Gesundheit & Medizin

Verbändebündnis fordert nationalen Strategieplan zur Digitalisierung in der Pflege

 

  • Sechs Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialwesen haben sich zusammengeschlossen, um die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen.
  • In einem Grundsatzpapier benennt das Bündnis vier konkrete Handlungsfelder, die politisch Priorität haben müssen. Übergeordnete Forderung ist ein nationaler Strategieplan zur Digitalisierung in der Pflege.

Vom steigenden Bedarf an Pflegedienstleistungen bis hin zum Fachkräftemangel – die Herausforderungen des demografischen Wandels treten im Pflegebereich schon heute deutlich zutage. Digitale Lösungen bieten ein großes Potenzial bei der Bewältigung dieser Aufgaben. Sie können das Pflegepersonal von bürokratischen Tätigkeiten entlasten, eröffnen den Pflegebedürftigen neue Chancen der Teilhabe und erhöhen die Qualität und Sicherheit. Bislang bremsen ungeklärte rechtliche, technische und ökonomische Fragen die Digitalisierung in diesem Bereich jedoch aus.

Um die Entwicklung voranzutreiben, hat sich das neue Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ (getragen von bvitg e. V., DEVAP e. V., DPR e. V., FINSOZ e. V., vediso e. V. und VdDD e. V) gegründet und zentrale Handlungsfelder in einem gemeinsamen Grundsatzpapier zusammengefasst:

Strategische Weichenstellungen für die Zukunft

Um den nachhaltigen und umfassenden Wandel der Pflegeversorgung nutzenstiftend zu gestalten, sprechen sich die Verbände für einen koordinierten Ansatz bei der Digitalisierung der Pflege aus. Zentrales Ziel muss die Erarbeitung eines nationalen Strategieplans sein. Ausgearbeitet werden könnte dieser von einem Kompetenzzentrum analog zum Health Innovation Hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums. Dieses kann darüber hinaus die Digitalisierung unter Einbeziehung aller beteiligten Gruppen konzeptionell und koordinierend unterstützen. Bestandteil dieser Organisationseinheit wäre ein interdisziplinäres Expertengremium, das aufbauend auf einer Erhebung des Digitalisierungsgrads verbindliche Standards und Leitlinien erarbeitet.

Technische Infrastruktur und Innovationen

Begleitet werden muss diese Strategie laut dem Grundsatzpapier von einem entschlossenen Ausbau der zugrundeliegenden Infrastruktur: vom Breitbandausbau über ein Mobilfunknetz, mindestens im 4G-Standard, bis hin zur technischen Ausstattung in den Einrichtungen selbst. Um mehr Anreize für Innovationen zu schaffen, schlagen die Verbände darüber hinaus die Einrichtung eines zentralen Innovationsfonds für digitale Innovationen in der Pflege vor. Dieser könnte deutlich einfacher und unbürokratischer als bisher Einrichtungen bei der Einführung neuer Technologien unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf Telemedizin und Telepflege und Smart-Homecare-Lösungen liegen, da diese besonders große Mehrwerte versprechen.

Refinanzierung von Investitionen und personellen Ressourcen

Die Digitalisierung der Pflege wird aus Sicht des Bündnisses nur dann an Fahrt aufnehmen, wenn die gesetzlichen Regelungen zur Refinanzierung der Pflegeeinrichtungen angepasst bzw. ergänzt werden. In angemessenem Umfang zu refinanzieren sind demnach Investitionen in die digitale Infrastruktur (beispielsweise in die Vernetzung von Gebäuden oder den Erwerb von Endgeräten), die aus der Digitalisierung resultierenden Betriebskosten (beispielsweise Wartungsgebühren und neue Lizenzierungsmodelle) sowie vor allem die personellen Ressourcen, die nötig sind, um die Potenziale der Digitalisierung auch tatsächlich zu heben. Veraltete Kostenrichtwerte der Förderbehörden bzw. Kostenträger seien anzupassen.

Digitale Kompetenzen und Teilhabe fördern

Für einen langfristigen Erfolg der Digitalisierung betonen die Verbände die zentrale Rolle der Akzeptanz und damit eine durchgehende Einbindung aller an der Pflegeversorgung Beteiligten. Daher muss aus Sicht des Bündnisses der Aufbau digitaler Kompetenzen stärker als bisher in die pflegerischen Ausbildungs-Curricula integriert und auch später durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen befördert werden. Darüber hinaus sind auch ganz neue Tätigkeitsprofile und Berufsbilder denkbar – etwa in Form eines „Pflege-Digital-Begleiters“ als Vermittler zwischen Pflegenden und IT. Die Möglichkeiten einer Aus-, Fort- bzw. Weiterbildung mit Hilfe digitaler Methoden sollten bei all diesen Maßnahmen konsequent mitgedacht werden.

Über das Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich sechs Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengeschlossen. Übergeordnete Forderung ist ein Kompetenzzentrum sowie ein nationaler Strategieplan zur Digitalisierung der Pflege.

Das Bündnis setzt sich zusammen aus dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) als Initiatoren sowie dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), dem Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (FINSOZ) und dem Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (Vediso). Weitere Informationen sowie das gemeinsame Grundsatzpapier finden Sie auf den Internetseiten der Verbände.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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