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Hinterbliebenengeld geringer als Schmerzensgeld
Das Hinterbliebenengeld erreicht in der Regel nicht die Höhe eines Schmerzensgeldes. In beiden Fällen gehe es zwar um eine Entschädigung für seelisches Leid, erläutern ARAG Experten und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld sei aber nachrangig. Er decke gerade die Fälle ab, in denen nach dem Tod eines nahen Angehörigen der seelische Schmerz des Hinterbliebenen noch nicht den Grad einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erlangt habe (Az.: 12 U 870/20). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring…
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Mein persönlicher Kampf um Liebe, Freiheit, Mut und Hoffnung
Schwabach – Mit seinem zweiten Roman „64er – Endstation Schicksal“ entführt der Jungschriftsteller Chris Crumb erneut in ein bislang dünn besiedeltes Literaturgenre. Die Autobiographie beschreibt eine True-Crime-Story und deckt gleichzeitig einige Tücken unseres Rechtsstaats auf. Mit viel Emotion, inneren Konflikten, der Sehnsucht nach einem bodenständigen Leben und dem Verlust der eigenen Freiheit überzeugt der Autor seinen Leser. Nach seinem Debütroman „64er – Ab in die Psychiatrie“ veröffentlichte Chris Crumb nun sein zweites Werk rund um seine schicksalhafte Erfahrung mit der Gerichtsbarkeit. In der aktuellen Fortführung „64er- Endstation Schicksal“ greift der Autor dem vorangegangenen, ersten Teil der Story zeitlich vor und schildert die genauen Umstände, wie es überhaupt zu seinem Konflikt…
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Drei Spiele Sperre für Manuel Schwenk
Manuel Schwenk ist wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner vom DFB-Sportgericht für drei Meisterschaftsspiele gesperrt worden. Dem Urteil hat Eintracht Braunschweig bereits zugestimmt. Der Offensivspieler war am 16. Spieltag der 2. Bundesliga im Auswärtsspiel beim FC Würzburger Kickers in der 66. Minute mit einer Roten Karte vom Platz gestellt worden. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA Hamburger Straße 210 38112 Braunschweig Telefon: +49 (531) 232300 Telefax: +49 (531) 2323030 http://www.eintracht.com Ansprechpartner: Denise Schäfer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Publikationen Telefon: +49 (531) 23230-45 Fax: +49 (531) 2323055 E-Mail: denise.schaefer@eintracht.com Weiterführende Links Originalmeldung von Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA Alle Meldungen von Eintracht Braunschweig GmbH & Co.…
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Wandern auf eigene Gefahr
Einem Mann, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg in einem Berufungsverfahren entschieden. Der Mann hatte zuvor vergeblich vor dem Landgericht Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangt. Der Deutsche Wanderverband bedauert derartige Unfälle ausdrücklich, begrüßt das Urteil aber, da es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit gebe und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betone. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der…
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Zur Rose sieht sich in ihrer Haltung nach gerichtlichem Freispruch von CEO Walter Oberhänsli bestärkt
Das Bezirksgericht Frauenfeld hat Walter Oberhänsli an der heutigen Urteilsverkündung im Zusammenhang mit der Anklageerhebung betreffend Versand von rezeptfreien Medikamenten und Entschädigungen für elektronisch rezeptierende Ärzte vollumfänglich freigesprochen. Die Anklage stützte sich auf eine Strafanzeige von PharmaSuisse, dem Branchenverband der Apothekerinnen und Apotheker. «Ich bin über das Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld erfreut», sagt Walter Oberhänsli. «Im Grunde geht es aber um das grössere Ganze: Als Unternehmen sehen wir uns mit diesem Gerichtsentscheid in unserem Anliegen bestärkt, die Gesundheitsversorgung dank der Digitalisierung kostengünstiger, besser zugänglich und sicherer zu gestalten. Der dringende Bedarf einer weitergehenden Digitalisierung im schweizerischen Gesundheitssystem kam gerade während der Corona-Krise prononciert zum Ausdruck. Das faktische Versandverbot von rezeptfreien…
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Nebenkosten: Einsicht in Rechnungen und Zahlungsbelege
Vermieter sind nach Auskunft der ARAG Experten beim Stellen ihrer Forderungen dazu verpflichtet, auf Wunsch des Mieters Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren. Dazu gehören nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungsbelege. Denn nur so können Mieter die Rechnungen prüfen (Az.: VIII ZR 118/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax: +49 (211) 963-2850 http://www.arag.de Ansprechpartner: Brigitta Mehring Pressereferentin Telefon: +49 (211) 963-2560 Fax: +49 (211) 963-2025 E-Mail: brigitta.mehring@arag.de Weiterführende Links Originalmeldung von ARAG SE Alle Meldungen von ARAG SE Für die oben…
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ALfA verstört und empört über Vorstoß protestantischer Theologen
Zu Presseberichten über die Forderung hochrangiger Amtsträger der evangelischen Kirche in Deutschland, kirchliche Einrichtungen sollten künftig auch Suizide in ihren Einrichtungen zulassen und begleiten, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski: Augsburg. Als überparteiliche und überkonfessionelle Lebensschutzorganisation mit protestantischen Wurzeln ist die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. verstört und empört über die jüngste Forderung des Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, und des Präsidenten des evangelischen Wohlfahrtsverbands Diakonie, Ulrich Lilie. Sollten EKD und Diakonie tatsächlich begleitete Suizide in von ihnen betriebenen Einrichtungen „anbieten oder zumindest zulassen“, betrieben sie de facto das Geschäft der right-to-die-societies wie des…
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Hauskäufer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten
Käufer einer Immobilie sollten sich über die bestehende Gebäudeversicherung informieren und sich gegebenenfalls selbst um eine ausreichende Versicherung kümmern. Andernfalls riskieren sie, dass sie auf einem versicherbaren Schaden sitzen bleiben. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 61/19) hin. Im entschiedenen Fall informierten die Verkäufer eines Wohnhauses den Käufer nicht darüber, dass die Gebäudeversicherung nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags gekündigt wurde. Nach Übergabe des Hauses wurde das Haus durch ein Unwetter beschädigt, was den Käufer rund 38.000 Euro kostete. Er verklagte den Verkäufer, ihm die Reparaturkosten zu ersetzen, da dieser es versäumt habe, ihn über die erloschene Gebäudeversicherung zu informieren. Damit…
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Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung
Im Jahr 2020 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht. Das waren 65.700 Widersprüche bzw. 16.300 Klagen weniger als 2019, obwohl im letzten Jahr pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg. Für den starken Rückgang gibt es vorrangig zwei Ursachen. (1) Mit dem Lockdown im Frühjahr vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese zu hoch sind. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Beide Erleichterungen waren in den letzten Jahren häufige Gründe für Widersprüche und Klagen. Durch die vereinfachten Regeln sank die Zahl der Widersprüche und…
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Staatsregierung hat die Kritik gehört – Eine Lösung ist der Vorschlag zur Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht!
Der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach sagt zum heutigen geänderten Vorschlag der Staatsregierung zur Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger: „Die Staatsregierung hat die Kritik der Gewerkschaften und Arbeitgeber gehört. Aber die Schlussfolgerungen sind nicht ausreichend. Nach wie vor wird der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten und werden praktische Fragen zur Umsetzung nicht beantwortet. Der Verweis auf Testmöglichkeiten am Wohnort reicht nicht aus“ sagte Schlimbach. Es gebe zahlreiche Beschwerden von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in Tschechien abgewiesen werden und keinen Test erhalten. Und die Finanzierung der Tests in Tschechien ist fraglich, da Grenzgängerinnen und Grenzgänger in die Sozialversicherung in Sachsen einzahlen. Mit Blick auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen Polen und Sachsen sei die Testpflicht…