Gesundheit & Medizin

Der große Wurf bleibt aus: Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bleibt hinter den Erwartungen zurück

Die Situation der Pflege in Deutschland zu verbessern ist dringend notwendig. Damit adressiert das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zu Recht drängende Handlungsfelder. Von guten Arbeitsbedingungen in der Pflege und einer verbesserten Situation in der häuslichen Pflege, profitieren schließlich alle: Die Pflegebedürftigen, die pflegenden Angehörigen und die professionellen Pflegefachkräfte. Der BKK Dachverband e.V. begrüßt daher ausdrücklich, dass dieses Thema nun endlich auf der politischen Agenda steht und entsprechend hoch waren auch die Hoffnungen und Erwartungen an das Gesetz.

Um es kurz und knapp auf den Punkt zu bringen: Die Erwartungen werden nicht erfüllt! Der große Wurf, der so wichtig gewesen wäre, ist ausgeblieben. Schließlich enthält er keinen Vorschlag für eine nachhaltige Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung und bezüglich der notwendigen Leistungsverbesserungen enthält.

„Der Entwurf bleibt sowohl bei der Finanzierung als auch mit Blick auf die Entlastungen der Pflegebedürftigen deutlich hinter den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zurück. Durch höhere Versicherungsbeiträge für Pflegeversicherte wird z. B. eine Refinanzierung von pflegefremden Leistungen, die in Pandemie-Zeiten von der Pflegeversicherung übernommen wurden, kompensiert. Die wenigen finanziellen und sachlichen Verbesserungen für die Versicherten werden außerdem von der Inflation aufgefressen. Es muss also schnell nachgesteuert werden, um die soziale Pflegeversicherung auf stabile und generationengerechte Füße zu stellen. Die vorliegenden Vorschläge können daher nur als erste Schritte gesehen werden“, so Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.

Die Betriebskrankenkassen appellieren, dass die dringend notwendigen Lösungen nicht weiter in die Zukunft verschoben werden, damit die Situation in der Pflege nicht immer prekärer wird.

Zu unserer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf: Link.

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