Natur & Garten

Naturschutz auf Augenhöhe mit Grundeigentümern

Der Hessische Waldbesitzerverband reicht der Hessischen Landesregierung erneut die Hand, in einem Streifen entlang der Grenze zu Thüringen schützenswerte und schutzbedürftige Lebensräume und Arten gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu schützen.

Die Grundlage für diese Zusammenarbeit ist der im November 2002 geschlossene Rahmenvertrag für den Naturschutz im Wald. Vorrausetzung ist die Vorlage von Gutachten für die betroffenen Waldflächen, in denen die Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit nachgewiesen wird. Für solche Waldflächen soll die Landesregierung Verhandlungen mit den Waldeigentümern zum Abschluss von Naturschutzverträgen aufnehmen.

„Die Ausweisung von 8.250 Hektar Wald und landwirtschaftlicher Fläche per Gesetz als Nationales Naturmonument „Grünes Band Hessen“ ist maßlos und naturschutzfachlich nicht zu begründen,“ sagt der Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Carl Anton Prinz zu Waldeck. Der größte Teil der Waldflächen sind nachhaltig genutzte Wirtschaftswälder, für die bisher keine besondere naturschutzfachliche Schutzbedürftigkeit nachgewiesen wurde.

Die Ausweisung des Grünen Bandes per Gesetz als Nationales Naturmonument hat viele weitreichende Wirkungen für die betroffenen Grundstückseigentümer.

Die Hessische Umweltministerin behauptet immer wieder Dinge, die sich bei genauer Betrachtung als unzutreffend erweisen:

Die betroffenen Grundeigentümer wurden entgegen der Behauptung von Umweltministerin Hinz erst nach der ersten Lesung im Landtag vom Umweltministerium darüber aufgeklärt, dass ihre Grundflächen unter gesetzlichen Naturschutz gestellt werden sollen. In dem Schreiben an die Grundstückseigentümer behauptet das Hessischen Umweltministerium, dass diese Unterschutzstellung keine Auswirkungen auf die ausgeübte Bewirtschaftung habe. Das ist unzutreffend, denn für die forstwirtschaftliche Nutzung werden klare Ziele und Gebote vorgegeben.

In der Zone II des Naturmonuments ist eine extensive, naturnahe Forst- und Landwirtschaft vorgeschrieben zur Förderung der Artenvielfalt mit seltenen und gefährdeten Landschaftselementen und Lebensraumtypen, die es zu schützen und zu entwickeln gilt.

Die naturnahen Buchenwälder verschiedener Standorte, Eichen-, Hainbuchenwälder, sollen im Grünen Band als Lebensraum für Tiere und Pflanzen in ihrem Bestand erhalten werden. Damit gilt für alle Laubmischwälder in diesem Schutzgebiet für die Forstwirtschaft eine Veränderungssperre, die ihren Handlungsspielraum stark einschränkt.

Was zunächst als Zielvorgabe dargestellt wird, erweist sich im Zusammenhang aller Vorschriften des Gesetzes als klares Verbot.

Auch die gesetzlichen Beschränkungen der Jagd, wie das Verbot des Einsatzes freilaufender Hunde bei Bewegungsjagden und der Genehmigungsvorbehalt für feste Ansitzeinrichtungen greifen in das Eigentumsrecht ein und verhindern die für den Waldumbau unverzichtbare effiziente Anpassung der Bestände von Rotwild, Rehwild und Wildschweinen.

Weitere Folgen der Unterschutzstellung für das Eigentumsrecht verschweigt das Ministerium.

Nach Paragraph 66 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt für alle naturschutzfachlich bedeutenden Grundflächen in einem Nationalen Naturmonument ein Vorkaufsrecht des Landes. Es darf ausgeübt werden, wenn es aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge erforderlich ist. Zwar versichert das Umweltministerium, kein Aufkaufprogramm für Grundflächen im Grünen Band auflegen zu wollen, doch diese Zusage kann nach jeder Landtagswahl bei der Regierungsneubildung widerrufen werden.

Mehr als die Hälfte der Flächen im Grünen Band sind privates Eigentum. Noch nie hat eine demokratisch gewählte Landesregierung in Hessen in so großem Umfang mit naturschutzrechtlichen Mitteln auf privates Grundeigentum zugegriffen. Der Versuch, die weitreichenden Einschränkungen herunterzuspielen, verunsichern und verstören die betroffenen Waldeigentümer. Der bereits entstandene Vertrauensverlust ist unermesslich und kann nur durch Herausnahme aller privaten und kommunalen Waldflächen aus der Gebietskulisse des Grünen Bandes geheilt werden. Wenn eine Landesregierung Verträge und Vereinbarungen missachtet und ihre eigenen Gesetze umgeht, worauf sollen wir Waldeigentümer dann noch vertrauen?

Gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung wehren sich 5 Verbände mit vielen Tausend Mitgliedern, die alle auf dem Land und von und mit der Nutzung der Wälder, Wiesen und Felder leben. Sie unterstützen die Kampagne „Grünes Band Hessen?

JA! Aber so nicht!“, die der Hessische Waldbesitzerverband ins Leben gerufen hat.

Es sind:
Hessischer Waldbesitzerverband e.V.,
Hessischer Bauernverband e.V.,
Familienbetriebe Land und Forst Hessen e.V.,
Hessischer Landesjagdverband e.V.,
Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Hessen e.V.

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