• Energie- / Umwelttechnik

    Für einen fairen Wettbewerb

    Die TEAG Thüringer Energie AG hat eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht gegen die Fusion von E.ON und RWE eingelegt. Zusammen mit zehn weiteren Klägern will das Unternehmen die Einstellung des Wettbewerbes zwischen den beiden größten deutschen Energieversorgern RWE und E.ON nicht hinnehmen. Die dadurch eintretende Aufteilung des Energiemarktes ist schädlich für den Wettbewerb und schädlich für die Verbraucher. Bereits im Mai 2020 hatte sich gegen die Bündelung sämtlicher Energie-Erzeugung bei RWE gewandt. Die jetzt eingereichte Nichtigkeitsklage greift den zugunsten von E.ON verabredeten Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft an. Damit liegen insgesamt (mindestens) 22 Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg. Die heute beim EuG eingereichte Nichtigkeitsklage…