Energie- / Umwelttechnik

E.ON-Hauptver­sammlung am 28. Mai 2020

E.ON hat den neuen Termin für die diesjährige Hauptversammlung auf den 28. Mai festgelegt. Die Veranstaltung soll entsprechend den kürzlich im Zuge der Corona-Krise geschaffenen neuen Regeln des Aktiengesetzes als Online-Hauptversammlung ohne physische Teilnahme der Aktionäre stattfinden. E.ON legt besonderen Wert darauf, auch in dem virtuellen Format die Rechte der Aktionäre bestmöglich zu gewährleisten. E.ON-Chef Johannes Teyssen: „Auch wenn wir im Interesse aller auf Distanz bleiben, werden die Aktionäre im Vorfeld der Hauptversammlung die Möglichkeit haben, ihre Fragen zu stellen. Die Stimmabgabe wird für die Aktionäre auch während der Hauptversammlung noch möglich sein.“

Im März hatte E.ON angekündigt, die Hauptversammlung aufgrund der aktuellen dynamischen Entwicklungen rund um das Coronavirus von Mitte Mai auf Mitte Juni zu verschieben. „Das war in der damaligen Situation angesichts bestehender behördlicher Auflagen und zum Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter notwendig“, so Teyssen. Eine neue gesetzliche Regelung ermöglicht es E.ON nun aber, die Hauptversammlung virtuell durchzuführen. Teyssen: „Wir haben unter Hochdruck die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und können mit dem neuen, virtuellen Format jetzt sogar zu einem deutlich früheren Termin einladen.“

Auf der Tagesordnung wird unter anderem die Beschlussfassung über die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 stehen. Einzelheiten zur Durchführung der Online-Hauptversammlung werden in der Einladung zu finden sein, die zeitnah veröffentlicht wird.

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