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Gute Nachrichten für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks in Berlin und Brandenburg: Neuer Tarifvertrag bringt signifikantes Lohnplus

Dem Bäcker- und Konditoren Landesverband Berlin und Brandenburg e. V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gelang in intensiven Verhandlungen ein neuer Tarifabschluss. Im Laufe der Jahre 2022 und 2023 steigen damit die Löhne und Gehälter der Beschäftigten hinter dem Verkaufstresen und in der Backstube je nach Tarifgruppe um mindestens 18, in einigen Fällen sogar um bis zu 44 Prozent.

Den Verhandlungsparteien gelang es trotz der sehr angespannten Kostensituation in den Branchen, einen Tarifvertrag zu vereinbaren, der auch zukünftig Gehälter über Mindestlohn gewährleistet, auch nach der Mindestlohnsteigerung auf 12 Euro. Die unterste Tarifgruppe für ungelernte Arbeitskräfte liegt künftig bei einem Lohn von mindestens 12,50 Euro in der Stunde, der Stundenlohn für gelernte Bäcker und Bäckereifachverkäuferinnen bei entsprechender Berufserfahrung bei 15,15 Euro.

Der neue Tarifvertrag würdigt die wichtige Arbeit der Angestellten, stellt viele Betriebe jedoch vor die große Herausforderung, die nun nochmals steigenden Kosten an die Kunden weitergeben zu müssen. In einem personalkostenintensiven Gewerbe wie dem Bäckerhandwerk, wo Lohnkosten die Hälfte der Gesamtkosten ausmachen, bedeutet eine Lohnsteigerung von 20 Prozent eine Preissteigerung von 10 Prozent. Es hängt also alles vom Verständnis und von der Treue der Kundinnen und Kunden ab.

Nachdem die Entgelte im Berliner und Brandenburger Bäckerhandwerk bereits zum 1. März und 1. Juli diesen Jahres erhöht wurden, ist in dem Tarifvertrag eine weitere Erhöhungsstufe zum 1. September diesen Jahres sowie eine weitere Erhöhung zum 1. September 2023 vereinbart. Der neue Tarifabschluss enthält zugleich eine gleichstellungspolitische Maßnahme: Erstmals wird das Entgelt einer gelernten Bäckereifachverkäuferin an das Lohniveau eines Bäckers bzw. einer Bäckerin angeglichen. Ferner erfolgt ebenfalls im Jahr 2023 eine endgültige Angleichung des bisher niedrigeren Brandenburger Tarifniveaus an das höhere Berliner Lohn- und Gehaltsgefüge. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2024.

Uwe Ledwig, Vorsitzender des Landesbezirks Ost der NGG:
„Dieser Tarifvertrag ist ein Meilenstein. Als Gewerkschaft sorgen wir damit für einen Inflationsschutz für die Bäckereibeschäftigten und eine längst überfällige Aufwertung ihrer anstrengenden und wichtigen Arbeit. Endlich ist es gelungen, im Lohn die ausgebildete Bäckereifachverkäuferin mit dem Bäcker bzw. der Bäckerin gleichzustellen. Dieses Ziel der Gleichbehandlung haben wir seit Jahren verfolgt und endlich erreicht. Gleiches gilt für die Angleichung der Brandenburger Entgelte an das höhere Berliner Lohnniveau.

Gute Löhne und Arbeitsbedingungen haben ihren Preis. Als Gesellschaft können wir uns nicht damit abfinden, dass Menschen, die uns durch ihre Arbeit mit einem so lebenswichtigen Produkt versorgen, zu Armutslöhnen arbeiten.“
Christa Lutum, Verbandsvorsitzende des Bäcker- und Konditoren Landesverbands Berlin-Brandenburg e. V.:

„Das Bäckerhandwerk lebt durch seine Angestellten. Was diese in über zwei Jahren Pandemie geleistet haben, um Kundinnen und Kunden lokal täglich mit frischen Produkten zu versorgen, ist einfach großartig. Deshalb freuen wir uns sehr für sie, wenngleich die Lohnerhöhungen, gepaart mit den aktuell drastisch steigenden Rohstoff- und Energiekosten, unsere Innungsbetriebe vor große Herausforderungen stellen. Diese sind nur zu meistern, wenn uns die Kundinnen und Kunden treu bleiben, selbst wenn die Preise steigen. Wenn das gelingt, macht die Lohnerhöhung das Bäckerhandwerk noch etwas attraktiver für junge Leute, die nach einer beruflichen Perspektive suchen!“

Im Berliner und Brandenburger Bäckerhandwerk arbeiten schätzungsweise 14.000 Beschäftigte. Von dem Tarifvertrag sind Betriebe erfasst, die Mitglied im Bäcker- und Konditoren Landesverband Berlin und Brandenburg e. V. sind. Auf Initiative der NGG kam es zu den Tarifgesprächen, da sonst Lohngruppen des alten Tarifvertrages von dem ab 1. Oktober geltenden 12 Euro Mindestlohn eingeholt worden wären.

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