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Französische Kartellbehörde fordert Google auf, mit Verlegern über Vergütung zu verhandeln

Die beiden Verlegerverbände Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die heutige/ gestrige Entscheidung der französischen Kartellbehörde (Autorité de la Concurrence) im Wettbewerbsverfahren der Verlage gegen Google. Die Behörde erklärte, dass das Verhalten von Google im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Publishers‘ Right in Frankreich der Branche ernsthaften und unmittelbaren Schaden zufügt und vermutlich einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Die französischen Kartellwächter wiesen Google an, innerhalb von drei Monaten Verhandlungen mit Verlegern und Nachrichtenagenturen über die Vergütung für die Nutzung ihrer geschützten Inhalte zu führen.

Im November 2019 wandten sich mehrere französische Verlegerverbände (Syndicat des éditeurs de la presse magazine, l’Alliance de la presse d’information générale) und die Agence France-Presse (AFP) wegen Googles Marktverhalten an die Kartellbehörde.

Frankreich hatte bereits im Juni 2019 das in der EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossene Verlegerrecht umgesetzt. Das Recht zielt darauf ab, ausgewogene Bedingungen zwischen Verlagen, Nachrichtenagenturen und digitalen Plattformen zu schaffen, um die Wertverteilung zwischen diesen Akteuren zu Gunsten der Verlage und Nachrichtenagenturen neu zu definieren.

„Die Entscheidung in Paris ist eine Initialzündung für die weitere Debatte in Deutschland und eine sinngemäße Umsetzung der Richtlinie in die nationalen Gesetze“, sagte ein Sprecher der beiden Verbände heute in Berlin.

In Deutschland hatte Google 2014 als Reaktion auf das damalige nationale Leistungsschutzrecht die Veröffentlichungen der Verlage bei den Suchergebnissen nur noch sehr eingeschränkt angezeigt. Die Verlage sahen sich in der Folge zu Gratislizenzen für Google gezwungen. Ein solches Verhalten marktdominanter Plattformen müsse aus Sicht der Verlegerverbände künftig unterbunden werden. Auch laufen in Deutschland und Brüssel noch weitere Gerichts- und Beschwerdeverfahren gegen Google, die es im Lichte der französischen Entscheidung neu zu bewerten gilt.

 

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