschlüsse und Brandrisiken bei Hochvoltbatterien ernst genommen werden sollten.</p>
<p><b>Auch andere Hersteller betroffen</b></p>
<p>Sicherheitsrelevante Probleme mit Hochvoltbatterien sind nicht auf Mercedes beschränkt. Rückrufe oder rechtliche Auseinandersetzungen betreffen beziehungsweise betrafen auch Fahrzeuge von Kia, Ford, Hyundai und Porsche.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer führt bereits Verfahren zu unterschiedlichen Hochvoltbatterie-Problemen. Ob Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung bestehen, hängt stets vom konkreten Fahrzeug, dem Kaufvertrag und den angebotenen Abhilfemaßnahmen ab.</p>
<p><b>Was das Urteil für EQA-Besitzer bedeutet</b></p>
<p>Das LG Frankfurt (Oder) verweist neben dem LG Stuttgart auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere das Urteil vom 6. Mai 2026, Az. VIII ZR 73/24.</p>
<p>Für betroffene Verbraucher sind vor allem drei Punkte wichtig:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Ein konkreter Verdacht einer erhöhten Brandgefahr kann einen Sachmangel darstellen.</li>
<li>Ein Software-Update reicht nicht, wenn das zugrunde liegende Sicherheitsproblem fortbesteht.</li>
<li>Ladebegrenzung und die Vorgabe, das Fahrzeug nur im Freien zu parken, können für die rechtliche Bewertung erheblich sein.</li>
</ul>
<p>Die Entscheidungen aus Stuttgart und Frankfurt (Oder) zeigen aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer, dass betroffene Mercedes-Kunden ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen sollten. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass jeder vom Rückruf betroffene EQA zurückgegeben werden kann.</p>
<p>Betroffene können ihren Fall kostenlos und unverbindlich im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-eqa-250-lg-frankfurt-oder-ordnet-rueckabwicklung-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> von Dr. Stoll &amp; Sauer prüfen lassen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Auto- und Abgasrecht, bei Rechtsfragen zur Elektromobilit&auml;t und Hochvoltbatterien, im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht sowie im Datenschutzrecht.<br />
Dr. Stoll &amp; Sauer verf&uuml;gt &uuml;ber umfangreiche Erfahrung in gro&szlig;en Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch z&auml;hlt die Kanzlei seit Jahren zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christoph Rigling<br />
E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/mercedes-eqa-250-lg-frankfurt-oder-ordnet-rckabwicklung-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-an/boxid/1070708" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
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            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>LG Stuttgart: Mercedes EQA 250+ wegen Brandrisiko der Hochvoltbatterie mangelhaft</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2026/08/lg-stuttgart-mercedes-eqa-250-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-mangelhaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Aug 2026 09:23:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Stuttgart hat erneut zugunsten eines von Dr. Stoll &#38; Sauer vertretenen Mercedes-EQA-Käufers entschieden. Mit Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26, verurteilte das Gericht die Mercedes-Benz AG zur Rückabwicklung eines finanzierten Mercedes EQA 250+. Neben einer Zahlung von 23.797,17 Euro – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – muss Mercedes den Kläger von seinen noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG freistellen. Grund für die Rückabwicklung ist das erhöhte Brandrisiko der Hochvoltbatterie. Für Dr. Stoll &#38; Sauer ist das Urteil vor allem deshalb interessant, weil es zeigt, wie eine Rückabwicklung bei einem finanzierten Elektrofahrzeug aussehen kann. Verbraucher müssen sich nach Auffassung des Gerichts nicht darauf verweisen lassen, einen erheblich in seiner Nutzung eingeschränkten EQA weiterzufinanzieren und auf einen späteren Batterietausch zu warten. Betroffene können ihre Ansprüche kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen. Mercedes EQA 250+ für knapp 59.000 Euro über Mercedes-Benz Bank finanziert Der Kläger kaufte den Mercedes EQA 250+ im Jahr 2023 für 58.745,06 Euro. Er zahlte 13.000 Euro an und finanzierte die restlichen 45.745,06 Euro über die Mercedes-Benz Bank AG. Einschließlich der Finanzierungskosten belief sich der vorgesehene Bruttodarlehensbetrag auf 51.712,91 Euro. Im Februar 2025 wurde das Fahrzeug vom KBA-Rückruf mit dem Aktionscode 5496507 erfasst. Hintergrund war ein mögliches Kurzschlussrisiko innerhalb der Hochvoltbatterie, das zu einem Brand führen kann. Mercedes setzte zunächst auf ein Software-Update des Batteriemanagementsystems. Der Kläger ließ die Maßnahme durchführen. Nachdem aus seiner Sicht weiterhin Mängel bestanden, forderte er Mercedes im Juli 2025 unter Fristsetzung zur Abhilfe auf und erklärte anschließend den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mercedes lehnte diesen ab. Zweiter Rückruf: Batterie soll komplett ausgetauscht werden Im Februar 2026 folgte ein weiterer KBA-Rückruf mit dem Code 4794004. Die Maßnahme ging deutlich über das zuvor installierte Software-Update hinaus: Die Hochvoltbatterie sollte nun vollständig ausgetauscht werden. Mercedes teilte dem Kläger im März 2026 selbst mit, dass die bisherigen Maßnahmen das mit dem Rückruf verbundene Brandrisiko nicht vollständig beseitigt hätten. Bis zum Austausch der Batterie galten deshalb erhebliche Nutzungseinschränkungen: Die Hochvoltbatterie sollte nicht über 80 Prozent geladen werden. Der EQA sollte ausschließlich im Freien geparkt werden. Die Hochvoltbatterie sollte vollständig ersetzt werden. Die dafür erforderlichen Teile standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung. Gerade diese Einschränkungen spielten für die Entscheidung des Landgerichts eine zentrale Rolle. Gericht sieht konkretes Sicherheitsrisiko und nicht nur allgemeine Batteriegefahr Mercedes hatte argumentiert, aus einem Produktsicherheitsrückruf folge noch kein Sachmangel. Zudem bestehe bei wiederaufladbaren Batterien grundsätzlich ein theoretisches Brandrisiko. Das überzeugte das Landgericht Stuttgart nicht. Nach Auffassung des Gerichts geht es gerade nicht um die abstrakte Gefahr, die technisch jeder Batterie anhaften kann. Entscheidend sei vielmehr, dass die Batterie des konkreten Fahrzeugs zu einer Charge gehört, bei der ein besonderes Brandrisiko wegen eines möglichen internen Kurzschlusses besteht. Für das Gericht sprach insbesondere Folgendes für einen Sachmangel: Mercedes selbst verlangte wegen des Risikos das Parken ausschließlich im Freien. Das zuvor installierte Software-Update hatte das Problem nicht abschließend gelöst. Der notwendige Batterietausch war zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der Käufer konnte selbst nicht feststellen, ob und wann sich das Risiko bei seiner Batterie verwirklichen würde. Die Hochvoltbatterie ist eine wesentliche und kostenintensive Komponente des Fahrzeugs. Damit lag aus Sicht des Landgerichts ein erheblicher Sachmangel im Sinne des Kaufrechts vor. Besonderheit des Urteils: Mercedes muss auch die Finanzierung abwickeln Anders als bei einem vollständig bezahlten Fahrzeug musste das Gericht hier berücksichtigen, dass der Mercedes EQA über die Mercedes-Benz Bank finanziert worden war. Mercedes wurde deshalb nicht nur zur Rückzahlung der bereits erbrachten Leistungen verpflichtet. Das Unternehmen muss den Kläger zusätzlich von den noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG freistellen. Das Urteil sieht im Einzelnen vor: Zahlung von 23.797,17 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung Rückgabe und Rückübereignung des Mercedes EQA 250+ Freistellung von den noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG Feststellung einer Schadensersatzpflicht für weitere Schäden aufgrund des erhöhten Brandrisikos Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.796,98 Euro Übernahme der Prozesskosten durch Mercedes Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Laufleistung von 21.864 Kilometern. Das Gericht errechnete daraus eine Nutzungsentschädigung von 2.467,72 Euro und legte für das Elektroauto eine erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern zugrunde. Das Urteil ist nach den Dr. Stoll &#38; Sauer vorliegenden Unterlagen nicht als rechtskräftig ausgewiesen. Zwei Urteile am selben Tag gegen Mercedes Bemerkenswert ist, dass die 53. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart am selben Tag noch in einem weiteren von Dr. Stoll &#38; Sauer geführten Verfahren zur Hochvoltbatterie eines Mercedes EQA 250+ zugunsten des Käufers entschieden hat. Im Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 53 O 3/26 verurteilte das Gericht Mercedes ebenfalls zur Rückabwicklung. Dort muss der Hersteller 51.791,09 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs zahlen. Auch in diesem Verfahren wertete das Gericht das konkrete Brandrisiko der Hochvoltbatterie und die daraus folgende Vorgabe, das Fahrzeug nur noch im Freien zu parken, als Sachmangel. Aus Sicht von Dr. Stoll &#38; Sauer gewinnen die Entscheidungen dadurch zusätzlich an Bedeutung: Es handelt sich nicht lediglich um eine singuläre Entscheidung zu einer besonders gelagerten Finanzierung, sondern um zwei eigenständige Verfahren mit demselben grundsätzlichen Ergebnis. EQA-Brand in Speyer unterstreicht Aktualität des Themas Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt die Sicherheit von Mercedes-Elektrofahrzeugen durch einen Brand in Speyer. Dort geriet am 16. August 2026 ein Mercedes-Elektrofahrzeug während des Ladens auf einem Parkplatz in Vollbrand. Nach Medienberichten und Informationen von Dr. Stoll &#38; Sauer zufolge soll es sich um einen EQA gehandelt haben. Der Vorfall zeigt jedoch, weshalb sicherheitsrelevante Hinweise der Hersteller und des Kraftfahrt-Bundesamts von Verbrauchern ernst genommen werden sollten. Batterie-Rückrufe sind kein reines Mercedes-Problem Auch bei anderen Herstellern beschäftigt die Sicherheit von Hochvoltbatterien Verbraucher und Behörden. Rückrufe und rechtliche Auseinandersetzungen gab oder gibt es beispielsweise bei Fahrzeugen von Kia, Ford, Hyundai und Porsche. Dr. Stoll &#38; Sauer führt bereits Verfahren rund um Hochvoltbatterien und andere erhebliche Mängel von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Für Verbraucher ist dabei immer der konkrete Einzelfall entscheidend: Rückrufgrund, technische Abhilfemaßnahme, Nutzungsbeschränkungen, Kaufzeitpunkt und Art der Finanzierung können erheblichen Einfluss auf mögliche Ansprüche haben. BGH-Rechtsprechung zum Mangelverdacht spielt wichtige Rolle Das Landgericht Stuttgart zieht für seine Entscheidung auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Mangelverdacht heran. Genannt werden unter anderem das BGH-Urteil vom 6. Mai 2026, Az. VIII ZR 73/24, und das Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. VIII ZR 195/13. Danach kann für die Annahme eines Sachmangels unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein auf konkrete Tatsachen gestützter Verdacht einer gefährlichen Beschaffenheit ausreichen. Das LG Stuttgart überträgt diese Grundsätze auf die Hochvoltbatterie des EQA. Von besonderer Bedeutung ist dabei die erhebliche Einschränkung der Fahrzeugnutzung: Wenn der Hersteller selbst verlangt, ein Fahrzeug wegen seiner Batterie bis auf Weiteres ausschließlich im Freien zu parken, spricht dies nach Ansicht des Landgerichts deutlich gegen eine vertragsgemäße und gewöhnliche Nutzbarkeit. Finanzierte EQA: Verbraucher sollten Vertragskonstellation prüfen lassen Das neue Urteil zeigt, dass auch eine laufende Finanzierung einer Rückabwicklung nicht grundsätzlich entgegensteht. Betroffene sollten jedoch nicht eigenmächtig Kreditraten einstellen oder Fahrzeuge zurückgeben. Kaufvertrag und Darlehen müssen rechtlich im Zusammenhang betrachtet werden. Eine Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn ein EQA oder ein anderes Mercedes-Elektrofahrzeug vom Hochvoltbatterie-Rückruf betroffen ist, das Fahrzeug über die Mercedes-Benz Bank oder einen anderen Kreditgeber finanziert wurde, zunächst ein Software-Update durchgeführt wurde, mittlerweile ein vollständiger Batterietausch vorgesehen ist, das Fahrzeug nur noch bis 80 Prozent geladen werden soll, das Parken in einer Garage nicht mehr möglich oder nicht mehr vorgesehen ist oder weiterhin auf verfügbare Ersatzteile gewartet werden muss. Dr. Stoll &#38; Sauer sieht in den beiden Stuttgarter Entscheidungen ein wichtiges Signal für betroffene Mercedes-Kunden. Sie zeigen, dass erhebliche Sicherheits- und Nutzungseinschränkungen bei Hochvoltbatterien kaufrechtliche Konsequenzen bis hin zur Rückabwicklung haben können. Verbraucher können ihre individuelle Situation kostenlos und unverbindlich im E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll &#38; Sauer prüfen lassen. Über die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Die Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&#246;rt zu den f&#252;hrenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Die Kanzlei vertritt bundesweit Verbraucher in komplexen Verfahren gegen gro&#223;e Unternehmen und verf&#252;gt &#252;ber umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung von Anspr&#252;chen im Auto- und Verbraucherrecht. Die Kanzleiinhaber Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben im Diesel-Abgasskandal mit der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen Rechtsgeschichte geschrieben. F&#252;r rund 260.000 Verbraucher wurde ein Vergleich &#252;ber insgesamt 830 Millionen Euro erzielt. Auch an der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes und Meta ist die Kanzlei ma&#223;geblich beteiligt. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: +49 (7821) 923768-0 Telefax: +49 (7821) 923768-889 http://www.dr-stoll-kollegen.de Ansprechpartner: Christoph Rigling E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#111;&#112;&#104;&#046;&#082;&#105;&#103;&#108;&#105;&#110;&#103;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Alle Stories der Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. 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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Landgericht Stuttgart hat erneut zugunsten eines von Dr. Stoll &amp; Sauer vertretenen Mercedes-EQA-Käufers entschieden. Mit Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26, verurteilte das Gericht die Mercedes-Benz AG zur Rückabwicklung eines finanzierten Mercedes EQA 250+. Neben einer Zahlung von 23.797,17 Euro – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – muss Mercedes den Kläger von seinen noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG freistellen. Grund für die Rückabwicklung ist das erhöhte Brandrisiko der Hochvoltbatterie.</p>
<p>Für Dr. Stoll &amp; Sauer ist das Urteil vor allem deshalb interessant, weil es zeigt, wie eine Rückabwicklung bei einem finanzierten Elektrofahrzeug aussehen kann. Verbraucher müssen sich nach Auffassung des Gerichts nicht darauf verweisen lassen, einen erheblich in seiner Nutzung eingeschränkten EQA weiterzufinanzieren und auf einen späteren Batterietausch zu warten. Betroffene können ihre Ansprüche kostenlos im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/lg-stuttgart-mercedes-eqa-250-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-mangelhaft#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> prüfen lassen.</p>
<p><b>Mercedes EQA 250+ für knapp 59.000 Euro über Mercedes-Benz Bank finanziert</b></p>
<p>Der Kläger kaufte den Mercedes EQA 250+ im Jahr 2023 für 58.745,06 Euro. Er zahlte 13.000 Euro an und finanzierte die restlichen 45.745,06 Euro über die Mercedes-Benz Bank AG. Einschließlich der Finanzierungskosten belief sich der vorgesehene Bruttodarlehensbetrag auf 51.712,91 Euro.</p>
<p>Im Februar 2025 wurde das Fahrzeug vom KBA-Rückruf mit dem Aktionscode 5496507 erfasst. Hintergrund war ein mögliches Kurzschlussrisiko innerhalb der Hochvoltbatterie, das zu einem Brand führen kann.</p>
<p>Mercedes setzte zunächst auf ein Software-Update des Batteriemanagementsystems. Der Kläger ließ die Maßnahme durchführen. Nachdem aus seiner Sicht weiterhin Mängel bestanden, forderte er Mercedes im Juli 2025 unter Fristsetzung zur Abhilfe auf und erklärte anschließend den Rücktritt vom Kaufvertrag. Mercedes lehnte diesen ab.</p>
<p><b>Zweiter Rückruf: Batterie soll komplett ausgetauscht werden</b></p>
<p>Im Februar 2026 folgte ein weiterer KBA-Rückruf mit dem Code 4794004. Die Maßnahme ging deutlich über das zuvor installierte Software-Update hinaus: Die Hochvoltbatterie sollte nun vollständig ausgetauscht werden.</p>
<p>Mercedes teilte dem Kläger im März 2026 selbst mit, dass die bisherigen Maßnahmen das mit dem Rückruf verbundene Brandrisiko nicht vollständig beseitigt hätten. Bis zum Austausch der Batterie galten deshalb erhebliche Nutzungseinschränkungen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die Hochvoltbatterie sollte nicht über 80 Prozent geladen werden.</li>
<li>Der EQA sollte ausschließlich im Freien geparkt werden.</li>
<li>Die Hochvoltbatterie sollte vollständig ersetzt werden.</li>
<li>Die dafür erforderlichen Teile standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.</li>
</ul>
<p>Gerade diese Einschränkungen spielten für die Entscheidung des Landgerichts eine zentrale Rolle.</p>
<p><b>Gericht sieht konkretes Sicherheitsrisiko und nicht nur allgemeine Batteriegefahr</b></p>
<p>Mercedes hatte argumentiert, aus einem Produktsicherheitsrückruf folge noch kein Sachmangel. Zudem bestehe bei wiederaufladbaren Batterien grundsätzlich ein theoretisches Brandrisiko.</p>
<p>Das überzeugte das Landgericht Stuttgart nicht. Nach Auffassung des Gerichts geht es gerade nicht um die abstrakte Gefahr, die technisch jeder Batterie anhaften kann. Entscheidend sei vielmehr, dass die Batterie des konkreten Fahrzeugs zu einer Charge gehört, bei der ein besonderes Brandrisiko wegen eines möglichen internen Kurzschlusses besteht.</p>
<p>Für das Gericht sprach insbesondere Folgendes für einen Sachmangel:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Mercedes selbst verlangte wegen des Risikos das Parken ausschließlich im Freien.</li>
<li>Das zuvor installierte Software-Update hatte das Problem nicht abschließend gelöst.</li>
<li>Der notwendige Batterietausch war zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht möglich.</li>
<li>Der Käufer konnte selbst nicht feststellen, ob und wann sich das Risiko bei seiner Batterie verwirklichen würde.</li>
<li>Die Hochvoltbatterie ist eine wesentliche und kostenintensive Komponente des Fahrzeugs.</li>
</ul>
<p>Damit lag aus Sicht des Landgerichts ein erheblicher Sachmangel im Sinne des Kaufrechts vor.</p>
<p><b>Besonderheit des Urteils: Mercedes muss auch die Finanzierung abwickeln</b></p>
<p>Anders als bei einem vollständig bezahlten Fahrzeug musste das Gericht hier berücksichtigen, dass der Mercedes EQA über die Mercedes-Benz Bank finanziert worden war.</p>
<p>Mercedes wurde deshalb nicht nur zur Rückzahlung der bereits erbrachten Leistungen verpflichtet. Das Unternehmen muss den Kläger zusätzlich von den noch bestehenden Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG freistellen.</p>
<p>Das Urteil sieht im Einzelnen vor:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Zahlung von 23.797,17 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung</li>
<li>Rückgabe und Rückübereignung des Mercedes EQA 250+</li>
<li>Freistellung von den noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG</li>
<li>Feststellung einer Schadensersatzpflicht für weitere Schäden aufgrund des erhöhten Brandrisikos</li>
<li>Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.796,98 Euro</li>
<li>Übernahme der Prozesskosten durch Mercedes</li>
</ul>
<p>Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Laufleistung von 21.864 Kilometern. Das Gericht errechnete daraus eine Nutzungsentschädigung von 2.467,72 Euro und legte für das Elektroauto eine erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern zugrunde.</p>
<p>Das Urteil ist nach den Dr. Stoll &amp; Sauer vorliegenden Unterlagen nicht als rechtskräftig ausgewiesen.</p>
<p><b>Zwei Urteile am selben Tag gegen Mercedes</b></p>
<p>Bemerkenswert ist, dass die 53. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart am selben Tag noch in einem weiteren von Dr. Stoll &amp; Sauer geführten Verfahren zur Hochvoltbatterie eines Mercedes EQA 250+ zugunsten des Käufers entschieden hat.</p>
<p>Im Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen 53 O 3/26 verurteilte das Gericht Mercedes ebenfalls zur Rückabwicklung. Dort muss der Hersteller 51.791,09 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs zahlen. Auch in diesem Verfahren wertete das Gericht das konkrete Brandrisiko der Hochvoltbatterie und die daraus folgende Vorgabe, das Fahrzeug nur noch im Freien zu parken, als Sachmangel.</p>
<p>Aus Sicht von Dr. Stoll &amp; Sauer gewinnen die Entscheidungen dadurch zusätzlich an Bedeutung: Es handelt sich nicht lediglich um eine singuläre Entscheidung zu einer besonders gelagerten Finanzierung, sondern um zwei eigenständige Verfahren mit demselben grundsätzlichen Ergebnis.</p>
<p><b>EQA-Brand in Speyer unterstreicht Aktualität des Themas</b></p>
<p>Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt die Sicherheit von Mercedes-Elektrofahrzeugen durch einen Brand in Speyer. Dort geriet am 16. August 2026 ein Mercedes-Elektrofahrzeug während des Ladens auf einem Parkplatz in Vollbrand. Nach Medienberichten und Informationen von Dr. Stoll &amp; Sauer zufolge soll es sich um einen EQA gehandelt haben. Der Vorfall zeigt jedoch, weshalb sicherheitsrelevante Hinweise der Hersteller und des Kraftfahrt-Bundesamts von Verbrauchern ernst genommen werden sollten.</p>
<p><b>Batterie-Rückrufe sind kein reines Mercedes-Problem</b></p>
<p>Auch bei anderen Herstellern beschäftigt die Sicherheit von Hochvoltbatterien Verbraucher und Behörden. Rückrufe und rechtliche Auseinandersetzungen gab oder gibt es beispielsweise bei Fahrzeugen von Kia, Ford, Hyundai und Porsche.</p>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer führt bereits Verfahren rund um Hochvoltbatterien und andere erhebliche Mängel von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Für Verbraucher ist dabei immer der konkrete Einzelfall entscheidend: Rückrufgrund, technische Abhilfemaßnahme, Nutzungsbeschränkungen, Kaufzeitpunkt und Art der Finanzierung können erheblichen Einfluss auf mögliche Ansprüche haben.</p>
<p><b>BGH-Rechtsprechung zum Mangelverdacht spielt wichtige Rolle</b></p>
<p>Das Landgericht Stuttgart zieht für seine Entscheidung auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Mangelverdacht heran. Genannt werden unter anderem das BGH-Urteil vom 6. Mai 2026, Az. VIII ZR 73/24, und das Urteil vom 22. Oktober 2014, Az. VIII ZR 195/13.</p>
<p>Danach kann für die Annahme eines Sachmangels unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein auf konkrete Tatsachen gestützter Verdacht einer gefährlichen Beschaffenheit ausreichen. Das LG Stuttgart überträgt diese Grundsätze auf die Hochvoltbatterie des EQA.</p>
<p>Von besonderer Bedeutung ist dabei die erhebliche Einschränkung der Fahrzeugnutzung: Wenn der Hersteller selbst verlangt, ein Fahrzeug wegen seiner Batterie bis auf Weiteres ausschließlich im Freien zu parken, spricht dies nach Ansicht des Landgerichts deutlich gegen eine vertragsgemäße und gewöhnliche Nutzbarkeit.</p>
<p><b>Finanzierte EQA: Verbraucher sollten Vertragskonstellation prüfen lassen</b></p>
<p>Das neue Urteil zeigt, dass auch eine laufende Finanzierung einer Rückabwicklung nicht grundsätzlich entgegensteht. Betroffene sollten jedoch nicht eigenmächtig Kreditraten einstellen oder Fahrzeuge zurückgeben. Kaufvertrag und Darlehen müssen rechtlich im Zusammenhang betrachtet werden.</p>
<p>Eine Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>ein EQA oder ein anderes Mercedes-Elektrofahrzeug vom Hochvoltbatterie-Rückruf betroffen ist,</li>
<li>das Fahrzeug über die Mercedes-Benz Bank oder einen anderen Kreditgeber finanziert wurde,</li>
<li>zunächst ein Software-Update durchgeführt wurde,</li>
<li>mittlerweile ein vollständiger Batterietausch vorgesehen ist,</li>
<li>das Fahrzeug nur noch bis 80 Prozent geladen werden soll,</li>
<li>das Parken in einer Garage nicht mehr möglich oder nicht mehr vorgesehen ist oder</li>
<li>weiterhin auf verfügbare Ersatzteile gewartet werden muss.</li>
</ul>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer sieht in den beiden Stuttgarter Entscheidungen ein wichtiges Signal für betroffene Mercedes-Kunden. Sie zeigen, dass erhebliche Sicherheits- und Nutzungseinschränkungen bei Hochvoltbatterien kaufrechtliche Konsequenzen bis hin zur Rückabwicklung haben können.</p>
<p>Verbraucher können ihre individuelle Situation kostenlos und unverbindlich im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/lg-stuttgart-mercedes-eqa-250-wegen-brandrisiko-der-hochvoltbatterie-mangelhaft#cta-target" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">E-Mobilitäts-Online-Check</a> von Dr. Stoll &amp; Sauer prüfen lassen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geh&ouml;rt zu den f&uuml;hrenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Die Kanzlei vertritt bundesweit Verbraucher in komplexen Verfahren gegen gro&szlig;e Unternehmen und verf&uuml;gt &uuml;ber umfangreiche Erfahrung bei der Durchsetzung von Anspr&uuml;chen im Auto- und Verbraucherrecht.</p>
<p>Die Kanzleiinhaber Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben im Diesel-Abgasskandal mit der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen Rechtsgeschichte geschrieben. F&uuml;r rund 260.000 Verbraucher wurde ein Vergleich &uuml;ber insgesamt 830 Millionen Euro erzielt. Auch an der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes und Meta ist die Kanzlei ma&szlig;geblich beteiligt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
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