Netzwerke

Die neue Platform to Business Verordnung tritt in Kraft

Die europäische Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Transparenz und Fairness, kurz P2B, tritt heute in Kraft. Anbieter von Online-Vermittlerdiensten sind nun verpflichtet, Ihren gewerblichen Kunden außergerichtliche Streitbeilegung anzubieten und hierfür Mediatoren zu benennen, mit denen sie zusammenarbeiten. Dr. Felix Wittern, Partner bei Fieldfisher Germany (LLP) erläutert, was Plattformen bei der Benennung von Mediatoren jetzt beachten sollten.

Mit der P2B Verordnung (Verordnung zur Förderung von Transparenz und Fairness), die am 12. Juli 2020 in Kraft tritt, besteht nun die Verpflichtung für Anbieter von Online-Vermittlerdiensten Mediatoren auf ihrer Website zu benennen. Diese sollen im Streitfall mit Ihren gewerblichen Kunden zusammenarbeiten, um eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Von der Meditationspflicht sind hierbei Anbieter betroffen, die ihren gewerblichen Kunden auf ihrer Plattform die Möglichkeit eröffnen, Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anzubieten. Dazu zählen große Marktplatz-Player wie Amazon oder Ebay, aber auch Preisvergleichsportale wie beispielsweise IDEALO oder Check24, sowie Suchmaschinen wie etwa Google oder Bing.

"Plattformen sollten die neue Verordnung nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance zur außergerichtlichen Streitbeilegung begreifen", so Dr. Felix Wittern, Anwalt für Technologie, Outsourcing und Datenschutz und Partner bei Fieldfisher. Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine Form der kooperativen Konfliktlösung, bei der sich die beiden Konfliktparteien unter Zuschaltung eines neutralen Mediators auf eine gemeinsame Lösung unter Einbezug individueller Kriterien und Gesichtspunkte einigen. Dabei bestimmen Sie die Rahmenbedingungen eigenständig – alternativ können internationale Standards angewandt werden.  Eine erzielte Einigung kann dann rechtlich so gestaltet werden, dass kein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren mehr notwendig ist. "Dabei sollte allerdings besonders darauf geachtet werden, erfahrene und vor allem ausgebildete Mediatoren mit entsprechender Branchenkenntnis zu benennen, damit die Gesprächsführung erfolgreich und effizient verläuft. Denn eine mangelnde Sachkompetenz des Mediators kann am Ende dazu führen, dass der Konflikt letztlich doch vor Gericht gebracht werden muss" erklärt Dr. Felix Wittern, "Die Umsetzung der neuen Verordnung kann die außergerichtliche Konfliktlösung im e-Commerce Sektor auf ein ganz neues Level bringen. Wir sind überzeugt, dass alle beteiligten Parteien davon profitieren werden."

Über Fieldfisher

Fieldfisher ist eine europäische Wirtschaftskanzlei mit marktführender Praxis in vielen der dynamischsten Sektoren. Wir sind ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit besonderem Fokus auf Energie & natürliche Ressourcen, Technologie, Finanzen & Finanzdienstleistungen, Life Sciences und Medien. Unser Unternehmen umfasst mehr als 1.550 Mitarbeiter an 25 Standorten in Amsterdam, Barcelona, Peking, Belfast, Birmingham, Bologna, Brüssel, Dublin, Düsseldorf, Frankfurt, Guangzhou, Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Manchester, Mailand, München, Paris, Rom, Shanghai, Turin, Venedig und Silicon Valley.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fieldfisher
Amerigo-Vespucci-Platz 1
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 8788698-0
Telefax: +49 (40) 8788698-40
http://www.fieldfisher.com

Ansprechpartner:
Elisabet Skorov
Marketing & PR Executive
Telefon: +49 40 87 88 698 518
E-Mail: elisabet.skorov@fieldfisher.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel