Energie- / Umwelttechnik

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Weiterhin keine Rodung für den geplanten Autohof Heiligenroth!

Mit Beschluss vom 10.01.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erneut die Beschwerde des Investors, der Firma Bellersheim Immobilien GmbH & Co. KG, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 17.12.2019 zurückgewiesen, die Rodung des Waldstückes bei Heiligenroth zuzulassen. Die Beschwerde sei weder begründet noch rechtfertigten die vom Investor dargelegten Gründe „keine vom Verwaltungsgericht abweichende Entscheidung“, so der Beschluss des OVG in Koblenz.

„Damit ist die vom Forstamt Neuhäusel ausgestellte Rodungsgenehmigung weiterhin nicht vollzugsfähig. Auch dem Gutachterbüro Diefenthal, das in Naturschutzkreisen für seine vorhabensfreundlich bekannte Argumentation bekannt ist, ist das Gericht in seinem Beschluss nicht gefolgt“, so der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Entscheidend ist aus Sicht der OVG, ob ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, der inzidenter zu kontrollieren sei. Nach Auffassung des OVG lasse sich nach dem „bisherigen Sach- und Streitstand“ im Eilverfahren nicht „abschließend klären“, ob eine UVP Vorprüfungspflicht im vorliegenden Fall entfallen sei, wie es die Antragsgegnerin und die Beigeladene vertreten würden, so das OVG.

Diese Frage müsse aufgrund der komplexen rechtlichen Lage im Hauptverfahren geprüft werden, denn ein Erfolg der Klage könne „nicht mit der gebotenen Offensichtlichkeit verneint werden“, so das OVG in Koblenz.

Da die sofortige Vollziehung der erteilten (geänderten) Rodungsgenehmigung vollendete Tatsachen schaffen würde, wenn die Naturschutzinitiative e.V. (NI) im Hauptverfahren obsiegen würde, „käme dieser Erfolg zu spät“ und der Umweltverband könnte Verstöße gegen den Umweltschutz nicht „effektiv durchsetzen“, so das OVG.

Das Waldgebiet bei Heiligenroth hat eine große Bedeutung für die Biotopvernetzung: Nicht nur für die Europäische Wildkatze und andere Arten, sondern offensichtlich auch für den Wolf, worauf Hinweise aus der Jägerschaft deuten.

„Wir fordern die Firma Bellersheim daher nochmals auf, das Planvorhaben an diesem Standort aufzugeben“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

Über Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.

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Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

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