Dienstleistungen

Regelkonform, transparent, anonym: Das Hinweisgeber-System richtig organisieren

Mutig? Illoyal? Whistleblower sind salopp formuliert Menschen, die andere Menschen oder Organisationen verpfeifen. Diesen Menschen ist es zumeist wichtig, dass bestehende Regelungen und Gesetze eingehalten und Fehlverhalten zum Schaden von Organisationen und der Gesellschaft beendet werden. Somit eröffnen sie mit ihren Hinweisen viele Chancen: Denn gehen kritische Informationen zu Missständen im Unternehmen nicht an die Öffentlichkeit, sondern über interne Meldekanäle ein, kann die Führungsebene proaktiv mit ihnen umgehen.

So lassen sich finanzielle Schäden abwenden, Missstände frühzeitig aufdecken und Firmenbereiche optimieren. Eine positive Meldekultur, die signalisiert, dass kritisches Wissen willkommen ist und nicht auf taube Ohren trifft, erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit und verbessert das Image. Insofern ist das Hinweisgebersystem, das die EU-Whistleblower-Richtlinie allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorschreibt, eine gute Möglichkeit, das eigene Unternehmen transparenter zu gestalten.

43,7% der KMUs haben laut dem Whistleblowing Report 2021, der von der Fachhochschule Graubünden und der EQS Group herausgegeben wurde, in Deutschland bereits eine Meldestelle für Hinweisgeber, die zum Beispiel über E-Mails organisiert wird. Auch über Briefkästen, Telefonhotlines oder neutrale Ansprechpartner können die Meldekanäle installiert werden. In Anbetracht der neuen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen ist eine digitale Lösung emfpehlenswert.

Wie, wer, wann? Das Hinweisgebersystem effektiv und regelkonform organisieren

Die EU-Whistleblower-Richtlinie will Whistleblower besser schützen. Das Hinweisgebersystem soll internen oder externen Whistleblowern darum die Möglichkeit bieten, anonym einen Hinweis über Missstände im Unternehmen einzureichen, damit sie keine Repressalien zu befürchten haben. Auch wenn die Umsetzung in nationales Recht der einzelnen EU-Staaten erst im Laufe dieses Jahres erfolgen wird, können die Vorbereitungen getroffen werden.

Die Zielsetzung klingt einleuchtend, doch bei der Organisation gibt es einige Aspekte zu klären. Wenn ein Unternehmen ein Hinweisgebersystem einführt, geht es zunächst um die Frage, wie alle rechtlichen und individuellen Anforderungen personell und technisch umgesetzt werden können. Welcher Meldekanal ist geeignet und sollen mehrere Kanäle miteinander kombiniert werden? Ein digitales System kann beispielsweise sehr gut durch eine unparteiische Person innerhalb oder außerhalb des Unternehmens ergänzt werden. Es wird festgelegt, wie die Hinweise rechtskonform dokumentiert und organisiert werden. Wie wird etwa sichergestellt, dass die Person, die die kritischen Informationen entgegennimmt und bearbeitet, den Meldesachverhalt richtig einschätzen kann? Die Spannweite der eingehenden Hinweise kann groß sein: Sie kann von sexueller Belästigung über Diebstahl und Preisabsprachen bis hin zu Umweltverschmutzungen reichen. Welche Prozesse baue ich also als Unternehmen in dem Hinweisgebersystem auf, um die Zuständigkeiten so zu organisieren, dass am Ende die richtigen Ergebnisse vorliegen?

Transparent, ausgereift, reibungslos: Die Auswahl des Hinweisgebersystems

Das Whistleblower-System sollte im gesamten Ökosystem potenziellen internen und externen Hinweisgebern transparent kommunizieren, wie es vorgeht und funktioniert. Auf dem Markt gibt es verschiedene Anbieter für Whistleblower-Software. Entscheidend ist, dass die Software im Frontend sowie im Backend gleichermaßen alle rechtlichen und firmenspezifischen Anforderungen erfüllt.

Frontend: Wie kann der interne oder externe Hinweisgeber seine Informationen anonym eingeben?  Können auch externe Personen auf das System zugreifen? Lässt sich das System intuitiv bedienen? Kann das System alle benötigten Sprachen abdecken?

Backend: Wie wird die korrekte Einschätzung des Meldesachverhaltes sichergestellt und dieser zuverlässig an die richtige Stelle weitergeleitet? Wie wird eine prozessnahe Abarbeitung aller Hinweise gewährleistet und sichergestellt, dass die zeitlichen Fristen eingehalten werden? Wie organisiert man, dass besonders dringende Fälle sofort als solche erkannt und priorisiert bearbeitet werden? Was muss ich beim Hinweisgebersystem beachten, wenn das Unternehmen international aufgestellt ist?

Und darüber hinaus gibt es natürlich viele Dinge, die ein Unternehmen tun kann, damit es erst gar nicht zu Missständen und Fehlverhalten kommt.

Über die THE MAK´ED TEAM GmbH & Co. KG

THE MAK’ED TEAM ist eine Unternehmensberatung für den Mittelstand. Wir entwickeln und implementieren pragmatische und wirkungsvolle Lösungen für Herausforderungen in der Entwicklung und in der Steuerung mittelständischer Unternehmen. Unser Fokus ist interdisziplinär und richtet sich auf vier Kernbereiche:
Corporate & Business Development, Finance & Controlling, Human Resources & Corporate Learning, und Sales & Marketing.
Hierbei verbinden wir Management & Development & Learning zu einem integrierten Ansatz. Wir sind vertraut mit nahezu allen Anforderungen, Situationen und Anlässen, die in einem Unternehmerleben und in einem Unternehmensleben auftreten.

THE MAK’ED TEAM versteht sich als MACHER, Partner und Projektmanager ihrer Kunden mit dem Ziel, die Zukunftsfähigkeit des Mittelstands zu forcieren. Mit hohem Praxiswissen und langjähriger internationaler Erfahrung arbeitet das TEAM weltweit. Der Kernpunkt ist Nachhaltigkeit, um neue Verfahren und Erkenntnisse in den Organisationen so zu verankern, dass diese wirksam bleiben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

THE MAK´ED TEAM GmbH & Co. KG
Äußere Sulzbacher Straße 124
90491 Nürnberg
Telefon: +49 911 310453-0
http://www.the-maked-team.com

Ansprechpartner:
Dipl. Bankbetriebswirt Martin Auer
Managing Partner
E-Mail: auer@the-maked-team.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel