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	<title>Firma Hans-Böckler-Stiftung, Autor bei MyNewsChannel</title>
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		<title>Hans-Böckler-Stiftung bietet neues Förderprogramm für Talente in der beruflichen Bildung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Hans-Böckler-Stiftung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Feb 2024 10:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>150 junge Menschen bekommen in den kommenden drei Jahren die Möglichkeit, in einem modularen Seminarangebot der Hans-Böckler-Stiftung parallel zu ihrer Berufsausbildung zusätzliche Kompetenzen zu erwerben, die sie zu Expert*innen für eine nachhaltig und international ausgerichtete demokratische Arbeitswelt machen. Dazu zählen unter anderem Seminare zu den Themenkomplexen Nachhaltigkeit und Mitbestimmung, eine Auslandsakademie mit Intensivsprachprogramm und ein Mentoring-Programm zur beruflichen Entwicklung. Das neue Angebot steht im Kontext der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten und geförderten Öffnung der 13 akademischen Begabtenförderungswerke für junge Talente in der beruflichen Bildung. Es ergänzt die bisherigen Förderlinien der Hans-Böckler-Stiftung, die Stipendien und eine umfangreiche ideelle Förderung für Studierende, Promovierende und junge Menschen auf dem zweiten Bildungsweg umfassen. „Wir freuen uns besonders, Auszubildenden dieses Angebot machen zu können. Denn als Begabtenförderungswerk der Gewerkschaften ist unsere Verbindung zur beruflichen Bildung und zur Arbeitswelt von jeher besonders eng und wird so weiter gestärkt“, sagt Ralf Richter, der die Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung leitet. „Viele unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten haben vor Aufnahme ihres Studiums bereits eine Berufsausbildung gemacht. Mehr als 70 Prozent sind die ersten in ihrer Familie, die studieren. Ein Drittel hat die Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg erworben.“   Das neue Förderprogramm richtet sich an Auszubildende, die das erste Ausbildungsjahr abgeschlossen haben und startet im Verlauf dieses Jahres. Hintergrundinformationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Begabtenförderung in Schule, Ausbildung, Studium, Promotion und Beruf &#8211; BMBF Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Ralf Richter Leiter Abteilung Studienf&#246;rderung Telefon: +49 (211) 7778-144 E-Mail: &#082;&#097;&#108;&#102;&#045;&#082;&#105;&#099;&#104;&#116;&#101;&#114;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 Fax: +49 (211) 7778-120 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2024/02/hans-boeckler-stiftung-bietet-neues-foerderprogramm-fuer-talente-in-der-beruflichen-bildung/" data-wpel-link="internal">Hans-Böckler-Stiftung bietet neues Förderprogramm für Talente in der beruflichen Bildung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">150 junge Menschen bekommen in den kommenden drei Jahren die Möglichkeit, in einem modularen Seminarangebot der Hans-Böckler-Stiftung parallel zu ihrer Berufsausbildung zusätzliche Kompetenzen zu erwerben, die sie zu Expert*innen für eine nachhaltig und international ausgerichtete demokratische Arbeitswelt machen. Dazu zählen unter anderem Seminare zu den Themenkomplexen Nachhaltigkeit und Mitbestimmung, eine Auslandsakademie mit Intensivsprachprogramm und ein Mentoring-Programm zur beruflichen Entwicklung.</p>
<p>Das neue Angebot steht im Kontext der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten und geförderten Öffnung der 13 akademischen Begabtenförderungswerke für junge Talente in der beruflichen Bildung. Es ergänzt die bisherigen Förderlinien der Hans-Böckler-Stiftung, die Stipendien und eine umfangreiche ideelle Förderung für Studierende, Promovierende und junge Menschen auf dem zweiten Bildungsweg umfassen.</p>
<p>„Wir freuen uns besonders, Auszubildenden dieses Angebot machen zu können. Denn als Begabtenförderungswerk der Gewerkschaften ist unsere Verbindung zur beruflichen Bildung und zur Arbeitswelt von jeher besonders eng und wird so weiter gestärkt“, sagt Ralf Richter, der die Studienförderung der Hans-Böckler-Stiftung leitet. „Viele unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten haben vor Aufnahme ihres Studiums bereits eine Berufsausbildung gemacht. Mehr als 70 Prozent sind die ersten in ihrer Familie, die studieren. Ein Drittel hat die Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg erworben.“  </p>
<p>Das neue Förderprogramm richtet sich an Auszubildende, die das erste Ausbildungsjahr abgeschlossen haben und startet im Verlauf dieses Jahres.</p>
<p>Hintergrundinformationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: <a href="https://www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/begabtenfoerderung-in-schule-studium-und-beruf.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Begabtenförderung in Schule, Ausbildung, Studium, Promotion und Beruf &#8211; BMBF</a></div>
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Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
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<div class="pb-contact-item">Ralf Richter<br />
Leiter Abteilung Studienf&ouml;rderung<br />
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<div class="pb-contact-item">Rainer Jung<br />
Leiter Pressestelle<br />
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</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2024/02/hans-boeckler-stiftung-bietet-neues-foerderprogramm-fuer-talente-in-der-beruflichen-bildung/" data-wpel-link="internal">Hans-Böckler-Stiftung bietet neues Förderprogramm für Talente in der beruflichen Bildung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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		<title>EU-Lieferkettengesetz: Deutsche Unternehmen würden von einheitlicher Regelung profitieren</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2024/02/eu-lieferkettengesetz-deutsche-unternehmen-wuerden-von-einheitlicher-regelung-profitieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Hans-Böckler-Stiftung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Feb 2024 09:48:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das europäische Lieferkettengesetz soll Arbeitsbedingungen und Umweltschutz verbessern. Doch ausgerechnet Deutschland blockiert die Einführung. Grund ist die ablehnende Haltung der FDP in der Bundesregierung. Dabei hätten gerade deutsche Unternehmen keine Nachteile zu befürchten. Denn zum einen haben sie bereits Erfahrungen mit dem vor einem Jahr in Deutschland eingeführten Lieferkettengesetz gesammelt. Gut zwei Drittel der großen Unternehmen erfüllen schon heute im Wesentlichen dessen Anforderungen. Zum anderen würden deutsche Unternehmen davon profitieren, dass gleiche Spielregeln in ganz Europa gelten. Hinzu kommt: Die geplante Lieferkettenrichtlinie geht zwar teilweise über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus; sie sieht zum Beispiel einen erweiterten Anwenderkreis, eine umfassende Definition der Wertschöpfungskette und eine zivilrechtliche Haftung vor. Anderseits beinhalten die Entwürfe im Vergleich zum deutschen Gesetz auch Entlastungen für Unternehmen. Dazu gehören unter anderem Erleichterungen bei der Risikoanalyse für Länder mit funktionierendem Rechtssystem, die Möglichkeit einer konsolidierten Erfüllung der Due Diligence, das heißt, die Möglichkeit, die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für alle Konzernbestandteile auf Konzernebene zusammenfassend zu betrachten, oder die gemeinsame Durchführung von Audits. Auch für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt ein Lieferkettengesetz Vorteile, zeigt die Untersuchung von Dr. Judith Beile und Dr. Katrin Vitols von der Unternehmensberatung wmp consult, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde.* &#34;Morgen steht in Brüssel die letzte Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz an, für das Gewerkschaften, NGOs und progressive Parteien seit Jahren kämpfen. Die Studie zeigt, dass das EU-Lieferkettengesetz eine große Chance ist: für Menschenrechte und Umweltschutz über die gesamte Lieferkette, aber auch für die deutsche Wirtschaft&#34;, sagt Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. Beile und Vitols haben untersucht, inwiefern große börsennotierte Unternehmen in Deutschland ihrer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nachkommen und welche ersten Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz vorliegen. Darüber hinaus wurde analysiert, welchen Einfluss Arbeitnehmervertretungen bei der Überprüfung von Sorgfaltspflichten haben können. Grundlage waren Fallstudien multinationaler Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Analyse der Unternehmensberichte von 90 Dax- und MDax-Unternehmen sowie Interviews mit Expert*innen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, gilt seit Januar 2023. Es war notwendig geworden, weil freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen über viele Jahre kaum spürbare Fortschritte gebracht hatten. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette, also auch bei den Zulieferern, sicherzustellen. Das Gesetz erlegt allen in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten bestimmte Sorgfaltspflichten auf &#8211; unter anderem müssen sie Grundsatzerklärungen zur Einhaltung von Menschenrechten abgeben, Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen umsetzen und Beschwerdeverfahren einrichten. Einige Fortschritte, aber auch Lücken Viele der untersuchten Unternehmen berichten, dass sie im Rahmen der Umsetzung des Lieferkettengesetzes aktiv geworden sind oder planen, dies künftig zu tun. Zwar haben sich zumindest fast alle Dax-Unternehmen bereits in der Vergangenheit grob mit der Frage befasst, wie sich menschenrechtliche und ökologische Risiken auf das Geschäft auswirken könnten. Seit Einführung des Gesetzes gehen die Aussagen dazu jedoch weiter. Auch die befragten Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Unternehmen betonen, dass das Gesetz beziehungsweise bereits seine Ankündigung zu Verbesserungen geführt hat. Laut der Studie erfüllen 66 Prozent der Unternehmen die wesentlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes, 34 Prozent sind noch nicht so weit. Nachbessern müssen die Unternehmen laut Studie unter anderem in diesen Bereichen: . Die Grundsatzerklärung, die rund zwei Drittel der Unternehmen veröffentlicht haben, bezieht sich nicht immer auf die im Gesetz genannten Menschen- und Umweltrechte und deren Referenzdokumente. Nur ein Drittel der Unternehmen beschreibt in der Grundsatzerklärung umfassend die notwendigen Prozesse. In den meisten Fällen fehlt eine adäquate Risikoanalyse, die als Grundlage dienen sollte. . Häufig werden externe Dienstleister mit der Durchführung der Risikobewertung beauftragt. Viele Unternehmen beschränken sich auf die Beschreibung ihres Vorgehens bei der Risikoanalyse, veröffentlichen aber nicht die Ergebnisse. Konkrete Risiken werden nur selten genannt. . Nur rund ein Drittel der untersuchten Unternehmen gibt an, Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Welche Kriterien dabei genau berücksichtigt werden und inwieweit sie letztlich vergaberelevant sind, wird jedoch selten offengelegt. . Menschenrechtliche und ökologische Zielindikatoren sind nur in wenigen Fällen vorhanden. Einzelne Unternehmen nennen Ziele zur Überprüfung von Lieferanten, zur Nachhaltigkeit beim Einkauf oder zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Rohstoffbeschaffung. Bei den Umweltzielen dominiert die Einsparung von Treibhausgasemissionen. . Viele der untersuchten Unternehmen verfügen über einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Eine genaue Definition der Anforderungen an die Lieferanten in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte fehlt darin jedoch häufig. Chance für mehr Mitbestimmung Für Arbeitnehmervertretungen bieten sich mit dem Lieferkettengesetz neue Möglichkeiten: Sie werden in die Erarbeitung von Grundsatzerklärungen, Verhaltenskodizes, Beschwerdemechanismen und Risikoanalysen einbezogen. Sie nehmen an Betriebsbesuchen bei Zulieferern teil, um die Arbeitsbedingungen vor Ort zu überprüfen, und treten in direkten Kontakt mit den Beschäftigten. Sie können sich über die Ergebnisse von Kontrollen und besondere Vorkommnisse informieren. Sie sind in Gremien auf verschiedenen Unternehmensebenen vertreten und können so direkt Einfluss auf Entscheidungen nehmen und sicherstellen, dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Darüber hinaus fungieren die Arbeitnehmervertretungen als Ansprechpartnerinnen für Beschäftigte sowie für internationale Gewerkschaften im Rahmen von Beschwerdeverfahren. Alle befragten Arbeitnehmervertreter*innen halten das Lieferkettengesetz für einen wichtigen Schritt. Beile und Vitols kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass das deutsche Lieferkettengesetz &#34;einen Meilenstein&#34; darstellt. Auch wenn die Unternehmen noch an einigen Stellen nachbessern müssten, sei ein solches Gesetz wichtig, um Menschenrechte und Umwelt nachhaltig zu schützen. Die Politik müsse sich auf die Frage konzentrieren, nachhaltiges Lieferkettenmanagement weiter zu stärken. Der EU-Richtlinienentwurf biete hierfür einen guten Ansatzpunkt. *Judith Beile, Katrin Vitols: Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Einfluss und Auswirkung von Mitbestimmung auf Due Diligence in der Lieferkette, Working Paper der HBS-Forschungsförderung Nr. 320, Februar 2024. Download: https://www.boeckler.de/&#8230; Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Christina Schildmann Leiterin Abteilung Forschungsf&#246;rderung Telefon: +49 (211) 7778-194 E-Mail: &#067;&#104;&#114;&#105;&#115;&#116;&#105;&#110;&#097;&#045;&#083;&#099;&#104;&#105;&#108;&#100;&#109;&#097;&#110;&#110;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2024/02/eu-lieferkettengesetz-deutsche-unternehmen-wuerden-von-einheitlicher-regelung-profitieren/" data-wpel-link="internal">EU-Lieferkettengesetz: Deutsche Unternehmen würden von einheitlicher Regelung profitieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das europäische Lieferkettengesetz soll Arbeitsbedingungen und Umweltschutz verbessern. Doch ausgerechnet Deutschland blockiert die Einführung. Grund ist die ablehnende Haltung der FDP in der Bundesregierung. Dabei hätten gerade deutsche Unternehmen keine Nachteile zu befürchten. Denn zum einen haben sie bereits Erfahrungen mit dem vor einem Jahr in Deutschland eingeführten Lieferkettengesetz gesammelt. Gut zwei Drittel der großen Unternehmen erfüllen schon heute im Wesentlichen dessen Anforderungen. Zum anderen würden deutsche Unternehmen davon profitieren, dass gleiche Spielregeln in ganz Europa gelten. Hinzu kommt: Die geplante Lieferkettenrichtlinie geht zwar teilweise über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus; sie sieht zum Beispiel einen erweiterten Anwenderkreis, eine umfassende Definition der Wertschöpfungskette und eine zivilrechtliche Haftung vor. Anderseits beinhalten die Entwürfe im Vergleich zum deutschen Gesetz auch Entlastungen für Unternehmen. Dazu gehören unter anderem Erleichterungen bei der Risikoanalyse für Länder mit funktionierendem Rechtssystem, die Möglichkeit einer konsolidierten Erfüllung der Due Diligence, das heißt, die Möglichkeit, die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für alle Konzernbestandteile auf Konzernebene zusammenfassend zu betrachten, oder die gemeinsame Durchführung von Audits. Auch für deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt ein Lieferkettengesetz Vorteile, zeigt die Untersuchung von Dr. Judith Beile und Dr. Katrin Vitols von der Unternehmensberatung wmp consult, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde.*</p>
<p>&quot;Morgen steht in Brüssel die letzte Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz an, für das Gewerkschaften, NGOs und progressive Parteien seit Jahren kämpfen. Die Studie zeigt, dass das EU-Lieferkettengesetz eine große Chance ist: für Menschenrechte und Umweltschutz über die gesamte Lieferkette, aber auch für die deutsche Wirtschaft&quot;, sagt Christina Schildmann, Leiterin der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung.</p>
<p>Beile und Vitols haben untersucht, inwiefern große börsennotierte Unternehmen in Deutschland ihrer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nachkommen und welche ersten Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz vorliegen. Darüber hinaus wurde analysiert, welchen Einfluss Arbeitnehmervertretungen bei der Überprüfung von Sorgfaltspflichten haben können. Grundlage waren Fallstudien multinationaler Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Analyse der Unternehmensberichte von 90 Dax- und MDax-Unternehmen sowie Interviews mit Expert*innen.</p>
<p>Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, gilt seit Januar 2023. Es war notwendig geworden, weil freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen über viele Jahre kaum spürbare Fortschritte gebracht hatten. Ziel des Gesetzes ist es, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette, also auch bei den Zulieferern, sicherzustellen. Das Gesetz erlegt allen in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten bestimmte Sorgfaltspflichten auf &#8211; unter anderem müssen sie Grundsatzerklärungen zur Einhaltung von Menschenrechten abgeben, Risikoanalysen durchführen, Präventionsmaßnahmen umsetzen und Beschwerdeverfahren einrichten.</p>
<p>Einige Fortschritte, aber auch Lücken</p>
<p>Viele der untersuchten Unternehmen berichten, dass sie im Rahmen der Umsetzung des Lieferkettengesetzes aktiv geworden sind oder planen, dies künftig zu tun. Zwar haben sich zumindest fast alle Dax-Unternehmen bereits in der Vergangenheit grob mit der Frage befasst, wie sich menschenrechtliche und ökologische Risiken auf das Geschäft auswirken könnten. Seit Einführung des Gesetzes gehen die Aussagen dazu jedoch weiter. Auch die befragten Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Unternehmen betonen, dass das Gesetz beziehungsweise bereits seine Ankündigung zu Verbesserungen geführt hat. Laut der Studie erfüllen 66 Prozent der Unternehmen die wesentlichen Anforderungen des Lieferkettengesetzes, 34 Prozent sind noch nicht so weit.</p>
<p>Nachbessern müssen die Unternehmen laut Studie unter anderem in diesen Bereichen:</p>
<p>. Die Grundsatzerklärung, die rund zwei Drittel der Unternehmen veröffentlicht haben, bezieht sich nicht immer auf die im Gesetz genannten Menschen- und Umweltrechte und deren Referenzdokumente. Nur ein Drittel der Unternehmen beschreibt in der Grundsatzerklärung umfassend die notwendigen Prozesse. In den meisten Fällen fehlt eine adäquate Risikoanalyse, die als Grundlage dienen sollte.</p>
<p>. Häufig werden externe Dienstleister mit der Durchführung der Risikobewertung beauftragt. Viele Unternehmen beschränken sich auf die Beschreibung ihres Vorgehens bei der Risikoanalyse, veröffentlichen aber nicht die Ergebnisse. Konkrete Risiken werden nur selten genannt.</p>
<p>. Nur rund ein Drittel der untersuchten Unternehmen gibt an, Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Welche Kriterien dabei genau berücksichtigt werden und inwieweit sie letztlich vergaberelevant sind, wird jedoch selten offengelegt.</p>
<p>. Menschenrechtliche und ökologische Zielindikatoren sind nur in wenigen Fällen vorhanden. Einzelne Unternehmen nennen Ziele zur Überprüfung von Lieferanten, zur Nachhaltigkeit beim Einkauf oder zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Rohstoffbeschaffung. Bei den Umweltzielen dominiert die Einsparung von Treibhausgasemissionen.</p>
<p>. Viele der untersuchten Unternehmen verfügen über einen Verhaltenskodex für Lieferanten. Eine genaue Definition der Anforderungen an die Lieferanten in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte fehlt darin jedoch häufig.</p>
<p>Chance für mehr Mitbestimmung</p>
<p>Für Arbeitnehmervertretungen bieten sich mit dem Lieferkettengesetz neue Möglichkeiten: Sie werden in die Erarbeitung von Grundsatzerklärungen, Verhaltenskodizes, Beschwerdemechanismen und Risikoanalysen einbezogen. Sie nehmen an Betriebsbesuchen bei Zulieferern teil, um die Arbeitsbedingungen vor Ort zu überprüfen, und treten in direkten Kontakt mit den Beschäftigten. Sie können sich über die Ergebnisse von Kontrollen und besondere Vorkommnisse informieren. Sie sind in Gremien auf verschiedenen Unternehmensebenen vertreten und können so direkt Einfluss auf Entscheidungen nehmen und sicherstellen, dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Darüber hinaus fungieren die Arbeitnehmervertretungen als Ansprechpartnerinnen für Beschäftigte sowie für internationale Gewerkschaften im Rahmen von Beschwerdeverfahren. Alle befragten Arbeitnehmervertreter*innen halten das Lieferkettengesetz für einen wichtigen Schritt.</p>
<p>Beile und Vitols kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass das deutsche Lieferkettengesetz &quot;einen Meilenstein&quot; darstellt. Auch wenn die Unternehmen noch an einigen Stellen nachbessern müssten, sei ein solches Gesetz wichtig, um Menschenrechte und Umwelt nachhaltig zu schützen. Die Politik müsse sich auf die Frage konzentrieren, nachhaltiges Lieferkettenmanagement weiter zu stärken. Der EU-Richtlinienentwurf biete hierfür einen guten Ansatzpunkt.</p>
<p>*Judith Beile, Katrin Vitols: Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Einfluss und Auswirkung von Mitbestimmung auf Due Diligence in der Lieferkette, Working Paper der HBS-Forschungsförderung Nr. 320, Februar 2024. Download: <a href="https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008799" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.boeckler.de/&#8230;</a></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Hans-B&ouml;ckler-Stiftung<br />
Hans-B&ouml;ckler-Stra&szlig;e 39<br />
40476 D&uuml;sseldorf<br />
Telefon: +49 (211) 7778-0<br />
Telefax: +49 (211) 7778-120<br />
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		<title>Vergleich Deutschland-USA: Situation hierzulande bei 10 von 15 wichtigen ökonomischen und sozialen Kenngrößen besser</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2024/01/vergleich-deutschland-usa-situation-hierzulande-bei-10-von-15-wichtigen-oekonomischen-und-sozialen-kenngroessen-besser/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Hans-Böckler-Stiftung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Jan 2024 09:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[bip]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn man sich ökonomische und soziale Kennzahlen jenseits des Bruttoinlandsprodukts je Einwohner*in anschaut, schneidet Deutschland in vielfacher Hinsicht besser ab als die USA. Das ergibt eine neue Studie von Prof. Dr. Jan Priewe, die vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung unterstützt wurde.* Wirtschaftsmacht Nummer eins, innovativ, Magnet für Investitionen, etwa durch niedrige Energiepreise und die Subventionen des Inflation Reduction Acts (IRA) &#8211; aber auch ein politisch, wirtschaftlich und sozial zerrissenes Land. So erscheinen die USA in der Wahrnehmung in Deutschland. Dass Amerika es besser hat, scheint die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu bestätigen: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf war 2022 in den USA 57 Prozent höher als in Deutschland. Rechnet man mit Kaufkraftparitäten statt dem Wechselkurs, liegt der US-Vorsprung beim BIP pro Kopf bei 21 Prozent, was ungefähr dem durchschnittlichen Abstand der vergangenen Jahrzehnte entspricht. Doch was taugt diese Zahl? Sie erlaubt nur begrenzte Rückschlüsse auf das Wohlergehen der breiten Bevölkerung, zeigt Priewes Untersuchung. Der Ökonom, emeritierter Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin, hat einen umfassenden Vergleich zwischen Deutschland und den USA durchgeführt und dafür insgesamt 80 Indikatoren aus dem Jahr 2022 ausgewertet. Diese beziehen sich auf 15 unterschiedliche Themen von Löhnen über Einkommensverteilung, Lebenserwartung bis Wohnen und Zeitsouveränität. Damit greift Priewe auch verbreitete neue ökonomische Ansätze auf, Wohlstand nach einem breiteren, realistischeren Konzept zu messen, als es das BIP alleine kann. Das Ergebnis: Deutschland hat in 10 der untersuchten Bereiche die Nase vorn. Besonders groß ist der Vorsprung in Sachen Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Work-Life-Balance und Gleichstellung. Die Vereinigten Staaten stehen lediglich bei Haushaltseinkommen und Konsum deutlich besser da, aber dies hat vor allem mit der längeren Jahresarbeitszeit zu tun. Zudem ist gleichzeitig Armut in den USA weiter verbreitet (siehe auch die Tabellen in der pdf-Version dieser PM (Link unten); alle Daten aus der PM in weiteren Tabellen in der Studie). Geringfügige Vorteile haben die USA bei den Wohnverhältnissen und in einzelnen Bereichen von Ausbildung, Forschung und Entwicklung. Das Ziel seiner Studie sei es, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen statistisch zu erfassen, die für die Mehrheit der Gesellschaft gelten, mit besonderem Augenmerk auf die weniger begüterte Hälfte, schreibt der Wissenschaftler. Für diese Zwecke sei der Durchschnitt oft nicht so gut geeignet, der etwa bei großer Ungleichheit wenig aussagekräftig ist. Stattdessen biete sich &#8211; wenn verfügbar &#8211; der Median-Wert an, der genau in der Mitte einer Verteilung liegt, also beispielsweise dem maximalen Einkommen der unteren Hälfte entspricht. Um Geldsummen vergleichbar zu machen, wurden Dollar und Euro jeweils in Kaufkraftparitäten umgerechnet. Priewes Analyse zufolge verdienen amerikanische Beschäftigte pro Jahr zwar durchschnittlich (Median-Werte liegen für viele Einkommensgrößen in den Datenquellen nicht vor) 5,3 Prozent mehr als deutsche. Allerdings müssen sie auch deutlich mehr arbeiten und kommen im Schnitt auf jährlich 1811 Arbeitsstunden, während es hierzulande 1341 sind. Als Gründe dafür nennt der Wissenschaftler unter anderem mehr Urlaubsanspruch, aber auch die höhere Teilzeitquote in Deutschland. Teilzeitarbeit ist indes insbesondere bei Frauen nicht immer freiwillig. Unter dem Strich ist der durchschnittliche Stundenlohn aller Beschäftigten in Deutschland deutlich höher als in den USA, das gilt auch, wenn man nur den Median-Stundenlohn von Vollzeitbeschäftigten betrachtet. Gleichzeitig ist der Niedriglohnsektor hierzulande kleiner. Verantwortlich dafür dürften die stärkeren Gewerkschaften und die höhere Tarifbindung in Deutschland sein, heißt es in der Studie. Das Median-Haushaltseinkommen, für das Daten nur aus dem Jahr 2019 vorliegen, ist in den USA 21 Prozent höher, der durchschnittliche Konsum pro Kopf 61 Prozent &#8211; Medianzahlen gibt es hier nicht. Als Hauptgrund nennt der Forscher die längeren Arbeitszeiten, aber auch den Konsum der Superreichen. Gleichzeitig gebe es mehr Single- und Rentner*innen-Haushalte in Deutschland sowie weniger Kapitaleinkommen. Indes müsse berücksichtigt werden, dass beispielsweise Kindergärten und Universitäten hierzulande meist kostenfrei zugänglich sind, während in den USA teilweise hohe Gebühren fällig werden (&#34;unentgeltliche Sachleistungen des Staates&#34;). Diese Ausgaben erhöhten in den USA den gemessenen Konsum der privaten Haushalte, ohne dass dadurch tatsächlich der Lebensstandard höher wäre. Kostenpflichtig ist auch ein Teil der Fernstraßen und Brücken. Zudem sei die Ungleichheit in den USA deutlich größer. Als arm gelten 15,1 Prozent der amerikanischen und 10,9 Prozent der deutschen Bevölkerung, wobei der Forscher die Armutsgrenze, wie in internationalen Vergleichen der OECD üblich, bei lediglich 50 Prozent vom mittleren Haushaltsnettoeinkommen ansetzt. Dieses Niveau gilt in Deutschland als &#34;strenge Armut&#34;. In den USA besitzen Haushalte im Schnitt mehr als doppelt so viel Vermögen wie in Deutschland, der Median-Wert ist dagegen hierzulande geringfügig höher. Während das reichste Prozent in den USA über 40 Prozent des Gesamtvermögens verfügt, sind es in Deutschland nach Daten der Bundesbank knapp 20 Prozent. Im Bereich Gesundheit stehe Deutschland in fast jeder Hinsicht besser da, so Priewe. Obwohl die Ausgaben im Verhältnis zum BIP in den USA höher sind, gibt es dort unter anderem eine geringere Lebenserwartung, weniger Ärzt*innen und Krankenhausbetten pro 100000 Einwohner*innen und mehr tödliche Unfälle bei der Arbeit. Ähnlich schlecht schneiden die Vereinigten Staaten in den Bereichen Umwelt und Sicherheit ab: Die Treibhausgasemissionen pro Kopf sind etwa doppelt so hoch wie in Deutschland, der Anteil der Erneuerbaren an der Energieproduktion ist halb so hoch. Die Zahl der Tötungsdelikte pro 100000 Einwohner*innen ist mehr als achtmal so hoch, ebenso die Zahl der Inhaftierten. Bei &#34;security&#34; rangieren die USA international auf Platz 155 (neben Russland), Deutschland auf Platz 43. Hier sind die Unterschiede zwischen den beiden Ländern am größten. Etwas rosiger sieht es im Hinblick auf den Wohnungsmarkt aus: Sowohl die Eigentumsquote als auch die Wohnfläche pro Kopf sind in den USA größer als in Deutschland. Der Ökonom gibt allerdings zu bedenken, dass die US-Bevölkerungsdichte um ein Vielfaches geringer ist und die Qualitätsstandards bei Gebäuden kaum vergleichbar sind. Auch bei Bildung und Forschung ist der Vorsprung der USA weniger deutlich als es auf den ersten Blick erscheint: Die Ausgaben für diesen Bereich fallen mit 6 Prozent des BIP zwar höher aus als in Deutschland mit 4,4 Prozent. Die Vergleichbarkeit werde aber dadurch beeinträchtigt, dass die duale Berufsausbildung, die hierzulande einen hohen Stellenwert hat, in dieser Statistik ausgeklammert bleibt. Eindeutiger fällt der Vergleich in Sachen Gleichstellung aus: In entsprechenden internationalen Indizes rangiert Deutschland klar vor den USA, wo es unter anderem mehr Gewalt gegen Frauen, keinen bezahlten Mutterschaftsurlaub und einen (noch) größeren Gender Pay Gap gibt. Generell haben Amerikanerinnen und Amerikaner deutlich weniger soziale Rechte als Deutsche: Kündigungs- und Mieterschutz sind schwach ausgeprägt, es gibt keine Elternzeit, kein Kindergeld, der bundesweite Mindestlohn beträgt nur 7,25 Dollar, es gibt praktisch keine Kurzarbeit. Während staatliche Umverteilung in Deutschland die Einkommensungleichheit nach Steuern und Transfers um 42 Prozent reduziert, sind es in den USA nur 28 Prozent. Unter dem Strich liege Deutschland in 10 von 15 untersuchten Bereichen vorn, so Priewe. Wenn man den Grad der Unterschiede berücksichtigt &#8211; ein Punkt für kleine, zwei für große und drei für sehr große Abstände &#8211; falle der Vergleich mit 23 zu 6 Punkten zugunsten Deutschlands aus. Das Ergebnis zeige, wie wenig das BIP allein im Hinblick auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerungsmehrheit aussagt &#8211; und wie groß der Einfluss wohlfahrtsstaatlicher Institutionen und der Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen ist. In Deutschland existiere eben eine etwas andere Spielart des Kapitalismus, so Priewe. Zwar dürfe der Vergleich nicht über die erheblichen Probleme in Deutschland hinwegtäuschen, betont Priewe: Niedriglöhne und Armut sind auch hierzulande verbreitet, die Tarifbindung sinkt, das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung ist bedroht. Es fehlt an bezahlbaren Wohnungen und die Schuldenbremse behindert dringend notwendige öffentliche Investitionen in innovative Techniken, Infrastruktur und Bildung, was gerade angesichts des demografischen Wandels ein Problem ist. Trotz Fortschritten beim Kita-Ausbau sind für viele Mütter reduzierte Arbeitszeiten die einzige Möglichkeit, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Gleichwohl zeige der umfassende Vergleich: Sollte sich Deutschland weiter in Richtung des liberalen US-Kapitalismus entwickeln, habe es viel zu verlieren, warnt der Forscher. *Jan Priewe: Comparing living and working conditions &#8211; Germany outperforms the United States, IMK-Study Nr. 91, Januar 2024. Download: https://www.imk-boeckler.de/&#8230; Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Prof. Dr. Sebastian Dullien Wissenschaftlicher Direktor IMK Telefon: +49 (211) 7778-331 E-Mail: &#083;&#101;&#098;&#097;&#115;&#116;&#105;&#097;&#110;&#045;&#068;&#117;&#108;&#108;&#105;&#101;&#110;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 Fax: +49 (211) 7778-120 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. 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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Wenn man sich ökonomische und soziale Kennzahlen jenseits des Bruttoinlandsprodukts je Einwohner*in anschaut, schneidet Deutschland in vielfacher Hinsicht besser ab als die USA. Das ergibt eine neue Studie von Prof. Dr. Jan Priewe, die vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung unterstützt wurde.*</p>
<p>Wirtschaftsmacht Nummer eins, innovativ, Magnet für Investitionen, etwa durch niedrige Energiepreise und die Subventionen des Inflation Reduction Acts (IRA) &#8211; aber auch ein politisch, wirtschaftlich und sozial zerrissenes Land. So erscheinen die USA in der Wahrnehmung in Deutschland. Dass Amerika es besser hat, scheint die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu bestätigen: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf war 2022 in den USA 57 Prozent höher als in Deutschland. Rechnet man mit Kaufkraftparitäten statt dem Wechselkurs, liegt der US-Vorsprung beim BIP pro Kopf bei 21 Prozent, was ungefähr dem durchschnittlichen Abstand der vergangenen Jahrzehnte entspricht. Doch was taugt diese Zahl? Sie erlaubt nur begrenzte Rückschlüsse auf das Wohlergehen der breiten Bevölkerung, zeigt Priewes Untersuchung.</p>
<p>Der Ökonom, emeritierter Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin, hat einen umfassenden Vergleich zwischen Deutschland und den USA durchgeführt und dafür insgesamt 80 Indikatoren aus dem Jahr 2022 ausgewertet. Diese beziehen sich auf 15 unterschiedliche Themen von Löhnen über Einkommensverteilung, Lebenserwartung bis Wohnen und Zeitsouveränität. Damit greift Priewe auch verbreitete neue ökonomische Ansätze auf, Wohlstand nach einem breiteren, realistischeren Konzept zu messen, als es das BIP alleine kann.</p>
<p>Das Ergebnis: Deutschland hat in 10 der untersuchten Bereiche die Nase vorn. Besonders groß ist der Vorsprung in Sachen Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Work-Life-Balance und Gleichstellung. Die Vereinigten Staaten stehen lediglich bei Haushaltseinkommen und Konsum deutlich besser da, aber dies hat vor allem mit der längeren Jahresarbeitszeit zu tun. Zudem ist gleichzeitig Armut in den USA weiter verbreitet (siehe auch die Tabellen in der pdf-Version dieser PM (Link unten); alle Daten aus der PM in weiteren Tabellen in der Studie). Geringfügige Vorteile haben die USA bei den Wohnverhältnissen und in einzelnen Bereichen von Ausbildung, Forschung und Entwicklung.</p>
<p>Das Ziel seiner Studie sei es, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen statistisch zu erfassen, die für die Mehrheit der Gesellschaft gelten, mit besonderem Augenmerk auf die weniger begüterte Hälfte, schreibt der Wissenschaftler. Für diese Zwecke sei der Durchschnitt oft nicht so gut geeignet, der etwa bei großer Ungleichheit wenig aussagekräftig ist. Stattdessen biete sich &#8211; wenn verfügbar &#8211; der Median-Wert an, der genau in der Mitte einer Verteilung liegt, also beispielsweise dem maximalen Einkommen der unteren Hälfte entspricht. Um Geldsummen vergleichbar zu machen, wurden Dollar und Euro jeweils in Kaufkraftparitäten umgerechnet.</p>
<p>Priewes Analyse zufolge verdienen amerikanische Beschäftigte pro Jahr zwar durchschnittlich (Median-Werte liegen für viele Einkommensgrößen in den Datenquellen nicht vor) 5,3 Prozent mehr als deutsche. Allerdings müssen sie auch deutlich mehr arbeiten und kommen im Schnitt auf jährlich 1811 Arbeitsstunden, während es hierzulande 1341 sind. Als Gründe dafür nennt der Wissenschaftler unter anderem mehr Urlaubsanspruch, aber auch die höhere Teilzeitquote in Deutschland. Teilzeitarbeit ist indes insbesondere bei Frauen nicht immer freiwillig. Unter dem Strich ist der durchschnittliche Stundenlohn aller Beschäftigten in Deutschland deutlich höher als in den USA, das gilt auch, wenn man nur den Median-Stundenlohn von Vollzeitbeschäftigten betrachtet. Gleichzeitig ist der Niedriglohnsektor hierzulande kleiner. Verantwortlich dafür dürften die stärkeren Gewerkschaften und die höhere Tarifbindung in Deutschland sein, heißt es in der Studie.</p>
<p>Das Median-Haushaltseinkommen, für das Daten nur aus dem Jahr 2019 vorliegen, ist in den USA 21 Prozent höher, der durchschnittliche Konsum pro Kopf 61 Prozent &#8211; Medianzahlen gibt es hier nicht. Als Hauptgrund nennt der Forscher die längeren Arbeitszeiten, aber auch den Konsum der Superreichen. Gleichzeitig gebe es mehr Single- und Rentner*innen-Haushalte in Deutschland sowie weniger Kapitaleinkommen. Indes müsse berücksichtigt werden, dass beispielsweise Kindergärten und Universitäten hierzulande meist kostenfrei zugänglich sind, während in den USA teilweise hohe Gebühren fällig werden (&quot;unentgeltliche Sachleistungen des Staates&quot;). Diese Ausgaben erhöhten in den USA den gemessenen Konsum der privaten Haushalte, ohne dass dadurch tatsächlich der Lebensstandard höher wäre. Kostenpflichtig ist auch ein Teil der Fernstraßen und Brücken.</p>
<p>Zudem sei die Ungleichheit in den USA deutlich größer. Als arm gelten 15,1 Prozent der amerikanischen und 10,9 Prozent der deutschen Bevölkerung, wobei der Forscher die Armutsgrenze, wie in internationalen Vergleichen der OECD üblich, bei lediglich 50 Prozent vom mittleren Haushaltsnettoeinkommen ansetzt. Dieses Niveau gilt in Deutschland als &quot;strenge Armut&quot;. In den USA besitzen Haushalte im Schnitt mehr als doppelt so viel Vermögen wie in Deutschland, der Median-Wert ist dagegen hierzulande geringfügig höher. Während das reichste Prozent in den USA über 40 Prozent des Gesamtvermögens verfügt, sind es in Deutschland nach Daten der Bundesbank knapp 20 Prozent.</p>
<p>Im Bereich Gesundheit stehe Deutschland in fast jeder Hinsicht besser da, so Priewe. Obwohl die Ausgaben im Verhältnis zum BIP in den USA höher sind, gibt es dort unter anderem eine geringere Lebenserwartung, weniger Ärzt*innen und Krankenhausbetten pro 100000 Einwohner*innen und mehr tödliche Unfälle bei der Arbeit. Ähnlich schlecht schneiden die Vereinigten Staaten in den Bereichen Umwelt und Sicherheit ab: Die Treibhausgasemissionen pro Kopf sind etwa doppelt so hoch wie in Deutschland, der Anteil der Erneuerbaren an der Energieproduktion ist halb so hoch. Die Zahl der Tötungsdelikte pro 100000 Einwohner*innen ist mehr als achtmal so hoch, ebenso die Zahl der Inhaftierten. Bei &quot;security&quot; rangieren die USA international auf Platz 155 (neben Russland), Deutschland auf Platz 43. Hier sind die Unterschiede zwischen den beiden Ländern am größten.</p>
<p>Etwas rosiger sieht es im Hinblick auf den Wohnungsmarkt aus: Sowohl die Eigentumsquote als auch die Wohnfläche pro Kopf sind in den USA größer als in Deutschland. Der Ökonom gibt allerdings zu bedenken, dass die US-Bevölkerungsdichte um ein Vielfaches geringer ist und die Qualitätsstandards bei Gebäuden kaum vergleichbar sind. Auch bei Bildung und Forschung ist der Vorsprung der USA weniger deutlich als es auf den ersten Blick erscheint: Die Ausgaben für diesen Bereich fallen mit 6 Prozent des BIP zwar höher aus als in Deutschland mit 4,4 Prozent. Die Vergleichbarkeit werde aber dadurch beeinträchtigt, dass die duale Berufsausbildung, die hierzulande einen hohen Stellenwert hat, in dieser Statistik ausgeklammert bleibt.</p>
<p>Eindeutiger fällt der Vergleich in Sachen Gleichstellung aus: In entsprechenden internationalen Indizes rangiert Deutschland klar vor den USA, wo es unter anderem mehr Gewalt gegen Frauen, keinen bezahlten Mutterschaftsurlaub und einen (noch) größeren Gender Pay Gap gibt. Generell haben Amerikanerinnen und Amerikaner deutlich weniger soziale Rechte als Deutsche: Kündigungs- und Mieterschutz sind schwach ausgeprägt, es gibt keine Elternzeit, kein Kindergeld, der bundesweite Mindestlohn beträgt nur 7,25 Dollar, es gibt praktisch keine Kurzarbeit. Während staatliche Umverteilung in Deutschland die Einkommensungleichheit nach Steuern und Transfers um 42 Prozent reduziert, sind es in den USA nur 28 Prozent.</p>
<p>Unter dem Strich liege Deutschland in 10 von 15 untersuchten Bereichen vorn, so Priewe. Wenn man den Grad der Unterschiede berücksichtigt &#8211; ein Punkt für kleine, zwei für große und drei für sehr große Abstände &#8211; falle der Vergleich mit 23 zu 6 Punkten zugunsten Deutschlands aus. Das Ergebnis zeige, wie wenig das BIP allein im Hinblick auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerungsmehrheit aussagt &#8211; und wie groß der Einfluss wohlfahrtsstaatlicher Institutionen und der Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen ist. In Deutschland existiere eben eine etwas andere Spielart des Kapitalismus, so Priewe.</p>
<p>Zwar dürfe der Vergleich nicht über die erheblichen Probleme in Deutschland hinwegtäuschen, betont Priewe: Niedriglöhne und Armut sind auch hierzulande verbreitet, die Tarifbindung sinkt, das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung ist bedroht. Es fehlt an bezahlbaren Wohnungen und die Schuldenbremse behindert dringend notwendige öffentliche Investitionen in innovative Techniken, Infrastruktur und Bildung, was gerade angesichts des demografischen Wandels ein Problem ist. Trotz Fortschritten beim Kita-Ausbau sind für viele Mütter reduzierte Arbeitszeiten die einzige Möglichkeit, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Gleichwohl zeige der umfassende Vergleich: Sollte sich Deutschland weiter in Richtung des liberalen US-Kapitalismus entwickeln, habe es viel zu verlieren, warnt der Forscher.</p>
<p>*Jan Priewe: Comparing living and working conditions &#8211; Germany outperforms the United States, IMK-Study Nr. 91, Januar 2024. Download: <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008792" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.imk-boeckler.de/&#8230;</a></div>
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		<title>Neue Werte des IMK Inflationsmonitors</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Jan 2024 08:34:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Alleinlebende mit niedrigen Einkommen waren im Jahr 2023 am stärksten durch die Teuerung belastet. Die Inflationsrate für diesen Haushaltstyp betrug im Jahresdurchschnitt 6,3 Prozent. Das ist ein voller Prozentpunkt mehr als bei Singles mit sehr hohen Einkommen, die mit 5,3 Prozent unter allen Haushalten die niedrigste Teuerungsrate zu verzeichnen hatten. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren ärmere Alleinlebende mit deutlich überdurchschnittlichen Inflationsraten konfrontiert, weshalb sie für das Gesamtjahr spürbar über der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent liegen. 6,0 Prozent beträgt die Jahresrate von ärmeren Familien, der zweithöchste Wert im Vergleich verschiedener repräsentativer Haushaltstypen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Ab dem Spätsommer hat sich die soziale Spreizung bei der Teuerung, parallel zur insgesamt sinkenden Inflationsrate, immerhin stark verkleinert. Zuletzt waren die haushaltsspezifischen Unterschiede gering: Im Dezember 2023 verzeichneten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen eine haushaltsspezifische Inflation von 3,7 Prozent. Das war die höchste Rate, während Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen den im Haushaltsvergleich geringsten Wert von 3,4 Prozent aufwiesen (siehe Abbildung 2). Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.* IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien, berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden und daher unterschiedliche Konsummuster und Warenkörbe aufweisen (mehr zu den Typen und zur Methode unten). Ärmere Haushalte waren bis in den Spätsommer 2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese Güter des Grundbedarfs waren die stärksten Preistreiber. In der zweiten Jahreshälfte, bis einschließlich November, hat die Preisdynamik aber vor allem bei der Energie nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Im Januar 2023 betrug die soziale Spreizung immer noch 2,6 Prozentpunkte, im März 2,7 Prozentpunkte. Doch auch wenn sich die Werte für die verschiedenen Haushalte angenähert haben, wird das Problem deutlich steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind. Nach Monaten mit sinkender Inflation sind die spezifischen Teuerungsraten für alle untersuchten Haushaltstypen im Dezember 2023 wieder gestiegen, ebenso wie die allgemeine Inflationsrate, die von 3,2 im November auf 3,7 Prozent zulegte. Das liegt vor allem daran, dass der Staat im Dezember 2022 als Einstieg in die Gaspreisbremse die monatliche Abschlagszahlung für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug übernommen hatte. Da es im Dezember 2023 keine erneute Übernahme der Abschlagzahlungen gab, ist nun die Teuerungsrate im Jahresvergleich höher ausgefallen. Dieser besondere Basiseffekt wirkte sich bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen am wenigsten aus, weil in ihrem Warenkorb Ausgaben für Haushaltsenergie eine vergleichsweise kleine Rolle spielen. Bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen war der Anstieg größer. So schlug die Preissteigerung bei Paaren mit Kindern und mittleren beziehungsweise höheren Einkommen im Dezember mit je 3,6 Prozent zu Buche. Ebenso hoch fiel die Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittleren Einkommen aus. 3,5 Prozent Inflation verzeichneten Paare mit Kindern und niedrigen Einkommen, Alleinerziehende mit mittleren Einkommen sowie Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten aller Haushaltstypen bei oder etwas unterhalb der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Anfang 2023 auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift. &#8211; EZB sollte zeitnah über Zinssenkungen nachdenken &#8211; Für die nächste Zeit erwarten Tober und Dullien wieder eine sinkende Inflationsrate, wobei im laufenden Monat das Niveau noch nahe an dem von Dezember bleiben dürfte. Gründe dafür sind das Auslaufen der Energiepreisbremsen Ende 2023 sowie die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten und die Anhebung des CO2-Preises zum Jahresbeginn. Ab Februar &#34;dürfte aber die Inflationsrate zügig in Richtung zwei Prozent fallen, da sich nicht nur die Kernrate abschwächt, sondern die Verbraucherpreise für Erdgas und Strom bis weit in das Jahr 2024 sinken dürften&#34;, betonen die Fachleute des IMK. Die Inflationsrate im gesamten Euroraum lag im Dezember trotz des Basiseffekts in Deutschland knapp unter drei Prozent, im November waren es sogar nur 2,4 Prozent. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland werde immer deutlicher, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren starken Leitzinserhöhungen überzogen agiert habe. Daher &#34;sollte die EZB zeitnah über eine Korrektur ihrer ausgeprägt restriktiven Geldpolitik nachdenken&#34;, schreiben Tober und Dullien. &#8211; Informationen zum Inflationsmonitor &#8211; Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen &#8211; von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen &#8211; wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert. *Sebastian Dullien, Silke Tober: IMK Inflationsmonitor: Inflation sinkt von 8,7 % auf 3,7 % im Verlauf von 2023. IMK Policy Brief Nr. 163, Januar 2024. Download: https://www.imk-boeckler.de/&#8230; Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Dr. Silke Tober Expertin f&#252;r Geldpolitik IMK Telefon: +49 (211) 7778-336 E-Mail: &#083;&#105;&#108;&#107;&#101;&#045;&#084;&#111;&#098;&#101;&#114;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 Fax: +49 (211) 7778-120 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Alleinlebende mit niedrigen Einkommen waren im Jahr 2023 am stärksten durch die Teuerung belastet. Die Inflationsrate für diesen Haushaltstyp betrug im Jahresdurchschnitt 6,3 Prozent. Das ist ein voller Prozentpunkt mehr als bei Singles mit sehr hohen Einkommen, die mit 5,3 Prozent unter allen Haushalten die niedrigste Teuerungsrate zu verzeichnen hatten. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren ärmere Alleinlebende mit deutlich überdurchschnittlichen Inflationsraten konfrontiert, weshalb sie für das Gesamtjahr spürbar über der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent liegen. 6,0 Prozent beträgt die Jahresrate von ärmeren Familien, der zweithöchste Wert im Vergleich verschiedener repräsentativer Haushaltstypen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Ab dem Spätsommer hat sich die soziale Spreizung bei der Teuerung, parallel zur insgesamt sinkenden Inflationsrate, immerhin stark verkleinert. Zuletzt waren die haushaltsspezifischen Unterschiede gering: Im Dezember 2023 verzeichneten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen eine haushaltsspezifische Inflation von 3,7 Prozent. Das war die höchste Rate, während Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen den im Haushaltsvergleich geringsten Wert von 3,4 Prozent aufwiesen (siehe Abbildung 2). Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*</p>
<p>IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien, berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden und daher unterschiedliche Konsummuster und Warenkörbe aufweisen (mehr zu den Typen und zur Methode unten).</p>
<p>Ärmere Haushalte waren bis in den Spätsommer 2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese Güter des Grundbedarfs waren die stärksten Preistreiber. In der zweiten Jahreshälfte, bis einschließlich November, hat die Preisdynamik aber vor allem bei der Energie nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Im Januar 2023 betrug die soziale Spreizung immer noch 2,6 Prozentpunkte, im März 2,7 Prozentpunkte.</p>
<p>Doch auch wenn sich die Werte für die verschiedenen Haushalte angenähert haben, wird das Problem deutlich steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind.</p>
<p>Nach Monaten mit sinkender Inflation sind die spezifischen Teuerungsraten für alle untersuchten Haushaltstypen im Dezember 2023 wieder gestiegen, ebenso wie die allgemeine Inflationsrate, die von 3,2 im November auf 3,7 Prozent zulegte. Das liegt vor allem daran, dass der Staat im Dezember 2022 als Einstieg in die Gaspreisbremse die monatliche Abschlagszahlung für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug übernommen hatte. Da es im Dezember 2023 keine erneute Übernahme der Abschlagzahlungen gab, ist nun die Teuerungsrate im Jahresvergleich höher ausgefallen. Dieser besondere Basiseffekt wirkte sich bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen am wenigsten aus, weil in ihrem Warenkorb Ausgaben für Haushaltsenergie eine vergleichsweise kleine Rolle spielen. Bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen war der Anstieg größer.</p>
<p>So schlug die Preissteigerung bei Paaren mit Kindern und mittleren beziehungsweise höheren Einkommen im Dezember mit je 3,6 Prozent zu Buche. Ebenso hoch fiel die Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittleren Einkommen aus. 3,5 Prozent Inflation verzeichneten Paare mit Kindern und niedrigen Einkommen, Alleinerziehende mit mittleren Einkommen sowie Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten aller Haushaltstypen bei oder etwas unterhalb der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Anfang 2023 auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift.</p>
<p>&#8211; EZB sollte zeitnah über Zinssenkungen nachdenken &#8211;</p>
<p>Für die nächste Zeit erwarten Tober und Dullien wieder eine sinkende Inflationsrate, wobei im laufenden Monat das Niveau noch nahe an dem von Dezember bleiben dürfte. Gründe dafür sind das Auslaufen der Energiepreisbremsen Ende 2023 sowie die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten und die Anhebung des CO2-Preises zum Jahresbeginn. Ab Februar &quot;dürfte aber die Inflationsrate zügig in Richtung zwei Prozent fallen, da sich nicht nur die Kernrate abschwächt, sondern die Verbraucherpreise für Erdgas und Strom bis weit in das Jahr 2024 sinken dürften&quot;, betonen die Fachleute des IMK. Die Inflationsrate im gesamten Euroraum lag im Dezember trotz des Basiseffekts in Deutschland knapp unter drei Prozent, im November waren es sogar nur 2,4 Prozent.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland werde immer deutlicher, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren starken Leitzinserhöhungen überzogen agiert habe. Daher &quot;sollte die EZB zeitnah über eine Korrektur ihrer ausgeprägt restriktiven Geldpolitik nachdenken&quot;, schreiben Tober und Dullien.</p>
<p>&#8211; Informationen zum Inflationsmonitor &#8211;</p>
<p>Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen &#8211; von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen &#8211; wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.</p>
<p>*Sebastian Dullien, Silke Tober: IMK Inflationsmonitor: Inflation sinkt von 8,7 % auf 3,7 % im Verlauf von 2023. IMK Policy Brief Nr. 163, Januar 2024. Download: <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008784" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.imk-boeckler.de/&#8230;</a></div>
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<li>
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			</item>
		<item>
		<title>IMK-Konjunkturindikator bleibt für das erste Quartal 2024 auf „rot“</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2024/01/imk-konjunkturindikator-bleibt-fuer-das-erste-quartal-2024-auf-rot/</link>
		
