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Landrat Görig: Der Vogelsbergkreis ist gerüstet

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Veterinäramt und Vertreter der Landwirtschaft im Vogelsbergkreis erörtern möglichen Ausbruch der Schweinepest

Vogelsbergkreis. Sollte die Afrikanische Schweinepest tatsächlich im Vogelsbergkreis ausbrechen, das Veterinäramt ist gerüstet. Das wurde beim Jahresgespräch des Amtes mit Vertretern des Kreisbauernverbandes mehr als deutlich. „Wir sind vorbereitet“, fasste Landrat Manfred Görig kurz und knapp zusammen. „Alle Maßnahmen, die angeraten sind, haben wir bereits in die Wege geleitet.“

Dieser Gesprächstermin hat bereits Tradition: Einmal im Jahr tauschen sich Dr. Maria Dolderer-Litmeyer, die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, und ihre Mitarbeiter mit Vertretern des Kreisbauernverbandes aus. Stets mit dabei auch Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak.

So auch in diesem Jahr, als erneut aktuelle Themen zwischen Veterinäramt und Bauernschaft besprochen wurden – im Mittepunkt dabei die Afrikanische Schweinepest. Amtsarzt Dr. Robert Riße informierte detailliert über den Stand der Vorbereitung. Die nötige Ausrüstung – die reicht von der Wildwanne bis zur Schaumspritze für Desinfektionen – wurde besorgt. Im Austausch ist das Amt mit den Städten und Gemeinden, um im Fall der Fälle kooperieren zu können. Geplant ist, die Gemeindemitarbeiter noch einmal extra zu schulen, kündigte Dr. Riße an.

Interessant für die Landwirtschaft war vor allem die sogenannte Zonierung. In einem Radius von fünf bis zehn Kilometern um den Fundort eines toten, infizierten Wildschweins spricht man vom „Kerngebiet“. Will man ein Ausbreiten der Krankheit verhindern, darf die dortige Schwarzwild-Population das Kerngebiet nicht verlassen.  Deshalb wird das Areal rund um den Fundort eingezäunt, jagdliche Maßnahmen werden angeordnet. Fahrzeug- und Personenverkehr werden in dieser Zone beschränkt oder sogar ganz verboten, zudem gilt für Forst- bzw. Landwirtschaft ein Ernteverbot.

Rund 200 Quadratkilometer umfasst die sogenannte „infizierte Zone“, führte Dr. Riße weiter aus. Gras, Heu und Stroh aus diesem Gebiet dürfen nicht zur Fütterung oder der Einstreu genutzt werden. Die Nutzung land- oder forstwirtschaftlicher Flächen kann eingeschränkt oder verboten werden, auf landwirtschaftlichen Flächen können Jagdschneisen geschlagen werden. In diesem Bereich werden verendete oder erkrankte Hausschweine auf ASP untersucht, eventuell werden Auslauf und Freilandhaltung der Tiere verboten.

In der Pufferzone, die etwa 2000 Quadratkilometer umfasst, werden alle möglichen jagdlichen Maßnahmen ergriffen, um die Schwarzwildbestände zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund betonte Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, „dass der Landwirtschaft durch diese Maßnahmen keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen“. Beispielsweise müsse geklärt werden, dass Prämien für die Flächenförderung nicht betroffen seien. Kreislandwirt Andreas Kornmann und Volker Lein, der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes, werden ihren Berufskollegen auf jeden Fall raten, rechtzeitig Versicherungen abzuschließen, um mögliche Ertragseinbußen abzufedern, kündigten sie zum Abschluss des Gesprächs an.

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