Energie- / Umwelttechnik

Trauriger Tag für Hessische Naturschutzpolitik

Gesetzliche Schutzgebietsausweisung des Grünen Bandes Hessen hat das Vertrauen der Landwirte und Waldeigentümer in die Hessische Landesregierung nachhaltig beschädigt.

Die Ausweisung von über 8.000 Hektar Wald und landwirtschaftlichen Flächen entlang der Grenze Hessens zum Nachbarland Thüringen als Nationales Naturmonument ist kein Grund zum Feiern, sondern markiert einen traurigen Tiefpunkt verfehlter hessischer Naturschutzpolitik. Der größte Teil der betroffenen Flächen ist Privates und kommunales Eigentum und erfüllt die Anforderungen für die Ausweisung mit der zweithöchsten gesetzlichen Naturschutzkategorie in Deutschland nicht. Auf den meisten Flächen befinden sich weder seltene und schützenswerte Tier- und Pflanzenarten oder Lebensräume, noch gibt es eine Gefährdungslage für die Natur, die eine Schutzgebietsausweisung rechtfertigt. Das Grüne Band ist durch eine grundsätzlich geltende Veränderungssperre zum Unsicherheitsfaktor und Entwicklungshemmnis in einem strukturschwachen Gebiet geworden, das größer als der Nationalpark Kellerwald ist. Mit Beschränkungen in den Schutzzonen 2 und 3 des Gebietes, die auf den ersten Blick moderat erscheinen, haben Landnutzer und Waldbesitzer schlechte Erfahrungen gemacht. Die volle Härte solcher Regelungen und ihrer einschränkenden Wirkungen für die Land- und Forstwirtschaft und die Jagd haben sich in den europäischen FFH-Gebieten erst in den 20 Jahre nach deren Ausweisungen gezeigt.

Große Chance fairer Kooperation verpasst

Das Hessische Umweltministerium hätte in Gesprächen und Verhandlungen mit Landnutzern und Waldeigentümern im Grenzgebiet ohne jeden gesetzlichen Schutz geeignete Flächen herausarbeiten und Naturschutzmaßnahmen durch Verträge vereinbaren können. Überall wo eine Schutzbedürftigkeit durch Gutachten nachgewiesen und ein rechtlicher Schutz erforderlich worden wäre, hätte dies in Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern auf den Weg gebracht werden können und damit die notwendige Akzeptanz erhalten. Anstatt die Freiheiten zu zelebrieren, die die Menschen auf der hessischen Seite der ehemaligen Zonengrenze erfahren durften, kommt das Land mit einem Paragraphenzaun aus Ge- und Verboten sowie Eigentumseingriffen. Die Hessische Umweltministerin hat sich im Gesetzgebungsverfahren über alle vorgetragenen und berechtigten Einwände hinweggesetzt, hat die Landwirte und Waldeigentümer in der Region nachhaltig brüskiert und verunsichert und feiert das heute als Erfolg.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hessischer Waldbesitzerverband e.V.
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf/Taunus
Telefon: +49 (6172) 7047
Telefax: +49 (6172) 599253
http://www.hesswald.de

Ansprechpartner:
Christian Raupach
Geschäftsführer
Telefon: +49 (6172) 7047
Fax: +49 (6172) 599253
E-Mail: info@hesswald.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel