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Der Wachstumsbooster etabliert die steuerliche Forschungszulage als Standard in der FuE-Förderung
Der Bundestag hat am 26. Juni den „Wachstumsbooster zur Stärkung des Standorts Deutschland“ verabschiedet. Um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln, wird die steuerliche Forschungszulage ausgebaut: Ab 2026 wird ein Gemein- und Betriebskostenaufschlag in Höhe von 20 Prozent auf die bereits förderfähigen Personalaufwendungen, Auftragsforschungskosten und investiven Aufwendungen eingeführt. So soll die Förderquote bürokratiearm erhöht werden. Zusätzlich ist vorgesehen, die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro anzuheben. Dies gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030. Durch diese Verbesserungen wird die steuerfreie Forschnungszulage weiter als Standard in der Breitenförderung etabliert. Selbst Unternehmen in Verlustphasen können von der Förderung profitieren, da der Anspruch auf Forschungszulage erstattet…
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So schöpfen Startups und Gründer ihre Ansprüche auf die steuerliche Forschungszulage aus
Die Finanzierung deutscher Start-ups durch privates Wagniskapital bleibt seit Jahren hinter vergleichbaren Märkten, wie den USA, zurück und die Zahl der Transaktionen stagniert. Eine Folge davon ist, dass die meisten Start-ups knapp bei Kasse sind, die Finanzierungen oft kaum mehr als ein Jahr überdauern und die Bonität für die klassische Zuschussförderung nicht ausreicht. Dennoch gibt es auch gute Nachrichten aus der Politik: Die bei Start-ups seit langem beliebte steuerliche Forschungszulage soll weiter verbessert werden: Bei der steuerlichen Forschungszulage werden wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich anheben. (Quelle: Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD) Die steuerliche Förderung hat gegenüber der Zuschussförderung von EU, Bund und Ländern wesentliche Vorteile: Ein wesentlicher…
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BMWK verbessert Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand ab Januar 2025 deutlich
Die verbesserte Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und verbessert gezielt die Unterstützung innovativer mittelständischer Unternehmen, damit aus guten Ideen noch mehr marktfähige Produkte werden. Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2025 und optimiert das bewährte Programm an vielen Stellen: Insbesondere junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten künftig noch bessere Fördermöglichkeiten, um ihnen den Weg zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu ebnen. Darüber hinaus wird der Markttransfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung noch umfassender unterstützt. Weitere Verbesserungen zielen u.a. darauf ab, die Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer…
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Megatrend steuerliche Forschungsförderung löst traditionelle Zuschussförderung ab
Deutschland verfolgte am längsten die Strategie der Zuschussförderung. Während im übrigen Europa die steuerliche Förderung und Tax Credits die Förderung dominierten und die Zuschussförderung nur für spezialisierte, hochinnovative Projekte zur Verfügung stand, war die Zuschussförderung in Deutschland bis 2020 die einzige Fördermöglichkeit. Als 2020 in Deutschland die steuerliche Forschungszulage eingeführt wurde, war diese in vielerlei Hinsicht unattraktiver als die Zuschussförderung. Die Förderquote betrug lediglich 25 % für Personalkosten und 15 % für externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge. In der Zuschussförderung hingegen betrug die Förderquote in der Regel 50 oder sogar 60 %, zudem konnten auch Sachkosten, Reisekosten etc. geltend gemacht werden. Eine Besonderheit, die die Zuschussförderung attraktiver machte, war der Gemeinkostenzuschlag.…
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Bayern startet neue Förderaufrufe zu künstlicher Intelligenz und IT-Sicherheit
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat am 17. Oktober 2024 im Rahmen der BayVFP-Förderlinie "Digitalisierung" vier neue Förderaufrufe zu den Themen „Künstliche Intelligenz – Data Science“, „Kommunikationsnetze der Zukunft“ und „IT-Sicherheit“ bekanntgegeben und zur Einreichung aufgerufen. Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Rahmen von vorwettbewerblichen, industriegeführten Verbundprojekten. Es werden nur Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen beinhalten. Die beteiligten Unternehmen müssen in der Lage sein, die Ergebnisse des Vorhabens wirtschaftlich zu verwerten und einen entsprechenden Verwertungsplan vorlegen. Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen, darunter mindestens ein Unternehmen. Die Förderbekanntmachungen richten sich an Unternehmen aller Branchen. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist…