Energie- / Umwelttechnik

Fliegen-Flecken an Äpfeln

Auf den Schalen reifender Äpfel sind in regenreichen Jahren wie in diesem rußfarbene, zum Teil verwaschene Flecken oder viele kleine schwarze Punkte zu sehen. Nach Angaben des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen handelt es sich dabei um die durch Schadpilze verursachte Rußfleckenkrankheit (Gloeodes pomigena) oder die Fliegenschmutzkrankheit (Schizothyrium pomi), die auch Regenfleckenkrankheit genannt wird. Die Beläge und Flecken beschränken sich auf die Schale, dringen aber nicht in das Fruchtfleisch ein. Diese Früchte sind genießbar, aber nicht lange lagerfähig. Die Schadpilze überwintern an den Trieben der Bäume. Ein sachgerechter Baumschnitt sorgt für einen möglichst lockeren Aufbau der Baumkrone und trägt mit dazu bei, dass Blätter und Früchte nach Regenfällen schneller wieder abtrocknen. Bleibt es während der Reifezeit der Äpfel weitgehend trocken, haben Schadpilze keine Chance.

Eine weitere Krankheit, die in regenreichen Jahren auftritt ist der Apfelschorf. Die Symptome werden ausgelöst durch den Pilz Venturia inaequalis. Die Krankheit ist die bedeutendste Pilzerkrankung bei Apfelbäumen und kann auch Zieräpfel befallen. Der Pilz befällt Früchte, Blätter und junge Triebe. Auf den Blättern sind zunächst kleine dunkle Flecken zu sehen, die später zusammenfließen. Stark erkrankte Blätter fallen vorzeitig ab. Auf den Früchten bilden sich ebenfalls kleine runde dunkle Flecken, die sich stark ausbreiten können. Typisch sind die bei den Früchten auftretenden schorfigen rissigen Wundstellen. Der Schorfpilz überwintert auf den abgefallenen Blättern und auch an jungen Zweigen. Regelmäßige Niederschläge, wie in diesem Frühjahr, und ein dichter Baumkronenaufbau in Hausgärten sorgten für langanhaltende Blattnässe, so dass regelmäßig neue Infektionen erfolgten. Das über den Winter lagernde infizierte Falllaub stellt eine Infektionsquelle im nächsten Frühjahr dar. Das sorgfältige Entfernen des Falllaubes unterbricht diesen Entwicklungszyklus und vermindert das Infektionspotenzial im nächsten Jahr. Kompostiert werden sollte das Falllaub nur, wenn eine vollständige Zersetzung sicher ist.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: +49 (251) 2376-0
Telefax: +49 (251) 2376-521
https://www.landwirtschaftskammer.de

Ansprechpartner:
Bernhard Rüb
Pressestelle
Telefon: +49 (221) 5340-351
Fax: +49 (228) 7038434
E-Mail: bernhard.rueb@lwk.nrw.de
Lea-Kathrin Piepel
Pressestelle
Telefon: +49 (251) 2376-273
E-Mail: lea-kathrin.piepel@lwk.nrw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel