Verbraucher & Recht

Kanzlei Müller Radack Schultz zur geplanten Einschränkung bei Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen: Teilungserklärung jetzt beurkunden

Die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen soll in Zukunft eingeschränkt werden. Nach dem geplanten Gesetz soll das bisher nur für Milieuschutzgebiete geltende Umwandlungsverbot ausgeweitet werden. Die Länder sollen ermächtigt werden, das Umwandlungsverbot auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu erstrecken.

Dr. Michael Schultz, Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Dies würde in der Praxis für Berlin bedeuten, dass das Verbot – vergleichbar mit der Mietpreisbremsenverordnung – das ganze Stadtgebiet betreffen wird. Die Aufteilung in Eigentumswohnungen ist dann künftig nur noch, wenn überhaupt, mit Genehmigung möglich.

Daher raten wir allen Eigentümern, die demnächst eine Aufteilung beabsichtigen, zügig, gegebenenfalls auch vor Erhalt einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, eine Teilungserklärung zu beurkunden und den Notar anzuweisen, diese sogleich beim Grundbuchamt einzureichen.“

Denn nach der Rechtsprechung des Kammergerichts dürfte es nach Angaben von Schultz auf den Zeitpunkt des Eingangs der Teilungserklärung beim Grundbuchamt auch dann ankommen, wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung noch nicht vorliegt und nachgereicht werden muss. 

Schultz weist zudem darauf hin, dass durch die geplanten Einschränkungen bei der Umwandlung gerade Haushalten mit kleinen bis mittleren Einkommen die Möglichkeit genommen wird, Wohnungen zu erwerben. „Damit nimmt man gerade diesen Gruppen auch die Chance der Alterssicherung durch Immobilienbesitz“, so Schultz abschließend.

Über MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Notare

Die Kanzlei Müller Radack Schultz Rechtsanwälte Notare wurde vor 30 Jahren gegründet und ist heute mit rund 50 Mitarbeitern in Berlin auf die Bereiche Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Neben dem renommierten und leistungsstarken Notariat mit nunmehr drei Notaren umfassen die anwaltlichen Dienstleistungsschwerpunkte in der Immobilienwirtschaft Grundstückstransaktionen, Milieuschutzgebiet und Vorkaufsrechte, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, Vergaberecht, privates Bau- und Architektenrecht, Projektentwicklung und Bauträgerrecht, Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei fundierte und umfassende anwaltliche Betreuung und notarielle Expertise im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. www.mueller-radack.com.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Notare
Kurfürstendamm 38-39
10719 Berlin
Telefon: +49 (30) 424388-0
Telefax: +49 (30) 424388-11
http://www.mueller-radack.com

Ansprechpartner:
Dr. Michael Schultz
Telefon: +49 (30) 424388-0
E-Mail: michael.schultz@mueller-radack.com
Martina Rozok
ROZOK GmbH
Telefon: +49 (30) 4004468-1
E-Mail: m@rozok.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel