Familie & Kind

Pflegereform gefährdet Teilhabe an Kinder- und Jugendreisen

Gemeinsam mit Gleichaltrigen verreisen, neue Freundschaften schließen und unabhängig vom Elternhaus Erfahrungen sammeln: Ferienfreizeiten sind für Kinder und Jugendliche wichtige Orte der Begegnung, Erholung und persönlichen Entwicklung. Doch für junge Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf könnte die Teilnahme künftig erheblich erschwert werden. Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. warnt davor, dass die geplanten Änderungen im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) die Finanzierung notwendiger behinderungsbedingter Betreuungsleistungen gefährden. Im schlimmsten Fall könnten betroffene Kinder und Jugendliche nicht mehr an Ferienreisen teilnehmen, weil ihre Familien die behinderungsbedingten Mehrkosten für die notwendige Betreuung und Pflege während der Reise nicht tragen können.

Ferienreisen ermöglichen Teilhabe und entlasten Familien

Für Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf sind betreute Ferienreisen eine wichtige Möglichkeit, unabhängig vom familiären Alltag Zeit mit Gleichaltrigen zu verbringen. Gleichzeitig bieten sie Eltern und Angehörigen eine dringend benötigte Entlastung. Damit eine Teilnahme möglich ist, benötigen viele junge Menschen eine intensive Betreuung, teilweise bis hin zur Einzelbetreuung. Bislang konnten Familien dafür unter anderem Leistungen der Verhinderungspflege und angesparte Entlastungsbeträge nutzen.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht jedoch grundlegende Änderungen vor: Die Verhinderungspflege soll als eigenständige Leistung entfallen. Das Überbrückungsbudget ist vor allem für Akutsituationen vorgesehen und bei längerer ambulanter Versorgung von weiteren Prüfungen und Zustimmungen abhängig. Gleichzeitig könnten die monatlich bis zu 300 Euro aus dem neuen Sozialraumbudget nicht mehr angespart werden.

Nach Berechnungen des BundesForum konnten Familien bislang jährlich bis zu 5.111 Euro zur Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrkosten für Pflege und Betreuung während einer Ferienreise einsetzen. Künftig stünden dafür unter den beschriebenen Voraussetzungen in der Regel lediglich 300 Euro zur Verfügung. Das entspricht einer möglichen Finanzierungslücke von bis zu 4.811 Euro.

„Gerade Kinder und Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf sind auf eine verlässliche Betreuung angewiesen, um an Ferienreisen teilnehmen zu können. Wenn diese Unterstützung für Familien unbezahlbar wird, bleiben ausgerechnet diejenigen zu Hause, für die solche Angebote besonders wichtig sind“, erklärt Knuth Gründer, Vorsitzender des BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.

BundesForum fordert flexible Finanzierung

Das BundesForum fordert deshalb, dass nicht genutzte Beträge des Sozialraumbudgets innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden können. Auch Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 1 müssen weiterhin Zugang zu entsprechenden Leistungen erhalten. Darüber hinaus muss das geplante Überbrückungsbudget auch für planbare Ferienbetreuungen bei Abwesenheit der Pflegeperson geöffnet und die Begrenzung auf drei Tage zumindest für unter 25-Jährige aufgehoben werden. Nach Landesrecht anerkannte Anbieter betreuter Ferienreisen (§ 45a SGB XI) müssen dabei als Leistungserbringer zugelassen werden.

„Eine Pflegereform muss die Lebensrealität von Familien berücksichtigen. Wer für eine mehrtägige Ferienreise intensive Betreuung benötigt, braucht Finanzierungsmöglichkeiten, die sich flexibel einsetzen lassen. Wir appellieren deshalb an die Politik, die geplanten Regelungen entsprechend anzupassen und sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf auch künftig an Ferienreisen teilnehmen können“, betont Gründer.

Die Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrkosten für Pflege und Betreuung auf mehrtägigen Ferienreisen muss auch künftig möglich bleiben. Teilhabe darf nicht daran scheitern, dass Familien diese notwendigen Zusatzkosten nicht tragen können.

Über den BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.

Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. ist der Zusammenschluss bundesweit tätiger Verbände, Träger und Organisationen, die im Bereich des Kinder- und Jugendreisens aktiv sind sind. Die gemeinsame Arbeit ist von Vielfalt, Offenheit, gegenseitiger Bereicherung und gleichberechtigter Kommunikation geprägt. Ziel ist die Förderung, Weiterentwicklung und Stärkung des Kinder- und Jugendreisens. Die vorrangigen Arbeitsschwerpunkte, die sich aus diesem Ziel ergeben, sind Qualität, fachlicher Austausch und Interessensvertretung.

Mitglieder im BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.
_____________________________________________________________________________
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholisches Jugendreisen e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugenderholungszentren e.V.
Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V.
Deutsches Jugendherbergswerk Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V.
Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V.
Fachverband Deutscher Sprachschulen und Sprachreise-Veranstalter e.V.
Freizeit ohne Barrieren Paderborn e.V.
Himmlische Herbergen e.V.
Kolpingwerk Deutschland
Martas Hotels und Gästehäuser Berliner Stadtmission
Reisenetz – Der Fachverband für Kinder- und Jugendreisen e.V.
Reisen und Freizeit mit jungen Leuten e.V.
Transfer e.V.
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Verband Deutscher Schullandheime e.V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.
Immanuelkirchstr. 12
10405 Berlin
Telefon: +49 (30) 446504-10
http://www.bundesforum.de

Ansprechpartner:
Dennis Peinze
Geschäftsführer
Telefon: 030 44 65 150 200
E-Mail: dennis.peinze@bundesforum.de
Nora Wollny
Referentin Kommunikation
Telefon: 030 44 65 04 10
E-Mail: nora.wollny@bundesforum.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel