Energie- / Umwelttechnik

Nichtigkeitsklage gegen RWE-E.ON-Zusammenschluss eingereicht

Die Mainova AG hat heute gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Damit greift das Unternehmen – gemeinsam mit zehn weiteren Energieversorgungsunternehmen – die Entscheidung der Europäischen Kommission an, die Übernahme von konventionellen und erneuerbaren E.ON-Erzeugungsressourcen durch RWE freizugeben. Mit der Fusion wird der ohnehin fragile Wettbewerb in der Erzeugung erheblich eingeschränkt.

Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsassets der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab.

Mainova hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt zum Ausdruck gebracht. Da die Kommission in ihrer Entscheidung diese Bedenken gar nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt hat, fordert Mainova eine gerichtliche Überprüfung. Dazu wurde heute beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. Damit reiht sich Mainova in eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung [https://www.bbh-blog.de/wp-content/uploads/E.ON_RWE.pdf] gegen den RWE-E-ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.

Bei den weiteren Energieversorgungsunternehmen handelt es sich um: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG; enercity AG; EnergieVerbund Dresden GmbH; GGEW AG; Naturstrom AG; Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH; Stadtwerke Halle GmbH; Stadtwerke Hameln GmbH; Stadtwerke Leipzig GmbH  sowie TEAG Thüringer Energie AG.

Über die Mainova AG

Die Mainova AG mit Sitz in Frankfurt am Main ist Hessens größter Energieversorger und beliefert mehr als eine Million Menschen mit Strom, Gas, Wärme und Wasser. Hinzu kommen zahlreiche Firmenkunden im gesamten Bundesgebiet. Das Unternehmen erzielte mit seinen 2.700 Mitarbeitern im Jahr 2019 einen Umsatz von rund 2,3 Milliarden Euro. Die Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH stellt mit ihrem mehr als 14.000 km großen Energie- und Wassernetz die zuverlässige Versorgung in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet sicher. Die Mainova Servicedienste GmbH bietet mehrfach ausgezeichneten Service über alle Kanäle und treibt die Energiewende durch die Montage intelligenter Zähler voran. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main sorgt in Frankfurt und weiteren Konzessionskommunen für eine zuverlässige Straßenbeleuchtung. Größte Anteilseigner der Mainova AG sind die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (75,2 Prozent) und die Münchener Thüga (24,5 Prozent). Die übrigen Aktien (0,3 Prozent) befinden sich im Streubesitz.

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