Energie- / Umwelttechnik

Tag der Batterie: Heute rückt der sichere Umgang mit Batterien in den Fokus

Ob elektrische Zahnbürste, E-Zigarette, Fernbedienung, Spielzeug oder Küchengerät – Batterien stecken heute in vielen Gegenständen. Oft sind sie auf den ersten Blick nicht sichtbar, ihre Verbreitung aber ist enorm. Der heutige Tag der Batterie macht deutlich, wie zentral Batterien inzwischen für unseren Alltag sind. 

Doch was im Alltag harmlos wirkt, kann in der Abfallentsorgung schnell zur Herausforderung werden. Besonders beschädigte oder falsch entsorgte Batterien können Brände verursachen, wie zum Beispiel auf Wertstoffhöfen, in Sammelfahrzeugen und in Recyclinganlagen. Der richtige Umgang mit Batterien ist damit eine Frage von Sicherheit, Umwelt- und Ressourcenschutz.

Batterien richtig entnehmen und abgeben: ein entscheidender Beitrag zur Sicherheit

Entnehmbare Batterien müssen vor der Entsorgung von Elektro-Altgeräten entnommen und getrennt erfasst werden. Gelangen sie in falsche Sammelstrukturen oder bleiben unbemerkt in Geräten, steigt das Risiko von Kurzschlüssen und Bränden erheblich. Eine sachgerechte Abgabe schützt nicht nur Menschen und Anlagen, sondern sorgt auch dafür, dass wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden können.

Kostenfreie Materialien für Aufklärung und Praxis vor Ort

Um Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und weitere Akteure zu unterstützen, stellt die stiftung ear umfangreiche Kommunikationsmaterialien zur Verfügung. Dazu gehören Plakate für Wertstoffhöfe und Sammelstellen sowie Flyer zum richtigen Umgang mit Batterien und batteriebetriebenen Geräten. Alle Materialien können kostenfrei über den Online-Shop auf e-schrott-entsorgen.org bestellt und direkt in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.

„Der richtige Umgang mit Batterien beginnt bei der Information. Wer weiß, worauf es ankommt, handelt sicherer. Unsere Materialien unterstützen Kommunen und Entsorgungsbetriebe dabei, klare Orientierung zu geben und Risiken zu minimieren“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. „Aufklärung ist ein zentraler Baustein, um Brände zu vermeiden und die Qualität der Sammlung zu verbessern.“

Die Kommunikationsmaterialien greifen dabei auch die aktuellen Änderungen im ElektroG auf.

Mehr Sicherheit durch das sogenannte Thekenmodell

Ein zentrales Element der neuen Regelungen im ElektroG ist das sogenannte Thekenmodell. Seit Januar 2026 dürfen bei bestimmten Sammelgruppen die Sammelbehälter an kommunalen Sammelstellen nur noch durch Mitarbeitende befüllt werden. Bürgerinnen und Bürger geben ihre Elektro-Altgeräte an einer Annahmestelle ab, geschultes Personal übernimmt die Sortierung und stellt sicher, dass u.a. batteriebetriebene Geräte korrekt erfasst werden. Ziel ist es, die Beschädigung von Geräten zu verhindern, Batterien gezielt zu erkennen und Brandgefahren wirksam zu reduzieren.

Gemeinsam für mehr Aufmerksamkeit beim Thema Batterie

Neben e-schrott-entsorgen.org informieren auch weitere Kampagnen über den korrekten Umgang mit Batterien. Dazu zählen unter anderem „Batterie zurück“ sowie „Brennpunkt: Batterie“ des BDE. Sie leisten wichtige Aufklärungsarbeit und stärken das Bewusstsein für Risiken, Sicherheit und die richtige Entsorgung von Batterien.

Der Tag der Batterie erinnert daran: Jede Batterie, die richtig abgegeben wird, trägt zu mehr Sicherheit und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft bei.

Über stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
http://www.stiftung-ear.de

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