Reisen & Urlaub

Mit dem Mietwagen in Fernreisezielen unterwegs

Wer sich 2022 für eine Fernreise entscheidet, freut sich bereits jetzt auf exotische Impressionen, ausgiebige Erkundungstouren und unvergessliche Abenteuer. Um möglichst viel zu entdecken, setzen Urlauberinnen und Urlauber gerne auf ein Ferienauto. Sicherheit am Steuer hat dabei gerade in fremden Ländern oberste Priorität. Der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter Sunny Cars stellt wertvolle Tipps für die Vorbereitung sowie konkrete Infos für beliebte Fernreiseziele vor.

Vor der Reise     

Für Urlauberinnen und Urlauber, die planen, sich viele Flugstunden entfernt in den Mietwagen zu setzen, gilt es, vorab wichtige Punkte zu klären. Dazu zählen Kenntnisse über die Verkehrsregeln der Destination, um mitunter sehr teure Strafzettel zu vermeiden. Um schon vorab Kosten zu sparen und sicher einen Wagen zu erhalten, buchen Fernreisende ihr Auto so früh wie möglich. Insbesondere bei Ländern mit weiten Distanzen ist ein Mietwagen-Vertrag mit unbegrenzter Kilometeranzahl sehr empfehlenswert. In bergigen Regionen empfiehlt sich darüber hinaus ein Fahrzeug mit Allrad-Antrieb. Gerade für Fernreisen nehmen sich Urlauberinnen und Urlauber häufig länger frei, um möglichst viel von der Zielregion zu erkunden. Wer per Mietwagen einen Länderwechsel plant, fragt am besten vorab den Länderübertritt beim Vermieter mit ab.

Allgemeine Mietwagen-Tipps für Fernreisen           

Bei der Mietwagen-Annahme gilt weltweit, den Zustand des Autos mit Fotos oder Video zu dokumentieren. So lassen sich Diskussionen im Nachgang von vornherein ausschließen. Dabei drücken Reisende neben Lackkratzern oder Glasschäden auch einmal den Auslöser beim Blick auf den Kilometerstand. Mit auf die Fahrt gehört in vielen Fernreisezielen zudem etwas Bargeld, um Maut und Co. zu bezahlen. Auf der Straße selbst geht es vielerorts weniger klar geregelt zu als hierzulande. Daher gilt es oft zusätzlich das geltende „Recht des Stärkeren“ zu beachten, damit es nicht zu Unfällen kommt. Besser Vorsicht als Nachsicht heißt es auch auf unbewachten Parkplätzen oder beim Mitnehmen von Anhalterinnen und Anhaltern. Bei zweifelhaft befahrbaren Straßen lohnt ein Anruf beim örtlichen Vermieter. Nur so stellen Reisende sicher, dass sie am Ende nicht stecken bleiben oder ohne Versicherungsschutz unterwegs sind.

Je nach Fernreiseziel gibt es selbstverständlich ganz individuelle Verkehrsbedingungen, die es für Reisende zu kennen gilt:

1. Australien

Wie viele Autofahrerinnen und Autofahrer bereits wissen, herrscht auf dem weit entfernten Kontinent Australien Linksverkehr. Überraschenderweise trifft allerdings dennoch „rechts vor links“ zu. Um die großflächige Landschaft Down Under zu erkunden, gilt es, sich über die Entfernungen zwischen den Ortschaften schlau zu machen. Denn das Land ist tatsächlich riesengroß. Deshalb benötigen Reisende vor dem Aufbruch unbedingt einen vollen Tank, falls die nächste Tankstelle auf sich warten lässt. Im Outback ist ein Allrad-Antrieb unerlässlich und Augen auf heißt es vor Tieren wie Emus, welche Straßen gerne kreuzen.

2. Costa Rica

Ein raues, von Regenwäldern durchzogenes Land in Zentralamerika ist Costa Rica. Die natürlichen Gegebenheiten – auch an den Küstenabschnitten am Karibischen Meer und dem Pazifik – sind wunderschön. Wer sich mit dem Auto Richtung Natur-Highlights aufmacht, bedenkt besser, dass die Straßen abseits des Highways keinen hiesigen Standards entsprechen. Schlaglöcher überziehen die sogenannten Dirt Roads, die je nach Reisezeit einen SUV erfordern, um sie zu bezwingen. Für Auto-Mieterinnen und -Mieter in Costa Rica gilt, sich generell langsam fortzubewegen und die empfohlene Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern einzuhalten.

3. Curaçao

Um auf der niederländischen Karibikinsel Curaçao zu den schönsten Stränden und Hotspots abseits der Hotelanlagen zu gelangen, benötigen Reisende einen Mietwagen. Konzentration ist bei der Autofahrt hier das höchste Gebot. Denn unbeleuchtete Fahrzeuge oder missachtete Vorfahrtsregeln sind keine Seltenheit. Die Tankstellen des Inselstaats verlangen vor dem Tanken zuerst die Bezahlung. Vorsicht bei Kreisverkehren: Für alle Autos gelten hier ausschließlich die Schilder, nicht wie hierzulande üblich die Vorfahrtsregel.

4. Marokko

Auch Marokko im Nordwesten Afrikas bietet wundervolle Landschaftszüge für Mietwagenfahrerinnen und -fahrer. Dennoch gilt es unter einigen Umständen lieber auf Autofahrten zu verzichten. Dann nämlich, wenn starke Regenfälle kleinere Straßen unpassierbar machen oder, wenn die Nacht hereinbricht. In Marokko gibt es darüber hinaus zahlreiche Blitzer. Oft weisen Tempolimits darauf hin, langsam zu fahren, was die weltweiten Navi-Dienste noch nicht wissen. Bei möglichen Polizei- und Militärkontrollen braucht sich niemand zu fürchten. Marokkanerinnen und Marokkaner schreiben Gastfreundschaft groß und winken Touristen oftmals freundlich durch.

5. Mexiko

Das kontrastreiche Land zwischen den USA und Mittelamerika bietet viel Abwechslung für Mietwagen-Fans. Doch auch in Mexiko bleibt der Wagen nachts besser stehen. Bei Stopps auf der Erkundungsfahrt nehmen Urlauberinnen und Urlauber ihre Wertsachen lieber mit, als sie im Auto zu lassen. In Mexiko gibt es viel zu entdecken. Über die Grenze nach Belize oder Guatemala geht es mit dem Mietwagen jedoch nicht.

6. Namibia

Die artenreiche, überwältigende Natur Namibias mit dem Auto eigenständig erkunden: Das funktioniert mit dem Mietwagen bei den meisten Veranstaltern lediglich auf befestigten Straßen. Diese erkennen Reisende an der Nummerierung und den vorhandenen Verkehrszeichen. Wer besondere Ziele wie den Kaudom National Park besuchen möchte, braucht einen Geländewagen. Ansonsten sind aber auch viele Orte gut mit einem Kleinwagen befahrbar. Es lohnt sich, vorab genau die Routen zu planen, um den perfekten Mietwagen für die Reise zu finden.

7. Südafrika

Zwischen Stränden und den Felsen am Kap der Guten Hoffnung lässt sich in Südafrika unendlich viel durch das Autofenster sehen. Dennoch heißt es den Blick nicht abschweifen zu lassen, denn Tiere und Menschen erscheinen im Linksverkehr-Staat häufig unerwartet. Ein besonderes Highlight sind die Four-Way-Stops. An Kreuzungen ohne Ampeln bleiben alle Verkehrsteilnehmenden stehen. Dann heißt es: Wer zuerst ankam, fährt zuerst. Mit Blickkontakt und Handzeichen klappt das meistens sehr gut, auch wenn es zunächst abenteuerlich klingt.

Über die Sunny Cars GmbH

Sunny Cars ist der Qualitäts-Mietwagen-Veranstalter. Rund 140 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich arbeiten für das Unternehmen, das seinen Kunden für über 120 Länder weltweit ein einzigartiges Reiseerlebnis ermöglicht. Der Service-Champion bietet mit der Rundum-Sorglos-Garantie nicht nur das umfangreichste Inklusive-Paket auf dem Markt an, sondern erfüllt mit dem Online-Urlaubsbegleiter Sunny2go auch während der Reise Kundenwünsche. Mit einem aktuell kostenfreien Rücktrittsschutz sind die Mietwagen-Buchungen bei Sunny Cars bis kurz vor Anmietung stornierbar, die Zahlungen werden schnell und in voller Höhe erstattet.

Sämtliche Mietwagen-Angebote von Sunny Cars sind inklusive Sunny2go über jedes stationäre oder Online-Reisebüro, über die Webseite https://www.sunnycars.de sowie telefonisch unter 089 – 82 99 33 900 zu buchen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sunny Cars GmbH
Paul-Gerhardt-Allee 42
81245 München
Telefon: +49 (89) 829933-900
Telefax: +49 (89) 829933-66
http://www.sunnycars.de

Ansprechpartner:
Marion Krimmer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 179190-0
E-Mail: Marion.Krimmer@wilde.de
Thorsten Lehmann
Geschäftsführer
Telefon: +49 (89) 829933-80
E-Mail: t.lehmann@sunnycars.de
Katrin Engelniederhammer
Wilde & Partner Public Relations
Telefon: +49 (89) 17919043
E-Mail: katrin.engelniederhammer@wilde.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel