Bildung & Karriere

Dunkelrote Ampel führt zum dauerhaften Stillstand des Gastgewerbes

Hinsichtlich der durch die Bayerische Staatsregierung angekündigten Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die künftig zusätzlich eine dunkelrote Warnstufe mit weiteren Einschränkungen vorsieht, nimmt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, wie folgt Stellung: „Wenn die Sperrstunde in der geplanten Form und ohne Kompensation kommt, sehe ich hier für das bayerische Gastgewerbe auch dunkelrot: Ohne wenn und aber: Die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Gäste steht an oberster Stelle, wir nehmen Corona sehr, sehr ernst. Wir versuchen Entgegenkommen zu zeigen, wo es nur geht. Die nunmehr beschlossenen Änderungen bedeuten aber für das bayerische Gastgewerbe einen Quasi-Lockdown, der unverhältnismäßig ist und sich nicht mehr nachvollziehen lässt. Die Zahlen belegen es: Das ordentlich arbeitende, konzessionierte Gastgewerbe stellt keine Gesundheitsgefahr dar. Es gibt funktionierende Hygienekonzepte, die einen sicheren Betrieb ermöglichen. Wenn Einzelne sich nicht an Regeln halten, dann müssen diese einzeln zur Verantwortung gezogen werden“, erklärt Geppert, das, was aber nun geschehe, setze die Existenz des gesamten Gastgewerbes aufs Spiel.

Geppert erläutert den Widerspruch der Regelungen: „Wenn ich die Öffnungszeiten in der geschützten Gastronomie, in der Hygienekonzepte nachweislich erfolgreich umgesetzt und Gäste registriert werden, verkürze, dränge ich diejenigen, die nicht um neun Uhr ins Bett wollen, zwangsläufig zu privaten Zusammenkünften, bei denen dann weder Hygienekonzepte angewendet, noch Mindestabstände und maximale Teilnehmerzahlen eingehalten werden, geschweige denn eine Gästeregistrierung stattfindet. Zudem bedeutet für die Hotellerie eine Sperrstunde um neun Uhr, dass es künftig nicht mehr möglich sein wird, die Gäste des Hauses in zwei „Schichten“ Abend essen zu lassen. Dies trägt derzeit maßgeblich zur Entzerrung der Gästenachfrage bei und schafft Raum für Abstände zwischen den Tischen.“ Geppert: „Ich halte die Verschärfungen für kontraproduktiv und in höchstem Maße existenzgefährdend.“

Für gastgewerbliche Betriebe in Lockdown-Gebieten brauchen wir umgehend die von Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung angekündigten Soforthilfen: „Ohne schnelle Entschädigungen für die unverschuldeten Schließungen unserer Betriebe werden viele den Lockdown und die Folgen daraus nicht überstehen. Als zusätzliche branchenübergreifende Rettungsmaßnahme benötigen wir einen Tilgungszuschuss. Nur so kann die Zahlungsfähigkeit von der Pandemie besonders betroffener Betriebe auch im nächsten Jahr mittelfristig gesichert werden.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V.
Prinz-Ludwig-Palais, Türkenstraße 7
80333 München
Telefon: +49 (89) 28760-0
Telefax: +49 (89) 28760-111
http://www.dehoga-bayern.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel