Tag der Deutschen Einheit: Die Lohnlücke von Sachsen zu Westdeutschland muss endlich geschlossen werden
„Monat für Monat verdienen die Beschäftigten in Sachsen im Mittel 769 Euro weniger als in Westdeutschland. Von gleichwertigen Lebens-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in ganz Deutschland kann bei einem Lohnrückstand von 27 Prozent noch lange keine Rede sein“, sagte Schlimbach.
Es sei kein Wunder, wenn viele Menschen in Ostdeutschland Defizite bei der sozialen Gerechtigkeit sähen und sich noch immer als Menschen zweiter Klasse fühlten. Es reiche nicht, dies in Studien wie dem Sachsen-Monitor und dem Deutschland-Monitor immer wieder festzustellen und dann „in Sonntagsreden den sozialen Zusammenhalt zu beschwören“.
„Der Analyse müssen endlich konkrete Taten folgen. Um den Zusammenhalt in Deutschland tatsächlich zu stärken, müssen die bestehenden Gerechtigkeitslücken real geschlossen werden. Und dabei spielt die Schaffung gleicher Löhne eine wesentliche Rolle“, sagte Schlimbach.
Dass es besser gehe, zeige die erreichte Anpassung bei den Tariflöhnen. „Bei den tariflichen Entgelten haben wir in Deutschland eine Angleichung von 98 Prozent geschafft. Das ist den Beschäftigten und Gewerkschaften zu verdanken, die um bessere Löhne, mehr Tarifverträge und Mitbestimmung gerade auch in Sachsen kämpfen. Die Erfolge der letzten Monate und Jahre sind beachtlich. Die Politik muss jetzt aber endlich in die Puschen kommen und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die von den Beschäftigten erkämpften Erfolge auch in der Fläche in den Betrieben ankommen.“
Wesentlicher Grund für die enorme Lohnlücke sei die geringe Tarifbindung. „Sachsen steht mit einer Tarifbindung von lediglich 40% der Beschäftigten gar nicht gut da. Die Politik muss den ihr zur Verfügung stehenden Instrumentenkasten nutzen, um das zu ändern. Unsere Forderungen dazu liegen schon lange auf dem Tisch. Es darf nicht länger diskutiert, sondern es muss gehandelt werden. Ein Punkt ganz oben auf der To-do-Liste ist die Einführung einer Tariftreuereglung im Sächsischen Vergabegesetz. Die Förderung von Billiganbietern mit öffentlichen Geldern muss auf Landesebene und kommunaler Ebene beendet werden. Gleiches sollte auch für die Wirtschaftsförderung und Förderprogramme gelten“, so Schlimbach.
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