Familie & Kind

Hellabrunn-Besuch ab sofort mit 2G möglich – Testpflicht entfällt

Ab sofort reicht für den Besuch im Tierpark lediglich ein 2G-Nachweis aus – die zusätzliche Testpflicht, also das sogenannte „plus“, entfällt.

Die neuesten Anpassungen der Corona-Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung erleichtern erfreulicherweise den Besuch im Tierpark Hellabrunn für Geimpfte und Genesene.

Alle weiteren behördlich auferlegten Regularien bleiben jedoch bestehen, dies bedeutet, dass ein Impf- bzw. Genesennachweis nach wie vor für Personen ab 12 Jahren und 3 Monaten nötig ist. Kinder bis 12 Jahren müssen keinen Nachweis erbringen. Zudem ist in den Tierhäusern das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren ist ein Mund-Nasenschutz ausreichend.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, bereits am Eingang einen gültigen 2G-Nachweis sowie ein Ausweisdokument bereitzuhalten, um einen schnellen und unkomplizierten Einlass zu gewährleisten.

Auf der Internetseite www.hellabrunn.de/corona gibt es eine umfangreiche FAQ-Liste, die sämtliche Fragen rund um den Besuch des Tierparks klärt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Münchener Tierpark Hellabrunn AG
Tierparkstr. 30
81543 München
Telefon: +49 (89) 62508-0
Telefax: +49 (89) 62508-32
http://www.hellabrunn.de/

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