Vorstellung der Nationalen Wasserstrategie
Die Folgen von Dürre und Hitze sind auch im Freistaat deutlich sichtbar: staubtrockene Böden, vertrocknete Felder, Waldschäden sowie sinkende Wasserstände sind die Folge. Als Reaktion auf diese Veränderungen hat sich Thüringen bereits im Mai 2022 auf den Weg gemacht und die Niedrigwasserstrategie verabschiedet. „Seit 2018 befindet sich der Freistaat in einer ,Dauerdürre‘. Trotz erster Fortschritte ist in Thüringen noch viel tun. Es ist höchste Zeit, nachhaltiges Wassermanagement mit einer klaren Strategie zu verfolgen. Problem ist dabei nach wie vor, dass nicht klar ist, wie viel Wasser tatsächlich entnommen wird. Alte, nicht gemeldete Brunnen und Freimengen der Entnahme machen es schwer, konkrete Maßnahmen in einer Strategie festzulegen“, sagt Sebastian König, Landesgeschäftsführer beim BUND Thüringen.
Ein Sektor, der naturgemäß besonders vom Thema Wasser betroffen ist, ist die Landwirtschaft. Dabei rückt die künstliche Bewässerung von Feldern verstärkt in den Blick. Mittlerweile werden rund drei Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Thüringen zusätzlich bewässert – Tendenz steigend, denn der Freistaat zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands. „Es muss eine Lösung gefunden werden, wie die Erträge dennoch gesichert werden können, ohne Druck auf die vorhanden Wasserressourcen zu erhöhen“, fordert Sebastian König. „Wenn Grundwasser genutzt wird oder Wasser aus Flüssen abgeleitet wird, verschärft sich die Situation nur. Daher gilt es, alle natürlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die zur Verfügung stehen: angepasste Fruchtfolge, Umstieg auf andere Feldfrüchte oder bestimmte Sorten, die mit weniger Wasser auskommen oder Agroforstsysteme“, erläutert König weiter.
Ein Instrument, um der Übernutzung der verfügbaren Wasserressourcen vorzubeugen, soll die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts, dem sogenannten Wasserpfennig, sein. Momentan erheben 13 der 16 Bundesländer eine Abgabe für das Entnehmen, Zutagefördern oder Ableiten von Wasser. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland hinsichtlich der Höhe des Entgeltes, ausgenommenen Bereichen (z.B. Landwirtschaft) und auch bezüglich der Verwendung der so erzielten Einnahme stark. Thüringen zählt zu den drei Bundesländern, die keine Abgabe erheben.
„Angesichts der aktuellen Klimalage können wir es uns nicht mehr leisten, auf das Wasserentnahmeentgelt zu verzichten“, prangert Sebastian König an. „Im besten Falle brauchen wir eine bundesweit einheitliche Regelung. Nur so kann einer Wettbewerbsverzerrung vorgebeugt und die Lenkungswirkung einheitlich geregelt werden – für die Finanzierung von Gewässerschutzmaßnahmen“, so König weiter.
Der BUND Thüringen fordert:
- Bevor die aktive Bewässerung, von bspw. Sonderkulturen oder Gemüse, in Betracht kommt, müssen alle natürlichen Maßnahmen ausgereizt werden. Der Freistaat muss dabei die Betriebe mit Fördermitteln und Beratungsangeboten unterstützen.
- Wenn eine Bewässerung stattfindet, muss die Tröpfchenbewässerung erfolgen, die Methode mit dem wenigsten Verlust an Wasser
- Thüringen muss sich klar für die Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes aussprechen. Die Lenkungsabgabe ist ein wichtiges Instrument, um vorsorgenden Ressourcenschutz voranzutreiben und regt gleichzeitig Industrie und Privathaushalte zum Wassersparen an.
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