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		<pubDate>Tue, 16 Jan 2024 08:36:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft im ersten Quartal 2024 eine Rezession durchläuft, ist in den letzten Wochen etwas gesunken, sie bleibt aber auf hohem Niveau. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Für den Zeitraum von Januar bis Ende März weist der Indikator, der die neuesten verfügbaren Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, eine Rezessionswahrscheinlichkeit von 56,8 Prozent aus. Anfang Dezember betrug sie für die folgenden drei Monate 68,9 Prozent. Gleichzeitig ist die statistische Streuung im Indikator, in der sich die Verunsicherung der Wirtschaftsakteure ausdrückt, von bereits hohen 19 Prozent im Dezember auf jetzt 20,7 Prozent gestiegen. Das nach dem Ampelsystem arbeitende Konjunktur-Frühwarnsystem zeigt daher, wie in den Vormonaten, „rot“, was für eine akute Rezessionsgefahr steht. Der moderate Rückgang des Rezessionsrisikos beruht vor allem darauf, dass die Auftragseingänge aus dem Inland an das Verarbeitende Gewerbe zuletzt gestiegen sind und dass die Börsenkurse Ende 2024 zugelegt haben. Beide Trends sollten aber nicht überschätzt werden, erklärt IMK-Konjunkturexperte Dr. Thomas Theobald. Denn die positive Entwicklung bei den Auftragseingängen sei vor allem auf einige Großaufträge zurückzuführen, die üblicherweise die konjunkturelle Grunddynamik weniger gut widerspiegeln. „Und für die Jahresendrallye der Aktienkurse dürfte neben Portfolioumschichtungen vor allem die Hoffnung auf schnelle Zinssenkungen der EZB verantwortlich zeichnen“, sagt Theobald. Zinssenkungen seien angesichts der schwachen Konjunktur in Deutschland und im Euroraum sowie der klaren Aussicht auf weitere Rückgänge der Inflationsrate zwar absolut angebracht, so der IMK-Experte. „Aber auch wenn die EZB in diese Richtung rasch entscheidet, kann eine weniger restriktive geldpolitische Ausrichtung ihre Wirkung erst mit Verzögerung entfalten.“ Ungünstig ist zudem, dass die Finanzpolitik ebenfalls in der aktuellen Konjunkturkrise weiter die Wirtschaft bremst, betont der Wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien. „Die Ausgabenkürzungen und Abgabenerhöhungen, die die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt auf den Weg gebracht hat, sind für die aktuelle Situation klar die falsche Politik“, so der Ökonom. Hinzu käme, dass auch in den kommenden Jahren Mittel zur Förderung von Transformationsinvestitionen fehlten und deshalb Unsicherheit bei Haushalten und Unternehmen verstärkt worden sei. „Die Schuldenbremse wird immer mehr zur Investitionsbremse. Es wäre wichtig, dass Regierung und Opposition sich schnell zusammensetzen, um eine Reform des Regelwerkes anzustoßen“, sagt Dullien. In den IMK-Konjunkturindikator fließen zahlreiche Daten aus der Real- und der Finanzwirtschaft zum jeweils vorliegenden Veröffentlichungszeitpunkt ein. Darüber hinaus berücksichtigt das Instrument Stimmungsindikatoren. Das IMK nutzt die Industrieproduktion als Referenzwert für eine Rezession, weil diese rascher auf einen Nachfrageeinbruch reagiert als das Bruttoinlandsprodukt. Der Konjunkturindikator wird monatlich aktualisiert. Zum IMK-Konjunkturindikator: https://www.imk-boeckler.de/&#8230; Zur aktuellen IMK-Konjunkturprognose: 2024 droht erneute Schrumpfung des BIP – IMK erwartet Rückgang um 0,3 Prozent, ebenso viel wie 2023: https://www.boeckler.de/&#8230; Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Dr. Thomas Theobald IMK-Konjunkturexperte Telefon: +49 (211) 7778-215 E-Mail: &#084;&#104;&#111;&#109;&#097;&#115;&#045;&#084;&#104;&#101;&#111;&#098;&#097;&#108;&#100;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 Fax: +49 (211) 7778-120 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2024/01/imk-konjunkturindikator-bleibt-fuer-das-erste-quartal-2024-auf-rot/" data-wpel-link="internal">IMK-Konjunkturindikator bleibt für das erste Quartal 2024 auf „rot“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft im ersten Quartal 2024 eine Rezession durchläuft, ist in den letzten Wochen etwas gesunken, sie bleibt aber auf hohem Niveau. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Für den Zeitraum von Januar bis Ende März weist der Indikator, der die neuesten verfügbaren Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, eine Rezessionswahrscheinlichkeit von 56,8 Prozent aus. Anfang Dezember betrug sie für die folgenden drei Monate 68,9 Prozent. Gleichzeitig ist die statistische Streuung im Indikator, in der sich die Verunsicherung der Wirtschaftsakteure ausdrückt, von bereits hohen 19 Prozent im Dezember auf jetzt 20,7 Prozent gestiegen. Das nach dem Ampelsystem arbeitende Konjunktur-Frühwarnsystem zeigt daher, wie in den Vormonaten, „rot“, was für eine akute Rezessionsgefahr steht.</p>
<p>Der moderate Rückgang des Rezessionsrisikos beruht vor allem darauf, dass die Auftragseingänge aus dem Inland an das Verarbeitende Gewerbe zuletzt gestiegen sind und dass die Börsenkurse Ende 2024 zugelegt haben. Beide Trends sollten aber nicht überschätzt werden, erklärt IMK-Konjunkturexperte Dr. Thomas Theobald. Denn die positive Entwicklung bei den Auftragseingängen sei vor allem auf einige Großaufträge zurückzuführen, die üblicherweise die konjunkturelle Grunddynamik weniger gut widerspiegeln. „Und für die Jahresendrallye der Aktienkurse dürfte neben Portfolioumschichtungen vor allem die Hoffnung auf schnelle Zinssenkungen der EZB verantwortlich zeichnen“, sagt Theobald.</p>
<p>Zinssenkungen seien angesichts der schwachen Konjunktur in Deutschland und im Euroraum sowie der klaren Aussicht auf weitere Rückgänge der Inflationsrate zwar absolut angebracht, so der IMK-Experte. „Aber auch wenn die EZB in diese Richtung rasch entscheidet, kann eine weniger restriktive geldpolitische Ausrichtung ihre Wirkung erst mit Verzögerung entfalten.“</p>
<p>Ungünstig ist zudem, dass die Finanzpolitik ebenfalls in der aktuellen Konjunkturkrise weiter die Wirtschaft bremst, betont der Wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien. „Die Ausgabenkürzungen und Abgabenerhöhungen, die die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt auf den Weg gebracht hat, sind für die aktuelle Situation klar die falsche Politik“, so der Ökonom. Hinzu käme, dass auch in den kommenden Jahren Mittel zur Förderung von Transformationsinvestitionen fehlten und deshalb Unsicherheit bei Haushalten und Unternehmen verstärkt worden sei. „Die Schuldenbremse wird immer mehr zur Investitionsbremse. Es wäre wichtig, dass Regierung und Opposition sich schnell zusammensetzen, um eine Reform des Regelwerkes anzustoßen“, sagt Dullien.</p>
<p>In den IMK-Konjunkturindikator fließen zahlreiche Daten aus der Real- und der Finanzwirtschaft zum jeweils vorliegenden Veröffentlichungszeitpunkt ein. Darüber hinaus berücksichtigt das Instrument Stimmungsindikatoren. Das IMK nutzt die Industrieproduktion als Referenzwert für eine Rezession, weil diese rascher auf einen Nachfrageeinbruch reagiert als das Bruttoinlandsprodukt. Der Konjunkturindikator wird monatlich aktualisiert.</p>
<p>Zum IMK-Konjunkturindikator: <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/imk-konjunkturampel-15362.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.imk-boeckler.de/&#8230;</a></p>
<p>Zur aktuellen IMK-Konjunkturprognose: 2024 droht erneute Schrumpfung des BIP – IMK erwartet Rückgang um 0,3 Prozent, ebenso viel wie 2023: <a href="https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-2024-droht-erneute-schrumpfung-des-bip-54566.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.boeckler.de/&#8230;</a></div>
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		<title>Neue Analyse des IMK</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2024/01/neue-analyse-des-imk-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Hans-Böckler-Stiftung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jan 2024 09:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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		<category><![CDATA[tober]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die deutsche Wirtschaft dürfte 2024 das zweite Jahr in Folge eine leichte Rezession durchlaufen: Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird in diesem Jahr um 0,3 Prozent schrumpfen, so wie schon 2023. Ende 2024 könnte das BIP so wieder auf dem Niveau von 2019 landen, unmittelbar bevor die Corona-Pandemie ausbrach. Deutschland &#34;hätte damit wirtschaftlich ein verlorenes halbes Jahrzehnt erlebt&#34; und wichtige Zeit verloren, um Wohlstand und Arbeitsplätze auf dem Weg in eine klimaverträgliche Zukunft zu erhalten, ergibt die neue wirtschaftspolitische Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung zum Jahresauftakt.* Um das zu verhindern, müsse die Wirtschaftspolitik dringend notwendige Spielräume für Investitionen wiedergewinnen, die sie durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November und die politischen Reaktionen darauf verloren hat. Als beste Lösung für das Problem empfiehlt das IMK eine &#34;Golden Rule&#34;, um künftig Investitionen von der Schuldenbremse auszunehmen. Als zweitbeste Lösung ein kreditfinanziertes Sondervermögen für Transformationsinvestitionen nach dem Vorbild des Sondervermögens Bundeswehr. Die deutsche Wirtschaftspolitik stehe aktuell vor zwei großen Herausforderungen, umreißen die Ökonom*innen die Lage: Erstens müsse verhindert werden, dass sich die Stagnationstendenzen der deutschen Wirtschaft 2024 fortsetzen und verhärten. So bestehe zum einen das Risiko, dass die privaten Haushalte und Unternehmen wie in den frühen 2000er Jahren in eine &#34;Stagnationserwartung&#34; verfallen. Diese könne auf längere Zeit die Wirtschaftsdynamik lähmen, etwa weil private Haushalte Käufe und Unternehmen Investitionen aufschieben. Zum anderen könnte der Arbeitsmarkt, der sich über längere Zeit trotz heftiger äußerer Schocks stabil gezeigt hat, &#34;kippen&#34; und die Arbeitslosigkeit deutlich steigen. Zumindest Vorboten dieser Entwicklung hat das IMK in seiner aktuellen Konjunkturprognose** bereits ausgemacht: Das Institut rechnet für 2024 mit 2,85 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt. Das sind rund 430.000 mehr als noch 2022, die Arbeitslosenquote dürfte in diesem Zeitraum von zwei Jahren von 5,3 auf 6,2 Prozent steigen. Zweitens müsse die Wirtschaftspolitik mittelfristig einen Rahmen schaffen und der Staat auch eigene Maßnahmen ergreifen, &#34;so dass die anstehende Dekarbonisierung unter Erhalt des deutschen Wohlstands sozial abgefedert und politisch akzeptiert gelingen kann&#34;, schreiben die Forschenden in ihrem Jahresausblick. Der größte Anteil, der für eine sozial-ökologische Transformation und Klimaneutralität bis 2045 notwendigen Investitionen müsse natürlich von Privaten geleistet werden, worunter sowohl Unternehmen fallen als auch private Haushalte. In der aktuellen Situation seien öffentliche Investitionen aber besonders wichtig als &#34;Türöffner&#34; und teilweise Voraussetzung für private Ausgaben &#8211; sei es, weil diese von öffentlichen Infrastrukturen abhängen, sei es, weil Private den Einstieg in neue Techniken als Vorreiter nicht alleine stemmen können. Neben der Modernisierung und Ertüchtigung traditioneller Infrastruktur, etwa bei Schienen, Fernstraßen, Wasserwegen, und bei Bildungseinrichtungen, sieht das IMK staatlichen Regulierungs-, Investitions- und Unterstützungsbedarf vorrangig an drei Punkten: &#8211; Den forcierten Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Speichertechnologien für Erneuerbare Energien als klimafreundliche, verlässliche und längerfristig auch vergleichsweise günstige Stromquellen. &#8211; Investitionen der Wirtschaft, und insbesondere der Industrie, in neue Techniken, die besonders CO2-arme Produktion ermöglichen, aber bislang noch deutlich teurer sind als die gängigen Prozesse. Dazu zählt etwa die Direktreduktion in der Stahlindustrie, die das bisherige Verfahren mit Kokskohle ersetzt. Die Herausforderung für Unternehmen sei umso größer, weil der bis zum russischen Überfall auf die Ukraine &#34;plausible Pfad&#34;, dabei Erdgas als &#34;Brückentechnologie&#34; zu nutzen, abgeschnitten sei. Und während die Preise für Gas und Strom in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hoch sind, setzen Wettbewerber wie die USA und China viele Milliarden für Subventionen ein. &#8211; Unterstützung für private Haushalte bei der Wärme- und der Mobilitätswende, beispielsweise bei der Anschaffung einer neuen Heizung. Die werde umso wichtiger &#34;angesichts der sich nun zunehmend klarer abzeichnenden Risiken einer Strategie, die bei der Dekarbonisierung auf steigende CO2-Preise ohne ausreichende Flankierung mit unterstützenden Maßnahmen setzt&#34;, schreiben die Forschenden. Ab 2027 dürfte der CO2-Preis stark anziehen, weil nach dem EU-Modell zum Emissionshandel dann von einer politisch gesetzten, bislang relativ moderaten, CO2-Steuer auf einen Marktpreis umgestellt wird. Das wird viele Privathaushalte mit Gas- und Ölheizungen finanziell stark belasten, hat eine IMK-Studie vom Dezember gezeigt. Und selbst wenn die gesamten Einnahmen aus dem CO2-Preis über ein Klimageld als Pauschale zurückgegeben würden, bekämen 44 Prozent aller deutschen Haushalte nur ein Klimageld, das nicht ausreicht, um ihre Zusatzbelastung zu kompensieren. Darunter sind knapp 4,7 Millionen Haushalte besonders stark betroffen: Selbst unter Einrechnung des Klimageldes müssten sie noch mehr als zwei Prozent ihres Nettoeinkommens aufwenden, um den steigenden CO2-Preis zu bezahlen. Neben Unterstützungen bei der Wärmewende wie den forcierten Ausbau von Fernwärmenetzen sei es wichtig, den ÖPNV ausbauen und zu ertüchtigen, um Menschen die Möglichkeit zu geben, vom Auto auf Alternativen umzusteigen. Für die Modernisierung und den Ausbau der traditionellen Infrastruktur und des Bildungsbereiches hatte das IMK gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft bereits 2019 einen zusätzlichen Investitionsbedarf von rund 460 Milliarden Euro über zehn Jahre errechnet. Dieser Bedarf besteht nach Einschätzung von Prof. Dr. Sebastian Dullien, dem wissenschaftlichen Direktor des IMK, dabei weitgehend fort, weil in den vergangenen Jahren nur wenige der damals aufgezeigten Lücken geschlossen worden seien. &#34;2024 sollte das Jahr sein, in dem wir aus der akuten Krise herauskommen. In dem wir die Folgen der Pandemie endgültig hinter uns lassen. Und in dem wir die Lehren aus dem russischen Angriff auf die Ukraine und aus der Energiekrise in die Tat umsetzen, indem wir die sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft forcieren&#34;, sagt Dullien. &#34;Stattdessen droht aktuell ein Ausfall der wirtschaftspolitischen Handlungsfähigkeit. Die Ampel- und zuvor die Große Koalition haben seit 2020 sowohl den Corona- als auch den Energiepreisschock erfolgreich abgefedert. Aber mit dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der finanzpolitischen Reaktion darauf, droht die Wirtschaftspolitik jetzt selbst zu einer Belastung für die Wirtschaft zu werden.&#34; &#34;Die Herausforderungen der Transformation anzugehen, ist kein Partikularinteresse einzelner Parteien&#34; Das Urteil des Verfassungsgerichts habe zwar vordergründig die umstrittenen Haushaltskonstruktionen der Bundesregierung über umgewidmete Kreditermächtigungen und Sondervermögen wie den Klima- und Transformationsfonds zu Fall gebracht. Es sei aber zu simpel, an diesem Punkt der Analyse stehen zu bleiben, warnt das IMK. &#34;Das Urteil offenbart in Wirklichkeit die eklatanten Schwächen einer Schuldenbremse, die nicht mehr in unsere Zeit passt&#34;, erklärt Ökonom Dullien. Die transformativen Herausforderungen entschlossen anzugehen, sei schließlich kein Partikularinteresse einzelner Koalitionen oder Parteien, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. &#34;Der Strukturwandel läuft bereits. Er kann unseren Wohlstand stärken, wenn wir ihn gut gestalten Er kann unseren Wohlstand in Gefahr bringen, wenn wir ihn nicht angemessen und ausreichend flankieren. Ersteres kostet jetzt Geld für Investitionen. Letzteres wird die Staatsfinanzen der Zukunft bedrohen. Es wäre absolut widersinnig, wenn ausgerechnet Deutschland, das die niedrigste Staatsverschuldung unter den G7-Ländern hat, nicht genug tut.&#34; Gleiches gelte für die eklatanten Mängel an der bestehenden öffentlichen Infrastruktur in Deutschland etwa im Verkehrs- oder Bildungsbereich. &#34;Auch bei der traditionellen Infrastruktur verhindert die Schuldenbremse nun eine dringend notwendige, entschiedene Investitionswende&#34;, so Dullien. Als beste Lösung sieht das IMK eine Reform der Schuldenbremse durch eine &#34;Golden Rule&#34; für Investitionen. Diese würden dann aus den Begrenzungen ausgenommen. Das sei ökonomisch und ethisch sehr gut zu begründen. Schließlich kommen die notwendigen Investitionen nicht nur heutigen Generationen zugute, sondern insbesondere auch künftigen. &#34;Eine `Golden Rule´ würde eine Verstetigung öffentlicher Investitionen ermöglichen und gleichzeitig eine Überschuldung vermeiden. Die Wirtschaftspolitik sollte sich zeitnah für eine solche Reform einsetzen&#34;, appellieren die Forschenden parteiübergreifend. Doch: &#34;Leider scheinen die politischen Mehrheiten absehbar für eine derartige First-Best-Reform nicht gegeben.&#34; Eine Second-Best-Lösung wäre für das IMK daher &#34;ein im Grundgesetz verankertes kreditfinanziertes Sondervermögen für die Transformation nach dem Vorbild des Sondervermögens `Bundeswehr´&#34;. Allerdings wäre auch für diese Lösung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Für den Übergang sei es deshalb völlig gerechtfertigt, wenn der Bundestag erneut für 2024 eine Notsituation erklären würde, um eine Kreditaufnahme jenseits der für Normalzeiten festgelegten 0,35 Prozent des BIP zu ermöglichen. &#34;Der Energiepreisschock nach der russischen Ukraine-Invasion wirkt nach. Inzwischen liegt die Wirtschaftsleistung fast 5 Prozent niedriger, als es allgemein unmittelbar vor der Invasion erwartet worden war. Natürlich ist das weiter eine wirtschaftliche Notsituation&#34;, so Dullien. *Sebastian Dullien, Tom Bauermann, Lukas Endres, Alexander Herzog-Stein, Katja Rietzler, Silke Tober: Klimapolitische Weichen stellen und Transformation intensivieren. Wirtschaftspolitische Herausforderungen 2024. IMK Report 187, Januar 2024. Download: https://www.imk-boeckler.de/&#8230; **Sebastian Dullien, Alexander Herzog-Stein, Peter Hohlfeld, Katja Rietzler, Sabine Stephan, Thomas Theobald, Silke Tober, Sebastian Watzka: Wirtschaftspolitik und Unsicherheit lähmen deutsche Wirtschaft. Die konjunkturelle Lage in Deutschland zur Jahreswende 2023/2024. IMK Report Nr. 186, Dezember 2023. Download: https://www.boeckler.de/&#8230; Audiokommentar von IMK-Direktor Sebastian Dullien zu den wirtschaftspolitischen Herausforderungen 2024: https://www.boeckler.de/&#8230; Von Arbeitsmarkt bis Zinsen, von der Konjunktur in China bis zum EU-Mercosur-Abkommen: Wichtige Wirtschaftsthemen 2024 auf den Punkt gebracht: So wird 2024 &#8211; Jahresausblick des IMK &#8211; Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung: https://www.imk-boeckler.de/&#8230; Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 Fax: +49 (211) 7778-120 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2024/01/neue-analyse-des-imk-2/" data-wpel-link="internal">Neue Analyse des IMK</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die deutsche Wirtschaft dürfte 2024 das zweite Jahr in Folge eine leichte Rezession durchlaufen: Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird in diesem Jahr um 0,3 Prozent schrumpfen, so wie schon 2023. Ende 2024 könnte das BIP so wieder auf dem Niveau von 2019 landen, unmittelbar bevor die Corona-Pandemie ausbrach. Deutschland &quot;hätte damit wirtschaftlich ein verlorenes halbes Jahrzehnt erlebt&quot; und wichtige Zeit verloren, um Wohlstand und Arbeitsplätze auf dem Weg in eine klimaverträgliche Zukunft zu erhalten, ergibt die neue wirtschaftspolitische Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung zum Jahresauftakt.* Um das zu verhindern, müsse die Wirtschaftspolitik dringend notwendige Spielräume für Investitionen wiedergewinnen, die sie durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom November und die politischen Reaktionen darauf verloren hat. Als beste Lösung für das Problem empfiehlt das IMK eine &quot;Golden Rule&quot;, um künftig Investitionen von der Schuldenbremse auszunehmen. Als zweitbeste Lösung ein kreditfinanziertes Sondervermögen für Transformationsinvestitionen nach dem Vorbild des Sondervermögens Bundeswehr.</p>
<p>Die deutsche Wirtschaftspolitik stehe aktuell vor zwei großen Herausforderungen, umreißen die Ökonom*innen die Lage:</p>
<p>Erstens müsse verhindert werden, dass sich die Stagnationstendenzen der deutschen Wirtschaft 2024 fortsetzen und verhärten. So bestehe zum einen das Risiko, dass die privaten Haushalte und Unternehmen wie in den frühen 2000er Jahren in eine &quot;Stagnationserwartung&quot; verfallen. Diese könne auf längere Zeit die Wirtschaftsdynamik lähmen, etwa weil private Haushalte Käufe und Unternehmen Investitionen aufschieben. Zum anderen könnte der Arbeitsmarkt, der sich über längere Zeit trotz heftiger äußerer Schocks stabil gezeigt hat, &quot;kippen&quot; und die Arbeitslosigkeit deutlich steigen. Zumindest Vorboten dieser Entwicklung hat das IMK in seiner aktuellen Konjunkturprognose** bereits ausgemacht: Das Institut rechnet für 2024 mit 2,85 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt. Das sind rund 430.000 mehr als noch 2022, die Arbeitslosenquote dürfte in diesem Zeitraum von zwei Jahren von 5,3 auf 6,2 Prozent steigen.</p>
<p>Zweitens müsse die Wirtschaftspolitik mittelfristig einen Rahmen schaffen und der Staat auch eigene Maßnahmen ergreifen, &quot;so dass die anstehende Dekarbonisierung unter Erhalt des deutschen Wohlstands sozial abgefedert und politisch akzeptiert gelingen kann&quot;, schreiben die Forschenden in ihrem Jahresausblick. Der größte Anteil, der für eine sozial-ökologische Transformation und Klimaneutralität bis 2045 notwendigen Investitionen müsse natürlich von Privaten geleistet werden, worunter sowohl Unternehmen fallen als auch private Haushalte. In der aktuellen Situation seien öffentliche Investitionen aber besonders wichtig als &quot;Türöffner&quot; und teilweise Voraussetzung für private Ausgaben &#8211; sei es, weil diese von öffentlichen Infrastrukturen abhängen, sei es, weil Private den Einstieg in neue Techniken als Vorreiter nicht alleine stemmen können.</p>
<p>Neben der Modernisierung und Ertüchtigung traditioneller Infrastruktur, etwa bei Schienen, Fernstraßen, Wasserwegen, und bei Bildungseinrichtungen, sieht das IMK staatlichen Regulierungs-, Investitions- und Unterstützungsbedarf vorrangig an drei Punkten:</p>
<p>&#8211; Den forcierten Ausbau von Windenergie, Photovoltaik und Speichertechnologien für Erneuerbare Energien als klimafreundliche, verlässliche und längerfristig auch vergleichsweise günstige Stromquellen.</p>
<p>&#8211; Investitionen der Wirtschaft, und insbesondere der Industrie, in neue Techniken, die besonders CO2-arme Produktion ermöglichen, aber bislang noch deutlich teurer sind als die gängigen Prozesse. Dazu zählt etwa die Direktreduktion in der Stahlindustrie, die das bisherige Verfahren mit Kokskohle ersetzt. Die Herausforderung für Unternehmen sei umso größer, weil der bis zum russischen Überfall auf die Ukraine &quot;plausible Pfad&quot;, dabei Erdgas als &quot;Brückentechnologie&quot; zu nutzen, abgeschnitten sei. Und während die Preise für Gas und Strom in Deutschland im internationalen Vergleich sehr hoch sind, setzen Wettbewerber wie die USA und China viele Milliarden für Subventionen ein.</p>
<p>&#8211; Unterstützung für private Haushalte bei der Wärme- und der Mobilitätswende, beispielsweise bei der Anschaffung einer neuen Heizung. Die werde umso wichtiger &quot;angesichts der sich nun zunehmend klarer abzeichnenden Risiken einer Strategie, die bei der Dekarbonisierung auf steigende CO2-Preise ohne ausreichende Flankierung mit unterstützenden Maßnahmen setzt&quot;, schreiben die Forschenden. Ab 2027 dürfte der CO2-Preis stark anziehen, weil nach dem EU-Modell zum Emissionshandel dann von einer politisch gesetzten, bislang relativ moderaten, CO2-Steuer auf einen Marktpreis umgestellt wird. Das wird viele Privathaushalte mit Gas- und Ölheizungen finanziell stark belasten, hat eine IMK-Studie vom Dezember gezeigt. Und selbst wenn die gesamten Einnahmen aus dem CO2-Preis über ein Klimageld als Pauschale zurückgegeben würden, bekämen 44 Prozent aller deutschen Haushalte nur ein Klimageld, das nicht ausreicht, um ihre Zusatzbelastung zu kompensieren. Darunter sind knapp 4,7 Millionen Haushalte besonders stark betroffen: Selbst unter Einrechnung des Klimageldes müssten sie noch mehr als zwei Prozent ihres Nettoeinkommens aufwenden, um den steigenden CO2-Preis zu bezahlen. Neben Unterstützungen bei der Wärmewende wie den forcierten Ausbau von Fernwärmenetzen sei es wichtig, den ÖPNV ausbauen und zu ertüchtigen, um Menschen die Möglichkeit zu geben, vom Auto auf Alternativen umzusteigen.</p>
<p>Für die Modernisierung und den Ausbau der traditionellen Infrastruktur und des Bildungsbereiches hatte das IMK gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft bereits 2019 einen zusätzlichen Investitionsbedarf von rund 460 Milliarden Euro über zehn Jahre errechnet. Dieser Bedarf besteht nach Einschätzung von Prof. Dr. Sebastian Dullien, dem wissenschaftlichen Direktor des IMK, dabei weitgehend fort, weil in den vergangenen Jahren nur wenige der damals aufgezeigten Lücken geschlossen worden seien.</p>
<p>&quot;2024 sollte das Jahr sein, in dem wir aus der akuten Krise herauskommen. In dem wir die Folgen der Pandemie endgültig hinter uns lassen. Und in dem wir die Lehren aus dem russischen Angriff auf die Ukraine und aus der Energiekrise in die Tat umsetzen, indem wir die sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft forcieren&quot;, sagt Dullien. &quot;Stattdessen droht aktuell ein Ausfall der wirtschaftspolitischen Handlungsfähigkeit. Die Ampel- und zuvor die Große Koalition haben seit 2020 sowohl den Corona- als auch den Energiepreisschock erfolgreich abgefedert. Aber mit dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der finanzpolitischen Reaktion darauf, droht die Wirtschaftspolitik jetzt selbst zu einer Belastung für die Wirtschaft zu werden.&quot;</p>
<p>&quot;Die Herausforderungen der Transformation anzugehen, ist kein Partikularinteresse einzelner Parteien&quot;</p>
<p>Das Urteil des Verfassungsgerichts habe zwar vordergründig die umstrittenen Haushaltskonstruktionen der Bundesregierung über umgewidmete Kreditermächtigungen und Sondervermögen wie den Klima- und Transformationsfonds zu Fall gebracht. Es sei aber zu simpel, an diesem Punkt der Analyse stehen zu bleiben, warnt das IMK. &quot;Das Urteil offenbart in Wirklichkeit die eklatanten Schwächen einer Schuldenbremse, die nicht mehr in unsere Zeit passt&quot;, erklärt Ökonom Dullien. Die transformativen Herausforderungen entschlossen anzugehen, sei schließlich kein Partikularinteresse einzelner Koalitionen oder Parteien, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. &quot;Der Strukturwandel läuft bereits. Er kann unseren Wohlstand stärken, wenn wir ihn gut gestalten Er kann unseren Wohlstand in Gefahr bringen, wenn wir ihn nicht angemessen und ausreichend flankieren. Ersteres kostet jetzt Geld für Investitionen. Letzteres wird die Staatsfinanzen der Zukunft bedrohen. Es wäre absolut widersinnig, wenn ausgerechnet Deutschland, das die niedrigste Staatsverschuldung unter den G7-Ländern hat, nicht genug tut.&quot;</p>
<p>Gleiches gelte für die eklatanten Mängel an der bestehenden öffentlichen Infrastruktur in Deutschland etwa im Verkehrs- oder Bildungsbereich. &quot;Auch bei der traditionellen Infrastruktur verhindert die Schuldenbremse nun eine dringend notwendige, entschiedene Investitionswende&quot;, so Dullien.</p>
<p>Als beste Lösung sieht das IMK eine Reform der Schuldenbremse durch eine &quot;Golden Rule&quot; für Investitionen. Diese würden dann aus den Begrenzungen ausgenommen. Das sei ökonomisch und ethisch sehr gut zu begründen. Schließlich kommen die notwendigen Investitionen nicht nur heutigen Generationen zugute, sondern insbesondere auch künftigen.</p>
<p>&quot;Eine `Golden Rule´ würde eine Verstetigung öffentlicher Investitionen ermöglichen und gleichzeitig eine Überschuldung vermeiden. Die Wirtschaftspolitik sollte sich zeitnah für eine solche Reform einsetzen&quot;, appellieren die Forschenden parteiübergreifend. Doch: &quot;Leider scheinen die politischen Mehrheiten absehbar für eine derartige First-Best-Reform nicht gegeben.&quot; Eine Second-Best-Lösung wäre für das IMK daher &quot;ein im Grundgesetz verankertes kreditfinanziertes Sondervermögen für die Transformation nach dem Vorbild des Sondervermögens `Bundeswehr´&quot;.</p>
<p>Allerdings wäre auch für diese Lösung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Für den Übergang sei es deshalb völlig gerechtfertigt, wenn der Bundestag erneut für 2024 eine Notsituation erklären würde, um eine Kreditaufnahme jenseits der für Normalzeiten festgelegten 0,35 Prozent des BIP zu ermöglichen. &quot;Der Energiepreisschock nach der russischen Ukraine-Invasion wirkt nach. Inzwischen liegt die Wirtschaftsleistung fast 5 Prozent niedriger, als es allgemein unmittelbar vor der Invasion erwartet worden war. Natürlich ist das weiter eine wirtschaftliche Notsituation&quot;, so Dullien.</p>
<p>*Sebastian Dullien, Tom Bauermann, Lukas Endres, Alexander Herzog-Stein, Katja Rietzler, Silke Tober: Klimapolitische Weichen stellen und Transformation intensivieren. Wirtschaftspolitische Herausforderungen 2024. IMK Report 187, Januar 2024. Download: <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008771" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.imk-boeckler.de/&#8230;</a></p>
<p>**Sebastian Dullien, Alexander Herzog-Stein, Peter Hohlfeld, Katja Rietzler, Sabine Stephan, Thomas Theobald, Silke Tober, Sebastian Watzka: Wirtschaftspolitik und Unsicherheit lähmen deutsche Wirtschaft. Die konjunkturelle Lage in Deutschland zur Jahreswende 2023/2024. IMK Report Nr. 186, Dezember 2023. Download: <a href="https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-2024-droht-erneute-schrumpfung-des-bip-54566.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.boeckler.de/&#8230;</a></p>
<p>Audiokommentar von IMK-Direktor Sebastian Dullien zu den wirtschaftspolitischen Herausforderungen 2024: <a href="https://www.boeckler.de/pdf/imk_podcast_report_187.mp3" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.boeckler.de/&#8230;</a></p>
<p>Von Arbeitsmarkt bis Zinsen, von der Konjunktur in China bis zum EU-Mercosur-Abkommen: Wichtige Wirtschaftsthemen 2024 auf den Punkt gebracht: So wird 2024 &#8211; Jahresausblick des IMK &#8211; Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung: <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/so-wird-2024-53011.htm" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.imk-boeckler.de/&#8230;</a></div>
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			</item>
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		<title>Nationaler Wohlfahrtsindex für 2022 deutlich im Plus – allerdings teilweise Zuwachs mit Schattenseiten</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2023/12/nationaler-wohlfahrtsindex-fuer-2022-deutlich-im-plus-allerdings-teilweise-zuwachs-mit-schattenseiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Hans-Böckler-Stiftung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 08:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI), ein Indikator zur Wohlstandsmessung über das Wirtschaftswachstum hinaus, verzeichnet für 2022 ein deutliches Plus. Das liegt vor allem an höheren Konsumausgaben der privaten Haushalte und an weniger Energieverbrauch in Deutschland im Vergleich zu 2021. Dass die Nachfrage nach Energie zurückging, war allerdings auch ein Effekt des Preisschocks und der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Zu einer nachhaltigen Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt würden konsequente Investitionen in die sozial-ökologische Transformation beitragen, ebenso wie eine Reduzierung der Ungleichheit in Deutschland. Der NWI wird vom Institut für Interdisziplinäre Forschung (FEST) in Heidelberg erstellt mit Förderung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung*. Als Maßstab für den Wohlstand der Nationen dient traditionell das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Es gibt den Wert sämtlicher Güter und Dienstleistungen wieder, die innerhalb eines Jahres erwirtschaftet worden sind – und vernachlässigt nach Ansicht kritischer Fachleute unter anderem ökologische und soziale Aspekte. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurde der NWI entwickelt, der auf insgesamt 21 Komponenten beruht. Als wohlfahrtssteigernd gelten dabei zum Beispiel höhere private Konsumausgaben sowie Wertschöpfung durch ehrenamtliche Arbeit, weniger Emissionen von Treibhausgasen oder der Schutz der Biodiversität. Negativ verbucht werden unter anderem Einkommensungleichheit, Kriminalität, Luftverschmutzung oder Schäden durch Naturkatastrophen. Dr. Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser und Prof. Dr. Hans Diefenbacher vom FEST haben den NWI für 2022 errechnet. Ihren Berechnungen zufolge hat der Index gegenüber 2021 um 9,9 Punkte zugelegt, das war der größte Zuwachs in einem Jahr seit 1991. Der NWI-Score beträgt nun 103,8 Punkte, wobei der Wert 100 dem Niveau im Jahr 2000 entspricht. Maßgeblich verantwortlich für diese Entwicklung waren laut den Forschenden die starken Zuwächse bei den Konsumausgaben: Knapp die Hälfte des NWI-Anstiegs gehe auf ihr Konto. Positiv auf den Konsum hätten sich vor allem die Normalisierung und die Nachholeffekte nach dem Ende der Corona-Pandemie ausgewirkt, aber auch staatliche Entlastungsmaßnahmen wie das Neun-Euro-Ticket, das Energiegeld oder der Heizkostenzuschuss, die die Auswirkungen der Inflation deutlich abgemildert haben. Energieeinsparungen hätten gleichzeitig die Umweltkosten sinken lassen. Allerdings betonen die Fachleute auch, dass der Energiepreisschock und die drohende Mangellage wegen des Ukrainekrieges wesentliche Gründe dafür waren, weshalb zum Beispiel die Produktion energieintensiver Betriebe gedrosselt und der private Energieverbrauch gesenkt wurden. Die negativen Wohlfahrtswirkungen dieser „extern verursachten“ Einsparungen vermöge der NWI nur zum Teil abzubilden, zeigen sie sich doch manchmal erst mit Verzögerung (z.B. Auswirkungen auf Arbeitsplätze) oder liegen außerhalb der Erhebungssystematik des NWI (z.B. geringeres Wohlbefinden). Ein weiterer Teil der Steigerung beim NWI sei darauf zurückzuführen, dass es im vergangenen Jahr keine so verheerende Naturkatastrophe gegeben habe wie 2021 an Ahr und Erft. Dass das Plus nicht noch größer ausgefallen ist, hänge mit der hohen Inflation und den wieder zunehmenden Emissionen im Flugverkehr zusammen. In der Studie findet sich auch eine erste Einschätzung zum Jahr 2023, die allerdings „mit großer Unsicherheit“ behaftet sei, da die nötigen Daten größtenteils noch nicht vorliegen. Zumindest ein ähnlich hoher Anstieg wie 2022 könne aber ausgeschlossen werden: Vorliegende Konsumdaten deuteten eher auf einen Rückgang in Zeiten schwacher Konjunktur und weiter hoher Preise hin. Andererseits ergebe sich aus vorläufigen Berechnungen, dass der Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen im ersten Halbjahr 2023 gesunken sind. Wie schon während der Corona-Pandemie sei diese Entwicklung jedoch nicht uneingeschränkt positiv zu bewerten, handele es sich doch zum Teil um unfreiwillige Rückgänge oder Einschränkungen. Ob der NWI 2023 letztlich steigen oder fallen wird, hänge vom zweiten Halbjahr ab. Die Forschenden haben sich auch die Entwicklung in den vergangenen 30 Jahren angeschaut. Dabei falle auf, dass das BIP seit 1991 nahezu kontinuierlich gewachsen ist, um insgesamt 47 Prozent. Deutliche Einbrüche habe es nur 2009 infolge der Finanzkrise und 2020 wegen der Corona-Pandemie gegeben. Beim NWI dagegen sei ein „Wechsel zwischen Auf und Ab“ festzustellen, in Summe habe er sich kaum erhöht und liege 2022 nur knapp über dem Wert des Jahres 2000. Der Hauptgrund dafür sei die Ungleichheit, deren Kosten sich seit 1991 um 453 Milliarden Euro erhöht haben. Dass unter dem Strich überhaupt ein Zugewinn zu verzeichnen ist, liege vor allem an den Konsumausgaben, die preisbereinigt um 350 Milliarden Euro zugelegt haben, und am Staatskonsum, der um 186 Milliarden Euro gestiegen ist. Für nachhaltig höhere NWI-Werte empfehlen die Forschenden der Politik, die Bereiche Umweltkosten und Ungleichheit ins Visier zu nehmen – zwei „zentrale Aspekte der sozial-ökologischen Transformation“. Den potenziellen Nutzen veranschaulichen sie anhand von zwei Szenarien. Zum einen haben sie berechnet, wie sich die Erfüllung der im Klimaschutzgesetz und im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Senkung der Treibhausgasemissionen auswirken würde. Das Ergebnis: Wenn zusätzlich unterstellt wird, dass die Stromgestehungskosten für erneuerbare Energie durch den technologischen Fortschritt und Skaleneffekte jährlich um drei Prozent sinken, steigt der NWI um 13,6 Punkte. In einem zweiten Szenario wurde angenommen, dass es gelingt, bei der Einkommensverteilung wieder das niedrigere Ungleichheitsniveau von 1999 zu erreichen. In diesem Fall würde der NWI um 17,5 Punkte zulegen. Kombiniert man beide Szenarien, ergibt sich ein Plus von 31 Punkten. * Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser, Hans Diefenbacher: NWI¬2023 – starker Anstieg durch mehr Konsum, Energieeinsparungen und geringere Schäden durch Naturkatastrophen, IMK Study Nr. 89, Dezember 2023. Download: https://www.imk-boeckler.de/&#8230; Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Dr. Tom Bauermann IMK-Experte f&#252;r die Makro&#246;konomie der sozial-&#246;kologischen Transformation Telefon: +49 (211) 7778-343 E-Mail: &#084;&#111;&#109;&#045;&#066;&#097;&#117;&#101;&#114;&#109;&#097;&#110;&#110;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 Fax: +49 (211) 7778-120 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2023/12/nationaler-wohlfahrtsindex-fuer-2022-deutlich-im-plus-allerdings-teilweise-zuwachs-mit-schattenseiten/" data-wpel-link="internal">Nationaler Wohlfahrtsindex für 2022 deutlich im Plus – allerdings teilweise Zuwachs mit Schattenseiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Nationale Wohlfahrtsindex (NWI), ein Indikator zur Wohlstandsmessung über das Wirtschaftswachstum hinaus, verzeichnet für 2022 ein deutliches Plus. Das liegt vor allem an höheren Konsumausgaben der privaten Haushalte und an weniger Energieverbrauch in Deutschland im Vergleich zu 2021. Dass die Nachfrage nach Energie zurückging, war allerdings auch ein Effekt des Preisschocks und der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine. Zu einer nachhaltigen Stärkung der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt würden konsequente Investitionen in die sozial-ökologische Transformation beitragen, ebenso wie eine Reduzierung der Ungleichheit in Deutschland. Der NWI wird vom Institut für Interdisziplinäre Forschung (FEST) in Heidelberg erstellt mit Förderung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung*.</p>
<p>Als Maßstab für den Wohlstand der Nationen dient traditionell das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Es gibt den Wert sämtlicher Güter und Dienstleistungen wieder, die innerhalb eines Jahres erwirtschaftet worden sind – und vernachlässigt nach Ansicht kritischer Fachleute unter anderem ökologische und soziale Aspekte. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurde der NWI entwickelt, der auf insgesamt 21 Komponenten beruht. Als wohlfahrtssteigernd gelten dabei zum Beispiel höhere private Konsumausgaben sowie Wertschöpfung durch ehrenamtliche Arbeit, weniger Emissionen von Treibhausgasen oder der Schutz der Biodiversität. Negativ verbucht werden unter anderem Einkommensungleichheit, Kriminalität, Luftverschmutzung oder Schäden durch Naturkatastrophen. Dr. Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser und Prof. Dr. Hans Diefenbacher vom FEST haben den NWI für 2022 errechnet. Ihren Berechnungen zufolge hat der Index gegenüber 2021 um 9,9 Punkte zugelegt, das war der größte Zuwachs in einem Jahr seit 1991. Der NWI-Score beträgt nun 103,8 Punkte, wobei der Wert 100 dem Niveau im Jahr 2000 entspricht.</p>
<p>Maßgeblich verantwortlich für diese Entwicklung waren laut den Forschenden die starken Zuwächse bei den Konsumausgaben: Knapp die Hälfte des NWI-Anstiegs gehe auf ihr Konto. Positiv auf den Konsum hätten sich vor allem die Normalisierung und die Nachholeffekte nach dem Ende der Corona-Pandemie ausgewirkt, aber auch staatliche Entlastungsmaßnahmen wie das Neun-Euro-Ticket, das Energiegeld oder der Heizkostenzuschuss, die die Auswirkungen der Inflation deutlich abgemildert haben. Energieeinsparungen hätten gleichzeitig die Umweltkosten sinken lassen.</p>
<p>Allerdings betonen die Fachleute auch, dass der Energiepreisschock und die drohende Mangellage wegen des Ukrainekrieges wesentliche Gründe dafür waren, weshalb zum Beispiel die Produktion energieintensiver Betriebe gedrosselt und der private Energieverbrauch gesenkt wurden. Die negativen Wohlfahrtswirkungen dieser „extern verursachten“ Einsparungen vermöge der NWI nur zum Teil abzubilden, zeigen sie sich doch manchmal erst mit Verzögerung (z.B. Auswirkungen auf Arbeitsplätze) oder liegen außerhalb der Erhebungssystematik des NWI (z.B. geringeres Wohlbefinden).</p>
<p>Ein weiterer Teil der Steigerung beim NWI sei darauf zurückzuführen, dass es im vergangenen Jahr keine so verheerende Naturkatastrophe gegeben habe wie 2021 an Ahr und Erft. Dass das Plus nicht noch größer ausgefallen ist, hänge mit der hohen Inflation und den wieder zunehmenden Emissionen im Flugverkehr zusammen.</p>
<p>In der Studie findet sich auch eine erste Einschätzung zum Jahr 2023, die allerdings „mit großer Unsicherheit“ behaftet sei, da die nötigen Daten größtenteils noch nicht vorliegen. Zumindest ein ähnlich hoher Anstieg wie 2022 könne aber ausgeschlossen werden: Vorliegende Konsumdaten deuteten eher auf einen Rückgang in Zeiten schwacher Konjunktur und weiter hoher Preise hin. Andererseits ergebe sich aus vorläufigen Berechnungen, dass der Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen im ersten Halbjahr 2023 gesunken sind. Wie schon während der Corona-Pandemie sei diese Entwicklung jedoch nicht uneingeschränkt positiv zu bewerten, handele es sich doch zum Teil um unfreiwillige Rückgänge oder Einschränkungen. Ob der NWI 2023 letztlich steigen oder fallen wird, hänge vom zweiten Halbjahr ab.</p>
<p>Die Forschenden haben sich auch die Entwicklung in den vergangenen 30 Jahren angeschaut. Dabei falle auf, dass das BIP seit 1991 nahezu kontinuierlich gewachsen ist, um insgesamt 47 Prozent. Deutliche Einbrüche habe es nur 2009 infolge der Finanzkrise und 2020 wegen der Corona-Pandemie gegeben. Beim NWI dagegen sei ein „Wechsel zwischen Auf und Ab“ festzustellen, in Summe habe er sich kaum erhöht und liege 2022 nur knapp über dem Wert des Jahres 2000. Der Hauptgrund dafür sei die Ungleichheit, deren Kosten sich seit 1991 um 453 Milliarden Euro erhöht haben. Dass unter dem Strich überhaupt ein Zugewinn zu verzeichnen ist, liege vor allem an den Konsumausgaben, die preisbereinigt um 350 Milliarden Euro zugelegt haben, und am Staatskonsum, der um 186 Milliarden Euro gestiegen ist.</p>
<p>Für nachhaltig höhere NWI-Werte empfehlen die Forschenden der Politik, die Bereiche Umweltkosten und Ungleichheit ins Visier zu nehmen – zwei „zentrale Aspekte der sozial-ökologischen Transformation“. Den potenziellen Nutzen veranschaulichen sie anhand von zwei Szenarien. Zum einen haben sie berechnet, wie sich die Erfüllung der im Klimaschutzgesetz und im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Senkung der Treibhausgasemissionen auswirken würde. Das Ergebnis: Wenn zusätzlich unterstellt wird, dass die Stromgestehungskosten für erneuerbare Energie durch den technologischen Fortschritt und Skaleneffekte jährlich um drei Prozent sinken, steigt der NWI um 13,6 Punkte. In einem zweiten Szenario wurde angenommen, dass es gelingt, bei der Einkommensverteilung wieder das niedrigere Ungleichheitsniveau von 1999 zu erreichen. In diesem Fall würde der NWI um 17,5 Punkte zulegen. Kombiniert man beide Szenarien, ergibt sich ein Plus von 31 Punkten.</p>
<p>* Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser, Hans Diefenbacher: NWI¬2023 – starker Anstieg durch mehr Konsum, Energieeinsparungen und geringere Schäden durch Naturkatastrophen, IMK Study Nr. 89, Dezember 2023. Download: <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008766" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.imk-boeckler.de/&#8230;</a></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2023/12/nationaler-wohlfahrtsindex-fuer-2022-deutlich-im-plus-allerdings-teilweise-zuwachs-mit-schattenseiten/" data-wpel-link="internal">Nationaler Wohlfahrtsindex für 2022 deutlich im Plus – allerdings teilweise Zuwachs mit Schattenseiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>17,5 Prozent der Konzerne im DAX 40 komplett ohne Tarifvertrag, bei anderen Unternehmen zum Teil Lücken bei Tochterfirmen</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2023/12/17-5-prozent-der-konzerne-im-dax-40-komplett-ohne-tarifvertrag-bei-anderen-unternehmen-zum-teil-luecken-bei-tochterfirmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Hans-Böckler-Stiftung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Dec 2023 09:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[autobauer]]></category>
		<category><![CDATA[bayer]]></category>
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		<category><![CDATA[wsi]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mynewschannel.net/2023/12/17-5-prozent-der-konzerne-im-dax-40-komplett-ohne-tarifvertrag-bei-anderen-unternehmen-zum-teil-luecken-bei-tochterfirmen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Große Unternehmen binden sich in Deutschland deutlich häufiger an einen Tarifvertrag als kleinere: 2022 zahlten 72 Prozent der Betriebe mit mehr als 201 Beschäftigten nach Tarif. In der Größenklasse mit 21 bis 50 Beschäftigten waren es dagegen nur 37 Prozent und bei Kleinbetrieben mit weniger als 5 Beschäftigten gerade einmal 16 Prozent. Das geht einher mit im Durchschnitt spürbar höheren Löhnen bei Großbetrieben, mit besseren Arbeitsbedingungen, beispielswiese kürzeren Arbeitszeiten, und damit, dass große Konzerne oft weniger Nachwuchssorgen haben. Doch jenseits dieses generellen Musters hat die Tarifbindung selbst bei den Schwergewichten der deutschen Wirtschaft Lücken. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Beispiel der DAX-40-Unternehmen*: Immerhin sieben beziehungsweise 17,5 Prozent der im Top-Börsenindex notierten Konzerne sind überhaupt nicht an einen Tarifvertrag gebunden. Bei anderen scheren zumindest einzelne Standorte oder Tochterunternehmen aus der Tarifbindung aus. Und einfach verfügbare Informationen in Sachen tariflicher Bezahlung in Unternehmen gibt es nur in Einzelfällen. Für mehr Transparenz könnte eine Berichtspflicht sorgen, bei der Großunternehmen angeben müssen, in welchen Konzernsparten ein Tarifvertrag gilt &#8211; und welcher das ist. Sie würde auch bei der dringend notwendigen Stärkung des Tarifsystems helfen, erwarten die Forschenden des WSI. Die derzeitige Informationspolitik der 40 DAX-Konzerne zum Thema Tarifbindung bewerten Prof. Dr. Thorsten Schulten, Marlena Sophie Luth und Dr. Mallte Lübker als insgesamt unbefriedigend. Nur wenige Unternehmen geben dazu schon heute in ihren Geschäfts- oder Nachhaltigkeitsberichten zumindest einige Basisinformationen. Dazu zählen Bayer, Rheinmetall, Henkel, Sartorius und der Autobauer BMW. Das Gros der Unternehmen bleibe bei dem Thema bestenfalls vage. Die Intransparenz überrascht die Forschenden umso stärker, da sich die meisten DAX-Konzerne in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Standards der &#34;Global Reporting Initiative&#34; beziehen. Und die sehen durchaus Angaben zur Geltung von Tarifverträgen vor. Um die Geltung von Tarifverträgen systematisch zu erfassen, werten die Tarif-Fachleute des WSI in ihrer Studie neben Unternehmenspublikationen auch Informationen von Gewerkschaften und Betriebsräten sowie Medienberichte aus. Daraus ergibt sich ein durchaus zwiespältiges Bild: Zwar liegt die Quote der Tarifbindung weit über dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft und auf den ersten Blick prägen Tarifverträge weite Teile der DAX-Welt (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Eine tiefergehende Analyse zeige jedoch auch für die erste Liga der Börsen-Konzerne &#34;mehr oder weniger große Lücken&#34; in der Tarifbindung, konstatieren Schulten, Luth und Lübker. Denn: Auch in mehreren tarifgebundenen Konzernen gelten für manche Teil- oder Tochtergesellschaften keine Tarifverträge, wie die Studie an verschiedenen Beispielen zeigt. &#34;Dies ist oft das Ergebnis einer bewussten Unternehmenspolitik, der zufolge z.B. Produktionsunternehmen bestimmte Dienstleistungen in unternehmenseigene Servicegesellschaften ausgliedern, die dann entweder einem schlechteren oder gar keinem Tarifvertrag unterliegen&#34;, schreiben die Forschenden. Oft sind die Bereiche ohne Tarif zwar eher klein, und Beschäftigten und ihren Gewerkschaften gelingt es immer wieder, für betroffene Tochterfirmen oder Standorte dann doch Verbesserungen durchzusetzen. Doch Tendenzen zur Aufweichung der Tarifbindung sind laut der Studie selbst in lange etablierten, milliardenschweren Konzernen unübersehbar. Sieben der 40 größten DAX-Konzerne entzögen sich sogar &#34;komplett jeglicher Tarifbindung&#34;, so die Forschenden. Keine Tarifverträge haben demnach SAP, die Deutsche Börse, der Chemikalienhändler Brenntag, die Holdinggesellschaft Porsche SE, das Biotechnologieunternehmen Quiagen, der Wohnungskonzern Vonovia und der Onlinehändler Zalando. &#34;Dies belegt, dass auch bei Großunternehmen eine Tarifbindung keineswegs mehr automatisch gegeben ist&#34;, schreiben Schulten, Luth und Lübker in ihrem Fazit. Jenseits des DAX machen zudem internationale Konzerne wie Tesla oder Amazon Schlagzeilen damit, dass sie für ihre deutschen Niederlassungen den Abschluss von Tarifverträgen verweigern. Das Tarifsystem nach mehr als zwei Jahrzehnten fortgesetzter Erosion wieder zu stärken, ist ein Ziel, das nicht nur die Gewerkschaften intensiv verfolgen. Auch die EU-Kommission fordert angesichts von Problemen mit Niedriglöhnen und hoher Ungleichheit für viele Mitgliedsländer, darunter Deutschland, eine Erhöhung der Tarifbindung. Die Bundesregierung muss nach der neuen EU-Mindestlohnrichtlinie dafür einen nationalen Aktionsplan erarbeiten, um das europäische Ziel von 80 Prozent Tarifbindung zu erreichen. In diesem Zusammenhang müssten auch die Großunternehmen stärker in den Blick genommen werden, analysieren die Fachleute des WSI. Die DAX-Konzerne könnten aufgrund ihrer ökonomischen Bedeutung und der damit verbundenen öffentlichen Aufmerksamkeit eine besondere Rolle spielen. Als ersten Schritt empfehlen die Forschenden, dass die Konzerne im Börsenindex als Teil ihrer Berichtspflicht vollständige Transparenz über die Geltung von Tarifverträgen herstellen müssen. Als konkreter Ansatzpunkt für eine verbindlichere Berichterstattung biete sich die neue EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen an. Konkret könnten große Unternehmen verpflichtet werden, für den Konzern und für alle eigenen Tochtergesellschaften anzugeben, ob eine Tarifbindung besteht und wenn ja, welcher Tarifvertrag angewendet wird und wie viele Beschäftigte durch diesen abgedeckt sind. &#34;Schon heute sind alle großen Aktiengesellschaften nach dem Deutschen Aktienrecht verpflichtet, ausführlich über die Vergütung ihrer Vorstände zu berichten. Da sollte es auch möglich sein, ein paar grundlegende Informationen über die Vergütungsformen der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen,&#34; sagt Thorsten Schulten, Ko-Autor der Studie, Transparenz über die Tarifbindung ist nach Analyse der Forschenden auch eine wesentliche Voraussetzung für weitergehende Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung. Das gilt etwa für die Forderung, öffentliche Gelder im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe oder Wirtschaftsförderung nur an Unternehmen zu vergeben, die Tarifverträge einhalten. Und auch für Investoren, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen, seien Informationen zur Geltung von Tarifverträgen wertvoll. * Thorsten Schulten, Marlena Sophie Luth, Malte Lübker: Tarifbindung in den Dax-Konzernen. Analysen zur Tarifpolitik Nr. 100, Dezember 2023, Download: https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008761 Hintergrundinformationen: Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutliche bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Aktuelle Daten für Deutschland und die einzelnen Bundesländer: https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-ohne-tarifvertrag-verdienen-beschaftigte-weniger-48755.htm   Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Prof. Dr. Thorsten Schulten Leiter WSI-Tarifarchiv Telefon: +49 (211) 7778-239 E-Mail: &#084;&#104;&#111;&#114;&#115;&#116;&#101;&#110;&#045;&#083;&#099;&#104;&#117;&#108;&#116;&#101;&#110;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Dr. Malte Lübker WSI-Experte f&#252;r Lohn- und Einkommensanalysen Telefon: +49 (211) 7778-574 E-Mail: &#077;&#097;&#108;&#116;&#101;&#045;&#076;&#117;&#101;&#098;&#107;&#101;&#114;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 Fax: +49 (211) 7778-120 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Große Unternehmen binden sich in Deutschland deutlich häufiger an einen Tarifvertrag als kleinere: 2022 zahlten 72 Prozent der Betriebe mit mehr als 201 Beschäftigten nach Tarif. In der Größenklasse mit 21 bis 50 Beschäftigten waren es dagegen nur 37 Prozent und bei Kleinbetrieben mit weniger als 5 Beschäftigten gerade einmal 16 Prozent. Das geht einher mit im Durchschnitt spürbar höheren Löhnen bei Großbetrieben, mit besseren Arbeitsbedingungen, beispielswiese kürzeren Arbeitszeiten, und damit, dass große Konzerne oft weniger Nachwuchssorgen haben. Doch jenseits dieses generellen Musters hat die Tarifbindung selbst bei den Schwergewichten der deutschen Wirtschaft Lücken. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Beispiel der DAX-40-Unternehmen*: Immerhin sieben beziehungsweise 17,5 Prozent der im Top-Börsenindex notierten Konzerne sind überhaupt nicht an einen Tarifvertrag gebunden. Bei anderen scheren zumindest einzelne Standorte oder Tochterunternehmen aus der Tarifbindung aus. Und einfach verfügbare Informationen in Sachen tariflicher Bezahlung in Unternehmen gibt es nur in Einzelfällen. Für mehr Transparenz könnte eine Berichtspflicht sorgen, bei der Großunternehmen angeben müssen, in welchen Konzernsparten ein Tarifvertrag gilt &#8211; und welcher das ist. Sie würde auch bei der dringend notwendigen Stärkung des Tarifsystems helfen, erwarten die Forschenden des WSI.</p>
<p>Die derzeitige Informationspolitik der 40 DAX-Konzerne zum Thema Tarifbindung bewerten Prof. Dr. Thorsten Schulten, Marlena Sophie Luth und Dr. Mallte Lübker als insgesamt unbefriedigend. Nur wenige Unternehmen geben dazu schon heute in ihren Geschäfts- oder Nachhaltigkeitsberichten zumindest einige Basisinformationen. Dazu zählen Bayer, Rheinmetall, Henkel, Sartorius und der Autobauer BMW. Das Gros der Unternehmen bleibe bei dem Thema bestenfalls vage. Die Intransparenz überrascht die Forschenden umso stärker, da sich die meisten DAX-Konzerne in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Standards der &quot;Global Reporting Initiative&quot; beziehen. Und die sehen durchaus Angaben zur Geltung von Tarifverträgen vor.</p>
<p>Um die Geltung von Tarifverträgen systematisch zu erfassen, werten die Tarif-Fachleute des WSI in ihrer Studie neben Unternehmenspublikationen auch Informationen von Gewerkschaften und Betriebsräten sowie Medienberichte aus. Daraus ergibt sich ein durchaus zwiespältiges Bild: Zwar liegt die Quote der Tarifbindung weit über dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft und auf den ersten Blick prägen Tarifverträge weite Teile der DAX-Welt (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Eine tiefergehende Analyse zeige jedoch auch für die erste Liga der Börsen-Konzerne &quot;mehr oder weniger große Lücken&quot; in der Tarifbindung, konstatieren Schulten, Luth und Lübker. Denn: Auch in mehreren tarifgebundenen Konzernen gelten für manche Teil- oder Tochtergesellschaften keine Tarifverträge, wie die Studie an verschiedenen Beispielen zeigt.</p>
<p>&quot;Dies ist oft das Ergebnis einer bewussten Unternehmenspolitik, der zufolge z.B. Produktionsunternehmen bestimmte Dienstleistungen in unternehmenseigene Servicegesellschaften ausgliedern, die dann entweder einem schlechteren oder gar keinem Tarifvertrag unterliegen&quot;, schreiben die Forschenden. Oft sind die Bereiche ohne Tarif zwar eher klein, und Beschäftigten und ihren Gewerkschaften gelingt es immer wieder, für betroffene Tochterfirmen oder Standorte dann doch Verbesserungen durchzusetzen. Doch Tendenzen zur Aufweichung der Tarifbindung sind laut der Studie selbst in lange etablierten, milliardenschweren Konzernen unübersehbar.</p>
<p>Sieben der 40 größten DAX-Konzerne entzögen sich sogar &quot;komplett jeglicher Tarifbindung&quot;, so die Forschenden. Keine Tarifverträge haben demnach SAP, die Deutsche Börse, der Chemikalienhändler Brenntag, die Holdinggesellschaft Porsche SE, das Biotechnologieunternehmen Quiagen, der Wohnungskonzern Vonovia und der Onlinehändler Zalando. &quot;Dies belegt, dass auch bei Großunternehmen eine Tarifbindung keineswegs mehr automatisch gegeben ist&quot;, schreiben Schulten, Luth und Lübker in ihrem Fazit. Jenseits des DAX machen zudem internationale Konzerne wie Tesla oder Amazon Schlagzeilen damit, dass sie für ihre deutschen Niederlassungen den Abschluss von Tarifverträgen verweigern.</p>
<p>Das Tarifsystem nach mehr als zwei Jahrzehnten fortgesetzter Erosion wieder zu stärken, ist ein Ziel, das nicht nur die Gewerkschaften intensiv verfolgen. Auch die EU-Kommission fordert angesichts von Problemen mit Niedriglöhnen und hoher Ungleichheit für viele Mitgliedsländer, darunter Deutschland, eine Erhöhung der Tarifbindung. Die Bundesregierung muss nach der neuen EU-Mindestlohnrichtlinie dafür einen nationalen Aktionsplan erarbeiten, um das europäische Ziel von 80 Prozent Tarifbindung zu erreichen.</p>
<p>In diesem Zusammenhang müssten auch die Großunternehmen stärker in den Blick genommen werden, analysieren die Fachleute des WSI. Die DAX-Konzerne könnten aufgrund ihrer ökonomischen Bedeutung und der damit verbundenen öffentlichen Aufmerksamkeit eine besondere Rolle spielen. Als ersten Schritt empfehlen die Forschenden, dass die Konzerne im Börsenindex als Teil ihrer Berichtspflicht vollständige Transparenz über die Geltung von Tarifverträgen herstellen müssen. Als konkreter Ansatzpunkt für eine verbindlichere Berichterstattung biete sich die neue EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen an.</p>
<p>Konkret könnten große Unternehmen verpflichtet werden, für den Konzern und für alle eigenen Tochtergesellschaften anzugeben, ob eine Tarifbindung besteht und wenn ja, welcher Tarifvertrag angewendet wird und wie viele Beschäftigte durch diesen abgedeckt sind. &quot;Schon heute sind alle großen Aktiengesellschaften nach dem Deutschen Aktienrecht verpflichtet, ausführlich über die Vergütung ihrer Vorstände zu berichten. Da sollte es auch möglich sein, ein paar grundlegende Informationen über die Vergütungsformen der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen,&quot; sagt Thorsten Schulten, Ko-Autor der Studie,</p>
<p>Transparenz über die Tarifbindung ist nach Analyse der Forschenden auch eine wesentliche Voraussetzung für weitergehende Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung. Das gilt etwa für die Forderung, öffentliche Gelder im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe oder Wirtschaftsförderung nur an Unternehmen zu vergeben, die Tarifverträge einhalten. Und auch für Investoren, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen, seien Informationen zur Geltung von Tarifverträgen wertvoll.</p>
<p>* Thorsten Schulten, Marlena Sophie Luth, Malte Lübker: Tarifbindung in den Dax-Konzernen. Analysen zur Tarifpolitik Nr. 100, Dezember 2023, Download: <a href="https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008761" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008761</a></p>
<p>Hintergrundinformationen: Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutliche bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Aktuelle Daten für Deutschland und die einzelnen Bundesländer: <a href="https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-ohne-tarifvertrag-verdienen-beschaftigte-weniger-48755.htm" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-ohne-tarifvertrag-verdienen-beschaftigte-weniger-48755.htm</a></p>
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Leiter WSI-Tarifarchiv<br />
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</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Malte Lübker<br />
WSI-Experte f&uuml;r Lohn- und Einkommensanalysen <br />
Telefon: +49 (211) 7778-574<br />
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Leiter Pressestelle<br />
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                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2023/12/17-5-prozent-der-konzerne-im-dax-40-komplett-ohne-tarifvertrag-bei-anderen-unternehmen-zum-teil-luecken-bei-tochterfirmen/" data-wpel-link="internal">17,5 Prozent der Konzerne im DAX 40 komplett ohne Tarifvertrag, bei anderen Unternehmen zum Teil Lücken bei Tochterfirmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Inflationsunterschiede zwischen Haushaltstypen gering – weiter sinkende Teuerung absehbar trotz Ausschlags zur Jahreswende</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2023/12/inflationsunterschiede-zwischen-haushaltstypen-gering-weiter-sinkende-teuerung-absehbar-trotz-ausschlags-zur-jahreswende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Hans-Böckler-Stiftung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2023 08:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Inflationsrate in Deutschland ist im November auf 3,2 Prozent gesunken. Damit war die Teuerung einerseits immer noch deutlich höher als von der Europäischen Zentralbank (EZB) in ihrer Zielinflationsrate angestrebt, andererseits fast sechs Prozentpunkte niedriger als ein Jahr zuvor. Ebenfalls relativ niedrig ist aktuell die Spanne der Inflationsbelastung zwischen verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden. Der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten haushaltsspezifischen Rate betrug im November 0,6 Prozentpunkte, während es 3,1 Prozentpunkte im Oktober 2022 und im März 2023 noch 2,4 Prozentpunkte waren. Den dritten Monat seit Beginn der drastischen Teuerungswelle waren im November ärmere Haushalte, unabhängig von ihrer Größe, nicht mehr am oberen Rand der haushaltsspezifischen Inflationsraten zu verorten, sondern nun am unteren Ende. Familien mit niedrigen Einkommen hatten im November eine Inflationsrate von 2,4 Prozent zu tragen, bei Alleinlebenden mit niedrigen Einkommen waren es 2,5 Prozent. Da ärmere Singles und ärmere Familien über den größeren Teil des Jahres 2023 mit zum Teil deutlich überdurchschnittlichen Teuerungsraten konfrontiert waren, dürfte trotzdem auch ihre Jahresrate ebenfalls überdurchschnittlich ausfallen. In den kommenden Monaten dürfte sich der Trend zu sinkenden Inflationsraten fortsetzen, allerdings unterbrochen durch einen zeitweiligen Ausschlag nach oben im Dezember und möglicherweise im Januar, prognostizieren Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien im neuen IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.* Die Inflationsexpertin und der wissenschaftliche Direktor des IMK berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten und in der Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Ärmere Haushalte waren während der aktuellen Teuerungswelle bis in den Herbst hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese waren die stärksten Preistreiber. Im Laufe der letzten Monate hat die Preisdynamik aber vor allem bei der Energie deutlich nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Doch auch wenn die Inflationsraten seitdem stark gesunken sind und die Werte für die verschiedenen Haushalte sich angenähert haben, wird das Problem steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind. Dass die allgemeine Inflationsrate von Oktober auf November um 0,6 Prozentpunkte zurückgegangen ist, liegt unter anderem daran, dass die Energiepreise niedriger lagen. Zudem verteuerten sich Lebensmittel zwar noch einmal um knapp sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr, das stellt aber eine weitere Verlangsamung gegenüber den Monaten zuvor dar. Die nachlassende Preisdynamik, die über den Grundbedarf hinaus viele andere Güter und Dienstleistungen betraf, wirkte sich auch bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen aus, allerdings weniger stark als bei den ärmeren: So betrug die Preissteigerung bei Paaren mit Kindern und hohen Einkommen im November 3,0 Prozent, bei Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen und bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen je 2,9 Prozent. Paare mit Kindern und mittleren Einkommen waren mit 2,8 Prozent Teuerungsrate konfrontiert. Singles mit mittleren und mit höheren Einkommen verzeichneten Inflationsraten von jeweils 2,6 Prozent. Bei Alleinerziehenden mit mittleren Einkommen schlug die Inflation mit 2,5 Prozent zu Buche (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten der einzelnen Haushaltstypen etwas unter der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Jahresanfang auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift. Ab März zügiger Rückgang Richtung zwei Prozent Teuerungsrate Für die kommenden Monate erwarten Tober und Dullien einen weiteren Rückgang der Inflationsrate, wobei der Dezember wegen der staatlichen Abschlagsübernahme für Erdgas- und Fernwärme-Haushalte im Vorjahr einen Ausreißer darstellen wird. Im Januar dürfte sich die Tendenz zu einer sinkenden Teuerung zunächst abschwächen, analysieren die Fachleute. Bremsend wirkten zum Jahresanfang die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten sowie die Anhebung des CO2-Preises. Das Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahresende und die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme voraussichtlich zu Ende Februar dürften im ersten Quartal den weiteren Rückgang der Inflation ebenfalls verzögern. Ab März „wird sich die Inflationsrate aber zügig in Richtung zwei Prozent bewegen“, betonen Tober und Dullien. Denn die hohen Preissteigerungen der Vergangenheit fallen sukzessive aus der Inflationsberechnung, die Entwicklung der Gas- und Strompreis dürfte dämpfend wirken. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland werde immer deutlicher, dass die EZB mit ihren starken Leitzinserhöhungen überzogen agiert habe: „Da sich die Zweitrundeneffekte durch erhöhte Lohnsteigerungen in Grenzen halten und im kommenden Jahr zurückbilden dürften, war die konjunkturschädliche geldpolitische Restriktion zur Inflationsbekämpfung nicht nur unnötig, sondern erschwert zudem klimapolitisch erforderliche Investitionen und riskiert mittelfristig ein Unterschreiten des Inflationsziels“, schreiben Tober und Dullien. Informationen zum Inflationsmonitor Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert. *Sebastian Dullien, Silke Tober: IMK Inflationsmonitor: Inflation trotz noch stark steigender Nahrungsmittelpreise im November auf 3,2 % gefallen. IMK Policy Brief Nr. 162, Dezember 2023. Download: https://www.imk-boeckler.de/&#8230; Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Dr. Silke Tober IMK-Expertin f&#252;r Geldpolitik Telefon: +49 (211) 7778-336 E-Mail: &#083;&#105;&#108;&#107;&#101;&#045;&#084;&#111;&#098;&#101;&#114;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Prof. Dr. Sebastian Dullien Wissenschaftlicher Direktor IMK Telefon: +49 (211) 7778-331 E-Mail: &#083;&#101;&#098;&#097;&#115;&#116;&#105;&#097;&#110;&#045;&#068;&#117;&#108;&#108;&#105;&#101;&#110;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.mynewschannel.net/2023/12/inflationsunterschiede-zwischen-haushaltstypen-gering-weiter-sinkende-teuerung-absehbar-trotz-ausschlags-zur-jahreswende/" data-wpel-link="internal">Inflationsunterschiede zwischen Haushaltstypen gering – weiter sinkende Teuerung absehbar trotz Ausschlags zur Jahreswende</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.mynewschannel.net" data-wpel-link="internal">MyNewsChannel</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Inflationsrate in Deutschland ist im November auf 3,2 Prozent gesunken. Damit war die Teuerung einerseits immer noch deutlich höher als von der Europäischen Zentralbank (EZB) in ihrer Zielinflationsrate angestrebt, andererseits fast sechs Prozentpunkte niedriger als ein Jahr zuvor. Ebenfalls relativ niedrig ist aktuell die Spanne der Inflationsbelastung zwischen verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden. Der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten haushaltsspezifischen Rate betrug im November 0,6 Prozentpunkte, während es 3,1 Prozentpunkte im Oktober 2022 und im März 2023 noch 2,4 Prozentpunkte waren. Den dritten Monat seit Beginn der drastischen Teuerungswelle waren im November ärmere Haushalte, unabhängig von ihrer Größe, nicht mehr am oberen Rand der haushaltsspezifischen Inflationsraten zu verorten, sondern nun am unteren Ende. Familien mit niedrigen Einkommen hatten im November eine Inflationsrate von 2,4 Prozent zu tragen, bei Alleinlebenden mit niedrigen Einkommen waren es 2,5 Prozent. Da ärmere Singles und ärmere Familien über den größeren Teil des Jahres 2023 mit zum Teil deutlich überdurchschnittlichen Teuerungsraten konfrontiert waren, dürfte trotzdem auch ihre Jahresrate ebenfalls überdurchschnittlich ausfallen. In den kommenden Monaten dürfte sich der Trend zu sinkenden Inflationsraten fortsetzen, allerdings unterbrochen durch einen zeitweiligen Ausschlag nach oben im Dezember und möglicherweise im Januar, prognostizieren Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien im neuen IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*</p>
<p>Die Inflationsexpertin und der wissenschaftliche Direktor des IMK berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten und in der Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).</p>
<p>Ärmere Haushalte waren während der aktuellen Teuerungswelle bis in den Herbst hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese waren die stärksten Preistreiber. Im Laufe der letzten Monate hat die Preisdynamik aber vor allem bei der Energie deutlich nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Doch auch wenn die Inflationsraten seitdem stark gesunken sind und die Werte für die verschiedenen Haushalte sich angenähert haben, wird das Problem steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind.</p>
<p>Dass die allgemeine Inflationsrate von Oktober auf November um 0,6 Prozentpunkte zurückgegangen ist, liegt unter anderem daran, dass die Energiepreise niedriger lagen. Zudem verteuerten sich Lebensmittel zwar noch einmal um knapp sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr, das stellt aber eine weitere Verlangsamung gegenüber den Monaten zuvor dar.</p>
<p>Die nachlassende Preisdynamik, die über den Grundbedarf hinaus viele andere Güter und Dienstleistungen betraf, wirkte sich auch bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen aus, allerdings weniger stark als bei den ärmeren: So betrug die Preissteigerung bei Paaren mit Kindern und hohen Einkommen im November 3,0 Prozent, bei Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen und bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen je 2,9 Prozent. Paare mit Kindern und mittleren Einkommen waren mit 2,8 Prozent Teuerungsrate konfrontiert. Singles mit mittleren und mit höheren Einkommen verzeichneten Inflationsraten von jeweils 2,6 Prozent. Bei Alleinerziehenden mit mittleren Einkommen schlug die Inflation mit 2,5 Prozent zu Buche (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten der einzelnen Haushaltstypen etwas unter der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Jahresanfang auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift.</p>
<p>Ab März zügiger Rückgang Richtung zwei Prozent Teuerungsrate</p>
<p>Für die kommenden Monate erwarten Tober und Dullien einen weiteren Rückgang der Inflationsrate, wobei der Dezember wegen der staatlichen Abschlagsübernahme für Erdgas- und Fernwärme-Haushalte im Vorjahr einen Ausreißer darstellen wird. Im Januar dürfte sich die Tendenz zu einer sinkenden Teuerung zunächst abschwächen, analysieren die Fachleute. Bremsend wirkten zum Jahresanfang die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten sowie die Anhebung des CO2-Preises. Das Auslaufen der Energiepreisbremsen zum Jahresende und die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme voraussichtlich zu Ende Februar dürften im ersten Quartal den weiteren Rückgang der Inflation ebenfalls verzögern. Ab März „wird sich die Inflationsrate aber zügig in Richtung zwei Prozent bewegen“, betonen Tober und Dullien. Denn die hohen Preissteigerungen der Vergangenheit fallen sukzessive aus der Inflationsberechnung, die Entwicklung der Gas- und Strompreis dürfte dämpfend wirken.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland werde immer deutlicher, dass die EZB mit ihren starken Leitzinserhöhungen überzogen agiert habe: „Da sich die Zweitrundeneffekte durch erhöhte Lohnsteigerungen in Grenzen halten und im kommenden Jahr zurückbilden dürften, war die konjunkturschädliche geldpolitische Restriktion zur Inflationsbekämpfung nicht nur unnötig, sondern erschwert zudem klimapolitisch erforderliche Investitionen und riskiert mittelfristig ein Unterschreiten des Inflationsziels“, schreiben Tober und Dullien.</p>
<p>Informationen zum Inflationsmonitor</p>
<p>Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.</p>
<p>*Sebastian Dullien, Silke Tober: IMK Inflationsmonitor: Inflation trotz noch stark steigender Nahrungsmittelpreise im November auf 3,2 % gefallen. IMK Policy Brief Nr. 162, Dezember 2023. Download: <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008759" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.imk-boeckler.de/&#8230;</a></div>
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			</item>
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		<title>Neue Studie des IMK</title>
		<link>https://www.mynewschannel.net/2023/12/neue-studie-des-imk-4/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Hans-Böckler-Stiftung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Dec 2023 09:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[auto]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der CO2-Preis wird ab 2027 stark steigen, auch weil die Politik dann keinen direkten Einfluss mehr auf die Höhe hat. Oftmals wird ein Klimageld vorgeschlagen, um zu verhindern, dass Haushalte überfordert werden. Die Bundesregierung hat dazu eine Pro-Kopf-Pauschale angekündigt, mit der die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen zurückgegeben werden sollen. Unter der Voraussetzung, dass alle Einnahmen nach diesem Modell vollständig ausgeschüttet werden, würden 49 Prozent der Haushalte in Deutschland (20,7 Millionen) davon profitieren: Die Auszahlung ist für sie höher als die zusätzliche Belastung. Das gilt vor allem für Haushalte mit geringen Einkommen, mit niedrigem bis mittlerem Energieverbrauch und eher für Mieter*innen als für Menschen mit selbst genutzten eigenen Immobilien. Dagegen bekämen 44 Prozent (18,6 Millionen) aller deutschen Haushalte nur ein Klimageld, das nicht ausreicht, um ihre Zusatzbelastung zu kompensieren. Darunter sind knapp 4,7 Millionen Haushalte besonders stark betroffen: Selbst unter Einrechnung des Klimageldes müssten sie noch mehr als zwei Prozent ihres Nettoeinkommens aufwenden, um den steigenden CO2-Preis zu bezahlen. Dabei handelt es sich häufig um Haushalte mit mittlerem Einkommen, die auf dem Land als Eigentümer*innen in älteren Immobilien wohnen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung*. &#34;Die Ergebnisse zeigen, dass ein Pro-Kopf-Klimageld alleine nicht ausreicht, um soziale Verwerfungen aus einem steigenden CO2-Preis zu vermeiden&#34;, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des IMK. &#34;Um die Dekarbonisierung sozialverträglich hinzubekommen, braucht man neben diesen Instrumenten ganz klar weitere Fördermaßnahmen, etwa für eine beschleunigte Sanierung von Gebäuden und den Ausbau des Personennahverkehrs, gerade auch auf dem Land. Vor diesem Hintergrund ist es sehr problematisch, dass dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun viele Förderprogramme aus dem Klima- und Transformationsfonds zum Opfer fallen könnten.&#34; 2027 startet unter dem Namen EU-ETS2 die nächste Stufe des europäischen CO2-Emissionshandels. Statt politisch gesetzter Preise greift dann ein Marktmechanismus. Das bedeutet höhere Abgaben auf Brennstoffe wie Öl, Gas oder Benzin. Während in den Sektoren Gebäude und Verkehr aktuell nur 30 Euro pro Tonne CO2 fällig sind, rechnen Expert*innen mit bis zu 300 Euro in wenigen Jahren, wenn an die Stelle der heutigen CO2-Steuer ein Preis tritt, der sich an einer Börse für CO2-Zertifikate bildet. Um die Belastung für Privathaushalte zu mildern, plant die Bundesregierung, zumindest einen Teil der jährlichen Einnahmen aus dem Zertifikatehandel in Form einer Pro-Kopf-Pauschale an die Bürger*innen zurückzugeben. Die Idee hinter dieser Konstruktion: Durch hohe CO2-Preise sollen alle einen Anreiz zum Energiesparen haben, aber niemand soll insgesamt finanziell überfordert werden. Ob die Rechnung in sozialer Hinsicht aufgeht, hat Lukas Endres vom IMK untersucht. Unter der Annahme, dass der Preis auf 275 Euro je emittierter Tonne CO2 steigt und alle daraus erzielten Einnahmen über eine Pauschale pro Kopf zurückgegeben werden, berechnet er die Verteilungswirkungen anhand von Daten aus der repräsentativen Einkommens- und Verbrauchstichprobe des Statistischen Bundesamts (EVS). Im ersten Schritt kalkuliert der Forscher die Zusatzbelastungen von Haushalten verschiedener Einkommensgruppen, die mit Öl oder Gas heizen &#8211; noch ohne Anrechnung möglicher Ausgleichszahlungen. Berücksichtigt wird dabei, dass Vermieter*innen nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz einen großen Teil der CO2-Kosten tragen müssen, wenn die Energieeffizienz der Wohnung zu wünschen übriglässt. Daher stehen Mieter*innen in der Regel besser da als Eigentümer*innen, die den vollen Preis zahlen müssen. Je nach Einkommen unterscheiden sich die Miet- und Eigentumsquoten stark: Im untersten, dem ersten Zehntel der Einkommensverteilung sind gerade einmal acht Prozent Eigentümer*innen ihrer Wohnräume, in der Mitte, dem fünften Einkommens-Zehntel, 51 Prozent und im obersten Zehntel 79 Prozent. Ohne Kompensation hätten viele Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen drastische Einkommenseinbußen Dennoch müsste nach der Modellrechnung des IMK ohne Kompensation durch das Klimageld auch im untersten Zehntel der Verteilung mehr als die Hälfte der Haushalte deutlich über zwei Prozent ihres Nettoeinkommens für CO2-Abgaben aufwenden, die für Wärmeenergie anfallen. Bis in den mittleren Einkommensbereich bleibt ohne Ausgleichszahlung &#34;die relative Belastung sehr hoch&#34;, so IMK-Forscher Endres. So müsste im fünften Zehntel knapp ein Viertel der Haushalte mehr als drei Prozent des Nettoeinkommens ausgeben. Am oberen Ende nimmt die am Einkommen gemessene Belastung ab: Haushalte im reichsten Zehntel mit mittleren Ausgaben kommen auf ein Prozent des Nettoeinkommens. Ähnlich, aber nicht ganz identisch, ist das Bild beim Blick auf den Verkehrssektor: Viele Haushalte mit niedrigen Einkommen können sich kein Auto leisten und sind daher von höheren Benzin- und Dieselpreisen nicht betroffen. Mit dem Einkommen steigen dann die zusätzlichen Ausgaben deutlich. Für Haushalte mit mittlerem Verbrauch wäre die Belastung im Verhältnis zum Einkommen in der Mitte der Verteilung, beim fünften und sechsten Zehntel, am höchsten. Ab dem siebten Zehntel nehmen die absoluten Ausgaben durch den CO2-Preis zwar weiter zu, relativ zum Einkommen gehen sie aber wieder zurück. &#34;Auch im Bereich des Verkehrs ist also die Mitte der Verteilung am stärksten belastet&#34;, konstatiert Endres. Im dritten Schritt seiner Analyse stellt der Forscher den kumulierten Belastungen durch den höheren CO2-Preis für Wärme und Mobilität die Entlastungen durch eine pauschale Ausgleichszahlung gegenüber. Mit den Daten aus der EVS kann er kalkulieren, wie viele Haushalte unter dem Strich durch eine Kompensation wirksam entlastet werden und wie viele nicht. Zudem lassen sich Profile der Haushalte beschreiben, die profitieren oder trotz Klimageld draufzahlen. Pauschales Klimageld wirkt zum Teil &#8211; aber &#34;wenig zielgenau&#34; Ergebnis: Auch mit Kompensation durch ein pauschales Pro-Kopf Klimageld hätte nach Endres´ Analyse &#34;noch eine Vielzahl der Haushalte in Deutschland hohe Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme&#34; zu tragen. Das Konzept der Pauschale verfolgt zwar grundsätzlich einen sozialen Ansatz, und tatsächlich wird ein großer Anteil der Mieter*innenhaushalte mit geringeren bis mittleren Einkommen wirksam entlastet. So wohnen von den 20,7 Millionen Haushalten, die durch die Pauschale mehr Geld erhalten als sie für den CO2-Preis aufwenden müssen, 69 Prozent zur Miete, nur 31 Prozent sind Eigentümer*innen. Wer profitiert, lebt häufiger in kleineren und neueren Wohnungen in der Stadt, was dazu beiträgt, dass sowohl beim Heizen als auch für die Mobilität weniger CO2 ausgestoßen wird. Doch die Abweichungen von einer sozialen &#34;Ideallinie&#34; bei der Verteilungswirkung sind so groß, dass der IMK-Forscher das Pro-Kopf-Klimageld letztendlich als &#34;wenig zielgenau&#34; bewertet. Einerseits zählen durchaus auch Haushalte aus hohen Einkommensgruppen zu den Profiteuren. Andererseits ist die Gruppe derer, die beträchtliche Einkommenseinbußen haben, schlicht sehr groß. Insgesamt würden rund 18,6 Millionen Haushalte nur ein Klimageld erhalten, das nicht ausreicht, um die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung zu decken. Davon müssten knapp 4,7 Millionen &#8211; das entspricht rund elf Prozent aller Haushalte in Deutschland &#8211; trotz Kompensation sogar mehr als zwei Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für den CO2-Preis aufwenden. 70 Prozent dieser stark belasteten Haushalte sind zwar Eigentümer*innen und mit Blick auf die Einkommen gehören etliche zur oberen Mitte. Allerdings zählen auch mehr als 50 Prozent in die Einkommenszehntel eins bis sechs, sie haben also ein niedriges bis mittleres Einkommen. Nicht selten dürfte es sich um Rentner*innen handeln, die alleine in älteren Häusern auf dem Land leben und denen &#34;oft kaum finanzielle Mittel zur Emissionsreduktion durch Sanierung oder Heizungstausch zur Verfügung stehen dürften&#34;, so Endres. Entsprechend ausgeprägt ist das Stadt-Land-Gefälle: In ländlichen Regionen fallen knapp 15 Prozent der Haushalte in die Gruppe der stark belasteten, während es in städtischen Gebieten knapp 8,5 Prozent sind. *Lukas Endres: Verteilungswirkung der CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme mit Pro-Kopf-Klimageld. IMK Policy-Brief Nr. 161, Dezember 2023. Download: https://www.imk-boeckler.de/&#8230; Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Hans-B&#246;ckler-Stiftung Hans-B&#246;ckler-Stra&#223;e 39 40476 D&#252;sseldorf Telefon: +49 (211) 7778-0 Telefax: +49 (211) 7778-120 http://www.boeckler.de Ansprechpartner: Lukas Endres IMK Telefon: +49 (211) 7778-634 E-Mail: &#076;&#117;&#107;&#097;&#115;&#045;&#069;&#110;&#100;&#114;&#101;&#115;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Prof. Dr. Sebastian Dullien Wissenschaftlicher Direktor Telefon: +49 (211) 7778-331 E-Mail: &#083;&#101;&#098;&#097;&#115;&#116;&#105;&#097;&#110;&#045;&#068;&#117;&#108;&#108;&#105;&#101;&#110;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon: +49 (211) 7778-150 E-Mail: &#082;&#097;&#105;&#110;&#101;&#114;&#045;&#074;&#117;&#110;&#103;&#064;&#098;&#111;&#101;&#099;&#107;&#108;&#101;&#114;&#046;&#100;&#101; Weiterführende Links Originalmeldung von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Alle Stories von Hans-B&#246;ckler-Stiftung Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. 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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der CO2-Preis wird ab 2027 stark steigen, auch weil die Politik dann keinen direkten Einfluss mehr auf die Höhe hat. Oftmals wird ein Klimageld vorgeschlagen, um zu verhindern, dass Haushalte überfordert werden. Die Bundesregierung hat dazu eine Pro-Kopf-Pauschale angekündigt, mit der die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen zurückgegeben werden sollen. Unter der Voraussetzung, dass alle Einnahmen nach diesem Modell vollständig ausgeschüttet werden, würden 49 Prozent der Haushalte in Deutschland (20,7 Millionen) davon profitieren: Die Auszahlung ist für sie höher als die zusätzliche Belastung. Das gilt vor allem für Haushalte mit geringen Einkommen, mit niedrigem bis mittlerem Energieverbrauch und eher für Mieter*innen als für Menschen mit selbst genutzten eigenen Immobilien. Dagegen bekämen 44 Prozent (18,6 Millionen) aller deutschen Haushalte nur ein Klimageld, das nicht ausreicht, um ihre Zusatzbelastung zu kompensieren. Darunter sind knapp 4,7 Millionen Haushalte besonders stark betroffen: Selbst unter Einrechnung des Klimageldes müssten sie noch mehr als zwei Prozent ihres Nettoeinkommens aufwenden, um den steigenden CO2-Preis zu bezahlen. Dabei handelt es sich häufig um Haushalte mit mittlerem Einkommen, die auf dem Land als Eigentümer*innen in älteren Immobilien wohnen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung*.</p>
<p>&quot;Die Ergebnisse zeigen, dass ein Pro-Kopf-Klimageld alleine nicht ausreicht, um soziale Verwerfungen aus einem steigenden CO2-Preis zu vermeiden&quot;, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des IMK. &quot;Um die Dekarbonisierung sozialverträglich hinzubekommen, braucht man neben diesen Instrumenten ganz klar weitere Fördermaßnahmen, etwa für eine beschleunigte Sanierung von Gebäuden und den Ausbau des Personennahverkehrs, gerade auch auf dem Land. Vor diesem Hintergrund ist es sehr problematisch, dass dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun viele Förderprogramme aus dem Klima- und Transformationsfonds zum Opfer fallen könnten.&quot;</p>
<p>2027 startet unter dem Namen EU-ETS2 die nächste Stufe des europäischen CO2-Emissionshandels. Statt politisch gesetzter Preise greift dann ein Marktmechanismus. Das bedeutet höhere Abgaben auf Brennstoffe wie Öl, Gas oder Benzin. Während in den Sektoren Gebäude und Verkehr aktuell nur 30 Euro pro Tonne CO2 fällig sind, rechnen Expert*innen mit bis zu 300 Euro in wenigen Jahren, wenn an die Stelle der heutigen CO2-Steuer ein Preis tritt, der sich an einer Börse für CO2-Zertifikate bildet. Um die Belastung für Privathaushalte zu mildern, plant die Bundesregierung, zumindest einen Teil der jährlichen Einnahmen aus dem Zertifikatehandel in Form einer Pro-Kopf-Pauschale an die Bürger*innen zurückzugeben. Die Idee hinter dieser Konstruktion: Durch hohe CO2-Preise sollen alle einen Anreiz zum Energiesparen haben, aber niemand soll insgesamt finanziell überfordert werden.</p>
<p>Ob die Rechnung in sozialer Hinsicht aufgeht, hat Lukas Endres vom IMK untersucht. Unter der Annahme, dass der Preis auf 275 Euro je emittierter Tonne CO2 steigt und alle daraus erzielten Einnahmen über eine Pauschale pro Kopf zurückgegeben werden, berechnet er die Verteilungswirkungen anhand von Daten aus der repräsentativen Einkommens- und Verbrauchstichprobe des Statistischen Bundesamts (EVS).</p>
<p>Im ersten Schritt kalkuliert der Forscher die Zusatzbelastungen von Haushalten verschiedener Einkommensgruppen, die mit Öl oder Gas heizen &#8211; noch ohne Anrechnung möglicher Ausgleichszahlungen. Berücksichtigt wird dabei, dass Vermieter*innen nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz einen großen Teil der CO2-Kosten tragen müssen, wenn die Energieeffizienz der Wohnung zu wünschen übriglässt. Daher stehen Mieter*innen in der Regel besser da als Eigentümer*innen, die den vollen Preis zahlen müssen. Je nach Einkommen unterscheiden sich die Miet- und Eigentumsquoten stark: Im untersten, dem ersten Zehntel der Einkommensverteilung sind gerade einmal acht Prozent Eigentümer*innen ihrer Wohnräume, in der Mitte, dem fünften Einkommens-Zehntel, 51 Prozent und im obersten Zehntel 79 Prozent.</p>
<p>Ohne Kompensation hätten viele Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen drastische Einkommenseinbußen</p>
<p>Dennoch müsste nach der Modellrechnung des IMK ohne Kompensation durch das Klimageld auch im untersten Zehntel der Verteilung mehr als die Hälfte der Haushalte deutlich über zwei Prozent ihres Nettoeinkommens für CO2-Abgaben aufwenden, die für Wärmeenergie anfallen. Bis in den mittleren Einkommensbereich bleibt ohne Ausgleichszahlung &quot;die relative Belastung sehr hoch&quot;, so IMK-Forscher Endres. So müsste im fünften Zehntel knapp ein Viertel der Haushalte mehr als drei Prozent des Nettoeinkommens ausgeben. Am oberen Ende nimmt die am Einkommen gemessene Belastung ab: Haushalte im reichsten Zehntel mit mittleren Ausgaben kommen auf ein Prozent des Nettoeinkommens.</p>
<p>Ähnlich, aber nicht ganz identisch, ist das Bild beim Blick auf den Verkehrssektor: Viele Haushalte mit niedrigen Einkommen können sich kein Auto leisten und sind daher von höheren Benzin- und Dieselpreisen nicht betroffen. Mit dem Einkommen steigen dann die zusätzlichen Ausgaben deutlich. Für Haushalte mit mittlerem Verbrauch wäre die Belastung im Verhältnis zum Einkommen in der Mitte der Verteilung, beim fünften und sechsten Zehntel, am höchsten. Ab dem siebten Zehntel nehmen die absoluten Ausgaben durch den CO2-Preis zwar weiter zu, relativ zum Einkommen gehen sie aber wieder zurück. &quot;Auch im Bereich des Verkehrs ist also die Mitte der Verteilung am stärksten belastet&quot;, konstatiert Endres.</p>
<p>Im dritten Schritt seiner Analyse stellt der Forscher den kumulierten Belastungen durch den höheren CO2-Preis für Wärme und Mobilität die Entlastungen durch eine pauschale Ausgleichszahlung gegenüber. Mit den Daten aus der EVS kann er kalkulieren, wie viele Haushalte unter dem Strich durch eine Kompensation wirksam entlastet werden und wie viele nicht. Zudem lassen sich Profile der Haushalte beschreiben, die profitieren oder trotz Klimageld draufzahlen.</p>
<p>Pauschales Klimageld wirkt zum Teil &#8211; aber &quot;wenig zielgenau&quot;</p>
<p>Ergebnis: Auch mit Kompensation durch ein pauschales Pro-Kopf Klimageld hätte nach Endres´ Analyse &quot;noch eine Vielzahl der Haushalte in Deutschland hohe Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme&quot; zu tragen. Das Konzept der Pauschale verfolgt zwar grundsätzlich einen sozialen Ansatz, und tatsächlich wird ein großer Anteil der Mieter*innenhaushalte mit geringeren bis mittleren Einkommen wirksam entlastet. So wohnen von den 20,7 Millionen Haushalten, die durch die Pauschale mehr Geld erhalten als sie für den CO2-Preis aufwenden müssen, 69 Prozent zur Miete, nur 31 Prozent sind Eigentümer*innen. Wer profitiert, lebt häufiger in kleineren und neueren Wohnungen in der Stadt, was dazu beiträgt, dass sowohl beim Heizen als auch für die Mobilität weniger CO2 ausgestoßen wird.</p>
<p>Doch die Abweichungen von einer sozialen &quot;Ideallinie&quot; bei der Verteilungswirkung sind so groß, dass der IMK-Forscher das Pro-Kopf-Klimageld letztendlich als &quot;wenig zielgenau&quot; bewertet. Einerseits zählen durchaus auch Haushalte aus hohen Einkommensgruppen zu den Profiteuren. Andererseits ist die Gruppe derer, die beträchtliche Einkommenseinbußen haben, schlicht sehr groß. Insgesamt würden rund 18,6 Millionen Haushalte nur ein Klimageld erhalten, das nicht ausreicht, um die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung zu decken. Davon müssten knapp 4,7 Millionen &#8211; das entspricht rund elf Prozent aller Haushalte in Deutschland &#8211; trotz Kompensation sogar mehr als zwei Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für den CO2-Preis aufwenden.</p>
<p>70 Prozent dieser stark belasteten Haushalte sind zwar Eigentümer*innen und mit Blick auf die Einkommen gehören etliche zur oberen Mitte. Allerdings zählen auch mehr als 50 Prozent in die Einkommenszehntel eins bis sechs, sie haben also ein niedriges bis mittleres Einkommen. Nicht selten dürfte es sich um Rentner*innen handeln, die alleine in älteren Häusern auf dem Land leben und denen &quot;oft kaum finanzielle Mittel zur Emissionsreduktion durch Sanierung oder Heizungstausch zur Verfügung stehen dürften&quot;, so Endres. Entsprechend ausgeprägt ist das Stadt-Land-Gefälle: In ländlichen Regionen fallen knapp 15 Prozent der Haushalte in die Gruppe der stark belasteten, während es in städtischen Gebieten knapp 8,5 Prozent sind.</p>
<p>*Lukas Endres: Verteilungswirkung der CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme mit Pro-Kopf-Klimageld. IMK Policy-Brief Nr. 161, Dezember 2023. Download: <a href="https://www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008757" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.imk-boeckler.de/&#8230;</a></div>
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