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Württembergische: Nachlässe für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Ab sofort bietet die Württembergische Versicherung Nachlässe bei der Kfz-Versicherung von klima- und umweltfreundlichen Elektro- und Hybridautos. Aber auch für Besitzer anderer Fahrzeuge hat die Württembergische passende Tarife im Angebot. Wer bis zum 30. November 2020 bei seinem bisherigen Kfz-Versicherer kündigt, kann zum 1.1.2021 zu einem neuen Anbieter wechseln.

Der Herbst ist Hauptsaison für Kfz-Versicherungen. Kunden, die ihre Versicherung wechseln möchten, haben bis zum 30. November, dem großen Wechsel-Stichtag, dazu Gelegenheit. Bei der Suche nach einem geeigneten Versicherer ist es ratsam, einen Anbieter auszuwählen, der umfangreiche Leistungen und einen ausgezeichneten Service, insbesondere im Schadenfall, bietet – wie etwa die Württembergische Versicherung. 

Die Kfz-Versicherung der Württembergischen wurde von dem Magazin „FOCUS MONEY“ auch dieses Jahr wieder mit „Fairste Schadenregulierung“ und der Note „sehr gut“ ausgezeichnet. Auch der Versicherungsumfang sowohl für privat als auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge kann sich sehen lassen. So gibt es ab sofort Nachlässe bei der Versicherung von Elektro- und Hybridfahrzeugen. Bis zum 31. Dezember 2021 gewährt die Württembergische für Fahrzeuge aus der Liste des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle der förderfähigen Pkw Nachlässe auf die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Diese belaufen sich auf 20 Prozent für Elektrofahrzeuge und auf 10 Prozent für Hybridfahrzeuge.

Bereits Mitte des Jahres wurden einige Neuerungen eingeführt, wie beispielsweise die Schadenfreiheitsklasse bis SF50. Zudem wurde der Nachlass für den Zusatzbaustein Schadenservice+ bei gleichbleibenden Serviceleistungen erhöht. Darüber hinaus hat das Unternehmen den Leistungsumfang ihrer Tarife für Wohnwagen und Wohnmobile ausgebaut. So wird etwa bei der Festlegung des Versicherungsbeitrags von Wohnmobilen der Kaufpreis zugrunde gelegt sowie nach der Aufbauform des Fahrzeugs. Ferner umfasst der Versicherungsschutz eine 24-monatige Neupreis- und Kaufpreisentschädigung. Wer sein neu erworbenes Wohnmobil bei der Württembergischen versichert, kann unter bestimmten Voraussetzungen direkt mit der Schadenfreiheitsklasse SF4 bzw. 31 Prozent beginnen.

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