Bildung & Karriere

Corona-Folgen: Bildung und Teilhabe von Kindern müssen noch stärker und konkreter angegangen werden

Kinder, gerade diejenigen mit besonderem Unterstützungsbedarf, müssen jetzt verstärkt in den Blick genommen werden, zum Beispiel durch kluge, weiterreichende Anpassungen des Bildungs- und Teilhabepakets“, kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher die gestrigen Beschlüsse von Kultus- und Jugendministerkonferenzen und die Bausteine der Corona-Gesetzgebung, die die Regierung heute auf dem Weg bringen will. „Viele Kita- und Schulkindern werden gerade um Entwicklungsperspektiven beraubt“. 

Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass die Kultus- und Jugendministerkonferenzen mit ihren Beschlüssen das klare Signal gesendet haben: Das Wohl der Kinder gehört in den Mittelpunkt. Die Vorschläge, Kitas und Schulen schrittweise und der regional unterschiedlichen Ausgangslage entsprechend wieder zu öffnen, gehen in die richtige Richtung.

Mangel an konkrete Empfehlungen

“Wir bedauern, dass die Ankündigung der Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz, es brauche zusätzliche Angebote für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, noch nicht mit konkreten Empfehlungen hinterlegt sind”, so Neher. Kinder müssen Möglichkeiten bekommen, Lernunterstützung zu Hause zu erfahren und die “Rückkehr-Konzepte” müssen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf gesondert berücksichtigen. Die Einbeziehung der Schulsozialarbeit in die Konzepte muss dabei selbstverständlich sein.

Ersatz für das schulische Mittagessen gut organisieren

Kita- und Schulkinder müssen im Moment auf das Mittagessen in ihrer Bildungseinrichtung verzichten. “Wir hoffen, dass mit den Vorschlägen der Ministerkonferenz Vorstellungen vom Tisch sind, ‚Mittagessen auf Rädern‘ in die Wohnungen der Kinder zu organisieren, denn diese Option ist realitätsfremd“, so der Caritas-Präsident.

Das Sozialschutzpaket II, das heute im Kabinett beraten wird, schafft Möglichkeiten, Ersatz für das kostenlose Mittagessen anzubieten. Dieser Ersatz muss nah an die bestehenden schulischen Versorgungstrukturen angelehnt sein – also zum Beispiel so, dass die Kinder in Kleingruppen im Klassenzimmer das Essen einnehmen oder das Essen nach dem Unterricht aus der Schule mit nach Hause nehmen. Es geht darum, den Kontakt mit der Institution Schule zu halten. Daher sollte das Mittagessenskonzept mit dem pädagogischen Konzept der Schule verzahnt werden, so die Forderung des Deutschen Caritasverbandes. Das gleiche gilt für die Kitas.

Der Deutsche Caritasverband fordert darüber hinaus: Die im Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehenen Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sollten – solange Kinos und Sportstätten noch geschlossen sind – auch für den Kauf von Büchern verwendet werden können. Die im Bildungs- und Teilhabepaket enthaltene Unterstützung der Lernförderung, also die Möglichkeit zur Nachhilfe, sollte zudem großzügig gehandhabt werden. Im Moment bekommen sie Familien nur unter restriktiven Voraussetzungen.

Die vollständige Stellungnahme zu den heute im Kabinett beratenen Gesetzentwürfen finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Telefon: +49 (761) 200-0
http://www.caritas.de/

Ansprechpartner:
Mathilde Langendorf
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 284447-42
Fax: +49 (30) 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel