Finanzen / Bilanzen

Prämien für Pflegepersonal sicherstellen: Paritätischer fordert konkrete Unterstützung in der Pflege

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Pflegekassen auf, angesichts der coronabedingten Zusatzbelastungen Prämien für Pflegepersonal zu akzeptieren und zu erstatten. Der vonder Bundesregierung gespannte Pflege-Schutzschirm habe den Weg für entsprechende Zulagen frei gemacht, nun brauche es eine verbindliche Zusage der Kassen, diese auch zu finanzieren. Großer Handlungsdruck bestehe zudem nach wie vor grundsätzlich im Bereich der Schutzausstattung sowie insbesondere auch im Bereich der häuslichen Pflege. Der Paritätische fordert eine finanzielle Absicherung pflegender Angehöriger in Form eines Familienpflegegeldes sowie eine sofortige Ausweitung umfassender Telefon- und Online-Beratung für Menschen, die derzeit Angehörige oder Nachbar*innen alleine zu Hause pflegen.

Mit den zur Entlastung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der Corona-Krise beschlossenen Maßnahmen habe der Gesetzgeber den Weg für die Erstattung coronabedingter Mehrausgaben in Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekassen geebnet. „Wir erwarten, dass die Pflegekassen einen Pandemiezuschlag für die Mitarbeiter*innen in der Pflege nun akzeptieren und auch bezahlen. Im Zweifel braucht es dazu eine eindeutige Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Entsprechende Prämien sollten zudem grundsätzlich steuerfrei gewährt werden, fordert der Verband und begrüßt den Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu diesem Thema. „Es geht hier um die Honorierung extremer Leistungen und auch um Wertschätzung. Wer in systemrelevanten Bereichen arbeitet, wie z.B. in der Pflege, sollte selbstverständlich Steuerfreiheit auf coronabedingte Zuschläge erwarten können", so Schneider.

Im Bereich der häuslichen Pflege sieht der Paritätische große Herausforderungen, die durch die bisherigen Maßnahmen noch nicht gelöst werden. Pflegende Angehörige haben in der aktuellen Krise einen hohen Beratungs- und Informationsbedarf. Pflegekassen müssten daher umgehend die Pflegeberatung der Pflegedienste und unabhängigen Beratungsstellen per Telefon oder Internet anstelle des häuslichen Beratungsbesuchs bezahlen. Darüber hinaus brauche es dringend zentrale Informationen des BMG und des RKI für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in der Häuslichkeit, bspw. zum Umgang mit dem Infektionsrisiko oder zur Frage, wo geeignete Schutzausstattung bezogen werden kann. Für Erwerbstätige, die coronakrisenbedingt in Pflegeverantwortung gekommen sind, brauche es eine finanzielle Absicherung. Der Paritätische erneuert vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einem Familienpflegegeld analog zum Elterngeld. "Es kann nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Menschen dürfen nicht genötigt werden, ihr Arbeitsverhältnis aufzugeben oder sich durch die Aufnahme eines Darlehens verschulden zu müssen, um ihren Angehörigen beizustehen“, so Schneider.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 24636-0
Telefax: +49 (30) 24636-110
http://www.paritaet.org

Ansprechpartner:
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 24636-305
Fax: +49 (30) 24636-110
E-Mail: pr@paritaet.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel