Kommunikation

EU-Richtlinie zum Whistleblowing – das dreistufige Meldesystem für Hinweisgeber

Von der EU Whistleblowing Richtlinie betroffene Unternehmen müssen einen internen Meldekanal vorhalten, der Internen und Externen (z.B. Mitarbeitern, Kunden) die Möglichkeit gibt, Rechtsverstöße, unter Wahrung der Anonymität, zu melden. In diesem Zusammenhang sind interne Meldekanäle zur Verfügung zu stellen (z.B. schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich). Der Meldeprozess muss hierbei dokumentiert werden.

Meldung an zuständige Behörden

Ist eine interne Meldung, für den Hinweisgeber, unzumutbar oder hat sich diese als nicht zielführend erwiesen, kann die Meldung an eine externe Meldestelle erfolgen (z.B. Aufsicht, Gesundheitsbehörde). Dies kann der Fall sein, wenn innerhalb der geforderten drei Monate keine Rückmeldung erfolgt ist oder die Nutzung interner Kanäle die Wirksamkeit von Unter­suchungsmaßnahmen der zuständigen Behörden gefährden könnte. Für die Einrichtung eines externen Meldeprozesses gelten die Vorgaben des internen Meldekanals analog.

Meldung an die Öffentlichkeit bzw. Medien

Wenn nach einer internen Meldung oder dem Hinweis an die zuständigen Behörden keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden oder wenn gegen die Hinweisgeber eine unmittelbare oder offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses oder die Gefahr eines irreparablen Schadens besteht, bleibt als letztes geeignetes Mittel der Weg an die Öffentlichkeit.

Fazit

Betroffene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen einen internen Meldeprozess einführen, der internen und externen Hinweisgebern zugänglich sein muss, um hierüber Rechtsverstöße, unter Wahrung der Anonymität, zu melden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iComply GmbH
Große Langgasse 1A
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 2762680
http://www.iwhistle.de

Ansprechpartner:
Susen Vanvor
Operating Manager
Telefon: +49 6131 27626 80
E-Mail: vanvor@icomply.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel