Bildung & Karriere

Teilweise Aufhebung des Einreiseverbots für Saisonarbeitskräfte

Nach der vorübergehenden Grenzschließung infolge der Ausbreitung des Corona-Virus informierte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nun gestern über die erzielte Einigung mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und dem Robert-Koch-Institut: Demnach wird im April und Mai jeweils bis zu 40.000 ausländischen Saisonarbeitskräften die Einreise ermöglicht. Bei den Sonderkulturbetrieben in Westfalen-Lippe, die regulär während der Ernte von Obst und Gemüse insgesamt 25.000 Arbeitskräfte beschäftigen, sorgt die Grenzöffnung für Erleichterung.

„Wir sind sehr dankbar für jede Lockerung der Einreisemöglichkeiten für unsere Saisonarbeitskräfte. Gegenwärtig fehlen auf unseren Sonderkulturbetrieben 85 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Beginn der Spargelernte stellt das unsere Betriebe vor enorme Herausforderungen“, weiß WLV-Präsident Hubertus Beringmeier. Er selbst hatte sich, gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V. (WLAV) in den vergangenen Tagen und Wochen in Gesprächen mit der Politik immer wieder für die Öffnung der Grenzen stark gemacht, damit die langjährigen Saisonarbeitskräfte wieder einreisen können. „Die Grenzöffnung ist eine große Hilfe für die betroffenen Betriebe, denn ohne die osteuropäischen Arbeitskräfte ist eine reibungslose Ernte nicht zu gewährleisten“, so Hubertus Beringmeier.

Für die Sonderkulturbetriebe, die ohnehin hohe Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln berücksichtigen, sind bei der Anreise und Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte nun weitere strikte Hygieneregelungen einzuhalten. So dürfen die osteuropäischen Arbeitskräfte aus Infektionsschutzgründen ausschließlich mit dem Flugzeug anreisen. Neben Gesundheitschecks werden von den Betrieben auch in den Unterkünften und während der Erntetätigkeiten besondere Vorkehrungen getroffen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Sicherung der Ernten gleichermaßen sicherzustellen.

„Ich möchte gleichzeitig deutlich machen, dass wir für den großen Zuspruch und die Unterstützung durch deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin sehr dankbar sind. Jede helfende Hand wird in diesen Tagen auf unseren Höfen benötigt, um die Ernte von den Feldern einzuholen“, so Hubertus Beringmeier. Der WLV hat bereits vor zwei Wochen eine Plattform geschaffen, auf der landwirtschaftliche Betriebe ihren Bedarf an Arbeitskräften unkompliziert eintragen können. Gleichzeitig sind durch die Schließungen von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben viele Menschen momentan ohne Arbeit. Auf der Internetseite www.wlv.de/erntehelfer werden Betriebe aufgeführt, die einen Arbeitskräftebedarf verzeichnen. Arbeitssuchende können unkompliziert und schnell direkt mit den landwirtschaftlichen Betrieben in Kontakt treten, so dass sich kurzfristig und ohne hohe bürokratische Hürden Arbeitsverhältnisse einstellen können.

„Es freut mich sehr, dass das Bundesarbeitsministerium schon vor einigen Tagen unseren Forderungen im Hinblick auf die Ausweitung der Zeitgrenzen der kurzfristigen Beschäftigung auf 115 Tage, der Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen und der Lockerung von Zuverdienstgrenzen nachgekommen ist“, so Hubertus Beringmeier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
Schorlemerstraße 15
48143 Münster
Telefon: +49 (251) 4175-01
Telefax: +49 (251) 4175-136
http://www.wlv.de

Ansprechpartner:
Laura Jacobs
Telefon: +49 (251) 4175-118
Fax: +49 (251) 4175-138
E-Mail: Laura.Jacobs@wlv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel