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Sperrung des Verbindungskanals Xantener Nord- und Südsee ab Montag, 18. Oktober 2021

Die sogenannte Waagebalken-Klappbrücke der Straße "Am Meerend" in Xanten-Wardt wird ab dem 18. Oktober 2021 voll gesperrt. An dem Bauwerk werden planmäßige Instandsetzungen durchgeführt.

Die Vollsperrung betrifft sowohl die land- als auch die wasserseitige Verkehrsverbindung. Ein Übergang zwischen den beiden Rundwanderwegen Xantener Nordsee und Xantener Südsee (Fußgänger, Radfahrer usw.) ist ebenfalls nicht möglich.

Für den Straßenverkehr wird eine örtliche Umleitung ausgeschildert. Damit ist gewährleistet, dass die Einrichtungen des Freizeitzentrums Xanten im Hafen Wardt, Xantener Nordsee, sowie Wasserski mit Après-Ski und der Zentrale Platz mit

Wassersport- und InfoCenter FZX an der Xantener Südsee einschließlich aller Parkplätze auch während der Sperrung erreichbar sind.

Wasserseitige Verbindung zwischen der Xantener Nord- und Südsee ab Montag, 18. Oktober 2021 voll gesperrt

Wasserseitig ist die Verbindung zwischen der Xantener Nord- und Südsee für die Dauer der Arbeiten an der Brücke aufgrund einer kurzfristigen Änderung des Sanierungskonzeptes ebenfalls gesperrt.

Betroffene Liegeplatzinhaber werden vom FZX InfoCenter Kundencenter über mögliche Alternativen informiert.

Wichtig für Bootseigner in den Häfen Vynen und Wardt: Wenn sie ihr Boot anlässlich des baldigen Saisonendes mittels Krananlage (im Hafen Xanten, Xantener Südsee) auskranen wollen, ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem FZX InfoCenter erforderlich. Eine Überführung des Bootes in den Hafen Xanten ist nur noch bis zum Sonntag, 17. Oktober möglich. Im Hafen Xanten kann nur in Verbindung mit einem bestätigten Krantermin ein kurzfristiger Bootsliegeplatz zugewiesen werden.

Die Waagebalken-Klappbrücke wurde im Jahre 1993 für den Verkehr freigegeben. Betreiber des städtischen Bauwerkes ist der Dienstleistungsbetrieb der Stadt Xanten (DBX). Für die Vollsperrung der Brücke ist ein Zeitraum bis zum 17. Dezember d.J. vorgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die zeitlichen Auswirkungen der Verkehrsmaßnahmen in Abhängigkeit der Bauarbeiten auch kurzfristig noch ändern können.

 

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