Energie- / Umwelttechnik

(KOMMENTAR) Investitionsbeschleunigungsgesetz: „Ein Energiewende-Turbo ist dieses Gesetz noch lange nicht“

Das Bundeskabinett hat heute das so genannte „Investitionsbeschleunigungsgesetz“, beschlossen, in das kurzfristig auch Maßnahmen für einen schnelleren Ausbau der Windenergie eingeflossen sind. Das neue Gesetz sieht vor, dass Klagen gegen neue Windenergieanlagen nicht mehr wie bisher zum Baustopp führen, bis ein Gericht eine rechtskräftige Entscheidung gefällt hat. Zudem soll der Klageweg bei Windprojekten künftig auf eine Instanz verkürzt werden. Es kommentiert Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy:

„Ob die jetzt auf den Weg gebrachte Verfahrens-Beschleunigung tatsächlich den Windausbau voranbringt, muss sich erst noch erweisen: Statistisch ist schwer zu erfassen, wie viele der aktuell in der Luft hängenden Wind-Projekte davon tatsächlich profitieren würden. Tatsächlich könnten durch die Beschleunigung auch neue Risiken für Projektierer entstehen – wenn nämlich beklagte Projekte zwar fertig gebaut sind, aber dann im Gerichtsurteil negativ beschieden und schlimmstenfalls rückgebaut werden müssten. Auch bleibt abzuwarten, ob die künftig direkt zuständigen Oberverwaltungsgerichte kapazitätsmäßig entsprechend ausgestattet sind, um die anstehenden Verfahren zügig abzuarbeiten.

Der ‚Energiewende-Turbo‘, den wir zum Erreichen der Klimaziele in den kommenden Jahren dringend benötigen, ist diese Regierungsinitiative auch deshalb nicht. Den Turbo aber muss Minister Altmaier schnell einlegen – am besten über ein eigenes Windenergie-an-Land-Gesetz –, sonst bleiben seine jüngsten selbstkritischen Einlassungen zur Klimapolitik Lippenbekenntnisse. Der Windkraftausbau muss endlich gesetzlich als „im öffentlichen Interesse“ verankert werden, um anderen wichtigen Infrastrukturmaßnahmen gleichgestellt zu werden. Und wir brauchen klar definierte Flächen- oder Ausbauvorgaben in den Ländern. Nur ein Gesamtkonzert an klugen Maßnahmen bringt den nötigen Windausbau wieder auf Spur. Der Bundestag, der im Herbst über das Investitionsbeschleunigungsgesetz abstimmen soll, muss diese Schritte nachfordern.“

Redaktioneller Hinweis: Mehr zu einem aktuellen Rechtsgutachten, wie der Windenergieausbau aus Sicht von Greenpeace Energy wirksam gesetzlich gestärkt werden kann, finden Sie unter https://www.greenpeace-energy.de/presse/artikel/rechtsgutachten-zeigt-ausbau-der-windkraft-an-land-kann-deutlich-erleichtert-werden.html.

Über die Greenpeace Energy eG

Unser Ziel ist die Energiewende – seit 1999 arbeiten wir für eine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen, ohne Kohle und Atom. Unsere Haltung, Überzeugung und unser Engagement – auch für den Umwelt- und Naturschutz – haben ihre Wurzeln in der Umweltschutzorganisation Greenpeace e.V.. Im Auftrag unserer Kund*innen und Miteigentümer*innen verbinden wir politische Forderungen mit energiewirtschaftlichen Lösungen und begeistern möglichst viele Menschen dafür, mit uns eine saubere Energiezukunft zu gestalten. Um unser Ziel zu erreichen, haben wir als Ökoenergiegenossenschaft gemeinsam mit unserer Tochterfirma Planet energy bereits mehr als 140 Millionen Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert und unserem Energiemix die härtesten Richtlinien der gesamten Energiebranche auferlegt. Damit ist unser Ökostrom deutlich sauberer, als es das Gesetz verlangt. Er besteht zu 100 % aus Wind- und Wasserkraft, mit dem branchenweit höchsten Windenergieanteil von über 40 Prozent in unserem Strommix. Mehr als 26.500 Mitglieder und fast 180.000 Kund*innen haben sich uns bereits angeschlossen. Die Energiewende hat begonnen – jetzt ist es an uns, sie zu gestalten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Greenpeace Energy eG
Hongkongstraße 10
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 808110-600
Telefax: +49 (40) 808110-666
http://www.greenpeace-energy.de

Ansprechpartner:
Christoph Rasch
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 28482210
E-Mail: christoph.rasch@greenpeace-energy.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel