Bauen & Wohnen

Eigenheimerverband: Mittelstand profitiert von der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums

Der Eigenheimerverband Bayern e.V. vermisst beim aktuellen Konjunkturpaket die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum. Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes betont: „Wir begrüßen das beherzte Handeln der Bundesregierung, mit großzügigen finanziellen Mitteln einem Konjunktureinbruch entgegen zu wirken. Allerdings sollte davon auch die Mitte der Gesellschaft profitieren. Gerade in Krisenzeiten zahlt es sich aus, wenn in selbstgenutztes Wohneigentum investiert wird. Das hilft nicht nur den Familien, die damit den Grundstein für ein sicheres Zuhause und eine solide Alterssicherung legen, sondern auch der mittelständischen Bauwirtschaft und dem Handwerk vor Ort. So profitieren am Ende auch die Kommunen durch stabile Gewerbesteuer und eine geringere Arbeitslosigkeit.“

Der Eigenheimerverband weist zudem darauf hin, dass in Deutschland allein im Bauhauptgewerbe mit 870.000 mehr Menschen beschäftigt sind, als in der Automobilindustrie. Eine Unternehmensbefragung des Zentralverband Deutsches Baugewerbe ergab, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen, die Stimmung im Baugewerbe zunehmend eintrüben. Die Krise führt nach Angabe der Betriebe zu einer geringeren Geräteauslastung und auf einen erheblichen Druck auf die Preise für Bauleistungen.

Kuhn fordert von der Bundesregierung bei den Fördermaßnahmen nicht nur die großen Konzerne im Blick zu haben, sondern auch die breite Bevölkerung. „Deren Investitionen sind in der Regel nachhaltiger, als Staatshilfen für Dax

Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.

Der Eigenheimerverband Bayern e.V. setzt sich aus 380 Ortsverbänden zusammen, die über alle bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind und eigenständig arbeiten. Insgesamt hat die Organisation mehr als 80.000 Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum. Zu den Leistungen des Verbandes zählt die Beratung in allen Angelegenheiten des Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzes, wie zum Beispiel Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, etc. Daneben tritt der Verband öffentlich als Experte für Wohn-, Grundstücks- und Bauthemen auf. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört des Weiteren die Beratung in allen Fragen rund um das Thema Garten.

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