Bildung & Karriere

Kompromiss zum Bleiberecht schafft weder Planungs- noch Rechtssicherheit

Die von der baden-württembergischen Landesregierung am 4. März verkündete Regelung zum Umgang mit gut integrierten Geflüchteten in Arbeit bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Unternehmerinitiative Bleiberecht durch Arbeit zurück.

Zwar begrüßt die Initiative, der inzwischen fast 200 kleine, mittlere und große Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen angehören, grundsätzlich die von der Landesregierung angekündigte Absicht, über den Bundesrat eine Änderung des Beschäftigungsduldungsgesetzes zu erreichen, um die hohen Hürden für eine gesicherte Bleibeperspektive für abgelehnte Asylbewerber in Beschäftigung abzumildern. Ob diese Initiative allerdings zum Erfolg führt, erscheint angesichts der politischen Diskussionen, die im Vorfeld des Beschäftigungsduldungsgesetzes geführt wurden, mehr als fraglich.

Das von der grün-schwarzen Koalition nun aber vorgesehene Verfahren zur Überbrückung der Zeit bis zu einem eventuellen Erfolg der Bundesratsinitiative stößt bei der Unternehmerinitiative auf Unverständnis und Kritik. „Der nun vorgeschlagene Weg über die Härtefallkommission führt nicht zu Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen und deren Mitarbeiter mit Fluchthintergrund. Viele rechtliche und prozedurale Fragen bleiben weiterhin offen“ so VAUDE Geschäftsführerin Antje von Dewitz und der Leutkircher Brauereichef Gottfried Härle, die die Unternehmerinitiative gegründet haben. „Das Schicksal und die Bleibeperspektive der gut eingearbeiteten Geflüchteten hängt damit ab von dem Zeitpunkt, zu dem sich die Härtefallkommission mit dem Antrag beschäftigt. Das ist keine Rechtssicherheit, sondern Willkür. Außerdem – das zeigen die Erfahrungen aus den letzten Jahren – werden nur etwa die Hälfte der Empfehlungen der Härtefallkommission vom Innenministerium dann auch tatsächlich umgesetzt.“

Weiter kritisiert die Unternehmerinitiative, dass nur Personen, die vor dem 29.02.2016 nach Deutschland eingereist sind, sich an die Härtefallkommission wenden können. Für alle anderen, die möglicherweise Aussicht auf eine Beschäftigungsduldung hätten, da hier als Stichtag der 01.08.2018 festgelegt wurde, bringt das nun vorgeschlagene Verfahren keine Lösung.

Aus Sicht der Unternehmerinitiative ist der Härtefall-Kompromiss insbesondere für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die oftmals existenziell auf ihre Mitarbeiter mit Fluchthintergrund angewiesen sind, nicht praktikabel. Der Gang zur Härtefallkommission erfordert in der Regel rechtsanwaltlichen Beistand und ist damit auch mit hohen Kosten verbunden. „So werden gerade diejenigen bestraft, die sich in den letzten Jahren besonders um die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bemüht haben“, so Gottfried Härle.

„Viel klarer und rechtssicherer wäre es gewesen, das Bleiberecht über die Erteilung von Ermessensduldungen aus öffentlichem Interesse entsprechend § 60a des Aufenthaltsgesetzes zu regeln“, so Markus Winter, einer der Sprecher der Unternehmerinitiative und Geschäftsführer der IDS-Holding GmbH. „Zahlreiche renommierte Asylrechtler – darunter auch Wolfgang Armbruster, der frühere Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen – haben eine solche Vorgehensweise empfohlen. Und auch der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat jüngst in einem Urteil auf diese Möglichkeit hingewiesen“. Es sei absolut unverständlich, weshalb die Landesregierung diesen Weg nicht beschritten habe.

Die Unternehmerinitiative wird ganz genau beobachten, ob weiterhin gut integrierte und beschäftigte Asylbewerber abgeschoben werden, wie dies in den letzten Wochen und Monaten vermehrt der Fall war. Nicht zuletzt daran wird sich die Praxistauglichkeit der jetzt gefundenen Regelung messen lassen müssen.

Über die VauDe Sport GmbH & Co. KG

VAUDE bietet funktionelle und innovative Produkte für Berg- und Bikesportler. Als nachhaltig innovativer Outdoor-Ausrüster leistet VAUDE einen Beitrag zu einer lebenswerten Welt, damit Menschen von morgen die Natur mit gutem Gewissen genießen können. Dabei setzt das Familienunternehmen weltweit ökologische und soziale Standards. VAUDE (sprich [fau’de]) steht für umweltfreundliche Produkte aus fairer Herstellung. Am Firmensitz im süddeutschen Tettnang beschäftigt das Unternehmen rund 500 Mitarbeiter.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VauDe Sport GmbH & Co. KG
Vaude Straße 2
88069 Tettnang
Telefon: +49 (7542) 5306-0
Telefax: +49 (7542) 5306-60
https://www.vaude.com/

Ansprechpartner:
Birgit Weber
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (7542) 5306-0
E-Mail: birgit.weber@vaude.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel