Consumer-Electronics

Vom E-Schrott zum Rohstoff

Die stiftung elektro-altgeräte register informiert mit zwei eigens produzierten Filmen darüber, was mit einem alten Haartrockner, einem alten Kühlschrank passiert, nachdem er auf dem Wertstoffhof oder beim Handel entsorgt wurde. Beide Filme zeigen, wie wichtige Rohstoffe gewonnen werden, ohne dass Schadstoffe Umwelt und Gesundheit gefährden.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Entsorgungswirtschaft muss gestärkt werden

Die aktuelle Marktforschung hat gezeigt, dass die Menschen Verbraucher gegenüber dem System der Abfallentsorgung und Weiterverarbeitung durchaus skeptisch sind. Eine in Teilen negative Berichterstattung in den Medien, zu wenig Vertrauen in die Behörden und auch ein grundsätzlicher Kulturpessimismus haben die Glaubwürdigkeit an ein korrekt funktionierendes Entsorgungssystem ins Wanken gebracht. Im Rahmen der Aufklärungsarbeit von PLAN E zeigt die stiftung ear in eigens produzierten Filmen, warum die richtige Entsorgung von E-Schrott für unsere Umwelt und uns alle wichtig ist.

E-Schrott richtig entsorgen ist essentiell

„Wir zeigen mit den Filmen, wie wichtig die richtige Entsorgung von Elektro-Altgeräten ist. Der Recyclingprozess wird sichtbar, und wir stellen dar, dass die Rückgewinnung von Rohstoffen in modernen, hochtechnisierten Anlagen erfolgt und alte Computer oder elektrische Zahnbürsten am Ende der Nutzung umweltschonend verwertet werden“, erläutert Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear.

Recycling eines Kühlschranks: https://bit.ly/2SYY5xu 

Recycling eines Haartrockners: https://bit.ly/3m2IsBL

Über stiftung elektro-altgeräte register

Über die stiftung ear:

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

– Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
– Garantieprüfung
– Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
– Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
– Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern
– Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die "Gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

Ansprechpartner:
Matthias Boecker
PR und Kommunikation (extern)
Telefon: 0911-76665 50
E-Mail: presse@stiftung-ear.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel