
Ein AfD-Verbotsverfahren? Ein Beitrag zur Debatte
Die Mitglieder der BAG K+R und verschiedene Partnerorganisationen in der Zivilgesellschaft setzen sich schon seit längerer Zeit mit der Frage eines AfD-Verbots auseinander – aus einer zivilgesellschaftlichen, menschenrechtsorientierten und demokratiefördernden Perspektive. Jeweils etwas anders gelagert wird auch in weiteren europäischen Demokratien diskutiert, wie mit rechtsextremen, autoritären und demokratiefeindlichen Parteien und Bewegungen umgegangen werden soll.
Das Papier selbst versteht sich nicht als abschließendes Urteil, sondern als Einladung zur Auseinandersetzung. Es stellt zentrale Argumente für und gegen ein mögliches Verbotsverfahren gegenüber und skizziert die Spannungsfelder, die mit einer solchen Entscheidung verbunden sind.
Das Positionspapier finden Sie im Anhang.
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V. (ASF) engagiert sich seit mehr als 60 Jahren für Erinnerung, Verständigung und Frieden. Gegründet nach dem Zweiten Weltkrieg setzt sich ASF für die kritische Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen und konkrete Solidarität mit den NS-Verfolgten ein. Die Non Profit-Organisation setzt sich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus ein und für eine lebendige Erinnerungskultur und solidarische Gesellschaft.
Jedes Jahr entsendet ASF rund 140 Freiwillige zu Partnerorganisationen in 11 Ländern in Europa, Israel und den USA. Sie engagieren sich in Ländern und für Menschen, die unter dem Nationalsozialismus gelitten haben. Sie begleiten Überlebende der NS-Verfolgung und Menschen mit Behinderungen oder sie arbeiten in Gedenkstätten und Archiven.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAG K+R) ist ein ökumenisches Netzwerk von ca. 50 Organisationen, Basisinitiativen und Projektstellen aus dem kirchlichen Raum und der Zivilgesellschaft. Ihre Mitglieder treten Rechtspopulismus, Rechtsextremismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen.“ ASF hat die Trägerschaft übernommen.
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