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Zivilgesellschaft kritisiert BASF wegen Exportgeschäft mit verbotenen Pestiziden
Anlässlich der BASF-Hauptversammlung am 18. Juni kritisieren die Entwicklungsorganisation INKOTA und das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) Geschäftspraktiken von Pestizidunternehmen wie BASF, die von Doppelstandards in der globalen Vermarktung profitieren. BASF verkauft etwa in Brasilien und Südafrika zahlreiche Pestizidwirkstoffe, die in der EU nicht genehmigt sind. Darunter leiden neben der Umwelt vor allem Bäuerinnen und Bauern sowie Arbeiter*innen in der Landwirtschaft, die den Giften oftmals schutzlos ausgesetzt sind. Um das zu unterbinden, fordern INKOTA und PAN Germany die Bundesregierung auf, den Export von in der EU verbotenen Pestiziden gesetzlich zu verbieten. Einen entsprechenden Appell starten die beiden Organisationen heute. „Ohne Skrupel macht BASF in Afrika, Asien und Lateinamerika Milliarden-Umsätze mit hochgefährlichen…
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Europäischer Grüner Deal darf nicht verwässert werden
Während die EU-Mitgliedstaaten mit der Covid-19-Krise zu kämpfen haben, nutzt die Agrarindustrie die Situation aus, um von der Leyen’s European Green Deal zu verwässern. Die Unterstützer*innen der Europäischen Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten", darunter PAN Germany, fordern die Europäische Kommission auf, die ehrgeizigen Ziele zum Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt beizubehalten und den Übergang der europäischen Landwirtschaft zur Agrarökologie zu unterstützen. Heute, am 29. April 2020, sollte die Europäische Kommission endlich ihre „Farm to Fork“-Strategie und ihre Biodiversitätsstrategie veröffentlichen. Angekündigt war, dass diese politischen Instrumente ehrgeizige und verbindliche Ziele für eine Pestizidreduktion im Sinne einer grüneren Landwirtschaft und für den Erhalt der Artenvielfalt festlegen würden. Die Veröffentlichungen…
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Tier- und Umweltschutzverbände appellieren an Agrarausschuss: „Setzen Sie sich gegen rechtswidrigen Verordnungsentwurf ein!“
Ein breites Bündnis aus über 20 Tier- und Umweltschutzverbänden fordert die Mitglieder des Agrarausschusses des Bundesrates auf, die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zurückzuweisen und sich nicht an der Legalisierung tierquälerischer Haltungsbedingungen zu beteiligen und damit eine Verletzung des Staatsziels Tierschutz in Kauf zu nehmen, um rein ökonomische Interessen über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere zu stellen. Die Empfehlung des Ausschusses wird Grundlage für die finale Entscheidung der Bundesländer zum Verordnungsentwurf am 14. Februar im Bundesrat sein. Nutztiere werden auf engstem Raum gehalten, weil in der Lebensmittelproduktion allein die Kostenminimierung zählt. Die konventionellen Haltungspraktiken werden den natürlichen Ansprüchen der Tiere nur unzureichend gerecht. Vielfach müssen Medikamente wie Antibiotika eingesetzt…