Top-Flottenzulassungen: Corsa legt um 70 Prozent, ADAM um 200 Prozent zu Wendig, praktisch, repräsentativ: Die „Kleinen“ von Opel sind echte Fuhrparkstars In den Startlöchern: Neuer Corsa bereits bei den Händlern, Corsa-e bestellbar Wendig, flexibel, praktisch: Opel Corsa und Opel ADAM machen in jeder Hinsicht eine gute Figur – gerade auch im Fuhrpark. Das sehen die Kunden genauso und stellen die universell einsetzbaren Kleinwagen von Opel verstärkt in den Flottendienst. Mit dem Ergebnis: Opel Corsa und Opel ADAM werden zum „Autoflotte TopPerformer 2019“ in ihrem jeweiligen Segment. So hat der Opel Corsa im Zeitraum von Oktober 2018 bis September 2019 bei den Flottenzulassungen in Deutschland um satte 70 Prozent zugelegt. Sein kleiner…
-
-
Grobe Fahrlässigkeit wegen fehlendem Beleg
Wer sich nach dem Abbruch eines Zahlungsvorgangs mit einer Kreditkarte keinen Beleg über den Transaktionsabbruch aushändigen lässt, handelt grob fahrlässig und hat deshalb bei missbräuchlicher Verwendung der Kreditkarte keinen Ersatzanspruch gegen die Bank. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 30 C 4153/18 (20)). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG Frankfurt am Main. Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE…
-
INQUA-Institut eröffnet Standort in Wiesbaden
Das renommierte INQUA-Institut für Caoching hat auch einen Standort in Wiesbaden eröffnet. Neben der Niederlassung in Frankfurt am Main ist dies bereits der zweite Standort in Hessen. Kunden vor Ort können nun auch von den besonderen biografieorientierten Methoden profitieren. Im Einzelcoaching werden Kompetenzen, Interessen und Werte erarbeitet. Diese bilden die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung einer zielgerichteten Bewerbungsstrategie. Spezialisiert auf Akademiker/innen, Fach- und Führungskräfte Das INQUA-Institut ist spezialisiert auf die Bedürfnisse von Akademiker/innen. Zum Beispiel erhalten Sie von Muster-Lebensläufe und Bewerbungsunterlagen für akademische Berufe. Bewerbungsberatung zu 100% gefördert durch AVGS Die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Jobcenter fördert Ihr Karriere-Beratung bei INQUA zu 100% mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).…
-
Sylt oder Norden? Hauptsache Friesland!
Fußballer Andi Möller wollte unbedingt nach Italien – egal, ob er für Mailand oder Madrid kicken sollte. Der Urlauber im vorliegenden Fall hatte ein etwas konkreteres Ziel: Er wollte nach Sylt. Nicht nach Amrum, nicht nach Föhr, nicht aufs Festland – sondern nach Sylt! Statt auf die Insel wurde er allerdings in eine Unterkunft gleichen Namens nach Norddeich gebucht. Das Problem: Norddeich ist kein Ort auf Sylt, sondern ein Ortsteil der Küstenstadt Norden am ostfriesischen Festland. Das wurde den Reisenden durch die Buchungsbestätigung aber nicht klar. Und während man dem oben genannten Sportler etwas mehr geografische Kenntnisse wünschen würde, kann von keinem Reisenden verlangt werden, dass er Norddeich exakt verortet.…
-
Erfolgreich den Reisepreis mindern
Der Urlauber hatte bei der Reisebuchung tief in die Tasche gegriffen und eine Juniorsuite gebucht, weil er unbedingt einen getrennten Wohn- und Schlafbereich haben wollte. Da er dem Prospekt nicht eindeutig entnehmen konnte, ob die Räume auch wirklich getrennt waren, ging er auf Nummer sicher und informierte das Reisebüro über seinen ausdrücklichen Wunsch. Am Urlaubsort angekommen, stellte er fest, dass die Juniorsuite kein separates Schlafzimmer hatte. Für den Mann ein klarer Reisemangel, aufgrund dessen er den Reisepreis um 15 Prozent mindern darf. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Reiseveranstalter darauf hätte hinweisen müssen, dass die Suite nicht über getrennte Räume verfüge. Da in der Reisebestätigung aber nicht auf…
-
Treppenhausdeko erlaubt
Nicht jeder liebt Blumen. Aber in Maßen muss man nach Auskunft der ARAG Experten manchmal sogar die Blumendeko seines Nachbarn im Treppenhaus ertragen. Zumindest wenn dadurch keine Rettungswege versperrt werden oder die dekorativen Elemente nicht anstößig sind. In einem konkreten Fall verschönerte eine Wohnungseigentümerin den Eingangsbereich zu ihrer Eigentumswohnung unter anderem mit allerlei Blumen, Blumentöpfen und Blumenampeln. Ein weniger blumig veranlagter Nachbar klagte dagegen vor Gericht. Doch da es keine Regelung unter den Eigentümern zur Dekoration des Treppenhauses gab und die Deko zudem den Rahmen des Üblichen nicht überschritt, durften die Blumen bleiben (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-13 S 94/18). Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten Firmenkontakt und Herausgeber der…
-
Diebstahl aus dem Auto – Versicherungsschutz greift nur bedingt
Wenn Gegenstände aus dem Fahrzeug gestohlen werden, greift im Normalfall die Hausratversicherung. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es dafür Aufbruchspuren am – vorher verschlossenen – Fahrzeug geben muss. Und genau hier ist das Problem: Heutzutage können die meisten Autos mit der so genannten „Keyless-Go“-Funktion auch ohne Schlüssel geöffnet und gestartet werden. Das Funksignal des Schlüssels genügt. Entfernt sich der Fahrer vom Wagen, bricht das Signal ab. An dieser Stelle kommen technikaffine Diebe mit Geräten zum Einsatz, die diese Funkwellen verlängern. Diese Art des Diebstahls – eine sogenannte "Relay-Attack" – hinterlässt keine Aufbruchspuren. Demzufolge muss die Hausratversicherung laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main nur dann für…
-
Teure Vermietung ohne Genehmigung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nach Auskunft der ARAG Experten Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000 Euro gegen eine Frau bestätigt, die ohne Genehmigung ihre Wohnung über die Plattform "Airbnb" als Ferienwohnung vermietet hatte (Az.: 2 Ss-OWi 438/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt…
-
Trennungsunterhalt setzt kein Zusammenleben voraus
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Beteiligten vor der Trennung zusammengezogen sind oder zusammen gelebt haben, noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen und zu einer inhaltlichen Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 4 UF 123/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG…
-
(K)Ein malerischer Meerblick
Eine kreuzfahrttypische Lage und Ausstattung der Passagierkabinen begründet keinen Reisemangel. Der "malerische Meerblick" darf von Promenadendeck und Reling beeinträchtigt sein und die Kabinen dürfen eng sowie die Betten hochgebaut sein. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 04.07.2018, Az.: 29 C 404/18 (40), rechtskräftig). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Frankfurt a.M. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für…