Medien

FRK: TKG Anhörungsärgernis zur Umlagemöglichkeit der Kosten für den Empfang der frei und unverschlüsselt empfangbaren TV-Programme auf die Miete in Form des Sammelinkassos geht weiter

„Die Bundesregierung hatte über zwei Jahre Zeit, einen im Kabinett abgestimmten TKG-Entwurf vorzulegen. Nachdem sie bereits kürzlich den betroffenen Wirtschaftsverbänden einen noch unabgestimmten Entwurf mit einer Frist für deren Stellungnahmen von nur 2 Wochen zugeleitet hatte, treibt sie nun die eigene Praxisferne in der letzten Woche auf die Spitze,“ erklärte der Vorsitzende des Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation – FRK, Heinz-Peter Labonte heute in Lauchhammer.

So seien am Mittwoch, dem 09. Dezember 2020, gegen 18.00 Uhr die Verbände und ihre Mitglieder aufgefordert worden, binnen zweier Tage zu dem neuen TKG-Entwurf, nämlich bis Freitag, 11. Dezember 2020 Stellung zu nehmen, weil dieser am 16.12. 2020 vom Kabinett verabschiedet werden solle. Diese Fristsetzung sei nicht nur eine Unverschämtheit, sondern erneut eine wohl beabsichtigte Bevorteilung der großen Firmen, die entsprechende juristische Apparate beschäftigen, um solch kurzfristige Forderungen zu bearbeiten, sofern sie möglicherweise nicht sogar zuvor schon bei der ministeriellen Meinungsbildung als Unternehmen einbezogen waren. Mit solchen Vorgehensweisen untergrabe die Bundesregierung das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit der staatlichen Institutionen und die demokratischen Prozesse in Deutschland und Europa, so Labonte weiter.

„Mittelständische Netzbetreiber und deren Verbände sind jedenfalls kaum in der Lage innerhalb von zwei Tagen eine entsprechende Abstimmung mit ihren Mitgliedern vorzunehmen“, erklärte das FRK – Vorstandsmitglied, Uwe Rehnig.

Dennoch habe der FRK in seiner Stellungnahme erneut darauf hingewiesen, dass man einerseits die Möglichkeit zur Stellungnahme begrüße, dass der Standpunkt des FRK andererseits bezüglich der ersten Stellungnahme jedoch unverändert sei.

Da aber die FRK-Ablehnung der Streichung der Umlagemöglichkeit der Kosten für den Empfang der frei und unverschlüsselt empfangbaren TV-Programme auf die Miete in Form des Sammelinkassos nicht nur nicht beachtet worden sei, sondern sogar die zuvor im Gesetzentwurf enthaltene Übergangsfrist von 5 auf nur noch 2 Jahre verkürzt worden sei, könne der geschilderte Zeitdruck nur als absichtliche Benachteiligung der Mieter, Verbraucher, mittelständischen Netzbetreiber und Wohnungswirtschaft verstanden werden, mit dem kritische Stellungnahmen und das bisher geltende Solidarprinzip unterlaufen werden sollen,“ heißt es deshalb in der fristgerecht abgegebenen Stellungnahme des FRK.

Die geplante Änderung der Betriebskostenverordnung sichere nämlich nicht den Wettbewerb, sondern greife in einen funktionierenden Markt ein und verursache so noch mehr Marktversagen und Fördermittelbedarf auf dem Weg zur Gigabitversorgung der Menschen in Deutschland. Gleichzeitig endsolidarisiere sie die Mietergemeinschaft, indem sie unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich behandele, erklärten die Vertreter des FRK abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Bergmannstraße 26
01979 Lauchhammer
Telefon: +49 (3574) 460693
Telefax: +49 (3574) 460694
http://www.kabelverband-frk.de

Ansprechpartner:
Heinz-Peter Labonte
Vorsitzender FRK
Telefon: +49 (6136) 996910
E-Mail: hp.labonte.kombunt@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel