Gesundheit & Medizin

Testpflicht für Unternehmen

Berlin führt ab morgen, 31. März eine Testpflicht für Unternehmen mit Kundenkontakt ein. Die Verpflichtung jede Woche ihre Beschäftigten testen zu lassen, soll auch für Unternehmen in weiteren Bundesländern kommen.

Sogenannte Selbsttests sind jetzt ein nötiges und wirksames Instrument bei der Pandemiebekämpfung. Auch Schnelltests, die von geschultem medizinischem Personal durchgeführt werden dürfen, können in Betrieben eingesetzt werden.

Genaue Lieferdaten für Selbsttests werden oft nicht mehr genannt, da diese fast überall vergriffen sind. Bei den Schnelltests sieht die Lage mit deutlich kürzeren Lieferzeiten schon besser aus. Bestellen Sie deshalb jetzt schnell Ihren Vorrat, um Lieferengpässe zu vermeiden!

Wir bieten Ihnen einen BfArM-zugelassenen Clungene SELBSTTESTS zur Eigenanwendung mit einfacher Handhabung und zuverlässigen Testergebnissen innerhalb von 10 bis 15 Minuten an. Diese Tests zur Eigenanwendung sind bei schneller Bestellung in KW 15/16 d.h. ab dem 12. April lieferbar

Zu guter Letzt haben wir ebenso unsere bewährten FFP2-MASKEN auf Lager, die zuverlässig schützen und schnell versendet werden können. Denken Sie rechtzeitig daran Ihren Vorrat wieder aufzufüllen!  

Über FFP2-Maske.shop

FFP2-Maske.shop und Mund-und-Nasen-Maske.shop
Ein Unternehmen der SH Events GmbH

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

FFP2-Maske.shop
Elsenheimer Straße 45
80687 München
Telefon: +49 (89) 2000162-40
Telefax: +49 (0) 89 2000 162 44
https://ffp2-maske.shop/

Ansprechpartner:
Michael Haberland
Geschäftsführer
E-Mail: info@ffp2-maske.shop
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel