Bildung & Karriere

Kempen: „Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kindern zurzeit völlig überfordert“

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgelegt, um die Auswirkungen abzumildern, die die Covid-19-Pandemie auf Forschung und Lehre hat. "Es geht jetzt vor allem darum, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Qualifikations- und Bewährungsphasen zu entlasten. Uns erreichen zurzeit eine Vielzahl von ernsten Überlastungsanzeigen", erklärte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen "Deshalb ist es wichtig, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Überbrückungshilfen erhalten." Kempen rief alle Verantwortlichen in der Politik, aber auch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mit Personalverantwortung zur besonderen Rücksichtnahme auf den wissenschaftlichen Nachwuchs auf.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf befristeten Qualifikationsstellen sollten auf Antrag einen Anspruch auf Verlängerung von mindestens sechs Monaten erhalten, wenn sie glaubhaft darlegen könnten, dass Arbeits- und Qualifikationsverzögerungen coronabedingt seien. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Betreuungspflichten von Kindern sollten ohne weiteren Nachweis einen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihrer befristeten Verträge und ihrer Evaluationsfristen bekommen. Solange eine Kita-Notbetreuung von der beruflichen Tätigkeit der Eltern abhängig gemacht werde, müssten auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler außerhalb der Universitätsklinika und der Medizinischen Fakultät in den Kreis der Antragsteller aufgenommen werden können.

Fristenanpassungen müssten auch für (beamtete) Juniorprofessorinnen und -professoren vorgenommen werden, die sich in der Regel nach drei Jahren einer Zwischenevaluation und nach sechs Jahren einer Endevaluation unterziehen müssten. "An dieser Stelle sind die Länder am Zug", betonte Kempen. "Sie müssen die Verlängerungsoption von bis zu sechs Monaten nutzen, die die Ergänzung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für Beschäftigungsverhältnisse mit Qualifizierungsaufgaben seit Kurzem vorsieht, indem den Betroffenen ein Rechts-anspruch garantiert wird."

Gerade für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifikationsphase könne eine über Folgesemester hinweg verteilte, reduzierte Lehrverpflichtung einen konstruktiven Beitrag dazu leisten, coronabedingte Nachteile in der wissenschaftlichen Karriere zu kompensieren. Lehrverpflichtungsverordnungen seien im Übrigen dahingehend zu modifizieren, dass Präsenz- und elektronische Lehre grundsätzlich gleichgestellt würden und es zu einer umfassenden Katalogisierung unterschiedlicher digitaler Formate nach Maßgabe von Aufwand und Zeit für Vorbereitung bzw. Nachbereitung komme.

Kempen forderte alle Bundesländer dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in Prüfungsordnungen bislang vorgeschriebene Prüfungsformate durch andere Prüfungsformate ersetzt werden können. "Nur mit Rechtssicherheit und Flexibilität für die Prüfungsleistungen und -verfahren kann das Corona-Sommersemester 2020 erfolgreich zu Ende geführt werden", so der DHV-Präsident weiter. Nach nordrhein-westfälischem Vorbild solle die Änderung der Prüfungsordnungen und der Rahmenprüfungsordnungen im Benehmen mit dem zuständigen Fachbereichsrat durch die Rektorate vorgenommen werden und unter dem Vorbehalt stehen, dass die Fachbereiche die Entscheidung der Rektorate über eine Änderung der Prüfungsordnungen durch eigenen Beschluss jederzeit ersetzen können.

Alle Prüferinnen und Prüfer rief der DHV-Präsident dazu auf, der besonderen Situation des diesjährigen Sommersemesters Rechnung zu tragen. Bei der Prüfungsorganisation seien Augenmaß und Großzügigkeit angezeigt. Selbstverständlich dürfe es aber keine coronabedingten Qualitätsabstriche geben.
Zum Maßnahmenkatalog:
https://www.hochschulverband.de/…

Über Deutscher Hochschulverband

Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit mehr als 32.000 Mitgliedern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hochschulverband
Rheinallee 18
53173 Bonn
Telefon: +49 (228) 90266-66
Telefax: +49 (228) 90266-80
http://www.hochschulverband.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel