BAUINDUSTRIE unterstützt verbändeübergreifend erarbeitete Branchenlösung für wirksamen Arbeitsschutz beim Umgang mit Asbest
Schätzungen zufolge sind ca. 25 % der bis Mitte der 1990er Jahre errichteten oder sanierten Gebäude mit Asbest belastet.[2] Asbest findet sich auch in „unverdächtigen“ Bauprodukten wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sowie vergleichbaren Bauchemikalien, die damals legal verwendet wurden. Obwohl Herstellung und Verwendung von Asbest seit 1993 verboten sind, kommen Beschäftigte beim Bauen im Bestand auch heute noch mit dem Stoff in Kontakt. Werden asbesthaltige Materialien unbewusst und ohne Schutzmaßnahmen bearbeitet, können gesundheitsgefährdende Faserstäube freigesetzt und eingeatmet werden.
„Viele Asbestkontakte geschehen heute beim Bauen im Bestand, ohne entsprechende Kenntnis der Situation vor Ort“, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. „Die Branchenlösung zeigt für handwerksnahe Tätigkeiten die Anforderungen und Maßnahmen auf, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind.“
[2] z04-diskussionspapier_asbest_web_2015_06_16.pdf (gesamtverband-schadstoff.de), S. 2.
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