Netzwerke

Neuer Rechtsrahmen für die Telekommunikationsbranche tritt in Kraft

  • ANGA sieht Chancen für den eigenwirtschaftlichen Gigabit-Ausbau
  • Verband erneuert vehemente Kritik am neu eingeführten Sonderkündigungsrecht
  • Neue Kundenschutzvorgaben Wirkung entfalten lassen

Heute tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Aus Sicht des Breitbandverbands ANGA bietet der neue Rechtsrahmen Chancen, den flächendeckenden Gigabit-Ausbau weiter voranzutreiben. An erster Stelle stehen dabei die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Normierung alternativer Verlegemethoden, zu denen sich auch die kommende Ampelkoalition bekennt. Dazu ANGA-Präsident Thomas Braun: „Wir setzen auf politische Unterstützung bei diesen praxisrelevanten Themen, damit wir unsere Netze schnell und effizient weiter ausbauen können.“

Mit dem neuen TKG tritt aber auch das entschädigungslose Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen in Kraft, das im Zusammenhang mit dem Wegfall der mietrechtlichen Umlagefähigkeit für Bestandsnetze aufgenommen wurde. Der Verband sieht diese ungerechte und enteignungsgleiche Neuregelung sehr kritisch: „Das Kündigungsrecht ist überflüssig, weil das Zivilrecht schon heute eine faire Anpassung bestehender Verträge ermöglicht. Dass die Kündigungen ohne Entschädigung für vom Netzbetreiber getätigte Investitionen erfolgen können, ist völlig unverhältnismäßig. Diese Regelung darf keinen Bestand haben,“ verdeutlicht Thomas Braun.

Darüber hinaus gibt es für Verbraucher ab heute viele Neuerungen. Dazu gehören Änderungen bei Vertragslaufzeiten und Kündigungen, Entschädigungsregelungen bei Versorgungsunterbrechungen und ein Minderungsrecht bei Schlechtleistung. „Die neuen Vorgaben zum Kundenschutz sind weitreichend und sollten erst einmal ihre Wirkung entfalten können. Das TKG-Paket direkt wieder aufzuschnüren, wie es der Koalitionsvertrag vorschlägt, ist nicht zielführend,“ stellt Thomas Braun klar.

In den letzten Monaten haben die Mitgliedsunternehmen der ANGA mit Hochdruck die fristgerechte Umsetzung der neuen Vorgaben vorbereitet. „Die Branche hat sich in Rekordzeit auf zahlreiche Neuerungen eingestellt. Jetzt ist es an der Bundesnetzagentur, die Umsetzung einzelner Vorschriften zu konkretisieren und dadurch Rechtssicherheit zu schaffen,“ erklärt Thomas Braun.

Über den ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.

Der Breitbandverband ANGA vertritt die Interessen von knapp 200 Unternehmen der deutschen Breitbandbranche. Sie versorgen insgesamt mehr als 20 Millionen Kunden mit Fernsehen und Breitbandinternet. Gegenüber Politik und Marktpartnern setzt sich der Verband für investitions- und wettbewerbsfreundliche Rahmenbedingungen ein. Zu den Mitgliedsunternehmen des Verbandes zählen Vodafone, Tele Columbus (PŸUR), Telekom Deutschland, Deutsche Glasfaser, EWE TEL, NetCologne, M-net, wilhelm.tel, willy.tel und eine Vielzahl lokaler und regionaler Kabel- und Glasfasernetzbetreiber. Die Netzbetreiber der ANGA treiben vor allem den Ausbau von Gigabit-Anschlüssen voran: Heute liegt die Abdeckung mit Gigabit-Netzen bei über 30 Millionen Haushalten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.
Nibelungenweg 2
50996 Köln
Telefon: +49 (221) 390900-0
Telefax: +49 (221) 390900-99
http://www.anga.de

Ansprechpartner:
Jenny Friedsam
Leitung Presse und PR
Telefon: +49 (221) 39090011
E-Mail: jenny.friedsam@anga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel